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Rr. 36146. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

Der Zweck der Lügenhetze.

Die Arbeitslosen sollen bestraft werden.

Die fogenannte Reform der Arbeitslosenversiche rung wird bekanntlich betrieben unter dem doppelten Schlagwort der Sanierung der Reichsanstalt und der notwendigen Sparsamfeit bei den Reichsfinanzen. Es ist erbaulich, gerade die Kreise von der Notwendigkeit des Sparens so viel reden zu hören, die von dieser Notwendigkeit nicht im geringsten über­zeugt sind, wenn sie selbst die Reichsfinanzen in Anspruch nehmen. Und das geschieht wahrlich nicht so selten. Wenn man den Reichs­haushalt durchgeht, dann staunt man über die Subventionspolitik unter den verschiedensten Formen, die sich bei uns eingebürgert hat. Was wird nicht bei uns alles bezuschußt", gefördert und unter­ftüßt!

Es sind aber nicht die Arbeiter und Angestellten, sondern es sind immer wieder die Unternehmer in Industrie, Handel und Landwirtschaft, die hier aus dem Reichssäckel bedacht werden. Die­felben notleidenden" Kreise schreien nun seit Wochen und Monaten, weil der Staat, wie es das Gefeß vorsieht, der Reichsanstalt durch Darlehen über den katastrophalen Winter hinweggeholfen hat. Der letzte Winter, darüber sind sich alle einig, war eine Natur­

gegen Arbeitslosigkeit besteht, zahlt der Staat etwa ein Drittel der Kosten. In Desterreich werden zur Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit 16 Proz. aus öffentlichen Mitteln aufgebracht. In anderen Ländern, wo mur eine freiwillige Versicherung besteht, ist der Anteil des Staates ein weit höherer als in den Ländern mit Pflichtversicherung.

Bestünde keine Arbeitslosenversicherung, würden die Lasten des Staates dann geringer sein? Die Arbeitslosen und ihre Familien müßten dann aus der Wohlfahrtspflege unterstützt werden, und die Lasten würden ganz unvergleichlich höhere sein als sie es selbst zu Zeiten der Arbeitslosenfürsorge waren.

Nun aber haben die Gewerkschaften darauf gedrungen, daß im Interesse der Selbstverwaltung und des Rechtsanspruchs die Arbeits­Losenfürsorge umgewandelt werde in eine Arbeitslosenversicherung. Es tam, bevor noch die Berwaltung der Reichsanstalt organisiert war, die Naturkatastrophe des lehten Winters,

verbunden mit einer absteigenden Konjunktur.

Sonntag, 4. August 192:

friedigende Ausblicke auf die weitere Entwicklung dieser mehr Initio­tive in den amerikanischen Gewerkschaftskreisen fordernden Körper­schaft. In längerem lehrreichen Vortrage berichtete der Gemert­schaftler Must e, der bekannten Brockwood- Arbeiter- Schule, über die erfreulichen Fortschritte der amerikanischen fortschrittlichen Gewerk schaftsbewegung, in gewerkschaftlicher wie politischer Beziehung. Auch die wachsende Solidarität in den New- Orleans - Konflikten, die Siege der Bekleidungsarbeiter über hartnäckige Gewerkschafts feinde in Philadelphia , die Zunahme der Mitgliedschaft der amerika­ nischen Lehrerorganisation um 50 Broz und der beachtliche Erfolg. der Kleiderarbeiter in New York sind als erfreuliche Anzeichen einer Belebung und Wiedererstarkung der amerikanischen Gewerkschaften zu betrachten.

In politischem Sinne sind ähnliche Keime des Wachstums ficht­bar. In Los Angeles wurden bei den Gemeindewahlen über 70 000 sozialistische Stimmen abgegeben. in Elizabethtown, im Angesichte des Unternehmerterrors, sechs neue sozialistische Mitglieder in den Stadtrat entsandt, und ähnliche Erfolge in New Bedfor und ander­märts erzielt. Mehr und mehr macht sich auch in amerikanischen Arbeiterfreisen die Notwendigkeit eigener politischer Attion gegen die im Bunde mit den Industriellen arbeitenden bürgerlichen Para teien fühlbar. Nach den bisher vorliegenden Berichten haben sich die Arbeiterorganisationen von über 12 Bundesstaaten der neuen fortschrittlichen Gruppe angeschlossen.

K

katastrophe. Seit 200 Jahren hatten wir keinen Winter von folcher verhalten haben? Sie hätten nach Staatshilfe gerufen Sie Allgemeinverbindlicher Schiedsspruch.

Strenge und Dauer. Nur auf diese Naturkatastrophe ist es zurüd­zuführen, daß die Reichsanstalt gezwungen war, beim Reich Darlehen in so großem Umfange aufzunehmen.

Nun find Naturkatastrophen schon öfter vorgekommen. Jedes Jahr gibt es irgendwo in einer Gegend Deutschlands Ueber­schwemmungen. Sofort rufen die betroffenen Grundbesizer nach staatlicher Hilfe, die ihnen auch prompt zuteil wird. Nicht immer trifft die Anlieger von Flüssen eine solche Katastrophe unverschuldet. Längst notwendige Bach- und Flußregulierungen werden immer wieder hinausgeschoben, bis dann eine Ueberschwemmung eintritt. Der Staat ist ja dazu da, um den Grundbesitz zu helfen.

Wenn eine Naturkatastrophe aber die Besitzlofen trifft,

ja, Bauer, tann ist es etwas anderes! Dann muß gespart werden. Und mun nimmt man die Naturkatastrophe des letzten Winters zur Grundlage von Berechnungen, die feinen anderen Zwed haben, als die Arbeitslosenunterstügung zu beschneiden und die Arbeitslosenversicherung ihres fozialen Charafters zu entfleiden.

Bie würden sich in einem gleichen Falle die Besitzenden hätten nachgewiesen, daß der Staat die verdammte Pflicht habe, die Reichsanstalt für diese Naturkatastrophe schadlos zu halten.

Bas aber taten die Gewerkschaften? Aus ihrem Verantwort­lichkeitsgefühl heraus für diesen Staat erklärten sie, daß die Arbeiterschaft bereit sei,

die Reichsanstalt zu fanieren,

die Beitragsleistung so zu erhöhen, daß die Reichsanstalt in die Lage versetzt werde, einen Notstod anzusammeln und das Darlehen nach angemessener Frist zurückzuzahlen.

Man sollte meinen, daß die Besitzenden er st aunt sein würden über soviel Opferbereitschaft. Das Gegenteil trat ein. Es wurde eine maßlose Heze gegen die Arbeiterschaft in der gesamten Breffe entfacht. Man behauptete, daß die Arbeiter, die durch den langen und strengen Winter und durch die Wirtschaftskrise arbeits­los geworden waren, nicht arbeiten wollten. Es wurden Schwindelnachrichten verbreitet, die lebhaft an die Schwindelnach­richten bei Ausbruch des Krieges erinnerten.. Die gesamte bürgerliche Presse, von der völkischen bis zur demokratischen,.machte sich ein be­

Man tut so, als sei es etwas ganz unerhörtes, wenn öffentlichesonderes Vergnügen daraus, die Arbeitslosen durch Verbreitung Mittel verwendet werden, um Notleidende zu unterstützen." Not- dieser Lügen zu verhöhnen. Leidende Ruhrindustrielle, notleidende" Agrarier, notleidende" Flugzeugfabrikanten, notleidende Schiffsreeder ufm. usw.: Ja! Aber notleidende Arbeiter: Nein! Das ist Verschwendung, das untergräbt die öffentliche Moral".

Es ist aber noch gar nicht so lange her, es sind noch feine zwei Jahre her, als das Reich, die Länder und Gemeinden alljährlich ganz erhebliche Mittel für die Arbeitslosenfürsorge aufbrachten.

Und ist etwa Deutschland eine Ausnahme?

Wie steht es denn in den anderen Ländern mit der Bereitstellung Don öffentlichen Mitteln zur Unterstützung der Arbeitslosen? Eng land, das seit zehn Jahren unter einer ganz außerordentlichen Arbeitslosigkeit leidet, hat ein Arbeitslosenversicherungsgefeß, das genz erhebliche staatliche 3uschüsse zur Arbeitslosenversiche rung vorsieht. Im Durchschnitt leistet der englische Staat etwa 27 Proz. der Beiträge, die zur Unterſtügung der Arbeitslosen auf gebracht werden. In Polen , wo gleichfalls eine Pflichtversicherung

Länderfonferenz in München .

Der 3wed diefer Lügenhete,

die ausging und weitergetrieben wird von der Bereinigung der Deutschen Arbeitgebernerbände, liegt jetzt flar zutage. Nicht angebliche Mißbräuche sollen beseitigt, nicht die Reichs­anstalt soll saniert, nicht die Reichsfinanzen sollen geschützt werden, sondern die Unterstügungen sollen abgebaut, die Arbeitslosenver sicherung soll ihres sozialen Charakters entkleidet werden. Die am schwersten Not leiden, die durch die Schuld der Unternehmer und der kapitalistischen Wirtschaftsordnung arbeitslos, oft und tange arbeits­los werden, sie sollen mit der Kürzung und mit dem Ent­zug der Arbeitslosenunterstügung bestraft

werden!

Die bürgerlichen Parteien müssen von allen guten Geistern ver= laffen sein, wenn sie auch nur einen Augenblid ernsthaft glauben, daß zu einem folchen Unternehmen die Sozialdemokratische Partei Hilfe leisten könnte.

3n der Leipziger Metallindustrie.

Leipzig , 3. Auguft.( Eigenbericht.) Das seit dem 1. April 1929 geltende Lohn- und Ferienabkommen für die in den Betrieben der Leipziger Metallindustrie beschäftigten Arbeiter ist mit Wirkung vom 1 Juni 1929 vom Reichsarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt. Damit fallen alle Betriebe, die dem Verband der Metall­industriellen, Bezirt Leipzig , nicht angehören, unter diese Verein barung.

Für die Lehrlinge murde durch Schiedsspruch folgendes fest­gelegt: Die Aufwandsentschädigung für Lehrlinge beträgt: im ersten Lehrjahr 4 Mt. im zweiten Lehrjahr 6 Mt., m dritten Lehrjahr 9 Mt und im vierten Lehrjahr 12 Mt. wöchentlich. Die Behrlinge erhalten im ersten Lehrjahr 12 Arbeitstage Ferien, im zweiten bis vierten Lehrjahr 6 Arbeitsage Ferien und Fortzahlung der Auf­wandsentschädigung. Dieser Schiedsspruch tritt mit Wirkung vom 21. Juni 1929 in Kraft, da er vom sächsischen Schlichter für ver­bindlich erklärt wurde. Durch die Verbindlichkeit ist der Schieds Schiedsspruch zu erfüllen. spruch Gesetz geworden, und die Innung ist verpflichtet, diesen

Verschärfung im Baumwollfampf.

Versuch einer Vermittlungsaftion.

London , 3. Auguft.( Eigenbericht.) Die Riesen aussperrung in der BaumwoLI­industrie wird mit Beginn der kommenden Woche eine weitere Berschärfung erfahren, da es dem Drud der Unternehmer­Organisationen gelungen ist, 80 Betriebe, die bisher zu den atten Lohnsätzen arbeiten ließen. zu einem solidarischen Vorgehen mit den übrigen Unternehmern der Baumwollindustrie zu bewegen. Die Bahl der Ausgesperrten erhöht sich dann auf über 500 000. Neu aus­gesperrt werden 13 000 Arbeiter und Arbeiterinnen.

Die Bürgermeister der von der Aussperrung am schwersten be­troffenen Städte Lancashires haben in einer Konferenz in Blackpool die Möglichkeit einer Vermittlungsaftion erörtert und den Oberbürgermeister von Blackpool beauftragt, in ihrem Namen mit beiden Parteien in Berbindung zu treten.

Reformcharakter der Aktion und damit auch den Erfolg in bezug Lohnbewegung der Wachangestellten.

auf die Finanzen der Reichsanstalt in Frage stellen fönnen."

Wie erinnerlich, hatte die" Bayrische Staatszeitung" vor Ein­berufung der Länder- Konferenz die Mitteilung verbreitet, daß der Reichsarbeitsminister der Länderkonferenz einen Referenten entwurf zur Arbeitslosenversicherung vorlegen werde. Auch der Inhalt des Entwurfs wurde in dieser Mitteilung angegeben. Das Reichsarbeitsministerium hat die Mitteilung der Bayerischen Staats­

Die ungeduldigen Arbeitgeberverbände. Der Handelsdienst des Wolf- Bureaus meldet aus München : ,, Ueber das Ergebnis der Beratungen der Sachverständigenkommiffi( on| zur Reform der Arbeitslosenverfisterung fand gestern in München unter dem Vorsiz des Ministerialdirektors Dr. Weigert vom Reichsarbeitsministerium eine vorbereitende Aussprache der Sachbearbeiter der Länderministerien statt. Sobald die Reichszeitung dementiert. regierung den Entwurf für eine Novelle zum Gesetz der Arbeits­vermittlung und Arbeitslosenversicherung fertiggestellt hat, werden sich die Regierungen der Länder mit der Angelegenheit befassen." Nach dieser Meldung scheinen die Sachbearbeiter der Länder­ministerien einfach von den Beschlüssen der Sachverständigen Kommission Kenntnis genommen zu haben, ohne dazu Stellung zu nehmen. Die Konjunktur- Korrespondenz" dagegen meldet, daß die Münchener Konferenz Beschlüsse gefaßt hat, die im wesentlichen übereinstimmen mit den Beschlüssen der Sachverständigen- Kommission. Dazu bemerkt die Konjunktur- Korrespondenz" aus Eigenem:

In Fachkreisen ist man auch mit den neuerlichen Stellung­nahmen nicht sonderlich einverstanden; es wird z. B. eine restlose Klärung der Heimarbeiterfrage innerhalb der Arbeits­lofenversicherung vermißt. Auch befürchtet man, daß der politische Rampf um das Gefeß Kompromiffe,& B. bei der neu anzusetzenden Anwartschaftszeit usw., zeitigen wird, die den

nur noch

LS

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Nun flattern wieder allerlei Enten über diefe Länderkonferenz auf. Die Fachkreise", die nach der Konjunktur- Korrespondenz" mit frieden sind, dürften leicht zu erraten sein. Die Herren von der der vermuteten Stellungnahme der Länderkonferenz noch nicht zu­Bereinigung der Deutschen Arbeitgeber verbände sind etwas ungeduldig und scheinen zu fürchten, daß nicht alle ihre Blütenträume reifen werden.

Eine amerikanische Labour Party ?

Die ersten Bersuche.

New Yort, 3. Auguft.( Eigenbericht.) Die neue amerikanische Arbeiterorganisation, die von linken Elementen der American Federation of Labor unter dem Namen Conference for Progressive Labor Action ins Leben gerufen wurde, eröffnet in ihrer ersten Delegiertenversammlung be­

Hinein in den Verband!

Die Bachangestellten Berlins befinden sich in einer Lohn­bewegung. Der Deutsche Verkehrsbund als zuständige Organisation hat den Manteltarif und das Lohnabkommen zum 31. Auguſt ge fündigt.

In dem strengen Winter 1928/29 hat man auf die Arbeiter hin­gewiesen, die besonders unter der Kälte zu leiden hatten. An die Wächter dachte man wenig oder gar nicht. Es gibt bei den Wach­gesellschaften Abonnenten, die auf das Wetter bzw. auf den Wächter Wächter auch pünktlich erscheint. Aber auch die Gesellschaften selbst feinerlei Rücksicht nehmen. Es wird streng aufgepaßt, ob der forgen durch ihre Kontrolle dafür, daß der Wachangestellte nicht etwa vor der Kälte eine Unterkunft auf einige Minuten aufsucht.

In Berlin gibt es viele Badgesellschaften, die erst durch polizei­liche Kontrollen auf Grund des Konzessionsgesetzes zur Innehaltung des Tarifvertrages gezwungen wurden. Trotzdem versuchen immer noch verschiedene Gesellschaften den Tarifvertrag zu umgehen. Bisher haben die Wachangestellten im Monat nur drei freie Nächte. Mit Recht geht das Bestreben dahin, die vierte freie Nacht zu erreichen. Was allen anderen Arbeitnehmern Recht ist, muß auch den Wach­angestellten gewährt werden. Ein Wächter, der gewissenhaft seine Pflicht erfüllen soll, muß anständig behandelt und so bezahlt werden, daß er in der Lage ist, auch seine Familie zu ernähren. Da die bisherigen Löhne seit einem Jahr unverändert geblieben

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