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Umstellung von der vererbten militärlichen Machtpolitik zu einer Politik des Friedens und der wirtschaftlichen Zu sammenarbeit fühlt sich Rußland   zu schwach. Dieses Schwäche­gefühl führt zu Unsicherheit und zu Schwankungen.

I

Das neue Arbeitslosenrecht.

Wichtige Bestimmungen der Regierungsvorlage.

Vom ersten Tag des Konflikts behauptete die Sowjet­preffe einstimmig, daß hinter der Nankingregierung, der jede eigene Initiative abgesprochen wird, eine fremde imperia­listische Macht stehe, nämlich Japan  . Gegen Japan   war Bir haben bereits darauf hingewiesen, daß die Regierungs. der entfesselte Kriegstaumel gerichtet. Japan   fei Ruß vorlage zur Reform der Arbeitslosenversicherung den finanziellen lands Rivale in der Mandschurei  . Japan   versuche mit der Ausgleich der Reichsanstalt neben einer Beitragserhöhung durch Hand der Nankingregierung die Ostchinabahn sich gewaltsam folgende Maßnahmen zu erreichen sucht: Berlängerung der Warte anzueignen, um seine Hegemonie in der Mandschurei   zu bezeit, Anrechnung von Renten, Wartegeldern und Ruhegehältern, haupten.. Japan  , behauptete die Prawda" schließlich, Aenderung der Unterstügungssäge für Saisonarbeiter in der Zeit bemühe sich, die beginnende Annäherung Sowjetrußlands mit der berufsüblichen Arbeitslosigkeit und Neufestsetzung der Beiträge Amerifa zu sprengen. für die Krankenversicherung von Unterstüßungsempfängern. Die legfere Frage hat mit dem Krankengeld, das der Arbeitslose im Falle der Krankheit zu bekommen hat, nichts zu tun; darin tritt teine Aenderung ein. Weitere Vorschläge fehen eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens mit den Kranken­taffen

Das Bild hat sich aber wie durch ein Wunder plötzlich geändert, als Amerika   seine Vermittleraktion einleitete. Die Sowjetregierung hat diese Vermittlungsinitiative glatt abgelehnt. Seitdem wird das Mißtrauen des russischen Boltes statt gegen Japan   gegen Amerika   gelenft. Hinter der Nantingregierung, behauptet zum Beispiel die Prawda" vom 17. August, steht das amerikanische   Rapital, das in der Form einer angeblich geplanten Internatio­nalisierung der Ostchinabahn ihre Ameritanifie rung herbeizuführen suche und zu diesem Zwed auch Frant­reichs Hilfe anstrebe, das bekanntlich seine finanziellen An­sprüche auf die Ostchinabahn nicht aufgegeben hat.

Welch eine Wendung! Trotzdem ist sie begreiflich. Gleich Sowjetrußland arbeitet Japan   in China   immer noch zum großen Teil mit den veralteten militärpolitischen Methoden und widersetzt sich der finanzkapitilistischen amerikanischen  Bolitik der offenen Tür". Beide Nachbarstaaten Chinas  haben in der Mandschurei gemeinsame, wenn auch entgegen­gefeßte, imperialistische Intereffen, die sie gegen jeden Außenstehenden zu verteidigen suchen. Nicht umsonst be­müht sich jetzt die Sowjetregierung, die provinziale Mukden­regierung gegen die zentrale Nankingregierung auszuspielen, nur um die mit Japan   gemeinsame Einflußsphäre" zu retten. Außerdem braucht die Sowjetregierung für den Kriegsfall mit China   wenigstens die wohlwollende Neutrali tät Japans  . Ein Krieg gegen die vereinigten Oftmächte ist

im poraus verloren.

Sicherlich verfolgt auch Amerita gleich anderen Groß­mächten eine imperialistische Politit in China  . Aber- teine Eroberungspolitit. Die Bolschemisten selbst haben bis in die allerlegte Zeit mit Nachdruck betont, daß Amerifa zum Unter­schied von den anderen Großmächten in China   eine Bolitif verfolgt, die die nationale Konsolidierung und den wirtschaft­lichen Aufbau Chinas   am meisten begünstigt. Die Sowjetregierung droht jetzt im Fernen Often mit Kanonen, um die Ditchinabahn und mit ihr die vom Zarismus nererbte Einflußsphäre in der Mandschurei   zu retten. Diese Ranonenpolitik der Sowjetregierung wird feineswegs da durch richtiger und annehmbarer, daß auch Amerika   in China  eine ausgesprochene imperialistische, und zwar eine Dollar­politik verfolgt. Die Kanonenpolitit Englands und Japans  hat bereits 1925/26 völlig versagt. Auch die Rotkanonen­politik wird versagen. Die Sowjetregierung wird da­her am besten tun, wenn sie den veränderten Ber­hältnissen im Osten Rechnung tragen und den einzig gang­baren Weg der Verständigung mit Ranting be­fchreiten wird. Auf diesem, aber nur auf diesem Wege mird sie auch die Unterstützung der öffentlichen Meinung des Beltproletariats finden, um welche sie jezt mit ihren ver­tappten rotmilitaristischen Methoden vergebens wirbt.

Muffolinis Londoner Lügenbotschaft.

Deffentliche Brandmartung vor England.

Als der italienische Sozialist Carlo Rosselli   vor wenigen Bochen von der Teufelsinsel Lipari   geflüchtet war, wurde seine Gattin, eine Engländerin von Geburt, im Montblancgebiet ver­haftet und troß ihres leidenden Zustandes und ihrer Schwanger­jchaft gezwungen, eine Nacht in der Polizeistation Aosta   zu ver­bringen. Erst am nächsten Morgen erhielt sie die Erlaubnis, in cinem Hotel zu wohnen, mußte sich jedoch verpflichten, Aosta   nicht zu verlaffen. Die italienische   Botschaft in London   dementierte nicht nur diese Angaben, sondern auch die Verhaftung. Auf dieses Tementi hat Rosselli jetzt mit folgendem Brief an die Londoner  

,, Daily News" geantwortet:

für die Krantenversicherung der Arbeitslosen vor. Es wird außer dem der Reichsanstalt zur Pflicht gemacht, die Beitragsabführung für die Arbeitslosenversicherung, die durch die Krankenkassen zu er folgen hat, nachzuprüfen. Außerdem wird der Vorstand verpflichtet, die Dienststellen der Reichsanstalt durch besondere Prüfer laufend nachprüfen zu lassen. Dieser Teil der Borschläge hat den Zweck, durch schärfere Kontrollen den Beitragseingang zu erhöhen und die Ausgaben dahin zu überwachen, daß die gesetzlichen Bestimmungen auch innegehalten werden.

Es ist außerdem vorgesehen, daß der Reichsarbeitsminister nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt anordnen fann, daß Arbeitgeber die Arbeitsstellen, die sie mit einem Arbeitnehmer befeßen, dem zuständigen Arbeitsamt anzeigen. Es handelt sich hier um eine wichtige Ergänzung der im Gesetz bereits vorgesehenen Meldepflicht offener Stellen.

In beiden Fällen handelt es sich um arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Möglichkeiten, die in ihrer Auswirkung auch zu einer finanziellen Entlastung beitragen fönnen, weil sie ermöglichen sollen, den Ar­beitslosen in Arbeit zu vermitteln. Die weiteren Wenderungen der versicherungsrechtlichen Bestimmungen sehen zunächst eine Erweite

rung des Personenkreises vor, in dem flargestellt wird, daß

angestelltenversicherungspflichtige leitende Angestellte auch

arbeitlosenversicherungspflichtig

Das gleiche gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während der ganzen Kalenderwoche bestanden und die Arbeitszeit nicht mehr als 4 Stunden am Tage betragen hat. Hat der Arbeit. nehmer gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen ge standen, so sind die Arbeitszeiten zusammenzuzählen. Von eind schneidender Bedeutung ist auch der Vorschlag, daß ein Arbeits­lojer, der mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit, die für die Zugehörigkeit zu einer Lohntlasse maßgebend ist, in einen anderen Orte verbracht hat als dem Ort, in dem die Unterstützung zu gewähren ist,

die Unterstützung nicht höher sein darf, als sie nach den Cohn­verhältnissen des Unterstützungsortes wäre.

Die Berwaltungsausschüsse der Arbeitsämter haben für die Durchs führung dieser Bestimmung Richtlinien aufzustellen. Eine weitere Bestimunung sieht eine Neuregelung der Vorschriften über die An­reynung von Gelegenheitsarbeit, die Unterstützungsemp fänger verrichten, vor. Diese Anrechnung soll in weit größerem Umfange erfolgen als bisher. Weitere Bestimmungen sehen eine Verschärfung der Kontrolle der Arbeitslosen vor. Außerdem werden Vorschläge zur Vereinfachung des Spruchver­fahrens gemacht

Diefe fummarische Uebersicht der wichtigsten Borschläge zeigt, baß die Regierungsvorlage in vielen Punkten einen tief ein. schneidenden Eingriff in das geltende Versicherungsrecht ents hält, der mit der Beseitigung von Mißbrauchen nichts zu tun hat. Es wird notwendig sein, bei den Beratungen im Sozialpolitischen  Ausschuß diese Bestimmungen den sozialen Erfordernissen besser

anzupassen.

3m Sozialpolitischen   Ausschuß.

Die geftrige Situmg des Sozialpolitischen   Ausschusses des Reichstags begann mit einer Rede des Reichsarbeitsministers, der eine kritische Betrachtung der Borlage durch Graßmann( Soz.) folgte. Ueber beide Reben ist bereits berichtet.

Rädel( KPD  .) verteidigte das geltende Arbeitslosenversiche rungsgeseh, das die Kommunisten seinerzeit als schlimmsten Ar­beiterverrat" gekennzeichnet hatten, in einer langatmigen Rede und Vorlage an. fündigte am Schluß den Aufstand aller Werftätigen gegen die neue

find. Die jetzigen Bestimmungen weisen hier eine Lüde auf. Die bereits bestehende Bersicherungsfreiheit bei land. und forst. Dr. Pfeffer( D. Bp.) erklärte, daß seine Fraktion mit der Vor­wirtschaftlicher Beschäftigung soll nicht von einer Anlage in wesentlichen Bunften nicht einverstanden sein könne. Die beige abhängig sein. Es wird außerdem Klargestellt, daß die sonsti- Reichsregierung hätte es vermeiden sollen, eine solche unfertige gen in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten zum versicherten Vorlage an den Ausschuß zu bringen. Die Deutsche Volkspartei  Personenkreis gehören. Außerdem ist vorgesehen, daß die Beitrags- fönne die Vorlage nach ihrem Gesamtinhalt als gegen sich ge­pflicht der Lehrlinge bereits 12 Monate, statt wie jetzt 6 Monate, richtet empfinden. Man habe zwar die Beitragserhöhung auf­vor Ablauf des Lehrverhältnisses beginnt. Bon erheblicher Be genommen, dagegen die vom Sachverständigenausschuß verlangte wichtigste Aenderung in den Leistungen herausgelassen. deutung sind die vorgeschlagenen Aenderungen über die Die Sanierung der Versicherung merde fich auch ohne Beitrags­erhöhung erreichen lassen, wenn das vom Sachverständigenaus. schuß vorgeschlagene Verhältnis zwischen Beitragsleistung und Interſtügungshöhe angenommen wird. Ohne die Festlegung einer folchen Relation sei die Sanierung unmöglich. Die Kürzung des Beitrags an die Krankenversicherung fönne noch über 30 Millionen Mart hinaus durchgeführt werden. Mart hinaus durchgeführt werden. Der Boffsparteiler empfahl, das Angebot einer privaten Bersicherungsgefelt. schaft(!) einzuholen. Auch bei der produttiven Ermerbslofen fürsorge seien noch Ersparnisse möglich

Bersicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Als geringfügig soll dabei eine Beschäftigung gelten, die nicht mehr als 24 Arbeitsstunden in einer Kalenderwoche beträgt, oder wenn für sie fein höheres wöchentliches Arbeitsentgelt als 8 M. oder fein höheres monatliches Entgelt als 35 m. vereinbart oder orts­üblich ist. Falls es sich jedoch um Kurzarbeit handelt, so soll diese nicht darunter fallen. Für die Arbeitgeber besteht aber auch in den Fällen geringfügiger Beschäftigung die Beitragspflicht, soweit diese Beschäftigung noch der Krantenversicherung unterliegt. Neben diesen Veränderungen in dem versicherten Personentreis ist vorge­fehen, daß

grundfäßlich auch die unftändig Beschäftigten herausgenommen werden sollen. Allerdings erhält der Berwaltungsrat der Reichs­anstalt das Recht, mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers an zuordnen, daß unftändige Beschäftigungen versicherungspflichtig find. Die Anordnung fann sich auch auf solche unständigen Beschäfti­gungen erstrecken, die geringfügig sind. Um die Durchführung dieser Anordmung abzuwarten, ist im Artikel 4 des Entwurfs vorgesehen, daß bis zum Erlaß dieser Anordnamgen, spätestens jedoch bis zum 1. November 1930, zunächst alle unständig Beschäftigten versiche­rungspflichtig bleiben. Die geltenden Bestimmungen sehen vor, daß der Berwaltungsrat für die unſtändig Beſchäftigten für die

Erfüllung der Anwartschaft wie über die Berechmung des Arbeits­

Haßlacher( Dnat.) verteidigte die Abbauanträge feiner Frattion und machte eine Rechnung auf, wonach bas gesamte Defizit ohne jebe Beitragserhöhung lediglich durch Ersparnisse an den Leistun gen gedeckt werden sollen.

Der Ausschuß vertagte fich fodann auf Dormerstag 10 Uhr.

Gorgen der Kleinstädte.

Tagung des Reichsstädtebundes.

Kiel  , 21. Auguft.

Die Tagung des Reichstädtebandes murde am Mitt­woch vormittag mit einer Sigung des Gesamtvorstandes und des Reichsstädtebundes im Sizungsfaal des Kieler Rathauses eröffnet.

Der Bundespräsident, Bürgermeister Dr. Belian, hielt einen

,, Der faschistische Botschafter in England hat Ihnen mitgeteilt, entgelts, nach dem sich die Unterstützung bemißt, Sonderbestim- Bortrag, in welchem er zu aktuellen Fragen der Kommunalpoliti? daß

belästigt worden sei; Signora Rosselli sei vollkommen frei, und es jei nicht der geringste Bersuch gemacht worden, ihre volle Bewe­gungsfreiheit zu unterbinden.

In Wirklichkeit ist meine Frau am 31. Juli in Courmayeur  verhaftet, sofort nach Aosta   gebracht worden und hat dort eine Nacht und einen Tag im Gefängnis verbracht; fie befand sich in einer gemeinsamen Belle mit Prostituierten und anderen unglüdlichen Frauen der gleichen Schicht. Da fie an Herzschwäche leibet und schwanger ist, hat der Polizeipräsident auf Grund dringlicher Borstellungen meiner Mutter erlaubt, daß meine Frau im Hotel della Corona, Aosta  , wohnen durfte. Sie lebte dort noch am 14. August unter trenger polizeilicher Ueberwachung, wurde von zwei Polizeiinspettoren ständig ausgefragt und durfte weber Briefe empfangen noch solche absenden. Domohl sie eine tapfere und hochherzige Frau ist, war sie, beson­ders während der letzten Tage, infolge der pielen Berhöre er­müdet und depremiert. Seit dem 14. Auguft habe ich feine Nachricht. Falls Signor Bordonaro( der Botschafter) die Stirn haben sollte, meine Feststellungen zu dementieren, so bin ich bereit, einem Forum englischer Gentlemen unwiderleg liche Beweise für meine Behauptungen zu unterbreiten

Carlo Roffelli.

Es ist bekannt, daß der Faschismus fich seiner Gegner mit allen Mitteln zu entledigen sucht; daß das amtliche Italien  seine Gemeinheiten bestreitet, gehört notwendig dazu.

Die Sozialistenverfolgung in Litauen  . Königsberg  , 21. August. Wie aus Kowno   gemeldet wird, wurden dort der Redakteur der sozialdemokratischen Zeitung Darbo Balsas", der Student Danis, sowie einige Mitglieder der bereits aufgelösten Sozialbemo fratischen Partei verhaftet. Die verhafteten Personen sollen Be ziehungen zu den Bleschtaitisten in Wiina unterhalten haben. Fränzösische Geschwaderflüge. In einigen Tagen werden je ein Geschwader französischer Militärflugzeuge Propagandaflug nach Bolen und Afrika   unternehmen. Der Flug nach Bolen wird von 10 Jagdflugzeugen ausgeführt, und zwar auf dem Wege über Straß burg und Brag. Die Genehmigung zum Ueberfliegen deutschen und fschechischen Gebiets ift beantragt worden. Das Geschwader wird nur in Prag   und in Barschau landen.

mungen erlassen kann. Der Entwurf sieht vor, daß der Verwal tungsrat mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers für unſtändig Beschäftigte,

für Hausgewerbefreibende und Heimarbeiter, Borschriften erlassen kann, die von den allgemeinen Unterstügungs. bedingungen abweichen. Einschneidende Aenderungen sieht auch die Borlage hinsichtlich des Personentreifes bei den Heim­arbeitern und Hausgewerbetreibenden vor. Die Tätigkeit von 3 wischenmeistern, die nicht den überwiegenden Teil ihres Berdienstes aus ihrer eigenen Arbeit am Stüde   beziehen, soll ver­sicherungsfrei sein. Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt erhält das Recht, mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers die Tätigkeit weiterer Gruppen von Hausgewerbetreibenden und von Heim­arbeitern von der Versicherungspflicht zu befreien. Er fann ferner mit Zustimmung des Reichsarbeitsminister's die Versicherungspflicht von Hausgewerbetreibenden und Heimarbeitern, die gemeinschaftlich arbeiten, abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieses Ge­feges regeln. Damit will man anscheinend erreichen, den Unter­ftügungsbezug in diesen Familien nach oben zu begrenzen, wenn diese Familie aus mehreren versicherungspflichtigen Personen be­steht, die insgesamt oder teilweise arbeitslos werden. Ein weiterer Borschlag geht dahin, den

Begriff der Arbeitslosigkeit

preußischen Innenministeriums verhandelt, die dahin gehen, den Städten bis zu 5000 Einwohnern das Recht zum selbständigen Erlaß von Polizeiverordnungen zu nehmen und auf den Landrat zu übertragen. Zu dieser Frage nahm der Gesamt­vorstand eine Entschließung an, in der festgestellt wird, daß eine Regelung in der geplanten Form feine Vereinfachung, sondern eine Komplizierung und Erschwerung der örtlichen Polizeiverwaltung bedeuten würde. Bei dem engen Zusammenhang zwischen Orts polizei und Stadtverwaltung gebiete das Interesse der Selbstver waltung, von jedem Experimentieren in dieser Richtung abzusehen. nicht durch schematische Ausschaltung der Ortspolizeibehörde, sondern nur durch Einschränkung der Zahl der Polizeiverordnungen bei erreicht werden. Die Herausgabe eines Polizeiftrafgeset­allen zuständigen Stellen fönne das Ziel einer Bereinfachung buches, das alle grundlegenden Bestimmungen enthalten fönne, würde zu diesem Zwecke dienlich sein. Die ergänzenden Borschriften blieben dann der Ortspolizei am besten direkt vorbehalten, ohne daß der Landrat als störende Zwischeninstanz eingeschaltet werde. Des weiteren befaßte fich der Borstand mit der Tatsache, daß wesentliche Bestimmungen des Reichsbesteuerungsgesebes Dom 10. August 1925 bis heute noch nicht durchgeführt worden seien. Das Gesetz fehe vor, daß die Reichsbahn den Gemeinden, in denen Eisenbahnwerkstätten ufm. ihren Siz haben, sogenannte Bermal­tungskostenzuschüsse zahlt, da die Gemeinden in der Regel gerade umfangreiche Aufwendungen zugunsten der Reichsbahn leisten müssen. Die Reichsbahn habe sich bisher geweigert, dieser gesetz­bedeute das eine schwere finanzielle Schädigung. In einer Ent. fdyließung legt der Reichsstädtebund Berwahrung dagegen ein, daß ein Reichsgesetz in fünf Jahren noch nicht durchgeführt worden ist. In dem in Preußen jezt endlich beschlossenen Bastenausgleich zu­erblickt. Der Gesamtvorstand erwartet jedoch, daß dieser Ausgleich gunsten der Städte mit fommunaler Polizei wird ein Fortschritt nicht erst 1932, sondern bereits 1931 voll in Kraft tritt.

näher zu bestimmen. Er will sicherstellen, daß nur wirkliche Ar. beitnehmer die Unterstüßung in Anspruch nehmen können und dem Mißbrauch durch selbständige Landwirte oder Gewerbe­Mißbrauch durch selbständige Landwirte oder Gewerbelichen Berpflichtung nachgulommen. Für die betroffenen Gemeinden treibende vorbeugen. Es wird weiter vorgeschlagen eine

Henderung der Sperrfristen,

das heißt Entzug der Unterstützung, der über den Arbeitslosen ver­hängt werden fann, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen ver stößt. Die vierwöchige Sperrfrist soll auf zwei Wochen abgekürzt werden können, wenn die Lage des Falles eine mildere Beurtei lung rechtfertigt, in schwereren Fällen, insbesondere im Bieder­holungsfalle, foll sie bis auf acht Wochen verlängert werden können. In Vorschlag wird außerdem gebracht eine

Verlängerung der Anfwartschaft in Fällen furzer Arbeitszeit. Wenn diese nicht mehr als 24 Stunden in der Kalenderwoche be­tragen hat, so soller: zwei Arbeitstage für einen gerechnet werden.

Seine Grenzsperre gegen Ungarn  . Die Budapester   Meldungen über die Sperre der südslamischen Grenze gegenüber Ungarn   werden dementiert. Auch die füdslamische Gesandtschaft in Budapest   demen­tiert diese Meldungen. Die Budapester   Züge und die Bost find I normal in Belgrad   eingetroffen.