Umstellung von der vererbten militärlichen Machtpolitik zu einer Politik des Friedens und der wirtschaftlichen Zu sammenarbeit fühlt sich Rußland zu schwach. Dieses Schwächegefühl führt zu Unsicherheit und zu Schwankungen.
I
Das neue Arbeitslosenrecht.
Wichtige Bestimmungen der Regierungsvorlage.
Vom ersten Tag des Konflikts behauptete die Sowjetpreffe einstimmig, daß hinter der Nankingregierung, der jede eigene Initiative abgesprochen wird, eine fremde imperialistische Macht stehe, nämlich Japan . Gegen Japan war Bir haben bereits darauf hingewiesen, daß die Regierungs. der entfesselte Kriegstaumel gerichtet. Japan fei Ruß vorlage zur Reform der Arbeitslosenversicherung den finanziellen lands Rivale in der Mandschurei . Japan versuche mit der Ausgleich der Reichsanstalt neben einer Beitragserhöhung durch Hand der Nankingregierung die Ostchinabahn sich gewaltsam folgende Maßnahmen zu erreichen sucht: Berlängerung der Warte anzueignen, um seine Hegemonie in der Mandschurei zu bezeit, Anrechnung von Renten, Wartegeldern und Ruhegehältern, haupten.. Japan , behauptete die„ Prawda" schließlich, Aenderung der Unterstügungssäge für Saisonarbeiter in der Zeit bemühe sich, die beginnende Annäherung Sowjetrußlands mit der berufsüblichen Arbeitslosigkeit und Neufestsetzung der Beiträge Amerifa zu sprengen. für die Krankenversicherung von Unterstüßungsempfängern. Die legfere Frage hat mit dem Krankengeld, das der Arbeitslose im Falle der Krankheit zu bekommen hat, nichts zu tun; darin tritt teine Aenderung ein. Weitere Vorschläge fehen eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens mit den Krankentaffen
Das Bild hat sich aber wie durch ein Wunder plötzlich geändert, als Amerika seine Vermittleraktion einleitete. Die Sowjetregierung hat diese Vermittlungsinitiative glatt abgelehnt. Seitdem wird das Mißtrauen des russischen Boltes statt gegen Japan gegen Amerika gelenft. Hinter der Nantingregierung, behauptet zum Beispiel die Prawda" vom 17. August, steht das amerikanische Rapital, das in der Form einer angeblich geplanten Internationalisierung der Ostchinabahn ihre Ameritanifie rung herbeizuführen suche und zu diesem Zwed auch Frantreichs Hilfe anstrebe, das bekanntlich seine finanziellen Ansprüche auf die Ostchinabahn nicht aufgegeben hat.
Welch eine Wendung! Trotzdem ist sie begreiflich. Gleich Sowjetrußland arbeitet Japan in China immer noch zum großen Teil mit den veralteten militärpolitischen Methoden und widersetzt sich der finanzkapitilistischen amerikanischen Bolitik der offenen Tür". Beide Nachbarstaaten Chinas haben in der Mandschurei gemeinsame, wenn auch entgegengefeßte, imperialistische Intereffen, die sie gegen jeden Außenstehenden zu verteidigen suchen. Nicht umsonst bemüht sich jetzt die Sowjetregierung, die provinziale Mukdenregierung gegen die zentrale Nankingregierung auszuspielen, nur um die mit Japan gemeinsame Einflußsphäre" zu retten. Außerdem braucht die Sowjetregierung für den Kriegsfall mit China wenigstens die wohlwollende Neutrali tät Japans . Ein Krieg gegen die vereinigten Oftmächte ist
im poraus verloren.
Sicherlich verfolgt auch Amerita gleich anderen Großmächten eine imperialistische Politit in China . Aber- teine Eroberungspolitit. Die Bolschemisten selbst haben bis in die allerlegte Zeit mit Nachdruck betont, daß Amerifa zum Unterschied von den anderen Großmächten in China eine Bolitif verfolgt, die die nationale Konsolidierung und den wirtschaftlichen Aufbau Chinas am meisten begünstigt. Die Sowjetregierung droht jetzt im Fernen Often mit Kanonen, um die Ditchinabahn und mit ihr die vom Zarismus nererbte Einflußsphäre in der Mandschurei zu retten. Diese Ranonenpolitik der Sowjetregierung wird feineswegs da durch richtiger und annehmbarer, daß auch Amerika in China eine ausgesprochene imperialistische, und zwar eine Dollarpolitik verfolgt. Die Kanonenpolitit Englands und Japans hat bereits 1925/26 völlig versagt. Auch die Rotkanonenpolitik wird versagen. Die Sowjetregierung wird daher am besten tun, wenn sie den veränderten Berhältnissen im Osten Rechnung tragen und den einzig gangbaren Weg der Verständigung mit Ranting befchreiten wird. Auf diesem, aber nur auf diesem Wege mird sie auch die Unterstützung der öffentlichen Meinung des Beltproletariats finden, um welche sie jezt mit ihren vertappten rotmilitaristischen Methoden vergebens wirbt.
Muffolinis Londoner Lügenbotschaft.
Deffentliche Brandmartung vor England.
Als der italienische Sozialist Carlo Rosselli vor wenigen Bochen von der Teufelsinsel Lipari geflüchtet war, wurde seine Gattin, eine Engländerin von Geburt, im Montblancgebiet verhaftet und troß ihres leidenden Zustandes und ihrer Schwangerjchaft gezwungen, eine Nacht in der Polizeistation Aosta zu verbringen. Erst am nächsten Morgen erhielt sie die Erlaubnis, in cinem Hotel zu wohnen, mußte sich jedoch verpflichten, Aosta nicht zu verlaffen. Die italienische Botschaft in London dementierte nicht nur diese Angaben, sondern auch die Verhaftung. Auf dieses Tementi hat Rosselli jetzt mit folgendem Brief an die Londoner
,, Daily News" geantwortet:
für die Krantenversicherung der Arbeitslosen vor. Es wird außer dem der Reichsanstalt zur Pflicht gemacht, die Beitragsabführung für die Arbeitslosenversicherung, die durch die Krankenkassen zu er folgen hat, nachzuprüfen. Außerdem wird der Vorstand verpflichtet, die Dienststellen der Reichsanstalt durch besondere Prüfer laufend nachprüfen zu lassen. Dieser Teil der Borschläge hat den Zweck, durch schärfere Kontrollen den Beitragseingang zu erhöhen und die Ausgaben dahin zu überwachen, daß die gesetzlichen Bestimmungen auch innegehalten werden.
Es ist außerdem vorgesehen, daß der Reichsarbeitsminister nach Anhörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt anordnen fann, daß Arbeitgeber die Arbeitsstellen, die sie mit einem Arbeitnehmer befeßen, dem zuständigen Arbeitsamt anzeigen. Es handelt sich hier um eine wichtige Ergänzung der im Gesetz bereits vorgesehenen Meldepflicht offener Stellen.
In beiden Fällen handelt es sich um arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Möglichkeiten, die in ihrer Auswirkung auch zu einer finanziellen Entlastung beitragen fönnen, weil sie ermöglichen sollen, den Arbeitslosen in Arbeit zu vermitteln. Die weiteren Wenderungen der versicherungsrechtlichen Bestimmungen sehen zunächst eine Erweite
rung des Personenkreises vor, in dem flargestellt wird, daß
angestelltenversicherungspflichtige leitende Angestellte auch
arbeitlosenversicherungspflichtig
Das gleiche gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht während der ganzen Kalenderwoche bestanden und die Arbeitszeit nicht mehr als 4 Stunden am Tage betragen hat. Hat der Arbeit. nehmer gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen ge standen, so sind die Arbeitszeiten zusammenzuzählen. Von eind schneidender Bedeutung ist auch der Vorschlag, daß ein Arbeitslojer, der mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit, die für die Zugehörigkeit zu einer Lohntlasse maßgebend ist, in einen anderen Orte verbracht hat als dem Ort, in dem die Unterstützung zu gewähren ist,
die Unterstützung nicht höher sein darf, als sie nach den Cohnverhältnissen des Unterstützungsortes wäre.
Die Berwaltungsausschüsse der Arbeitsämter haben für die Durchs führung dieser Bestimmung Richtlinien aufzustellen. Eine weitere Bestimunung sieht eine Neuregelung der Vorschriften über die Anreynung von Gelegenheitsarbeit, die Unterstützungsemp fänger verrichten, vor. Diese Anrechnung soll in weit größerem Umfange erfolgen als bisher. Weitere Bestimmungen sehen eine Verschärfung der Kontrolle der Arbeitslosen vor. Außerdem werden Vorschläge zur Vereinfachung des Spruchverfahrens gemacht
Diefe fummarische Uebersicht der wichtigsten Borschläge zeigt, baß die Regierungsvorlage in vielen Punkten einen tief ein. schneidenden Eingriff in das geltende Versicherungsrecht ents hält, der mit der Beseitigung von Mißbrauchen nichts zu tun hat. Es wird notwendig sein, bei den Beratungen im Sozialpolitischen Ausschuß diese Bestimmungen den sozialen Erfordernissen besser
anzupassen.
3m Sozialpolitischen Ausschuß.
Die geftrige Situmg des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichstags begann mit einer Rede des Reichsarbeitsministers, der eine kritische Betrachtung der Borlage durch Graßmann( Soz.) folgte. Ueber beide Reben ist bereits berichtet.
Rädel( KPD .) verteidigte das geltende Arbeitslosenversiche rungsgeseh, das die Kommunisten seinerzeit als schlimmsten Arbeiterverrat" gekennzeichnet hatten, in einer langatmigen Rede und Vorlage an. fündigte am Schluß den Aufstand aller Werftätigen gegen die neue
find. Die jetzigen Bestimmungen weisen hier eine Lüde auf. Die bereits bestehende Bersicherungsfreiheit bei land. und forst. Dr. Pfeffer( D. Bp.) erklärte, daß seine Fraktion mit der Vorwirtschaftlicher Beschäftigung soll nicht von einer Anlage in wesentlichen Bunften nicht einverstanden sein könne. Die beige abhängig sein. Es wird außerdem Klargestellt, daß die sonsti- Reichsregierung hätte es vermeiden sollen, eine solche unfertige gen in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten zum versicherten Vorlage an den Ausschuß zu bringen. Die Deutsche Volkspartei Personenkreis gehören. Außerdem ist vorgesehen, daß die Beitrags- fönne die Vorlage nach ihrem Gesamtinhalt als gegen sich gepflicht der Lehrlinge bereits 12 Monate, statt wie jetzt 6 Monate, richtet empfinden. Man habe zwar die Beitragserhöhung aufvor Ablauf des Lehrverhältnisses beginnt. Bon erheblicher Be genommen, dagegen die vom Sachverständigenausschuß verlangte wichtigste Aenderung in den Leistungen herausgelassen. deutung sind die vorgeschlagenen Aenderungen über die Die Sanierung der Versicherung merde fich auch ohne Beitragserhöhung erreichen lassen, wenn das vom Sachverständigenaus. schuß vorgeschlagene Verhältnis zwischen Beitragsleistung und Interſtügungshöhe angenommen wird. Ohne die Festlegung einer folchen Relation sei die Sanierung unmöglich. Die Kürzung des Beitrags an die Krankenversicherung fönne noch über 30 Millionen Mart hinaus durchgeführt werden. Mart hinaus durchgeführt werden. Der Boffsparteiler empfahl, das Angebot einer privaten Bersicherungsgefelt. schaft(!) einzuholen. Auch bei der produttiven Ermerbslofen fürsorge seien noch Ersparnisse möglich
Bersicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Als geringfügig soll dabei eine Beschäftigung gelten, die nicht mehr als 24 Arbeitsstunden in einer Kalenderwoche beträgt, oder wenn für sie fein höheres wöchentliches Arbeitsentgelt als 8 M. oder fein höheres monatliches Entgelt als 35 m. vereinbart oder ortsüblich ist. Falls es sich jedoch um Kurzarbeit handelt, so soll diese nicht darunter fallen. Für die Arbeitgeber besteht aber auch in den Fällen geringfügiger Beschäftigung die Beitragspflicht, soweit diese Beschäftigung noch der Krantenversicherung unterliegt. Neben diesen Veränderungen in dem versicherten Personentreis ist vorgefehen, daß
grundfäßlich auch die unftändig Beschäftigten herausgenommen werden sollen. Allerdings erhält der Berwaltungsrat der Reichsanstalt das Recht, mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers an zuordnen, daß unftändige Beschäftigungen versicherungspflichtig find. Die Anordnung fann sich auch auf solche unständigen Beschäftigungen erstrecken, die geringfügig sind. Um die Durchführung dieser Anordmung abzuwarten, ist im Artikel 4 des Entwurfs vorgesehen, daß bis zum Erlaß dieser Anordnamgen, spätestens jedoch bis zum 1. November 1930, zunächst alle unständig Beschäftigten versicherungspflichtig bleiben. Die geltenden Bestimmungen sehen vor, daß der Berwaltungsrat für die unſtändig Beſchäftigten für die
Erfüllung der Anwartschaft wie über die Berechmung des Arbeits
Haßlacher( Dnat.) verteidigte die Abbauanträge feiner Frattion und machte eine Rechnung auf, wonach bas gesamte Defizit ohne jebe Beitragserhöhung lediglich durch Ersparnisse an den Leistun gen gedeckt werden sollen.
Der Ausschuß vertagte fich fodann auf Dormerstag 10 Uhr.
Gorgen der Kleinstädte.
Tagung des Reichsstädtebundes.
Die Tagung des Reichstädtebandes murde am Mittwoch vormittag mit einer Sigung des Gesamtvorstandes und des Reichsstädtebundes im Sizungsfaal des Kieler Rathauses eröffnet.
Der Bundespräsident, Bürgermeister Dr. Belian, hielt einen
,, Der faschistische Botschafter in England hat Ihnen mitgeteilt, entgelts, nach dem sich die Unterstützung bemißt, Sonderbestim- Bortrag, in welchem er zu aktuellen Fragen der Kommunalpoliti? daß
belästigt worden sei; Signora Rosselli sei vollkommen frei, und es jei nicht der geringste Bersuch gemacht worden, ihre volle Bewegungsfreiheit zu unterbinden.
In Wirklichkeit ist meine Frau am 31. Juli in Courmayeur verhaftet, sofort nach Aosta gebracht worden und hat dort eine Nacht und einen Tag im Gefängnis verbracht; fie befand sich in einer gemeinsamen Belle mit Prostituierten und anderen unglüdlichen Frauen der gleichen Schicht. Da fie an Herzschwäche leibet und schwanger ist, hat der Polizeipräsident auf Grund dringlicher Borstellungen meiner Mutter erlaubt, daß meine Frau im Hotel della Corona, Aosta , wohnen durfte. Sie lebte dort noch am 14. August unter trenger polizeilicher Ueberwachung, wurde von zwei Polizeiinspettoren ständig ausgefragt und durfte weber Briefe empfangen noch solche absenden. Domohl sie eine tapfere und hochherzige Frau ist, war sie, besonders während der letzten Tage, infolge der pielen Berhöre ermüdet und depremiert. Seit dem 14. Auguft habe ich feine Nachricht. Falls Signor Bordonaro( der Botschafter) die Stirn haben sollte, meine Feststellungen zu dementieren, so bin ich bereit, einem Forum englischer Gentlemen unwiderleg liche Beweise für meine Behauptungen zu unterbreiten
Carlo Roffelli.
Es ist bekannt, daß der Faschismus fich seiner Gegner mit allen Mitteln zu entledigen sucht; daß das amtliche Italien seine Gemeinheiten bestreitet, gehört notwendig dazu.
Die Sozialistenverfolgung in Litauen . Königsberg , 21. August. Wie aus Kowno gemeldet wird, wurden dort der Redakteur der sozialdemokratischen Zeitung„ Darbo Balsas", der Student Danis, sowie einige Mitglieder der bereits aufgelösten Sozialbemo fratischen Partei verhaftet. Die verhafteten Personen sollen Be ziehungen zu den Bleschtaitisten in Wiina unterhalten haben. Fränzösische Geschwaderflüge. In einigen Tagen werden je ein Geschwader französischer Militärflugzeuge Propagandaflug nach Bolen und Afrika unternehmen. Der Flug nach Bolen wird von 10 Jagdflugzeugen ausgeführt, und zwar auf dem Wege über Straß burg und Brag. Die Genehmigung zum Ueberfliegen deutschen und fschechischen Gebiets ift beantragt worden. Das Geschwader wird nur in Prag und in Barschau landen.
mungen erlassen kann. Der Entwurf sieht vor, daß der Verwal tungsrat mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers für unſtändig Beschäftigte,
für Hausgewerbefreibende und Heimarbeiter, Borschriften erlassen kann, die von den allgemeinen Unterstügungs. bedingungen abweichen. Einschneidende Aenderungen sieht auch die Borlage hinsichtlich des Personentreifes bei den Heimarbeitern und Hausgewerbetreibenden vor. Die Tätigkeit von 3 wischenmeistern, die nicht den überwiegenden Teil ihres Berdienstes aus ihrer eigenen Arbeit am Stüde beziehen, soll versicherungsfrei sein. Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt erhält das Recht, mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers die Tätigkeit weiterer Gruppen von Hausgewerbetreibenden und von Heimarbeitern von der Versicherungspflicht zu befreien. Er fann ferner mit Zustimmung des Reichsarbeitsminister's die Versicherungspflicht von Hausgewerbetreibenden und Heimarbeitern, die gemeinschaftlich arbeiten, abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieses Gefeges regeln. Damit will man anscheinend erreichen, den Unterftügungsbezug in diesen Familien nach oben zu begrenzen, wenn diese Familie aus mehreren versicherungspflichtigen Personen besteht, die insgesamt oder teilweise arbeitslos werden. Ein weiterer Borschlag geht dahin, den
Begriff der Arbeitslosigkeit
preußischen Innenministeriums verhandelt, die dahin gehen, den Städten bis zu 5000 Einwohnern das Recht zum selbständigen Erlaß von Polizeiverordnungen zu nehmen und auf den Landrat zu übertragen. Zu dieser Frage nahm der Gesamtvorstand eine Entschließung an, in der festgestellt wird, daß eine Regelung in der geplanten Form feine Vereinfachung, sondern eine Komplizierung und Erschwerung der örtlichen Polizeiverwaltung bedeuten würde. Bei dem engen Zusammenhang zwischen Orts polizei und Stadtverwaltung gebiete das Interesse der Selbstver waltung, von jedem Experimentieren in dieser Richtung abzusehen. nicht durch schematische Ausschaltung der Ortspolizeibehörde, sondern nur durch Einschränkung der Zahl der Polizeiverordnungen bei erreicht werden. Die Herausgabe eines Polizeiftrafgesetallen zuständigen Stellen fönne das Ziel einer Bereinfachung buches, das alle grundlegenden Bestimmungen enthalten fönne, würde zu diesem Zwecke dienlich sein. Die ergänzenden Borschriften blieben dann der Ortspolizei am besten direkt vorbehalten, ohne daß der Landrat als störende Zwischeninstanz eingeschaltet werde. Des weiteren befaßte fich der Borstand mit der Tatsache, daß wesentliche Bestimmungen des Reichsbesteuerungsgesebes Dom 10. August 1925 bis heute noch nicht durchgeführt worden seien. Das Gesetz fehe vor, daß die Reichsbahn den Gemeinden, in denen Eisenbahnwerkstätten ufm. ihren Siz haben, sogenannte Bermaltungskostenzuschüsse zahlt, da die Gemeinden in der Regel gerade umfangreiche Aufwendungen zugunsten der Reichsbahn leisten müssen. Die Reichsbahn habe sich bisher geweigert, dieser gesetzbedeute das eine schwere finanzielle Schädigung. In einer Ent. fdyließung legt der Reichsstädtebund Berwahrung dagegen ein, daß ein Reichsgesetz in fünf Jahren noch nicht durchgeführt worden ist. In dem in Preußen jezt endlich beschlossenen Bastenausgleich zuerblickt. Der Gesamtvorstand erwartet jedoch, daß dieser Ausgleich gunsten der Städte mit fommunaler Polizei wird ein Fortschritt nicht erst 1932, sondern bereits 1931 voll in Kraft tritt.
näher zu bestimmen. Er will sicherstellen, daß nur wirkliche Ar. beitnehmer die Unterstüßung in Anspruch nehmen können und dem Mißbrauch durch selbständige Landwirte oder GewerbeMißbrauch durch selbständige Landwirte oder Gewerbelichen Berpflichtung nachgulommen. Für die betroffenen Gemeinden treibende vorbeugen. Es wird weiter vorgeschlagen eine
Henderung der Sperrfristen,
das heißt Entzug der Unterstützung, der über den Arbeitslosen verhängt werden fann, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen ver stößt. Die vierwöchige Sperrfrist soll auf zwei Wochen abgekürzt werden können, wenn die Lage des Falles eine mildere Beurtei lung rechtfertigt, in schwereren Fällen, insbesondere im Biederholungsfalle, foll sie bis auf acht Wochen verlängert werden können. In Vorschlag wird außerdem gebracht eine
Verlängerung der Anfwartschaft in Fällen furzer Arbeitszeit. Wenn diese nicht mehr als 24 Stunden in der Kalenderwoche betragen hat, so soller: zwei Arbeitstage für einen gerechnet werden.