Einzelbild herunterladen
 

Nr. 403 46. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Kampf um die Mündelsicherheit.

Entscheidende Fragen für die öffentliche Wirtschaft.

Die jetzt geltenden Bestimmungen über die Mündelsicherheit von Bermögensanlagen*) meifen einige fo offenfundige Mängel auf, daß an der Reformbedürftigkeit der ganzen Institution der Mündelsicherheit nicht gezweifelt werden fann. Um mur die wichtig ſten Punkte herauszugreifen: Das Nebeneinander von Reichs= mündelsicherheit und Landesmündelsicherheit, das in jedem Land stnen anderen Rechtszustand schafft, hat feine wirtschaftliche Be rechtigung mehr, da es den Kapitalverkehr von Land zu Land er­schwert und viele Kreditinstitute ihren Wirkungsfreis weit über ein einzelnes Land hinaus ausgedehnt haben. Sehr mißlich ist auch die Einrichtung der Einzelbewilligungen der Mün­delsicherheit von Fall zu Fall durch den Reichsrat. Dadurch wird die ganze Materie überaus unübersichtlich, während es doch gerade der Sinn der Mündelsicherheitsvorschriften ist, die

mit dem Kapitalverkehr nicht vertrauten Personen bei der Anlegung ihres Kapitals zu beraten. Und schließlich tann auch nicht geleugnet werden, daß der Katalog der mündel­ficheren Anlagen, den das Bürgerliche Gesetzbuch vor 30 Jahren aufgestellt hat, heute schon zum Teil veraltet ist. Das Reichsjuftiz noinisterium ist der Auffassung hinter die allerdings noch ein Fragezeichen gesetzt werden muß, daß er den wirtschaftlichen Verhältnissen und den wirtschaftspolitischen Anschauungen um das Jahr 1900" entspricht.

-

Soweit man es bis jetzt beurteilen kann, besteht auch tatsächlich in allen interessierten Kreisen im großen und ganzen Ueberein stimmung darüber, daß eine Vereinheitlichung der Mün­delsicherheitsbestimmungen in dem Sinn vorgenom­men werden muß, daß die Landesmündelsicherheit allgemein durch die Reichsmündelsicherheit erfekt wird, und daß an Stelle der Einzelbewilligungen durch den Reichsrat generelle gefeßliche Normen treten.

Die Diskussion über die Reform der Mündelsicherheitsbe­die tiefgehenden Gegenfäge offenbart, die in diefer wie in allen Wirtschaftsfragen

schaffung noch weiter erschwert und so die Benachteiligung der öffentlichen Wirtschaft, die zu einem großen Teil von den Kommunen getragen wird, gegenüber der Privatwirtschaft vervollständigt werden.

Die Spitzenorganisationen der Banken fonnten die günstige Ge­legenheit nicht vorübergehen lassen, ohne den öffentlichen Sparkassen auch ein Bein zu stellen. Bekanntlich herrscht seit Jahren ein offener Kampf zwischen den Banken und den Sparkassen, der dadurch entfesselt wurde, daß die Sparkassen seit der Inflation ihre Tätigkeit auf Geschäfte ausgedehnt haben, die bis dahin im wesentlichen den Banten reserviert waren. Mun wollen die Banken die Gelegenheit der Reform der Mündelsicher­heitsbestimmungen dazu benußen, den Spartassen jegliche bankmäßige Tätigkeit unmöglich zu machen. Während nämlich nach dem jetzt geltenden Rechtszustand die Einlagen bei denjenigen öffent lichen Sparkassen mündelsicher sind, die von der zuständigen Landes: regierung zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet er lärt worden sind, wollen die Leitfäße der brei Organisationen, die Bewilligung der Landesregierung davon abhängig machen, daß die Sparkassen sich auf den

eigentlichen Sparkassenverkehr beschränken und mindestens zwei Drittel ihres Bermögens in mündelsicheren Werten angelegt haben, wobei aber Forderungen gegen den eigenen Garantieverband nicht mit eingerechnet werden dürfen. Würden diese Forderungen verwirklicht, so würden die Sparkassen feinen Pfennig mehr für bankmäßige Kredite übrigbehalten.

Donnerstag, 29. Auguft 1929

solute Sicherheit, die der Gesetzgeber für die mündelsicheren Kapital­anlagen verlangt.

Wie aus dieser Darstellung ersichtlich ist, ist also auch eine schein­bar so neutrale und rein fachlichen Gesichtspuntten unterworfene Frage wie die der Mündelsicherheitsbestimmungen in Wirklichkeit eine Angelegenheit, die im Kampf der

entschieden wird. Im Falle der Mündelsicherheitsfrage entzündet um die Macht ringenden Klassen sich der Kampf speziell an dem Gegensatz zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft. Bant. und Industrietapital wollen ihres Kapitalsbedarfs beschneiden, die Arbeiterschaft hingegen der öffentlichen Wirtschaft den Anspruch auf die Mündelsicherheit wird sich auch in diesem Fall zum Sachwalter der Interessen der öffentlichen Wirtschaft machen.

Die Bautätigkeit im laufenden Jahre. Noch gute Entwicklung im ersten Halbjahr.

"

Wie jetzt in Wirtschaft und Statistit" mitgeteilt wird, hat sich noch verhältnismäßig günstig entwidelt. Nach den Er­die Bautätigteit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres noch verhältnismäßig günstig entwickelt. Nach den Er­hebungen des Statistischen Reichsamts, die rund 95 Groß- und

telstädte in Deutschland erfassen, stieg im ersten Halbjahr 1929 gebäude auf 16 630 gegen 13 547 in der entsprechenden Zeit des die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungs Borjahres. Die zum Bau genehmigten Wohnungen stellten sich in dem gleichen Zeitabschnitt auf 72 573 gegen 51 892.

In der gleichen Zeit wurde der Bau von 12 539 Wohngebäuden 10 710 Wohngebäuden mit 45 332 Wohnungen in der Vergleichs­mit 58 192 Wohnungen in Angriff genommen gegenüber zeit 1928. Dagegen belief sich der Reinzugang an Wohn­Häuser, in der Berichtszeit dieses Jahres nur auf 9740 gegenüber gebäuden, das ist der Gesamtzugang abzüglich der abgebrochenen 12982 im Vorjahr. Auch der Reinzugangan Wohnungen liegt mit 43 127 um rund 10 500 unter dem Wohnungszugang im erster Linie auf die langdauernde Kälte welle im ver­ersten Halbjahr 1928. Diese sehr unerfreuliche Tatsache dürfte in

stimmungen hat erst vor turzem begonnen, aber gleich am Anfang redit abzuwehren. Gewiß gegen den Kommunal. gangenen Winter zurückzuführen sein, wodurch die Inangriffnahme

zwischen den klaffen und Intereffengruppen bestehen. Drei große Spizenorganisationen haben sich auf einen Borschlag geeinigt, den sie mit dem Gewicht der hinter ihnen stehen­den Wirtschaftstreise propagieren: der 3entralverband des Deutschen Banf und Bantiergewerbes, der Reichsverband der Deutschen Industrie und der Deutsche Industrie und Handelstag. Der Kern ihrer Borschläge läßt sich in dem Satz zufammenfassen, den sie selbst an die Spitze ihrer Leitfäße stellen: keine Bevorzugung öffentlicher Emiffionen gegenüber gleich sicheren Emissionen privater Anleihe­schulden. Und tatsächlich zeigt die von den drei Organisationen vorgeschlagene Revision des Ratalogs der mündelsicheren Anlagen, daß die öffentliche Hand und die öffentlichen Kreditinstitute gegen fiber dem bisherigen Rechtszustand und gegenüber den privaten Kreditinstituten empfindlich benachteiligt werden sollen. Einerseits wird vorgeschlagen, daß die Pfandbriefe und Kommunal­obligationen der privaten Hypothefenbanken ohne Einschrän­fung für mündelsicher erklärt werden sollen, andererseits soll den Bfandbriefen und Schuldverschreibungen der öffentlich- recht lichen Kreditinstitute die Mündelsicherheit mur auf Grund von Reichsratsbeschlüssen und auch da mur unter gewissen einschrän­fenden Bedingungen zuerfannt werden. Die Kommunalan. leihen sind nach dem jetzt geltenden Rechtszustand ohne weiteres mündefsicher, soweit sie bestimmte Bedingungen erfüllen( Ründbar­keit von seiten der Gläubiger oder regelmäßige Tilgung). Nach dem Vorschlag der drei Organisationen soll über die Mündelsicherheit der Kommunalanleihen ebenfalls der Reichsrat von Fall zu Fall ent­scheiden, aber die Mündelsicherhit mur aussprechen dürfen, ,, wenn die Sicherheit der Anlage durch die Vermögenslage und Steuerkraft der kommunalen Körperschaft gewährleistet und im Falle des Zahlungsverzuges die Möglichkeit einer Zwangsbei­treibung nicht ausgeschlossen ist."

Es soll also die Institution der Beratungsstelle, die sich durch die Drosselung der kommunalen Auslandsanleihen so unheilvoll ausgewirkt und nicht bloß die wirtschaftliche Situation der Kommunen, sondern die des Kapitalmarktes überhaupt so ungünstig beeinflußt hat, dadurch eine Ergänzung erfahren, daß für sämtliche Anleihen der Kommunen

der Reichsraf zum Kontrollorgan bestellt mird, bas die Sicherheit der Anlage durch die Bermögenslage und Steuerkraft" der Kommune zu prüfen hat. Dem Bant- und Industrietapital genügt die Drosselung des tommunalen Kredits, die der unheilvollen Bolitit der Beratungsstelle zu verdan­fen ist, noch nicht. Den Kommunen soll die langfristige Rapitalbe. *) Bgl. Borwärts Nr. 377 vom 14. August 1929.

S

Dr. Oetker's

Backpulver Backin

geadbutett

Aurichand for 1 Flund Mall

( Ges. geschützt unter dem

Namen Backin")

muß aufs entschiedenste entgegengetreten werben. Bisher ist das Dieser traffen Interessenpolitit des Bank- und Industriefapitals muß aufs entschiedenste entgegengetreten werden. Bisher ist das nur von den Sparfaffen geschehen, die sich in ihrem Organ energisch gegen die Borschläge der drei Organisationen menden. Darüber hin aus gilt es aber auch, die Attade ist gegen eine Kontrolle der Kreditgewährung nichts einzuwenden. Sie darf sich aber nicht einseitig gegen die Kommunen richten und in eine bureaukratische Ueberorganisation von Kontrollstellen( Landesregie rung, Beratungsstelle, Reichsrat) ausmünden. Ebenso ist die Be­nachteiligung der öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten gegenüber den privaten Hypothekenbanken abzulehnen.

Pofitio muß zu der ganzen Frage gesagt werden, daß die Reformbedürftigkeit des Katalogs der mündelsicheren Anlagen qner. fannt werden muß. Schon wenn man, was unbedingt angestrebt werden muß, die Landesmündelsicherheit durch die Reichsmündel­sicherheit ersetzt, wird sich eine Revision des Katalogs nicht vermei­den lassen. Es wird die Frage auftauchen, wie weit jenen Schuld­verfchreibungen der privaten Hypothekenbanken, die heute Landes­mündelsicherheit genießen, die Reichsmündelsicherheit zugeftanden werden foff. Aber es tönnte feinesfalls verantwortet werden, mit einem Schlage generelt sämtlichen Schuldverschreibungen der priva­ten Hypothefenbanken die Reichsmündelsicherheit zuzugestehen. Wenn die Hypothekenbanten auch unter Staatsauffit stehen, so bietet sie doch keine absolute Sicherheit und schließlich hat es ja auch schon Hypothekenbanken gegeben, die zusammengebrochen und deren Schuldverschreibungen notleidend geworden sind. Andererseits ist zu verlangen, daß den Schuldverschreibungen der öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten, hinter denen ja die öffentlichen Körperschaften stehen, die Mindelsicherheit zuerfannt wird, soweit es bisher nicht der Fall ist. Ebenso muß natürlich der

Anschlag des Bant- und Industriekapitals

auf die Kommunen abgewehrt und im Gegenteil gefordert wer­den: erstens daß die Mündelsicherheit der Rommunalanleihen ge­feßlich festgelegt wird und zweitens, daß auch denjenigen Schuldverschreibungen die Mündelsicherheit zuerkannt werden soll, deren Verzinsung von einer Kommune gewährleistet wird, während nach dem jetzt geltenden Recht nur Schuldverschreibungen mündel sicher sind, deren Berzinsung vom Reich oder einem Land gewährleistet ist. Diese lettere Bestimmung wäre besonders deshalb wichtig, weil sie den Anleihen der kommunalen, in felbständiger Rechtsform bestehenden Betriebe( wie Berliner Ber­fehrs A.-G., der Bewag ufw.) die Mündelsicherheit ver. haffen fönnte, soweit die Kommunen für den 3insendienst dieser Anleihen die Bürgschaft übernehmen.

Eine solche gefeßliche Festlegung des Anspruches sämtlicher öffentlicher Körperschaften auf Mündelsicherheit für die von ihnen ausgegebenen und garantierten Anleihen rechtfertigt sich nicht nur aus ftaatspolitischen Gründen. Sie findet auch darin thre innere Redyt. fertigung, daß alle öffentlichen Körperschaften dem Gläubiger eine Sicherung stellen, über die die Brivatwirtschaft nie­mals verfügt: die Möglichkeit, sich durch den steuerlichen Zugriff auf Die Steuerzahler zahlungsfähig zu erhalten. Es besteht also bat fächlich zum Unterschied von den Schuldverpflichtungen der Privat wirtschaft für öffentliche und öffentlich garantierte Anleihen jene ab­

und natürlich auch die Fertigstellung von Wohnungsbauten ganz wird jedoch dadurch geboten, daß, verglichen mit dem Vorjahr, die ungemein verzögert wurde. Ein gewisses Gegengewicht Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen eine Steigerung von rund 40 Proz. aufweist. Demzufolge können die Aus fichten auf dem Baumarkt noch einigermaßen günstig beurteilt werden. Wenn die Entwicklung des Wohnungsbaus in diesem Jahre fich noch besser gestaltet als in dem verhältnismäßig sehr guten Jahr 1928, so ist dies nicht zuletzt auf die vom Reichsarbeits­minister Bissell im letzten Winter getroffene Neuregelung der Bauzwischentrebite zurückzuführen.

Welche Bedeutung die Hauszins steuer für den Wohnungs bau hat, wird daraus ersichtlich, daß 89,7 Proz. der neu hergestellten Wohnungen mit Unterstüßung, aus öffentlichen mitteln errichtet worden sind. Im vergangenen Jahre waren es fogar 90,8 Proz. Ohne die öffentliche Hand und die gegenwärtige Regelung im Wohnungswesen wäre an einen Wohnungsbau in diesem Umfange überhaupt nicht zu denten. Die ge­meinnüßigen Baugelellid aften haben sich an den neu erstellten Wohnungen mit 48,7 gegen 46,9 Broz. im Vorjahre be­teiligt. Der Anteil der privaten Bauherren steigerte sich Don 42 auf 44,1 Proz. Der Anteil der öffentlichen Körperschaften und Behörden ging von 11,1 auf 7,2 Proz. zurüd. Die gemein­nüßigen Baugesellschaften sind demnach also bereits ein aus­fchlaggebender Fattor für den Wohnungsbau geworden.

Einzelhandel und Rationalisierung.

Angestelltenvertreter in der Diskussion.

Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzels handels hat gestern in einer Pressebesprechung nähere Mittei lungen über die vor zwei Jahren augfenommene Rationali. sierung im Einzelhandel gemacht. Dabei wurde von den Referenten darauf hingewiesen, daß die Rationalisierung der In­dustrie mit ihrer Massenproduktion letzten Endes volkswirtschaftlich unwirtsam bleiben müßte, wenn der Fließßproduktion nicht ein entsprechend durchorganisierter fließender Absatz gegenüber­ftände. Wirtschaftliche Fehlleitungen auf der Produktionsseite tönnen nur dann vermieden werden, wenn ein gut organi fierter Einzelhandel in engster Berbindung mit den Konsua menten die gesamte Warenverteilung und ihre marktmäßigen Aus­sichten zu beurteilen und durchzuführen versteht. Praktisch müßte die Arbeit so vorgehen, daß man mit Hilfe von Vorträgen, Kursen und Berkaufsberatungen versuchte, die Wirtschaftsmethoden des Einzelhandels ständig zu verbessern.

Der Hinmeis der Referenten auf die Notwendigkeit eines fließen­den Absatzes ist richtig. Nur müssen dann die Einzelhändler ihre Politit noch viel mehr mit den Intereffen der Konsumenten in Ein­flang bringen als bisher. Sie müssen wirtschaftspolitisch und sozial. politisch eine Linie einhalten, die gegen jegliche Verbraucherbelastung und unbedingt für die Stärtung des Maffeneinkommens eintritt.

Warum bevorzugen die deutschen Hausfrauen fast ausnahmslos

Dr. Oetker's Backpulver?

Weil es sich seit über 30 Jahren glänzend bewährt hat!

Weil es ein rein deutsches Erzeugnis ist!

Weil es in seiner Zusammensetzung und Haltbarkeit unerreicht ist!

Weil es eine unübertroffene Triebkraft besitzt und in der Art seiner Triebwirkung die größte Zuverlässigkeit bietet! Weil die Kuchen schön groß, locker und leicht verdaulich macht! Weil es den Wohlgeschmack des Gebäcks in keiner Weise beeinflußt!

Darum

Weil das wundervolle Gefühl der Sicherheit gibt, daß alles ausgezeichnet gelingt. Eier and andere wertvolle Zutaten sind also niemals aufs Spiel gesetzt! Weil es infolge seiner besonderen Zusammensetzung keine kostspielige Blechpackung braucht, um lange haltbar zu sein! Weil es in seiner praktischen Tütenpackung die einfachste, bequemste and spar­samste Handhabung bietet!

Weil es in wohlabgemessener Menge für einen großen Kuchen nur 10 Pfg. kostet! Well as infolge seines enormen Umsatzes überall stets frisch m haben ist!

ist es kein Wunder, daß allein die letzten Auflagen von Dr.Oetker's farbig illustriertem Rezeptbuch, Ausgabe F( Preis 15 Pfg.) in über 5 Millionen Exemplaren von den deutschen Hausfrauen bezogen wurden. Rezepte zum Backen, Kochen und Einmachen sowie wertvolle Anleitungen für wichtige hauswirtschaftliche Arbeiten und über den Gebrauch der neuen Backformen Küchenwunder" and Zauberglocke", finden Sie in Dr. Oetker's Schulkochbuch, Ausgabe C( Preis 30 Pfg.). Beide Bücher sind in allen einschlägigen Geschäften zu haben, wenn zufällig vergriffen, gegen Einsendung in Marken von

Dr. August Oetker , Bielefeld :