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Der pfandfreie Lohnanteil.

Steuern und Sozialbeiträge nicht pfandfrei!

Das Reichsarbeitsgericht hat in der Frage, ob der pfandfreie Lohnbetrag als Brutto. oder Nettolohn aufzufassen ist, eine interessante Entscheidung gefällt. Bekanntlich beträgt der pfandfreie Lohnanteil, der unter allen Umständen auch dann zur Auszahlung gelangen muß, wenn dem Arbeitgeber vom Gläubiger seines An­gestellten oder Arbeiters ein Pfändungsbeschluß zugegangen ist, bei Monatsgehältern 195 M., beim Wochenlohn 45 m., bei Tagelohn 7.50 M. Für alle Lohn und Gehaltsklassen, die über dieser Grenze liegen, bleibt außerdem ein Drittel des Mehrbetrages frei. Der in allen drei Arbeitsgerichtsinstanzen durchgeführte Streit ging darum, daß der Arbeitgber einem Gläubiger feines Angestellten Bahlungen bis zu dieser Grenze geleistet hatte und von dem pfandfreien Lohnbetrag Steuern sowie Berfiche= rungsbeiträge abzog.

Der Kläger verlangte vom Arbeitgeber 3 ahlung des Differenzbetrages murde aber in allen drei Instanzen mit seinen Ansprüchen abgewiesen. Das Reichsarbeitsgericht bezeichnet die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern als Aufwendungen, die der Lohnempfänger ebenso wie jeder andere Staatsbürger, soweit er nicht aus gefeh­lichen Gründen davon befreit ist, machen muß. Wenn der Lohn­empfänger in einem geordneten Staatswesen lebt, dessen Schutz er im allgemeinen, für Krankheit und Invalidität im besonderen in Anspruch nimmt, sind die Aufwendungen genau so notwendig, wie die Ausgaben für Kleidung, Nahrung und Wohnung, so lange der Staat ihm diesen Schuh ohne Erhebung von Steuern und Beiträgen nicht bieten kann. Bestünde z. B. tein Krankenversicherungszwang, so müßte der Lohnempfänger in Krankheitsfällen den Arzt und die Arzneien zweifelsfrei aus seinem Lohneinkommen bezahlen.

Gegen diese Auffassung wendet sich in der Zeitschrift Recht Sprechung in Arbeitssachen" Ministerialrat Dr. Jonas aus dem Reichsarbeitsministerium, weil seiner Meinung nach das Reichs arbeitsgericht davon absah, sich mit den für die gegenteilige Ansicht fprechenden Gründen auseinanderzusetzen. Er fritisiert unter anderm den Bergleich zwischen zwangläufigen Ausgaben für Steuern und Sozialversicherung einerseits, für Woh­nung und Ernährung andererseits: auch der Hauswirt und der Krämer fönnten genötigt sein, wegen der laufenden Miete oder wegen der Lebensmittellieferungen mit 3wangsvollstreckung gegen ten Arbeiter vorzugehen; obwohl ihre Forderung ganz zweifelsfrei durch Leistungen für den täglichen Bedarf entstanden ist, wird der pfandfreie Lohnbetrag ihrem Zugriff entzogen. Hilde Walter .

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Mit Musik von gestern und heute von Ralph Benatzky Musikalische Leitung: Ernst Hauke Choreographie: Prof. Heinrich Kröller

Alfred Jerger Max Hansen Siegfried Arno Göta Ljundberg Trude Hesterberg Trude Lieske Paul Wegener Paul Morgan Joseph Schmidt

La Jana

Marianne Winkelstern Iwan Orlik

Käte Lenz,

Rose Lichtenstein, Eise Reval, Max Schreck , Kurt Mikulski , Fritz Bergar, Robby Hanke

Corps de Ballet, Harmonika Vagabounds Sängerchöre

Gesamtausstattung Prof. Ernst Stern Techn. Einrichtung: Franz Dworsky

Regie: Grit Charell

Vorverkauf( 10-6 ununterbrochen) hatbegonnen

Der Konflift bei den Reparationsarbeiten.

Das Reichsarbeitsministerium will eingreifen.

Zu unserer Notiz im Vorwärts" vom Donnerstag erfahren wir, daß man sich im Reichsarbeitsministerium mit der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Reparationsarbeiter ein­gehend beschäftigt. Wie wir bereits mitgeteilt haben, fanden wieder­holt Verhandlungen statt, ohne aber zu einem pofitiven Ergebnis zu führen. Angesichts der Streifgefahr der Reparationsarbeiter wird im Reichsarbeitsministerium die Frage geprüft, ob und inwieweit durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens der Streit. gefahr begegnet werden könne.

Jedenfalls wird es gut sein, daß man im Reichsarbeitsministe: rium die Einleitung des Schlichtungsverfahrens nicht zu sehr ver. zögert, da ein Streit der Reparationsarbeiter in mehrfacher Hinsicht unangenehme Folgen haben könnte.

Aus dem russischen Gewerkschaftsleben.

Gäuberung" im Gemeindearbeiterverband.

Der Zentralvorstand des russischen Gemeindearbeiterverbandes mußte sich in seiner fürzlich abgehaltenen Blenartagung mit den aufsehenerregenden Berfallserscheinungen im Verband be schäftigen. Den unmittelbaren Anlaß zu den Beratungen im Plenum gaben die Vorgänge in der Landesverwaltung des Ver­bandes in Usbekistan ; das Uebel hat aber sichtlich feinen be­schränkt lokalen Charakter. In der Plenartagung tamen folgende Dinge zur Sprache:

,, Die verantwortlichen, Funktionäre des Berbandes in Usbe­tistan mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Landesvorstandes und dem Leiter der Tarifabteilung an der Spize machten angeb liche Dienstreifen nach Taschtent, wo fie Drgien und Saufgelage veranstalteten. Unter Ausmuzung ihrer Bor­geseztenstellung nötigten sie Arbeiterinnen zum Beischlaf. In der Organisation herrschten Betterwirtschaft, Hehlerei auf Gegen­[ eitigkeit, Unterdrückung der gewerkschaftlichen Selbsttrifit. Eine Kontrolle der Tätigkeit der gewählten Verbandsorgane durch die Massen hat es nicht gegeben. Die oberste Verbandsspige war von den Massen losgelöst. Die verantwortlichen Verbandsbeamten wurden ohne Befragung der Mitgliedschaft ausgesucht. Auf gewert­schaftlichen Bosten hat man Hochstapler gefunden

Dieser Standal war dem Zentralvorstand des Gemeinde­arbeiterverbandes bereits im März 1929 zur Kenntnis gelangt. Der 3entraloorstand vertuschte die Angelegen beit.

Ratmanow, der Sekretär des Zentralverbandes, hat auf der

Lonbestagung des Berbandes für Usbekistan nicht nur darauf ver­zichtet, die Aufmerksamkeit der Tagung auf die Korruption im Ver­band hinzulenten, sondern hat auch noch selbst den Delegierten den Mund verboten, die die Mißstände innerhalb der Organi­jation aufzudecken versuchten. Die einzige Rechtfertigung des Genossen Ratmanom war die, daß er die Linie des Zentralvorstandes durch­ührte. Aber um so schlimmer für den Zentralvorstand.

Bei der Wiedergabe der Korruptionsvorgänge in der Verbandsorganisation in Usbekistan wies Genofic Reschetkom, der neue Borsigende des Zentralvorstandes, die Teilnehmer der Blenartagung darauf hin, daß die Affäre von Usbe tistan nur ein Glied in der Kette der skandalösen Borfälle sei, die sich im Gemeindearbeiterverband in den letzten anderthalb Jahren abgespielt hätten.

Genosse Reschettom erinnerte an Odessa , wo eine Anzahl von Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionären mit dem Verbands­vorsitzenden an der Spize die Atmosphäre einer

absoluten Zerfehung und Protektionswirtschaft geschaffen hatte, wo die Führer" sich fortgesetzt betranten, erwerbs lofe Frauen zum Beischlaf nötigten usw. Genosse Reschettom er­innerte auch an Kurst, Smolenst, Boltawa und Win­ niza , wo Unwirtschaftlichkeit, Saufgelage, Verfolgungen der Kritik übenden Arbeiter und Loslösung des Berbandes von den Massen zu verzeichnen waren.

Alle diese Standale zogen sich monatelang hin. Der 3entralvorstand wollte sie nicht aufdecken und verstand sie nicht auf­zudecken."( Trud" vom 13. August.)

Die Plenartagung des Zentralvorstandes hat eine energische ,, Säuberung" des Präsidiums des Zentralvorstandes( d. h. nach deutschen Begriffen des eigentlichen Verbandsvorstandes) vorgenom men und eine Reihe führender Posten im Verbande neu besetzt.

Achtstundentag in China .

Aber erst ab 1. Januar 1932!

Peking , 29. Auguft.

Die Rantingregierung hat beschlossen, in der chinesischen Repu blit am 1. Januar 1932 den Achtstundentag in sämtlichen Betrieben einzuführen. Die chinesische Regierung wird ein Sondergesch aus­

arbeiten.

So sehr man versucht ist, die vorsichtige Terminfestsetzung des chinesischen Achtstundentages zu gloffieren, so wenig Anlaß besteht dazu. Wir fönnen mur hoffen, daß bis dahin das Washingtoner Abkommen von der deutschen und der englischen Regierung ratifiziert ist.

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