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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 41.

Reichstag  .

42. Sigung vom 17. Februar, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: Bronsart v. Schellen. dorff, v. Bötticher.

Dienstag, den 18. Februar 1896.

von Wochen schon richtig verpflegt wird, so würden immerhin nach meiner Rechnung 25 Millionen Mart nothwendig sein. Für die Bewilligung indirekter Steuern zu diesem Zwecke sind wir nicht zu haben.

Damit schließt die Diskussion; die Abstimmung wird bei der britten Lesung erfolgen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkt Beim Kapitel: Bekleidung und Ausrüstung der Truppen" Präsident v. Buol: Der Abg. Stadthagen   hat in feiner weist der Referent Abg. v. Podbielsky darauf hin, daß Rede vom vergangenen Sonnabend den Herrn Kriegsminister die Budgetkommission an dieser Stelle über die Unter­mit Theaterfiguren verglichen, und zwar mit solchen, deren bringung der Bekleidungsämter und über den sogenannten Leder­Charakter für den Herrn Kriegsminister nicht nur nicht ring verhandelt habe. In bezug auf den letzteren sei festgestellt schmeichelhaft, sondern beleidigend ist, ich muß deshalb den worden, daß jeder Gerber dem Ringe beitreten tönne. Abg. Stadthagen  , nachdem der Zusammenhang, in dem er diese Gegenüberstellung gebraucht hat, deutlich vorliegt, nachträglich zur Ordnung rufen.( Zustimmung rechts.)

Die zweite Berathung des Reichshaushalts- Etats wird fortgesetzt im Etat der Militärverwaltung.

tommen.

Beim Kapitel Geldverpflegung" bemängelt es Abg. Richter( frf. Vp.), daß ein Regimentskommandeur von der Stadt Hamburg   Wohnungsgeld erhält. Kriegsminister Broufart von Schellendorff: Meines Wissens ist bei Abschluß der Konvention zwischen Preußen und dem Senat von Hamburg   vom Senat angeboten worden, dem Regimentskommandeur eine Wohnung zu stellen. Abg Richter: Wenn die Sache so läge, wäre es richtig, diese 3000 M. auf den Reichsetat zu bringen.

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In der unwesentlichen Debatte weist bei dem Titel Mannschaften"

13. Jahrg.

Beim Kapitel: Reisetosten u. f. w. fragt Abg. Bebel, wie es mit der Revision der Reisekosten reglements steht.

Ein Vertreter des Bundesraths erklärt, daß die Militär­verwaltung wiederum bei der Reichs- Finanzverwaltung wegen dieser Revision vorstellig geworden ist. Es ist aber wünschens werth, daß in Uebereinstimmung mit Preußen vorgegangen wird. Preußen will aber nicht vorgehen, ehe nicht die Gehaltsausbesserung für die Beamten eingetreten ist und die Eisenbahntarife neu ge­ordnet sind. Eine Minderausgabe wird wohl nicht entstehen, sondern eher eine Mehrausgabe, denn wenn die Reisekosten ver­mindert werden, so besteht man auf einer Erhöhung der Tage­gelder.

Zu diesem Titel liegt ein Antrag v. Podbielsky vor: den Reichsfanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die nach§ 9 3iffer 1 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und vom 21. Juni 1887 vom Bundesrath von Zeit zu Zeit fest­zustellenden Vorspannvergütungssätze zukünftig so hoch bemeſſen werden, daß für diese Sätze die nach§ 3 des angeführten Ge­feges in erster Linie vorgeschriebene Sicherstellung des Vorspanns für die auf Märschen, in Lagern oder in Kanntonirungen befind lichen Theile der bewaffneten Macht durch Ermiethung ermöglicht wird, was bei der jetzigen Höhe der Vorspannvergütungsfäße ausgeschlossen ist." Der Antrag wird angenommen.

Um 54 Uhr wird die Berathung abgebrochen. Nächste Sigung Dienstag 1 Uhr.( Anträge betr. das Vereinsrecht.)

Parlamentarisches.

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Abg. Bebel( Soz.): Ich habe bei der Diskussion nicht an­erkannt, daß die Gerbervereinigung so zweifellos un- Abg. Bebel( Soz.): Diese Antwort hatte ich erwartet; die anfechtbar sei, daß nicht die außerhalb desselben stehenden Gerber Sache steht also auf dem alten Fleck. Warum sollen wir uns und die Militärverwaltung geschädigt werden. 1894 hat das denn nach Preußen richten; dieses fann sich ja einmal nach dem Kriegsministerium eine Verordnung an die Gerbervereinigungen Reiche richten. Ich werde nächstes Jahr, wenn die Sache Beim Kapitel Militärgeistlichkeit weist erlaffen, welche einen Wink mit dem Baumpfahl enthielt. Es nicht auf ein anderes Geleife tommt, einen bestimmten Antrag Abg. Lingens( 3) darauf hin, daß für die katholische Seel- waren höhere Preise für Leder gezahlt worden, als sie stellen. forge nicht in dem Maße Sorge getragen sei, wie für die den Marktpreisen entsprachen. Die freihändigen Ein evangelische. Das habe auch die Militärverwaltung dadurch täufe haben billigere Preise für dieselbe Qualität anerkannt, daß sie Versuche gemacht habe, diesem Uebelstande Leder ergeben als die Einkäufe von der Gerbervereinigung. Von abzuhelfen. Ferner fragt Redner, ob die evangelischen Offiziere, Sachverständigen wird behauptet, daß die kleinen Gerber ihr welche eine Katholikin heirathen, bei der Konsensertheilung Leder, trotzdem an der Qualität nichts auszusehen war, nicht irgend welche Schwierigkeiten finden. Seit 1850 haben wir in abseßen fonnten; man verwendete allerhand Durchstechereien Preußen die Garantie der Gewissensfreiheit; auch das Deutsche   dabei. Die Frankfurter Zeitung  " hat sich mit dieser Frage be­Reich sollte dieselbe schüßen, sie ist aber beinträchtigt worden schäftigt und hat die Behauptungen des Herrn Möller in dieser für die Offiziere, denen verboten wird, für ihre Kinder die katho- Angelegenheit widerlegt. Herr Möller hat das Verfahren des lische Erziehung zu versprechen. Für keine andere Beamtenklasse X. Armeekorps gelobt und gerade der Vorsteher der Gerber besteht eine solche Vorschrift. Jetzt ist der Kirchenbesuch vereinigung und 7 andere Betheiligte sollen wegen Bestechung von manchmal auch Sonntags durch Appelle u. f. w. beeinträchtigt. Beamten von den Konkurrenzen ausgeschlossen sein. Man wird also Generallieutenant v. Spit: Wenn der Vorredner dafür wieder zum freihändigen Einkauf zurückkehren müssen, der keine plädirte, daß der religiös- kirchliche Sinn in der Armee gepflegt Nachtheile im Gefolge gehabt hat, während die Gerber­und aufrecht erhalten werde und die Gleichberechtigung der beiden vereinigung bedenklich wirkt. Ich werde bei anderer Gelegenheit Konfessionen beobachtet werde, so sind diese Ausführungen der nachweisen, wie die Militärverwaltung der Ausbeutung gewisser Militärverwaltung durchaus sympathisch. Verhandlungen über die Unternehmerkreise verfällt. Kirchenordnung schweben lediglich im preußischen Kultusministerium. Generalmajor von Gemmingen  : 10 Armeekorps arbeiten Die Schwierigkeiten liegen mehr auf fatholischer als auf evangeli- mit Gerbereivereinigungen und zwar hauptsächlich die Armee­scher Seite. Sollte irgend einem Soldaten durch einen Vor- forps, welche im Osten liegen, entfernt von den Stätten, welche gesetzten die Erlaubniß zum Besuch der Kirche abgeschlagen das Sohlleder produziren. Der Erlaß von 1894 hatte den Die Kommission zur Berathung des Gesehentwurfs worden sein, so wäre dies eine Dienstwidrigkeit gewesen. Die Zweck, eine mißbräuchliche Steigerung Steigerung der Preise zu betr. den uulauteren Wettbewerb hat am Sonnaben Abend in Frage, ob ein evangelischer Offizier, der eine katholische Dame verhindern, und dieser Zweck ist auch erreicht worden. 31/2 stündiger Sitzung ihre Arbeit beendet. Die Diskussion setzte Heirathet, davon Unzuträglichkeiten hat, kann ich, wenn sie so In Hannover   ist wegen Bestechung eines Unteroffiziers, eines ein beim§ 8, welcher in der Faffung der Regierungs- Vorlage gestellt ist, absolut verneinen. Die Einstellung von Rekruten am ganz gemeinen Hallunken, der Gerbervereinigung und einigen eutgegen dem Beschluß erster Lesung wieder hergestellt wurde. Es Sonntag soll nach den getroffenen Anordnungen nicht mehr vor- anderen betheiligten Fabrikanten gekündigt worden. Der be- handelt sich hier bei diesem Paragraphen darum, die miß­stochene Unteroffizier hatte gar keine Macht, den Fabrikanten zu bräuchliche, auf Verwechslungen berechnete oder hierzu geeignete Beim Kapitel Militär- Justizverwaltung beschwert sich helfen. Die Gerbervereinigung hat gute Wirkung gehabt; Benußung einer Firma oder die besondere Bezeichnung eines Abg. Speiser darüber, daß einem Gefangenen im Festungs- es ist ein guter Vorrath vorhanden und in bezug auf Erwerbsgeschäfts im geschäftlichen Verkehr zu verhindern. In gefängniß zu Ulm   von dem Offizier die Briefe, welche sein Vater die Güte haben wir keine schlechten Erfahrungen gemacht. der ersten Berathung war diese Bestimmung dahin erweitert an ihn richtete, vorenthalten worden sind. Der Artikel ist von einem Lederagenten, nicht von einem Fabri- worden, daß auch die besondere Bezeichnung einer Waare oder Württembergischer Bevollmächtigter Generalmajor v. Watter: tanten und daher sehr begreiflich; denn es sind mehr als einer gewerblichen Leistung Anspruch auf Unterlassung be= Die Briefe sind vernichtet worden, nachdem der Soldat davon 30 Agenten dieser Branche vollständig verschwunden. ziehungsweise Schadenersatz gewährt. Diese Verallgemeinerung, Kenntniß genommen hatte. Der Offizier glaubte sich auf Grund das Abg. Richter( frs. Vp.): Ich sehe die Sache jetzt weniger günstig welche Waarenbezeichnungs= Geset theilweise einer falsch verstandenen Bestimmung der Militär- Staf- an als in der Kommission. Ich habe mich unterrichten lassen von wirksam machen würde, ist in zweiter Berathung gestrichen vollstreckungs- Ordnung dazu berechtigt. Seine falsche Auffaffung einem Sachverständigen, der sich niemals an Lieferungen betheiligt worden. Eine sehr lange und heftige Diskussion rief der ist aber vom Kriegsministerium rettifizirt worden. hat. Es ist ein eigenartiger Vorgang. Man will den Zwischen-§ 9 des Entwurfs über die Schweigepflicht der Angestellten, handel bekämpfen, man will mit den Produzenten in Verbindung Arbeiter und Lehrlinge hervor. Ursprünglich wollte die Regierungs­treten. Das hat sich als unmöglich ergeben und man hat sich vorlage den Betriebsinhabern das Recht geben, ihre Angestellten fünstlich eine Zwischenstation geschaffen, die den Zwischenhandel auch über die Dauer des Dienstvertrages hinaus zur Geheimhaltung vertritt. Man hat die Gewerbe- Vereinigungen geschaffen und einen zu verpflichten. Zuwiderhandlungen sollten mit Geldstrafe bis Geschäftsleiter dafür, der 4 pet. Provision bekommt, aber zu 3000 M. oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft dafür die Unkosten tragen hat. Ein Monpol werden. In der ersten Lesung war es gelungen, die Be­war für die großen Firmen früher nicht vorhanden, sie hatten ftimmung, soweit sie auf die Dauer des Dienstvertrages berechnet fein ausschließliches Recht und konnten jeden Augenblick durch war, aus dem Gesetz zu entfernen. Für die zweite Lesung andere Lieferanten ersetzt werden. Daß jeder Gerber sich der war von konservativ nationalliberaler Seite die Wieder Vereinigung anschließen kann, ist theoretisch sehr schön. Aber herstellung dieser Bestimmung beantragt und dieselbe die vorhandenen Mitglieder tönnen ihn weggraulen, und wenn noch durch den Zusatz verschärft worden, daß Bestrafung auch Abg. Richter darauf hin, daß Bakanzen in den Unteroffizier er auf seiner Zulassung besteht, so hat der Leiter der Ver- dann eintritt, wenn die Mittheilung nicht nur zum Zweck des stellen in wenigen Ausnahmefällen eintreten. Trotz der Vereinigung immer noch allerhand Möglichkeiten, ihn zurückzuhalten. Wettbewerbs, sondern auch in der Absicht, dem Geschäfts­mehrung der Bahl der Unteroffizierstellen um 10 000 konnte der Es ist nicht jeder bereit, sich erst lange mit seinen inhaber Schaden zuzufügen" gemacht wird. Außerdem hatte Bedarf jetzt leichter gedeckt werden. Das liegt daran, daß den Ronkurrenten um die Zulassung herumzustreiten. Daß die Abg. Bassermann beantragt, für den Fall der Annahme den Leuten durch das dritte Dienstjahr der Militärdienst nicht ver- Sache nicht musterhaft funktionirt, beweist das Zirkular Geschäftsinhabern die Verpflichtung aufzuerlegen, sich von den leidet ist. von 1894 und der Vorgang in Hannover  . Wir wollen Angestellten eine den Gegenstand des Geheimnisses ausdrücklich Abg. Graf Roon( dk.) dankt dem Kriegsminister für die Zu- die Militärverwaltung unterstützen in dem Bestreben, bezeichnende schriftliche Zusicherung der Verschwiegenheit geben fage bezüglich der Besserstellung der Militärmusikmeister, nament preiswürdige Waren zu erhalten. Wir sind einverstanden damit, zu lassen. Abg. Singer stellte den Eventualantrag, für den lich bezüglich der Pensionirung. daß die Bekleidungsämter die Einkäufe machen. Aber ob die Fall der Aufnahme einer solchen Bestimmung die Lehrlinge" Bei den Dienstprämien für die Unteroffiziere tadelt Vereinigung bestehen bleiben soll, das lasse ich dahingestellt. Da nicht unter die Strafbestimmung zu stellen. Er eröffnete die Reihe Abg. Galler( süddeutsche Volkspartei), daß bei diesem Titel die den Bekleidungsämtern vorstehenden Offiziere von der Sache der Gegner und erklärte sich prinzipiell gegen den Inhalt des während der letzten drei Jahre erhebliche Etatsüberschreitungen, nichts verstehen, so nehmen die Lieferanten an, daß die betheiligten Paragraphen. Es handle fich garnicht um die Regelung des und zwar von 1800 000 M. vorgekommen sind. Meister Einfluß auf die Entscheidung haben. Jegt will man aftive Verhältnisses zwischen Angestellten und Prinzipalen. Es liegt Offiziere einstellen, welche längere Zeit dabei bleiben und das kein Grund vor, für die Inhaber von Geschäften eine Ausnahme durch sachverständiger werden. zu machen und sie durch besondere Geseze zu schüßen. Andere Berufszweige befinden sich in derselbenLage, z. B. Autoren gegenüber ihren Sekretären; auch hier könne Mißbrauch getrieben werden mit geistigem Eigenthum und es falle niemandem ein, hier straf. rechtlichen Schutz zu gewähren. Der Prinzipal benutze auch viel­fach die Intelligenz und das geistige Eigenthum der Angestellten in seinem, des Geschäftsinhabers Interesse. Dazu komme noch, daß die Prinzipale sich vielfach in geradezu unverantwortlicher schamloser Weise durch Privatverträge die sogenannte Ronkurrenz tlausel zu sichern verstehen und sich die wirthschaftliche Nothlage der Angestellten zu nutze machen. Redner beantragt, es bei dem Beschluß erster Lesung zu belassen. Dem Richter werde es nicht möglich sein, einen passenden Rechtsbegriff zu konstruiren. Es müsse eine Rechtsverwirrung der schlimmsten Art eintreten, der Chikane werde Thür und Thor geöffnet und die Angestellten, Arbeiter und Lehrlinge, würden durch die ihnen drohende trimi nelle Bestrafung, neben der Konkurrenzklausel, vollständig widers standsunfähig gemacht gegen die wirthschaftliche Aus­beutung. Man möge diese Frage bei der Revision des Handelsgesetzbuches regeln. Nicht den Verrath von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen will der Redner schücn, sondern verhindern, daß die Machtmittel der Unternehmer gr Unterdrückung und Ausbeutung der wirthschaftlich Schwachen auf diesem Gebiet vermehrt werden. Wenigstens müsse der Antrag Baffermann angenommen werden, der den Unternehmer verpflichtet anzugeben, was in seinem Betrieb als Geheimniß anzusehen ist. Ebenso dürften Lehrlinge unter keinen Umständen unter diese Bestimmungen fallen. Es sei das geradezu unerhört, daß man junge Menschen von 14 bis 15 Jahren, Beim Kapitel Militär- Medizinalwesen führt also halbe Kinder in die Lage bringen will, für ein Abg. Richter aus, daß die Absicht, durch Gewährung von Vergehen, dessen Tragweite sie in den meisten Fällen Prämien an die Studirenden die Vakanzen unter den Militär- wahrscheinlich nicht kennen, den Makel einer kriminellen Be­Abg. Richter: Die Deckungsfrage ist die Hauptfache; billiger ärzten zu beseitigen, verfehlt ist. Die Prämien sollen 660 M. strafung auf sich zu nehmen. Von den Abgg. Bassermann( natl.), als mit acht Millionen wird man nicht wegkommen. Wenn man jährlich betragen. Man sollte sie lieber verwenden zur Aufbesserung Schmidt( frs. Vp.), Meyer( frf. Vg.) finden die Singer'schen nene Steuern sucht, dann sollte man an die einträglichen Steuern der Gehälter. Ich kann nur beantragen, die Mehrforderung für Ausführungen energische Unterstützung. Die Regierungsvertreter auf die Eitelkeit denken; eine Steuer auf Titel und Adels- die Prämien abzulehnen. versuchen, die Einwendungen abzuschwächen und werden darin verleihungen würde eine hübsche Summe einbringen.( Heiterkeit.) Major Wachs: Die Lücken in den Reihen der Assistenz von den Abgg. Hammacher( natl.), Frhr. v. Langen( t.), Roeren Abg. Bebel( Soz.): Wir sind der Meinung, daß der Staat ärzte, welche jest 66,7 pet. betragen, sollen ausgefüllt werden,( 3.) und Merbach( Rp.) unterstützt. Sie alle meinen, daß die verpflichtet ist, die Soldaten, die in die Kasernen gezwungen Bestimmung zur Aufrechterhaltung von Tren und Glauben noth­werden, auch richtig zu ernähren, damit nicht die Familien noch wendig sei und daß man zu den Richtern Vertrauen haben müsse. Die größere Opfer bringen müssen für die Ernährung ihrer Söhne. Gefahr chikanöser Anrufung und Anwendung des Gefeßes läge nicht Aber wir müssen verlangen, daß uns mitgetheilt wird, was Abg. Richter: Schon vor 50 Jahren haben militärärztliche vor. Die Aufzeichnung der geheim zu haltenden Dinge sei nicht die Sache kostet und wie die Mittel aufgebracht werden. Sachverständige sich für die Aufhebung der besonderen Institute angängig. Auch Lehrlinge könnten nicht von der allgemeinen 8-9 Millionen reichen nicht, wenn die Abendkost gewährt wird, ausgesprochen. Wenn es gelänge, die Zahl der Assistenzärzte von Verpflichtung ausgeschlossen werden, weil sie zu den An­die das Reichs- Gesundheitsamt dafür beansprucht. Es waren 300 auf 900 zu vermehren, so würde es dreimal länger dauern, gestellten gehören. Die Vertreter dieser Auf= in dem Gesundheitsbüchlein 15 Pf. dafür angefeßt, also wöchent die höheren Stellen zu erringen. Das würde jeder Arzt, der fassung bildeten die Majorität der kom= lich 1 M., im Jahre 52 M. Wenn auch die Truppe eine Reihe dazu nicht verpflichtet ist, abhalten, Militärarzt zu werden. mission. Bei der Abstimmung wurden die Bassermanns

Major Wachs: Die Budgetkommission hat den Gründen, die die Militärverwaltung bestimmt haben, von einer Erhöhung des Etatsansages abzusehen, zugestimmt.

Beim Kapitel Naturalverpflegung" kommt Abg. v. Gültlingen  ( Reichsp.) auf den Antrag wegen Verabreichung einer warmen Abendkoſt an die Mannschaften zurück. Sollten die Mittel nicht anders aufzubringen fein, so empfiehlt sich eine Wehrsteuer und zwar eine progressive Wehr­steuer für diejenigen, welche vom Militärdienst frei ge­blieben sind.

Generalmajor v. Gemmingen  : Die Militärverwaltung fann nur dankbar sein für die Anregung. Ueber die Be­rechnung des Bedarfs wird sich eine Verständigung erzielen lassen, wenn erst die Mittel überhaupt beschafft werden können, das ist aber nicht erreicht worden.

Abg. Richter( frf. Bp.): Schon am Donnerstag habe ich von dieser Forderung gesprochen. Ich habe gleich erklärt, daß diese Forderung von den Sympathien aller Parteien getragen würde; ich knüpfte daran die Nuzanwendung, daß man um so sparsamer sein müsse gegenüber den Marineplänen. Eine Wehr­fleuer- Vorlage ist schon einmal ziemlich flanglos im Reichstage verschwunden; die Regierung hat keine weiteren Versuche mehr gemacht.

Abg. Gröber( 3.): Der Antrag soll wohl nur eine An­regung geben für die Militärverwaltung. Abg. v. Freege: Neue Steuerprojekte sollte man mit dieser Frage nicht verquicken,

Abg. v. Gültlingen  ( Rp.) erklärt sich bereit, um einen Ent­schluß des Reichstages herbeizuführen, seinen eigenen Antrag zurückzuziehen.

Abg. Hammacher( natl.): Der Antrag Gröber ist jedenfalls vorsichtiger als der des Herrn v. Gültlingen  ; über diesen Antrag werde man sich verständigen fönnen.

Abg. Hammacher( natl..): Es handelt sich nicht um solche Eventualitäten, daß einmal Durchstechereien vorkommen; da muß der Verkehr natürlich sofort abgebrochen werden, sondern um den dauernden Verkehr; und die Einrichtungen haben sich doch als so gut erwiesen, daß man der Militärverwaltung nicht in die Arme fallen sollte. Generalmajor v. Gemmingen  : Der Unteroffizier ist ein Meister, aber nicht der Meister, welcher Einfluß bat. Bei den Ausgaben für Servis bemängelt der Abgeordnete Hammacher, daß in Minden   verheirathete Unteroffiziere sich selbst Wohnungen miethen müssen, wofür sie nur einen Servis betrag erhalten, der die Miethe nicht deckt.

Generalmajor v. Gemmingen  : Die verheiratheten Unter­offiziere find 1893 aus den Kasernen ausgezogen, um für die Mannschaften Raum zu schaffen. Das soll wieder umgeändert werden.

Abg. Richter: Einige Bezirksfeldwebel erhalten städtische Buschüsse, weil man wohl Mitleid mit ihnen hatte, da sie ihre Wohnung vom Servis allein nicht bestreiten fonnten. Solche Bulagen aus städtischen Mitteln sollten nicht gestattet sein. Abg. Gröber( 3): Die Frage der Unterbringung ver heiratheter Unteroffiziere ist vom Reichstage noch nicht erörtert worden, trotzdem sie zusammenhängt mit der ganzen Frage der Kasernirung.

Generalmajor v. Gemmingen  : Das Bedürfniß besteht nicht blos in Minden  , sondern auch an anderen Orten. Bei Neu­bauten sind für jede Kompagnie oder Schwadron drei Familien­wohnungen vorgesehen.

damit wir im Frieden und im Kriege nicht in Verlegenheit kommen. Deshalb kann eine Erhöhung der Gehälter bei den höheren Stellen das Bedürfniß nicht decken.

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