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(ßeilage Montag, 16. September 1929

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Ehenot und Ehescheidung Ein trauriges Kapitel unserer Rechtspflege

Im juristischen Blätterwald ist es von der Ehescheidungsreform letztens etwas stiller geworden: aber die E h e s ch e i d u n g S n o t dauerl unvermindert fort. Das Recht ist ja überhaupt«ine sehr zähflüssige Materie: die Gesetze hinken der heut ost so rapiden Lebenscntwicklung oft nur langsam nach. Was dos neue Eherecht betrifft, so geht der Kamps der Geister im allgemeinen darum, ob die Scherdungen erleichtert werden sollen; eventuell, wenn ja, auf welche Art und Weise? Am wenigsten wird auf diesem Gebiete eine Prin- zipienreiterei am Platze sein. Letzten Endes ist es eine Frage der Weltanschauung des einzelnen Ehepartners, ob er mehr den konservativen oder mehr den individuellen Charakter der Ehe be- tonen mag. In der Tot gibt es hier besonders scharfe Kollisionen zwischen privaten und öffentlichen Interessen. Welch ungeheurer Abgrund klafft zwischen der starren Forderung der katholischen Kirche , die die Ehe als ein Sakrament, als«in unlösliches Band auffaßt, einerseits, und dem derzeitigen russischen Gesetz andererseits, das jedem Ehepartner die sofortige Ehescheidung fast ohne weitere- ermöglicht, sofern nur für den Unterhalt etwaiger Kinder genügend Borsarge getroffen ist. Die Rechtsphilosophie wird auch hier einen goldenen Mittelweg empfehlen. Zweckmäßig wird darauf ab- zustellen sein, welcher Schaden und welche Vorteile durch Verweige- rung bzw. Gestottung der Ehescheidungen zu befürchten bzw. zu er­warten sind. Man betrachte z. B. das Problem vom Stand» punkt der Wohnungsnot aus. Die furchtbaren sozialen Röte unserer Zeit werden schlaglichtartig schon allein durch den Um» stand gekennzeichnet, daß selbst rechtskräftig geschiedene Gatten, die sich absolut nicht mehr vertrogen können, auch dennoch lange Zeit in ein und derselben Wohnung mehr oder minder gemeinsam Hausen müssen. Ein anderer Gesichtspunkt: Wie war es früher und wie ist es in anderen Ländern? In Preußen z. V. waren über 100 Zahre lang, nämlich während der ganzen Herrschaft des Allgemeinen Landrechts. Scheidungen im gegenseitigen Einverständnis bei kinderlosen Ehen ebenso unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wie aus Grund einseitiger unüberwindlicher Abneigung. Achnliche Scheidungsgründe finden sich heute in der Mehrheit der ausländischen Rechtsordnungen. Die deutschen Gesetz- gcber werden freilich kaum jemals eine schrankenlose Willkür der Ehegatten sanktionieren. Aber andererseits drängt die ganze Ent- wicklung, besonders in den Großstädten, doch mit immer größerer Gewalt zu der Forderung, ein« gewisse Befreiung zuzu- / l�sseu. Jedes Gesetz soll dem W o hl e der.Staatsongebörigeiihienen, 'pr.d am schärfsten wird Zwang und Gewali bei so höchst persön- -öchen, großenteils gefühlsmäßige» Angelegenheiten empfunden. Wenn mancher und manche wüßten, wie ihre Ehe sich gestalten .wird, wären sie diese wohl nicht eingegangen, hat sich aber auch bei beiden Ehegatten der freie ernstliche Wille, sich endgültig zu trennen, übereinstimmend herausgebildet, so müssen sie wenigstens in Deutschland feststellen, daß dieser ihr Wille als solcher allein vom Gefetz unbeachtet bleibt. Es mag Fälle geben, in denen sie resignieren, von den Umständlichkeiten eines formellen Prozesses zurückzuschrecken, überhaupt vor all�n Weiteruiigen in der Oeffcnt- lichkeit, vor dem Skandal: vielleicht finden sie sich sogar wieder. Meistens ist aber die Praxis sc, daß die Parteien künstlich Scheidungsgründe schaffen und die wirk- lichen Ursachen gar nicht in die Aktion kommen lassen. Auch hier gilt das Wort: Die größten Schmerzen sind auf Erden, die ausgeweint und ausgefchwiegen werden. In der Tat hat das lästige Eindringen in die delikatesten, man möchte sagen privatesten Verhältnisse doch oft etwas recht Mißliches. Die wirkliche Wahrheit liegt bekanntlich häufig tief verborgen, und in einer wirklichen Ehe, die etwas Lebendes ist, geschieht im Laufe der Jahre so viel, daß sich bei entsprechendem Willen immer etwas Heraussinden läßt, das als geeignetes Material für die Prozeßakten von den Anwälten bezeichnet wird, oder ober, es wird eben Ma- terial beschafft. hätten die Anwälte keine Schweigepflicht, wie erschütternd könnten sie von Konferenzen erzählen, in denen sämtliche pro- zehbetelligten, ausgenommen das Gericht, den gesamten Lauf de» Scheidungsprozesses von vornherein festlegen, den größten Teil des Slreitftofses au» den Informationen der Parteien wieder streichen, z. V. um jeden Skandal zu oermelden und die sogenannteschnelle Scheidung" zu ermöglichen? Die Interessen, aus denen heraus die Beteiligten so handeln, kann man nicht glattweg ohne weiteres als unberechtigte abtun. Diese Gedankenreih-n führen zu der Forderung, die Ausgangspforten aus dem Haus« der Ehe unter Umständen zu öffnen, den Eingang dagegen eher zu erschweren. Von allen Entschließungen, die der reife Mensch zu fassen hat, ist diejenge über die Person seines Ehegatten notur- gemäß eine der wichtigsten: die Praxis zeigt aber, mit welcher geradezu strafbaren Leichtfertigkeit �häufig Ehen geschlossen, ver. mittelt, peranlaßt, geradezu angeordnet werden. Der Grundsatz, daß die Eheschließung wegen ihrer höchst persönlichen Natur völlig frei bleiben muß, ist ja bereits jetzt im zweiten und dritten Titel des ersten Abschnitts im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs er. heblich eingeschränkt und modifiziert. Gerode vom allgemeinen Volksstandpunkt aus ober wäre noch zu erwägen, ob nicht der Einrichtung der Eheberakungsstellen. M, mit wachsendem Erfolg arbeiten, gleichfalls ein so bedeutender Platz einzuräumen wäre wie an dieser Stelle. Obligatorisch müßte nur der Anrus der Eheberatungsstelle überhaupt sein. Diese könnte die Ausstellung ihrer Bescheinigung hierüber grundsätzlich nicht verweigern. Zur Weigerung müßte sie jedoch berechtigt und oerpf.ichtet sein, sofern durch die Eheschließung eine schwere Gefährdung der Gesundheit, speziell der sexuellen Ge- fundheit eine» der künftigen Ehegatten mit Bestimmtheit zu besürch.

ten wäre, hier fehlt es noch an einer Ergänzung des neuen Gesetzes über die Geschlechtskrankheiten. Weiter wird man nicht gehen können. Immerhin wird auch das Votum solcher mit besonders hervorragenden Persönlichkeiten zu besetzenden Stellen manches Unheil verhüten. All diese Eheerschwerungen muß und wird der Staat, der an sich gern die Eheschließungen begünstigte, im Interesse der Re- generation des Volkes in Kaufnehmen. Dies ist eine not- wendige Ergänzung zu seinem etwaigen Nachgeben gegenüber einem ernstlichen übereinstimmenden und wohlbegründeten Scheidungswlllen beider Gatten. Dieses Nachgeben wäre von einem gewissen rechts- politischen Borteil. Jetzt ist die wirkliche Gestaltung der Dinge häufig so, daß die Ehegatten, die im Lauf« des Eholebens sich immer mehr voneinander entfernt haben, einfast sich tatsächlich trenne« und daß so viele Scheinehen ihr Dasein weiter fristen. Eine der- artige Massenerscheinung, wie sie heut« nun einmal tatsächlich fest- zustellen ist, kann nicht als erwünscht bezeichnet werden, so hoch und heilig auch das Institut der Ehe ist. Hiermit hängt auch noch ein anderer Wandel der Anschauungen zusammen. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht von dem Grundsatz aus, daß kein Ehegatte sich die Scheidung von anderen durch G e l d l e i st u n g en soll erkaufen können. Daher gelten Verein- barungen zwischen Gatten, in denen die Unterhaltsgewährungen von dcm�Getrenntleben abhängig gemacht sind oder für Erleichterung

der Scheidung Unterhaltsvorteile gewährt werden, als nichtig (vgl. die Rechtsprechung zu§ 16? 4 BGB.). Bei der Frage der Scheidung tritt nun aber notwendig auch die Frage nach dem künftigen Unterhalt auf. Es erscheint daher weiten Polkskreisen nur vernünstig, daß mit der einen Frage auch die andere geregelt wird, ober ohne Feilschen und Pressen, am besten durch das Scheidungsgericht selbst. Die Grenzlinien, bis zu denen eine Unterhaltsregelung hier als sittlich einwandfrei anzusehen wäre, müßten noch genauer bestimmt werden. Natürlich darf die Ehescheidung nie Gegenstand eine? bloßen Handelsgeschäfts werden. Das geltende Recht geht aber hier von einem Idealismus aus, unter dem die Betroffenen oft leiden: einem Idealismus, der ja auch die Eheanfechtung auf Grund einer Täuschung über Vermögensverhälmisse g'attweg ausgeschlossen Hot, so daß das Reichsgericht erst durch Weiterauslegung der Irrtums- anfechtung Helsen mußte. Die richtige Lösung wird in der Mitte zwischen ödem Materialismus und dem in unserer Welt leider immer noch recht seltenem puren Idealismus liegen. Auch hier wird dem Richter im Strudel der Meinungskämpfe eine sachliche, etwas nüch- terne Auftassung ziemen, wodurch das Wohl beider Parteien wirklich' am besten gefördert würde. Es mckks sein, daß durch eine Zulassung der Scheidungen auf beiderseitigen Antrag die schon große Zahl der Scheidungen überhaupt zunächst weiter wachsen würde. Abgesehen davon, daß in den meisten Kultur st aaten Scheidungen auf beiderseitigen Wunsch längst sanktioniert sind, ohne daß man an deren Abschaffung denkt, wären genügend« Kautelen gegen Mißbrauch mit aufzunehmen, wie dies auch im Preußischen Land- recht der Fall war. Ueberhaupt ist bei einer Ehescheidungsreform auch die derzeitige Gestaltung des Scheidungsprozesses selbst nachzu. prüfen, besonders der Verfahrensunterschied nach der ziemlich all- gemein als unglücklich anerkannten Trennung der Tatsachen in ehe» feindliche und scheidungsseindliche, Amtsgericktsrat B. Herr.

Schluss mit dem Kintopp-Orient!

Zwei schier unbezwingbare Mächte hatten das größte Interesse daran, bei jeder Gelegenheit die Minderwertigkeit der sslomifchen Völker zu verkünden: die europäische Kolonialpolitik und die christ- lichen Kirchen. Die Kolonialmächte hielten schlechte orientalische Herrscher gegen den Willen ihres Volkes gewaltsam auf dem Thron. Di« europäischen Mächte machten die Sitten und Gebräuche und den Charakter der islamischen Völker verächtlich, damit sie ihrem eigenen Volke gegenüber den kolonialen Bestrebungen das Mäntelchen einer kulturellen Mission umhängen konnten. Daß bei der Ideologie der christlichen Kirchen der Moslem nicht als gleichwertig gelten darf, erklärt sich aus dem heftigen Konkurrenzkampf zwischen Kreuz und Halbmond, heute ist längst nicht mehr das Volt gewillt, den Gedanken der Kolonialpolititer und der Kirche zu fdlgen.'Deilnöch fe hl? die leb endige' Verbindung nnt dein Orient. Da der Orient als Reiseland für den Durchschnitts- Europäer taüm in Frage kommt, if? der Orientfehnsiochrige heute noch auf die Surrogate angewiesen, die ihm die Äergnü- gungsindustrie bietet. Dazu gehören die ganz auf Volks- verdummung angelegten Orienlsilme. die stellungslose Tänzerinnen al« Haremsdamen beschäftigen und den orientalischen Mann al» ei« schießwütiges. weibergieriges Ungetüm schildern. Wenn nun auch viele Menschen zu aufgeklärt sind, um diesen Kin- toppschund ernst zu nehmen, so besteht selbst für sie«in« gewiss« Gefahr, wenn der Kameramann die Reportage pflegt. Dann reali- siert er, gewiß, aber er schildert Zufälliges als Typisches. Der Kameramann liebt für gewöhnlich ein malerisches Schwelgen in Ruinen und der ganze Orient wird soweit seine weltbrühmten Bauten nicht im ödesten Ansichtspostkartenstil gezeigt werden als dekorativer Schutthaufen aufgefaßt. Gibt es doch kaum«inen Orient- film, in dem nicht als Unterton ein Loblied auf europäische Voll- kommenheit mitklingt. Zu den Orientfilmen kommen dann die Orientschauen. Einst hat man zehr gute Schauen gehabt und sie waren früher auch wohl berechtigt. Sie haben vielleicht das Interesse für den Oneni gefördert, jetzt sind sie ober vieffach auf ein« bloße Schaustellung zum Zweck leichten Geldoerdienens herabgesunken. Und wer ver- dient das. Geld? Nun, meistens nur der Unternehmer, der zugleich als Regisseur fungiert. E» gibk Schauen, in denen die Orientalen 40 50 Ht. den Monat bekommen. SO M. gilt-bei den Schauleuten al» höchster Monalsiohn. Für dieses Geld müssen die Leute sich selbst beköstigen. Da ist natürlich, sogar bei orientalischer Genügsamkeit, ein menschen­würdiges Leben nicht, sondern höchstens ein Dahinvege tie. ren möglich, hinzu kommt, daß bei zahlreichen Orientalen der Klimawechsel zu frühem Tode führt. Das ist auch im Mar- genland bekannt und es sollen mitunter sehr häßliche Metho- den angewandt werden, um die Leute für ein« Schau zusammen zu bekommen. Aber, die Rot ist im Orient ja so groß! Ueberfallen doch in den Höfen hunderte Männer jedes einlaufende Schiff, nur, um das Gepäck der Reisende« trogen zu dürfen. In den Hafen- städten gibt es immer wohlfeiles Menschenmaterial und diese, ach so billigen Hafenarbeiter sind in gewissen Schapen heule Sudanesen, morgen Reger, übermorgen Araber und zwischendurch einmal Aegypter. Sie müssen heulen, sie müssen bellen und dem ahnungslosen Publl- kum wird erzählt, sie sängen Koran , Suren. Diese Tatsachen lösen immer bei dem gebildeten Moslem und namentlich bei den oriento, tischen Politikern hellste Empörung aus. Und wenn diese Politiker, die immerhin eine gewisse Macht haben, nach Papieren fragen, dann stellt sich z. B. heraus, daß ein indischer Jude aus Damaskus , der mit englischem Paß reißt, in Deutschland einen Araber mimt. In- folgedessen ist es erklärlich, daß orientalische Politiker sogen:Bei den meisten Schauen sind zwei Leidtragende, nämlich die europäische ivolksbildung und die orientalische Kultur." Entsetzt fragen oft die Orientale« ihre Londsleute:Warum macht ihr dies oder jenes?"

Worauf stets die Antwort folgt:Weil das Publikum es so haben will!" Zum Beispiel kann jeder Moslem eine Ehe schließen. Die Sache ist im Orient derartig leicht gemocht, weil jede Ehe. schließung schon als ein Gerichtsakt für den Moslem heilig ist. In den Schauen aber wird jeden Tag eine Eheschließung und eine Gerichtsverhandlung gespielt. Ost müssen die Leute mit einstudier- ten erotischen Bewegungen für den �Geschmack des Publikums in religiöse Verzückungen fallen, obwohl im ganzen islamischen Orient niemals eine Andachtsübung für Geld gezeigt wird. Geschähe das, endete sie bestimmt mit einer Riesenkeilerei. Da werden in den Schauen Koranschulen errichtet. Als jedpch einmal sin Araber zu seinem Landsmann sagte:Was machst du da für einen Blödsinn, die Kinder lernen ja nichts bei dir", da mußte der.Lehrer ihm antworten:Die Kinher sind ja Christen, ich darf sie', nicht.unterrichten,-sie..-falle», nicht, de« tiroBJj1 lernen. ",»n Frage kommenden Kinder waien Mischlinge.«Wie überhaupt Misch- lingsfrauen, zumeisb lebende Andenken an den Erfolg früherer Schauen, sehr oft als Haremsfrauen ausgegeben werden, hat man es doch erlebt, daß in einem Schau-Araberdorf auch nicht eine einzige Frau ein Wort Arabisch konnte. Sie alle waren Mulattinnen. So brachte es auch eine kleine, energisch«, in Berlin erzogene Mu. lattin, die den herrlichsten* Berliner Dialekt beherrschte, fertig, als javanische Tänzerin von der Presse des In- und Auslandes gefeiert zu werden. Vor der Energieentfoltung alle Achtung, aber wahrer Wissens. dürft findet auf diese Weife nicht den richtigen Unterricht, hinzu kommt eine bedenNich traurige Tatsache. Jeder verantwortungs- bewußte Orientale beklagt sich darüber, daß der Charakter der Schauleute verdorben wird. In einigen Schauen dürfen sie betteln und von diesem ev> bettelten Geld« müsse« sie dem Veranstalter abgeben.. Durchweg bekommen die Europäer in den Schauen da» zu sehen, was die Zuschauer, geschult an Schmäkerlsteratur, sehen möchten. Ebenso wie auch das handwerkliche Können auf die primitivste Art dargestellt wird, die in den orientalischen Städte« längst überholt ist. Dorum Schluß mit diesem Pseudo-Orient, er- ist eine ernste Gefahr für'einen jeden, der um eine eigene An- schauung ringt.?.nu Biismg.

Katzen im Staatsdienst. In den Listen der Staatskosten der Vereinigten Staaten wird, wie wir dem Augustheft der MonatsschriftDa» Tier" entnehmen, ein« besondere Rubrik für das sogenannte Ka tz e n b u dg« t" geführt. Es sind dieses tue Unterhaltung�» kosten für die in den Postämtern der USA . lebenden Katzen e» sind weit über tausend, deren Aufgabe es ist, die Postpakete gegen die Angriffe von Ratten und Mäusen zu schützen. Jeder Familien. zuwachs wird dem Generolpostdirektor amtlich gemeldet und be- wirkt eine Erhöhung der Unterholtskosten. Auch in Frankreich bekleiden die Katzen, besonders in den grpßen Militärhafendepvts, Staatsstellungen und haben die gleichen Pflichten zu erfüllen wie ihre Artgenoffen in Amerika . Ihr tag» liches Einkommen beläuft sich auf 10 Centime», die. vom Staate für ihren Lebensunterhalt angewiesen werden. London besitzt zwei Staatskatzen, die sich besonderer Wertschätzung erfreuen, den alten KaterMichael", der im Britischen Museum seinen Wohnsitz Hot («r hält sich am liebsten in der ägyptischen Abteilung auf. vielleicht in weiser Erkenntnis der Verehrung, welche die alten Aegypter seinen Vorfahren erwiesen hoben), und die Katze Emilit die das Reichsinnenministerium betreut. Letzter« läßt keine Sitzung de» Ministeriums vorbeigehen, ohne sich zu dieser einzufindeck, wobei sie die Teilnehmer stet» mit freundlichem Schnurren zu begrüßen pflegt.

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