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Mord an der Schwägerin.

Die graufige Tat eines geistig Minderwertigen.

Weil seine Schwägerin ihn schlecht behandelte, erwürgfe fie der 24jährige Landarbeiter Paul Krüger. Heute steht der geiftig minderwertig Angeklagte vor dem Landgericht III und foll sich wegen Totschlags verantworfen. Psychiatrische Sachverständige werden über den Grad seiner zurechnungs­

fähigkeit zu urteilen haben.

Krüger, Sohn eines Landarbeiters, fam nur bis zur dritten Klasse, dann wurde er Knecht. Er war wohl fein guter Arbeiter

und mußte seine Stellung immer wieder wechseln. Dann passierte

ihm ein Malheur; ein Auto überfuhr ihn, während er auf der Landstraße radelte. Er verließ das Krankenhaus mit einem ver trüppelten Bein und war zur Landarbeit nicht mehr fähig. Sein verheirateter, zwei Jahre älterer Bruder, Arbeiter in Berlin , ließ ihn im November vorigen Jahres zu sich kommen. Zwischen beiden, wie auch zwischen dem Angeklagten und der Schwägerin bestand anfangs ein gutes Einvernehmen. Das Verhältnis ver­schlimmerte sich aber, als der Angeklagte im Streit zwischen Bruder und Schwägerin die Partei der letzteren ergriff. Jegt begann der Bruder ihn schief anzusehen. Beide schämten sich auch, ihn mitzu­nehmen, wenn sie ausgingen, da er feinen Anzug hatte. Die Schwägerin stichelte ihn, weil er feine Arbeit hatte; die 10 Mart Wohlfahrtsunterstützung ,, die er ihr abgab, genügten nicht. All­mählich häufte sich in ihm die Wut. Er fühlte sich zurückgesett. Am Sonntag, dem 10. März, mußte er zu Hause bleiben, als Bruder und Schwägerin auf geschenfte Karten ins Theater gingen. Nachts tam der Bruder betrunken nach Hause; später erschien auch die Schwägerin in Begleitung des Nachbarn. Sie zog den Mann aus, brachte ihn zu Bett und entfernte sich mit ihrem Begleiter. Am Morgen des 11. März machten Bruder und Schwägerin ihm Borwürfe, daß er fein Wasser geholt hat. Wenn es so weiter geht, dann bleibst du nicht mehr lange hier", hieß es. In dem An­getlagten tochte es. Er hatte sich schon eine schwere Flasche aus dem Borraum geholt. Jezt nahm er fie zur Hand, ging auf die schlafende Schwägerin zu fie hatte sich ausgekleidet und zu Bett gelegt und schlug sie mehrmals auf den Kopf, so daß mur der Flaschenhals in seiner Hand blieb. Die Schwägerin erhob fich, beide tamen ins Ringen, er drückte sie nieder, schlug auf sie mit dem Flaschenhals ein, sie rangen weiter er drückte sie nochmals nieder und

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würgte die Frau so lange, bis sie leblos vor ihm lag.

Jezt mischte er mit einem Handtuch das Blut vom Boden auf, ver­fekte sich selbst eine Schnittwunde in die Hand, um einen Angriff der Schwägerin auf ihn vorzutäuschen, verbrannte sein blutiges Hemd und begab sich zu Verwandten. Hier wurde er am selben Tage verhaftet. So schildert der Angeklagte unter Weinen immer wieder stockend und mit Mühe die Fragen des Vorsitzenden beant­wortend, die Motive der Tat und den Vorgang selbst.

Der Bruder des Angeklagten hat ihm den Tod der Frau nicht verziehen. Er erzählt, wie er den Bruder auf dessen Bitten hin zu sich genommen, weil dieser auch ihm früher aus­geholfen hatte, mie der Bruder in Berlin Arbeit gesucht und nicht gefunden und wie dieser nur ungern im Hause geholfen habe. Es sei nicht richtig, daß er und die Schwägerin sich des Bruders ge­

Kommunistische ,, Darlehen".

Streifunterstützung wird zurückgefordert.

Ein eigenartiger Prozeß spielte sich vor dem Amtsgericht Ber­lin- Mitte ab. Die kommunistische Leitung der Filmgewerk aft batte 1927 einen wilden Streit in Szene gefeßt. Wie stützung das notwendige Streitgeld nicht vorhanden. Infolgedessen bei allen kommunistischen Organisationen war auch hier zur Unter­ging man überall mit dem Klingelbeutel herum. In dem Prozeß kam zur Sprache, daß das Gesamtvermögen des Ver­bandes nur 6000 Mart betrug. Dieses Geld wurde durch Mittels­leute an Beauftragte der Filmgewerkschaft zwecks Finanzierung des

Streits überwiesen. An diese Quelle gingen auch die gesammelten

Gelder. Die auf die Parolen der Kommunisten eingespielten Streifenden erhielten feine Streifunterstützung, sondern Darlehen von wöchentlich zehn Mart.

Nach zwei Jahren schidte man nun an die damals Unterstützten

Zahlungsbefehle und versucht durch Gerichtsbeschluß die Einziehung der damals gegebenen Darlehen.

Daß die Gelder damals auf Sammellisten für die Streifenden einfamen, berührt die fommunistischen Arrangeure wenig, sondern diese sind der Auffassung, daß sämtliche Sammel gelder ihnen gehören und wer nicht mehr Heil Moskau" ruft, der wird durch den Gerichtsvollzieher gezwungen, die einmal ges währte Streitunterstügung zurückzuzahlen. ganisationen, denn mit Hilfe von Gerichtsvollziehern werden die für Darum Taschen zu" bei Sammellisten kommunistischer Dr die Streitenden gezeichneten Beträge von den Streitenden später wieder eingezogen.

Lohnzulage

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,, fommt nicht in Frage".

Die Industrie Oberschlesiens in Not? Saffowi, 24. September.

Die Lohnverhandlungen im ostoberschlesischen Bergbau wur den nach mehrstündigen Beratungen aufgehoben, da der Ber­trefer der Unternehmer die Forderung der Arbeiter in Höhe von 17 Prozent für undistutabel erklärte und hinzufügte, daß eine Lohnerhöhung infolge der schlechten Wirtschaftslage der ober­Schlesischen Industrie überhaupt nicht in Frage fomme.

Die Arbeitsgemeinschaft der Gewerkschaften hat daraufhin die Angelegenheit dem Schlichtungsausschuß zur Entscheidung übergeben.

Boller Streiferfolg".

Der Wilmersdorfer Notstandsarbeiter.

Am Mittwoch wußte die R. F." von einem vollen Streif erfolg der Wilmersdorfer Notstandsarbeiter zu berichten. Schon in der Ueberschrift wurde als Erfolg gepriesen, daß der Obmann in feine alten Rechte eingesetzt und ein Streifbrecher entlassen worden sei.

Wie steht's mit diesem Erfolg? Durch ein Versehen des Wohl fahrtsamts wurden die Notstandsarbeiter fünf Tage in der Woche beschäftigt, anstatt an vier Tagen. Wohl um die Differenz wieder einzubringen, sollten ab Montag nur noch drei Tage gearbeitet werden, während, wie gesagt, an vier Tagen zu arbeiten war. Daraufhin wurde der Streit beschlossen, obwohl 116 Mann fehlten. Selbst der Versuch einer Klarstellung der Sachlage wurde abgelehnt. Bon den Drahtziehern wurde erflärt, der Provin zialausschuß der KPD. habe ohnehin beschlossen, einen Generalstreit der Notstandsarbeiter in ganz Groß­Berlin herbeizuführen. Es zeigte sich jedoch, daß bei den übrigen Bezirksämtern ,, die Vorarbeiten" noch nicht erledigt waren.

Am Mittwoch wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Bis zum 30. Oftober wird jezt an fünf Tagen gearbeitet. Ledige arbeiten vier Tage. Und der Streiferfolg? Richtig ist, daß der tommunistische Obmann wieder ,, in seine alten Rechte" eingesetzt wurde, doch erst nachdem er ein vollständig loyales Berhalten fernerhin versprochen hat. Dieser nach oben jetzt loyale Kommunist joll ein schlimmerer Antreiber sein als der Bauleiter.

Die Streiftage werden nicht bezahlt, wie die R. F." behauptet, vielmehr soll den Streifenden eine Streifentschädigung von 2 Mart gezahlt werden. Einer der am Streit beteiligten Not standsarbeiter hat sich ausgerechnet, daß der Streit sich erst recht auswirkt, wenn 26 Wochen verflossen sind. Er steht in seinem Lohn

schämt hätten. Im übrigen schildert er den Anlaß zur Tat ähnlich Das Geburtshaus von Karl Marx in Trier eine Stufe tiefer und erhält dementsprechend geringere Unterstützung.

wie der Angeklagte.

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Die KPD. fann weder mit diesem Streit noch mit dem Streif. erfolg" Staat machen.

Berantwortlich für die Redaktion: Franz Klühs , Berlin ; Anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buche druckerei und Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.

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