von den Dangern find Immer fünf Mart, ob gut sober schlecht. Aber foviel wird es selten an einem Lage, höchstens Sonntags mal. Ein anderer ist tüchtiger, mit Samtjackett und Stirnlode. Er hält fich an feinere Kundschaft. In Nacht und Repp. Totalen fitzt sie. Nicht, daß sie gerade auf ihn wartet, aber er schlängelt sich von Tisch zu Tisch und betet überall seinen Vers her. unter, von dem hungernden Künstler, von der Kunst, die nach Brot geht, und von dem Können, das sich mühselig, aber ehrlich durchringen muß.
Es gibt ja noch so viele Beispiele, vielzuviele. Was verfümmert an Musikern in rauchgefüllten, üblen Lokalen, fristet seine Tage Don Bettelgroschen, geht dem Leben verloren? Was zerbricht seine Jugend, seine Hoffnungen, seinen Lebensmut an den Schmierentheatern, die es immer noch gibt?
Zwei Brandstiftungsprozesse.
Frau Goldreichs Villa.- Der Brand im Männerheim.
3m Hinblick auf die vielen Brände der letzten 3elf, namentlich Dachstuhlbrände, bei denen sehr häufig der dringende Verdacht einer Brandstiftung vorhanden war, ohne daß es möglich wurde, die Schuldigen zu ermitteln, dürften zwei Brandstiftungsprozeffe intereffieren, die vor den Schwurgerichten I und II begannen. In beiden Fällen wird von der Anklagebehörde vorfähliche Brandffiffung ange
nommen.
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geworden sei, bei ihrer Schwester übernachtet. Anrufe nach Haufe feien vergeblich gewesen, da sie feine Berbindung betam. Als sie ans nächsten Morgen heimkehrte, habe man sie sofort verhaftet Das Männerheim des Deutschen Heilsboten in der Gollnowstraße
war am
Schwindel mit Baufparfaffen. dizien fich ſtützender Brandstiftungsprozeß, der sich gegen drei An lich Feueralarm. Gine Schweſter vom gegenüberliegenden
Die Betrogenen sehen sich zur Wehr. Die Wohnungsnot haben sich schon eine ganze Reihe Leute zunuze gemacht, um durch allerlei Prospekte über Bauspartassen Wohnungsuchenden Geld aus der Tasche zu locken. Es ist in der Nachkriegszeit schon oft genug gewarnt worden, derartigen Neueinrichtungen all zu schnell Glauben zu schenken und auf die Leistun gen derartiger Gesellschaften große Hoffnungen zu sehen. Eine ganze Reihe Berliner Wohnungsuchender haben ihre Leichtgläubigkeit
wieder bitter büßen müssen.
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Vor dem Schwurgericht II begann ein mehrtägiger, auf Ingetlagte richtet. Es handelt sich um das große Schadenfeuer, das am 23. Juli v. J. gegen Mitternacht in der Billa der Frau Die Billen Goldreich in Neu- Zittau ausgebrochen war. befizerin Frau Marie Goldreich und deren 78jähriger Bater Albert Hädicke werden beschuldigt, gemeinschaftlich zum 3wede eines Versicherungsbetrugs eine Brandstiftung verübt zu haben. Als dritter Angeklagter wird der Schiffseigner Wilhelm Grasse aus Bofen genannt, der beschuldigt wird, von dem geplanten Berbrechen Kenntnis gehabt zu haben und eine Anzeige unterlassen zu haben. Sämtliche Angeflagten, die noch nicht vorbestraft sind, bestreiten ihre Schuld und es ist von der Staatsanwaltschaft II ein umfangreicher Indizienbeweis mit 42 Zeugen und mehreren Sachverständigen gegen Die Angeklagten angetreten worden.
Frau Goldreich bewohnte mit ihrem Sohne und ihrem alten Bater allein das Haus. Als der Brand ausbrach, war Frau Goldreich mit ihrem Sohne in Berlin und nur der alte Vater, der im aus. Bei dem Löschungswert soll sofort starter Petroleumgeruch wahrgenommen worden sein und es sollen auch an verschie denen Stellen des Hauses getrennte Brandherbe entbedt worden sein. Frau Marie Goldreich, eine Frau von 51 Jahren, hat ein romantisches Vorleben. Sie war einst eine erfolgreiche Ballett- und Verwandlungstänzerin, die an Hoftheatern und an den ersten Barietébühnen des In- und Auslandes auftrat. Bei einem Gastspiel in Budapest lernte sie ihren späteren Ehemann fennen, der dort als Bor- und Fechtmeister gleichzeitig auftrat. In Peters burg heiratete sie ihn mit 17 Jahren. Das Ehepcar trat viele Jahre in Amerifa auf. Dazwischen war es oft in Deutschland und erwarb fich ein Grundstück in Neu- Zittau . Der Ehemann war amerikanischer Staatsbürger geworden. Bald nach Ausbruch des Krieges reiste er mit einer Frau aus Neu- Zittau wieder nach Amerika . Die Ehefrau fonnte nicht nachfahren und er nicht zurüdfommen. Seitdem ist das Ehepaar getrennt und die Ehe wurde vor drei Jahren geschieden. Eine wesentliche Rolle in dem Prozeß spielt die Frage der finanziellen Lage der Frau Goldreich zur Zeit des Brandes.
Vor einigen Monaten inserierte eine„ Gemeinnügige Bau spartasse Groß Berlin", die versprach, billige Wohnungen zu bauen. Im Bureau dieser Gesellschaft waren fertige Miets. fontratte, die leider zu rasch unterschrieben wurden. Der Ge= nossenschaftsanteil follte 720 m. betragen, die aber nicht gezahlt werden brauchten. Es wurde lediglich eine Vermittler gebühr von 50 m. pro Zimmer abverlangt. Die betreffende Gefeller wohnte, anwesend. Der Brand brach in den Obergeschossen sellschaft besaß nicht einmal das Grundstüd, auf dem angeblich Wohnungen erbaut werden sollten. Auch die Haus zinssteuer fonnte nicht bewilligt werden, weil es der Gesellschaft nicht gelang, den Nachweis über die restlichen Baugelder zu erbringen. So fam naturgemäß recht bald der Zusammen bruch der Gesellschaft und mun erst stellten die Genossenschaftler fest, daß sie mit ihrem Anteil von 720 m. haftbar sind, und zwar in doppelter Höhe, also mit 1440 M. Die Geschädigten hielten fürzlich eine Versammlung ab, in der sie eine Entschließung an nahmen mit der Forderung, das Zentralwohnungsamt möge eingreifen. Das Zentralwohnungsamt wurde ersucht, die Verordnungen, wonach Neubauwohnungen, die mit Hauszinssteuermitteln erbaut worden sind, nicht durch Vermittler gegen Provision vermietet werden dürfen, periodisch der Deffentlichkeit bekanntzugeben. Außerdem soll durch die zuständige Behörde jede Annonce, die Wohnungen anbietet, kontrolliert werden. Die Forderungen der gewerkschaftlich organisierten Mieter gehen dahin, daß mehr Mittel aus der Hauszinssteuer den wirklich gemeinnüßigen Siedlungsgenossenschaften zugeführt werden, die der Kontrolle der Gewerkschaften unterliegen. Außerdem ist es vor: nehmste Pflicht für die Gewerkschaften, bei Tarifverhandlungen die Neubauten mit in die Lebensindexziffer einzufalfulieren, damit auch die Mieter, die erst jetzt eine Wohnung benötigen, nicht schlechter gestellt sind, als diejenigen Mieter, die im Befit einer Altwohnung find. Dieses Ziel zu erreichen ist nur möglich durch einen festen 3u sammenschluß nicht nur in den Gewerkschaften, sondern auch in der größten Arbeitnehmerpartei, der SPD .
Opfer feiner Notlage.
Berrat des Reichsschuldbuchgeheimnisses.
Unter der Anschuldigung, das Schuldbuchgeheimnis verleht zu haben, hatte sich der Angestellte H., der bei der Reichsfchuldenverwaltung als Beamter vereidigt gewesen war, vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte wegen paffiver Bestechung zu verantworten. Mit ihm waren der Banfier öwenstein und dessen Angestellter Simon wegen affiver Beflechung angeflagt.
Lowenstein war in Berlin für eine süddeutsche Banffirma tätig und hatte den Auftrag, Forderungen von Auslandsgeschädigten an das Reich aufzukaufen. Am wertvollsten waren ihm hohe Forde rungen, die schon in das Schuldbuch amtlich eingetragen worden maren. Durdy seinen Angestellten Simon lernte er eines Tages H. fennen, der in der Reichsschuldenverwaltung in der Abteilung arbeitete, in der die Eintragungen der höheren Forderungen in das Reichsschuldbuch vorgenommen wurden. 5. flagte, daß es ihm sehr schlecht ginge und daß er einen Nebenverdienst suche. Löwenstein gab ihm darauf ein Darlehen von 200 m. mit der Aufgabe, ihn doch fiber die amtlichen Eintragungen in das Reichsschuldbuch auf dem laufenden zu halten und ihm die Adressen der Geschädigten mitzuteilen. H. gab ihm die gewünschten Auskünfte und verletzte dadurch sein Amtsgeheimnis. Der Verdacht lenfte sich auf S., der seine Straftat sofort zugab. Im Gegensatz zu ihm bestritt Löwenstein seine Schuld. Nach seiner Behauptung wollte er den Beamten nur veranlassen, auf Anfragen von Geschädigten, die ihre Forderungen gleich) verwerten wollten, fein Banthaus zu nennen. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß der Sachverhalt so lag, wie H. es zugegeben hatte. Der Staatsanmalt beantragte gegen die Angeklagten Gefängnisstrafen von drei, vier und sechs, Monaten.
Das Gericht bestrafte H. unter Berücksichtigung seiner bisherigen lnbestraftheit mit 200 M. Geldstrafe, da er durch den Verlust feiner Stellung schon hart gestraft wurde. Löwenstein erhielt eine Geldstrafe von 3000 m. und fein Angestellter Simon wegen Beihilfe zum Betruge 300 m. Geldstrafe.
Protest gegen die Hundesperre.
In einer voll besuchten Protest versammlung in der Schöneberger Schloßbrauerei forderten die Mitglieder und Freunde des Allgemeinen Tierschußvereins in einstimmig gefaßter Resolution sofortige Aufhebung der Hundesperre, zumindest aber Lockerung der darin enthaltenen Vorschriften. Der Referent des Abends, Rechtsanwalt Walter Bahn, rekapitulierte in launig gefärbter Rede den ganzen Sachverhalt. Der Stein des Anstoßes, die wutverdächtige Bestie, die drei Menschen gebisfen haben foll, mard in seinem Munde zu einem zierlichen, lammfrommen Pinscher hündchen, das, durch Freiheitsberaubung in Harnisch gebracht, seinen Cerberus( die Hausangestellte) in den Finger gebissen hätte. Der Kadaver des einige Tage später verendeten Tieres jei nach dem Kochschen Institut geschafft worden, wo man in unbegreiflicher Hebertreibung und Aufbauschung Tollwut festgestellt und daraufhin die ganze Hundebefizerfamilie zu Serumeinsprigungen gezwungen hätte. Es war aus all der juristischen Spiegelfechterei leider nicht zu entnehmen, ob der Befund tatsächlich Tollwutverbadyt ergab. Nach Ansicht des Referenten sei es bisher in Deutschland über
Sie bestreitet entschieden, daß sie in verzweifelter Lage gewesen sei. An jenem Tage sei fie in Berlin gewesen und habe, da es zu spät
haupt nicht gelungen, den Tollmuterreger festzustellen, es sei noch niemals zu einer Seuche, sondern lediglich zu einzelnen perdäch tigen Fällen gekommen; feiner Meinung nach bedürfe es also teiner solch durchgreifenden Maßnahmen wie die Verhängung der Hundesperre über 7 Stadtbezirke und das daraus folgernde ,, rigorose" Borgehen der Hundefänger. Nach einer mehr als lebhaften Diskussion wurde obenerwähnte Resolution gefaßt.
Das Ende vom Liede. Kaiserliches Erbgut unter dem Hammer.
Dieses Inserat läßt ein Kölner Antiquariat jezt in einem in Berlin erscheinenden Fachblatt für Kunsthandelsinteressenten ver= öffentlichen:
Balais Schaumburg, Bonn . Inneneinrichtung, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Silberfammer, Berserteppiche usm. Kontursmasse Frau Alexander 3oubt off, Victoria , geb. Brinzessin von Preußen. Die Versteigerung erfolgt im Auftrage des Kontursverwalters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Rhein, Bonn .
Beitechte und Stilmöbel, zum großen Teil Erbgut aus dem Kaiser Friedrich Balais in Berlin ; darunter einige franzöfifche Fourniermöbel des 18. Jahrh., zahlreiche Möbel des Empire und des deutschen Klaffizismus, Barodmöbel, schöne Sigmöbel usw.; Porträts und Porträtbüsten von Fürstlich teiten des Hohenzollern und Welfenhauses, dar unter Werf von: Franz Krüger , Heinrich von Angeli , Christian Rauch usw. Die ungemein reiche Silberfammer enthält neben einer Anzahl altdeutscher Arbeiten hervorrag. Werke Londoner Silberschmiede d. 17. bis 19. Jahrh.
Besichtigung im Palais Schaumburg , Bonn , Koblenzer Straße 141. Donnerstag, 10., bis Samstag, 12. Oftober, je 10-1 und 3-6 Uhr, Sonntag, 13. Oftober, 10-1 Uhr. Bersteigerung ebendaselbst: Dienstag, den 15., bis Samstag, den 19. Oftober, je 10-1 und 3½- 6 hr.
Reich illustrierter Quarttatalog 5 M."
Wenn auch bereits seit langem bekannt ist, daß aller Befiz der Prinzessin Bictoria von Preußen, verehelichten Frau Alexander 3oubloff, nicht mehr ihr, sondern zur Konturs masse gehört, so hatte man doch niemals so recht daran glauben wollen, daß die Welt je erleben würde, Erbgut aus dem Kaiser- Friedrich Palais in Berlin " unter dem Hammer des Zwangsversteigerers verauftioniert zu sehen. Wilhelm in Doorn ist sich auch hierbei treu geblieben. Lieber läßt er seine Schwefter auspfänden und die Hinterlassenschaft seines Baters ver schleudern, als daß er sich die Ordnung der Sache Geld fosten ließe.
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im Stadtteil Moabit Bildungsmöglichkeiten für Angehörige der Berufsturfe für Maler und Kunstgewerbler. Es ist wenig befannt, daß schmüdenden Berufe bestehen. An her 10. Berufsichule, Bremer Str. 18/20, finden abends folgende Kurie statt: Zeichnen und Malen nach der Natur, Ornamenttompofitionslehre, zeichnen und-malen, fonftruttives Zeichnen, perspektive), fünstlerische Schrist, Modellieren. Ferner sind noch folgende ( Geometrie- geometrisches Zeichnen, Projektionszeichnen, Schattenlehre und Klaffen eingerichtet: Stillehre, Chemie für Kunstgewerbler, Zeichnen für Ladierer, für Reklame- und Schilder maler, Fachklaffen für Gärtner, gewerbs fchreiben. Nähere Auskunft und Anmeldung im Schulbureau täglich von liche Buchführung, Rechnen, Deutsch . Stenographie, Englisch und Schön9-1 Uhr und außer Sonnabends 18-20 Uhr. Beginn des Wintersemesters am 1. Oftober. Die Sturse tönnen besucht werden von Berufsangehörigen jeden Alters.
104. Urfo- Wanderung. Arbeitsgemeinschaft für Forstschuß und NaturLunde E. V.: Sonntag, den 29. September, Fahrt nach Eberswalde . Be fichtigung der naturwissenschaftlichen Sammlungen der Forstlichen Hochschule ab Stettiner Fernbahnhof vormittags 8,50 Uhr nach Eberswalde . Sonnunter Führung von Geb. Reg.- Rat Prof. Dr. Edstein, Ebers valde. Abfahrt tagsrüdfahriarte 3. SL 2,30 ML Mitglieder frei, Gäste 0,30 ML.
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eines Konkurrenzunternehmenn der Heilsarmee - war 31. Mai 6. 3. nicht schlechter besetzt als sonst. Um 10 Uhr abends, als die Asylisten sich bereits im ersten Schlaf befanden, ertönte plötzHause hatte aus dem Dach Rauch, aufsteigen sehen und der Hausbursche Reil telephonierte fofort nach der Feuerwehr. Während der Portier des Männerheims voll philosophischer Ruhe meinte: Laßt's doch brennen, was ist denn weiter los," bemühte sich der Hausbursche besonders eifrig um die Garderobe, indem er sie nicht, wie man erwarten sollte, weg von der Brandstelle schaffte, sondern im Gegenteil ihr näher brachte. Die Feuerwehr stellte Brandstiftung feft. der Verdacht fiel auf den Haus burschen. Er war geständig. Er bestritt aber, das Heim in Brand gesteckt zu haben in der Absicht, Diebereien zu verdecken. Er erklärte vielmehr, er habe es aus MißStimmung gegen den Inhaber des Männerheims getan. Dieser habe nicht allein feinen Freund, den Leiter des Männerheims, entlassen, sondern auch dessen Mutter, die in einem anderen Heim tätig mar, und dessen Vater, der den Posten eines Wächters inne hatte.
Vor dem Landgericht I, das gestern die Brandstiftung verhan delte, lernte man sowohl den entlassenen Heimleiter als auch den Inhaber des Männerheims fennen. Dieser bezichtigte jenen der Anstiftung. 14 Tage vor der Tat habe er gedroht, wenn ich entlassen werde, hat 5.( das ist der Inhaber des Männerheims) tein Heim mehr. Wenn er meine Eltern entläßt, bin ich zu allem fähig." Der Leiter sagte aber: Das stimmt nicht, ich habe mein Herz Gott geschenkt. Als Christ nehme ich niemandem etwas übel. Ich fenne teinen Groll leber meine Entlassungsgründe fann ich nichts sagen, ich habe mich ehrenwörtlich verpflichtet, zu schweigen." Darauf antwortete der Inhaber des Heims:„ Das mit dem Ehrenwort hat nichts mit der Sache zu tun. Er hat sich nämlich eingebildet, mit meiner Frau ein Verhältnis zu haben. In Wirklichkeit hat er sich aber verschiedene Unredlichkeiten zuschulden tommen laffen. Das war der Grund für seine Entlassung." Natürlich bestritt der also Berleumdete sowohl die Unregelmäßigkeiten wie auch ein nur eingebildetes" Verhältnis. Er habe mit der Brandstiftung nichts zu tun, wenn er auch mit dem Angeklagten öfters ausgegangen sei und dieser bei einem Gehalt von 1,50 m. pro Tag plus 6 M. wöchentlich für die Berwaltung der Garderobe viel ausgegeben habe. Der Heimleiter blieb unvereidigt, weil er der Anstiftung verdächtig mar. Der Hausbursche, selbst ehemaliger Asylant des Heims, wegen Diebstahls bereits vorbestraft, murde zu 1 Jahr 6 Monaten 3uchthaus verurteilt.
50 Jahre Arbeitergesang. Jubiläumsfeier der Liedertafel Berlin Weft.
Die Arbeiterfänger des alten Berliner Weftens fönnen in diesen Tagen den Abschluß einer 50jährigen Entwicklungs und Tätigkeitsperiode begehen. Diese im Jahre 1879 beginnende Periode deckt sich mit der Geschichte und dem Anfftieg des Arbeitergefanges durchaus.
Der Ruf nach einem Zusammenschluß der Kräfte zum Swede einer Steigerung der gesanglichen Leistungen und einer ficheren Fundierung des Vereinsgebäudes überhaupt hat sich im Laufe der Jahre unter den Arbeiterfängern des alten Berliner Westens restlos durchgesetzt. Während früher in diesem Stadtteil mindestens sechs Arbeitergesangvereine mehr neben als miteinander der Sache dienten oder dienen wollten, existiert heute im alten Westen Berlins nur ein Arbeitergesangverein, und zwar ist dies die dem Deutschen Arbeiter Sängerbund angeschlossene Liedertafel Berlin West". Als Mutterverein hat hier der im Herbst 1879 gegründete Männergefangverein ,, Harmonia" zu gelten. Aus diesem entstand im Oktober des Jahres 1892 durch einen Zusammenschluß mit dem Berein " Phönig" der Arbeitergesangverein Gerechtigteit". Aus zwei weiteren Vereinen, und zwar Frühlingsluft und Freiheit 1" bildete sich im Mai 1899 der Arbeitergesangverein Freiheit- West", und schließlich entstand dann im August 1907 durch den Zusammenschluß der Vereine Gerechtigkeit", Freiheit- West" und Froh Hoffnung" als einziger Arbeitergesangverein im alten Berliner Westen die schon oben genannte Liedertafel Berlin Best.
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Als einzige Rechtsnachfolgerin aller früheren Arbeitergesangver eine im alten Westen veranstaltet die Liedertafel Berlin- West" am Sonnabend, dem 28. September, in dem für die Arbeiterfänger des alten Berliner Westens quafi historischen Saal des früheren Königs hof"( jegt Nationalhof"), Bülowstraße, eine Erinnerungsfeier an das verflossene Halbjahrhundert, zu der auch alle Freunde bes Arbeitergesanges als Gäste Zutritt haben. Und wahrlich: reiche Erinnerungen sind es, die hier wieder ausleben werden, die hier zu feiern sind. Bildeten doch in schwerster Zeit politischer Knebelung, d. h. zur Zeit des Sozialistengesetzes, auch die Arbeitergefangvereine mit einen Sammelpunkt der besten und treuesten Ana hänger der Partei. Die Arbeiterjänger der damaligen Zeit ließen sich selbst durch die schwersten Drangsalierungen der staatlichen ( föniglichen") Behörden nicht davon abbringen, auch an ihrem Teile dem Sozialismus zu dienen. Und da man dies zur Zeit des Sozia listengesetzes nicht offenkundig tun konnte, wurde durch Anwendung von mancherlei ,, Kunstgriffen" so z. B. durch Anfauf von Kirchenund patriotischen Liedern der eigentliche 3wed der damaligen Arbeitergesangvereine mit zu verdeden gesucht. Aus dieser mehr politischen wie gesanglichen Betätigung der damaligen Arbeiter. gefangvereine auch der des alten Berliner Westens, in deren Mitgliederlisten man Namen findet, deren Träger späterhin als politische oder Gewerkschaftsführer allgemein bekannt wurden hat sich der Arbeitergesang jetzt zu einem einzig dastehenden Kulturfaktor ent wickelt, der als solcher auch von Musik kapazitäten, die nicht auf dem Boden der Arbeiterbewegung stehen, ohne jede Einschränkung anerkannt wird. Wie enorm groß der Unterschied rein tunstwertig betrachtet zwischen dem, was die Arbeiter in früherer Zeit fangen und ihrem jezigen Repertoire ist, dafür bietet das Programm der am 28. September stattfindenden Erinnerungsfeier der„ Liedertafel Berlin- West" einige recht intereffante Bergleichsproben.
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