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Woldemaras flagt- über Zensur!

Antifaschistischer Sturz der neuen Regierung?

Kowno , 26. September.

Bei dem Preffeempfang des Ministerpräsidenten Tubelis riefen Bemerkungen, die der Vertreter des Tautos Relias" an den Ministerpräsidenten richtete, großes Aufsehen hervor. Der Tautos Kelias" ist das Organ der faschistischen Elemente, unter denen der ausgeschiedene Ministerpräsident Woldemaras beson ders starken Anhang hatte. Der Bertreter des Tautos Kelias", der bisher schreiben tonnte, was er wollte, beklagte sich dem Minister­präsidenten gegenüber, daß der Tautos Relias" plötzlich unter schärfste 3ensur gestellt worden wäre. Eine Anzahl von Telegrammen, die Sympathietunbgebungen für Wold& maras enthielten und an das Blatt gerichtet waren, wurden auf Verfügung des Innenministers vom Telegraphenamt einfach nicht weitergeleitet. Auch konnten an den Staatspräsidenten gerichtete Telegramme, in denen das weitere Verbleiben Woldemaras' gefor­Dert wurde, nicht veröffentlicht werden. Der Minister­präsident erwiderte hierauf, daß ihm von derartigen Vorgängen nichts betannt sei. Die Ausführungen des Vertreters bes Tautos Relias" bestätigen die Meldungen, daß gegen die faschisti­schen Elemente in Litauen , die mit Hilfe des früheren Minister­präsidenten Woldemaras planmäßig organisiert wurden, mit aller Schärfe vorgegangen wird, um die Gefahr eines Butsches zu beseitigen. Wie verlautet, find seitens des Innen­ministers alle Vorkehrungen getroffen worden, um etwaigen geplan­ten Ueberraschungen vorzubeugen.

Der Berliner Gesandte wird Außenminister.

Kowno , 26, September.( Eigenbericht.)

Das Organ der christlichen Demokraten meldet, daß die Er­nennung des litauischen Gesandten in Berlin , Sidzilaustas, zum Außenminister bevorstehe. Woldemaras habe sich am Mittwoch von den Beamten der bisher von ihm verwalteten Ministe. rien verabschiedet und werde voraussichtlich eine längere Italienreise antreten.

Neue Anklagenote Moskaus an China .

Wegen Beschießungen und Ueberfällen.

Die Sowjet- Regierung hat durch deutsche Vermittlung eine neuescharfe Protest note an die Regierungen in Ranting

und

Murden überreichen lassen, in der abermals über leberfälle und Beunruhigungen von Sowjetbürgern und truppen durch Weißgardisten und Chinesen Klage geführt wird. Es werden darin 28 Einzelfälle vorgebracht. Die Note schließt mit den Worten:

Mie aus den erwähnten Tatsachen erhellt, ist die Nantinger Regierung wie auch die Mutdener Regierung nicht gewillt und hält es nicht für nötig, angemessene Maßnahmen zu treffen zur Einstellung der verbrecherischen Tätigkeit ihrer örtlichen Behörden sowie der im Auftrage dieser Behörden handelnden chinesischen Truppen und Weißgardiſtentrupps. In Anbetracht deffen bleibt der Sowjetregierung nichts übrig, als zu bestätigen, daß die gesamte Berantwortung für die geschaffene Lage und für etwaige weitere Folgen wie auch für den in der Sowjetgrenzzone verursachten Schaden voll und ganz der Rantinger und der Mutdener Regierung zufällt und daß das Sowjetmilitärtommando auch fernerhin ge­zwungen sein wird, alle nötigen Maßnahmen zu er greifen zum Kampfe gegen die erwähnten Vorfälle und zu deren Abwendung in der Zukunft."

Betanntlich erhebt ebenso häufig und kategorisch die Rankinger Regierung ähnliche Anklagen gegen die Sowjetunion , die durch Truppen und Flieger chinesische Ortschaften, Bahnhöfe usw. be­schießen laffe.

Kommunistischer Fabrifdirektor läßt Arbeiter­forrespondenten ermorden.

Mostau, 25. September( Ost- Expreß). In der Ziegelfabrit in Staraja Russa ist ein poli­tischer Mord geschehen, der großes Aufsehen erregt. Ermordet wurde der Arbeiter Kirillow , der sich als Rabtor" ( Arbeitertorrespondent) eines Sowjetblattes betätigte und verschiedene Enthüllungen über den Direktor der Fabrit Schabochow veröffentlicht hatte. Schabochow, ein Mitglied der Kommunistischen Partei, hat nach Kirillows Ent­hüllungen Eigentum der ihm anvertrauten staatlichen Fabrik ver­untreut, einen schwunghaften Handel mit Privathändlern ge­trieben und zur Verschleierung seiner Unterschlagungen die Bücher gefälscht. Kirillows Angrife richteten sich aber auch gegen die örtliche Parteigruppe, die von den Verbrechen des Direktors wußte, aber nichts unternahm. Um den unbequemen und gefährlichen An­greifer loszuwerden, ließ Schabochon ihn durch mehrere an seinen Berbrechen beteiligte Personen ermorden. Zu diesen gehört u. a. der Leiter des Fabrikkomitees Stoljarom, der zur Aufnahme in die Kommunistische Partei vorgeschlagen war. Es steht ein großer Prozeß bevor.

Kommunisten Verhaffungen.

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In Bulgarien . Belastendes Material und Bomben angeblich gefunden.

Sofia , 26. September. ( Bulgarische Telegraphenagentur.) Eine Untersuchung über die Geheimorganisation der Kommunistischen Jugend führte in der Wohnung eines Arbeiters zur Entdeckung von Material des Zentralfomitees der Partei, insbesondere eines Schriftwedlels mit der Rommunistischen Internationale und den Führern ber agrar- fommunistischen Emigranten, ferner mehrerer Bom ben. Alles war in einem besonders hierzu eingerichteten Keller persteckt. Diese Entdeckungen stellen den Erfolg der Ermittlungen dar, die im Anschluß an die fürzlich vorgenommene Festnahme eines ausgewanderten Verschwörers namens Stephanoff angestellt wurden, der als Kurier zwischen den Führern der kommunistischen Emigranten in Jugoslawien und dem Zentralfomitee auftrat. Man fand in seinem Befih zahlreiches belastendes Material. Dieser ersten Berhaftung folgte die Festnahme eines Tabatarbeiters namens Raradinoff in Plowbim, der vor drei Jahrne ausgewandert war und nach längerem Aufenthalt in Rußland und Südslawien fürzlich auf Befehl der Kommunistischen Internationale nach Bul garien zurückkehrte, um die Leitung des Zentralfomitees der Kom­munistischen Bartet zu übernehmen. Die Verschwörer werden dem nächst dem Gericht zugeführt werden.

Dem

Erste Wirkung. 18

DV- P

Volksbegehr

1900

Landbund

Nat

Auf die Thüringer Regierung hat das Hugenbergsche Volksbegehren bereits große Wirkung gezeitigt.

Vom werdenden Strafrecht.

Hausfriedensbruch/ Nötigung Eigenmächtige Heilbehandlung.

Der Strafgefeßausschuß des Reichstags beriet gestern§ 277 des Entwurfs, der wegen Hausfriedensbruch Gefängnisstrafe demjenigen androht, der in einer Wohnung, einem Geschäftsraum oder einem befriedeten Besitztum, in einem abgeschlossenen Raum. der zum öffentlichen Verkehr bestimmt ist, gegen den Willen des Berechtigten eindringt oder sich, wenn er ohne Befugnis darin weilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.

Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren auf eine Gefängnisstrafe bis zu Ein sozialdemokratischer Antrag, die angedrohte gierungsentwurf angenommen. drei Monaten herabzusetzen, wurde abgelehnt und der Re­

Alsdann wurde§ 278 beraten und angenommen, der Gefängnis­strafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe demjenigen androht, der einen anderen mit einem Verbrechen bedroht. Gine längere Debatte entfesselten die§§ 279 und 280, die wegen Nötigung und Ehrennötigung

demjenigen Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren androhe, der jemand mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder mit einem Verbrechen oder einem Bergehen zu einer Handlung, Duldung cder Unterlassung nötigt, oder der jemand durch Drohung mit einer Strafanzeige oder mit der Offenbarung einer Tatsache, die geeignet ist, den Ruf zu gefährden, nötigt, fich einer gegen die guten Sitten verstoßenden Zumutungen zu fügen. Der Versuch soll straf bar und in besonders schweren Fällen soll die Strafe 3uchthaus bis zu 5 Jahren sein.

Abg. Marum( S03.) wandte sich gegen die zu schweren Straf­androhungen, gegen die Strafbarkeit des Versuches, der nötigung und vor allem dagegen, daß in besonders schweren Fällen sogar auf Zuchthaus soll erkannt werden können. Er mies darauf hin, daß der Nötigungsparagraph früher in Fällen von Streits vielfach gegen streifende Arbeiter angewandt worden sei. Solche Fälle sollten für alle Zukunft unmöglich gemacht werden.

Bei der Abstimmung wurde bei§ 279, nötigung" der sozial. demokratische Antrag auf Herabsehung der Gefängnisstrafe auf 2 Jahre abgelehnt, auch von den beiden Demokraten. Auch der sozialdemokratische Antrag auf Streichung der Strafbarkeit des Verfuchs verfiel bei derselben Stimmverteilung der Ablehnung.

Dagegen wurde die Möglichkeit, in besonders schweren Fällen auf Zuchthaus zu erkennen, mit allen Stimmen gegen die der Deutschnationalen und der Wirtschaftspartei gestrichen. sozialdemokratische Antrag auf Herabjegung der Gefängnisstrafe mit Bei der Abstimmung über§ 280( Ehrennötigung) wurde der Stimmengleichheit abgelehnt, aber ebenso auch der Antrag auf An nahme des Regierungsentwurfs. Infolgedessen ergab sich eine Lücke. Abg. Ehlermann beantragte nunmehr die Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit Herablegung des Strafmaßes von 5 Jahren auf 2 Jahre. Dieser Antrag wurde an­genommen. Alsdann wurden die sozialdemokratischen Anträge auf Streichung des Abs. 2 und 3, die die Strafbarkeit des Versuchs und der besonders schweren Fälle vorfah, angenommen.

Bei der Abstimmung über den Antrag Ehlermann leisteten sich die Kommunisten ein besonderes Stüd. Sie hatten vorher

Wer will alte Gewehre faufen?

3n Paris werden sie versteigert.

Paris , 26. September. ( Eigenbericht.)

gegen die Gefängnisstrafe von 5 Jahren und für den sozialdemokra tischen Antrag auf eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr gestimmt. Als dann der Antrag Ehlermann zur Abstimmung gelangte, stimmten fie gegen den Antrag. Infolgedessen wäre der Antrag Ehlermann gefallen und damit die Gefahr der Festsetzung einer fünfjährigen Strafe von neuem entstanden, wenn nicht einige bürgerliche Vertreter mit den Sozialdemokraten für die zweijährige Höchststrafe gestimmt nicht mehr die Rede sein. hätten. Von der Vertretung einer Arbeiterpolitit tann da wirklich

Eine längere Debatte rief§ 281 hervor, der die eigenmächtige Heilbehandlung

betrifft. Nach dem Entwurf soll mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn jemand einen anderen gegen dessen Willen zu Heilzmeden behandelt. Oder wenn ein opprobierter Arzt gegen den Willen einer Schwangeren eine ärztlich gebotene Unterbrechung der Schwangerschaft oder Tötung eines in der Geburt begriffenen Kindes vornimmt. Straflosigkeit soll ein­treben, wenn der Behandelnde oder der Arzt nach den Umständen außerstande war, die Einwilligung des Behandelten oder der Schwangeren rechtzeitig einzuholen, ohne ihr Leben oder ihre Ge­sundheit ernstlich zu gefährden.

Abg. Emminger( B. Bp.) erkannte an, daß der Mensch gegen eigenmächtige Eingriffe der Aerzte geschützt werden müsse. Er bat aber um Streichung der Bestimmungen über die Schwanger­fchaftsunterbrechung, offenbar hauptsächlich deshalb, weil er nicht wollte, daß das Gesez irgendwie eine Schwangerschaftsunterbrechung durch den Arzt anerkenne.

Abg. Dr. Mofes( S03.) hielt dagegen den§ 281 für unbedingt erforderlich. Ein Schuk Krankenhausarzt ist erforderlich. Aerztliche Widersprüche gegen des Kranten gegenüber dem Arzt und vor allem gegenüber dem § 281 folle man nicht beachten, diese Bestimmungen seien gegenüber dringend notwedig. Was wolle der Wille des Kranken im Kranken­der Experimentiermut, die in manchen Krantenhäusern herrscht, haus besagen, wo doch der Krante fast wie beim Militär mehr oder minder dem Willen des Krantenhausarztes unterworfen fei. Dft wurden auch Operationen als harmlos hingestellt, um den Patienten geneigt zu machen, sich mit der Operation einverstanden zu erklären; hinterher stellte sich heraus, daß die Operation mit Lebensgefahr ver­bunden gewesen sei. Vielfach ließen Krankenhausdirektoren Patien­in welchem sie sich von vornherein und generell mit allen ärztlichen ten schon bei der Aufnahme einen Revers unterschreiben, Maßregeln, die ergriffen würden, einverstanden erklären. Wenn ein folcher Revers bindend sein würde, so wäre das zu bedauern. Das würde zu unmöglichen Zuständen führen, die das Gesez nicht dulden folle.

Oberreichsanwalt Ebermayer erwiderte, daß§ 281 die Aufgabe habe, den Patienten zu schützen, als Herr über seinen Körper. Zu den von Dr. Moses vorgetragenen Mißständen sei hervorzuheben, daß ein solcher genereller Revers straflos machen solle. Er würde aber gegen die guten Sitten verstoßen und zu einer Umgehung des § 281 führen. Soweit reiche die Gültigkeit des Reverses nicht.

denn da Moskau entschieden Bartei für die Araber gegen die ,, imperialistische" zionistische Bewegung ergriffen hatte, machten die fommunistischen Zionisten in Palästina eine schwere Krise durch.

Das französische Kriegsministerium fündigt burch öffentliche Slowakische Demonstration gegen Prag

Ausschreibung die Versteigerung zahlreicher alter Waffen an. Es sollen versteigert werden: 2674 Rarabiner, 33 859 Gewehre, 13 500 Gewehrläufe, 40 000 Seitengewehre und 10 200 Säbel, dazu noch 18 Millionen Schuß Munition. Alle Waffen stammen aus den Jahren 1866 bis 1874.

Die gesamte Presse protestiert gegen den verbrecherischen Leichtsinn" des Kriegsministeriums. Interesse an den Waffen hätten nur die terroristischen Organisationen auf der äußer sten Linken und Rechten. Außerdem bestände die Gefahr, daß die unruhigen Elemente in den französischen Kolonien mit den Waffen ausgerüstet werden könnten.

der

Linke Poale Zion aufgelöst. Die fommunistische Zionistenorganisation. Jerufalem, 26. September. ( 3TA.) finten Arbeiterpartei Boale 3ion verfügt. Der Distrittkommissar von Jaffa hat die Auflösung

Es handelt sich um den kommunistischen Flügel der Boale- 3ion- Bewegung. der der Mostauer Internationale ange chloffen ist. Das Auflösungsdekret tommt ihr wohl sehr zustatten,

Tufa als Spitzenkandidat aufgestellt.

Prag , 26. September. ( Eigenbericht.)

Die slowakische Volkspartei( bisher der Koalitionsregierung angehörend) beschloß am Mittwoch, den Abgeordneten Dr. Tufa, dessen Hochperratsprozeß bisher noch nicht beendet ist, im Wahlkreis als Spißenfandidat aufzustellen. Kaschau in der Oftslowakei bei den kommenden Barlamentswahlen

Reichskanzler Hermann Müller und Außenminister Streje. mann sind am Donnerstag in Berlin wieder eingetroffen. Die deutsche Völkerbundsdelegation trifft am Freitag nachmittag ein. Entgegen Zeitungsmeldungen wird von zuständiger Stelle er­flärt, daß am Freitag noch feine Kabinetssigung stattfinden wird. da sich der Reichstanzler erst über alle wichtigen Punkte berichten laffen muß.

Kuhfladen- Stadler abermals verurteilt. Wegen Bergehens gegen das Republitschutzgesetz( Beschimpfung der Republik ) wurde vom Schöffengericht Halle der Schriftsteller Dr. Stadler aus Berlin zu 300 Mart Geldstrafe verurteilt. Stabler hatte in einem

Vortrag in der Hauptversammlung des Kreislandbundes in Delizich über ,, Die Not Deutschlands " das ihm zugerufene Wort Kuhfladen aufgegriffen, das er schon in einer Versammlung in" Massow in Bommern gebraucht hatte.