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(Beilage Freitag, 27. September 1929

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Die automatische Verlobung Der van de Velde von Leipzig

Auf einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie hielt Professor Hugo Sellheim , Ordinarius für Frauenheil­kunde an der Universität Leipzig einen nach mehr als einer Richtung interessierenden Vortrag überZukunftspläne der Geschlechts- beziehungen und Frauenkunde". In dem gedruckt vorliegenden Referat finden sich Stilblüten und Anschauungen, die bekannt werden müssen. Als Geburtshelfer bringt Prof. Sellheim auch neue Worte zur Welt, zum Beispiel spricht er statt von der Eröffnungsfeier des Frauen- instituts von einerIngebrauchnahmefeier". Für ihn ist der Arzt heute derPaukarzt beim Duell zwischen der ver- schwindenden alten Zeit und der mit aller Macht zur Herrschaft drängenden neuen Zeit". Dann berichtet Sellheim , der Berliner Professor für Frauenheilkunde, Stoeckel, vertrete in seinem Lehr- buch den Standpunkt, daß die empfängnisverhütenden Mittel genau so wenig verordnet werden dürfen wie eine Abtreibung aus medi- zinischen Gründen vorgenommen wird. Danach entwickelt Sellheim seine Zukunftspläne. Er teilt die Liebesbeziehungen in drei Gruppen. Die erste umfaßt die Prosti- tution. Sie istein schmutziges Geschäft", und die Frauspielt die traurige Rolle des Mittels zum Zweck". Das ist alles, was der Professor über die Prostitution zu sagen hat? für einen Lehrer der akademischen Jugend, von d�V er sagt, daß sie zur Fllhrerin des Volkes berufen sei, reichlich dürftig..Die zweite Form ist das Verhältniswesen". Es wird so charakterisiert:Es ist die gegebene Art, der modernen Geschmacksrichtung zu huldigen, das sexuelle Vergnügen von der reellen Fortpflanzungsarbeit zu trennen." Und weiter:die Frau kann dabei furchtbar hereinfallen". Frage an den Verfasser: Nach welchem Tarif gedenkt er die reelle Fort- pflanzungsarbeit zu entlohnen und in welche Gefahrenklasse der Unfalloersicherung will er Mann und Frau eingruppieren? Als vollkommenste Stufe des Liebeslebens gilt heute die Ehe. Siehe Hugo Sellheim Das Geheimnis des Ewigweiblichen, zweite Auflage, Stuttgart 1324". Aberdie Ehe ist für den Mann die teuerste Form sexueller Beziehung, doch durch die Vereinigung der sexuellen Erhebung und Fortpslänzung nicht zu teuer erkauft. Die Ehe soll von Dauer sein. Darum ist die Scheidung erschwert. Doch ist Trennung nicht unmöglich und im allgemeinen zu erreichen. Jeder Teil muß etwas auf sich nehmen, dann sind die Juristen zufrieden. Soviel über den seitherigen Stand." Nach diesen wahrlich tiefschürfenden und grundlegenden Aus- führungen beschäftigt sich Professor Sellheim mit den modernen Bestrebungenin der Aenderung der Mann-, Frau- und Kinds- beziehungen, die auf eine Hoch-, Probe-, Kameradschafts-, Studcntenehe, Maitresse legitime, Nichts-als-Eheregistrierung, Be­freiung der Frau, Isolierung des Kindes von seiner Mutter und schließlich die bewußte und gewollte uneheliche Mutterschaft" hin- ziele». Natürlich ist er gegen, die Befreiung der Frau, die in einer Rationalisierung des Geschlechtslebens besteht, das heißt, daß Kinder nur gezeugt werden, wenn für sie Aufzuchtsmöglich- keilen bestehen. Er hält es fürden größten Fehler, wenn die Frau das erste Kind nicht dann bekommt, wenn die Natur es will, sondern erst dann, wenn es den Menschen in den Kram paßt" Dielleicht läßt die gütige Natur des Professors Sellheim auch jedes- mal gleich die Unterhaltungskosten mit dem Kind geboren werden, dann wäre nichts dagegen einzuwenden. Ueber die Ab­treibung schreibt er in diesem Zusammenhang:An dieser Art der Befreiung der Frau haben wir als Aerzte doch etwas auszusetzen, weil wir uns im Sinne des bestehenden Gesetzes zu Hütern des kindlichen Lebens und der Gesundheit der Frau berufen fühlen." Und weiter:Geben wir die Abtreibung frei, so verlieren wir ein Rechtsgut, auf dem unser Zusammenleben seither basierte. Frei- gäbe der Abtreibung würde erfordern eine vollkommene Aenderung der Rechtsgrundlagen und Moralgrundlagen unseres sozialen Zu- sammenlebens und eine dementsprechende Gesetzesänderung. Keine« Ordnung, auch keine Neuordnung sie mag heißen wie sie will wird bestehen können, wenn man die geltenden Gesetze nicht respektiert." Diesen medizinisch-juriststch-sozialen Plattheiten eines Unioerfitätsprofessors steht man erstaunt gegenüber, und die Arbeiterschaft kann sich nur vor den Studenten als kommende Hüter der Volksgesundheit fürchten, die von diesem Professor aus- gebildet werden. Hier wird klar bewiesen, was Karl Marx schon vor mehr als achtzig Iahren imKommunistischen Manifest" schrieb, daß der Arzt und der Jurist zu Dienern der herrschenden Klasse werden, in deren Interesse diese Gesetze gemacht wurden. Sellheim will aber nicht mit der Aufdeckung des Uebels endigen (wie er es auffaßt und was er davon versteht. D. Red.), sondern noch einen gangbaren Weg aus dem unglückseligen Zustand heraus- konstruieren." Man beachte das herrlicheTeutsch". Früher hat man nichts von Wohnungsnot gewußt (da Sie wohl nichts darüber gelesen haben, Herr Professor. D. Red.). Heute ist das die brennendste Lebensfrage geworden." Was brauchen wir also:Eine Sexualordnung, denn Sexual- verkehr und Fortpflanzung sind offiziell durch die Ehe geregelt. Daneben blüht heute noch das Verhältniswesen. Es soll wie die Zukunftspläne unzweideutig besagen in dieser oder jener Form unter diesem oder jenem Namen weiter blühen." Also: vivat, crescat, lloreatl, Herr Professor.In dieser um- fassenden Weise gedacht, läßt sich eine natürliche Sexualordnung kurz dahin fassen: 1. Sexualoerkehr verlobt automatisch. 2. Schwängerung verheiratet automatisch. 3. Geburt verpflichtet automatisch beide Eltern zum Tragen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die Aufzucht des Kindes. Die erste Etappe kann sich jeder leisten. Die zweite und damit die dritte Etappe sind oermeidbar durch freiwilliges Wegbleiben oder,' da solches bei uns nicht mehr beliebt ist und nur ein Malthus an so etwas denken tonnte, durch empfängnisverhütende Mittel." Der Rot zum Wegbleiben ist alt. denn es hieß schon bei der Kavallerie:Bleibt vorne von den Weibern und hinten von den Gäulen. Als Heilmittel empfiehlt uns hier der Herr Professoreine Wiederbefestigung der stark aufgelockerten Sexualordnung im Sinne «mer Stärkung der Derantwortung des Sexualoerkehrs und seiner

Folgen". Wie die Verantwortung des Sexualverkehrs gestärkt werden soll, ob durch Okasa oder Soda, wird nicht gesagt. Bei diesem Deutsch dürfte beides richtig sein. Es heißt weiter:Von diesem Plane ist merkwürdigerweise bei allen Heilungsvorschlägen des unglücklichen Zuftandes so gut wie niemals die Rede,- außer bei den Echikern und Theologen." Dieser Zustand ist wirklich un- glücklich und dürfte auch nicht durch Theologen geändert werden, denn nach der Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes, 59. Jahrgang, 1914, Seite 173, werden 14,9 Proz. der Kinder von Geistlichen, hohen Beamten und Offizieren vorehelich gezeugt. Als zweites Mittel empfiehlt der Professor Schwangerschafts- Verhütungsmaßregeln und findet am Schluß noch für notwendig, daß beide Geschlechter über die Verhütungsmaßnahmen schon in der Schule unterrichtet werden sollen. Natürlich von hoher Warte, dennmit solcher Menschenhilfe kommt man nicht zu spät und nichts Menschliches darf ihr(dem Mädchen) fremd sein". Siehe Sellheim Vier neuzeitliche Frauenfragen". Als drittes Mittl wird von uns sicher im Sinne des Uni- versitätsprofessors noch eine planmäßige Regelung des Verkehrs bei der automatischen Verlobung, vielleicht durch das Verkehrsministerium, vorgeschlagen. Wir vermissen deshalb im Sinne der vorstehenden Ausführungen, daß Professor Sellheim noch nicht an die Konstruktion eines Apparates in der Form der früheren Keuschheitsgürtel gedacht hat mit einer automatischen

Registriereinrichtung zur sicheren Erhebung einer Lustbarkeltssteuer, da ja der Herr Professor feststellte,das Verhältnis ist für den Mann, weil die Frau sich guten Teils selbst erhält, billiger als die Ehe". Außer der humoristischen Seite hat aber das Referat Sellheims noch eine tiefernste Bedeutung für die Arbeiterschaft. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie ist die bedeutendste frauen- ärztliche Vereinigung Deutschlands . Zu dieser Tagung waren Ver- treter aus Amerika , Dänemark , England, Finnland , Holland . Litauen , Norwegen , Deutschösterreich, Schweden , der Schweiz und Ungarn erschienen. Das soll nicht heißen, daß diese Aerzte fort- schrilllicher in ihrem Denken wären. Aber unsere deutschen Frauen- ärzte zählen in ihren Reihen die schärfsten Befürworter einer Aufrechterhaltung und Verschärfung des§218. Ein Mitglied dieser Gesellschaft hat in einem Gutachten für denArbeitgeber"verband der Textilindustrie nachgewiesen, daß die Beschästigung der schwangeren Frau im Betriebe für Mutter und Kind nicht nachteilig sei. Ein solches Refemt, dos sich mit Pro- blemen, die die Massen im Innersten aufwühlen, in solch kind- licher Naivität und in so dilettantischer Weise beschäftigt, und jede Kenntnis des Einflusses der sozialen Lage auf die Beziehungen der Geschlechter vermissen läßt, kann nicht dazu beitragen, das Ver- trauen, dos die deutsche Aerzteschaft bei der Arbeiterschaft verloren hat, wieder zu gewinnen. Dr. med. Norbert Marx.

Ra tionelle Gesundheitsfü rsorge Von M. Kantorowicz-B erlin

Der auf dem Magdeburger Parteitag ausgesprochene Wunsch, Richtlinien Mr die politische Behandlung der sozialen Gesundheits- frage zu schaffen, verdient deshalb eine größere Beachtung, weil jetzt in der Sozialversicherungspraxis Bestrebungen im Gange sind, dem bisher geltenden schadenheilenden das vorbeugende schaden- verhütende Prinzip vorzuziehen. Man hat endlich erkannt, daß es in jeder Beziehung vorteilhafter und billiger ist, durch rechtzeitige Geldausgaben für die Erhaltung der Gesundheit der Versicherten den Ersatz der durch Krankheiten enstandenen materiellen Schäden möglichst zu unterbinden. Dieser öko- nomischc Grundsatz soll auch bei der ungeheuer ausgedehnten ver- waltungstechnischen Durchführung der Gesundheitsfürsorge in der Weise berücksichtigt werden, daß die leider noch bestehende unnütze und zwecklos belastende Doppelarbeit, die durch die Tätigkeit der Sozialversicherungsträger, kommunaler und verschiedener anderer öffentlichen Stellen hervorgegangen ist, vermieden werden soll. Diese Rationalisierung ist schon deshalb geboten, weil die zur Verfügung stehenden Mittel zur restlosen Durchführung der Gesundheitssür» sorge ohnehin nicht ausreichen. Wenn wir auch auf dem Wege einer rationellen Gesundheitsfürsorge sind, so sollen wir doch nie vergessen, daß dxr Annäherungspunkt zu einer ideellen Gesundheitsfürjorge von det� Grad des sozialistischen Einflusses bei den maßgebenden Stellen abhängig ist. Die Gründung von Arbeitsgemeinschaften, deren Tätigkeit ein einheitlicher Plan zugrunde liegt, der von der Tendenz beherrscht ist. Geld an einer Stelle zu sparen, um es für berechtigte Zwecke aus- zugeben, ist also von höchstem Interesse für alle Arbeitnehmerkreise. Lebhaft zu begrüßen sind Arbeitsgemeinschaften auch deshalb, weil nur durch sie Einrichtungen möglich sind, zu welchen einzelne Organi- sationen infolge des Mangels an Mitteln nicht hätten kommen können. Diesen seit Iahren vielerorts bereits existierenden Arbeits- gemeinschafien ist jetzt von der Reichsregierung eine gesetzliche Grundlage in Form derRichtlinien über Gesundheitsfürsorge in der versicherten Bevölkerung" gegeben. Die am 27. Februar d. I. erlassenen und am 1. April in Kraft getretenen Richtlinien sind das Ergebnis mehrjähriger Arbeit und tragen den Charakter eines Kam- promißproduktes. Von den Machtverhältnissen hängt es vor allem ab, diese Richtlinien weiter auszu- arbeiten. Zurzeit beschränken sich die Richtlinien hauptsächlich auf die Bekämpfung der Tuberkulose und der Geschlechtskrankheiten. Mit diesen Krankheiten ist aber leider die Zahl der Voltskrankheiten nicht erschöpft. § 1 der Richtlinien sagt:Die Gesundheitsfürsorge im Sinne dieser Richtlinien umfaßt allgemeine Maßnahmen und Maß- nahmen im Einzelsalle zur Bekämpfung der Volkstrantheiten und zur Hebung der Volksgesundheit" In der vom Reichsarbeilsministerdem Entwurf beigegebenen Begründung heißt es u. a. in bezug auf den genannten Paragraph: Es empfiehlt sich..., für die Verwaltungsübung der Ver- sicherungsträaer zunächst Richtlinien insoweit zu erlassen, als es sich um das Heilversahren bei der Tuberkulose und den Geschlechts, krankheiten handelt. Die Ausdehnung der Richtlinien aus das Heil» verfahren bei anderen Krankheiten, z. B. rheumatischen Erkrankungen, Zahnkronkhe.ten. bleibt vorbehalten, sie wird wesentlich davon abhängen, welche Belastung die Versiche- rung-träger durch die Aufnahmen erfahren, die ihnen die Nicht- linien für die Bekämpfung der Tuberkulose und der Geschlechts. krankheiten stellen, und wie sich danach ihre finanzielle Leistungs- fähigkeit gestalten wird." Dieser Standpunkt ist aber sehr abänderungsbedürftig. Schon jetzt bemühen sich manche Arbeitsgemeinschaften, größere Summen z. B für die Rheumatismusbekämpfung auszugeben Manche Arbeitsgemeinschaften betreiben auch gemeinsam Schul« Zahnpflege und andere sozial-hygienische Maßnahmen. Die Arbeitsgemeinschaften für Gesundheitsfürsorge stecken noch In den Kinderschuhen. Sie sind noch au.-baubedürftig. Trotzdem haben diese Arbeitsgemeinschaften schon jetzt für die breiteren Be- völkerungsschichten den Vorteil, daß sie eher in der Lage sind,' sich nicht den gesetzlichen Schranken fügen zu müssen. In der vorhin genannten Begründung steht fest, daß die Gewährung von Heilverfahren bei Tuberkulösen und Geschlechtskranken nicht mehr davon abhängig gemacht werden soll, daß der Versicherte eine

bestimmte Mindestzahl von Beiträgen entrichtet hat. An anderer Stelle lesen wir: Auch den tuberkulösen und geschlechtskranken Versicherten kann zwar durch den Entwurf ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Heilverfahrens durch die Träger der Invaliden- oder Angestelltenversicherung nicht eingeräumt werden. Die ge- setzliche Ermächtigung sieht weder für den Versicherten einen Rechtsanspruch noch für die Versicherungsträger einen gesetzlichen Zwang auf diesem Gebiete vor. Indem sie aber den Mittelweg zwischen starrem gesetzlichen Zwange und freiem Ermessen in Ge- stalt von Richtlinien wählt, beläßt sie den Versicherungsträgern die für die Gesundheitsfürsorge notwendige Beweglichkeit und Anpassunassähigkeit sowie die Möglichkeit, auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit die gebotene Rücksicht zu nehmen." Außerdem dehnen sich die Teilmaßnahmen auch auf die An» gehörigen der Versicherten aus. Vor allem gestatten die Arbeits- gemeinschaften oft eine Anpassung der Behandlungsorgane an Üe individuellen Eigenschaften der Leidenden, was nur dann durchführbar ist, wenn eine Arbeitsgemeinschaft zwischen den Sozialverficherungs» trägem und den kommunalen Fürsorgestellen besteht. Denn nur die Fürsorge stellen sind in der Lage, individualisierend vorzu- gehen, während die Versicherungsträger gezwungen sind, schematische Regeln innezuhalten. Nur Fürsorgestellen können sich nach der Be- sonderheit des Einzelfalles richten. Diesen Segen haben wir in den Beratungsstellen für Geschlechtskranke der Stadt Berlin vielfach kennen gelernt. So ergänzen sich Träger der Reichsversicherung und Träger der öffentlichen Fürsorge. Beider Schicksal wie es Franz G o l d m a n n sehr richtig bemerkt ist auf das engste miteinander verbunden, der eine ist ohne den anderen an der vollen Entfaltung seiner Möglichkeit gehindert." Diese Entfaltung muß aber dahin kommen, daß nicht nur An- steckungskrantheiten, wie es jetzt in den Richtlinien der Reichsregie- rung vorgesehen ist, noch nur verbreitete Krankheiten wie Rheuma- tismus, Rachitis u. a. den Hauptteil der Leistungen der Arbeits- gemeinschaften bilden, sondern auch wegen ihrer geringeren Zahl mannigfaltigere Leiden, an denen man vorbeizugehen ge- wohnt ist, Berücksichtigung finden. Wir können auf diese Arbeitsgemeinschaften in absehbarer Zeit schon dadurch unseren Druck ausüben, daß wir in den bevorstehenden Kommunalwahlen eine entsprechende Mehrheit bekommen. Denn vielfach ist es so, daß die Lesung in den Händen der k o m- munalen Fürsorge st ellen liegt, was vor allem für die Großstädter gilt. Aach eine Antwort Zu den Merzten, die in Berlin wegen ihrer großen Tüchtigkeit gesucht, aber auch wegen ihrer knappen und drastischen Antworten gefürchtet waren, gehörte unter anderen auch der Geheimrat Dr. lieitn. Er scheute selbst nicht davor zurück, feinen verschiedenen hocharistokratischen Patienten mitunter Grobheiten an den Kopf zu werfen, die jeden anderen zweifellos hinter Schloß und Riegel ge- bracht hätten. Eines Tages kam zum Beispiel eine Gräfin von Z... zum soundsovieltenmal zu ihm, um ihn wie schon so oft mit geradezu lächerlichen Fragen zu quälen. Sie hatte vor einigen Wochen einen kleinen Jungen bekommen und wollte nun von dem berühmten Arzt wissen, was sie alles für den Sprößling anschaffen solle. Dr. Heim gab ihr in einigen knappen Worten die gewünschte Aus- kunft und war froh, seinen Quälgeist so schnell los geworden zu sein, als dieser an der Tür stehen blieb und das Gespräch auf die Nahrung brachte. Stillen kann ich ihn natürlich nicht", meinte sie,darunter würde meine Figur zu sehr leiden und auch sonst finde ich so etwas unästhetisch und unpassend für eine Frau von Srand. Ich möchte dem Kleinen aber trotzdem selbstverständlich das Beste vom Besten geben. Eine Amme möchte ich wegen der Kosten nicht ins Haus nehmen und Kuhmilch finde ich zu ordinär; die trinkt ja jeder. Wie war'» aber mit Eselsmilch, Herr Gehelmrat? Wozu ist Esels- milch gut?" Für junge Esel!" erwiderte prompt Dr. Heim und atmete auss als die im ersten Moment zur Salzsäule erstarrte Gräfin d'>" seines Sprechzimmers von draußen zumachte.