man mehrfach das Betriebskapital. Dasselbe betrug 1884/85 bei Rottweil 2 700 000 M. und es wurden damals 18 bezw. 21 pCt. Dividende angegeben, 1885/86 gab es 25 pet. Hernach ist das Betriebskapital auf 3 600 000 m. erhöht worden. Röln bat 1884/85 5 760 000 m. Betriebskapital gehabt und 162/3 pCt. Dividende bezahlt, im folgenden Jahre 10 pCt., später 11 und 13 pCt., jedenfalls hohe Profite. 1889 wurde eine Fusion zwischen diesen beiden Bulvergeschäften herbeigeführt unter der Firma: Köln- Rottweiler Pulverfabriken. Da eine zu hohe Dividende nach außen hin einen unangenehmen Eindruck machen Tonnte, ging Rottweil dazu über, das Betriebskapital auf 9 Millionen Mark zu erhöhen, während die rheinisch- westfälischen Fabriken es auf 7 200 000 m. erhöhten, mit einem Worte: man verwässerte die Aktien. Im Jahre 1889/90 wurden auch noch zwei kleinere Konkurrenzfabriken veranlaßt, sich mit dem Rottweil Kölner Unternehmen dergestalt zu verständigen, daß sie gemeinsam mit ihnen einen Ring bildeten. Auch einer der Haupt- Rohmaterialienhändler für die Pulverfabrikation, die Dynamit- Aktiengesellschaft vormals Nobel u. Ko. in Hamburg " trat dem Ringe bei, ebenso die Deutsche Metallpatronenfabrit in Karlsruhe , ferner die Aktiengesellschaft Ludwig Löwe in Berlin , welche seitdem dauernd ein Mitglied im Aufsichtsrath der Pulvergruppe hat, außerdem die Firma Friedrich Krupp in Essen . Kurz, heute muß auf dem Gebiet der Pulverfabritation alles vom Ring bezogen werden.
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Abg. Schall( bl.): Wir müssen beinahe um Entschuldigung Kunert Anklage wegen Vergehens gegen§ 184 Str. G. B. bitten, wenn außer dem Abg. Bebel noch ein anderer Abgeordneter erhoben und hatte er sich im Verein mit der Redaktrice der sprechen will.( Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Ich möchte Berliner Wohnungs- Zeitung", Fräulein Rapp, vor dem fragen, wie es mit den Wünschen der Städte Spandau , Ellerbeck, Schöffengericht zu verantworten. Garden und Siegburg steht, welche über die Steuerfreiheit des Der Staatsanwalt plädirte, daß beide Angeklagte sich gegen Militärfiskus sich beklagen. Die genannten Städte sind von den§ 184 vergangen haben, da es offenkundig sei, daß in diefer Seiner Majestät dem Kaiser dahin beschieden worden, daß die Annonce die Anknüpfung unzüchtiger Verbindungen versucht darüber schwebenden Verhandlungen noch nicht abgeschloffen sind. werde. Was den Angeklagten Kunert betrifft, so sei aus der Die Regierung hat aber schon früher erklärt, daß sie bis zur Notiz im Vorwärts" zu ersehen, daß er den Sinn der Annonce Vereinbarung über diese Frage für die betheiligten Städte einen richtig erkannt hat, er tönne sich damit nicht entschuldigen, daß Ausgleich für die Belastung derselben mit Schullasten u. s. w. er blos Kritik geübt hat; das Scham- und Sittlichkeitsgefühl suchen würden. Aber es ist nichts geschehen. Auch in Garden wird auch verlegt, wenn jemand unsittliche Handlungen in der ist die Belastung sehr hoch, sodaß bis 25 pet. des Einkommens Form einer abfälligen Krifit veröffentlicht. Er beantragt gegen an Steuern zu bezahlen sind. Auf dem Wege des Gesetzes wird die Rapp 50 m. Geldstrafe eventuell 10 Tage Haft, gegen die Abhilfe nicht schnell geschehen können; aber es ist zweckmäßig, Kunert, wobei die Vorstrafen ins Gewicht fielen, 100 m. daß die Militärverwaltung Zuschüsse zu den Schulen leistete; event. 20 Tage. 100 000 M. für diese Zwecke müßte das Reich doch wohl haben, Rechtsanwalt Herzfeld bestreitet in feinem Plaidoyer, um solchen bedrängen Orten aufzuhelfen.( Sehr richtig! rechts.) daß Kunert mit der Verbreitung, die der Expedition obliegt, Ich bitte den Herrn Staatssekretär des Reichsschaamtes, baldigst etwas zu thun habe. In subjektiver Beziehung liege alles andere die nöthigen Schritte zu thun. vor als ein Vergehen. Der Angeklagte habe seine löbliche Absicht zur Genüge durch die Kritik der Notiz dargethan. Er wollte nur einen sittlichen Zweck verfolgen und die Annonce eines Mannes geißeln, der durch seine Stellung ganz besonders berufen erscheint, dafür zu sorgen, daß das Sittlichkeitsgefühl nicht verletzt werde. Er plaidirte auf Freisprechung.
Staatssekretär Graf Posadowsky: Die Vereinbarungen sind noch nicht beendet; es wäre auch nicht zweckmäßig gewesen, diefer überbürdeten Session ein solches Gesetz vorzulegen. Bei Garden und Ellerbeck kommen die Armenlasten garnicht in betracht. In Spandau hat eine Schädigung wie in Ellerbeck und Garden nicht stattgefunden. Sollte eine Belastung nachgewiesen werden, so werden wir auch hier helfend eintreten.
Abg. Lingen ( 3) spricht seine Befriedigung darüber aus, daß auch für die in seinem Wahlkreise liegende Stadt Siegburg in dieser Weise gesorgt worden wäre.
Um 43/4 Uhr wird ein Vertagungsantrag angenommen. Der Präsident stellt für morgen den Rest des Militäretats auf die Tagesordnung.
Abg. v. Kardorff( Rp.): Ich bin von verschiedenen Seiten angegangen worden, noch einmal die Frage anzuregen, wann das Zuckersteuer Gesetz auf die Tagesordnung fommen wird. Die Landwirthe müssen fich danach einrichten mit ihrer Bestellung; ich möchte also bitten, das Zuckersteuer Gesetz für morgen auf die Tagesordnung zu setzen.
Abg. v. Kardorff: Da die Frage noch einmal unter den Vertretern der Parteien erwogen werden soll, so bescheide ich mich vorläufig dabei. Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr. ( Rest des Militäretats und Petitionen, betr. die Dienstaltersstufen.)
Die Berichte der vereinigten Pulverfabriken stimmen darin überein, daß die Hauptprofite nicht vom Privatgeschäft, sondern von dem militärischen Geschäft herrühren, weil bei dem Privatgeschäft die Konkurrenz eine zu große sei. Obgleich die Militärverwaltung der Hauptkunde und der beste Zahler ist, wird sie teineswegs in Bezug auf die Preise entsprechend behandelt, wie dies doch sonst kaufmännischer Grundsay ist; das gerade Gegentheil ist der Fall; die Militärverwaltung hat weit höhere Preise zu bezahlen gehabt, als die Privatkonsumenten. Die Firma Friedrich Krupp hat billiger das Pulver bezogen als die Militärverwaltung; wo Krupp 1,25 m. bezahlte, mußte die Militärverwaltung 1,80 ja 2,10. bezahlen.( Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Auch bei dem rauchschwachen Bulver verdienten die vereinigten Pulverfabriken 100 p& t. der Her ftellungskosten, bei bem Geschüßpulver fogar 150 pct. Präsident v. Buol: Ich habe Anordnung getroffen, daß Die Militärverwaltung hat über 3 Millionen Mart mehr be- die Vertreter aller Partein morgen zur Besprechung dieser Frage zahlen müffen, als die Privatkundschaft. Neben dem großen zusammentreten. Gewinn der Aktiengesellschaften laufen noch besonders hohe Abg. Richter: Ich glaube, daß doch alle Parteien damit Profite für die Direktoren und Aufsichtsrathsmitglieder u. f. w. einverstanden waren, daß diese wichtige Frage, welche her und die Extravergütungen. So erhielt z. B. der Vorsitzende mindestens vier Tage in Anspruch nehmen wird, da selbst die des Aufsichtsraths Duddenhofer in Rottweil für die Jahre Parteien in sich noch nicht alle einig darüber geworden sind, nicht 1890 bis 1893 unter der Bezeichnung royalty" 5 pet. der so kurz vor der Vertagung noch zur Berathung gestellt wird. 141 194 M. betragenden Verkaufssumme des in Rottweil gefertigten Wenn die Herren Landwirthe ihre Dispositionen nach dem Schick Pulvers, das ist eine Extravergütung von 627 039 m. fale des Gesetzes treffen müssen, dann hätten die Herren doch Ferner hat diefer eine Mann aus dem Verkauf des in Dünenwerk mit dieser Anfrage etwas früher fommen müssen. fabrizirten rauchlosen Geschützpulvers 114 961 m. erhalten, so daß er in den vier Jahren 742 000 M. allein an Extraprofit gehabt hat außer seinen Tantiemen von 40 000 m. durchschnittlich und seinem Gehalt. Was aber Herr Generaldirektor Johann Nepomuck Heydemann inköln bezieht, bin ich nicht im stande anzugeben. Die Firma Friedrich Krupp hat vom 5. Februar 1892 bis zum 12. August 1893 noch eine Extravergütung von 560 573,58 M. bezogen, der mehr internationale Dynamittönig Alfred Nobel unter der Bezeichnung ,, royalty" von 1891 bis 1893 618 235,04 m. ( Hört, hört! links.) Es sind noch andere Vergütungen gezahlt worden, welche zusammen eine ganz enorme Summe aus machen. Im Jahre 1891 wurden an die Aktionäre 191/2 pet. Dividende gezahlt, wofür 2 209 500 M. zur Auszahlung gelangten. Die hohen Dividenden werden gewonnen mit einer verhältnißmäßig geringen Zahl von Arbeitern, der ganze Pulverring beSchäftigte nur etwa 1000 Arbeiter. Davon Rottweil und Dünenwert 3-400 Mann. Ich habe mir sagen müssen, daß man sehr klar sieht, woher der Eifer kommt, mit welchem fich gewiffe Theile der Parteien und der Presse für die Vermehrung des Heeres oder der Marine intereffiren.( Widerspruch bei den Nationalliberalen.) Da wird mir vieles klar, was wir in den legten Jahren erlebt haben. Und dabei handelt es sich nur um einen einzigen Artikel. Ziehen Sie in betracht, was die Stahl- und Eisenfabrikanten, die Tuch- und Lederlieferanten u. f. w. für Geschäfte mit der Militärverwaltung machen, dann werden Sie erkennen, daß ein großer Theil unserer bürgerlichen Klaffen direkt an der Vermehrung des Heeres und der Marine persönlich betheiligt ist. Wir müssen aber die Intereffen der Steuerzahler wahrnehmen und von der Militärverwaltung verlangen, daß fie möglichst billig und gut einkauft. Hier steht die Militärverwaltung vor einem Ring von Kapitalisten, den sie nicht durchbrechen kann. 20 Ich stelle daher die Frage: wie hoch ist die Summe, welche für die Beschaffung von Pulver durchschnittlich ausgegeben wird? Wie hoch ist die Fabrikation des Reiches an Pulver? Wie hoch stellt sich der Preis der einzelnen Pulversorten?
Parlamentarisches.
Börse und Preffe. Abg. Dr. Schoenlant hat in der Börsengesetz Kommission folgenden Antrag eingebracht: Die Kommiffion wolle beschließen: folgenden Paragraphen als§ 72a einzuschalten:
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Genosse Kunert betont ausdrücklich die Tendenz des Vorwärts", in dessen Inseratentheil Annoncen über Gummi, pikante Bücher, Geldgesuche von Jungfrauen und Wittwen 2c., die in bürgerlichen Blättern täglich vor fommen, vollkommen ausgeschlossen sind, was der Vorsitzende als befannt bestätigt. Auch Heirathsannoncen finden in diesem Blatte feinen Plak. Er beruft sich auf einen Ausspruch des Staatsanwalts in Mannheim , nach welchem der Anzeigentheil der sozialdemokratischen Blätter sittlicher fei, als der anderer Beitungen. Ein Blatt, das solchen Tendenzen huldige, kann doch in diesem Falle nicht mißverstanden werden. Er habe nichts anderes gethan, als was der Staatsanwalt eben thun wolle, nämlich abschreden.
Doch wenn zwei daffelbe thun, ist es nicht dasselbe.
Der Gerichtshof fommt zur Verurtheilung beider Angeklagten, die er der Uebertrtretung des§ 184 für überführt hält, wofür er für jeden eine Geldstrafe von 30 m., bezw. 5 Tage Haft verkündet.
Betreffs des Genossen Kunert fam das Gericht zu dem Schlusse, daß er thatsächlich eine unfittliche Schrift weiter verbreitet habe; aus dem fittlichen Zweck, den er offensichtlich dabei verfolgte, fann eine Straflosigkeit aber nicht resultiren, denn es wäre nicht erforderlich gewesen, den ganzen Inhalt der Annonce wieder abzudrucken, um deren Tendenz zu rügen. Es tönnte sonst jeder schamlose Darstellungen reproduziren mit dem bloßen Kommentar: Seht, das hat der und der publizirt!"!!!
Bei der Strafausmessung hat der Gerichtshof in den Vorstrafen Kunert's ein besonders erschwerendes Moment nicht gefunden, weil diese sich auf Sachen beziehen, die mit der vorliegenden Strafthat nichts gemein haben. Mildernd tam in betracht, daß bei R. nicht die Absicht vorgelegen habe, etwas Unfittliches weiter zu verbreiten, sondern vielmehr die Absicht, Mißstände der Gesellschaft zu rügen.
Selbstverständlich wird gegen dieses bislang unseres Wissens in der deutschen Rechtsprechung noch einzig daftehende Urtheil Aber wie muß ein solches Urtheil Berufung eingelegt werden. auf weite Boltskreise wirken?
Vom Kafernenhofe.
Mit Gefängniß bis zu einem Jahre wird bestraft: 1. wer sich für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln, durch die der Kurs von Werthpapieren beeinflußt oder das Publikum zum An- oder Verkauf von Werthpapieren Am 2. Juli v. J. waren mehrere Klempner am Dache des Neus veranlaßt werden soll, oder für die Abfassung derartiger baues, Rathenowerstr. 4, Berlin , beschäftigt. Sie betrachteten von Beitungsartikel oder für die Unterbringung von solchen dort aus die Bayonnet- Fechtübungen einiger Soldatenabtheilungen in Zeitungen Vortheile gewähren oder versprechen läßt. des 4, Gardegrenadier Regiments, dessen Exerzierplaz be= Das übliche Schriftstellerhonorar fällt nicht hierunter; tanntlich hinter den neuen Häusern der Rathenowerstraße Hierbei wollten die Klempner gesehen haben, 2. wer sich für Zeitungsanzeigen, durch die der Kurs von gelegen ist. Werthpapieren beeinflußt oder das Publikum zum An- daß ein Unteroffizier einen Soldaten durch Kolbenstöße Die zu oder Verkauf von Werthpapieren veranlaßt werden soll, und Stöße vor die Brust mißhandelt habe. Bortheile gewähren oder versprechen läßt, die den bei der fehenden Arbeiter sollen hierbei angesichts der Vorgänge betreffenden Zeitung allgemein üblichen Preis für die Auf- ungehalten worden sein und mißbilligende Rufe ausgestoßen nahme derartiger Anzeigen übersteigt; haben. Dabei soll auch, wie die Auflage behauptet, das Wort Menschenschinder" gefallen sein.
3. wer sich für Nichtaufnahme von Artikeln oder Anzeigen der zu 1 und 2 bezeichneten Art Vortheile gewähren oder versprechen läßt.
Neben der Gefängnißstrafe tann auf Geldstrafe bis zu 000. erkannt werden.
Auch kann bei Verurtheilungen wegen der zu 1, 2, 3 bezeichneten Handlungen auf Erstattung der gezahlten Beiträge, beziehungsweise des Werths der gewährten Vortheile an die Reichstaffe erkannt werden.
Was vorstehend von Zeitungsartikeln und Anzeigen, die Werthpapiere betreffen, bestimmt ist, gilt auch von solchen, die sich auf börsenmäßig gehandelte Waaren beziehen.
unter 1, 2, 3 mit Strafe bedrohten Vergehen anftiftet oder an Mit denselben Strafen wird der belegt, der andere zu den
Das Unzuchtsvergehen des ,, Vorwärts".
Am 3. Juli begab sich der Klempner Paul Noack in die Regimentstanzlei, um von seinen Beobachtungen Mittheilung zu machen, da er aber den Adjntanten nicht sprechen tonnte, machte er auf Anrathen des Regimentsschreibers eine schriftliche Eins gabe an das Regiment unter Angabe seiner Beobachtungen und Ner.nung einer ganzen Anzahl Zeugen, die den Vorgang mit angesehen haben.
Den Namen des Unteroffizi rs erfuhr er durch einen von Soldaten über die Mauer geworfenen Bettel, der durch einen tleinen Stein beschwert war und auf dem sich folgende Worte befanden: Achtung! Es war Unteroffizier Tobollect, ein gefährlicher Naute".
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Das Resultat dieser Eingabe war, daß das Regiment gegen Noack Strafantrag stellte, weil er verdächtig erscheint, den Unteroffizier Tobolled durch das Wort Menschenschinder" beleidigt und außerdem wissentlich denselben Unteroffizier einer strafbaren Handlung fälschlich beschuldigt zu haben."
Der Fall stand gestern vor der dritten Straffammer des LandBe- gerichts 1 Berlin zur Verhandlung. Bevor die Zeugen vernommen wurden, erwähnte der Vorsitzende, Herr Landgerichtsdirektor Röseler, daß in der Voruntersuchung feiner der vorgeladenen Soldaten mißhandelt zu sein, erklärt habe. Noack erklärte, daß dies eben daher fomme, daß dieselben meist eingeschüchtert sind, worauf der Vorsitzende fragte, ob er denn das sich nicht vorhersagen tonnte und die Verfolgung nicht lieber hätte unterlassen sollen.
Eine große Menge Zeugen tommen zur Vernehmung. Darunter ein Feldwebel, ein Vizefeldwebel, ein Unteroffizier, vier Grenadiere, einige Reservisten, die am 2. Juli v. J. noch im Militärverhältniß flanden, 2c.
Generalmajor v. Falkenhausen: Die Heeresverwaltung ist durchaus bereit, auf diese Frage zu antworten. Auf die anderen Ausführungen des Vorredners, auf die Bildung des Pulverringes und deffen Profite brauche ich nicht einzugehen, da der Vorrebner selbst anerkannte, daß die Militärverwaltung durchaus zustiften versucht. gewissenhaft vorgeht. Wenn die Behauptung des Vorredners fich darauf stüßte, daß der Pulverring sich hauptsächlich auf die Lieferungen für die Militärverwaltung stüßt, so ist das durchaus nicht vollständig richtig. Die Fabriken haben auch mit ausländischen Militärverwaltungen zu thun. Wenn sie Krupp weniger Geld abnehmen, so liegt das daran, daß er zum Bisher galten nur die verschiedenen Beleidigungsparagraphen Ringe gehört, und unter sich nehmen sie natürlich weniger. des Strafgesetzbuches, sowie die sonstigen gesetzlichen ( Heiterkeit.) Die Pulverfabriken flagen mir gegenüber über zustimmungen, die sich gegen politische Bergehen richteten, als solche, geringen Verdienst, und es scheint überhaupt, als ob die Be- die gemeinhin nicht geeignet erschienen, denjenigen irgendwie mit hauptungen Bebel's nur auf frühere Zeiten paffen. Die Ein- einem Matel an der Ehre zu behaften, der unter ihnen zu leiden führung des rauchschwachen Pulvers bedeutete einen großen Fort - hatte. fchritt. Damals waren die staatlichen Fabriken nicht in der Lage, Was früher wohl taum für möglich erschienen war, ist ein die erforderlichen Bulvermengen fanzufertigen. Wir mußten auf getreten. Der Rechtsprechung des Reiches der Gottesfurcht und die Privatindustrie zurückgreifen, die dazu im ftande war. frommen Sitte war es vorbehalten, zu diesem nicht weiter ehrenWir mußten in ausgedehntem Maße Verträge eingehen, die rührigen Paragraphen in einem Falle noch einen anderen hinzuzu immer mehr zu unsern Gunsten verändert sind. Dann giebt fügen, der nach den Absichten des Gesetzgebers einzig es gewisse Pulversorten, an denen Patentrechte haften, die die gegen Bergehen sehr schlimmer und ehrenrühriger Art, nämlich Militärverwaltung nicht erwerben fonnte oder wegen der hohen gegen die Verbreitung unzüchtiger Schriften bestimmt war. Und Rosten nicht erwerben wollte oder für die große neue toftspielige der Mann, der diesmal auf grund des Unzuchtsparagraphen Einrichtungen hätten getroffen werden müssen. Der Staat von einem ordentlichen Gericht in aller Form Rechtens bestraft muß die Privatindustrie heranziehen, weil er fie im wurde, war Redakteur eines Blattes, das unausgefeßt gegen die Kriegsfall braucht; er muß im Frieden wissen, was die Förderung der Unsittlichkeit in der Presse gekämpft und das oft Privatindustrie leistet und der Staat muß wissen, was die Privat- genug in Auszügen aus dem Inferatentheil der für Ordnung, Auch die Grenadiere Stanied und 3ernih, welche industrie fordert. Die Fabriken mußten große Anlagen schaffen, Religion und Sitte fämpfenden Blätter diefen einen Spiegel an den Uebungen unter Leitung des Unteroffiziers To bolled die fie verzinsen und amortisiren müffen und zwar in größeren ihrer eigenen Heuchelei und Schamlosigkeit vor Augen gehalten theilnahmen, haben von Mißhandlungen nichts gemerkt. Auf die Beträgen. In den letzten sechs Jahren sind durchschnittlich für hat. Ja, noch mehr. Getreu seinen Grundsägen ist der Vor- Frage des Staatsanwals, ob sie überhaupt schon einmal von Preußen 12,55 Millionen für Pulver ausgegeben worden. Hier wärts" so ziemlich das einzige Blatt in Berlin , das Kuppelei Tobolled mißhandelt wurden, antworteten sie strammstehend von entfallen auf solche Stoffe, welche Brivat- und Staats- und sog. Heirathsanzeigen, die bürgerlichen Blättern ein erfleck mit lauter Stimme: Nein! fabriken herstellen tönnen, 8,7 Millionen, solche, die nur Privat liches Stück Geld einbringen, tonſequent zurückweist. fabriken herstellen fönnen, 3,85 Millionen. Wenn es sich um den Erfah von Uebungsmunition handelt, so ergiebt sich ein Durchschnitt von 4,2 Millionen, wovon 0,7 Millionen auf solche Stoffe entfallen, die nur von Privatfabriken hergestellt werden tönnen. Der Prozentsatz, den der Staat produzirt, ist ein recht hoher und man kann nicht reden von einer Ausbeutung des Staates durch den Pulverring. Die Selbstkosten der staatlichen Fabriken betragen 5,50 M., für die Brivatindustrie betragen die Selbstkosten 8,50 M. Ich glaube nicht, daß diese amtlichen Zahlen so erschrecklich sind, um daraus eine Ausbeutung der Militärverwaltung herleiten zu können und ich glaube nachgewiefen zu haben, daß für die Folge um so weniger davon die Rede sein tann.
Darauf wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freifinnigen die Diskussion geschlossen.
Wie bei alledem der Vorwärts" auf grund des§ 184 des Strafgesetzbuchs nicht allein angeklagt, sondern auch bestraft werden fonnte, das lehrt folgender Vericht.
Feldwebel Hizinger beaufsichtigte an jenem Tage das Bayonnet- Exerzieren. Er will von Mißhandlungen nichts gefehen haben, giebt aber auf Befragen des Vorsitzenden zu, daß solche vorgekommen sein können.
Ebenso hat der Vizefeldwebel Ropp nichts gesehen, hingegen hat der jetzt im Zivilverhältniß stehende frühere Grenadier Büsing bekundet, daß Tobolled Soldaten ge= schlagen habe, er selbst wurde auch schon voit Unter der Aufschrift:" Der Gerichtsaffessor sucht ein Zimmer". diesem mit der Faust ins Gesicht und vor die reproduzirte der Vorwärts" im lokalen Theil der Nr. 267 vom Brust geschlagen, es fei dies übrigens dessen vorigen Jahr ein Zimmergesuch, das im Zimmeranzeiger der Gewohnheit die Leute zu schlagen. Der Unteroffizier Wohnungs- Zeitung" gestanden hatte und das in mancher Hin- Karl Tobolled wurde vor seiner Vernehmung vom Vorficht für die fittliche Auffassung gewisser Kreise bezeichnend war. fizenden ausdrücklich ermahnt, feinen Meineid zu leisten, auch Die Wiedergabe der Annonce war durch die Worte eingeleitet, wurde er darauf aufmerksam gemacht, daß er das Recht habe, daß die betr. Anzeige an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig fich der Aussage zu enthalten, wenn er fürchte, sich durch dielaffe" und schloß mit der Bemerkung, diesen Gerichtsaffeffor felbe einer strafbaren Handlung schuldig zu machen. Er bes möchten wir gerne in einem Stuppeleiprozeß fungiren sehen." streitet, an jenem 2. Juli beim Bajonneteɣerziren gestoßen oder
Die Notiz wollte nichts weniger als ein Einverständniß mit geschlagen zu haben, verweigerfjedoch auf die Frage des dem Inhalt der Annonce befunden, sondern ganz offen einen Vorsitzenden, ob er überhaupt schon einmal Soldaten mißhandelt Mißstand, wie er sich in den Anzeigen der bürgerlichen Blätter oder geschlagen habe, die Aussage. Auf die Frage des Berth. Bei dem Kapitel: Technische Institute der wiedergiebt, rügen und etwas tiefer hängen. Nichtsdestoweniger Hersfeld nach seinen Vorstrafen, betundet er, daß er feine Artillerie ergreift das Wort
wurde gegen unseren verantwortlichen Redakteur Genoffen habe, der Vorsitzende weist jedoch aus den Atten