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helm II. nicht zurückkehren wollen; ganz zu schweigen von den zahlreichen anderen Gründen, die seine Rückkehr und sein Verbleiben in Deutschland mindestens sehr schwierig machen würden!

Bedeutsamer ist der Wegfall der Vorschriften, welche die Regierungen, insbesondere auch die Reichsregierung, er mächtigen, republikfeindliche Verbände unter gewissen Um­ständen zu verbieten. Gegen solche Verbände wird in Zus funft nur noch dann mit Auflösung vorgegangen werden tönnen, wenn sie einen strafbaren 3wed verfolgen, mit anderen Worten, wenn die Voraussetzungen des Reichsver­einsgefeges gegeben sind.

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Besonders wichtig sind die Bestimmungen über die Presse. Verfassungsrechtlich bestehen hier teine Schwierig­feiten. Die Breßfreiheit ist in der Weimarer Verfassung zum Unterschied von manchen früheren Länderverfassungen als solche nicht besonders gewährleistet worden und fann des­halb durch jedes einfache Reichsgeset beschränkt werden. Der Entwurf spricht sich für die Beibehaltung der Bestimmungen des bisherigen Gesetzes aus. Die republiffeindliche Presse erinnert jei nur an die jüngsten Ergüsse der Zeitung Das Landvolk" ist noch immer weit davon entfernt, ihre ab meichende Auffassung nur mit legalen Mitteln zu vertreten. Durch Aufforderung zum Hochverrat, planmäßige Berleum­dung und Beschimpfung der Republit, ihrer Regierungen und ihrer Symbole wird immer noch in einem Maße Gift in die Bevölkerung gesprigt, wie dies fein Staat, der sich nicht selbst aufgeben will, auf die Dauer ertragen fann.

Kleinere Ergänzungen des Gesetzes zum Zwecke der Be­seitigung von Zweifeln und Lücken sind vorgesehen, um die praktische Durchführung mit dem Zweck des Gesetzes in Ein­flang zu bringen. Urteile höchster Gerichte, in denen offen­bare Beschimpfungen der republikanischen Farben, wie sie beispielsweise durch die Bezeichnung schwarzrothühnereigelb zweifellos beabsichtigt sind, für straflos erklärt werden, stehen zweifellos beabsichtigt sind, für straflos erklärt werden, stehen weder mit dem Sinn des Gefezes, noch mit der öffentlichen weder mit dem Sinn des Gesezes, noch mit der öffentlichen Meinung im Einklang. Hier wird durch eine verbesserte Fassung leicht Abhilfe zu schaffen sein. Lücken des Gesetzes haben sich auch insofern gezeigt, als bei Zeitungsverboten fich mehr und mehr die Praxis eingebürgert hat, das Berbot da­durch unwirksam zu machen, daß vom nächsten Tage ab allen Beziehern der verbotenen Zeitung eine andere Zeitung der= selben Partei als Ersaß zugestellt wurde. Gegen eine solche offenbare Umgehung des Gesetzes wird man selbstverständlich vorgehen müssen, wenn man die Zeitungsverbote nicht zu einer reinen Farce werden laffen will.

Auf ein offenbares Versehen der Gesetzgeber ist es zurüd­zuführen, wenn sie Zeitungsverbote zwar in allen den Fällen zugelaffen haben, in denen gesehwidrige Angriffe gegen die republikanischen Regierungen und die Symbole der Republif vorgekommen waren, aber nicht dann, wenn eine Zeitung offen zum Hochverrat aufforderte, wie es insbesondere in der fommunistischen und nationalsozialistischen Presse wiederholt vorgekommen ist. Solche Angriffe gegen den Bestand der Republik wiegen selbstverständlich viel schwerer als Beleidi­gungen der Regierungshäupter oder Beschimpfungen der republikanischen Symbole, und es heißt nur eine offenbare Anomalie des alten Gesezes beseitigen, wenn man gegen hochperräterische Presseangriffe auf den Bestand des Staates die gleichen Berteidigungsmittel gewährt wie bei der nur wörtlichen Beschimpfung der Republit, ihrer Dr­gane oder Symbole..

Im übrigen sieht der Entwurf an zahlreichen Stellen ganz wesentliche Milderungen gegenüber dem alten vor. Die brafonischen Zuchthausstrafen der in den ersten Paragraphen enthaltenen Strafvorschriften sind teils verschwunden, teils mesentlich herabgefeht worden. In der Praxis ist auf lebens­längliches Buchthaus oder andere langdauernde Zuchthaus­ftrafen doch nicht erkannt worden. Die Strafmilderungen bedeuten also hier lediglich eine Annäherung des gefeßlichen Zustandes an die tatsächlichen Berhältnisse des Rechtslebens. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß das neue Gefeß keine Befristung mehr vorsieht. Man ist sich darüber tlar geworden, daß eine Außerfraftsetzung des Republikschuh­gefeßes erst dann eintreten fann, wenn das neue Strafgefeß buch, das wenigstens die wichtigsten Strafbestimmungen des Republikschußgefeges übernehmen wird, in Kraft tritt. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, läßt sich heute noch nicht übersehen. Um zu verhüten, daß durch weitere Verlängerungsgesehe immer wieder nußlose parlamentarische und Verwaltungsarbeit geleistet werden muß, ist deshalb von einer Befristung überhaupt abgesehen worden und dafür vor­gesehen, daß durch das Einführungsgefeß zum neuen Straf­gefehbuch das Republitschuhgesez in dem Augenblick außer Kraft gesezt wird, in welchem das neue Strafgesetzbuch in

Wirksamkeit tritt.

Es ist anzunehmen, daß die parlamentarische Behandlung des neuen Entwurfs nicht allzu schwierig und zeitraubend sein wird. Das Gesez will nicht fnebeln und feine Meinungs­freiheit einschränken, aber es will den Behörden die Macht mittel verschaffen, um die Republit vor Anschlägen zu schüßen, die angeblich nur ein System" treffen sollen, in Wirklichkeit aber das ganze Bolt in neue schwere politische und wirtschaftliche Gefahren treiben.

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Hugenberg und Heimwehr.

Er fauft Zeitungen in Defterreich.

Wien , 30. September. ( Eigenbericht.) Wie aus abfolut sicherer Quelle bekannt wird, hat Hugen­berg die bekannte Heimwehrzeitung Grazer Tagespo aufgetauft. Die Zeitung ist das größte und älteste zweimal am Tage erscheinende Blatt der Steiermart. In der Redaffion stehen große Veränderungen bevor. Gleichzeitig steht Hugenberg in Berhandlungen wegen Ankaufs einer Jnnsbruder 3ei­tung.

Kommunisten verhandeln mit Papft. Sowjetregierung, der Berliner Nuntius und der Vatikan .

Rom , 30. September. Zwischen dem Heiligen Stuhl und Sowjetrusland sind gegenwärtig neue Verhandlungen im Gange zur Wieder: aufnahme der diplomatischen Beziehungen. Die Be­sprechungen werden laut ,, Tevere" zwischen dem Berliner Nuntius, Monsignore Pacelli, und dem russischen Bot. fchafter Krestinski geführt.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages ist von seinem Bor­figenden Abg. Scheidemann zum tommenden Freitag, vor. mittags 10 Uhr, einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht als einziger Puntt: Die Berhandlungen im Haag

Reichstag und Arbeitslose.

Erste Lesung der Abänderungsgesetze.

Am Montag trat der Reichstag um 15 Uhr zusammen, um die| fürsorge in neun Jahren siebenzehnmal geändert worden. Borlage des neuen Abänderungsgefeßes zur Arbeitslosenversiche. Die heute vorliegenden Entwürfe bringen zum Teil dauernde, rung zu beraten. Die Plenarsizung wird vom ersten Bizepräsiden zum Teil vorübergehende Aenderungen. ten Effer an Stelle des noch immer ertranften Reichstagspräsi denten 2öbe eröffnet. Die Abgeordnetenbänke sind gut besetzt, die Tribünen sind überfüllt. Am Regierungstisch haben Reichsarbeits­minister Wissell und Reichsfinanzminister Hilferding Platz ge­

nommen.

Der Vizepräsident drückt zunächst sein Bedauern über die Krankheit des Reichstagspräsidenten aus und gedenkt dann der in den Reichstagsferien verstorbenen Abgeordneten Lünenschloß ( Wirtschp.), Emil Höllein ( KPD .), Hermann Schulz Königsberg ( S03.) und Dr. Kuhlentamp( D. Bp.), ferner der ehemaligen Reichstagsabgeordnetin Frau Marg. Behn. Eine Anzahl Anträge auf Erteilung der Genehmigung von Strafverfahren gegen Reichstagsabgeordnete werden üblicherweise dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen.

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragte Abg. Stöder( Komm.) zur Geschäftsordnung die Absehung der Regierungsvorlage von der Tagesordnung und an ihrer Stelle die Beratung einiger tommunistischer Anträge vorzunehmen. Der tommunistische Antrag wird gegen die Stimmen der Kommunisten und Nationalsozialisten abgelehnt.

Allgemein wurde jetzt erwartet, daß die Deutsch nationa len nunmehr einen Antrag auf Beratung ihrer Anträge zur Außen­politif einbringen würden. Inzwischen hatte allerdings schon der Abg. Stöcker beantragt, die Außenpolitit auf die Tagesordnung zu ( Dnat.) erhob, aber nur um mitzuteilen, daß er gegen den fommu­fehen. Es erregte allgemeine Heiterteit, als sich Graf Westarp nistischen Antrag sei und sich vorbehalte, die Beratung der deutsch­nationalen Anträge heute abend noch zu beantragen. Nunmehr wurde auch die von den Kommunisten beantragte Beratung der Außenpolitit abgelehnt. Das Wort zur Arbeitslosenversicherung nimmt

Reichsarbeitsminister Wissell:

Er weist zuerst auf die Vorgeschichte dieser Vorlage hin und fährt dann fort:

Die Regelung in den beiden vorliegenden Gefeßentwürfen be­friedigt nicht alle Wünsche. Bei den viel umstrittenen Buntten wird es kaum möglich sein, eive Lösung zu finden, die jeden einzel­nen restlos zufriedenstellt. Einigkeit dürfte wohl darüber bestehen, daß wirkliche Mißstände ausgeräumt und Mißbräuche beseitigt mer­den müssen. Daß Mißbräuche in der Arbeitslosenversicherung vor­Reichsarbeitsministerium ist allen lagen über Mißbräuche und gekommen sind, hat die Reichsregierung nicht geleugnet. Das Mißstände nachgegangen. einerlei, ob es sich um einzelne Fälle oder um allgemeine Erscheinungen handelte. Dabei hat sich er. freulicherweise herausgestellt, daß die Mitteilungen über mikbräuche und misstände vielfach hie Tatsachen entstellt und aufgebauscht haben. Das Arbeitslosen. versicherungsgeseh als Ganzes hat sich bewährt, es war nament lich unter den Berhältnissen der Nachkriegszeit ein notmendi­ges Gefez, das eine sozialpolitische Lücke ausfüllte.

Die Reichsregierung ridt ausdrüdlich ab von der Auffassung, als habe die Arbeitslosenversicherung die Arbeitsmoral unseres & ganzen Boltes untergraben. Daß die Durchführung auf Schwierigkeiten stieß, ist befannt. Jede Einrichtung braucht eine gewiffe Beit, bis die Verwaltung den richtigen Weg findet. Die Arbeitslosenversicherung aber hat in den ersten zwei Jahren mit ganz ungewöhnlichen Schwierigkeiten zu fämpfen gehabt, der Reorganisation der Verwaltung und der Kälte gestellten der Versicherungsanstalt unter diesen Umständen unsere fatastrophe des letzten Winters. Wir dürfen den Beamten und An Anerkennung nicht versagen. Die Anstalt hat sich um die 2b. stellung der Mißbräuche bemüht. Im erinnere nur an den Erlaß des Präsidenten vom 4. Mai d. J. Das Gefeß. das der Reich tag gemacht hatte, war schuld an einem Teil der Schwierigkeiten. Dars aus fann man dem Gesetzgeber gleichfalls feinen Vorwurf machen, denn das Gebiet war Neuland. Uebrigens ist auch die Erwerbslosen

Das umfangreiche Gesetz will eine Reihe von Mißbräuchen be­feifigen. Ueber diese Vorschläge werden faum mehr allzu große Meinungsverschiedenheiten bestehen.

( Widerspruch bei den Komm.) Es handelt sich doch um Regelungen, die z. B. immer noch weit über die in Rußland hinausgehen.( Un­ruhe bei den Komm.) Die Reichsanstalt geht mit großen Schu den in den Winter, nämlich mit 250 Millionen Marf. Für den kommen­den Winter müssen wir damit rechnen, daß der Ausgabebedarf die Einnahmen wesentlich übersteigt. Wir müssen an einen dauern den Ausgleich denken. Der Lösung dieser Frage dient haup'= sächlich der zweite befristete Entwurf. Die Ausra en hängen zunächst von der Zahl der Arbeitslosen ab. Die Sachper­ständigenfommission hat mit einem Durchschnitt von 1,1 Millionen Unterstützungsempfänger gerechnet. Die Deffentlichkeit hat di je Bahl für übertrieben pessimistisch gehalten. Trogdem glaubt tie Regierung an dieser Zahl festhalten zu müssen. Sie ist gewonnen aus dem Durchschnitt der Jahre 1926-1928. Voraussagingen für die Konjunktur der nächsten Jahre laffen sich schmer machen. Sie hängt ab von der Handels- und Zollpolitit, vom Gyd marft usm Hinzu kommen aber die Veränderungen, die die In­dustrie felbft an sich vorgenommen hat. Man kann sich die Rationa lifferung mit Rücksicht auf unsere Exportfähigkeit nicht wegdenken, aber andererseits ist man überall bemüht, arbeitsparende Method n haltsam fort. Die Folge ist steigente Arbeitslosigkeit. Diefe ft ru?- einzuführen, und die Konzentration der Betriebe febre tet unauf turelle Veränderung müssen wir als wichtigen Faktor in unsere Sozialpolitik einstellen. Eine Durchschnittszahl von 1,1 Mil­fionen Arbeitslosen würde einen Feh betrag von rund 270 Mil­lionen Mart bedeuten. Die Beseitigung dieses Fehlbetrages ist schwierig.

Der Regierungsentwurf beschränkt sich bewußt auf eine Lösung bis zum 31. März 1931. Auch der größere Entwurf bedeutet einige finanzielle Erleichterungen. ( Abg. Torgler[ Komm.]: Und was bedeutet das für den Haushalt der Arbeitslosen?) Unsere Ausgaben von jährlich 1,1 milliarden für die Arbeitslosen gehen noch immer um das Achtfache über das hinaus, was Rußland im ganzen dafür ausgibt.( hört, hört!) Die schwer abschätzbaren Ersparnisse verschiedener Reformen find außer acht gelassen worden. Anderer­feits muß die Arbeitslosenversicherung auch ihren sozialen 3wed erfüllen.

Den Arbeitslosen darf nicht der notwendige Unterhalt fehlen, wie es die Reichsverfassung fordert. Die Kürzung der Unter­ffügungsfäße würde die Kauffraft mindern und sich auf die ganze deutsche Wirtschaft auswirken. Soweit zu übersehen ist, würde die Vorlage einen Ausgleich für die Reichsanstalt in Einnahmen und Ausgaben bringen. Das gilt nicht für den fommenden Winter. Diesmal wird ein Fehl­betrag von etwa 90 millionen eintreten, der durch einen Die fogenannien Ueberbrüdungskredit" überwunden werden foll Regierung hat in verschiedenen Punkten Doppelvorlagen im Gegensatz zu den Aenderungen machen müssen, die der Reichstat vorgenommen hatte. Es handelt sich nicht um finanzielle, sondern um grundsägliche Fragen. Die Reichsregierung erwartet nicht, daß die Entwürfe überall restlose Befriedigung hervorrufen. Als das Versicherungsgefek gefchaffen wurde, waren wir uns bewußt, daß es nicht das letzte Wort sein würde. Das gilt auch heute noch. Die Veränderungen in der Wirtschaft wirken besonders stark gerade auf werden daher diese Entwicklung dauernd im Auge behalten müſſen. die Arbeitslosenversicherung ein. Reichstag und Reichsregierung Was im Augenblid an Reformen notwendig und möglich ist, ent­halten die vorliegenden Entwürfe. Die Regierung sieht in ihnen einen gangbaren Weg.( Lebhafter Beifall.)

Ein fommunistischer Antrag, die vom Aelteftenausschuß vor= gesehene Redezeit von 1 Stunde in der ersten Lesung auf 2 Stunden zu verlängern, wird abgelehnt.

Abrechnung mit der Wirtschaft".

Abg. Graßmann( Soz.):

Die Ausführungen des Ministers über die Wirtschaftstage und Anschauungen überein. Die Erscheinung der Arbeitslosigkeit ist der die Ursachen der Arbeitslosigkeit stimmen weitgehend mit unseren typische Beweis für die Auswirkungen der heute betriebenen falschen Wirtschaftspolitit. Sie ist der Beweis dafür, daß das heutige Wirtschaftsinftem, das auf Spefu­lation und Erzielung von Gewinn aufgebaut ist, notwendig um­gestaltet werden muß im Sinne der Regelung der Wirtschaft nach den Grundfäßen der Bedarfsdeckung. Besonders die Erfahrungen der letzten Zeit sind bestimmend für uns in der Erkenntnis dieser Not wendigkeit.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Es bedarf einer internationalen Regelung der Wirtschaft.

Das Arbeitslosenversicherungsgeseh ist in Deutschland vielfach ganz falsch beurteilt worden; noch dazu muß es als unmöglich be­zeichnet werden, daß man nach so furzer Zeit feines Bestehens be reits grundlegende Erkenntnisse über die Art seiner Auswirkung erhalten haben wollte. Durch die falsche Beurteilung sollte der Ein­bruck erweckt werden, als ob die deutsche Bevölkerung zum großen

Teil aus Nichtstuern bestünde.

Die Notwendigkeit, daß die Reichsanstalt für Arbeitslosen­versicherung in diesem Winter ein Darlehen bei der Reichstaffe aufnehmen mußte, um insgesamt 5 Millionen Menschen ver­forgen zu fönnen, war nicht Schuld des Gesetzes. Es handelte sich bei dieser Erscheinung um eine wirtschaftskatastrophe, für deren Opfer die Allgemeinheit genau so eintreten mußte, wie fie es sonst bei Naturkatastrophen fun muß.( Sehr wahr bei den Sozialdemokraten.)

Die Arbeitskraft, die der wertvollste Teil des Boltsvermögens ist, muß vor den Gefahren solcher Ratastrophen geschützt werden.

Die Angriffe gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und gegen die gesamte Sozialpolitik, die damit begründet werden, daß die Sozialpolitif eine Belastung der Wirtschaft darstellt, werden durch

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Wenn von den Gegnern des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die Hebung des individuellen Sparfinns der Arbeiter eingetreten wird, so geben wir zwar au, daß dieser Sparsinn gehoben werden muß, aber wir halten ben sozialpoli tischen Sparzwang, der auf die Arbeiterklasse ausgeübt wird, für weit fittlicher. Zudem ist unsere moderne fapitálistische Entpidiung undentbar ohne die Sozialversicherung, die die Arbeits. fraft der gesamten Arbeitertlaffe aufrechterhält. Selbst bet amerikanischer Lohnhöhe, die ein individuelles Sparen viel eher ermöglichte, wäre für Deutschland die Auf. rechterhaltung der Sozialpolitit notwendig. Sie ist es, die die Solidarhaffung der Arbeiter für einander, ihre tiefe Berbundenheit erzeugt und ihnen das Gefühl des Auf­einanderangewiesenjeins einflößt.

wenn man will, ihr Klassenbewußtsein stärkt und ihnen zu marristi­scher Ertenntnis über ihre soziale Lage verhiift. Eine solche Ein­stellung wird der Arbeiterschaft zum Vorwurf gemacht, und früher seitigen. Es hat sich gezeigt, daß die Sozialpolitik die Arbeiter­perfuchyte man diese Einstellung mit Hilfe der Sozialpolitik zu be= bewegung stärkt, und der heutige Stand der sozialpolitischen Er­rungenschaften fennzeichnet im allgemeinen den Stand der Errungen­fchaften der Arbeiterklasse. Der Kampf gegen die Sozial versicherung ist heute ein politischer Widerstand gegen die sozialen Ansprüche der Arbeiter laffe, gegen eine soziale Demokratie überhaupt und besonders gegen den Marrismus. Gerade aus ihrer sozialpolitischen Betätigung heraus, die ihr den Einblick in den Mechanismus des heutigen falschen Wirt­schaftssystems verschafft, leitet die Arbeiterschaft Ansprüche auf die Mitwirkung an der Leitung der Wirtschaft her.

Den berechtigten Ansprüchen der Arbeiterschaft versuchen ihre Gegner mit allen Mitteln, selbst mit den Mitteln einer lächerlichen Bleudowissenschaft beizukommen. Redner verlieft einige trasse Bei spiele fogenannter boltswirtschaftlicher" Kampischriften gegen die Sozialpolitif.) Bei diesen Gebantengängen fann man nur fagen: ,, Daß du die Nase ins Gesicht behältst."

Die Gegner der Sozialversicherung verlangen von ihr, daß fie genau jo wie eine Privatversicherung mit ihren Mitteín auctominen foll, ohne foziale Gefichtspuntte zu berücksichtigen, und deshalb die schlechten Rifiten abstoßen soll. Man weist dabei auf das Beispiel von England hin. Wir fönnen uns unfererseits barauf berufen, daß sich die 2 b stufung der Leistungen nach den Bei trägen, wie fie in England üblich war, als sozialpolitisch unhaltbar erwies. Die Leistungsfähigkeit der Reichsanstal bei normalen Arbeitsmarktverhältnissen tann von niemandem in 3weifel gezogen werden. Nicht nur hat sie die im Boransdag vor gefebenen 700 000 Arbeitslose, fondern über 800 000 Arbeitsloje ohne Defizit unterstüßen fönnen. Wenn nun nach einem jo anor malen Winter an die Reichsanstalt das Anfinnen gestellt wird, daß fie ihren Etat einfach durch Einschränkung der Leistungen und die Bemessung der Leistungen nach der Anzahl der Beiträge vornehmen soll,

fo muß den fogenannten Führern der Wirtschaft, die fich folche Pläne zu eigen machen, gesagt werden, daß fie alle Veranlassung. häften, zur notwendigen Sanierung der Reichsanstalt der Er­höhung ihrer Beiträge zuzuftimmen. Mit den Methoden ihrer. Wirtschaftsführung" vermehren fie nur durch Entlassungen die Arbeitslosigkeit

Nach den Berichten der Arbeitsämter des rheinisch- westfälischen Industriegebiets ist zwar die Produktion in diesem Gebiete gestiegen, aber der Arbeitsmartt stagniert oder ver schlechtert seine Lage ständig. In früheren Zeiten hat man die jün geren Arbeiter zeitweilig abgebaut und einen großen Teil der lange