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erwäge, daß der Angeklagte eine hervorragende amtliche Stellung
Soziale Uebersicht.
größere Summe leihen würde, ich ließ mich daher verleiten, die| Umständen könne jedenfalls keine Rede sein. Der Angeklagte| nennen, welche beauftragt werden sollte, Mittel zur Ueberwachung mir anvertrauten Gelder anzugreifen und falsche Wechsel zu habe nicht aus Noth gehandelt, sondern seine verbrecherischen der Bäckereien zu finden, in denen die Arbeit fortgesetzt würde, machen und gerieth dadurch, wie gesagt, nachdem ich die schiefe Thaten begangen, um ein ausschweifendes Leben führen zu und die Arbeit diese Nacht zu verhindern. Ebene einmal betreten, immer tiefer auf die Bahn des Ver- tönnen. Es falle dies um so schwerer ins Gewicht, wenn man Paris , 25. Juni. Die Delegirten von 21 Alimentationsbrechens. Präs. Sie haben früher, als Sie noch bei Treft Buchhalter bekleidete und dieselbe mißbrauchte, um nicht bloß seine vorgesetzte Rorporationen hielten Nachmittags auf der Arbeitsbörse eine waren, ein jährliches Gehalt von 1500 Mt. gehabt. Wenn Sie Behörde, sondern auch seine Mitbürger zu täuschen. Er( Staats- Bersammlung ab und beschlossen eine sofortige Geldunterstützung von Ihren Einnahmen als Bantvorsteher und Konkursmassen- anwalt) habe sich vergeblich nach mildernden Umständen umge- für die streifenden Bäcker. Die Bäckermeister haben verwalter 2000 m. abziehen, dann hatten Sie doch noch immer sehen und sei der Ueberzeugung, daß auch die Geschworenen die übrigens die Behörden um Schuh gebeten, da die Bäckergehilfen bedeutend mehr als 1560 M.? gedroht haben, die Arbeitsaufnahme um jeden Preis zu verAngell.: Ich war aus Anlaß selben in allen Punkten verneinen werden. meiner höheren Stellung genöthigt, eine größere Wohnung zu Der Vertheidiger, Hechtsanwalt Grzimet, führte aus: Er bindern, nöthigenfalls sogar das Gas in den Bäckereien auszulöschen. haben und auch etwas größeren Aufwand in meinem Haushalt gebe zu, daß der Angeklagte nach Lage der Dinge als Beamter zu machen. Bräs.: Wodurch kamen nun Ihre Manipulationen anzusehen sei. Bei dem Geständniß des Angeklagten sei es ja nicht Brüffel, 25. Juni. Nach Meldungen aus Niel herrscht schließlich zur Kenntniß Ihrer vorgesetzten Behörde.- Angell: Ich zweifelhaft, daß die Geschworenen die Schuldfragen bejahen daselbst seit zwei Tagen unter den Arbeitern einer wurde eines Tages zu dem Vorsteher der hiesigen Filiale des Schle werden, allein einmal bestreite er, daß 249 felbständige Hand- Bementfabrik anläßlich Lohnherabsehungen große Erregung. fifchen Bankvereins gerufen und mir ein von mir auf den Namen lungen vorliegen und andererseits sei er doch der Meinung, daß Die Gendarmerie hatte mehrfache Zusammenstöße mit den Ronge gefälschter Wechsel vorgehalten. Ich gestand auch sogleich dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen feien. Der Streifenden und machte von der Waffe Gebrauch. Mehrere Verein, den Wechsel gefälscht zu haben. Es wurde Anzeige erstattet Angeklagte habe vielleicht das erste, zweite und dritte Mal eine Haftungen wurden vorgenommen. Jetzt scheint die Nuhe wieder und alle meine Fälschungen und Unterschlagungen entdeckt; selbständige Handlung begangen, indem er der Meinung gewesen, hergestellt zu sein. ich wurde daher am 7. März d. J. verhaftet. Der Präsident weitere Fälschungen bezw. Unterschlagungen würden nicht er will nun zur Vereidigung des Sachverständigen, Reichsbank forderlich sein. Als der Angeklagte aber eingesehen, daß er sich Versammlung der Schneidermeister befchloffen und zwar London . Nach dreiwöchentlichen Unterhandlungen hat die direktors Mannowsky( Breslau ) schreiten. Der Vertheidiger pro- nicht mehr retten könne, habe er jedenfalls den Entschluß gefaßt, mit 22 gegen 18 Stimmen bei 14 Stimmenenthaltungen den Arteftirt gegen die Zulassung dieses Sachverständigen, da das fortgefeßt Fälschungen und Unterschlagungen zu begehen und Reichsbankdirektorium zu Breslau , als direkte Aufsichtsbehörde, feien diese jedenfalls als eine einzige selbständige Handlung auf heutige, von zirka 5000 Schneidern besuchte Versammlung, Sonnbeitern nichts zu bewilligen. Darauf beschloß die wesentlich an der Sache interessirt fei. Nach kurzer Berathung zufassen. Der Angeklagte verdiene zweifellos eine schwere Strafe. abend früh allgemein die Arbeit niederzulegen. beschließt der Gerichtshof: den Protest des Vertheidigers ab- Allein wenn man erwäge, daß sich der Angeklagte immerhin in Wegen der in wenigen Wochen bevorstehenden stillen Zeit wird zulehnen, zumal der Angeklagte in vollem Umfange geständig sei. einer bedrängten Lage befunden und durch eine einzige leicht der Kampf sehr heftig werden und viel Noth und Elend zeitigen. Der Sachverständige, der alsdann vereidigt wird, entwirft in fertige Handlung auf die Bahn des Verbrechens getrieben worden Es wird dringend gebeten, allen Zuzug fernzuhalten. In letter ausführlichster Weise ein Bild von den Manipulationen des An- sei, so werde man dem Angeklagten mildernde Umstände nicht geklagten. Ein Geschworener stellt die Frage: ob die Kaffe versagen können. Der Angeklagte habe, ehe er die Bahn des Beit war derselbe sehr stark. Alle arbeiterfreundlichen Blätter der hiesigen Reichsbant einmal unverhofft revidirt worden sei. Berbrechens betreten, ein ehrenvolles Leben geführt. Er( Ver- werden um Abdruck gebeten. Der Angeklagte bemerkt auf die Frage des Präsidenten: Er sei theidiger) ersuche die Geschworenen, das Verdikt so abzugeben, New- York , 26. Juni. Wie aus Pittburg gemeldet wird, von der Revision niemals vorher benachrichtigt worden und habe daß dem Angeklagten die Rückkehr zum ehrlichen Leben nicht beschlossen 25 000 Eisenarbeiter des Staates Pennsylvanien , daher stets einen gefälschten Wechsel bereit gehabt, um das verschlossen werde. Er sei der Meinung, daß dem Ange- heute Abend wegen verweigerter Lohnerhöhung die Arbeit niederDefizit zu decken. Staatsanwalt: Der Kaffenbestand kann sich flagten mildernde Umstände mit gutem Gewissen zugebilligt zulegen. doch aber jeden Augenblick ändern, der gefälschte Wechsel, den werden können. Schon mit Rücksicht auf die sehr anständige der Angeklagte bereit liegen hatte, konnte ihm danach wenig Familie des Angeklagten bitte er( Vertheidiger) das Verdikt helfen? Angell.: Ich wußte ganz genau, wenn ich eine Revision fo abzugeben, daß der Angeklagte vor dem Zuchthause bewahrt zu erwarten hatte, zumal mir doch die Ankunft der Züge aus werde. Breslau genau bekannt war. Sobald ein Revisor das Kassenlofal Staatsanwalt Alter replizirt: Er müsse es entschieden bebetritt, muß jedes Geschäft unterbleiben.- Sachverständiger, Reichs- streiten, daß der Angeklagte aus Noth gehandelt habe. Eine Kongreß der Bäcker und verwandten Berufsgenossen bank- Direktor Mannowsky: Das, was der Angeklagte zuletzt gesagt, Geldverlegenheit dürse doch einen Mann von der Stellung des zu Altenburg . Am 24. Juni, Nachmittags 3 Uhr, eröffnete fann ich nur bestätigen, die Revision war immer eine unver- Angeklagten noch nicht veranlassen, fremde Gelder anzugreifen der Einberufer E. Kretschmer- Hamburg nach einer Begrüßungshoffte; da aber dem Angeklagten die Anfunft der Büge bekannt und Wechsel zu fälschen. Der Angeklagte habe aber hauptsächlich rede des Kollegen Kable- Altenburg den Kongreß. Zunächst wurde waren, fo fonnte er sich stets auf die Revision ein wenig vor die vorliegenden Handlungen begangen, um einen lüderlichen eine Kommission zur Prüfung der Mandate niedergesetzt; in diebereiten. Ich muß dabei bemerken, daß die Buchführung des An- Lebenswandel führen zu können. Er habe geständlich mit der selbe wurden die Delegirten Schlüter- Berlin, Tusche- Leipzig und geklagten eine so forrekte, ja geradezu musterhafte war, so daß Frau Harmsen 8000 Mart, mit anderen zweifelhaften Damen Bleckmann- Hamburg gewählt. Auf Grund der Mandate ergab wir annehmen mußten: die Reichsbank Nebenstelle in Neiffe be- ahnliche oder vielleicht noch höhere Summen verpraßt, so daß sich, daß 18 Delegirte anwesend waren, welche insgesammt finde fich in besten Händen. Wir hatten niemals Veranlassung, er( Staatsanwalt) der Meinung sei: der Angeklagte habe 14 Städte vertreten. Die Wahl der beiden Borfizenden, welche über die Geschäftsführung des Angeklagten einen Tadel auszu- das fehlende Geld nicht hinter sich gebracht, sondern in gleiche Befugniß haben, geschah durch Stimmzettel; gewählt sprechen. Wir mußten annehmen, daß der Angeklagte die Wechsel- wüster Gesellschaft verjubelt. Der Angeklagte habe dies wurden die Bäckermeister Wunderlich- Altenburg und Kretschmerunterschriften genau auf ihre Echtheit geprüft hatte. Die Fäl- Leben geführt, obwohl er verheirathet und Bater mehrerer Hamburg. Per Altlamation wurden gewählt als Schriftführer schung der Than'schen Wechsel war so geschickt gemacht, daß Herr Kinder sei. Dieser Umstand habe jedenfalls auch seinen finan- Jöst Offenbach bei Frankfurt a. M., Heyer- Leipzig und Stadtrath Thau felbst nicht im Stande ist, die echten von den ziellen Ruin bewirkt. Der Angeklagte, der so wenig Rücksicht auf Thiele- Dresden ; zur Führung der Rednerliste Bleckmann- Hamunechten Wechseln zu unterscheiden. Aehnlich geschah es mit den feine Familie genommen, tönne nicht verlangen, daß ihm nun burg. Die von der Geschäftsleitung eingebrachte Geschäftsordnung Wechseln des Herrn Franz Ronge. Herr Rouge hat eine etwas mit Rücksicht auf seine Familie mildernde Umstände zugebilligt wurde mit einigen Abänderungen angenommen, desgleichen die unleserliche, sich oftmals verändernde Handschrift, so daß auch werden. Im Uebrigen haben die Geschworenen nur die That zu vorgeschlagene Tagesordnung in folgender Fassung: 1. Kondieser die unechten von den echten Wechseln nicht unterscheiden prüfen und danach, unbekümmert um die etwa eintretende Strafe, stituirung des Kongresses. 2. Geschäfts-, Rassen- und Situationskann. Wurden doch selbst die hiesigen Bantiers mit den falschen ihr Verdikt abzugeben. Die Geschworenen haben nicht Gnade zu bericht der Geschäftsleitung. 3. Situationsbericht der Delegirten. Wechseln getäuscht. Im Uebrigen muß ich bemerken: der An- üben, sondern nur Recht zu sprechen. getlagte hat seine Pflichten als Reichsbank- Beamter stets getreu4. Bericht über das Fachorgan; Berichterstatter: Redakteur E. lich erfüllt. Es ist bei der Revision festgestellt worden, daß die nur dem Landesherrn zustehe, allein er müsse bemerken, daß die Referent: Fischer- Mühlhausen i. Th. 6. Die zukünftige Ge Bertheidiger: Er wisse wohl, daß die Ausübung der Gnade Pfeiffer- Berlin. 5. Die prinzipielle Haltung des Fachorgans; Kaffe stets auch an den vorhergegangenen Tagen gestimmt hat, Geschworenen die Folgen ihres Urtheilsspruches wohl zu prüfen ſtaltung unserer Organisation und Agitation. 7. Der bevores tam höchstens einmal eine Differenz von 15 Pfennigen vor. haben. Das Reichsgericht habe bekanntlich vor einiger Zeit ein stehende deutsche Gewerkschaftskongreß und der internationale Präs.: Angeklagter, Sie müssen doch im Laufe der Jahre viele Urtheil des Schwurgerichts zu Oppeln aufgehoben, weil dem Ber- Arbeiterkongres in Brüffel. 8. Anträge und Allgemeines. Nach Hunderttausende aus der Bankfasse entnommen haben? Der An- theidiger untersagt wurde, die Geschworenen auf die Folgen dem Situationsbericht, welchen Kollege Kretschmer Hamburg geflagte schweigt. Präf.: Sie haben allerdings die Defette ihres Urtheilsspruches aufmerksam zu machen. immer wieder durch falsche Wechsel gedeckt, allein auch in dieser theidiger geht alsdann nochmals des Längeren auf die Frage Weise zu sprechen fam, Der Ver- erstattete, wobei er in großen Zügen auf die Art und Beziehung müssen Sie doch in großartigstem Maßstabe vorge betreffs der mildernden Umstände ein. Der Angeklagte habe sich erst, Agitation in welcher die Organisation und Der Bäcker Deutschlands während Der gangen sein, denn als die Katastrophe eintrat, waren noch Wechsel nachdem er auf die Bahn des Verbrechens gerathen, gewisser zwei Jahre von der Geschäftsleitung behandelt worden letzten im Gesammtbetrage von über 90 000 M. im Umlauf? Angell.: maßen, um sich zu betäuben, einem lüderlichen Lebenswandel hin- ist, erwähnte der genannte Redner, daß die Seite Das fann stimmen. Sachverständiger, Reichsbank- Direttor gegeben. Staatsanwalt: Er müsse dem Vertheidiger erwidern, welche innerhalb dieser Zeit unternommen wurden, die Genehmi Mannowsty: Ich möchte an den Angetlagten die Frage richten, es sei wohl erklärlich, wenn sich Jemand aus Anlaß seiner gung der Geschäftsleitung nicht erhalten hatten. Der Geschäftswo er all das unterschlagene Gelb gelassen hat. Der Angeklagte bedrängten Lage dem Trunke hingebe, um sich zu betäuben, daß und Kaffenbericht, welchen Kretschmer Hamburg ebenfalls hatte in seiner Doppeleigenschaft als Reichsbank- Vorsteher und aber Jemand, um seinen Kummer zu vergessen, sich einem erstattete, ergab für die zweijährige Verwaltungsperiode 1560,39 M. Konkursmassen- Verwalter eine durchschnittliche Gesammteinnahme Lebenswandel hingebe, wie es der Angeklagte gethan, sei doch Einnahme, 1339,98 M. Ausgabe, 220,41 M. Ueberschuß. Die von jährlich 6500 Mart, zum Mindesten ist der Werbleib von nicht recht glaubhaft. Der Angeklagte, vom Präsidenden zum Revision der Abrechnung der Geschäftsleitung wurde einer Kom40 000 M. nicht ersichtlich. Ich bin nämlich der Ansicht, daß der Worte verstattet, richtet an die Geschworenen die Bitte, ihm mission von drei Personen übertragen. Angeklagte die 40 000 m. hinter sich gebracht hat. Es ist fest- mildernde Umstände zuzubilligen. gestellt, daß der Angeklagte im Ganzen 7584 M. im BörsenDifferenzspiel verloren und 27 500 m. an Prolongationsspesen, schriebene Rechtsbelehrung, worauf sich dieselben gegen 62 Uhr Der Präsident giebt alsdann den Geschworenen die vorgeZinsen u. f. w. gezahlt hat. Die Werthpapiere, die der Ange- Abends zur Berathung zurückziehen. flagte besessen hat, sind verschwunden. Ich glaube nämlich, daß der Angeklagte ein sehr schlaues Manöver trieb. Er suchte den dichten Menschenmenge umlagert und begehrt in förmlich Bei vorgerückter Abendzeit ist das Gerichtsgebäude von einer Anschein zu erwecken, daß er ein sehr sparsamer, ordentlicher stürmischer Weise Einlaß. Der Zuhörerraum ist Kopf an Ropf und vermögender Mann fei, um sich soviel wie möglich Ver- gefüllt. Gegen 91/4 Uhr Abends kehren die Geschworenen trauen zu erwecken. Er benügte deshalb jede Gelegenheit, die zurück. Der Obmann, Rentmeister Hake, bittet vor der Verlesung von ihm gekauften Werthpapiere feinen Bekannten zu zeigen. Des Urtheilspruchs: die Verhandlung auf morgen zu vertagen. Der Angeklagte bestreitet, irgend welche Gelder hinter Bräf.: Ich wollte auch diesen Vorschlag machen, da die Verlesung fich gebracht zu haben. Auf Befragen des Staatsanwalts giebt Ses Urtheilsspruches mindestes vier Stunden dauern dürfte. Ich der Angeklagte zu, daß ihm die ungefähre Zeit der Raffenrevision erfuche Sie aber, doch wenigstens die erste Frage nebst der ersten wohl bekannt war.- Sachverständiger, Reichsbank- Direktor Mebenfrage zu beantworten. Mannowsky: Es ist richtig, daß die Revisionen nicht häufig vorfeit des Bublifums verkündet hierauf der Obmann, daß die Ge Unter gespanntester Aufmerksam genommen werden. Bei den umfangreichen Geschäften, die wir schworenen die erste Schuldfrage bejaht, die Frage nach milternin Breslau haben, ist dies auch nicht möglich. Wir halten das den Umständen dagegen verneint haben. auch nicht für nothwendig, da seit dem 150jährigen Bestehen der deutschen Reichsbant, bezw. fönigl. preußischen Staatsbank und feit dem 100jährigen Bestehen der Bantuebeustellen faum 6 bis 8 folch trauriger Fälle vorgekommen find. Wir haben eben zu den Vorstehern der Bank- Nebenstellen volles Vertrauen, da wir nur wohlhabende Leute, die eine angemessene Kaution stellen tönnen und von denen wir nns überzeugt haben, daß ihre Rechtschaffenheit keinem Zweifel unterliegt, zu Bankvorstehern ernennen. Daß der Angeklagte die Raution nicht aus eigenen Mitteln gestellt hatte, war uns nicht bekannt. Der Angeklagte suchte auch mir gegenüber den Anschein zu erwecken, daß er ein vermögender Mann sei, indem er mir erzählte, daß er sich das Haus, in dem die hiesige Reichsbank belegen, kaufen wolle. Der Sachverständige befundet im Weiteren auf Befragen des Präsidenten, daß der Angeklagte zweifellos als Beamter anzusehen sei. Er habe einmal den Amtseid geleistet, den Titel Kaiserlicher Die Organisation aller in den graphischen Gewerben Reichsbantvorsteher geführt und sei auch von seiner vorgesetzten beschäftigten Hilfarbeiter und Arbeiterinnen ist augenblick Behoebe als Beamter betrachtet worden. Der Angeklagte tonnte ich benonatlich erscheinendes Organ" union " penis ſchloſſen, denselben eine tägliche Entschädigung von 10 Mark zu Behörde a wohl als verliest alsdann eine eingeholte Auskunft des Reichsbant- tönnen. Die Union " soll vor allem ber Vertretung der Inter- Summe ausgeworfen werden, deren Höhe nach den jeweiligen direktoriums zu Berlin . Diese befagt ebenfalls, daß der An- essen aller Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen jener Branche dienen, Reises und Arbeitsverhältnissen jedes einzelnen Delegirten be geklagte als Beamter anzusehen fet. Der Sachverständige bes einen neinungsaustausch der Berufsgenossen sowie auch der stimmt wird. fundet im Weiteren, daß die Reichsbant, nach Abzug der Raution einzelnen Bereine unter einander ermöglichen, endlich eine An
sich demnach
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führen und bemerkt: Der Gerichtshof hat beschlossen: Das VerDer Präsident läßt alsdann den Angeklagten in den Saal bift der Geschworenen zu versiegeln und in Verwahrung zu nehmen und die Verhandlung auf morgen( Freitag) Vormittags 8 Uhr zu vertagen.
urtheilte heute den früheren Vorsteher der hiesigen ReichsbankNeisse, 26. Juli. ( Telegramm.) Das Schwurgericht verNebenstelle Mayer wegen vielfacher Wechselfälschungen und Unterfchlagungen zu zehn Jahren Zuchthaus.
Arbeiterbewegung.
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Danach wurde der Kongreß um 6 Uhr 15 Minuten bis Donnerstag, Morgens 8 Uhr, vertagt. Zu bemerken ist noch, daß Wien ebenfalls durch einen Dele girten vertreten war; der Kongreß sprach denselben eine berathende und beschließende Stimme zu.
über, der die Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Wechsel ein- nissen außerordentlich schwer gedrückt sind und nur durch straffe
Versammlungen.
VI. Generalversammlung des Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker.
Bierter Verhandlungstag. Eröffnung 9 Uhr Morgens. Correspondent" Redakteure und Festsehung Die Versammlung setzte die Berathung über Wahl der Ser Gehälter fort. Es wurde nach längerer Debatte bebeiten zu besorgen habe, während dem anderen die Administration schlossen, daß ein Redakteur die Leitung der redaktionellen Arobliege und derfelbe nebenbei noch mitarbeiten müsse. Zum Chefredakteur wurde Gasch- Leipzig, zum Administrator Härtel- Leipzig jährlich festgesetzt. gewählt, ersterer einstimmig, letterer gegen 10 Stimmen. Das Gehalt wurde für Gasch auf 2200, für Härtel auf 2000 M.
Punkt 9 der Tagesordnung, Fessehung der Ges hälter und Remunerationen für die Vorstands= mitglieder, sowie der Zagegelder für die Delegirten, war bald erledigt. Die Versammlung erhöhte Das Gehalt des Verbandsvorsitzenden einstimmig auf 2500 M. jährlich, wobei die für Repräsentation zu bewilligenden Gelber mit einbegriffen find. Das Gehalt des Rassirers und des Sauptverwalters wurde auf 2300 Mart, die Remuneration für die Beisitzer auf je 75 Mart jährlich erhöht. Bei Festsetzung der Tagegelder für die Delegirten wurde be
Bei Punkt 10: Wahl der geschäftsführenden
außer dieser Schädigung eine Reihe von Privatpersonen um etwa streben. Der leitende Gedanke bei der Gründung des Blattes ist sitzenden, Beyer- Berlin zum Hauptverwalter und Eifler- Berlin als 90 000 Wt. geschädigt worden seien. Der Angeklagte giebt auf gewesen, daß die im graphischen Gewerbe beschäftigten Hilfs Kassirer gewählt.( Der bisherige Kassirer Wied hatte sein Amt Befragen des Präsidenten zu, daß er dem Banfier Gloger gegen arbeiter und Arbeiterinnen in ihren wirthschaftlichen Verhält aus persönlichen Gründen niedergelegt.) mal bezweifelt, mit Entrüftung geäußert habe: Sie halten mich Organisation sowie genügende Aufklärung über ihre eigene Lage der Tagesordnung; Festsetzung der Mitglieder wohl für einen Wechselfälscher? Es sei das zu der Zeit geau einer Befferstellung gelangen tönnen. Die„ Union " erscheint Beiträge verhandelt. Einzelne Rebner waren für, die meisten
wesen, als die Wechselfälschung bereits in vollem Gange war. vom 1. Juli 1891 ab. weitere Beweisaufnahme wird allerseits verzichtet. Döbeln .
Hierauf wurde über den einstweilen zurückgestellten Punkt 6
-Auf jeräsident verliest alsdann die den Geschworenen nahi lempner der Großfuß'fchen Fabrit ihre mäßigen 50 bie Allgemeine Stasse wöchentlich zu belaſſen. Der gegen Erhöhung der Beiträge. Die Delegirten befchloffen eine legenden 249 Hauptfragen, zu denen noch eine große Anzahl Forderungen durchgefeht. Sie wurden in jeder Weise von der Rücksicht auf die ohne Zweifel unvermeidlichen Lohntämpfe Nach dreiwöchentlicher Dauer haben die immig, die Mitgliederbeiträge auf der bisherigen Höhe von Pf. für Unter- und Nebenfragen hinzukommen. Die Verlesung der Schuldfragen nimmt mehrere Stunden in Arbeiterschaft Döbeln's unterstützt. Alle hierher gelockten Klempner bei Durchführung der neuen Tarifordnung eine Extrasteuer er Dagegen waren die meisten Delegirten der Ansicht, daß mit Anspruch. Es beginnen alsdann die Plaidoyers. Der Vertreter lärten sich mit den Streifenden solidarisch, keiner begann die Der Staatsanwaltschaft, Gerichtsaffeffor Alter, entwirft zunächst Arbeit. ein Bild von dem geschäftlichen Treiben des Angeklagten, be
hoben werden müsse. Die Versammlung resolvirte sich demgemäß Die Generalversammlung beschließt, den Vorstand des Unter
Teuchtet alsdann seine einzelnen Strafthaten und weist des Nachmittag in der Arbeitsbörse eine weitere Versammlung ab, tüßungsvereins zu beauftragen, im Hinblick auf die bevorstehende setzes fet. Der Staatsanwalt plädirt am Schlusse auf Schuldig nicht darüber einigen, ob der Streit heute Abend oder morgen steuer bis zur Höhe von 50 Pf. pro Woche und Mitglied Längeren nach, daß der Angeklagte Beamter im Sinne des Ge- welche sehr tumultuarisch verlief. Die Versammlung konnte sich Tarifbewegung in kürzester Frist eine obligatorische Extrabezfiglich aller vorliegenden Fragen und bemerkt: Von mildernden beginnen solle. Es wurde beschlossen, eine Kommission zu erlauf unbestimmte Zeit auszuschreiben.