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deutsche, die Konferenz mm nicht mehr betreten zu wollen. Den endgültigen Beschluß darüber wollen die Reeder in einer Fraktionsfigung fassen, die sofort nach Schluß der Sitzung begann. Die Unternehmer verlassen die Konferenz. Wiederholter kräftiger Applaus aus dem Zimmer, in dem die Arbeitgebergruppe ihre Sihung abhielt, verriet schon im voraus, daß man dort drinnen den starken Mann spielen werde. Nach viertel­stündiger Sizung erschienen die Reeder und erklärten der Presse, daß sie geschlossen die konferenz verlassen. cinem Schreiben foll der Konferenzleitung diese Tatsache mitgeteilt werden. Die konferenz wird auf jeden Fall weiterge­führt. Die Arbeiter behalten ihr Stimmrecht, da fie ftatuten­gemäß von den Regierungen ernannt worden find.

Wie Quaak fniff.

Feststellung des Rundfunks.

Die Reichsrundfunkgesellschaft gibt bekannt:

Jn

1. Es ist unzutreffend, daß der Reichsausschuß für dos Boltsbegehren fich an fämtliche deutsche Sender mit dem Ersuchen gewandt hat ,,, Rednern für das Boltsbegehren das gleiche Recht wie den Gegnern einzuräumen und ihnen Gelegenheit zu geben", das Boltsbegehren vor den Rundfunkhörern zu begründen. Dieses Ver­fangen ist nur an die Rundfunkgesellschaft ,, Deutsche Welle" in Berlin gerichtet worden.

2. Die ,, Deutsche Welle" hat dieses Verlangen teineswegs abgelehnt, fie hat sich vielmehr im Einvernehmen mit dem bei ihr eingesetzten parlamentarischen Ueberwachungsausschuß, dem auch zwei Abgeordnete der Deutsch nationalen Bolkspartei ange­hören, mit dem Reichsausschuß dahingehend verständigt, daß der dem Reichsausschuß angehörende Abg. Quaaß sich mit Georg Bernhard über die finanz- und wirtschaftspolitische Seite des Young- Planes vor dem Mitrophon auseinandersetzen sollte. Der zu einem vorbereitenden Gedankenaustausch mit Georg Bernhard in das Bureau der Deutschen Welle" eingeladene Abg. Quaaz fand sich zur verabredeten Zeit ein. Ihm mußte mitgeteilt werden, daß der Direktor der ,, Deutschen Welle", Professor Schubog, dienstlich verreist sei, daß ihn aber der amtliche Stellvertreter des Direktors zusammen mit Georg Bernhard erwartete. Abg. Quang hat jedoch diese Unterredung abgelehnt.

3. Die Borträge über das Boltsbegehren, die von verschiedenen Mitgliedern des Reichskabinetts und der Regierungen über den ge samten deutschen Rundfunk verbreitet werden, sind als amtliche Auflagevorträge zu betrachten, die nach den für den Rund funt geltenden amtlichen Bestimmungen unverzüglich, unverfürzt, unverändert und unentgeltlich" verbreitet werden müssen.

Lügenfampagne für das Inflationsbegehren. Hugenberg läßt durch seinen Reichsausschuß behaupten, daß die preußische Kriminalpolizei nach ihren eigenen An­gaben bei der Schließung der Stahlhelmlotale in Rheinland und Westfalen auf ausdrüdliche Anordnung auch Werbes ma erial für das Boltsbegehren habe beschlagnahmen müssen. Eine große Anzahl von Zeugen" tönne beweisen, daß die Beamten der Polizei schriftlich beauftragt gewesen seien, dieses Werbe­material mitzunehmen.

Beide Behauptungen find falsch und zum Zwecke der Propaganda gegen die Reichsregierung in die Welt gefeßt worden, denn der Brief an den Reichsinnenminister, in dem diese Behauptungen aufgestellt werden, ist der Volksbegehrenpresse bereits übermittelt worden, ehe er überhaupt zur Post gegeben war. Der Reichsinnenminister und der preußische Minister des Innern haben die ihnen unterschobenen Anordnungen weder münd­lich noch schriftlich erteilt. Abgesehen davon hat ein Kriminal­beamter bei der Schließung der Stahlhelmlokale behauptet, daß er von Berlin aus beauftragt jei, auch material für das Boltsbegehren zu beschlagnahmen. Wozu auch? Was Hugenberg an Lügen­material in die Welt jetzt, dürfte den Berliner Amtsstellen bis auf das Letzte seit langem bekannt sein.

Die Behauptungen der Rechtspreise, daß in Pommern Samm­lungen für das Boltsbegehren und Geld und Listen beschlagnahmt worden seien, ist ebenfalls er stunten und erlogen.

Die Dolchstoßlüge.

Hugo Haase über den Matrosenaufstand November 1918.

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Im Berlage von Ottens Berlin- Frohnau ist eine Biographie Hugo Ha ases erschienen, die von seinem Sohn Ernst Haase per­faßt ist. Das Buch, das an den nahezu zehnjährigen Todestag Haases, den 7. November, erinnert, enthält eine Reihe intereffanter Briefe, die der verstorbene Führer der Unabhängigen Sozialdemo­tratischen Partei an seine Familienangehörigen und Freunde gerichtet hat. Darunter befindet sich folgender Brief Haases an seine Frau:

Berlin , den 4. November 1918.

Entsetzlich ist ja, daß das Gemeßel seit dem Waffenstill­standsangebot jetzt schon einen Monat andauert. Die Bedingungen, die Desterreich auferlegt worden sind, liefern Desterreich- Ungarn ganz der Entente aus, die damit in bedrohliche Nähe Deutschlands rüdt. Jegt noch an Fortsetzung des Krieges zu denken, bedeutet Verbrechen in höchster Potenz. Für Dich und die Kinder teile ich noch folgendes mit: Die Hochfeeflotte sollte in den letzten Tagen einen Angriff machen, um einen Sieg davonzutragen oder ,, in Ehren" unterzugehen. Die Matrosen weigerten sich mit der Erklärung, zur Abwehr eines Angriffs feien sie bereit, zu einer wahnsinnigen Offensive nicht. Sie seien lange genug im Kriege, es müsse Schluß gemacht werden.

Ich bin von dieser uns von beteiligter Seite mit allen Einzel­heiten berichteten Meuterel überrascht. Wir hatten auch von einer Gärung in der Flotte nichts gehört. Es handelt sich um eine impulsive Eruption, die fymptomatisch ist... Dieser unter dem Eindruck der ersten Nachrichten geschriebene Brief des Parteiführers an seine Frau zerreißt endgültig das Lügen­gewebe, das von den Urhebern der Dolchstoßlegende um die Ent stehung des Matrofenaufstandes vom November 1918 gewoben worden ist. Die wirklichen Tatbestände sind ja schon im parlamentari­

Regierung und Gemeindewahlen.

Anordnungen zur Durchführung.

Der preußische Minister des Innern hat in einem Runderlaß vom 4. Ottober d. I. folgende Anordnungen zu den Kommunal wahlen getroffen:

I. Aenderung der Gemeindewahlordnung. Der§ 91 Nr. 2 Saz 2 der Wahlordnung wird wie folgt geändert:

Zur Bildung des Wahlausschusses beruft der Bor fizende möglichst unter Berücksichtigung der verschiedenen Bar­teien aus den zur Amtsvertretung wahlberechtigten Gemeinde­angehörigen 4 oder 6 Beisiger und die gleiche Anzahl von Stellvertretern.

II. Berbindung der Wahlen.

In dem Runderlaß vom 25. Juli d. I. betr. die Verbindung der Wahlen erhält Nr. 1 Abs. 2 folgende Fassung:

Bei Gutsbezirten und bei Gemeinden, in denen keine Gemeindevertretung, sondern nur eine Gemeinde perfamm= lung besteht, bestimmt der Kreisausschuß die Abstimmungs­bezirke und Wahlräume. Können Gutsbezirte oder Gemeinden ohne Gemeindevertretung nicht für sich einen Abstimmungsbezirk bilden, weil anderenfalls durch die zu geringe Zahl der Wahl­berechtigten das Wahlgeheimnis gefährdet werden fönnte, fo find sie durch den Kreisausschuß einem benachbarten Abstimmungsbezirk zuzulegen.

III. Klärung von Zweifeln.

Zur Klärung von Zweifelsfragen wird bemerft: 1. Wahlscheine.

a) iDe Borausfegungen, unter denen für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen ein Wahlschein erteilt werden kann, sind in§ 3 Abs. 3 des Gemeindewahlgesetzes vom 9. April 1923 in Gesetzfammlung 1924, S. 99, gefeßlich abschließend geregelt. Eine Erweiterung des Kreises der Wahlscheininhaber namentlich zugunsten von Krankenhausinfassen usw. ist deshalb im Wege einer Ergänzung der Wahlordnung nicht möglich. b) Bei der Erteilung von Wahlscheinen für die verbundenen Wahlen ist selbstverständliche Borausseßung, daß nur ein Wahlschein ausgestellt wird. Für welche Wahlen dieser Wahlschein auszuftellen ist, hängt von dem Antrage des Wahl berechtigten und dem Umfange feiner Wahlberechtigung ab.

2. Wahlhandlung

a) Durchführung der Wahl in treisfreien Städten.

Der Anregung, in treisfreien Städten die Abgabe der Stimmzettel für die Stadtverordnetenwahl und die Provinzial­landtagswahl in einer Wahlzelle, gleichgültig ob in einem ein­zigen oder in getrennten Wahlumschlägen, zuzulaffen, fann nicht stattgegeben werden. Bei der Abgabe der Stimmzettel in einem Wahlumschlag würde der Wahlvorsteher infolge der Ber. schiedenheit der Voraussetzungen der Wahlberechtigung für die beiden verbundenen Wahlen durch die hiernach erforderliche Prüfung bei Ausgabe der Wahlzettel übermäßig befastet und die Wahlhandlung erheblich verzögert. Bei der Abgabe der Stimmzettel in getrennten Wahlumschlägen würden zahlreiche Verwechselungen und demzufolge die ungültigkeit zahlreicher abgegebener Stimmen zu besorgen sein.

b) Wahlumjchläge. Beringfügige Abweichungen von der für die Provinziallandtage und Kreistage vorgesehenen Größe der Umschläge sind unter der Vorausseßung, daß n jedem Abstimmungsbezirt einheitliche Umschläge benutt werden, zulässig.

c) Die Bestellung der Amtspersonen erfolgt ebenso wie die Berufung von Hilfsarbeitern gemäߧ 102 der Gemeindewahlordnung durch den Gemeindevorstand.

d) Getrennte Ermittlung der Männer Frauenstimmen.

und

Eine getrennte Ermittlung der von Männern und Frauen abgegebenen Stimmen ist nur zulässig, wenn die Wähler= listen nach dem Geschlecht getrennt angelegt sind und die Wahlen gleichzeitig an zwei verschiedenen Wahl= tischen in demselben Wahlraum oder in zwei verschiedenen Räumen desselben Gebäudes oder in zwei verschiedenen Ge­bäuden vorgenommen worden sind.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zugunsten anderer Verfahren( besondere Bezeichnung der Wahl­umschläge; Benugung mehrerer Wahlurnen) fann nicht in Erwägung gezogen werden, da die Wahlordnungen eine Ermächtigung zur Genehmigung derartiger Ausnahmen nicht enthalten.

Unsere Parteigenoffen, die an der Durchführung dieser wichtigen Wahlen beteiligt sind, werden gut tun, die vorstehenden Bestim mungen zu beachten.

Nach Stresemanns Tod

scheut seine Partei Schwarzrotgold.

Die Deutsche Boltspartei wollte in Mannheim Mitte Ottober ihren Parteitag abhalten. Zu diesem 3wed hat der Generalsekretär Wolf des Landesverbandes Baden ein Rundschreiben erlaffen, in dem es u. a. heißt: Gleichzeitig bitte ich Sie höflichft, um eine einheitliche Beflaggung zu gewährleisten, anläßlich des Reichspartei­tages nur die Flagge Babens und die jeweilige Stadtflagge au feßen." Aus diesem Schreiben spricht die Scheu der Deutschen Volkspartei por der Reichsflagge.

Die Berhebung der höheren Schüler. In dem staatlichen Gymnasium in Kreuznach war am Tage nach dem Tode des Reichsaußenminifters auf der Tafel einer Klaffe zu lefen: Stresemann weg. Gott sei Dant und Bravo ." Gegen diese Erbärmlichkeit rührte sich unmittelbar nach der Tat weder der Direttor noch veranlaßte das Lehrerkollegium die Fest­stellung des Täters. Erst viele Tage später, nach der Ber­öffentlichung in der sozialdemokratischen Presse, haben sie fich geregt. In einer Erklärung bringen sie jetzt ihre Entrüftung über die Tat zum Ausdruck und geben ihrer Ueberzeugung dahin Ausdruck, daß es sich nur um den Roheitsaft eines einzelnen Schülers handle. Inzwischen hat sich das preußische Unterrichtsmini sterium des Falles angenommen und Bericht eingefordert.

Münchener Redefreiheit.

Für rechtsraditate Mordhehe.

Der Nürnberger Hitlerianer Julius Streicher , der schon wiederholt wegen verleumderischer Beleidigungen zu längeren Ge­fängnisstrafen verurteilt wurde, sagte, im Münchener Bürgerbräu­

feller redend:

Man darf sich nicht über den frühen Tod Stresemanns wundern, denn bei einem so guten Leben, wie es Strese­mann geführt hat, tommt der Tod immer früher. Die Kopf­bildung Stresemanns ist der Schlüffel zu seinem Handeln. Das

Arbeitsmarktfrise in Sachsen .

Hilfe vom Reich verlangt.

Die, Sächsische Staatszeitung" hat einen scheinbar offiziösen Artikel veröffentlicht, nach dem in Sachsen heute die Arbeits­Toligteit doppelt so hoch fei als im Reich. Auf Sachsen fallen mehr als ein Siebentel aller Arbeitslosen des Reiches. Be­fonders schwer betroffen seien das Bogtland, Teile des Obererz gebirges, die Laufis, das Gebiet Glauchau - Merane, sowie die Textil. und Maschinenindustrie im Chemnizer Bezirt. Hilfe vom Reich fei und Maschinenindustrie im Chemnizer Bezirk. Hilfe vom Reich fei notwendig, wenn der Wohnungsbau weiter gefördert und Notftands­maßnahmen eingeleitet werden follen.

Die sächsische Regierung hat mit der Reichsregierung Berhandlungen eingeleitet, um non dort Abhilfe zu erhalten. Berhandlungen eingeleitet, um non dort Abhilfe zu erhalten.

Mongolengesicht hat die Berschlagenheit offen tund getan. Er wird jetzt als großer Europäer bezeichnet, aber das ist gleichbedeutend mit Verräter und Werkzeug der Juden. Der Jude ist seit urdentlichen Zeiten geborener Verbrecher Mer in der Republit den Nachweis erbringt, daß er ein Gauner ist, der tann Minister werden, vielleicht.. später, wenn einmal der Präsidentenstuhl frei ist, auch Reichs präsident. Erzberger und Rathenau find nicht ermordet, sondern getötet worden. Die Täter find feine Mörder, sondern ganze Rerle..

Bisher hat sich weder ein Polizeibeamter noch ein Staatsanwalt gefunden, der gegen diese Aufreizung vorgegangen wäre. Das Beis spiel diefes Streicher zeigt, wie notwendig die Berabschiedung des neuen Republitschußgefeges ift.

Dennoch Einheitsliffen"!

Den Bestrebungen bürgerlicher Parteien, bei den bevorstehenden Kommunalwahlen eine Einheitsfront gegen die Sozialdemokratie zu bilden, hat sich neuerdings auch der Verband der Breußischen Land­gemeinden, Kreis Lebus, angeschlossen. Das Organ des Bandbundes für den Kreis Lebus berichtet darüber in seiner Nr. 39:

... Für die diesmalige Kreistagswahl haben fich zu einer Einheitslifte zusammengeschloffen: die Deutschnationale Volks partei, die Deutschvölkische Freiheitsbewegung, die Bolkspartei, die Wirtschaftspartei, der Kreisgewerbeverein, der Gewerbeverein Fürstenwalde, der Gewerbebund des Oderbruchs( Letschin ), Ge werbeverein Müncheberg, der Haus- und Grundbesizerverein des Kreises, Bertreter der Beamtenschaft und Angestellten, Ber­band der Preußischen Landgemeinden, Kreise Der abteilung Lebus, der Stahlhelm und der Landbund Zusammenschluß ist erfolgt unter dem Namen Heimatliste für Stadt und Land". Wir sehen also, daß sich die breiteste Front auf dieser Liste zusammengefunden hat."

Der Landgemeindeverband, Kreis Lebus , befindet sich danach in der Gesellschaft notorischer Putschisten, was für den Land gemeindetag als einen amtlichen Verband von Interesse sein dürfte.

Ein Bubenstück.

Genosse Landtagsabgeordneter Otto Meier schreibt uns: Die Welt am Abend" vom Sonnabend bringt unter der lleber­schrift Mein Freund" einen Artikel infamierenden Inhalts gegen den Genossen Bürgermeister Frih Schneider, der mit Otto mei er" gezeichnet ist. Der Artikel befaßt sich in niederträchtigster Weise mit den persönlichen und familiären Verhältnissen des Ge noffen Schneider und bezieht sich auch auf unser früheres engeres Busammenarbeiten in der USPD . Es soll damit zweifellos der An­schein erweckt werden, als stamme der Artikel von mir. Das ist felbstverständlich nicht der Fall. Ich beschränke mich lediglich auf eine Feststellung dieser Tatsache und verzichte auf eine Berichtigung in der Welt am Abend", die hier ganz zweifellos Miß­brauch mit meinem Namen getrieben hat. Auf eine solche aus­gemachte Büberei gibt es eigentlich nur eine Antwort! Aber auch von ihr sehe ich aus dem Gefühl törperlicher Sauberfeit Otto Mejer.

schen Untersuchungsausschuß des Reichstags ziemlich vollständig auf Nachspiele zur Schwarzen Reichewehr. heraus ab.

gedeckt worden. Haases Brief bietet eine unwiderlegbare Bestätigung der Auffassungen, die dort von den Sozialdemokraten vertreten worden sind.

Neues Kommuniffengefecht in Stockholm . In ein Lokal der hiesigen Moskauer Kommunisten drangen am Freitag etwa 50 links. radikale Kommunisten ein und richteten schwere Verwüftungen an. Später verfuchten die Linkskommunisten die Redaktion des Mostau treu ergebenen Organs au stürmen. Sie wurden jedoch von dem Bersonal und der von den Moskauern herbeigerufenen Polizei zus rückgeschlagen. Die streitenden Brüder gingen mit Stöcken und Stuhlbeinen gegeneinander los..

Major Buchruder außer Berfo'gung gefeht.

Die Große Straftammer des Landgerichts II hat gemäß über­einstimmendem Antrage der Staatsanwaltschaft und Berteidigung die Einstellung des Meineidsverfahrens, das auf Anzeige die Einstellung des Meineidsverfahrens, das auf Anzeige des Reichswehrminifteriums gegen Major a. D. Buchruder eine geleitet worden war, ausgesprochen. Der nunmehr außer Ber folgung gefeg'e Major Buchruder wird, wie der Berliner Gerichts dienst erfährt, nunmehr den Spieß umdrehen und feinerseits gegen General Freiherrn v. Hammerstein Mein eidsanzeige erstatten.

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Tjahiffcherins Urlaub verlängert. Die Sowjetregierung bef dem Ersuchen des Volkskomme sfars Tichitscherin, der sich augenbli in einem deutschen Bad aufhäl, um Berlängerung des Urlaubsa zum 1. Januar 1930 stattzugeben. Mit der Führung der Gefälle des Außenfommissars wird Litwinow weiter betraut. Ferner wird erklärt, daß ein Rücktrittsgefuch Tschitscherin's erst nach Zusammen­tritt der Tagung des Vollzugsrats im November erfolgen könne.

Muchtarten! In Mostau fint neuerdings auch Milchtarten zum Ninder bis zum Bezug von Kindermilch eingeführt worden. 12. Lebensjahre erhalten täglich Liter Milch.