„ Störung des Lohnfriedens.
Wovor deutsche Unternehmer Angst haben.
Es ist befannt- bas Anmadsen der Arbeitslosigkeit zeigt es täglich, daß die deutschen Unternehmer ihre amerikanischen Kollegen in ber orcierung ber Rationalisierung der Betriebe noch zu überbieten suchen. Sie benten aber nicht daran, auch das amerikanische Beispiel bei den Löhnen und bei der Bertürzung der Arbeitszeit nachzuahmen. Indem fie berari bie Absatzmöglichteiten der gesteigerten Produktion einschränken, stellen sie, auch vom rein fapitalistischen Standpunft, den gesamten Erfolg der Rationalisierung wieder in Frage. Es heißt einfach die aufgewandten Kosten für die Rationalisierung Derfchleudern, wenn der mechanisierte Betrieb nicht poll ausgenugt werben tann. Und dann gehen unsere deutschen Unternehmer und ihre Organe hin und jammern über die mangelnde Rapitalbildung!
Wie wenig die deutschen Unternehmer daran denten, sich etwa die amerikanischen Löhne zu eigen zu machen, dafür ist ein Artitel bezeichnend, den die ,, Deutsche Allgemeine Zeitung" in ihrer geftrigen Abendausgabe veröffentlicht. Der Artikel ist aus Genf datiert und stammt ,, Don einem gelegentlichen Berichterstatter", also von einem Unternehmersyndikus, der sich gegenwärtig in Genf aufhäft. Bekanntlich hat der Berwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes in seiner legten Tagung ein Anerbieten des ameritanischen Kapitalisten Filene angenommen, in 17 europäischen Städten eine Erhebung zu veranstalten, um festzustellen, wie hoch der 2ohn des Arbeiters auf Grund der Lebenshaltungstoften fein müßte, um denselben Lebensstandard zu erreichen, den die Fordarbeiter haben, die den Mindestlohn( 30 Dollar gleich 126 Mart pro Woche) erhalten. Für diese Erhebung sind von Filene 25 000 Dollar zur Verfügung gestellt worden, Ford beabsichtigt nämlich, in seinen europäischen Konstruktionsniederlagen die amerikanischen Realiöhne einzuführen und mill dazu die nötigen amtlichen Unterlagen haben.
Darüber ist nun der gelegentliche Berichterstatter" der„ DA3." ganz aus dem Häuschen. Obwohl die Unternehmer dem Internationalen Arbeitsamt immer zum Vorwurf machen, seinen Wirkungsfreis zu sehr auszudehnen, behauptet der gelegentliche Bericht erstatter", daß im Internationalen Arbeitsamt Mangel an wirklich
Seid solidarisch mit den Angestellten! Kauft Sonnabend nicht nach 17 Uhr.- Versuch bei der KGB. Der Berliner Bolizeipräsident, Genosse 3örgiebel, wandte fich bekanntlich vor einigen Monaten in einem Aufruf an die Berliner Einzelhändler, in dem er diesen im Interesse der Förderung der Wochenendbewegung die Einführung des Fünfuhr Ladenschlusses nahelegie. Die Unternehmer des Berliner Einzelhandels, die sich sonst gern ein joziales Mäntelchen umhängen, haben die Anregung in schärffter Form bekämpft. Es mar baher zu begrüßen, daß die Parteibuchhandlung non J. 5. B. Diez Na ch f. als erste das Eis brach und für ihre Ber logsangestellten den Sonnabendfrühschluß einführte. Der Zentralverband der Angestellten und der Berbond ber Nahrungsmittel und Geträntearbeiter sind zurzeit bemüht, in dem größten Eigenbetrieb ber Berliner Arbeiter und Angestelltenschaft. per Ronfumgenoffenschaft, die Boraussetzungen für die
ernsthafter Tätigteit" herrsche. Deshalb habe der Berwaltungsrat diesen Brivatauftrag" angenommen.
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Es wird dann von einer schematischen lebertragung" amerifa. nischer Löhne auf europäische Betriebe gerebet, während es sich tatfächlich um die Anpassung an die Lebenshaltungs tosten der verschiedenen europäischen Städte handelt. Besonders ergöglich ist, daß der gelegentliche Berichterstatter" der D3." befürchtet, die Löhne der Arbeiter fönnten dadurch her abgelegt
werden!
In seiner Sorge um die so schrecklich gut bezahlten europäischen Arbeiter befürchtet der gelegentliche Berichterstatter", daß durch die Anpaffung des Lebensstandards der europäischen Fordarbeiter an den Lebensstandard der amerikanischen Fordarbeiter eine Nivel. lierung der europäischen Löhne eintreten könnte", die nicht unbedingt ein Vorteil für die Arbeiter sein muß". Am meisten Sorge macht ihm aber das Schicksal der europäischen Ronkurren ten der Firma. Das Vorgehen Fords bedeute eine Störung des Lohnfriedens". Und nun kommt eine höchst komische Schlußfolgerung, die mir am besten wörtlich) zitieren.
,, Denn entweder werden fie( die europäischen Konkurrenten) selbst zur Erhöhung der eigenen Löhne und damit zur Droffelung ihrer Konturrenzfähigkeit oder zu einer Lohnherab. setzung in ihren Betrieben gezwungen, um mit der amerikanischen Firma tonturrenzfähig bleiben zu können. Für die Arbeiter der europäischen Automobilindustrie läuft das Vorgehen der Amerifaner im Endeffekt auf Entlassungen oder ohnherab. segungen hinaus."
Also wenn die europäischen Fordarbeiter dieselben Reallöhne bekommen wie die schlechtest bezahlten amerikanischen Ford. arbeiter, so müßten die europäischen Unternehmer die Löhne ihrer Arbeiter herabsehen und infolge der Steigerung der Kauf. Arbeiter her absehen und infolge der Steigerung der Kauf traft der Fordarbeiter die Produktion einschränken und Arbeiter entlassen!
Bor dieser Logif perftummt jede Kritif. Im übrigen möchten wir bemerken, daß zur Herabjegung der Löhne zwei gehören: die Unternehmer, die sie durchführen, und die Arbeiter, die sie sich gefallen lassen.
Wichtigste Forderung der Beamtenschaft müsse sein, recht bald das in der Verfassung zugesagte Beamtenvertretungs= gefeß zu erhalten, da nur dann der Willkür der Bureaukratie in der Berwaltung wirfjam entgegengetreten werden kann. Der Beamte müsse als Arbeitnehmer auch im Beamtenrecht alle Sicherungen erhalten, die seit langer Zeit bei den Arbeitern und Angestellten durch die Macht der freien Gewerkschaften ihren Nieder: schlag im Arbeitsrecht gefunden haben.
Die Versammlung beschäftigte sich meiter mit der durch den Zusammenschluß des Verbandes der Gemeinde und Staatsarbeiter, des Berkehrsbundes und des Gärtnerverbandes zu einer Einheits. organisation für die die freigemertschaftliche Kommunalbeamien bewegung geschaffene Situation. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß die Tendenz, alle gewerkschaftlichen Kräfte zusammenzufaffen, auch von der Reichsgewertschaft Deutscher Kommunalbeamten gefördert merden muß.
Einführung des Sonnabendfrühſchluſſes zu schaffen. In einem Flug Lohnbewegung der Wachangestellten.
klatt menden fich die beihen Organisationen an die Mitglieder ber Stoniumgenoffenschaft, morin bieje aufgefordert merben, ihre Ein täufe an den Sonnabenden rechtzeitig porzunehmen und nach fünf Uhr nachmittags die Verkaufsstellen nicht mehr zu betreten. Es wird meiter die Erwartung ausgesprochen, daß die Konsum mitglieder nun nicht etwa ihre Einfäufe, die sie sonst zwischen fünf und sieben Uhr im Konsum vorgenommen haben, in privaten Geschäften beforgen, sondern fie mur zeitlich norberlegen. Die Konsummitglieder, die ja als Arbeiter und Angestellte felbst ein Interesse an der praktischen Durchführung des Wochenendes haben, sollen durch ihre Disziplin bemeijen, daß die Theorie der Berliner Einzelhändler falich ist, monach der Sonnabendfrühschluß zwangsläufig eine Senkung des Waremumsages nach sich ziehen müsse.
Dem Wunsche der Gewerkschaften der Konjumangestellten tann jedes Mitglied der Konsumgenossenschaften entsprechen. In fast allen Berliner Betrieben ist die Lohnzahlung schon lange auf den Donnerstag oder Freitag gelegt, so daß jebe Hausfrau ihre Einfäufe
am Sonnabend bis um fünf Uhr beendet haben tann. Es muß für jebes Mitglied der Berliner Konsumgenossenschaft besonders für jedes parteigenöffifche Mitglied einfach eine Ehrenpflicht sein, burch Einwirten auf seine Familienangehörigen und Bekannten den Angestellten einen früheren Sonnabendschluß zu ermöglichen, den piele pan ihnen ja schon selbst haben.
Auch in diefer Kulturfrage muß die organisierte Arbeiter- und Angestelltenschaft bahnbrechen à mirfen und durch Selbst= zugt und Solidarität den Starrfinn der privatkapitalistischen Einzelhändler brechen helfen. Wenn es der Berliner Konjum genossenschaft durch die Einsicht ihrer Mitglieder mög. fich gemacht wird, ihre Geschäfte am Sonnabend früher als bisher schließen zu können, werden auch die Brinatunternehmer nicht mehr lange gegen den Strom schwimmen fönnen.
Beamtenrechtliche Forderungen.
Zagung der Kommunalbeamten.
be
Seit Auguft siehen die Berliner Wachangestellten in einer Lohnbemegung. Der Schlichtungsausschus hat auch bereits einen Schiedsspruch gefällt, der ab 1. Nopember eine geringe Lohn. erhöhung vorsicht. Dem Antrag auf Berbindlich feits erflärung ist der Schlichter aus formalen Gründen nicht nach gekommen. Die Stellungnahme der Unternehmer zu einer Lohn erhöhung der Wächter verdient der Deffentlichkeit unterbreitet zu
hatte. Auch fand der Atelierletter, eine Anfängerin müsse froh sein, wenn sich die Gelegenheit bietet, für ein derartiges Gehalt ihre Künste auszuüben; vielleicht wird er in Zukunft von jüngeren Beuten noch Zuzahlung zu den Betriebsuntoften verlangen.
Der Streit endete mit einem Vergleich auf Zahlung von insgesamt 150 Mart, den selbst das Gericht als außerordentlich H. W. günstig für die beklagte Firma bezeichnete.
Go, fämpfen" sie!
Eine Lokalforrespondenz meldet: Auf dem Neubau in der Wisbyer Straße 27 wurde gestern abend gegen 9 Uhr der dort tätige 29jährige Hilfsrohrleger Erich Reutsch aus der Uhlandstraße 62 von einem streifenden Rohrleger durch einen Messerstich schwer verlegt, so daß er in das Krantenhaus in Weißensee gebracht
merden mußte.
Der Täter hat sich seiner Festnahme durch die Flucht entzogen.
Streif der Tanfwagenfahrer beendet.
Der Streit der Chauffeure der Benzinlieferwagen ist gestern unerwartet rafch zu Ende gegangen. Die Streifenden haben bebingungslos den Streit abgebrochen. Die Entschließung der Chauffeure ist auf die Weigerung der Bruderverbände zurückzuführen,
in einen Sympathiestreit einzutreten.
Die Baugenossenschaft ,, Ideal" war gegenüber ihren Mitgliedern die Verpflichtung eingegangen, die Wohnungen bis zum 1. b3m. 15. September und nicht, wie es infolge eines Druckfehlers im geftrigen Vorwärts" hieß, bis zum 1. bam. 15. Dezember, fertigzustellen.
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Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin .
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Was sich aber beim Schlichter abspielte, spottet jeder Beschrei bung. Hier mogte der Kampf der kleinen Gesellschaften gegen die Großgesellschaften und gegen die Arbeitnehmer. Mit den fadenfcheinigsten Gründen operierte Rechtsanwalt Hanel gegen die beantragte Verbindlichkeitserklärung. Und warum?
Vor dem Inkrafttreten des Konzessionsgefeges zahlte Herr Hanel in sehr vielen Fällen feinen Tariflohn, obwohl der Tarif fogar allgemeinverbindlich mar. Beim Gemerbe- bzw. Arbeitsgericht war der Herr sehr oft Gast. Aber auch die anderen von ihm vertretenen Gesellschaften taten dasselbe. Der Kampf des Herrn Hanel gilt nicht nur den großen Gesellschaften, sondern dem Tarifvertrag im besonderen.
Herr Hanel jagte, wir befänden uns in einem sozialistischen Staat, mo freies Spiel der Kräfte wirken müsse. Der Hohn auf den sozialistischen Staat muß deshalb besonders beachtet werden, meil der Herr Rechtsanwalt ganz gern auch das Gelb von sozialistischen 2bonnenten einsteckt. Die Löhne der Borfriegszeit von monatlich 70 bis 80 m. sind die Ideale der Kleinunternehmer.
Jenseits von Tarifverträgen.
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Eine gut besuchte Delegiertenversammlung der Reichs. gemertschaft Deutscher Kommunalbeamten schäftigte sich am Freitag mit den beamtenrechtlichen Forderungen, die von den freigemerffchaftlichen Beamtenorganisationen an die Reichsregierung und an den Reichstag zu stellen sind. Der Referent, Bersprechen auf besseres Gehalt, wenn die Leistungen zufriedenstellen. Beim Arbeitsantritt wurde Brobèzeit vereinbart, mit dem Genosse Dr. Draht von der Rechtsabteilung des ADB., zeigte an Beispielen, daß die Beamten, die oft in der Deffentlichkeit, auch Neun Monate lang versuchte das junge Mädchen, das seine erste aus den Arbeiter und Angestelltenfreisen, wegen ihrer Borrechte Stellung nicht nach alizu kurzer Frist verlassen wollte, eine einiger angegriffen werden, in Wirklichkeit rechtloser als die Armaßen menschenwürdige Bezahlung zu erwirken, mußte sich aber beiter und Angestellten sind. jedesmal mit einer anderen Begründung vertrösten lassen. Ein Lehrling im graphischen Gewerbe, eine faufmännische Angestellte gleichen Alters und gleichwertiger Borbildung verdient nach den geltenden Tarifverträgen 80 bis 85 Mart monatlich, hier aber fannte inan nur einen ehemals gültigen Tarifpertrag, wenn es sich um Urlaubsfeftiegung handelte; dann allerdings hielt man Jich streng an das Mindestmaß.
So fehlen für die Beamten die Arbeitsschuhporichris ten; außerdem befizen sie weder ein Recht auf Urlaub noch auf eine Höchstarbeitszeit. Die alten Beamtengefeße haben mit der Entwicklung der demokratischen Staatsform und des Rechtsempfin
dens nicht Schritt gehalten. So fennt das Reichsbeamten gefes fein Wiederaufnahmeverfahren im Disziplinarrecht. Der Beamte ist dadurch schlechter gestellt als jeder andere Staatsbürger.
Wenn der ADB. die Forderung aufstellt, das Beamtenrecht dem allgemeinen Arbeitsrecht anzugliedern, so bedeutet das nicht, das Beamtenrecht durch Tarifverträge zu ersehen, sondern uns fommt es barauf an, die überholten Beamtengelege durch moderne, soziale Beamtengefeße zu erlegen.
Nach dreivierteljahrlanger Tätigkeit entschloß sich die Mutter des jungen Mädchens zur Kündigung und flagte por dem Arbeits gericht auf Nachzahlung von monatlich 30 Mart Gehalts. differenz. Die Firma suchte die schlechte Bezahlung nachträglich mit mangelhaften Leistungen zu begründen, obwohl sie doch während der ganzen Zeit die Arbeitskraft ohne Beanstandung verwendet
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