gilt einheitlich für die Patienten der dritten wie der zweiten Klasse! Dafür ist freilich auch der Say, den die Kassen hier zahlen müssen, erheblich höher mie in den anderen Abteilungen: 8,50 Mart, während es sonst nur 5,50 Mart tostet. Aber zweiter Klasse zahlt man sogar 15,50 Mark und hat dafür nur das Vorrecht, daß man sein Zimmer nur mit einem teilen braucht. Freilich sind die anderen Räume manchmal sehr dicht belegt im Verhältnis zu ihrer Größe, wenn auch nur drei bis vier Patienten drin liegen aber oftmals fommen Fälle, die man nicht abweisen darf, wenn man nicht allen Lebensmut in ihnen erschlagen will.
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Das ist nun der neueste und schönste Eindruck, den die Charité vermitteln kann: das Haus, in dem wirklich fast immer das Leben über den Tod triumphiert. Aber neben diesem Haus stehen noch, alt und grau, allerlei Ueberbleibsel aus alten Zeiten, und es lohnt sich mohl mal, nachzuprüfen, ob das nur architettonische Ueberbleibsel sind. Und darum wird es sich lohnen, noch einmal zu anderer Zeit und Stunde die Charité aufzusuchen.
Gäbel für Gflarefs.
Er diente ihnen als Schuhmann.
Man weiß, welche Mühe der kommunistische Stadtrat Gäbel sich gegeben hat, die Monopolvertragsrechte der Firma Sklaret zu füßen. Der Abend"( Nr. 488, 17. Ditober) veröffentlichte einen Brief Gäbels an das Bezirksamt Wedding , das Kleidung für Hilfsbedürftige außer bei Sflarefs auch bei anderen Firmen gekauft hatte. Herr Gäbel erlaubte sich, das Bezirksamt wegen dieser Eigenmächtigkeit zu rüffeln und für die Zukunft restlose" Bedarfsdeckung aus Sklareks Lager zur Pflicht zu machen. Jetzt wird der Bezirksversammlung Kreuzberg vom Bezirksamt Kreuzberg ein ähnlicher Rüffelbrief vorgelegt, den Gäbel im Februar 1928 an das Bezirksamt richtete. Schon damals wollte das Bezirksamt Kreuzberg andere Firmen mit der Lieferung der an stützungsempfänger zu verteilenden Kleidung betrauen. Es wandte sich zu diesem Zweck an die übrigen Bezirksämter und bat um Auskunft, wie und durch welche Firmen sie die Kleidung für Hilfsbedürftige beschafften. Als Stadtrat Gäbel davon erfuhr, schickte er dem Bürgermeister Dr. Herz, Kreuzberg , folgenden Brief:
Unter
Das„ Rechtsbureau" in der Zelle.
Gefälschte Gerichtsbeschtüffe.- Gestohlene Akten.
Den Gerichtsbehörden hat wohl faum jemand so viel| wurde K. wegen dieser Straftaten sowie wegen Schedbetruges por Schwierigkeiten bereitet, als der Kaufmann Adolf Kauffmann, gegen den seit Ende voriger Woche eine Reihe mehrerer getrennter Straf perfahren vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte zur Verhandlung anstehen. Kauffmann ist schon 16 mal porbestraft, darunter anstehen. Kauffmann ist schon 16 mal porbestraft, darunter befindet sich eine Strafe wegen Schleich handels, und zwar hat er hierfür wohl die einzig daftehende Strafe von 2½ Jahren Zucht haus erhalten. Trotzdem er auch nachher noch mehrmals wegen Betruges rechtsfräftig verurteilt worden ist, hat K. weder von der 3uchthausstrafe noch von den weiteren Gefängnis trafen bisher teinen Tag verbüßt. Er hat es verstanden, burch alle möglichen Winkelzüge die Strafvollstreckung immer wieder hinauszuzögern. Seit einer Reihe von Jahren liegt R. mit den Berichten in offener Fehde. Er führt etwa 200 3ivil und Schadenersagprozesse und hat gegen die verschiedensten Behörden Schadenersarlagen angestrengt. Als dann im Jahre 1926 die jetzt zur Berhandlung anstehenden umfangreichen Strafverfahren eingeleitet wurden, nahm man ihn in Untersuchungshaft. Zur Durchführung feiner Zivilprozesse erhielt er eine Schreibmaschine in die Belle. Seitdem bombardiert er die Behörden mit Eingaben und Beschwerden in einer Weise, daß fich die Aften zu ungeheuren Stößen angesammelt hoben. R. hatte eine ganze Reihe von Firmen gegründet und schob die Schulden der einen Firma immer der anderen zu. Im Jahre 1926 hat er in der Waldstraße eine Schokoladenfabrit errichtet, die unmittelbar nach der Eröffnung abbrannte. Auf eine Anzeige fand eine Haussuchung statt. Die Schokoladenfabrit follte nur der Dedmantel für eine Falschmünzerei in den Keller räumen gewesen sein. Die Durchsuchung bot dafür feine Anhaltspunfte, wohl aber entdeckte man, daß K. sich geheime 3u. Leitungen von Gas und Elektrizität angelegt hatte, ebenso eine eigene Telephonverbindung. Darin erblickte das Schöffengericht schweren Diebstahl, und in dem ersten Prozeß
Bezahlung aber vergessen haben. Ich habe schon früher erklärt, daß an diesen Behauptungen tein wahres Wort ist und daß ich niemals geschäftliche oder gesellschaftliche Beziehungen zu den Brüdern Sflaret oder zur BG. gehabt, überdies einen Opoffumpelz oder einen Nerzpelz niemals besessen habe. Nun sollen die beiden Zeitungen die Gelegenheit erhalten, ihre Erfindungen vom Staatsanwalt prüfen zu lassen. Ich habe bei Herrn Bürgermeister Rathaus, Zimmer Nr. 69, Anruf: Mag. 414. Scholz beantragt, daß er wegen der gegen mich gerichteten Ver leumdungen Strafanzeige stellt." Sehr geehrter Herr Kollege!
Der Borsigende des Aufsichtsrates der Berliner Anschaffungs- G. m. b. H.
Berlin, den 23. Februar 1928.
Wie mir mitgeteilt wird, haben Sie unter dem 6. Februar 1928 Gesch. 3. Kreuz. B. 9 Bohlf, 1 a/ 28 ein Rundschreiben an die Herren Vorsitzenden der Bezirksämter herausgegeben, betr. die Beschaffung von Bekleidung. In diesem Schreiben heißt es u. a.: Die Beschaffung von Bekleidung für Silfsbedürftige haben wir bisher ausschließlich burdy die Firma Gebr. Stlaret( KVG.) borgenommen, bei der wir ein eigenes Lager getaufter Sachen unterhalten. Wir beabsichtigen, dieses Verfahren zu ändern und auch andere Firmen bei der Beschaffung von Bekleidung in Anspruch zu nehmen."
Die Absicht, auch andere Firmen bei der Beschaffung von Be. fleidung in Anspruch zu nehmen, würde in Widerspruch zu dem vom Magistrat mit der Firma KBG. abgeschlossenen Vertrage stehen. Dieser Bertrag, der aus zwingenden Gründen im Zusammenhange mit der Liquidation der städtischen KBG. und der Reorganisation der BAG. geschlossen wurde, ist durch Beschluß der Stadtver= ordnetenversammlung ausdrücklich bestätigt worden und läuft bis zum 10. Juli 1930.
Die Verwirklichung Ihrer Absicht während dieser Zeit würde also bei der Fa. KVG. auf Widerstand stoßen und die Stadt in eine unangenehme Situation bringen.
Ich habe die Firma trop Breissteigerung der Rohmaterialien und Löhne zu weitgehendem Entgegenkommen gegenüber den Be= ziehern verpflichtet.
Eine Kontrolle über Qualität und Preise wird von der Hauptprüfungsstelle durch Herrn Oberrechnungsrevisor Safolositi ausgeübt. Auch etwaige Beschwerden werden von dort geprüft.
Beschwerden gegen die Fa. KVG. find mir sowie der Hauptprüfungsstelle vom Bezirksamt aber nicht zugegangen, so daß von hier aus feine Veranlassung zu einem etwaigen Borgehen gegen die Firma vorlag.
Nachdem nunmehr die Rundfrage bereits an die Bezirksämter ergangen ist, bitte ich Sie, die Geschäftsstelle der Vorsitzenden der Bezirksämter zu benachrichtigen, daß das eingehende Antwort material der Hauptprüfungsstelle des Magistrats zu Händen des Oberrechnungsrevisors Herrn Satolofftiübermittelt wird.
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Im allgemeinen wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Mitteilung machen wollten, welches die Beranlassung Ihrer Rundfrage war.
Mit vorzüglicher Hochachtung. gez.: Gäbel, Stadtrat.
So wachten Herrn Gäbels Augen darüber, daß Stlarets weiter die Kleidung für Hilfsbedürftige zu liefern hatten. Heute aber schreien die Kommunisten und ihre Bresse über die Gemeinheit der Lieferung von Schundware und der Schädigung hilfsbedürftiger.
Strafantrag gegen die Verleumder.
Die Stadträtin Genossin Dr. Klara Weyl schreibt uns: ,, Die ,, Rote Fahne " hat mir einen Opoffiampelz ,,, Die Welt am Abend" einen Nerzpetz angedichtet; den einen wie den anderen soll ich von der KBG. oder den Gebrüdern Stlaret bezogen, die
gestern bereits zu einem Jahr und zwei Monaten Zucht haus verurteilt. Gestern begann gegen ihn der zweite Straf prozeß. Hierbei handelte es sich um gefälschte Einstellungsbeschlüsse und gestohlene Handelsregisterauszüge. Für K. mußte die Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat einrichten. Am Tage vor dem gestrigen Prozeß hatte K. zur Herbeischaffung seines Verteidigungsmaterials eine Ausführung nach seinen Geschäftsräumen bewilligt erhalten. Er hatte dann zwei utos voll beladen mit Atten in seine Gefängniszelle schaffen lassen, und von diesen Aften machte er gestern einen sehr ausgiebigen Gebrauch. Zuerst überraschte er das Gericht damit, daß er zwei ausführliche Ent lastungserklärungen eines bisherigen Belastungszeugen vorlegie. Als dem Zeugen diese Schriftftüde vorgelegt wurden, war er sehr erstaunt darüber, weil er von dem Inhalte keine Ahnung hatte. Es ergab sich dann auch, daß K. es bei dem Ausgang vorgestern Dera standen hatte, unter irgendeinem Borwand von dem Zeugen die Unterschrift auf einigen Blättern Papier fich zu verschaffen. Der Sadjverständige befundete das auch, daß diese Erklärungen zweifel los auf der flapprigen Schreibmaschine, die K. in seiner Belle hatte, geschrieben worden seien. Ebenso batte R. vom Gefängnis aus an sämtliche geladenen Beugen Briefe geschrieben, in denen er ihnen in sehr geschickter Weise vorzuschreiben versucht hatte, was sie aus. zusagen hätten. Weiterhin hatte R., wie die Antlage behauptet, lenderungen im Handelsregister vorgenommen. Damit begmedte er, die Zahlungsverpflichtung für Krankenversicherungsbeträge in Höhe von mehreren tausend Mart seinem Schwager zuzuschieben. Später sind die in Fage tommenden Handelsregisterauszüge restlos ver chwunden. K. wurde durch seine geschiedene Ehefrau schwer belastet. Ihr hatte er eine Attentasche gezeigt und gejagt, daß es eine Leichtigkeit sei, Atten verschwinden zu lassen.. hat beantragt, neue Beugen zu laden. Der Prozeß mußte darum vertagt werden.
Der Reichsbahnrat freigelaffen.
Die Urheberin der Bestechungsaffäre bleibt in Haft.
In der Pantower Bestechungssangelegenheit find gestern, wie gemeldet, folgende von der Polizei festgenommene Personen dem Bernehmungsrichter vorgeführt worden: Frau Martha Kloß, Regierungs- und Baurat Eduard Arnold, Reichsbahnoberfefretär Wilhelm Kneifel, Telegraphenober fetretär Hans Lebram und Oberbauführer Hermann Ködik. Auf Grund der Bernehmung ist gegen Frau Kloß Haftbefehl megen des Berdachtes der attiven Bestechung, Kneifel und Lebram wegen des Berdachtes schwerer passiver Bestechung( Bestechung für eine Handlung, die eine Verlegung einer Amts- oder Dienstpflicht enthält) erlassen frei Arnold und Ködig find gelassen worden, weil gegen sie nur der Verdacht einfacher passiver Bestechung( Bestechung für eine nicht pflichtwidrige Handiung bei einer zulässigen Höchststrafe von 6 Monaten Gefängnis) besteht.
worden.
Frankfurt a. d. Oder, 26. Offober.( Eigenbericht.) Kach zweieinhalbstündiger Beratung verkündete gestern Abend der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Siewert, in dem Prozeß gegen die vier Reichsbannerleute folgendes Urteil: Die Angeklagten werden aus dem§ 227 St.GB.- wegen Beteiligung an einer Schlägerei, bei der ein Mensch getötet wurde verurteilt: Jaschet zu 6 Monaten Gefängnis, Stirn zu 1 Monat Gefängnis, Hahn zu 3 Wochen Ge- lungnahme mit der Kriminalpostdienststelle in der Dherpostdirettion: fängnis, Malcharef zu 1 Tag Gefängnis.
Die Strafe ist für Strin, Hahn und Malscharet durch die Untersuchungshaft als voll verbüßt zu erdhaten. Auf Jaschets Strafe werden zwei Monate Untersuchungshaft angerechnet. Die Bubilligung einer Bewährungsfrist für Jaschet wird von dem Ergebnis der noch anzustellenden Ermittlungen abhängig gemacht.
In der Urteils begründung führte der Borsigende unter anderem au: ,, Nicht ausgeschlossen erscheint es, daß die Angeklagten geglaubt haben, angegriffen worden zu sein. Wer der Angegriffene in Wirklichkeit war, ist nicht restlos festzustellen. Soviel läßt sich jedoch sagen: Die Balgerei entstand, und das Ergebnis war die schwere Berletzung des Reisenden. Daß dies Ergebnis von den Angeflagten gewollt war, traut das Gericht ihnen nicht zu; auch daß sie den Entschluß gehabt haben, die Waffen in Tätigkeit zu setzen, will das Gericht nicht glauben. Der Tod ist Folge einer Schlägerei gewesen. Mag sein, daß Jaschet in dem Augenblid, da er das Messer zog, nicht das Bewußtsein gehabt hat, der Angreifer zu sein. Jedenfalls war er Täter der verhängnisvollen Handlung; die anderen waren nur an der Schlägerei beteiligt. Allen Angeflagten waren mildernde Umstände zuzuertennen."
Polizeipräsident zum Bolksbegehren.
Der Polizeipräsident von Berlin hat ein Rundtelegramm an die ihm unterstellte Beamtenschaft erlassen, in dem er das von ihm aus. gesprochene Berbot der Teilnahme am Voltsbegehren auf hebt. Er weist aber auf die Erklärungen des preußischen Ministerpräsidenten Braun hin, nach denen die Beteiligung am Volksbegehren gegen die Pflichten des Beamten ſt ößt.
Dere
Es handelt sich also um eine Auslegung der erlassenen ersten Anweisung, die dahin geht, daß zwar das formelle Ber bot der Teilnahme aufgehoben, der Beamte aber auf die durch den preußischen Ministerpräsidenten aufgezeigten Folgen einer Teilnahme erneut aufmertfam gemacht wird.
Das Bezirksamt Bantom teilt nady eingehender Füh. folgendes mit: Es entspricht nicht den Tatsachen, daß irgend ein Beamter des Bezirksamts wegen Durchstechereien oder Berun treuungen von der Kriminalpolizei verhaftet worden ist. Es wird lediglich von einem früheren Beamten und einem früheren Tarifangestellten des Tiefbauamts Pantom, die beide feit etwa Jahresfrist nicht mehr im Dienste der Stadt Berlin find, behauptet, daß fie in einem Falle Schmiergelder von der Firma Kloß in Empfang genommen haben sollen in der Weise, daß sie eine fingierte Zahlungsanweisung dem Tiefbauunternehmer Koß zur Verfügung gestellt haben sollen. Wenn überhaupt eine Schädi gung für die Stadt Berlin in Frage kommen sollte, so dürfte diese eine ganz geringe sein. Alle anderen Nachrichten sind absolut unzu treffend. Die ganzen Untersuchungsmaßnahmen richten sich fast ausschließlich gegen Beamte der Post und der Eisenbahn. Lediglich auch mit Bezug auf diese Beamten find Berhaftungen bis. her erfolgt.
Todessturz vom Autobus.
Gestern nachmittag ereignete sich auf dem Kurfürstendamm mieder ein tödlicher Berkehrsunfall. Der 75jährige Kaufmann Hugo Abraham aus der Wielandstraße 16 stürzte vom Trittbrett eines fahrenden Autobus der Linie 1 und erlitt einen Schädelbruch. Der Greis wurde in das Wilmersdorfer Krankenhaus in der Achenbachstraße gebracht, wo er unmittelbar nach seiner Einlieferung gestorben ist.
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Gegen üblen Mundgeruch. Ich will nicht versäumen, Ihnen Mitteilung zu machen, daß ich seit dem Gebrauch Ihrer Zahnpaste Chlorodont" nicht nur reine weiße Zähne befize, sondern auch den bei mir sonst üblichen Mundgeruch verloren habe. Ich werde Ihr Chlorodont" aufs befte empfehlen." Gez. E. G., Mainz . Ueberzeugen Sie sich zuerst durch Rauf einer Tube zu 60 Bf., große Tube 1 Mt. Chlorodont- Bahnbürsten 1,25 Mt., für Kinder 70 Pf. Chlorobont- Mundwasser 1,25 Mt. 3u haben in allen Chlorodont Berkaufsstellen.
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