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Nr. 529 46. Jahrgang

marum

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1. Beilage des Vorwärts

Vereidigung in der Nikolai- Kirche  

am 6. Juli 1809.

Wahlen vor

Gonntag, 10. November 1929

120 Jahren.

zwar einige Beamte zugelaffen, in Wirklichkeit mar aber jede Selbst permaltung aufgehoben. Diese war übrigens auch unter der alten Stadtverwaltung nicht sehr meitgehend gewesen. So hatte der Rat über die Rämmerei und den Haushalt die alleinige Berfügung. Einen Haushalt nach den heutigen Begriffen gab es nicht, mur einen solchen des Magistrats für die Rämmerei, deren Einnahmen 1806/07 rund 55 300 Taler betrug, eingerechnet etma 12 500 Taler Bestand vom vorhergehenden Jahre. Der Etat für 1929 hat befanntlich die Höhe von einer Milliarde überschritten.

Vor der Einführung der neuen Städteordnung ergänzten sich die Ratsmitglieder aus den Patriziergeschlechtern. Eine Berordnung des Kurfürsten Friedrich II.  , den Rat zum Teil aus den Zünften zu ersetzen, scheint menig Beachtung gefunden zu haben. Nur, wenn es um die Einhebung einer Sondersteuer ging, wurden die Zunftältesten über die Berteilung mit befragt. Die Bahl der eigentlichen Bürger war eine sehr beschränkte, von 155 706 Einwohnern im Jahre 1805/06 maren nur 12 862 Bürger. Aus geschlossen vom Bürgerrecht waren die Erimierten"( Hofleute, Adel, Beamte, Militärs, die sehr starke französische Kolonie, die Juden, Handwerksgefellen). Als die Franzosen abgezogen waren, fonnte man nicht zur alten Städteverfaffung zurückkehren, die Fran­apsen hatten den Freiheitsdrang des deutschen   Boltes start angeregt und mancherlei Verbesserungen gebrachyt. Unter dem Drucke des verlorenen Krieges und um die Opfer willigkeit der Bürger zu erhalten und zu erhöhen, mußten die deutschen Fürsten mancherlei zwar sehr große Lasten auferlegt, aber sie sind vielfach auch ber Antrieb für freiheitliche Forderungen gewesen.

Am nächsten Sonntag, dem 17. November, fällt die Entscheidung Konzessionen machen. Berlorene Kriege haben den Bölkern fets

über die zufünffige Kommunalpolifit der Reichshauptffadt Un­ermüdlich haben in den lehten Wochen die Mitglieder und Junt. fionäre der Sozialdemokratie für den Sieg der Liste 1 geworben. Daneben find Cichtreflame, Ciffaßfäulen und Propagandamagen in den Dienft der Werbung getreten. In der fommenden Woche wird Berlin   vollends im Zeichen eines modernen Wahlkampfes stehen. Wie anders die ersten Berliner   Stadtverordnetenwahlen vor nun­mehr 120 Jahren vor fich gingen, wollen wir unseren Lefern durch den nachstehenden Auffah erzählen.

Am 19. November 1808 war die Freiherr v. Sfeine Städteordnung Gesetz geworden. Die Franzosen  , die am 3. Dezember 1808 von Berlin   abzogen, hatten während ihrer zwei jährigen Befagung die preußische Hauptstadt felbft verwaltet, um möglichst viel Rontributionen aus der Bürgerschaft heraus zuholen. An der Spitze der Polizei und des Magistrats hatten fie

Der erste Stadtverordnetenvorsteher der Reichshauptstadt: Johann Paul Humbert.

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Die Bedenken des weisen Rates.

Bor 120 Jahren, am 26. Januar 1809 botte der Magistrat von der Kurmärkischen Kammer die erste Aufforderung erhalten, bie Einführung der Städteordnung in Berlin   vorzubereiten. Zunächst war eine Körperschaft der Stadtverordneten nötig, die den Magistrat zu wählen hatte. Das war indessen nicht so leicht, alle Unterlagen mußten erst beschafft werden. Die Einteilung der Wahl­bezirte( 102), die Aufstellung der Listen, getrennt nach Eigen tümern und Mietern usw. Bieles im Gesez schien dem Magistrat, der ein Ortsstatut zu entwerfen hatte, untiar, überhaupt famen dem weisen Rat allerlei Bedenken über den praktischen Wert der neuen Städteordnung. Er richtete deswegen eine Eingabe. an die Staatsbehörde, worin er das neue Gesetz ziemlich abfällig fritisierte. Es wurde darin die Befürchtung ausgesprochen, daß die Bürger in der Berwaltung zu wenig Berständnis hätten, man be fürchtete ihre Gleichgültigfeit und ihren Egoismus. In der Bossischen Zeitung" vom 11. Februar 1809 mar ein von amtlicher Stelle inspirierter Aufsatz erschienen, in dem die Vorteile der neuen Ordnung hervorgehoben wurden. Die Städteordnung stelle die Bürgerehre wieder her, verschaffe dem Bürger die Verwaltung feiner Angelegenheiten, die Wahl des Magistrats, die Berteilung der Gemeindelaften. Die Zweifel des Magistrats bezüglich der Eximierten" behob die amtliche Stelle durch die Weisung, diese feien aufzufordern, das Bürgerrecht zu erwerben, andernfalls fie nach§ 23 des Gesezes ihre Grundstücke veräußern bzw. ihr Gewerbe miederlegen müßten. Die ansässigen Juden sollten ebenfalls verpflichtet sein, das Bürgerrecht zu erwerben, den übrigen Schuh­juden" folle es freistehen.

Bahlen mit Gottesdienst und Glockengeläut.

Dem Wahlatt hatte ein Gottesdienst vorauszugehen. Da mun jeder Bezirk seinen Stadtverordneten besonders zu wählen hatte, so erforderte dies eine ausgedehnte Benuzung der Kirchen und eine außerordentliche Hilfeleistung der Geistlichen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Kirchen betrug 22, so maren 5 Tage nötig, um die 102 Wahlen zu vollziehen. Am 7. April 1809 machte der Magiftrat bekannt, daß die Wahlen nom 18. bis 22. April stattzufinden hätten. An den Wahltagen läuteten die Gloden wie zum Gottesdienst, vier Gardisten

der Kirchen. Ant 25. April veröffentlichte der Magiftrat Namen und Stand der gewählten 102 Stadtverordneten; es waren fast auss schließlich Repräsentanten der eigentlichen Bürgerschaft. Danach setzte sich die Versammlung zusammen aus 31 Kaufleuten, 28 Ge merbetreibenden, die sich Meister nannten, worunter auch die Maurer- und Zimmermeister, 9 Fabrikanten, 5 Eigentümern und Rentiers, 5 Gärtnern und Aderbürgern, 5 Brauern und Destilla­teuren, 4 Gastwirten, 4 Apothefern, 1 Schiffer, 1 Juwelier, 1 Bächter, 1 Arzt. Der Beamtenstand war nur durch drei Polizeibeamte und zwei Baninspektoren vertreten.

Feierliche Bereidigung in der Rifolaifirche.

Nachdem die Wahlen beendet maren, fand am 25. April die Konstituierung der Versammlung im jetzigen Universitätsgebäude statt. Man wählte den Präsidenten von Gerlach zum Bor­steher, den Kaufmann Humbert zum Stellvertreter. An Stelle der bisherigen 18 besoldeten Magistratsmitglieder wurden 10 befoldete und 15 unbesoldete gewählt. Die Stadtverordneten versammlung begann die Sigung mit der Wahl eines Ober­

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bürgermeister's, nachdem dessen Gehalt auf 4000 Taler fest­

gesetzt war. Einstimmig wählte man am 1. Mai Herrn von Ger  Ia ch als den ersten Oberbürgermeister von Berlin  . Für die übrigen Mitglieder des Kollegiums, die nach Verfügung der Regierung aus einem Bürgermeister, zwei Syndizi, einem Baurat, einem Kämmerer und vier gelehrten Räten bestehen sollten, bestimmten die Stadt verordneten dann in einer Sizung am 5. Mai die Gehälter, etwa

in der gleichen Höhe mie bisher. Für den Bürgermeister 2500 Taler, für die Syndizi und den Kämmerer 1800. Taler, für alle übrigen, auch den Baurat, 1200 Taler.

Der Uebergang zur neuen Ordnung sollte durch einen besonders feierlichen Att ausgezeichnet werden, der am 6. Juli 1809 por fich ging. Unter dem Läuten der Gloden versammelten sich alle Beteiligten, Stadtverordnete, Magiftrat usw. im berlinischen Rathaus. Bon da begab sich die ganze, Versammlung unter Glodengeläute aller Kirchen in die Nikolaifirche. Der Probst Ribbed hielt die Predigt, und dann nahm der Oberpräsident die feierliche Vereidigung des Oberbürgermeisters und des Magistrats vor. Darauf erfolgte der feierliche Rückzug unter Gloden­geläut und Spalier der Bürgergarde nach dem Rathaus.

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und ein Unteroffizier der Bürgergarde standen an den Eingängen Berlins   erfler Oberbürgermeister: Leopold von Gerlach  .

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