WERTHEIM
Leipziger Str.( Versand- Abt.)
Königstraße
Rosenthaler Str.
Moritzplatz
3950
Damen- Mantel
Fancy- Stoff, geschweifte Form, ganz
auf Kunstseid.- Futter, Nutriette- Kragen
Damen- Mantel
reinwoll.Velours, Nutria
Kleiderstoffe
Klelder- Schotten
neue Muster, doppeltbreit, Meter 120 Ratinė für Morgenröcke, Meter 175 Woll- Crêpe de Chine
in vielen Farben, Meter
Crêpe pointillé
210
der Modestoff, Meter 290
Crêpe- Cald reine Wolle,
alle Modefarb, ca. 130 cm br., Mtr. 390
Seidenstoffe
Moiré- Kunstseide
feine Pastellfarb., doppeltbr., Mir. 375 Georgette reine Seide,
viele Farben, ca. 100 cm br., Meter 560 Crêpe de Chine
gute Kleiderware, große Auswahl, reine Seide, ca. 100 cm breit, Meter 580
Samt
Waschsamt feine Rippe,
gute Köperqualit., ca. 70 cm br., Mtr. 195 Köpersamt solide im Tragen, 490
moderne Farben, ca. 70 cm br., Mtr.
Rips- Mantel
Nachmittagskleid
Krag. u. Aermel- Besätz, 69M
55M
0
Kunstseiden- Futter
M Glocke, Seal- Kanin- reinseid. Marocain, m. 59M
Besatz, auf Kunstseide Stickerei Verzierung
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Spielzeug. Aübstellungen:
Leipziger Str.:
24.50
Im Auto
durch das Märchenland
Rosenfhaler Str.: Was 3 kleine Bären im Walde erlebten
Jugendliches Kleid reinseid. Crêpe de Chine, mit breiter Spitze garniert
Gesellschaftskleid Crêpe- Georgette, reiche
Peristickerei, auf Crêpe 49M
de Chine- Unterkleid
Königstr.: Die Zwerg- Eisenbahn
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An die Mitglieder
Der bisherige Zahlstellenvorstand, bestehend aus den Herren Repschläger, Schilf, Ihm, Gumz, Throne, Krenz, Anders, Brose, Zager, Hoppe und Brauer, ist durch den Zentralvorstand aus dem Zentral.verband der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen Deutschlands wegen verbandsschädigenden Verhaltens ausgeschlossen worden. Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober/ 2. November 1929( Z XI 341/29 u. Z XI 841/29) ist den bisherigen Mitgliedern des Zahlstellenvorstandes verboten, über das Vermögen der Zahlstelle Berlin zu verfügen.
Es ist weiter angeordnet worden, die Geschäftsräume der Zahlstelle Berlin an den Unterzeichneten als Sequester herauszugeben. In meiner Eigenschaft als Sequester habe ich die Verwaltung der Geschäftsräume übernommen und die Ausübung der Verwaltung an folgende Herren übertragen:
Ich fordere alle bisherigen Bezirkskassierer auf, die in ihrem Besitz befindlichen Marken und Geldbeträge aus dem Erlös der Marken, sowie die in ihrem Besitz befindlichen Bücher und sonstige Verbandsmaterialien nicht an den bisherigen Zahlstellenvorstand, sondern an die obengenannten fünf Herren in den bisherigen Geschäftsräumen Engelufer 24-25 abzurechnen bzw. abzuliefern.
Ueber die Ablieferung der weiteren Beiträge wird durch den neuen Zahlstellenvorstand eine gesonderte Mitteilung erfolgen.
Zugleich fordere ich alle diejenigen Mitglieder, die Prozesse vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und sonstigen Behörden führen, auf, den obengenannten Herren Vollmacht zu erteilen.
Ich weise darauf hin, daß die Mitglieder des ehemaligen Zahlstellenvorstandes nicht mehr berechtigt sind, Beiträge für den Zentralverband der Zimmerer zu kassieren oder kassieren zu lassen.
An die Mitglieder
Der unterzeichnete Vorstand teilt hierdurch den Mitgliedern mit, daß folgende Kameraden die Geschäfte der Zahlstelle führen:
1. Gottlieb Frach 2. Gustav Golze
3. Emil Ziege
Engelufer 24-25,
3. Stock, Zimmer 51.
Die bisherigen Bezirkskassierer der Zahlstelle Berlin werden aufgefordert, über die ihnen ausgehändigten Beitragsmarken sich zur Abrechnung bereit zu halten. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß die bisher in der Zahlstelle Berlin üblichen Beitragsmarken nicht mehr verwendet werden dürfen, sondern daß an deren Stelle andere Marken treten werden.
Das sich im Besitz der bisherigen Bezirkskassierer befindliche Material ist ebenfalls an den obengenannten Vorstand abzuliefern. Den Bezirkskassierern wird noch Mitteilung zugehen, an welchem Tage und zu welcher Zeit die Abrechnung zu erfolgen hat.
Wir warnen die Mitglieder, ihre Mitgliedsbücher irgend jemand auszuhändigen, da die Bücher gebraucht werden, um die Gültigkeit der ferneren Mitgliedschaft im Zentralverband der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen nachzuweisen.