und psychischen Dualen der Arbeitslosigkeit wenigstens vorübergehend vergessen lassen, bis lange in den Winter hinein fortzuführen und zeitig im Frühjahr wieder anzunehmen. Leider sind in diesem Jahre die Mittel. die der Reichshaushalt für Notstandsarbsiten vorsieht, s o knapp bemessen worden, daß sie bereits jetzt restlos ge- banden sind und daß die Fortführung und Nollendung mancher Notstandsarbeit in Frage gestellt ist, von der Un- Möglichkeit, neue Arbeiten in Gang zu bringen oder für das zeitige Frühjahr vorzubereiten, ganz zu schweigen. Das Reichsarbeitsministerium bemüht sich seit langem, weitere Mittel noch in diesem Haushaltjahr flüssig zu machen oder sonstige Möglichkeiten zu finden, um«ine vollständige Stockung der Notstandsarbeiten zu vermeiden. Auch auf dem Gebiet des�Landarbeiterwoh- nungsbaues waren ähnliche Schwierigkeiten aufgetreten, da die Haushaltmittel sich dem Ende zuneigten. Es ist jedoch gelungen, die größten Schwierigkeiten zu beseitigen und eine Unterbrechung der Förderung des Landarbeiterwohmmgs- baues, über dessen volkswirtschaftliche Bedeutung nur eine Meinung herrscht, zu verhindern. Wie in früheren Iahren, so hat auch im Herbst dieses Jahres das Reichsarbeitsministerium die großen B e s ch a f- fungsressorts des Reiches und der Länder gebeten, im Interesse der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darauf hinzuwirken, daß in den Wintermonaten in möglich großem Umfange öffentliche Arbeiten vergeben werden. Die Beschaffungsressorts haben sich schon auf Grund der vor- jährigen Verhandlungen bei der Vergebung der Aufträge von der Notwendigkeit des Ausgleiches der Konjunktur- und Saisonschwankungen leiten lassen und den einzelnen Be- schaffungsstellen entsprechende Anweisungen erteilt, haben ferner zugesagt, daß sie die Möglichkeit verstärkter Auftrags- Vergebung in diesem Winter nochmals überprüfen und ent- sprechende Anordnungen erlassen werden. Gerade bei der Reichsbahn und der R e i ch s p o st, deren Beschaffungen einen ganz überwiegenden Teil der öffentlichen Aufträge überhaupt ausmachen, ist der Umfang der Beschaffungen in jedem Zeitpunkt von den Einnahmen abhängig. Es ist auch geprüft worden, wie weit es möglich ist, eine verstärkte Vergebung an Aufträgen in den Wintermonaten dadurch zu erreichen, daß Beschaffungen, die für den Haushalt des nä ch st en Jahres vorgesehen sind, vorweggenommen werden. Soweit es sich hierbei um den Reichshaushalt selbst handelt, stehen hier noch die etatsrechtlichen Vorschriften, vor allem aber auch die unge- klärte Finanzlage des Reiches entgegen. Die Frage wird aber vom Reichsarbeitsministerium im Auge behalten. Etwas günstiger liegen die Dinge in diesem Punkte bei der R e i ch s- b a h n und der R e i ch s p o st. Das Reichsarbeitsminisierlum hat die Reichsbahn gebeten, ihre Anweisung an die Be- schaffungsstellen sobald wie möglich herauszugeben und ihnen dabei gleichzeitig wie in früheren Jahren zu empfehlen, die Wintermonatc Januar bis März besonders stark mit Aufträgen zu belegen. Die Reichsbahn hat sich bereit erklärt, diesen Wünschen zu entsprechen. Das Haushaltsjahr der Reichspost beginnt wie das des Reiches am 1. April: die Reichspost hat aber die Möglichkeit, schon einig« Zeit vorher im Wege des Vorgriffs Austräge aus ihrem Haushallsplan für 1930 zu vergeben. Sie hat in Aussicht gestellt, von dieser Möglichkeit im Rahmen der verfügbaren Mittel wellest- gehenden Gebrauch zu machen. Die geschilderten Maßnahmen werden die Winter- arbeitslostgkell mildern, sie werden sie aber nicht b e» feit igen. Ein großer Teil der Arbeitnehmer wird trotz allem leider keine Arbeit finden oder sonst seine Arbeitsstelle verlieren und auf die Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung angewiesen bleiben. Damit kann der Arbellslose nicht weit kommen. Mit Hilfe dieser Unterstützung kann jedoch die ärgste Rot abgewendet werden. Der allgemeine Leistunas- abbau der Unterstützungssätze ist ja verhindert und der An- stürm gegen das große Werk der Ärbellslofenverficherung ab- gewehrt worden. Was die K r i s e n u n t e r st ü tz u n g an- belangt, so wird das Reichsarbeitsministerium nichts-unver- sucht lassen, um die Mittel zu erhalten, die zu einer aus- reichenden Fürsorge benötigt werden.
Hugenberg und seine Fraktion. Was wird mit ß 4?- Wer w»rd reden? Gegenüber der deutschnationalen Pressestelle erklärt die „Berliner Börsenzeitung" die Behauptung, es sei am Montag in der deutschnatlonalen Reichstagsfraktlon überhaupt nicht über den§ 4 des Volksbegehrens verhandelt worden, für objektiv unwahr. Sie wiederholt nochmals: Es hat in der Fraktion eine sehr ausgedehnte und lebhafte Debatte über den S 4 stattgefunden. Die Versuche der deutsch . nationalen Pressestelle, diese Tatsache zu vertuschen und einfach abzu- leugnen, entspricht durchaus der auch in der gestrigen Fraktionssitzung von gewisser Seite angewandten Taktik, die Vertreter der ge- inötzigten und vernünftigen Richtung mundtot zu machen. Wir sind der Ansicht, daß durch diese Art Terror sowohl die Deutschnationale Volkspartci selbst, wie auch die gemein- sam« Sache des nationalen Bürgertums geschädigt wird. Zu der Meldung der Pressestelle, daß Hugenberg die Vertretung seines Antrags im Reichstag nicht selber durch- führen, sondern einem seiner Leute überlassen werde, bemerkt die„Börsenzeitung": Diese Mitteilung dürste wohl allgemein st arte Verwunde- r u n g auslösen: nicht zuletzt in weiten Kreisen der Deutschnatlonalen Volkspartei, wo man«s bisher geradezu als selbstverständlich angesehen hatte, daß der verantwortliche Führer des Reichs- ausschusses und intellektuelle Vater des Volksbegehrens sich das Recht nicht nehmen lassen werde, sein Gesetz auch vor dem Parlament persönlich zu vertreten. Die Verwunderung dürfte allerdings sehr stark sein. Denn Herr Hugenberg hat mit jener unfehlbaren Art von Takt, durch die er so oft an Wilhelm II. erinnert, der Well zu verstehen gegeben, daß er sich selber für z u gut hält, um sich im Reichstag herauszustellen. Das ist eine Unverschämt- bell nicht nur gegenüber dem Reichstag , sondern auch gegen- über jenem deutschnationalen Reichstagsabgeordneten, der dazu verurteill wird, die von Hugenberg eingebrockte Suppe auszulöffeln. Wer an Hugenbergs Stelle spricht, ist von vornberein durch Hugenberg disqualifiziert. Anständiger- weise dürste sich jetzt überhaupt keiner mehr dazu hergeben!
Oer strafbare Ehebruch. Kampf gegen mittelalterliche Nechtsbestimmungen.
Der Strafgesetzousfchuß beriet»estern die strafbare Handlung des Ehebruchs. Nach§ 312 des Entwurfs soll mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft werden, der die Ehe bricht. Die Tat soll nur aus Verlangen des verletzten Ehegatten und nur dann oerfolgt werden, wenn die Ehe wegen des Ehebruchs geschieden worden ist. Frau Weber(Z.) trat für den Vorschlag des Entwurfs«in. Die Ehe müsse geschützt werden, sie sei keine Privatangelegenheit, sie sei die Grundlage der Gesellschaft und des Staates. Es sei auch richtig, daß die nach dem geltenden Gesetz vorgesehene Gefängnis- strafe von 6 Moyaten auf 1 Jahr erhöht werde. Frau P f ü l f(Soz.) beantragte die Streichung des An- trags des Z 312. Dieser Strafbestimmung fehle jede Berechtigung. Sie halte sich an den eklatanten Bruch der Che und mache diesen strafbar, während sie andere Handlungen, die sich in viel höherem Maße gegen das Wesen der Ehe richteten, straflos lasse. Außerdem würde nur ein ganz kleiner Teil der Ehsbruchsfälle strafrechtlich verfolgt, so daß die Strafbestimmung wirkungslos sei. In den meisten Fällen, in denen Strafantrag wegen Ehebruchs gestellt wurde, geschehe das nicht aus moralischen Gründen. sondern aus Haß, Rache oder zum Zwecke der Erpressung. Es «könne nicht Aufgabe des Gefetzgebers sein, eine Gesinnung zu unter- stützen, wie sie sich in den Strafanträgen wegen Ehebruchs zeigt. Die Erfahrung habe gezeigt, daß gerade die anständigen und fein- finnigen Menschen von dem Recht auf Stellung des Strafantrags wegen Ehebruchs keinen Gebrauch machen. Abgg. Maslowski(Komm.) und Ehlermann(D.) erklätten sich für di« Streichung des Z 312. Abg Hanemann(Dnat.) erlangte die strafrechtliche Verfolgung der Ehebrüche, ohn« Rücksicht darauf, ob Strafantrog gestellt werde/ Abg. Kahl erklätte, die Statistik der Bestrafungen mache ihn bedenklich. In den meisten Fällen(200 bis 300 in den letzten Jahren) wurde nur auf Geldstrafe erkannt, In 123 bis 143 Fällen sei In den letzten Jahren auf Strafe unter 3 Monaten Ge- fängnis, vereinzelt nur auf höhere Strafen erkannt worden. Justizminister o. Guerard erklätte sich für§ 312. Fast all« Kulturstaaten erklärten den Ehebruch für strafbar. Straflos sei er nur in England, einigen Schweizer Staaten und in Rußland . In England untettiege der Ehebruch der Abutteilung durch geistliche Gerichte. Das durch den Z 312 geschützte Rechtsgut sei die Che, die Grundlage des Staates. Der Ehebruch sei vom religiösen Stand- punkt ein« oerwerflich« Handlung. Die monogame Che sei eine der wichtigsten Grundlagen des Staates. Auch die Verfassung habe di« Ehe unter besonderen Schutz gestellt. Der Staat müsse für die Reinhaltung der Familie sorgen und deshalb den Ehebruch be- strafen. Di« Beibehaltung einer Strafvorschrist wegen Ehebruchs sei geboten. Abg. Landsberg(Soz) führte aus: Als Christus der Ehe- brecherin verzieh, sei er gewiß nicht in den Verdacht gekommen, den Ehebruch nicht zu mißbilligen. Di« Streichung der Strafbar- keit des Ehebruchs bedeute noch nicht, daß er gebilligt werde. Wenn
man die Streichung der Strafbarkeit des Ehebruchs für richtig halle , müsse man di« Streichung vornehmen, ohne sich durch die Ber- ständnisloflgkell eines Teils der Oesfentlichkell hindern zu lassen. Wenn sich aus der Anerkennung der Ehe als Grundlage des Staates die Notwendigkell der Strofbarkell des Ehebruchs ergebe, dann wäre er ein schweres Delitt gegen den Staat und dürfe nicht von einem Strafantrog des anderen Ehegatten abhängig fem. Wenn die höchsten Güter der Nation auf dem Spiel ständen, dürfe man die Verfolgung nicht von dem Willen des einzelnen abhängig machen. Der Fall des Ehebruchs sei auch nicht der einzige schwere Verstoß gegen eheliche Pflichten. Konsequenterweise müsse man jeden Verstoß gegen die Grundlage der Ehe unter Strafe stellen, wenn man den Ehebruch für strafbar erkläre. Die ganze Wirtschaft- liehe Struktur der Gesellschaft habe sich in letzter Zell geändert. Früher sei die Frau wehrlos gewesen, heute sei der Frau die Mög- lichkeit gegeben, sich wirtschaftlich selbst zu erhalten und das gäbe ihr di« Möglichkeit, gegen den Mann die Scheidungsklage anzustrengen. Infolgedessen würden heute mehr Ehebruchprozeßfälle bekannt als früher, das beweise aber nicht, daß früher weniger Ehebrüche als heute vorgekommen sind. Keinesfalls ein Strafgesetz geeignet, den Ehebrüchen vorzubeugen. Mit dem Strafgesetz werde man die Ehe nicht erfolgreich schützen. Abg. E m m i n g e r wies darauf hin, daß jährlich 13 000 Ehen wegen Ehebruch geschieden wurden. Wenn auch hier von einigen Fällen nur ein kleiner Teil strafrechtlich verfolgt werde, so sei die Strvfvorschnft doch notwendig, um di« Ehe zu schützen. Dr. Rosenfeld(Soz.) richtet di« Frag« an die Iustizver- waltung, ob denn von den festgesetzten Freiheitsstrafen überhaupt auch nur einig« wirklich verbüßt wurden. Landgerichtsdirektor Rietzsch erklärt« für die preußisch« Iustizoerwalwng, aus der Tatsache, daß das I u st i z m i n i st e- rium sich niemals mit den Gnadengesuchen von Ehebrechern zu befassen gehabt habe, gehe hervor, daß die Geldstrafe geschafft wurde und daß die Freiheitsstrafen schon von den Gerichten ausgesetzt wurden. Ministerialrat Dr. Dürr erklätte für die bayerisch« Justiz- Verwaltung, daß das bayerische Justizministettum sich ein einziges Mal mit einer Freiheitsstrafe wegen Ehebruchs beschäftigt und in diesem Falle zu einer Geldstrafe begnadigt habe. Dr. R o s« n f e l d stellte auf Grund einiger Mitteilungen fest, daß die wegen des Ehebruchs vorgesehene Strafe völlig auf dem Papier steh«. Eine Geldstrafe würde niemand, der den Ehebruch für eine besonders strafbare Handlung halte, als eine ausreichende Sühne bezeichnen können. Wenn nun aber auch noch festgestellt werde, daß nicht einmal in den wenigen Fällen, bei denen auf Freiheitsstrafz erkannt worden sei, diese verbüßt wurde, dann zeige sich erst recht, wie sinnlos und überflüssig die ganze Strafvorschrist sei. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Aufrechterhaltung des Z 312 mit Stimmengleichheit abgelehnt. Die Strafvorschrist gegen den Ehebruch ist damit gefallen.
Was war mit der KV®.? Viel Fragen und wenig Antworien.
ZI obdachlose Familien in Warschau , die 7 Monate lang unter der großen Poniatowskibrücke Hausen, werden in Notbaracken ein- quartiert Ein Sensativnsblatt behauptet, sie wollten lieber unter der Brück« bleiben!
Der Sklarek-Untersuchungsausschuß des Prcußi- schen Landtages vernahm am Dienstag zunächst den früheren Direktor der KDG. und BAG., Sie bürg. Es stellte sich heraus, daß nicht, wie der kommunistische Abgeordnete Kasper behauptet hat, Kieburg Buchdrucker war und durch sozialdemokratische Protek- tion ins Amt gekommen ist Kieburg war vielmehr von Berus Textilkaufmann und vor dem Krieg Mitbesitzer einer Druckeret Als Zivildienstpflichtiger wurde er während des Krieges der Gemeinde Neukölln überwiesen und war in deren Kleidcrstclle tätig, wurde zu deren Leiter und dann auf Empfehlung des dortigen zuständigen Referenten nach Berlin übernommen. Kieburg bestreitet mit Entschiedenheit, irgendwie gegen die Gesetze verstoßen zu haben. Richtig je, nur, daß er im Jahr« 1924 für die KVG, für V/t Millionen Mark Waren gekauft habe, aber im ausdrücklichen Auftrage des Aufsichtsrats und nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kämmerers, der das Geld zur Verfügung stellte. Er habe damals nicht an die Stabilisie- rung geglaubt, und durch diese Fehlspetulation sei die KVG. festgefahren und habe später liquidiert werden müssen. Vor dem Liquidationsbeschluß habe er den Aussichtsrat und den Kämmerer persönlich darauf aufmerksam gemacht, daß mit einem großen Verlust zu rechnen set Als dieser eintrat, sei er nicht entlassen worden, sondern auf«igenen Wunsch wegen der dauernden Angriff« und Hetzereien ausgeschieden. Die Abgeordneten, besonders der Berichterstatter Koenneck«, befragten dann den Zeugen stundenlang, ohn« daß etwas Wesent- liches dabei herauskam. Während der Mittagspause entfernte sich der augenscheinlich trank« Zeug« mit dem Bemerken, daß er den Verhandlungen nicht mehr folgen könne. Es sollte dann der Zeuge Bürgermeister Kahl vernommen werden, der auch anwesend war. Doch hatte sein Rechtsbeistand«in Gutachten des Privatdozenten Dr. Kronfeld überreicht, in dessen Behandlung Kohl ist, wonach Kohl weit über ein« seelisch« Depressipn hinaus einer schweren Nervenkrankheit verfalle» ist und ohne Gefährdung seines Zustande» nicht öfienllich vernommen
werden kann. Auf Antrag des Abgeordneten Buchhorn(Deutsche Volkspartei ) verzichtete daher der Ausschuß aus die Be- fragung Kohls. Hierauf wurde Direktor Schüning, früher besoldeter Stadtrat, vernommen. Er erklätte, daß er vor dreieinhalb Jahren aus dem Wagistrot ausgeschieden sei, keinerlei Akten besitze und deshalb nur aus der Erinnerung aussagen könne. Er habe als Haupt- dezernat di« Straßenbahn gehabt, die im Jahrs 1023 zusammen- gebrachen war und wieder aufgebaut werden mußte. Die KVG. habe überhaupt nicht zu seinem Referat gehött; er habe nur in, Aufstchtsrat gesessen und die Liquidation befürwottet, weil er diese Att Kleiderverkauf nur für die Wohlfahrtsempfänger und städtischen Angestellten nicht für eine Aufgabe der Stadt gehalten Hobe. Im Anschaffungsamt Hab« er sachliche Differenzen mit Direktor Kieburg gehabt, der am liebsten ein großes städtisches Warenl)aus aufgebaut hätte, während Schüning den Standpunkt vertrat, daß eine eigene Lagerhaltung unnötig sei, daß der Bedarf der Stadt nach dem Etat leicht festgestellt und durch ein z e n- trales Anschaffungsbureau mit zwölf Mann Personal befriedigt werden könnte. Solange er im Anschaffungsamt gewesen sei. sei von einem Monopol der Sklareks auf Textilwaren nie die Rede gewesen. Auch Direktor Schüning wurde nach zahllosen Einzelheiten aus seiner Amtszeit gefragt, lehnte aber schließlich die Beantwortung der Fragen mit der Erklärung ab, er wisse wirklich nicht mehr, was er in einer Sitzung vor fünf oder sechs Jahren gesagt hätte. Der Ausschuß vertagte sich dann auf nächste Woche. Schüning aus der Partei ausgeschlossen. Der engere Bezirksvorstand der Sozialdemokratischen Partei von Groß-Berlin hat am 12. November einstimmig beschlossen, das Mitglied Schüning, Generaldirektor der Berliner Behala, aus der Partei auszuschließen. Der Bezirksvorstand sah in dem Verhalten Schünings, der mit den Sklareks Privatgeschäfte gemacht Hot, einen Verstoß gegen di« Parteimoral.
Das Veich Hilst den Oeutschruffen. Sechs Millionen fürs Erste. Die Reichsregierung hat sechs Millionen Matt zur Hilfeleistung für die deutschrusstschen Bauern bewilligt, die dem Sowjetparadies zu entrinnen streben. Die deutsche Botschaft in Moskau ist beauf- rragt, sofort eintausend dieser Aermsten noch Deutschland zu be- fördern. Sie kommen zunächst ins Flüchtlingslager Hammerstein bei Schneidemühl , da» bis zu 4000 Menschen beherbergen kann. Wetter« Transport« sollen folgen. Zum Teil werden di« Rück- wanderer im deutschen Osten angesiedelt werden. Aus dem Dispositionsfonds des Reichspräsidenten sind 200 000 Matt für dies« Hilfsaktion bestimmt worden. Me Deutschen werden zu Geldspenden aufgefordert
Aeue Verhaftung in Aliona. Im Zusammenhang mit den Äombenattentaten. Hamburg , IS. November. Nachdem die Ermittlungen In der Angelegenheit der Bomben. attcutate weiteres belastendes Material gegen den Ge. melndevorsteher Vick aus Rönne(kreis Winsen) und den Landwirt L u h m a n n aus Elüs(kreis Winsen) ergeben haben. sind beide festgenommen und dem llnlerfuchuagsrlchter in Altoua vorgeführt worden. Zu der gleichen Angelegenheil wurde auch der Denlist Rltschke an» Artlenburg zur Vernehmung nach Altona gebracht, aber noch der Vernehmung wieder entlasse«.