2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 51.
Abgeordnetenhaus.
30. Sigung vom 28. Februar, 11 Uhr. Die Berathung des Kultusetats, Ausgabetitel niftergehalt wird fortgesetzt.
Sonnabend, den 29. Februar 1896.
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13. Jahrg.
ning tamen auch noch andere Hausgenossen zu der Ueberzeugung, ein Opfer der unglücklichen Zeitverhältnisse geworden daß sie von Frau Domining bestohlen worden seien, und eine sein. Auch sei er durch verschiedene seiner Angestellten der Frauen bat die Frau Fauser, in der Domining'schen Wohnung arg geschädigt worden, beispielsweise durch den Rittmeister R. Mi- und faum aus dem Gefängniß heraus, mußte Frau Domining Mart. Der letztere befindet sich in Amerika , der erstere ist verUmschau zu halten. Dabei wurde ein gestohlenes Objekt gefunden, um 2000 und durch den Agenten B. um verschiedene hundert Abg. v. Jazdzewski( Pole) bekämpft die gestrigen Aus- Schuld an dieser zweiten Berurtheilung der Frau Fauser zu und einer der schamlosesten Betrüger sei, der in der leichtfertigsten infolge einer neuen Verurtheilung wieder hinein. Sie schob die storben. Staatsanwalt Flickel führte aus, daß der Angeklagte führungen des Kultusministers zur Polenfrage. Minister Boffe: Ich habe den Eindruck, als ob die Ant: Rache. Nun fand sich aber noch eine zweite Frau, welche der gemacht habe. Er beantrage gegen ihn eine Gefängnißobwohl diefe ihr und dem Kinde Wohlthaten erwiesen, schnob sie und unverantwortlichsten Weise eine Menge Personen unglücklich wort auf die Rede des Vorredners ihm bereits gestern ertheilt Frau Fauser feindlich gesinnt sein konnte. worden ist. Dem Hauswirth strafe von fünf Jahren und zehn Jahre Ehrverlust. Der war eine Flasche Wein gestohlen worden. Abg. v. Zedlitz( ft.) tritt ebenfalls den Ausführungen Frau Schillock, erzählte dem Wirth, Frau Fauser habe Eine Mietherin, Angeklagte hielt noch eine längere Vertheidigungsrede. Jazdzewski's entgegen. Der Gerichtshof erkannte auf 22 Jahre Gefängniß die Flasche Wein gestohlen. Zur Rede geftellt, erklärte Frau und dreijährigen Ehrverlust. Abg. Bachem( 3): Wenn die Ertheilung und Beaufsichtigung Fauser: Nein, gerade umgekehrt, Frau Schillock hat die Flasche des Religionsunterrichts ein Akt der Staatshoheit sein soll, wie genommen!" und dafür brachte sie auch Beweise vor, so daß sich her völlig unbescholtene Arbeiter Karl August Arndt in RixDem Zrrthum eines Gerichtsvollziehers hat es der bisder Minister sagt, so ist offenbar Staatshoheit gleichbedeutend Frau Schillock schließlich zu einem Geständniß gezwungen sah. mit Staatsomnipotenz.( Sehr richtig! im Zentrum.) Redner Bald darauf ging bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht II. Dorf zu verdanken, daß er vielleicht ins Gefängniß wandern wendet sich sodann eingehend gegen die Bedliß'schen Ausführungen eine schriftliche Denunziation ein, durch welche Frau Fauser mehrerer muß. Arndt hatte sich am Dienstag vor dem Rixdorfer zu gunsten des Fall'schen Erlasses und gegen Wiedervorlegung Majestätsbeleidigungen bezichtigt wurde. Die Denunziation berief sich Schöffengericht wegen Arrestbruchs zu verantworten. Im Noeines allgemeinen Schulgesetes nach Art dessen von 1892. Wenn auf das Zeugniß der vorgenannten Frau Schillock und einer vember v. J. nahm der Gerichtsvollzieher Schmidt in Rixdorf fich ein Kultusminister finde, der den Muth habe, ein solches Näherin Petruschka und war mit dem Namen„ Louise Bilandt- anstatt bei dem Vater des Angeklagten bei letzterem ſelbſt eine Gesetz wieder einzubringen, werde derselbe das Zentrum ent- Berlin " unterschrieben. Nach dieser Louise Wilandt ist in Berlin Pfändung vor, gegen welche Arndt zwar bei Gericht protestirte, schieden auf seiner Seite haben.( Beifall.) Gestern sei vom und in Charlottenburg polizeilicherseits lange Zeit gesucht worden, Arndt jedenfalls formell nicht richtig verfahren ist. Die Sachen, jedoch ohne Erfolg, da der mit derartigen Eingaben unkundige Regierungstische ein Komptabilitätsgesetz angekündigt worden. jedoch vergeblich, eine Person dieses Namens war nicht zu er Ein solches sei in der That um so unentbehrlicher, als für die mitteln. Immerhin wurde Anklage gegen Frau noch in der Arndt'schen Wohnung. welche gepfändet waren, beließ der Gerichtsvollzieher vorläufig Verwendung der zahllosen Nebenfonds des Kultusministeriums a user erhoben, da die bezeichneten Zeugen den Inhalt fälle in seiner Familie gerieth Arndt inzwischen in große Noth, Durch schwere Krankheits c3 an festgelegten Grundsätzen gänzlich fehle. Hier der Denunziation bestätigten. In der Hauptverhandlung bat nun müffe unbedingt etatsrechtliche Klarheit geschaffen werden. der Vertheidiger, Rechtsanwalt Volkmer, darum, einen Schreib- fodaß er einen Theil der Wirthschaftssachen, darunter die ges Der Kernpunkt ist, daß der katholische Volkstheil unter den sachverständigen zuzuziehen, daraus werde sich ergeben, daß Frau Pfändeten, verkaufen mußte, um Arzt und Apotheke
entscheidenden Elementen nicht annähernd seiner Ziffer Domining die Verfasserin bezw. Schreiberin der Denunziation die gepfändeten Sachen abholen wollte, bezahlen zu tönnen. Alz nun der Gerichtsvollzieher
gemäß vertreten ist. In den Dezernaten für katholische An- sei, wenn auch letztere eine verstellte Handschrift zeige. Der Ge
waren dieselben
Versammlungen.
gelegenheiten giebt es keinen katholischen Dezernenten. Redner richtshof lehnte diesen Antrag ab, da sich derselbe selbst über- nicht mehr vorhanden und so wurde gegen Arndt Anzeige erflicht hier eine Vertheidigung der ultramontanen Preffe ein gegen zeugt haben wollte, daß eine Identität der Schrift nicht vorliege. ftattet und Anklage erhoben. Arndt gab im Termin an, er habe die gestrigen Angriffe v. Gynern's und legt dann dar, einen wie Die Angeklagte gab zwar zu, mit den Frauen von der kaiser- geglaubt, die Sachen verkaufen zu dürfen, weil sie ja bei ihm äußerst geringen Prozentsaz die Katholiken unter den geistlichen Familie gesprochen zu haben, das sei aber nur in ehr- nur irrthümlich gepfändet worden seien. Leider mußte Arndt lichen Schulinspektoren im Nebenamt hätten. Weiter vererbietigſter Weise geschehen und sie verwahrte sich dagegen, daß erfahren, daß seine Ansicht irrig sei, denn der Gerichtshof mußte langt Redner dasselbe Recht der katholischen Ordensgenossen- auch nur ein mißbilligendes, geschweige denn beleidigendes Wort ihn nach den Bestimmungen des Gesetzes für schuldig erachten schaften auf freie Bewegung, wie die evangelischen es befäßen. in der ganzen Unterredung gefallen sei. Sie habe in Weimar und es lautete das Urtheil auf die niedrigste Strafe, einen Tag Minister Boffe: Ein Gesetz über die Kirchhofsfrage ist im selbst Verbindungen mit dem Hofe gehabt und habe gar keine Gefängniß. Der Gerichtshof will jedoch den Angeklagten Ministerium des Innern verzögert worden durch den Ministerwechsel, Veranlassung, über Fürften Ungünstiges zu reden. zur Begnadigung empfehlen. der Entwurf ist aber an die Oberpräsidenten gegangen. Konfessionelle Der Vertheidiger suchte nachzuweisen, daß Frau Schillock höhere Lehranstalten wollen wir nicht, wie weit sollen denn der Angeklagten feindlich gesinnt sei und ebenso wenig Glauben auch die Eltern ihre Kinder schicken, sie würden sich für so weite verdiene, wie die Zeugin Petruschka, die einen zweifelhaften Schulwege bedanken. Die Oberregierungsräthe in den betr. Lebenswandel führe. Der Gerichtshof glaubte aber, gerade der Dezernaten sind nicht alle evangelisch, in Münster z. B. ist ein letzteren Zeugin, die nur ein beleidigendes Wort aufgefangen Arbeiter Berlins und der Umgegend hielt am Sonntag, den Der Verband aller in der Metallindustrie beschäftigten Katholik. Im übrigen kommt es nur darauf an, daß die Herren haben wollte, Glauben schenken zu müssen und erkannte auf 23. Februar, im Feenpalast eine außerordentliche Generaldas Herz auf dem rechten Fleck haben, und nicht auf die Kon- brei Monate Gefängniß. fession. Die Kreis: Schulinspektionen will ich überNo versammlung ab, welche von ca. 1300 Mitgliedern besucht war. haupt zum Hauptamt machen, allmälig, und den Geistlichen Großartige Schwindeleien, welche an die Thätigkeit der Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende der nehmen, da diese auch so schon mit sozialen Aufgaben be- Adele Spikeder erinnerten, wurden dem Kaufmann Georg seit letzter Generalversammlung verstorbenen Kollegen Lerch und beoste zur Taftet sind. Noste zur Last gelegt, welcher gestern der dritten Straftammer Hilpert, deren Andenken von der Versammlung in üblicher Weise Was den Falk'schen Erlaß anlangt, so wird mir der Vor- des Landgerichts I aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. geehrt wurde. Hierauf wurde in den ersten Punkt der Tages redner in nicht einem einzigen Falle nachweisen können, daß in Der Angeklagte bekleidete viele Jahre hindurch eine auskömm ordnung, Besoldung des ersten Vorsitzenden, eingetreten. Bom den dogmatischen Inhalt des Religionsunterrichts eingegriffen liche Stellung als Inspektor einer Berliner Hagelversicherungs- Rendanten wurden die Gründe flargelegt, welche den Vorstand worden ist. Eine prinzipielle Verständigung in dieser Frage ist Gesellschaft. Im Jahre 1893 hielt er es für angebracht, ein veranlaßt, einen derartigen Antrag der Generalversammlung zit zur Zeit nicht möglich, aber der preußische Staat tann, wenn er Bankgeschäft zu gründen. In der ersten Etage des Hauses unterbreiten. Die Organisation sei von Monat zu Monat stets auf seine Staatshoheit noch etwas Gewicht legt, sich nicht dazu Böchstr. 34 stattete der Angeklagte zwei kleine Räume im Steigen begriffen, im letzten Monat feten allein verstehen, die preußische Schule vermittelst des Religions- nothdürftig als Bureaus" aus. Ein Schreiber bildete 851 Neuaufnahmen vollzogen und eine Einnahme von 3000 m. unterrichts an den katholischen Klerus auszuliefern. das ganze Personal. Ein großes Schild that den erzielt worden. Die Zahl der ständig zahlenden Mitglieder sei Tas ist auch der Grund, weshalb auch jetzt ein Schul- Vorübergehenden fund, daß das Bankgeschäft von Noste fich bereits auf über 7000 Mitglieder gestiegen, und somit sei es für geset von mir nicht für möglich gehalten wird. auch mit dem Ankaufe von Grundstücken und mit der Ver- den Rendanten, welcher zugleich Arbeitsvermittler ſei, mmmögVerlangen Sie von uns eine gerechte und billige Behandlung! mittelung von Hypotheken beschäftigte. Da der Inhaber mittellos lich, die Geschäfte weiter ordnungsgemäß zu erledigen. i3 Die soll Ihnen werden! Aber freilich unter Aufrechterhaltung war, so mußte er von anderen Personen Geld verschaffen. Er empfehle sich also die Anstellung einer zweiten Person, welche der Staatshoheit und angemessener Berücksichtigung auch der suchte seine Opfer unter den Personen, welche ihm bekannt die Geschäfte im Arbeitsnachweis zu leiten und auch bei etwaigen evangelischen Kirche! Nur so ist ein friedliches Zusammen- waren. Diesen schilderte er in verlockender Weise, wie leicht Differenzen mit den Unternehmern die Unterhandlungen führen arbeiten möglich.( Lebhafter Beifall.) es sei, Millionär zu werden, wenn man es nur ver- müßte. Da aber ein solches Amt nur eine Person durchführen
Abg. Sattler( natt.) wendet sich ebenfalls gegen die Aus- stehe. Er wolle in der Umgegend Berlins Grund- fann, die in unabhängiger Stellung fich befindet, befürwortet führungen Bachem's. Ferner wendet sich Redner auch gegen die Stücke erwerben und habe solche schon bei Hermsdorf, in Redner, den ersten Vorfizenden zu besolden. Betreffs Forderungen des Abg. v. Jazdzewsti, angeblich nur nach Recht Neu Rahnsdorf und in Hessenwinkel erworben. Diese Grund der Kosten Kosten theilte der Rendant mit, daß sich diese und nichts als Recht". Er könne sich nur freuen, daß die Re- stücke wollte er parzelliren und im einzelnen weiter verkaufen, auf höchstens 50 Mark belaufen dürften, da schon gierung jekt wieder eine stramme Haltung in der Polenfrage wenn die Konjunktur günstig sei. Dann stehe ihm ein enormer jegt die Summe von ca. 100 M. für Entschädigung des 1. Vorangenommen habe.( Bravo.) Gewinn in Aussicht und es werde ihm ergehen wie den reich- fizzenden, Vertretungen des Arbeitsvermittlers u. s. 1. verausgabt Abg. Langerhans( frs. Vp.) hält dem Abg. Bachem wegen gewordenen Schöneberger Landleuten. Zuerst waren es zwei würden. Dies würde in Zukunft wegfallen und außerdem die tessen Verlangens nach einem fatholischen Gymnasium in Berlin ältliche alleinstehende Damen, welche ins Garn gingen. Sie be- Abrechnungen mit den Zahlstelleninhabern vom Rendanten selbst vor, daß in Berlin überhaupt nur paritätische und nicht faßen je einige tausend Mart, die sie dem Angeklagten opferten. vollzogen werden, so daß sich die Liquidationen auch etwas erfonfeffionelle Gymnasien bestünden. Redner mißbilligt sodann Der letztere gab ihnen Antheilscheine über je dreihundert Mart niedrigten. Nach längerer Debatte stimmte die Versammlung dem das Verhalten der Regierung gegenüber den Dissidenten bis zur Gesammthöhe des eingezahlten Kapitals, versprach 6 pet. Antrage zu und beschloß mit überwiegender Majorität, in Zukunft Rindern. Hierbei sei der Minister völlig auf falschem Wege. Binsen und eine Dividende von 20-22 pet. Mit dem den ersten Vorsitzenden zu besolden, und zwar in gleicher Höhe Gebe es überhaupt Religions- und Gewissensfreiheit, so dürfe ersten ihm anvertrauten Gelde erwarb der Angeklagte wie den Rendanten. Der bisherige Vorsitzende Thate legte hierauf tein Mensch, auch kein Minister, einen andern danach fragen, ein Stück Land bei Glienicke für 6860 M. Er zahlte 1500. fein Amit nieder, es mußte demzufolge die Neuwahl des ersten welcher Religion er sich zurechne. an, 5360 M. wurden zur ersten Stelle als Resttaufgeld und Vorsitzenden vollzogen werden. Von den vier vorgeschlagenen
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Minister Boffe verwahrt sich dagegen, daß er sich anmaße, 1000 M. zur zweiten Stelle für einen Maurermeister eingetragen. Mitgliedern erhielt von 1222 abgegebenen Stimmen Paul irgend wem zu sagen, derselbe habe keine Religion. Als Noske den Plan über das von ihm erworbene Stück Land Litfin 782; derfelbe ist demnach gewählt. Die gegen Aber da die Verfassung die Religion dem Voltsunterricht erhielt, zeigte er denselben den beiden Damen, welche nun aber wärtigen Streits betreffend wurde erklärt, daß der bet zuweise, so müsse verlangt werden, daß jeder Religionsunterricht die Luft bekamen, es persönlich in Augenschein zu nehmen. der Firma Leonhardt u. Ko.( Schraubftollenfabrik) auss erhalte. Und wo der Glaube an das Dasein Gottes fehle und Gines Sonntags machte der Angeklagte mit seinen beiden Be- gebrochene Streit als aussichtslos zu betrachten sei, da sämmt. deshalb auch nicht gelehrt werde, so könne er auch einen solchen theiligten die Fahrt dorthin. In einer einsamen Gegend zeigte er ihnen liche Plätze zum theil durch Arbeiterumen befeßt seien, in betracht Unterricht nicht als Religionsunterricht anerkennen. Wenn ein ein Stück Land, welches mit einer Reihe Bäume bestanden war. tämen 6 vollberechtigte Mitglieder, welche noch zu unterstüßen richtiger Voltsschul- Religionsunterricht verlangt werde, so sei Sehen Sie, meine Damen, an diesem Grundstück find Ste be- feien. Der Streit wurde von der Versammlung für beendet das auch kein Gewissenszwang für die Eltern. Den Kindern theiligt, es gehört Ihnen soviel davon, wie etwa ein Streifen, erklärt. Der Streit der Schnitte und Stanzenbauarbeiter, welche schade auch die Theilnahme an jenem Unterricht nichts; sie er der von vier Bäumen begrenzt wird." Die Augen der beiden neunstündige Arbeitszeit bei bisherigem Lohn fordern, wurde von führen dann wenigstens, was die große Masse ihrer Mitbürger vertrauensseligen Damen leuchteten, sie fuhren zurück nach Berlin der Versammlung für gut geheißen; berichtet wurde, daß die glauben. mit dem Bewußtsein, in dem Angeklagten einen wahren Wohl- Arbeiter betr. Branche zum größten Theil organisirt seien. Die Abg. v. Heydebrand erklärt, die Konservativen ständen in thäter gefunden zu haben. In dieser Ansicht wurden sie be- Unterhandlungen mit den Unternehmern haben bisher zu keinem dieser Frage auf dem Standpunkte des Ministers, ebenso bes stärkt, als Noste ihnen am Quartalsschlusse die versprochenen Resultat geführt, der Streit tönne fich höchstens noch einige züglich der Paritätstlagen des Zentrums. Sodann polemifirt 3infen und die Dividende anbot, aber gleichzeitig rieth, Tage hinziehen, da die Arbeiter schwer zu ersetzen und Redner lebhaft gegen v. Beblis wegen dessen Aeußerungen über diesen Betrag dem Kapital hinzuzufügen. Die Schwestern Streitbrecher bis Die Schwestern Streitbrecher bis zur Stunde nicht zu verzeichnen seien. ein. darauf Sie verkündeten das Lob die Konservativen und gegen ein allgemeines Schulgeset. Dem gingen des Betreffs des aufgehobenen Streits bei Leonhardt u. Ko. Minister gegenüber bestreitet Redner, daß durch ein solches Gesetz Angeklagten in allen Tonarten und riethen ihren Bekannten, wurde von Verhängung der Sperre Abstand genommen, den or der konfeffionelle Friede gefährdet werde. ebenfalls für ihr Geld Antheilscheine von Noske zu erwerben. Iganisirten Arbeitern aber zur Pflicht gemacht, bei betreffender Schluß 4 Uhr. Das Kapital floß ihm nun von verschiedenen Seiten zu. Allen Firma nicht anzufangen. Die Metalldrücker, welche auf Baus Kunden versprach der Angeklagte, daß er ihre Einlagen hypo- arbeit thätig sind, stellen die Forderung: neunstündige Arbeitsthefarisch sicher stellen würde. Er that dies nur in einem einzigen zeit bei bisherigem Lohn; bewilligt hatten die Firmen Heber und Falle und zwar in der Weise, daß er 5800 M., welche ihm von Türk. Bei den Firmen 3schauer, Schulz, Kunitz und Cordes einer alleinstehenden Frau anvertraut wurden, zur dritten Stelle war noch keine Einigung erzielt, sollte dies bis Montag, den Zu dem Kapitel von den Majestätsbeleidigungen auf das Grundstück bei Glienicke eintragen ließ, obgleich es 24. Februar, nicht geschehen sein, dann sollten die Arbeiter be lieferte eine Verhandlung einen interessanten Beitrag, welche bereits über den Ankaufswerth belastet war. Einen treffender Branche in den Streit eintreten. Folgender Antrag als gestern vor der zweiten Straffammer am Landgericht II statt- traurigen Eindruck machte es, ein über 60 Jahre wurde von der Versammlung angenommen: Die General fand. Wegen Majestätsbeleidigung war die Wittwe des Kunst- altes Dienstmädchen dem Gerichtshofe klagte, daß sie dem An- versammlung beschließt, daß Angriffsstreits in der nächsten Zeit schlossermeisters& a user in Weimar angeklagt. Die bereits im geklagten ihre ganzen für das Alter bestimmten Ersparnisse in nur unternommen werden dürfen, wenn mindestens zwei Drittel reifen Alter stehende Frau ist vom Schicksal bereits schwer ge- Höhe von 6000 m. geopfert habe. Einer anderen Zeugin hatte der dort beschäftigten Arbeiter vollberechtigte Mitglieder troffen worden. Ihr Gatte war in seinem Fache ein voll- der Angeklagte einen großen Komplex Landes bei Hermsdorf mit sind und dieselben dem Vorstand davon, nach§ 4 des endeter Meister, der auch viele Arbeiten für den Hof in Weimar dem Bemerken gezeigt:„ Gehen Sie, das gehört alles mir." Statuts, rechtzeitig Mittheilung gemacht haben." Den streikenden ausführte. Er galt allenthalben als reicher Mann, doch Aehnlich lagen die übrigen Fälle, welche zur Verhandlung ge- Holzarbeitern wurde eine Unterſtüßung von 1000 M. überwiesen. er plöglich starb, hinterließ er seiner Gattin absolut langten. Nicht ein einziger der Zeugen hatte Kapital zurück Bei Punkt 3 der Tagesordnung Stellungnahme zum 1. Mai". nichts, so daß diefelbe plötzlich auf ihrer Hände Arbeit oder Zinsen erhalten. Angeklagte hat innerhalb gelangte folgender Antrag zur einstimmigen Annahme:" Die
Gerichts- Beitung.
angewiesen war. In Weimar fonnte sie aus naheliegenden Jahresfrist für etwa 27 000 Mart Antheilscheine ausgegeben, Generalversammlung beschließt,( in Erwägung, daß die Feier des Gründen nicht bleiben, sie kam nach Berlin und ließ sich dann er konnte aber nur nachweisen, daß er gegen 2000 Mark zum 1. Mai immer mehr zur zwingenden Nothwendigkeit wird), in in Charlottenburg als Schneiderin nieder. Hier wohnte sie im Ankaufe von Terrain verwendet hatte. Er führte ein flottes allen denjenigen Werkstätten, wo mindestens zwei Drittel aller Hause des Baumeisters Johnke. In diesem Hause wurden ein Leben, pachtete eine Jagd und machte in Restaurants große Rollegen vollberechtigte Mitglieder irgend welcher Organisation ganzes Jahr lang allerlei Diebstähle ausgeführt. Schließlich ge- Bechen . Am Sylvesterabend 1894 lud er alle bei seinem Geschäft find, haben diefelben eine Abstimmung durch Unterschriften vorlang es, die in demselben Hause wohnhafte Frau Domining als Betheiligten zu Bunsch und Kuchen ein, die Geschichte foftete zunehmen, in allen denjenigen Werkstätten, wo die Majorität für die Diebin zu entlarven und ihr mindestens zwei Diebstähle nach ihm 50 bis 60 M. Das ist der einzige Vortheil, den die Be- die Feier des 1. Mai ist, hat sich die Minorität, laut unferen zuweisen. Sie wurde dafür bestraft und mußte ins Gefängniß. thörten aus dem Geschäft mit dem Angeklagten erzielt hatten. Grundsätzen, zu fügen; das Resultat muß dem Vorstand bis zum Frau Domining deren Mann sich in Griechenland aufhalten Sogar einen feiner früheren Kollegen bei der Versicherungs - 15. April mitgetheilt werden, da alle später eintreffenden Mitsollte, hatte ein kleines Kind, für welches die Mutter während Gesellschaft hatte der Angeklagte um 9000 M. geprefft. Der theilungen nicht berücksichtigt werden können." Zum Schluß ihrer Haft fein Unterkommen wußte. Da war es Frau Fauser, die Letztere vertheidigte sich mit großer Gewandtheit. Er wurde bestimmt, bei Unterstützungsgesuchen die bisherige Form fich des Kindes annahm. In der Abwesenheit der Frau Domi- wollte der besten Absicht beseelt gewesen und beizubehalten und jedes Gesuch vorher genau zu unterfuchen.
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