Die Bergarbeiter lehnen ab.
Einstimmiger Beschluß der Funktionärfonferenz.
Halle, 25. November.( Eigenbericht.)
In Halle traten am Sonntag über 500 Bertreter der mittel deutschen Braunkohlenarbeiter zufammen, um zu dem Schiedsspruch für das mitteldeutsche Braunkohlengebiet Stellung zu nehmen. Der 2. Vorsitzende des Bergbauindustriearbeiterverbandes, SchmidtBochum, ging in seinem einleitenden Referat furz auf die Ent wicklung der Lohnbewegung ein. Die Unternehmer hatten, wie sie das schon seit Jahren tun, ohne jedes Verständnis für die Lage ihrer Arbeiter ein Entgegenkommen glatt abgelehnt. Dann baten sie den Reichsarbeitsminister um schnelle Bestellung eines Schlichters für die Beilegung des Lohnstreites. Der Schlichter
habe aber nicht vermocht, die Parteien einander zu nähern und deshalb eine Schlichterkammer eingesetzt. Diese habe den bereits bekannt gegebenen Schiedsspruch gefällt, der jedoch für die Bergarbeiter Döllig un annehmbar sei. Man müsse den Dingen jetzt ihren Lauf lassen.
Die Konferenz lehnte es ab, überhaupt in eine Aussprache über den Schiedsspruch einzutreten, sondern nahm einstimmig folgende Entschließung an:
,, Die am 24. november in Halle tagende, von über 500 Delegierten der mitteldeutschen Braunkohlenbelegschaften besuchte Konferenz nimmt mit Entrüffung Kenntnis von dem Inhalt des am 23. November gefällten Cohnschiedsspruches. Der Schiedsspruch ist eine Verhöhnung der in der Braunkohlenindustrie beschäftigten Arbeiter. Er läßt jedes Verständnis ffte die schlechte Wirtschaftslage der Arbeiter vermissen. Dieser Schiedsspruch darf nicht Bertrag
werden.
Die Konferenz lehnt den Schiedsspruch ab und beauftragt die Führung der Gewerkschaften, die die Durchführung der kündigungsattion mit aller Schärfe fortzusetzen und alle Borbereitungen für die Durchsetzung der berechtigten Lohnforde. rungen mit allen gewerkschaftlichen Mitteln zu treffen. Die Delegierten versprechen, ihre ganze Kraft für die Durchführung der gewerkschaftlichen Aktionen in den Betrieben einzusetzen."
Es wurde weiter beschlossen, daß die Kündigungsaktion bis zum 30. November, mittags, beendet sein muß und am. 1. Dezember eine neue Konferenz in Halle die endgültigen Beschlüsse fassen soll.
Der Mohr bleibt schwarz. Eine Berichtigung, die berichtigt werden muß. Die im Abend" vom 12. November veröffentlichte Zuschrift über Betriebsmethoden bei der Firma Johannes Gerold, Berlin , Lüzomstr. 94, veranlaßte die Firma zu einer Berichtigung, wonach
Am 21. November entschlief nach langem, schwerem Leiden im Alter von 30 Jahren unsere Angestellte, die Kollegin
Elsbeth Lübke
Während einer zehnjährigen Tätigkeit in unserer Organisation haben wir die Entschlafene als eine fleißige und treue Mitarbeiterin kennengelernt und bedauern aufrichtig, daß der unerbittliche Tod sie in der Blüte ihres Lebens dahingerafft hat.
Berlin , den 23. November 1929.
Zentralverband der Angestellten.
Der Verbandsvorstand.
Theater, Lichtspiele usw.
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die in dieser Buschrift behaupteten Betriebsmethoden in feiner Weise mit den wirklichen Verhältnissen übereinstimmen“.
Es ist eine unwahrheit, wenn der Einsender der Zuschrift be. hauptet, daß der Inhaber unserer Firma oder sonst jemand vor Einstellung eines Arbeitnehmers diesen nach seiner politischen oder gewerkschaftlichen Zugehörigkeit befragt oder gar die Einstellung hiervon abhängig macht.
Im übrigen erflären wir:
1. Wir beachten genau die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften. 2. Wir zahlen mindestens die zwischen den Verbänden und Gewerkschaften für die betr. Gruppen jeweils vereinbarten Gehälter und Löhne.
einer Form irgendwelche Parteipropaganda getrieben wird, auch 3. Wir erlauben nicht, daß während der Arbeitszeit in irgend gestatten wir nicht in unserem Betriebe das Tragen von Kleidung oder Abzeichen politischer Parteien.
4. Auf die Haartracht unserer weiblichen Arbeitnehmer wird von uns durchaus kein Einfluß ausgeübt, geschweige denn, daß in Verbindung hiermit Entlassungen stattgefunden hätten. Beweis hierfür ist, daß zirfa 80 Pro3. unserer weiblichen Arbeitskräfte Bubiköpfe tragen. Festgestellt wurde nur, daß ein Arbeitnehmer sich über diese Haartracht Bemerkungen zu Arbeiterinnen erlaubt hatte; jedoch haben wir dies scharf gerügt und strengstens unterfagt, als es uns befannt wurde."
Die Behauptung, daß die Firma ihre Arbeitskräfte nicht durch den paritätischen Arbeitsnachweis bezieht, blieb unwidersprochen. Tatsächlich erfolgte die Einstellung unter der Hand, und zwar unter Mitwirkung des Sekretärs emer gewissen Partei in der Lützowstraße.
Bei der Firma Johannes Gerold besteht keine Betriebsvertrefung und damit auch keine ordnungsmäßige Arbeitsordnung. Die Firma zahlt nicht allen Arbeitnehmern den Tariflohn. An Hand von Lohntüten wurde festgestellt, daß männliche Arbeitskräfte mehr als 10 Mark unter Tarif erhalten. Die Bezahlung der Ueberstunden erfolgt ebenfalls nicht nach den tariflichen Beſtimmungen.
Wenn die Firma nicht erlaubt, daß während der Arbeitszeit Stahlhelm- und Hakenkreuzpropaganda in ihrem Betriebe getrieben wird, dann müßte sie darauf achten, daß es nicht ohne ihre Erlaub. nis geschehen fonnte, wie es geschehen ist.
Nicht irgendein Arbeitnehmer der Firma hat die Arbeiterinnen mit Bubikopf beschimpft, fondern der von uns genannte Abteilungsleiter Frischmut.
Daß dessen Verhalten nach unserer Veröffentlichung gerügt wurde, ändert nichts an der Feststellung in unserer Zuschrift.
Die in dem Schreiben der Firma an ihre Kundschaft geäußerte Ansicht, unsere Buschrift sei auf Veranlassung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers erfolgt, ist unzutreffend.
von 70 gewerblichen Arbeitnehmern der Firma befuchten Betriebse versammlung festgestellt, daß das Personal feineswegs mit den Zuständen im Betriebe der Firma zufrieden ist und auch von der Hakenkreuz und Stahlhelmrichtung im Betriebe durchaus nicht erbatt ift. Bis dahin waren in dem Betriebe der uma von efwa 200 Beschäftigten nur zwei freigewerkschaftlich organisiert.
Bezüglich der hygienischen Berhältnisse murde ge flagt, daß für 35 Arbeiterinnen nur ein klosett vorhanden ist, das von einer Packerin oder Verleferin faubergehalten werden muß.
Zu der Erklärung, die Herr Malgon angeblich im Auftrage des gesamten kaufmännischen und technischen Personals durch die Firma verschicken ließ, wurde festgestellt, daß die Arbeiter davon Bertreter anzusehen. nicht unterrichtet waren und es ablehnen, diesen Herrn als ihren
Mit Berichtigungen" wird an den Mißständen im Be triebe der Firma Johannes Gerold G. m. b. 5. nichts geändert. Es ist in erster Linie Sache der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Im übrigen aber Sache der Firma, in ihrem Betriebe für Ordnung zu sorgen,
FUNK UND
AM ABEND
Montag, 25. November.
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18.30 Programm der aktuellen Abteilung.
19.00 Modest Mussorgsky : ,, Bilder von einer Ausstellung".( Helmut Baerwald , Flügel.) 19.30 Prof. Dr. Wilhelm Waetzoldt : Wie macht man Museen lebendig? 21.00 Ungarische Musik.
21.30 Alfons Paquet eigene Dichtungen. 22.30 Funk- Tanz- Unterricht.
Anschließend bis 0.30: Tanzmusik. Bildfunk.
Königswusterhausen.
16.00 Französisch( kulturkundlich- literarische Stunde). 17.30 Musikdirektor Fritz Ohrmann: Religiöse Kultmusik. 18.00 Prof. Dr. F. Lampe: James Cook . 18.30 Englisch für Anfänger.
18.55 Dr. Peters: Der Betriebsvoranschlag.
19.20 Gewerbelehrer Adam: Das Holz als Werkstoff im Baugewerbe.
19.45 Artur Retzbach Erasiny: Als Zivilgefangener bei den deutschen Kolonisten in Rußland .
20.00 Finanz- und wirtschaftspolitische Auswirkungen des Young- Planes. Chefredakteur Prof. Georg Bernhard , M. d. R. Geh. Reg.- Rat Dr. Quaatz, M. d. R.
Der Verkehrsbund hat als Tariftontrahent des Kaffee- 21.00 Ludwig van Beethoven . 1. Sonate C- Moll, op. 30, Nr. 2.( Georg Beergroßhandels nach der Veröffentlichung unserer Zuschrift in einer
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