Bezirksamt ehrt seine Bürgerin.
Die feltene Feier des hundertffen Geburts. tages beging am gestrigen Tage die Ww. Emilie Kerber. Frau Kerber wurde am 25. November 1829 in Kristkowo im Kreise Schwetz geboren. Im Jahre 1855 schloß sie ihre erste Ehe. 1872 heiratete sie zum zweitenmal. Nach 41jähriger Ehe starb ihr zweiter Mann im Jahre 1913; menige Jahre später, im Jahre 1917 fand sie Aufnahme im hospital in der Palisadenstraße, in dem sie auch gestern das so außergewöhnliche Fest beging. Thr Familientreis ist mit nur 4 Kindern, 9 Enkeln, 7 Urenfeln und 2 Ururenfeln verhältnismäßig nicht allzu groß. Geistig und förperlich ist die Hundertjährige noch äußerst rege. Das Bezirksamt Friedrichshain hat durch Bürgermeister Mielig und Stadtrat Günther seiner ältesten Bürgerin im Bezirk herzliche Glüdmüniche aussprechen und ihr zur Feier des Tages einen Blumen forb überreichen lassen. Für die Stadt Berlin überbrachten Frau Stadträtin Raußler und Stadtmedizinalrat Dr. Drygalsti ein herzlich gehaltenes Schreiben, einige Flaschen Wein und eine Geldspende von 100 Mart. Im Auftrage der preußischen Regierung begrüßte Polizeirat Rollin die Jubilarin und übergab ihr die von der Breußischen Porzellanmanufattur hergestellte Jubiläumsiasse. Unter ben zahlreichen schriftlichen Gratulationen befand sich auch ein Schreiben des Reichspräsidenten von Hindenburg , ber der Hundertjährigen zu ihrem Festtage gleichfalls ein Geschent von 100 Mark ankündigte.
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Am Freitag wurde 150 Kindern von Erwerbslosen des Bezirks Friedrichshain eine besondere Freude zuteil. Unter Mithilfe des Jugendamtes wurden diese in die Plaza am Küstriner Platz geführt und dort von der Direktion mit Schokolade und Kuchen bewirtet. Die Direktion lud dann die Kinder zur Teilnahme an der Nachmittagsvorstellung ein. Die Bielseitigkeit des Varietéprogramms ließ die Kinder von Arbeitslofen die Not des Elternhauses für furze Zeit vergessen.
Untreue eines Geschäftsführers. 8600 Mart unterschlagen. Eineinhalb Jahre Gefängnis.
er 48 Jahre alte Uhrmacher Georg Brüdmann fungierte in der Zeit vom August 1926 bis zum Juni 1928 als Vorstandsmitglied der Ost märkischen Baugenossen= fchaft in Woltersdorf . Der Mann, der weder von der Buchführung noch von allgemeinen faufmännischen Arbeiten die geringste Whnung hatte, erledigte trotzdem als Geschäftsführer dieser Genossenschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, Bertriebenen aus dem abgetretenen Gebiet zu einem eigenen Wohnsitz mit dazu gehörigem Bauland zu verhelfen, sämtliche vorkommenden Arbeiten. Die eingehenden Gelder, die sich in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen und Anteilen der einzelnen Genoffen zusammensetzten, und die er im Interesse der Genossenschaft zu verwenden hatte, steckie B. in seine Tasche. In das Buch, das er führte, trug er fortwährend größere Beträge ein, die er für dauernde Reisen, Briefporto und andere Spejen gebraucht haben wollte. Diese Summen beliefen sich auf Tausende von Mark. Dem Borstandsmitglied lag aber nur daran, die Buchführung 3 verschleiern, um die Genossenschaft um die ihr zustehenden Einnahmen zu betrügen. 0
Bei einer Revision, mar die Kaffe leer, die eingenommenen Gelder, etwa 8600 Mart, waren verschwunden. Ge nossen der Siedlungsgesellschaft, die Parzellen besorgt haben wollten, tetrog B. dadurch, daß er ihnen Gelände für teureres Geld ver
faufte, als vorgeschrieben war. Einen Betrag von 250 Mark tonnte er dann jedesmal durch geschichte Manipulation in seine Tasche steden. Eine Frau R., ebenfalls eine Vertriebene, hatte vom Reichsenischädigungsamt eine Nachentschädigung von 2500 Mart bekommen. Er wußte die arme Frau zu überreden, dieses Geld an die Siedlungs. genossenschaft überweisen zu lassen. Es manderte sofort in feine Tasche; nicht genug damit, fnöpfte er ihr noch weitere 550 Mart ab, die er ihr als Provision für angeblich geleistete Arbeiten berechnete. In Wirklichkeit hatte er nichts getan.
Das ungetreue Vorstandsmitglied hatte sich nun wegen Vergehens gegen das Genossenschaftsgesetz und wegen Betruges und Untreue vor dem erweiterten Schöffengericht Lichtenberg zu verantworten, das den Angeklagten zu 1½ Jahren Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe verurteilte. B. wurde sofort im Gerichtssaal verhaftet.
Gelbstmord auf offener Straße.
An der Ede Kronprinzen- Allee und Königin- Luife- Straße in Dahlem beobachteten Bassanten am Montag einen Mann, der aus Der Tasche plötzlich eine Bistole hervorzog und sich eine Ruget in bie Schläfe schoß. Die Feuerwehr brachte den Lebensmüden, der von der Polizei als ein 34jähriger Monteur Heinrich Raute mann aus der Franzstraße 8 festgestellt wurde, ins Lichterfelber Krankenhaus, in dem er bald nach seiner Aufnahme gestorben ist. Die Gründe, die R. in den Tod getrieben haben, sind nicht bekannt.
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... und fann vor Gericht nichts beweisen.
Der erste Bevollmächtigte des Deutschen Metallarbeiter.| wurde vom Angeklagten furzerhand zurüdgenommen verbandes in Betiin, Uri, wird seit Jahr und Tag von den kommunisten in der gehäffigsten Weise bekämpft. Die Kommunisten können es im nicht verzeihen, daß er ihre Spaltungsabfiten mit aller ihm zu Gebote flehenden Energie hintertreibt.. Da sie mit ehrlichen Mitteln gegen ihn nicht ankommen, legen sie sich aufs Betleumden. Als Sozialdemofrat ist er für die Rote Fahne" Freiwild.
In der Nr. 99 der ,, Roten Fahne" vom 28. April d. J. anläßlich des Berliner Bezirkstages mit der SPD. nahmen sie eine General abrechnung vor, und verschonten bei dieser Gelegenheit auch den ihnen verhaßten Urich nicht. Um ihn im öffentlichen Leben unmöglich zu machen, stellten sie unter anderem drei Behauptungen auf: Urich habe 1. um den bisher von Dr. Lohmann bekleideten Posten des Borsitzenden der Sozialdemokratischen Stadtverordnetenfratiion zu erlangen, von den Kommunisten gegen Entgelt Material gegen Lohmann erbeten; 2. als Bevollmächtigter des Berliner Metallarbeiterverbandes den Kommunisten Material gegen seinen Parteigenossen 3ista, gleichfalls Borsigender des Berliner Metallarbeiterverbandes, in die Hände gespielt; 3. fich an die deutschnationalen Stadtverordneten herangemacht, um mit ihrer Hilfe seinen Parteigenossen Leid, der gerade krant lag, aus dem Bürgermeisterposten im Wedding zu verdrängen. Urich strengte daraufhin gegen den Derantwortlichen Redakteur der Roten Fahne", Norden, eine Berleumdungsflage an.
Der Beklagte, der die Schwäche seiner Position wohl fannte, versuchte in der gestrigen Verhandlung vor dem Einzelrichter Berlin- Mitte unter Assistenz des Rechtsanwalts Samter ein Ablenkungsmanöver. In seiner schwülstigen Agitationsrede bezichtigte er Urich des Streitbruchs und der Zusammenarbeit mit der politischen Polizei zwecks Verhaftung der streitenden Rohrleger. Urich forderte Norden auf, die Behauptung in der Roten Fahne" zu wiederholen, damit er ihn auch wegen dieser Verleumdung zur Berantwortung ziehen könne. In Wirklichkeit war im April vom Rohrlegerstreit überhaupt noch keine Rede. Wie ftand es aber mit den anderen drei Behauptungen? Die Lüge in bezug auf 3ista
Stelzer fein Mörder.
Die Untersuchungen in Düsseldorf .
Die Breslauer kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaften in Breslau und Düsseldorf find nach den Ermittlungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß Waldemar Stelzer weder die Morde in Düsseldorf noch den Mord an den Fehse- Kindern in Breslau verübt hat. Allseitig wird Stelzer als ruhiger, bescheibener, wenn auch religiös verwirrter Mensch geschildert, der aber nicht für fähig gehalten wird, eine Bluttat zu begehen. Er war in Breslau der Neuapostolischen Gemeinde beigetreten, aus der er jedoch wegen seiner Phantastereien entfernt wurde. Die Unterfuchungen zur Aufklärung der Blutfalen in Düsseldorf haben einige neue bemerkenswerte Anhaltspuntie ergeben.
Im Berlauf der weiteren Suche nach dem Mörder ist einwandfrei festgestellt worden, daß die ermordete Maria Hahn am Tage ihrer Ermordung, am Sonntag, dem 11. August, dem Ber faijungstag, in Begleitung eines Mannes in dem Vergnügungslotai Stindermühle gesehen worden ist. Dort find zahlreiche photographische Aufnahmen gemacht worden. Die Kriminalpolizei hält es für sehr wahrscheinlich, daß bei diesen Gruppenaufnahme die Maria Hahn mit ihrem Begleiter, der mut maßlich später den Mord ausführte, zufällig mit photo graphiert worden ist. Alle Personen, die an dem fraglichen Sonntag in dem Bergnügungslokal photographiert haben, merden aufgefordert, der Polizei Abzüge oder Platten zur Verfügung zu
stellen.
Es sei der Redaktion der Roten Fahne" ein Irrtum unterfaufen, erflärte er. Nicht besser stand es mit der zweiten Behauptung. Der kommunistische Stadtverordnete Lange berief fich auf den deutschnationalen Stadtverordneten Gan 30 m. Was sagte aber dieser? Er habe mit Urich über die Pensionsansprüche des Bezirksbürgermeisters Leid gesprochen und bei dieser Gelegenheit als mögliche Kandidaten Gäbel und Blaschit genannt. rich habe dabei im Scherz gesagt: ,, Dann tann ich ja auch fanDidieren." Ein Jahr später habe er, Ganzom, dem Lange erzählt, daß in der deutschnationalen Frattion verschiedene Kandidaturen, darunter auch die Urichs, besprochen worden seien. Davon, daß Urid) fich an die Deutschnationalen herangemacht habe, habe er tein Wort gefagt.
Und nun die letzte Berleumbung! Was von den Befunbungen der Zeugen Lange und Bisnewsti in dieser Hinsicht zu halten ist, ergab sich allein schon aus ihrer Behauptung, Urich habe in einer Sigung der Deputation für Fach- und Berufsschulwesen Lange über den Tisch zugerufen: Jezt geht es aber gegen Lohmann los! Rüd mit deinem Material heraus! Was es foftet, bezahle ich." Urich fagte mit Recht, selbst die Kommunisten hielten ihn wohl nicht für so dumm, daß er in Gegenwart sämtlicher Mitglieder der Depu tation etwas derartiges sagen würde. Im übrigen habe er Lange tatsächlich um das Material gebeten, das die Komimmisten angeblich gegen Lohmann besigen sollten, und mit dem fie immer wieder frebsen gingen; felbstverständlich habe er tein Entgelt versprochen. Lohmann sei übrigens damals schon zum Preffechef des Magistrats ernannt worden und von einem Verdrängen konnte deshalb in diesem Falle ebenso wenig die Rede sein wie im Falle Leid. Die ganzen Verleumdungen hatten nur den einen 3wed, ihn, Urich, unmöglich zu machen. R.-A. Dr. Weinberg verlangte als Vertreter des Gen. Urich eine exemplarische Bestrafung. Der An geflagte Norden und sein Verteidiger Samter gefielen sich in langen politischen Reden. Es war nichts mehr als Ver legenheitspathos und Verlegenheitsgeftammel. Der Richter setzte die Bertündung des Urteils für Freitag feft.
der Veröffentlichung im Amtsblatt. Infolge biefes Mißverständ nisses, das nicht mehr rechtzeitig genug aufgeklärt werden konnte, haben mun eine Reihe von Lofalinhabern gegen die Bestimmung der genannten Polizeiverordnung verstoßen, und es ist deshalb Andiese Anzeige auf Grund des§ 153 Strafprozeßordnung nicht weiter zeige gegen sie erstattet worden. Der Polizeipräsident wird jedoch verfolgen."
Die Effener Explosionstatastrophe.
Ursache des Unglüds noch unbekannt.
Ueber die Ursache des Unglüds in Essen ist Genaueres nod nicht bekannt. Augenzeugen berichten, baß fie im Augenblic der mit furchtbarem Drud und Getöse erfolgenden Explosion eine Stichflamme aus dem Keller des Martigebäudes herausfießen fahen
Merkwürdigerweise ist jedoch von niemandem ein Gasgerud verspürt worden, so daß über die Unglücksursache abweichend von Leuchtgaserplosion der ersten Annahme einer Leuchtgas explosion die vers schiedensten Vermutungen laut werden. Berschiedent lich wird angenommen, daß es sich um eine Kanalgasa explosion handele, während andererseits wiederum wegen der außerordentlich verheerenden Wirtung von einer Dynamit explosion gesprochen wird. An der Unglücksstelle haben sich neben dem Eisener Polizeipräsidenten die Leiter der städtischen und Kruppschen Feuerwehr sowie zahlreiche Bertreter der Baudezernate der Stadt Essen , des Gas- und Wasserwerks usw, eingefunden.
Der zweite strittige Punkt, die Handschriften der Post Neuendorf beantragt Disziplinarverfahren. tarten, ist auch weiter gefördert. Es hat sich gezeigt, daß die beiden Karten vom 13. Oftober, betreffend die Leiche bei Bapendelle und die Karte vom 18. November, in der von dem Mord an
der kleinen Allermann die Rede war, von demselben Schret ber herrühren. Die anderen Zuschriften aus Barmen usw. scheiden für die Untersuchung aus.
Polizeipräsidium und Totensonntag.
Der Berliner Polizeipräsident teilt mit: ,, Durch das bedauerliche Bersehen einer untergeordneten Stelle ist es in der Deffentlichkeit zu erheblichen Mißverständnissen über die für den Totensonntag geltenden besonderen Vorschriften getommen. Durch dieses Versehen ist der Eindruck entstanden, als seien die in der Polizeiverord nung vom 15. Mai 1913 enthaltenen Bestimmungen aufgehoben worden. Diese Polizei verordnung besteht aber fache Verfügung des Polizeipräsidiums nicht möglich ist. Es bedarf dazu vielmehr der Zustimmung des Herrn Oberpräsidenten und
Der Städtische Nachrichtendienst teilt mit:
In einem Spätabendblatt vom Sonnabend befand sich unter der Ueberschrift Die Stlarets packen aus" eine Notiz, die Stadtrat Neuendorf scheinbar belastet. Stadtrat Neuendorf, der der Deut schen Boltspartei angehört, hat erklärt, daß die angeblichen Aussagen der Stlaret einen ganz harmlojen Sachverhalt völlig cntstellt wiedergeben, hat aber, um alle Borwürfe in einem objektiven Verfahren zu widerlegen, bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksamts Mitte, Stadtrat Dr. Gordan, beantragt, das Disziplinarverfahren gegen fich in die Wege zu leiten. Der Antrag wird auf dem Dienstwege unverzüglich dem Herrn Oberpräsidenten zugeleitet werden.
Um die Hundefperre. Der Deutsche Tierschutzverein zu Berlin ladet auf Donnerstag, den 28. November, abends 8 Uhr, im Wilhelmshof, Anhaltstraße 12, zu einer Tierschutzversammlung ein, wo zu dem Thema Wie lange noch Hundeiperre?" Tierarzt Dr. Edwin Heilborn, Rechtsanwalt Wilhelm Walther , H. v. Stopnik vom DTV. fprechen werden. Eintritt 30 Pf.
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