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Beamte und Republik .

Grzesinsti auf dem Mitteldeutschen Beamtentag.

Magdeburg , 2. Dezember.

Der preußische Minister des Innern Grzesinsti hielt gestern auf dem vom Allgemeinen Deutschen Beamtenbund hier veranstalteten Mitteldeutschen Beamtentag einen Vortrag über das Thema: Beamter und Republit". Er leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, daß er über die rechtliche Stellung des Beamtenbundes nicht sprechen wolle, da das Aufgabe anderer Stellen oder Personen sei. Ueber die politische Seite des Themas führte er u. a. aus:

Es wird immer wieder vergessen oft absichtlich und gerade oft absichtlich und gerade von politisch dem heutigen Staat unfreundlich gesinnten Teilen der Beamtenschaft, daß erst die Republit den Beamten die Aus­übung formell schon bestehender Rechte gestattete und ihnen neue politische Rechte gab, die ihnen der alte Obrigkeitsstaat ab sichtlich stets vorenthalten hatte. Der Beamte von heute hat mirtlich das Koalitionsrecht. Der Beamte tann sich wie jeder Staats­bürger durch seine wirtschaftlichen Organisationen, durch die Abgeord neten im Parlament, für seine Interessen einseßen. Das alles hat vor dem November 1918 im alten Breußen nicht eriftiert. Wehe dem Beamten, der es wagte, Ansichten zu vertreten, die dem System nicht genehm waren und sich gar dagegen richteten. Troß formeller Sicherungen durch Gesetzesbestimmungen mußte dieser Beamte jeder­zeit damit rechnen, daß er seiner Stellung verlustig ging. Die Demo­tratie und die Republik haben sich zum Berufsbeamtentum bekannt, meil uch für den modernen Boltsstaat das vorgebildete Berufsbeamtentum unentbehrlich ist. Allerdings ist in der demo fratischen Republit von 1918 die Stellung des Beamten zum Staat nicht so primitiv wie im Deutschland der Vorz friegszeit. Der Beamte ist heute, wie es auch die Verfassung aus

drücklich betont, Diener der Gesamtheit, nicht einer Obrig­feit oder gar einer Partei. Infolgedessen ist, wie jedem Staats bürger, auch jedem Beamten freigestellt, fich wirtschaftlich und poli. tisch zu betätigen, wo und wie es seiner Ueberzeugung entspricht. Allerdings mit einer Einschränkung auch im Boltsstaat, der wie jeder Staat von seiner Beamtenschaft verlangen muß, daß ihre poli­tische Betätigung sich nicht gegen die Grundfesten des Staates und gegen die Geseze richtet. Der Beamte ist als Organ des neuen Staates Organ des ganzen Bolfes. Das Bolf hat sich diesen Staat geschaffen, und es tann von seinen Beamten ver­langen, daß sie sich im Amt und Privatleben nicht gegen diesen Staat betätigen. Diese für mich selbstverständliche Beschränkung der poli­

Am Freitag, dem 29 Nov., starb nach schwerem Leiden mein lieber Sohn. unser Bruder und Schwager, der Gastwirt und frühere Glaser Paul Broecker

Jn tiefer Trauer

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Ww. Emilie Broecker,

geb. Schmidt.

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Auf den Fischgründen der Nordsee stehen in diesem Herbst riesige Sprottenschwärme, so daß die Fischerboote voll beladen heimkehren. Unser Bild, zeigt das Löschen der Fänge im Fischerei hafen von Wilhelmshaven.

fänftigen, habe er feststellen müssen, daß er offenbar u farf zugepadt" habe und seine Frau tein Lebenszeichen mehr von sich gab. Erst jetzt jei ihm tlar geworden, was er ange­richtet habe und er sei auf der Gedanken gekommen, einen Un= fall vorzutauschen.

Die Angaben Gutmanns stoßen bet der Staatsanwaltschaft auf tarte 3 weifel. Es wird vermutet, daß es zwischen Gut­mann und seinem Opfer zu einem harten Kampf gekommen ist, zumal Gutmann an der rechten Hand schwere Krazmunden hat.

Entführung Minderjähriger.

Beschlüsse des Strafrechtsausschusses.

Der Reichstagausschuß für die Strafrechts­reform behandelte zunächst§ 313, der die Entziehung eines Minderjährigen aus der elterlichen Gewalt bestrafen will. Nach längerer Aussprache wurde der§ 313 in folgender Form an genommen:

,, Wer einen Minderjährigen dem entzieht, dem die Sorge für die Person des Minderjährigen zusteht, wird mit Gefängnis bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Die Tat wird nur auf Verlangen des Vera letzten verfolgt. Hat der Täter oder ein Teilnehmer die Entführte geheiratet, so wird die Tat mur verfolgt, wenn die Ehe für nichtig erflärt worden ist."

§ 314 sieht nach der Regierungsvorlage Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für den Fall vor, daß sich jemand bös= willig einer gesetzlichen Unterhaltspflicht soweit entzieht, daß der notwendige Unterhalt des Unterhaltsberechtigten ohne öffentliche tischen Rechte ist es, gegen die merkwürdigerweise von den Rechts- Hilfe oder die Hilfe anderer gefährdet märe. Wenn die Tat den parteien Sturm gelaufen wird, die im alten Staat unter anderem Selbstmord oder die Tötung des Unterhaltsberechtigten oder die Namen bie Unmündigkeit der Beamten als selbstverständlich ansahen. Tötung eines Kindes, für das der Unterhaltsberechtigte zu forgen Der Minister behandelte dann die Vorgänge anläßlich des Volks. hatte, oder den Versuch einer solchen Handlung zur Folge hat, fo begehrens. Was sei da nicht über den angeblichen Terror, wird die Strafe auf Gefängnis nicht unter drei Monaten erhöht. Frau Abg. Pülf( So.) vertrat die Auffassung als Mit­über unerhörte Verfassungsverlegungen durch die Regierung geberichterstatterin, daß es im Interesse der minderjährigen Kinder schrieben worden. Und doch müsse jeder vernünftige Mensch bei liege, nicht nur die Böswilligkeit als Merkmal des Tatbestandes zu ruhiger Betrachtung zugeben, daß der demokratische Staat sich selbst lassen, sondern den Tatbestand auch noch durch die Einfügung der aufgeben würde, wenn er es zulassen würde, daß seine Beamten an Worte oder aus Eigennuh" zu erweitern. einem Rampf gegen die Grundlagen dieses Staates teilnehmen. Es läßt, führte der Minister aus, sich nicht leugnen, daß ein Teil unserer Beamtenschaft noch vielfach in Ueberzeugungen be­fangen ist, die aus der Borkriegszeit stammen. Von diesen Beamten fann und will die Republit nichts anderes fordern, als daß fie fich positiv zur heutigen Staatsform stellen und alles in ihrem Handeln unterlassen, was gegen den Sinn und Geist des heutigen Staates perstoßen würde. Der Minister erklärte dann, daß die Re­gierung bisher Toleranz geübt und der Beamtenschaft 3eit gelaffen habe, fich mit der Staatsumwälzung nicht nur abzufinden, sondern auch sich auf die neuen Verhältnisse und Ideen umzustellen. Aber diese Zeit der Toleranz müsse nun auch einmal vorüber sein. Die Republit fönne und müsse von ihren Beamten verlangen, daß fie Republitaner sind!

Das Geständnis des Gattenmörders.

Er will nur scharf zugepackt" haben.

Wie bereits gemeldet, hat Dr. Gutmann in Schwedt d. d. O. inzwischen geffanden, daß er seine Frau getötet hat. Gutmann schildert sein Berbrechen wie folgt:

An dem betreffenden Tage sei er gemeinsam mit einer Frau

aufgestanden und habe sich nach dem Frühstück zunächst zur Post begeben, um dort einen kleinen Geldbetrag abzuholen. Als er nach Hause zurückgekehrt. sei, habe seine Frau auf dem Sofa gelegen und ein Buch gelesen. Bald sei es zwischen ihnen zu Streitig teiten gekommen. Vor allem habe er seiner Frau vorgeworfen, daß sie zu wenig Abwechslung in den Küchenzettel bringe, und ihm immer wieder Kartoffelpuffer vorseze. Die Frau habe ihn darauf hin grob angefahren. Er sei in Wut geraten, habe sie mit der Hand am Kopf gepackt und ihr das Handtuch vor den Mund gehalten, um sie am Schreien zu verhindern. Später sei er aus dem Zimmer in seinen Arbeitsraum hinübergegangen. Als er dann nach fünf Minuten zurüdgefehrt sei, um seine Frau zu be­

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Nach weiterer Aussprache wurde schließlich beschlossen, den § 314 in der Fassung der Regierungsvorlage provisorisch bis zur zweiten Lesung anzunehmen. Auch die Abänderungsanträge zu § 314 wurden bis zur zweiten Lesung zurückgestellt, um bis dahin zwischen den Parteien eine Annäherung der Standpunkte zu er­

reichen.

Unverändert nach der Regierungsvorlage wurde auch§ 315 angenommen, der bestimmt, daß derjenige, der ein Kind, für dessen Berson er zu sorgen hat, in der Abficht verläßt, sich seiner zu ent­lebigen, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft wird.

Unter Streichung des letzten Absages wurde auch§ 316 ant genommen, der die Personenstandsfälschung mit Gefängnis bestraft. Der gestrichene lezte Abjak enthielt die Bestimmung, daß in be­sonders schweren Fällen die Strafe Zuchthaus sein tönnte.

Bestechungsskandal in Japan . Hohe Beamte verhaftet.

Tokio , 2. Dezember.

Der verhaftete Sekretär des japanischen Eisenbahnministeriums, Satate, hat mehrere hohe Regierungsbeamte belastet, daruntern auch den Unterrichtsminister Rabaschi, von der Industrie beftochen worden zu sein. Die Aussagen Satates belasten auch

mehrere Beamte des Verkehrs- und des Wirtschaftsministeriums. Bier hohe Beamte sind verhaftet worden. Ministerpräsident 5 ama gutfchi hat die Bildung eines Parlamentsausschusses gegen Bestechung angekündigt.

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