Die Oppositionskongreßmacher.
Unsere Berichterstattung gefällt ihnen nicht. Benn wir dem Oppositionstongreß der KPD. gegen die freien Gewerkschaften nicht die Bedeutung beimessen wie Herr Merfer und die KPD. - Zentrale, so ist das unsere Sache. Selbst KPD. Leute wie Heckert, die aus ihrer früheren gewerkschaftlichen Tätig teit etwas von den Dingen verstehen, fehlten auf dem MerkerKongreß.
Die Macher schimpfen jetzt in der„ Roten Fahne":" Der„ Borwärts" hat 31m kongreß einen blöden, dummen, in Gewerkschaftsfragen vollständig analphabetischen Reporter geschickt. Der Mann, der zwei Tage lang am Breffetisch im Schweiße seines Angesichts gearbeitet hat, hat etwas unzusammenhängendes in die Welt
pojaunt."
Dieser Vorwurf richtet sich von selbst. Der Mann, der aus der Werkstatt heraustam und seit 4% Jahren als Berichterstatter des Borwärts" in den Berliner Gewerkschaftsversammlungen tätig ist, hat seine gewerkschaftlichen Erfahrungen allerdings nicht, wie der heutige kommunistische Gewerkschaftsstratege der„ Opposition" Paul Merfer, im Lager der blauen und gelben Kellnervereine gesammelt.
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Tieber tirchnerfchen Bereinigung" lehnten bie Unterzeichnung af, denn sie wollten ja, obwohl sie zurzeit noch unter dem allgemein verbindlichen Tarif arbeiteten, den Tarif durch ihren wilden Streit umstoßen.
Die Verweigerer der Unterschrift wurden entlassen. Dies och A and oxta Geschid traf auch sechs Betriebsratsmitglieder der Firma Körting. Sie wurden auch, nachdem Niederkirchner den Streit abgeblasen
betrieb bei der Post
Auf den Postämtern ist der Pakelverkehr im Hinblick auf das Weihnachtsfest bereits um das Vielfache gefliegen. Unser Bild zeigt die Sortierung am laufenden Band.
der Deffentlichkeit. Ist es doch gerade der schwerste Bor wurf, den die fommunistische Opposition gegen die freien Gewerkschaften erhebt, daß sie als„ Reformisten " Kämpfe um Cohn und Brot der Arbeiterschaft führen, Kämpfe, die die KPD. zu politischen 3weden auszuschlachten sucht, ohne Rücksicht auf den gewerkschaftlichen Erfolg.
Bir werden die„ revolutionären Unorganisierten" samt ihren verhinderten Weltrevolutionsmachern als Führern, nach wie vor als das betrachten, was sie sind, als Schädlinge der deutschen so zialistischen Gewerkschaftsbewegung.
Eine Diktatur gegen das Proletariat, wie sie von Moskau aus betrieben wird, lehnt die deutsche Arbeiterschaft ab. Damit selbstverständlich auch die abgestandenen Bhrafen darüber, die auch deshalb nicht zu einer wichtigen Erscheinung im Arbeiterleben" werden, wenn ein Merker sie auf einem„ Oppofitionstongreß wiederholt.
Nachspiel vom Rohrlegerstreit.
Entlassene Betriebsräte flagen.
Nachdem Niederkirchners Gefolgschaft eine Reihe von Einzel. streits ins Wert gesetzt hatte, legten die Unternehmer den arbeitenden Rohrlegern einen Revers vor, durch dessen Unterzeichnung fie erklären sollten, daß sie den mit dem Metallerbeiterverband abgeschlossenen und als allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag anerkennen. Die Mitglieder des Metall
Das, was die kommunistischen Macher als die wichtigsten Erscheinungen im Arbeiterleben" ausgeben, ist wirklich nicht so wichtig, wie sie es machen möchten. Die Behauptung, auf dem„ Oppositionstongreß seien Vertreter der Arbeiter zusammengekommen, um Wege und Methoden zu besprechen, wie die Arbeiterschaft ihre Kämpfe um Brot und Lohn führen soll, ist eine bewußte Täuschung| arbeiterverbandes leisteten die Unterschrift, aber die Mitglieder der
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Nun klagten sie beim Arbeitsgericht auf Zahlung des Lohnes, da sie als Betriebsratsmitglieder vor Entlassung geschüßt seien.
Die Firma machte dagegen geltend, die Weigerung, den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag anzuerkennen, bedeute eine Arbeitsverweigerung, wodurch die fristlose Entlassung der Kläger berechtigt sei.
Das Gericht erklärte diese Auffassung der Firma für rechtlich unhaltbar, da die Kläger nicht verpflichtet seien, die Unterschrift zu leisten. Sie hätten demnach keinen Grund zur fristlosen Entlastung gegeben und könnten Lohnzahlung beanspruchen, solange ihre Arbeitsleistung der Firma zur Verfügung stand. Das sei aber nur für einige Tage der Fall gewesen. Am 2. September sei die Entlassung erfolgt, aber am 6. September habe die„, Bereinigung" den allgemeinen Streit beschlossen.
Bon diesem Zeitpunkt ab liege Arbeitsverweigerung vor, denn die Kläger würden doch nicht behaupten wollen, daß sie während eines von ihrer Organisation beschlossenen allgemeinen Streifs hätten arbeiten wollen.
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Die Kläger fämtlich unentwegte Anhänger Niederkirchnersbehaupteten allerdings, fie würden auch während des Streits gearbeitet haben, aber sie hätten es ja nicht gefonnt, weil sie schon vorher entlassen waren. Dann hätten sie sich der Firma zur Vera fügung stellen sollen, sagte der Richter, denn sonst konnte doch niemand wissen, daß fie zum Streitbrecher an ihren Kollegen werden wollten.
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Der Vorsitzende machte einen Vergleichsvorschlag. Er ging davon aus, daß den Klägern für die Zeit vor dem Streitbeschluß der Lohn ohne Zweifel zustehe, daß ferner durch einen Arbeitskampf nicht beabsichtigt werde, das Arbeitsverhältnis zu beenden, sondern daß es nach dem Abschluß des Kampfes fortgesetzt werden solle, weshalb ja auch in der Regel vereinbart werde, daß Maßregelungen aus Anlaß des Streifs nicht stattfinden sollen. Da aber im vorliegenden Falle eine dahingehende Ver= einbarung nicht getroffen sei, so sei die Firma nicht zur Wiedereinstellung der Entlassenen verpflichtet.
Die Wiedereinstellung lehnte die Firma ab. Es kam dann auf Borsching des Vorsitzenden ein Bergleich dahin zustande, daß jeder der Kläger seinen Lohn für drei Wochen erhält und auf weitere Ansprüche verzichtet wird.
Außer den ordentlichen Betriebsratsmitgliedern hatten auch die entlassenen Erjamänner auf Lohnzahlung geflagt. Sie zogen aber ihre Klagen zurüd, nachdem ihnen der Borfigende flargemacht hatte, daß nach der herrschenden Rechtsprechung die Erfahmänner nicht den Entlassungsschutz genießen, der den ordentlichen Betriebsratsmitgliedern zusteht.
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