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Rord oder Fahrlässigkeit? Der Reichspräsident als Diktator.

( Fortsetzung von der 1. Seite.)

mit der Bemerkung: Wenn die Stolbergs fich etwas in ihren diden Kopf gesezt haben, dann ist es schmer, etmas herauszufriegen."

Dr. Paniz gab dann eine Schilderung der Familie Stolberg . Weil feit Generationen Verwandtenehen gefchloffen wurden, sei dem Geschlecht mit der Zeit die Fähigkeit, fich Schulfennfniffe zu erwerben, verlorengegangen. So hätten alle Stolbergs eine gewiffe Weltfremdheit und bis ins hohe Alter eine gewiffe Kind­lichkeit bewahrt. Die Stolbergs feien das Produkt ihrer Ber­erbung, des Milleus und der Erziehung.

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Der Kreismedizinalrat Dr. Lange Hirschberg schilderte dann seinen Eindrud von dem Toten.( Während der Arzt die Einzel­heiten erzählt, bright der Angeklagte in Weinen aus.) Dr. Lange stellte einen Einschuß in dem Ausmaß von 3: 2% Zentimeter feft. Die Deffining hatte die Form eines liegenden Rechteds, so daß er zuerst an einen Querschläger dachte. Die ganze rechte Gesichts­hälfte fehlte volktommen. Er stellte als Todesursache Schädel und Gehirnzertrümmerung durch einen Schuß fest. lleber die Schußlinie befragt, vertrat der Kreisarzt die Auffassung, daß der Schuß von oben nach unten abgegeben sein muß.

Er schließt sich damit der Auffaffung an, die beim gestrigen Cotaltermin von den Schöffer vertreten wurde, nämlich der Anschlag des Gewehrs müffe ein anderer gewesen sein, als der Angeklagte es schildert.

leber seinen Eindruck von dem Angeklagten im Gefängnis betonte er, daß er ihn ruhig und gefaßt fand. Nach dem Geständnis sei er ihm noch ruhiger erschienen.

Ein Antrag der Wirtschaftspartei.

nahmen treffen. Alle

Einzelheiten solcher Außen- und Innenpolitik bestimmt indessen der Reichskanzler,

Die Geschäftigkeit der Deutschen Bolfspartei, immer neue Maß| stellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maß­nahmen zu ersinnen und zu beantragen, das Budgetrecht des Reichstags von innen auszuhöhlen und von außen zu fesseln, hat die Wirtschaftspartei nicht schlafen lassen. Bekanntlich hatte die Deutsche Volkspartei zu Anfang des Jahres beantragt, das Recht des Reichstags, im Entwurf des Haushaltsplans Aus gaben zu erhöhen oder neu zu bewilligen, derart einzuschänken, daß solche Aenderungen nicht nur wie bisher an die Zustimmung des Reichsrats, sondern auch der Reichsregierung gebunden sein sollen. Die fehlende Zustimmung des Reichsrats und der Reichs regierung sollte aber ersetzt werden können dadurch, daß der Reichstag in nochmaliger Beratung mit Zweidrittelmehrheit seinen ersten Beschluß aufrecht erhält. Der Antrag ist noch nicht beraten. Aus Anlaß der Beratung der Reichshaushaltsordnung im Ausschuß für den Reichshaushalt fam dazu dann vor etwa acht Tagen der weitere Antrag, einen vollkommen unab­hängigen, Niemandem Derantwortlichen, mit großen Machtbefugniffen ausgestatteten Reichsfpartommif­far einzusetzen, der wohl mit dazu beitragen soll, unbequeme An­forderungen auf fulturellem und sozialem Gebiet abzudrosseln. Der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses be­handelt werden.

In Anlehnung an diesen Antrag hat nun die Wirtschafts partei beim Reichstag den Entwurf eines Gesetzes zur Aende­rung der Reichshaushaltsordnung und der Reichsverfaffung ein gebracht, der die Einsetzung eines

Sanitätsrat Paniz wurde nochmals darüber vernommen, ob er dem Angeklagten einen Moro zutrauc. Er verneinte felbständigen, nur dem Gesetz unterworfenen Reichssparkommissars dies. Zwischen dem Manne und der Frau hätten Differenzen beverlangt. Der Reichssparkommissar wird vom Reichspräst standen wegen des Verhältnisses mit Onkel Karl, aber die Be- denten ernannt. Er ist gutachtlich zu hören vor endgültigen ziehungen zwischen den Eheleuten hatten sich in der letzten Zeit Beschlüssen des Reichstags, welche Haushaltsüberschreitungen oder wieder gebessert. Die Frau habe z. B. im vorigen Jahre, als der Genehmigungen von außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Sein alte Graf Eberhard infolge eines Unfalls schwer trant war, alles Gutachten ist dem Reichspräsidenten zuzuleiten, dessen getan, um den Grafen Eberhard am Leben zu erhalten. Bors: 3ustimmung erforderlich ist für Beschlüsse des Reichs­Trauen Sie der Gräfin zu, daß fie ihren Sohn angeftiftet hat? tags, die Haushaltsüberschreitungen oder Genehmigungen von 3euge: Nein, einen solchen Mißbrauch ihres Einflusses auf den außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Sohn traue ich ihr nicht zu.

Bors: Halten Sie den Angeklagten der inneren Ueberlegung für fähig: Mit der Schweinerei muß ein Ende gemacht werden." 3euge: Nein.

Kreismedizinalrat Kruschel bestätigte im wesentlichen die Aussage des Medizinalrats Dr. Lange.

Die Aussagen des Stubenmädchens aus Jannowitz, Helene 3obel, maren insofern sehr wichtig, als sie es war, die, wie wieder­bolt erwähnt, die Hintertür des Rentamts zweimal verschlossen hat, während sie nach der Tat wieder offen stand. Am Abend des 18. März, während die Herrschaften oben saßen, richtete fie das im Erdgeschoß gelegene Schlafzimmer des Grafen Eberhard her und schloß im Anschluß daran, wie es ihre Vorschrift mar, die Türen. Später fam sie noch einmal nach unten in die Leutetoilette. Dabei fiel ihr auf, daß in der Waschküche Licht brannte und die Tür, die sie vorher eingeffinft hatte, offen stand. Das war ungefähr 10 Minuten vor 9 Uhr. Sie brachte alles wieder in Drd­mung, ging dann in thr Zimmer, das sie mit der Köchin teilte, und fragte fie, ob sie die Tür geöffnet und das Licht angedreht habe. Die Köchin verneinte es und die Mädchen gingen darauf zu Bett. Nachts gegen 12 Uhr wurde fie von dem Kutscher geweckt, der sie zuerst fragte, ob sie die Tür verschlossen habe. Als sie dies bejahte, erzählte er ihr von dem Tode des Grafen. Die Zeugin hält den Angeklagten des Mordes nicht für schuldig. Ueber das Berbrennen ber Brieffchaften befragt, antwortete die Zeugin: Am Morgen nach der Tat ließ mich die Gräfin ins Zimmer rufen und übergab mir ein Bündel Briefe zum Verbrennen. Ich tat das in meinem Zimmer. Die Briefe waren harmlos. Bors.( sehr scharf): Haben Sie die Briefe gelesen? Zeugin( bestimmt): Nein. Bors: Ich warne Sie, Sie stehen hier unter Ihrem Eide! 3eugin: Die Briefe lagen im Kinderzimmer offen in einer Schublade und ich nahm an, fie wären harmlos. Beiter vermarnt, gab die Zeugin die Möglichkeit zu, einzelne Briefe gelesen zu haben. An das, was barin stand, fonnte sie sich nicht mehr erinnern. Sie gab auch zu, beim Verbrennen Bebenten gehabt zu haben. Weshalb, vermag fie nicht zu sagen.

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Der Stadtfämmerer als Zeuge.

Neues vom Gflaref Ausschuß.

Der Stiaret Untersuchungsausschus vernahm in jeiner Sonnabendfizung zunächst den Berliner Stadttämmerer Dr. Lange. Diefer sagte aus, daß nach feiner genauen Kennt nis der Berhältnisse die Darstellung der Stlarefs, daß sie von der Stadt Berlin geschädigt worden felen, grundfalsch sei. Am 4. Juli 1927 feien die Stadtverordneten Schalldach( DBP.) und Rosenthal( Dem.) und die Stadträte Gäbel( Komm.) und Degner( Komm.) an ihn mit der Forderung eines Dar­lehns Don 500 000 art für die Stiarets herangetreten. Er habe abgelehnt und die Ablehnung zu den Alten ausführ lich begründet. Während seines Urlaubs habe Stadtrat Bege ( Dmat.) einen größeren Kredit zugefagt. Seine Angabe, daß sich Stadtverordnete aller Parteien für die Starets bemüht hätten, inüsse er auf die angegebenen Parteien beschränken. Trotz Weges Zusage habe er, Lange, abermals abgelehnt, und man habe sich dann auf die Entscheidung des Magistrats geeinigt, bei der er unterlegen fei.

Er habe stets den Standpunkt vertreten, daß, wenn die Sklarets ihren Schaden nachweisen und substantiieren können, die Stadt ihnen diefen Schaden ersetzen solle auch ohne rechtliche Verpflichtung. Aber diefes Darlehen habe er betämpft, obwohl die Sflarets immer wieder erklärt hätten, es fäme ihnen nur darauf an, für den Augen­blic freier disponieren zu fönnen. Auch nach seiner Niederlage im Magistrat habe er feinen Standpuntt in einem Sondervotum aus führlich aufrechterhalten. Eine Borlage über dieses Darlehen an die Stadtverordnetenverfammlung wäre fachlich richtig gemefen. Aber die Stadt habe mehrfach, auch schon unter dem Kämmerer Karding, gesicherte Darlehen an Brivate gegeben, und dies als bloße Geld bewegung im Rahmen der laufenden Geschäfte aufgefaßt.

Auf Fragen des Berichterstatters Abg. Rönnede erklärt der Rämmerer, die Frage der Strafverfolgung Kieburgs fei von ihm gemeinsam mit dem Stadtrat Dr. Richter eingehend ge­

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der dafür gegenüber dem Reichstag die Berantwortung trägt. Innerhalb der vom Reichskanzler niedergelegten Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig ſelbſtän= big und unter eigener Berantwortung gegenüber dem Reichstag . Nun ernennt zwar der Reichspräsident den Reichs­tanzler und auf dessen Vorschlag die Reichsminister, aber er ist in der Auswahl des Reichsfanzlers nicht frei, sondern an be stimmte Grenzen des parlamentarischen Systems gebunden, da Reichstanzler und Reichsminister zu ihrer Amis­führung des Bertrauens des Reichstags bedürfen. Durch die Anträge der Wirtschaftspartei sollen mun schwierige Einzelheiten des Reichshaushalts an die Zustimmung des Reichs präsidenten gebunden werden. Ganz abgesehen davon, baß der Reichspräsident mur in seltenen Fällen solche Fragen von sich aus wird entscheiden können und daß auch sein Bureau für solche 3wede nicht zusammengesetzt ist, verschiebt der Antrag die in der deutschen Republik bisher geltenden Zuständigkeiten von Grund aus und würde Anlaß zu unentwirrbaren Kom­plitationen geben. Was soll z. B. geschehen, wenn bezüglich einer plöglich auftretenden Notwendigkeit zu außerplanmäßigen Ausgaben die Reichsregierung auf Seite des Reichstages tritt und der Reichspräsident aus eigenem Entschluß oder dem Gutachten des versagt? Reichssparkommissars folgend die Genehmigung zu den Ausgaten

Dann ist ein nach den jezigen Borschriften unlösbarer Konflikt da, nicht nur zwischen den beiden obersten Reichs­behörden, der Reichsregierung und dem Reichssparkommissar, son­dern vor allem auch zwischen der Reichsregierung und dem Reichs­ präsidenten , ein Konflikt, der dem Ansehen des Reichspräsidenten sicherlich nicht förderlich werden würde. Weitere Beispiele für die Unmöglichkeit folcher Regelung lassen sich mit Leichtigkeit fon­

Wenn möglich, ist dieser Antrag noch ungeheuerlicherstruieren. als die volksparteilichen Forderungen. Er bedeutet eine volltom= mene Umwälzung der Stellang des Reichspräsidenten . Nach den bisherigen Verfassungsbestimmungen vertritt der Reichspräfi­dent das Reich volterrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs und kann Bündnisse und andere Berträge mit auswärtigen Mächten. Er hat der bewaffneten Macht dazu anhalten. Der Reichspräsident kann ein Land, das die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt, mit Hilfe auch, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ord­nung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederher:

Das Gefagte dürfte genügen, zu zeigen, wohin die Sucht führt, dem Budgetrecht des Reichstages Fesseln anzulegen. Selbst zucht und Selbst verantwortung des Parlaments, Be­reitschaft der Regierung, für das Gleichgewicht im Etat jederzeit volle Autorität in die Waagschale zu werfen, sind unter dem bei uns herrschenden parlamentarischen System, an dem die Sozialdemokratie nicht rütteln lassen wird, der sicherste und beste Schutz für eine verantwortungsvolle öffentliche Finanzwirtschaft. Privatwirtschaft erftarten und gesunden können. Und nur auf dem Boden solcher Finanzwirtschaft wird auch die

Die Schmach der Kindermißhandlungen.

Eine Kundgebung zur Strafrechtsreform.

Der Verein zum Schuh der Kinder vor Aus­nuhung und Mißhandlung veranstaltete eine Aus­sprache über Kindermishandlungen und nahm Stellung zu den Beratungen im Strafrechtsausichuß des Reichstages. Die Forderung des Bereins, auch feelische Miß­handlung von Kindern strafrechtlich zu verfolgen, ist bereits vor Monaten dem Reichstag mitgeteilt worden. Sie hat im Ausschuß teine Mehrheit gefunden, weil folche Mihhandlung fich nicht tatsächlich feststellen laffe.

Auf dem nom Schöneberger Stadtrat Muthesius geleiteten Aus­spracheabend gab Frau Ministerialrat Selene Weber einen Einblick in das grauenvolle Elend törperlich mißhandelter Kinder. Zum Schutz dieser Wehrlosen forderte sie, daß neben dem Strafgesetz eine gut ausgebildete Fürsorge steht. Auch ,, Nachbarhilfe", die über beobachtete Mißhandlungen an die zu ständigen Stellen berichtet, müsse für die Kinder eintreten. See­lische Mißhandlungen erdulden Kinder, wie Landgerichts rat a. D. Dr. Danziger in seinem Vortrag zeigte, besonders in zerrütteten Ehen. Diese Mißhandlungen sezen sich oft auch nach der Chefcheidung fort, weil die Kinder dem nichtschuldigen Teil zugesprochen werden, der nicht immer eine zur Erziehung geeignete Persönlichkeit ist. Danziger forderte, daß nicht das Recht des Baters oder der Mutter, sondern das Recht des Kindes entscheidet. Nur das Vormundschaftsgericht solle im Ein­vernehmen mit dem Jugendamt darüber zu bestimmen haben, wo nach der Scheidung die Kinder bleiben. Die seelischen Mikhandlungen

der Kinder durch trunksüchtige Eltern schilderte Stadtarzt Dr. Drucker( Wedding ). Sie kommen zu den förperlichen Miß­handlungen hinzu, denen diese Kinder ausgesetzt sind. Es ist nicht felten, daß vor dem betrunken heinikehrenden Bater die Mutter mit den Kindern in der Nacht aus der Wohnung flüchten muß. Manch mal werden die Kinder auch Zeugen serueller Ausschreitungen des betrunkenen Vaters gegen die Mutter. Druder betonte die Not­wendigkeit von Veranstaltungen zur Heilung der Truntfüchtigen. In Stadt und Land müsse für sie ein dichtes Netz von Fürsorge= ftellen mit einer ausreichenden Zahl Fürsorger geschaffen werden. Für Heilbare müssen Heilanstalten bereitstehen, Unheilbare seien in Bewahrungshäuser, zu bringen Durch Beseitigung der un günstigen Wohnungszustände, die so manchen Mann ins Wirtshaus treiben, und durch Mehrung der altohol­freien Gaststätten tönne der Trunthucht entgegengearbeitei und dem schmachvollen Elend so vieler unglücklicher Frauen und Kinder ein Ende gemacht werden.

In der Aussprache, an der sich über ein Dußend Redner und Rednerinnen beteiligten, zeigte sich lebereinstimmung darüber, daß mit dem Strafrecht allein gegen die Kindermiß­handlungen nicht viel auszurichten ist und von ma famer Fürsorge mehr Erfolg erwartet werden darf Strengere Beurteilung der Kindermishandlungen sei aber bei den Gerichten nötig, auch sei Richtern wie Laien mehr Berständnis für feelische Mißhandlungen der Kinder zu wünschen. Jeder Boffsgenosse habe die Pflicht, sich gegen Kindermishandlungen einzusetzen. Eine Entschließung im Sinne diefer Forderungen wurde angenommen.

verloren hätte, wenn der Kämmerer bereits im Januar 1929 Brandes die Erlaubnis gegeben hätte, das Konto Sklaret zu repi dieren, wird von dem Zeugen entschieden bestritten. Ein Revi- Blike erhellten die nächtliche Stadt, während Regen von teilweise sionsauftrag jei von Brandes nicht erbeten worden; er hätte auch teine Ursache gehabt, ihn nicht zu erteilen. Tatsächlich habe er ja später den Auftrag gegeben, aber da platzte die An­zeige des Bezirksamts Spandau dazwischen, die zur Aufklärung der Affäre führte.

Er habe später einmal zu Brandes gejagt, warum er nicht früher um eine Prüfung des Geschäftsverkehrs einiger Bezirksämter mit den Eflarets gebeten habe. Darauf habe er die Antwort er halten: Das geht nicht mit Rücksicht auf das Bant geheimnis."( Bewegung.) Sicher wäre die Aufdeckung der Affäre auf Grund feiner von ihm angeordneten Prüfung durch die Hauptprüfungsstelle einige Tage später erfolgt, wenn nicht durch puren Zufall das Bezirksamt Spandau dahinter gekommen wäre. Aus der weiteren Befragung geht hervor, daß dem Kämmerer auch der Stadtrat Wege( Duat.) einen Brief geschrieben hat, man möchte die Stlarets entfchädigen. Später sei darauf der Darlehens vertrag in der schon geschilderten Weise zustande gekommen. Die Vernehmung dauert an.

wurden, erreichte in den Straßen von Condon der Sturm 100 kilometer Stundengeschwindigkeit. Grele tropischer Stärke niederging. Biele Straßen in den Bor­städten Cordons standen unter Wasser und hinderten den Ber­tehr. Besonders start betroffen wurde Wembley . Die Ueber­schwemmungen im Themfetal haben erheblichen Umfang angenom­Bon den Küstenftädten wird schwerer Seegang ge­meldet, wie er seit Jahren nicht mehr geherrscht habe. Der Hafen von Folkestone mußte geschlossen werden, so daß der Kanaldampferverkehr von Dover umgeleitet werden mußte. In Foltestone selbst wurde eine Frau getötet. Der Dampferdienst Newhaven- Dieppe mußte ganz eingestellt werden. 3m Badeort Brighton wurden fünf Perfonen durch den Sturm verlegt.

men.

An der franzöfifchen Nord- und Nordwest tüfte haben die Stürme ungeheure Schäden angerichtet. In Beeft find ganze Straßenzüge mit Dadhziegeln bejat. Zahlreiche Schornsteine stürzten zusammen. Das Dach des Obdachlosenafyls, das einer Kaserne fowie die Dächer verschiedener Privathäuser wur­den vollkommen abgedeckt. Die Zahl der im Hafen gesunkenen Boote läßt sich im Augenblid, noch nicht übersehen. Die Telephon­leitungen wurden außerhalb der Stadt zerstört, so daß Brest seit reichs ist. Auch in Cherbourg hat der Sturm schwer gewüfet. Der Straßenbahnverkehr ist unterbrochen.

prüft worden; aber das Ergebnis war negativ. Beiter gibt er an, England und Frankreich im Unwetter. 48 Stunden ohne jebe Berbindung mit den übrigen Teilen Frank.

er und die Referenten der Finanzverwaltung feien zweifellos über­Taftet. Aber die Finanzverwaltung dürfe nicht mit Beamtenvermehrung den anderen Bermaltungen ein ichlechtes Beispiel geben.

Die gestern vom Obermagistratsrat Brandes aufgestellte Behauphing, daß die Stadt an den Gflarets fiinf Millionen weniger

Furchtbare Schäden an der franzöfifchen Küffe. Condon, 7. Dezember. Schwere Gewitterftürme, begleitet von Hagel und Wolfen­brüden, gingen am Freitag über England sieder. Während auf dem Cand Windftärfen von 130 Silometer in der Stunde gemeffen

die Borlage auf Herabjegung der Steuern um 160 Millionen Dollar Steuerermäßigung in den USA . Das Repräsentantenhaus hat mit 218 gegen 17 Stimmen angenommen.