mit folchen Betriebsunfällen und weiß, baß diese Stodung 31 meist im Januar schon behoben ist. Wenn das Konto des Kunden nicht mehr groß war und er sonst gut" ist, dann wird ihm seine Abzahlungsfirma in manchen Fällen vielleicht sogar einen neuen Kredit einräumen, um diese Stodung zu vermeiden und ihm doch feine Weihnachtseinkäufe zu ermöglichen: Es steht wohl mancher Weihnachistisch in Berlin , dessen Kosten erst zu Ostern abgedeckt find und auf dem das einzige bar bezahlte die Geschenke sind, die die Kinder den Eltern machen denn Minderjährigen sind ja die Annehmlichkeiten des Kreditkaufs noch perschlossen. Aber oft genug ahnt weder Mutter noch Vater, daß nun ihre Karten in dem Register der Etotterer eng beinander stecken.. Sogar die Weihnachts gans ist oft genug auf Raten getauft, wenn sie auch voll bezahlt fein muß, ehe fie appetitlich gebraten auf dem Tisch prangt: Denn bei ihr werden die Ratenzahlungen vorher geleistet. Vor einem Jahr fam ein tüchtiger Geschäftsmann in der Halle zuerst auf die Jee, schon wochenlang vor dem Feste Ratenzahlungen auf die " Beihnachtsgans anzunehmen: Von einer Mart aufwärts fonnte man einzahlen und heute kann man schon in guten und großen Geschäften im Westen die Ankündigung lesen, daß man auch in ihnen die Weihnachtsgans auf Raten laufen kann mer weiß, sielleicht werden diesmal auch die Weihnachtsbäume auf Raten gekauft werden können wir sind ja nun mal so ins Stottern gekommen..
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Ja, und weil wir so ins Stottern gekommen sind, soll auch nicht verfchwiegen werden, daß es neben den guten und soliden Abzahlungsgeschäften immer noch leberbleibfel aus der wilden Zeit" gibt, Geschäfte, die felbft ihren Branchengenoffen ein Dorn im Auge find. Ihnen gegenüber ist äußerste Vorsicht geboten, besonders bann, men sie in einer Weise arbeiten, die es dem Käufer unmöglich macht, Preis und Qualität der Waren mit anderen zu vergleichen. Manchmal arbeiten sie mit Reisenden, die es ausdrücklich darauf anlegen, die Ehefrau in Abwesenheit des Mannes zu irgendeiner Bestellung zu befchwagen, fie zu einer Unterschrift zu Derleiten, deren Tragweite fie fich oft gar nicht überlegt und für die dann der Mann eintreten muß. Die Beseitigung dieser Schäden des Abzahlungswesens aber ist nur dann zu erreichen, wenn auch der Käufer, der Kredit in Anspruch nehmen will, sich klar macht, daß er ebenso wirtschaftlich denken muß wie ein Barkäufer und daß er sich nicht von gebotenen Scheinerleichterungen bestechen und dazu ver leiten läßt, die Grenzen feiner materielfen Leistungsfähigkeit zu überschreiten.
Seit Sonnabend nachmittag frischt der steife Südwest. mind an der Nordseeküste und auf der Elbe mehr und mehr auf. Gegen 19 Uhr wurde Windstärke 9, in den Boen sogar Windstärke 10 bis 12, also Orfan erreicht. Die Deutsche Seewarte berzeichnete gegen 20 Uhr in Hamburg 27 Sekundenmeter. Durch den starken Winddruck werden große Wassermassen in die Elbmündung gepreßt, so daß bei der nächsten Tide mit Sturmflut im Safen zu rechnen ist. Der Orkan wird die ganze Nacht anhalten. Der amerikanische Dampfer ,, Loraine" lief gegen 19 Uhr beim Verlassen des Kuhwärder Hafens infolge des Sturmes gegen die Altonaer Fischmarktbrüde und richtete erheblichen Schaden an. Der Dampfer mußte die Ausreise unter: brechen.
Amfterdam, 7. Dezember.( Eigenbericht.)
Ein gewaltiger Sturm hat am Sonnabend im Kanal und an der holländischen Küste verschiedene Schiffsunfälle zur Folge gehabt. Der niederländische Dampfer Merwede " ftrandete an der englischen Küste bei Newhapen. Es glückte von der Küste aus, mit einem Feuerpfeil ein Tau auf das Schiff zu werfen, so daß die 12 Mann Befahung gerettet werden konnten, Bei Werdendam ichlug das Frachtschiff Juduſtrie" in den hohen Wogen um. Der Kapitän ertrant; die Mannschaft wurde gerettet. Auch von den holländischen Binnenseen werden Unfälle gemeldet. Bei Bergum ging ein schwerbeladenes Kanalfchiff unter; 2 Söhne des Schiffers
ertranfen.
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Das niederländische meteorologische Institut erwartet innerhalb der nächsten 24 Stunden einen neuen starten Weststurm.
Christian Stolbergs falsche Bezichtigungen.
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Schwerer Ohnmachtsanfall des Angeklagten.
L. R. Hirschberg, 7. Dezember. ( Eigenbericht.) Kurz vor Schluß der heutigen Verhandlung fiel der Ange: lagte in eine schwere Ohnmacht. Die langatmigen Erörterungen der Vermögensverhältnisse seiner Familie werden wohl auch ihm auf die Nerven gefallen sein, wie übrigens allen im Gerichtssaal Anwesenden. Man staunt immer wieder: Was ist eigentlich los? Was sollen alle diese unzureichenden Andeutungen über mögliche Mordmotive? Und je mehr, desto durchsichtiger wird die Absicht der Prozeßführung: Es soll von vornherein den Nörglern, die von Vertuschung gesprochen haben und noch zu sprechen be= absichtigen, der Mund gestopft werden: Hier wird nicht pertuscht, soll es heißen im Gegenteil, hier werden alle Mordindizien durch gesprochen. Eben, nur durchgesprochen. Denn über Andeutun gen tommt man nicht hinaus. Eine Beweisführung für eine Mordanklage ist angesichts eines Eröffnungsbeschlusses wegen fahrlässiger Tötung auch nicht möglich, und der Bersizende weiß auf Grund der Aften ganz genau, daß die Verhandlung nicht mit der Uebergabe der Sache an das Schwurgericht, sondern mit einer Ver urteilung wegen fahrlässiger Tötung enden wird. Also trotz der eingehenden Beweisaufnahme ist ein Ende wie beim Hornberger Schießen unvermeidlich. Wohin würde es aber führen, wenn in Zu funft die Staatsanwälte bei dringendem Mordverdacht die Anklage 3u fchriften auf fahrlässige Tötung verfassen und die Beschlußfammern entsprechende Eröffnungsbeschlüsse in die Welt hinausgehen lassen würden, damit erst in der Hauptverhandlung flargelegt wird, ob ein Mordverdacht begründet ist oder nicht. So darf nicht prozessiert werden. Den dramatischen Höhepunkt bildete die Vernehmung des Försters Wagnig. Der Angeklagte hat diefen braven Beamten, der fünfzehn Jahre seinem Vater treu diente, fälschlich des Morbes bezichtigt, obgleich ihn selbst die Schuld an dem Tod seines Vaters traf. Die Schilderung des Staatsanwalts, unter welchen Umständen diese Bezichtigung zustande gekommen ist, läßt feinen Zweifel zu. Rechtsanwalt Luetgebrune rügte mit Recht, daß der Staatsanwalt bei der Vernehmung des Angeklagten durch den Interfuchungsrichter zugegen war und daß die Bezichtigung des Försters nicht protokolliert wurbe.
Die Fortsehung der Zeugenvernehmung brachte zunächst die Aussage des Försters Wabniß, der 25 Jahre im Dienste der Familie ist und der Graf Christian in die Anfangsgründe der Jägerei einführte. Graf Christian war damals 16 Jahre alt. Der Beuge berichtete über die verschiedenen Waffenanschaffungen des Grafen Eberhard und des Angeklagten. Er, der Zeuge, hat auch die Tatbüchse eingeschossen. Er habe nie hemmungen bemerft. Schüßen. Vorf.: Was fagen Sie zu dem Unfall?" Beuge: Auch er bezeichnete den Angeklagten als einen vorsichtigen Solange es Waffen geben wird und gegeben hat, wird es auch Un. glücksfälle geben. Vorf.: Sie stehen mit dem Angeklagten schlecht? geflagte Sie doch der Tat befchuldigt. 3euge( erregt): Das tut Beuge: Nein, Bori: Wenn auch nicht direkt, so hat der Anmir leid: Beil ich 25 Jahre im Dienst bin, fann ich nicht glauben, daß er mich befchuldigt hat. Es tut mir fehr leid, aber ich nehme es ihm nicht übel. Vorf.: Es sollen doch Liebesabenteuer porgeIch weiß nichts davon. Vorf.: Ich frage Sie direkt: Hat Ihre tommen fein zwischen dem Verstorbenen und Ihrer Frau. 3euge: Frau mit dem Grafen ein Verhältnis gehabt? 3euge: Nein, oder ich weiß nichts davon. Der Berstorbene war im Gegenteil ein guter Chef und betrachtete meine Frau rücksichtsvoll als die Frau feines Beamten. Borf.: Trauen Sie dem Angeklagten zu, daß er feinen Bater mit Abficht erschossen hat. 3euge: Nein, das kann ich nicht glauben. R.-A. Luetgebrune: Woher stammen die Gerüchte, nach denen Graf Christian den Zeugen der Tat verdächtigt hat? Borf.: Es steht in der Anklage. Der Oberstaats Angeklagten durch den Untersuchungsrichter dabei gewesen sei. Er anwalt erklärte hierauf, daß er selbst bei einer Bernehmung des selbst hatte den Angeklagten auf alle Folgen feines Leugnens aufmerffam gemacht. Der Angeflagte wäre aber dabei geblieben, er habe den Schuß nicht abgegeben. Er habe ja von einem Menschen, dem er alles zutrauen würde, gesprochen. Er wolle aber, bevor der Vater nicht unter der Erde fei, teinen Namen nemmen. Am Beerdigungstage endlich habe der Angeklagte dem auch als böjen Geist des Hauses bezeichnet. Anget 1: Nein, ich Unterfuchungsrichter den Namen Wabnih genannt und ihn habe den Namen nicht genannt. Man hat mir das vielleicht angehängt unter Hinweis auf die Gerüchte über meinen Vater und Frau Babnik. Ich habe vielleicht gedacht: Wenn aber das Gerücht
von Babnik ausgegangen Tein sollte, so würde ich vor dem Herrn Lüge, denn Sie haben doc) den Schuß abgegeben. Angell: Ich marnen. Bor f.: Aber zunächst war doch auch das eine bewußte staatsanwalt: hat der Angeklagte nach seinem Geständnis habe wissentlich nie gelogen. Ich wäre sonst ein Schuft. Ober= gebeten. Angefl: Ich kann nichts anderes sagen. vor Kriminalrat Hoppe nicht unter Tränen uns um Verzeihung
Die schlechte Finanzlage der Stolbergs. Oberlandesgerichtsrat Dr. Renner wird als Bearbeiter der Fideikommißfachen des Hauses Stolberg. pernommen. Er Es mußten Kredite aufgenommen werden. Graf Christian Ferdinand führte aus: Die finanziellen Verhältnisse dort waren schlecht. rechtigung zu einer Pflegschaft vorgelegen. Die Apanagen aus dem war über die ernste Finanzlage unterrichtet. An sich hatte BeFideikommiß für die Söhne waren gering, monatlich zwischen 50 bis 75 M. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sonst Borteile beim Tode des Vaters dem Angeklagten erwachsen wären, antwortete der Zeuge, daß das nicht der Fall gewesen sei.( Der Angeflagte schlucht laut.) Borf.: Wie beurteilen Sie überhaupt die Lage des Fideikommisses? 8euge: Benn die Preise für Land und Holz so weiterfallen, so ist die Lage des Fideikommiſſes, verhältnisse des Fideicommiffes find nach Ansicht des befonders des Jannowitzschen Besizes sehr schlecht. Die Besig Reugen so gewesen, daß Graf Christian das größte Intereffe daran haben mußte, daß sein Vater möglichst lange am Leben blieb.
Jedenfalls fraue ich ihm nicht die Energie zu, die zu einem Morde gehört. Ich halte den 28jährigen Menschen für so unreif, daß er nicht die Ueberlegung dafür hatte, was er mit feinem Ceugnen fat.
Der nächste Zeuge, Rechtsanwalt Reier, ist die zivilrechtliche Bertrauensperson der Familie, nahm aber vorweg, daß sich seine ngaben nicht auf genaue Unterlagen, sondern auf Eindrücke der Jekten neun Monate stüßten.
Die Verhandlung mußte hierauf unterbrochen werden, da der Angeklagte plötzlich ohnmächtig zusammenfant. Die Schwester des Angeklagten, die im Zuhörerraum faß , sprang auf und eilte ihm zu Hilfe, während der Gerichtsarzt ihn wieder zu Bewußtsein zu wecken versuchte. Es dauerte fast zehn Minuten, ehe es gelang, ihn wieder zu Bewußtsein zu bringen.
Nach einer längeren Baufe fuhr Rechtsanwalt Reter fort, feine vermögenswirtschaftlichen Ausführungen zu erklären. Die Gesamtschuld der Allodmasse betrug 215 000 m. Es blieb dann eine Ueberschuldung des Allods von rund 119 000 m. Für das Jahr von 1. Oftober 1928 bis 1. Oftober 1929 murde ein Etat aufgestellt, Das Defizit würde sich um Ausgaben für den Befih, verschiedene nach dem gewirtschaftet wurde. Der Etat weist eine Einnahme Don 219 000 m. auf, während Ausgaben 228 000 m, betrugen, Gehälter für den Direktor und für den Oberförster noch erhöhen. Wenn Graf Eberhard so fort gewirtschaftet hätte, wäre
ein Zusammenbruch des Fideifommiffes ned 1½ his 2 Jahren unwiderruflich gewefen. Hätte der Angeklagie am 18. März den Besik übernommen, so wäre der Zusammenbruch schon nach 3 bis 6 Monaten erfolgt.
Eine Sanierung war in beiden Fällen unmöglich. Dieser Wirtschaftsbericht des Anwalts steht in it artem Gegenins zu der Ansicht des Oberlandesgerichtsrats Renner, der eine Sanie rung in fpätestens 5 bis 6 Jahren vorausgesehen hat. Bei einer Unterredung zwischen Rechtsanwalt Reier und Oberlandesgerichtsrat Renner, die sich um die Geständnisbereitschaft des Angeklagten im Gefängnis drehte, gab es zwischen dem Vorsigenden und den beiden Beugen ein längeres Hin und Her. Der Borsigende fragte die beiden Zeugen, ob ihnen von Selbstmordgedanken des Renner gegenüber hat Chriftian davon gesprochen, ein Testa Angeklagten etwas befanntgeworden sei. Oberlandesgerichtsrat ment zu machen. Ihm, dem Zeugen, fiel das bei der Jugend des Angeklagten auf. Dem Rechtsanwalt Reier hat der Angeklagte ein Teftament im offenen Kuvert übergeben. Er meinte, die Gründe dafür hätten parin gelegen, daß der Angeklagte wohl in Erwartung des Bufammenbruchs feine Angehörigen ficherstellen wollte. An Selbstmordgedanken glaubt der Zeuge nicht.
ichwa chy, um der Berhandlung weiter folgen zu fönnen, was der Der Angeklagte fühlte sich nach dieser Vernehmung zu bestätigten. Die Verhandlung mußte deshalb abgebrochen werden Gerichtsarzt und Prof. Schulz- Göttingen auch unter ihrem Eide und wurde auf Montag früh, 9 Uhr, vertagt.
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