gegeben hätte. Darum war die fofortige Feststellung notwendig, daß von dergleichen gar teine Rede sein tönne.
Der Bersuch, die Parteien auf einen Fünfjahrplan zur Reform der Finanzen durch eine Resolution festzulegen, ist eine innere Unmöglichkeit. Das follte jedermann, auch die„ Germania " Leicht begreifen, zumal in einer Zeit, in der leider die Entwicklung der deutschen Finanzen audy teine zwei Wochen voraus zu überjehen ist. Darüber Klarheit geschaffen zu haben, rechnen wir uns als Berdienst an. Die politische. Moral und die Loyalität ist dabei ganz auf unferer Seite.
Obermagistratsrat Brandes.
Ein Beamter der Stadt Berlin .
Der Stlaret Untersuchungsausschuß des Preußi schen Landtages trat am Montag wieder zusammen und vernahm zunächst eine Reihe von Angestellten aus der Buchhaltung der Berliner Anschaffungs- Gesellschaft. Die Frage, wieso eine Anzahl falscher Angaben in die Liquidationsbilanz der Kleiderverwertungs Gesellschaft gekommen find, fonnte auch durch die widersprechenden Aussagen dieser Zeugen nicht weiter geflärt werden.
Der frühere Berliner Stadttämmerer Karding gab an, daß er als Bertreter der Finanzverwaltung nur ein Intereffe an der möglichst schnellen Liquidation der KBG. gehabt hätte. Die Einzelheiten des Liquidationsprogramms seien ihm gleichgültig gemejen. Karding glaubt sich zu erinnern, daß Stadtverordneter Rosenthal sich bei ihm für die Stlarets eingefekt hätte, möglicherweise auch Stadtrat Schüning. Sonft aber habe bestimmt niemand bei ihm für die Sklarets interveniert.
Stadtsyndikus Or. Lange beftritt auf Befragen aus dem Ausschuß entschieden, daß er als Generalreferent für die städtische Berwaltung das Recht gehabt hätte, die Stlaret- Berträge an fich zu ziehen. Ein folches Recht zum Eingriff stehe nur dem Magistratsdirigenten selbst, d. h. dem Oberbürgermeister, zu. Berichterstatter Roennede ( D. Vp.): Wir haben eine Zuschrift von Herrn Direktor Brolat erhalten, daß Sie über die politische Einstellung des Obermagistratsrats Brandes Auskunft geben tönnten?
Zeuge Dr. Lange: Die von Herrn Brolat gemählte FormuTierung, daß Brandes Tag und Nacht darüber nachdente, wie er einem Republikaner ein Bein stellen fönne, ist natürlich in der Form nicht aufrechtzuerhalten. Aber tatsächlich ist mir Obermagistratsrat Brandes wegen seiner besonders unfreund lichen Einstellung gegen alle Beamten bekannt, die nicht die übliche Ochentour zurückgelegt haben. Ich halte ihn für un objetfib, übelwollend und nachtragend. an, daß zwischen Obermagistratsrat Brandes und Obermagistrats: Auf weiteres Befragen bes Abg. Heilmann gibt der Zeuge rat Clement eine Auseinandersehung stattgefunden habe, weil in einem Aufwertungsprozeß gegen die Stadt Berlin ein Anwalt, der Neffe von Brandes, sich gegen die Stadt auf das Zeugnis feines Onfels berufen hätte. Das jei gerügt worden. Brandes habe die Schuld an dem Bekanntwerden dieses Vorfalls dem Anwalt der Stadt Berlin , Rechtsanwalt F., zur Last gelegt und geäußert: Muß sich denn die Stadt Berlin ausgerechnet von biefem trummbeinigen Juden vertreten laffen!" Heute Dienstag vormittag wurde die Berhandlung mit der Bernehmung des Stadtbankdirektors Schmitt fortgefeßt, der feine Aussage aus einem geschriebenen Konzept porlas.
Der Chauffeurmord bei Malchow.
3mmer noch feine Spur.
Bis in die späten Nachtstunden hinein war die Mordfommission damit beschäftigt, zahlreiche Zeugenangaben in allen Einzelheiten nachzuprüfen. Diese Prüfung ist zwar noch nicht abgefchloffen, hat aber bisher keinen Anhaltspuntt für die Person des Täters erbracht. Noch immer steht nicht fest, wo der Fahrgast den Chauffeur angerufen hat. Auf dem Landsberger Blag wurde gestern spät abends ein junger Mann angehalten, der sich durch Redensarten verdächtig gemacht hatte. Es zeigte sich aber bald, daß er mit dem Morde nichts zu tun hat und sich nur aus Dummheit großtun wollte. Die Bluttat an dem Chauffeur Schalepansti erinnert in manchen Einzelheiten an einen früheren Mord, der ror etwa einem Monat bei Leipzig verübt wurde. Auch dort nahm ein unbekannt gebliebener Mann am Hauptbahnhof den 39 Jahre alten Kraftbrofchtenführer Mag Baeding zu einer Fahrt nach außerhalb an. Baeding wurde später auf seinem Wagen an der Landstraße erstochen aufgefunden. Durch einen heimtückischen Ueberfall hatte der Mörder dem am Steuer Sigenden die Halsschlagader durchschnitten. Der Täter ist bisher nicht ermittelt. Für die AufMärungsarbeit in Malchow wäre es wünschenswert, wenn sich Chauffeure melden wollten, die in der letzten Zeit zu Fahrten nach abgelegenen Orten angenommen worden sind und die dabei merkten, daß die Fahrten ziellos waren und daß der Fahrgast böse Absichten im Schilde führte.
Es werden jetzt auch Einzelheiten über das Eigenleben des Ermordeten bekannt. Demnach soll es sich bei Schale panftium einen sehr lebenslustigen Menschen gehandelt haben. Er ging stets fehr elegant gefleibet und verkehrte viel in größeren Bergnügungsstätten des Berliner Westens. Er hatte einen umfang reichen Bekanntenkreis und war überall ein gern gesehener Gast. Schalepaniti war Junggeselle und wohnte zusammen mit seiner Schwester in der Dahlmannstraße. In letzter Zeit scheint sich Sch. in besonderem Maße mit Heiratsgebanten getragen zu haben. Er hatte ein gutes Einkommen, das er restlos für seine Garderobe und den Besuch teurer Gaststätten verbrauchte. Es wird gejagt, daß Sch. in besonderem Maße den Anschluß an bemittelte Kreise suchte, um durch eine reiche Heirat seine Lage im Augenblick zu verändern. So wird vielen Spuren nachgegangen, die vielleicht zur Aufhellung des Verbrechens beitragen tönnen. Es ist u. a. auch die Bermutung aufgetaucht, daß Schalepanski das Opfer einer Eifersuchtstragödie geworden ist. Gegen diese Annahme iprechen jedoch viele Tatsachen.
Ein Selbstmord in Weißensee. Heute morgen um 4% Uhr wurde im Flur des Hauses itbachstraße 2 in Weißensee ein zunächst unbekannter Mann mit einer Schußperlegung in der rechten Schläfe tot aufgefunden Es gelang bald, den Toten festzustellen als den 32 Jahre alten Sattler Franz Schimsty, der in Alt- Münsterberg bei Dearienburg geboren ist und als Untermieter in dem Sause Mirbachstr. 2 bei seinem Schwager wohnte. Der Schuß verlegung nach und nach der Tatsache, daß die Waffe noch neben Der Beiche tag, ist mit größter Wahrscheinlichtelt ein Selbstmord anzunehmen.
Wer regiert?
Staatsgerichtshof oder Parlament?- Die Klage wegen des Volksbegehrens.
Der Staatsgerichtshof verhandelte heute| aber niemals in den Verantwortungs über den Antrag der deutschnationalen Landtagsbereich des Staatsgerichtshofes. fraktion, der die Feststellung begehrt, daß die Teilnahme der preußischen Beamten beim Voltsbegehren grundsätzlich zulässig ist, und daß. die da gegen gerichteten Kundgebungen des preußischen Staatsministeriums verfassungswidrig seien.
P
Nun wird allerdings die Klägerin vor dem Staats. gerichtshof mit der Behauptung aufwarten, daß die Kund gebung des Ministerpräsidenten bereits den Charakter eines formalen Attes der Staatsgewalt trage, weil sie die Bes amten unter der Androhung disziplinarischer Strafen an der Es laffen sich von vornherein eine Reihe non formalen Ausübung ihres Rechtes auf Unterstützung des VolksGründen aufzählen, aus denen eine sa chliche Entschei- begehrens hindere. Diese Auffassung aber ist falsch. Die dung des Staatsgerichtshofes für unzulässig Rede des Ministerpräsidenten enthält gewiß eine Mahgehalten werden muß. Auf diese formale Seite der Annung an die Beamtenschaft, sich ihrer besonderen Pflichten gelegenheit soll hier aber nicht näher eingegangen werden. als Beamte gegenüber dem Staate bewußt zu fein, zugleich Die Umstände, unter denen die Klage eingereicht worden ist, auch eine Mitteilung darüber, wie der höchste Staatsftellen vielmehr ein grundsägliches Problem in den Border beamte den hier gegebenen Fall ansieht. Ein Alt der Staatsgrund, das aus Anlaß der Klage zur Entscheidung steht und gewalt, der eine Berfaffungsverlegung mit sich bringt, ist von weitaus größerer Tragweite ist als die vielen verschiede aber damit noch nicht gegeben und kann damit noch gar nicht nen Fragen," die bisher dem Staatsgerichtshof unterbreitet gegeben sein. Der Ausspruch einer allgemeinen Mahnung waren. Es handelt sich diesmal um die allgemeine staats- an die Beamtenschaft auf die Wahrung ihrer Beamtenpflichten politische Frage nach den Grenzen, die auf der und die eventuellen Folgen ihrer Berlegung bedacht zu sein, einen Seite der Staatsgewalt und auf der anderen Seite gehört grundsäglich zu den Befugnissen der der Gerichtsgewalt des Staatsgerichtshofes im Rahmen Staatsgewalt und fann als solche niemals als eine unseres geltenden Verfassungssystems gezogen sind. Berlegung der Verfassung aufgefaßt werden. Ebensowenig Die Klage der deutschnationalen Landtagsfraktion mendet stellt aber auch die Bezugnahme einer solchen Mahnung auf sich gegen eine Rede des Ministerpräsidenten, einen besonderen Fall bereits einen Att der Staatsgewalt dar, die dieser in seiner Eigenschaft als Chef der Staatsregierung der geeignet wäre, die Berfassung zu verlegen. Die Mahvor dem Parlament gehalten hat und die seiner Auffaffung nung, ja selbst die Ankündigung von disziplinaren Schritten über die Pflichten der Beamten, auf eine grundsägliche ist solange fein eigentlicher Att der Staatsgemalt, der eine Formel gebracht, Ausdruck gibt. Irgendein Formalatt, ein Berfassungsverlegung involviert, als die angedrohten MazGefeß, eine Verordnung oder überhaupt eine praktische Maßnahmen nicht ausgeführt sind. Lediglich die Ausfüh nahme sind damit noch überhaupt nicht geschaffen worden. rung im tonkreten Fall fann zu der Frage berechtiDer für die Disziplin und die Haltung der Beamten an erster gen, ob die Staatsgewalt durch einen solchen Schritt die ihr Stelle verantwortliche Chef der Staatsregierung hat viel verfaffungsmäßig gezogenen Grenzen verlegt hat. mehr nur in einem Sonderfall seine Meinung über die Tragweite der Beamtenpflichten geäußert. Für diese mei nungsäußerung ist nun der Ministerpräsident, wie jeder andere Minister, der eine Auffaffung vor dem Barlament vertritt, auf Grund des parlamentarischen Regimes, das wir haben, lediglich dem Parlament verant wortlich. Sache des Barlaments ist es, diese Meinung durch Erteilung eines Mißtrauensvotums eventuell zu mißbilligen. Niemals aber unterstehen Bekundungen der Träger der Staatsgewalt dem Richterspruch des Staatsgerichtshofes. rechtfertigt, fie wäre zudem auch praktisch unmöglich. Es gibt keine Bestimmung, die eine derartige Auffassung Wäre der Staatsgerichtshof in die Lage versezt, grundfäßlich über Meinungen und Aeußerungen der verantwort lichen Minister im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu urteilen, so wäre nicht das Parlament, sondern er der eigentliche Träger der Staatsgewalt Kein Minister wäre mehr in der Lage, dem Landtag eine Gejegesvorlage anzufündigen, ohne nicht Gefahr zu laufen, daß der Staatsgerichtshof feinen Absichten in den Arm fällt auf die Behauptung irgendeines Klägers hin, daß die beabsichtigte Gesegesvorlage verfassungswidrig fei. Das Parlament würde wiederum durch eine vorherige Tätig feit des Staatsgerichtshofes der ihm zustehenden Möglichkeit beraubt werden, Gejegesvorlagen zu beraten, wenn seiner Entschließung die Entscheidung des Staatsgerichtshofes vorgreifen würde. Die Widersinnigkeit einer derartigen Braris liegt auf der Hand. Ministerreden, Gesetzesvorlagen, Verordnungsentwürfe, furze Bekundungen, der Träger der Staatsgewalt, die noch nicht formelle Atte der Staatsgewalt geworden sind, gehören lediglich in den Verantwortungsbereich der zuständigen Ressortchefs vor dem Parlament,
Neuköllner Betrugsprozeß.
Die Leiter der Großhandelsgesellschaft vor Gericht.
Vor dem Erweiterten Schöffengericht Neukölln haben fich heute die Leiter der im Jahre 1925 liquidierten Neutöliner Großhandelsgesellschaft, Stadtober. infpettor Boigs, der Revisor Kaufmann und Stadtrat a. D. Groger, und der Profurist Heinrich, wegen Unfreue und Betrug zu verantworten.
Schließlich muß aber noch auf den weiteren Gesichtspunkt werden, daß selbst disziplinare hingewiesen Schritte der Staatsgewalt in einem Falle, mie dem vorliegenden, zu feiner Anrufung des Staatsgerichtshofes berechtigen. Es ist den Beamten nicht verboten worden, für das Boltsbegehren einzutreten, fie find vielmehr nur darüber in Kenntnis gesetzt worden, daß ein solches Eintreten, nach Auffassung der obersten Staatsbehörde, als nicht vereinbar mit ihren Beamtenpflichten angesehen werden und disziplinarische Folgen nach sich ziehen könnte. Unter diesen Umständen ist auch fein Eingriff in ihr verfassungsmäßig gewährleistetes Recht als Staats= bürger erfolgt, sondern sie sind nur auf die Grenzen aufmerksam gemacht worden, die den Beamten auch bei der Ausübung allgemeiner staatsbürgerlicher Rechte gezogen sind. Daß für den Beamten solche Grenzen bestehen, ist anerkannten Rechtes. Sie tönnen, wenn sie wollen, diese Grenzen überschreiten, haben aber auch bie Folgen daraus zu tragen. Unter diesen Umständen geht der Streit aber auch nicht über die Tragweite des in der deutschnationalen Klage als verlegt be zeichneten§ 130 der Reichsverfassung, sondern lediglich um die Frage, ob der Beamte in der Art feiner Betätigung für das Boltsbegehren die ihm durch seine Beamteneigenschaft auferlegten Grenzen innehält. Zur Entscheidung dieser Frage find aber ausschließlich die Disziplinarbehör den zu berufen. Sie allein haben darüber zu entscheiden, ob die Betätigung eines Beamten nach den Bestimmungen der Reichsverfassung in Abwägung mit den besonderen Grundsäßen des Beamtenrechts zulässig oder unzulässig ist. Somit ist also für eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs auch aus diesem Grunde tein Raum.
Dr. H. Weichmann.
gründet worden sei, Rapitalien gebraucht. Die Gesellschaft habe zwar bei der Umstellung der Bilanz auf Goldmart per 1. Januar 1924 infolge des erheblich großen Grundbesizes, den Boigs der Gesellschaft beschafft haben will, an Stelle ber 50 000 Papiermart 250 000 Goldmark ausgewiesen, wozu noch ein Ausgleichsfonds von 275 000 bis 300 000 Marf für minderung der Warenlager getommen fei. Stadtoberinspektor Boigs mußte jedoch zugeben, daß diese Experimente eine Senfung der Untosten versucht habe, und daß Mittel zur wirklichen Geschäftsführung nicht vorhanden waren. Er erklärte dann weiter, daß er durch alle möglicher und unmöglichen Experimente eine Sentung der Untoften versucht habe, und das schließlich auf seinen Antrag die Liquidation beschlossen worden sei, da der Magistrat es ablehnte, das Grundfapital auf 1 Million Mart zu erhöhen.
Auch über den Aufgabenkreis des Revisors Groger hat bei ihm selbst, wie seine Bernehmung ergab, reichliche Unflarheit selbst, wie feine Bernehmung ergab, reichliche Unflarheit geherrscht.
Eine große Tabaffabrit vollkommen eingeäschert. Bingen , 17. Dezember. Heute früh gegen 3 Uhr brach in der Karl Graffichen
Der Prozeß wird zwei Tage dauern und zur Berhandlung sind Der Prozeß wird zwei Tage dauern und zur Verhandlung sind mehrere Sachverständige und zahlreiche Zeugen, unter ihnen Bürgermehrere Sachverständige und zahlreiche 3eugen, unter ihnen Bürgermeister Scho13- Neutöln und Stadtrai Radtke geladen. Die Antlage wirft dem Stadtoberinsprettor Boigs, der seit 1925 von seinem Amte suspendiert ist, in vier selbständigen Handlungen Untreue gegenüber der Gesellschaft bzw. der Stadt und in einem Falle fortgesetten Betrug vor, und zwar werden diese Straftaten darin erblickt, daß Boigs einen ihm gehörigen Schrank über eine Mittelsperson an die von ihm geleitete Gesellschaft zum Preise von 1000 m. verkaufte und für sich und die Mitangetlagten Aufwandsentschädigungen eigenmächtig festsetzte, und zwar in ganz beträchtlicher Höhe. Auch die Spesenabrech nungen des Angeklagten werden von der Anflage wesentlich bean standet. Den Mitangeflagten Stadtrat a. D. Groger und Prokurist Heinrich werden in je einem Falle Betrug und Untreue vorgeworfen, Tabatwarenfabrit Feuer aus. Jn furzer Zeit stand der und zwar auch im Zusammenhang mit der Annahme unberechtigter ganze Gebäudekomplex, der sich über eine Straßenfront von Aufwandsentschädigungen. Die Betrügereien bei der Neuköllner Die Betrügereien bei der Neuköllner Großhandelsgesellschaft beschäftigten das Erweiterte Schöffengericht Neukölln unter dem gleichen Vorsiz bereits im März 1928, jedoch tam damals die Berhandlung zur Bertagung, weil erst der Aus. gang des Zivilprozesses abgewartet werden sollte, ben die Stadt gegen bie Beschuldigten angestrengt hatte Nunmehr sind sie zur Leistung des Schadenersages vom Zivilgericht verurteilt worden, und zwar beläuft sich, wie wir erfahren, die Schadens. worden, und zwar beläuft sich, wie wir erfahren, die Schadens, fumme auf etwa 45 000 m.
Bei der Bernehmung erklärte Stadtoberinspektor Boigs, daß er völlig freie Hand nach seiner Ansicht gehabt habe und auch große Abschlüsse ohne Genehmigung des Aufsichtsrats getätigt habe. Nach seiner Ansicht sei er auch zur Bewilligung der Aufwandsentschädigungen berechtigt gewesen. Der Borsitzende hielt ihm allerdings vot, daß das aus den Statuten nicht hervorgehe. Stadtoberinspektor Boigs schilderte dann sehr ausführlich, wie es im Februar 1925 zu der Liquidation der Gesellschaft tam, die 54, Kolonialwarengeschäfte belieferte, 32 Agenten für den Mehlverfauf beschäftigte, eine eigene Gisfabrit eingerichtet hatte und schließlich auch die Gefrierfleisch gefeltfchaft der Stadt über. nehmen mußte, die nicht recht florierte. Durch die Schaffung der wertbeständigen Bährung nach der Inflation und die Gentung der Preise für die Warenlager habe die Gesellschaft, die mit einem Bapiermartfapital von 50 000 Mart im Jahre 1919 ge
über
200 meter erstreckt, in hellen Flammen. Als die Ortsfeuermehr eintraf, waren die brennenden Gebäude nicht mehr zu retten, da das Feuer an den Vorräten reiche Nahrung fand. Die an der Brandstätte eintreffenden Feuerwehren von Büdesheim , Bingerbrück , Stempten und Mainz mußten sich auf die Erhaltung der anSchließenden Gebäude beschränken, die durch Funkenflug und die hintere Teil des etwa 30 Meter hohen Fabritturmes große Hike fehr gefährdet waren. Gegen 6% Uhr stürzte der hintere Teil des etwa 30 meter hohen Fabritturmes nach einer Explosion zusammen. Gegen 7 Uhr wütete das Feuer noch fort, doch ist die Hauptgefahr beseitigt. Der Wert des Mark geschäht. Der Betrieb beschäftigte etwa 600 Arbeiter. Fabritgebäudes einschließlich des Inventars wird auf 2 Millionen
Winters Einzug.
Schnee und Kätte im fächsischen Erzgebirae.
Am Montag und in der Nacht zum Dienstag ist endlich im fäch fifchen Erzgebirge ber Winter mit Snee und Kälte eingezogen. Auf dem Fichtelberg liegt bei 4 Grad Kälte eine Schneedede von 24 Zentimeter. davon 15 Zentimeter Reuse, nee. Im Osterzgebirge von Geifing Altenberg bis Ripsdorf Hellerau beträgt die Schneehöhe 15 Zentimeter. Der Schneefall här weiter an. Der Sti. und Rodelsport hat schon lebhaft eingefest.