erübrigt sich.
Die Geraer Konfektionshänser haben' dem Gesuch der Nach Lage der Sache vermag ich mir von einem Eingreifen, des Artikels nichts erwiesen. Der Schuh des§ 193 tönne dem An Vertreter der dortigen Schneider und Schneiderinnen, in des Gewerbegerichts als Einigungsamt feinen Erfolg zu ver- geklagten in diesem Falle nicht zugebilligt werden, da es sich in Stettin vorläufig teine Waaren zu bestellen, bereitwilligst sprechen. Dreifert, Bürgermeister, dem fraglichen Artikel nicht um die Aufdeckung eines MißFolge gegeben. Verschiedene derselben haben sogar bereits geals Vorsitzender des Gewerbegerichts.". standes in einer Partei handele, sondern nur um einen gehässigen machte Bestellungen wieder rückgängig gemacht. Jedes Wort zu diesem Vorgehen der Fabrikantenkoalition Angriff gegen Otto, was aus dem Schlußsaß hervorgehe, worin Otto als eine kleine Parteigröße bezeichnet und weitere Angriffe Der Schneider Fachverein in Zürich beschloß in seiner Für die Ausständigen regt sich sowohl in Deutschland wie gegen andere Führer in Aussicht gestellt werden. Rechtsanwalt am Montag abgehaltenen Versammlung, mit dem Bundeskomitee So Dr. Bieber plädirte für Freisprechung des Beklagten. Er hält des Gewerkschaftsbundes in Verbindung zu treten, um für die im Ausland die werkthätige Sympathie der Arbeiter. Ronfektionsarbeiter und Arbeiterinnen einen geregelten Arbeit 3: theilte das Sekretariat der schweizerischen Textilarbeiter mit, die Aussage der Fau Ziegenhirt für glaubwürdig und sucht daß von Montag, den 9. März an in der ganzen die Glaubwürdigkeit des Klägers Otto anzuzweifeln. Das tarif zu erhalten. Es soll für die Konfektionsbranche ein be- Schweiz Sammlungen für die Ausständigen Urtheil gegen Snudat lautet auf 100 Mart Geldstrafe oder fonderer Arbeiterverein gegründet werden. veranstaltet werden. 25 Tage Haft, Unbrauchbarmachung der betreffenden Nummer
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Gewerkschaftliches.
Ist das ein Verbrechen? Wegen Ungebühr vor Gericht in Abwesenheit des Gerichtshofes, der sich zur Berathung zurüdgezogen hatte, wurde der Kutscher Neumann zu einer sofort zu vollstreckenden Haftstrafe von 1 Tag verurtheilt, weil er seinem mitangeklagten Komplizen Wolter, der sich in Untersuchungshaft befand, ein Stückchen Wurst zugesteckt hatte.
Es ist daher nur noch nöthig, darauf aufmerksam zu des„ Sozialist" sowie der zur Herstellung derselben benutten machen, daß auch bei diesem Streik schnelle Hilfe doppelte Platten und Formen sowie Tragung der Kosten durch den BeHilfe bedeutet. flagten. Dem Kläger wurde die Publikationsbefugniß zuIn der Stuhlfabrik von Haltenhof u. Zeidler in Lauter gesprochen. In der Urtheils begründung heißt es, es sei nicht er Der Streit in der Pianoforte Fabrik von S. Sansen berg a. H. ist ein Streit ausgebrochen; die ohnehin jammer. wiesen, daß Otto der Frau Biegenhirt einen unfittlichen Antrag in Berlin ist gestern vor dem Einigungsamt durch Vervollen Löhne sind von den Fabrikanten noch um 20 bis 50 pct. gemacht. Wenn diese eine solche Behauptung auch beschworen habe, gleich beendet worden. Wie unseren Lesern bekannt ist, gekürzt worden, ohne daß mit den Arbeitern Rücksprache ge- so müsse ein Mißverständniß auf ihrer Seite vorliegen. Die war es zwischen Herrn P. Hansen, dem Vertreter der Firma, nommen worden wäre. Es ist nun nicht mehr möglich, mit Strafe sei deshalb so hoch bemessen, weil das Gericht den und dessen Arbeitern zu Streitigkeiten gekommen, weil diese nicht diesem Hungerlohn auszukommen, und wurde infolge dessen von Artikel des„ Sozialiſt" für verheßend und beleidigend hält. mehr gewillt waren, gelegentlich der Anfuhr von Holz dies den Arbeitern der bisher gezahlte Rohn weiter beansprucht. Da fozusagen gegen ein. Trinfgeld zu zerschneiden und in die Fabrik die Firma Haltenhof u. Beidler die Forderung nicht bewilligen räume abzutragen. Mit der auch im Hansen'schen Betriebe üblich wollte, so legten alle Arbeiter einmüthig die Arbeit nieder. gewesenen Unfitte, das betreffende Tagewerk ohne reguläre Geldentschädigung zu verrichten, aber auf Kosten des Unternehmers Meistern ausgesperrt worden. In Norderney sind eine Anzahl Maurer von ihren dafür reichlich dem edlen Gerstensafte zuzusprechen, hatte Herr. Hansen insofern gebrochen, als er 15 M. baar als Ersatz dafür Die Arbeiter der Lübecker Maschinenbau - Aktienauswarf. Er stellte dabei die Bedingung, daß die Trinkerei in a brit befinden sich in einer Lohnbewegung. Es handelt sich der Werkstatt aufhöre. Waren hiermit die Arbeiter auch einver- um die Schlosser, Dreher und Modelltischler der standen, so doch nicht mit der gewährten Summe. Sie bean- genannten Fabrit. Da an eine freiwillige Anerkennung der Spruchten 30 M., die sie unter sich zu vertheilen beabsichtigten. Forderungen( Lohnerhöhung) seitens der Firma nicht zu denken Herr Hansen ging hierauf nicht ein und nunmehr forderten ist, wird der Streit als unvermeidlich betrachtet. Die Agenten die Arbeiter für das Holzzerkleinern und-Abtragen pro der Unternehmer versuchten bereits in Hamburg Ersatzarbeiter Stunde to Pfennig. Das wollte der Fabrikant zahlen; dafür anzuwerben. aber von den bisherigen Akkordfäßen entsprechende Abzüge Die Werkstatt Stuckateure Nürnbergs befinden sich machen. Er war der Meinung, die Affordsäge feien gegenüber im Streit.
waren der Pianofortefabrikant Stößel und Klavierarbeiter Die Brauer und Böttcher der Attienbrauerei zu Agram Daso erschienen. Nach längerer Verhandlung kam folgender haben sämmtlich die Arbeit eingestellt. Vergleich zu stande:
Gerichts- Beifung.
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Die Verantwortlichkeit der Gaft- und Schankwirthe für das Verhalten ihrer Gäste war in letzter Zeit von den GeInsbesondere waren richten sehr weit ausgedehnt worden. Wirthe in Fällen, wo deren Gäste sich lärmend benommen hatten, wegen ruheftörenden Lärnis angeklagt und auch in beiden In stanzen verurtheilt worden, indem ihr Verschulden darin erblickt wurde, daß sie den Lärm nicht verhinderten. Ju zwei Fällen hatten die Verurtheilten durch ihren Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schöps, die Revisionsinstanz beim Kammergericht in Anspruch denen anderer Fabrikanten so gut, daß die ftrittigen Arbeiten Die Nürnberger Tischler beschlossen eine 11/2 stündige genommen. In dem einen Falle war die Verurtheilung erfolgt, darin schon mitberechnet wären. Seine Angestellten vertraten Mittagspause einzuführen. Die Versammelten erklärten: wenn weil die Gäste noch bis 3 Uhr nachts auf der zum Lokal geindeß den entgegengesetzten Standpunkt und verließen, da eine die Sache auf gütlichem Wege geregelt werden kann, dann be- hörigen Kegelbahn Regel geschoben und dadurch die Ruhe der Einigung nicht zustande kam, 25 Mann an der Zahl die gnügen sich die Gehilfen mit einer 36ftündigen Arbeitszeit pro Anwohner gestört hatten. In dem anderen Falle hatte der VerFabrit. Die Parteien waren nun gestern einer Einladung des Woche, kommt es aber zum Streit, dann wird seine 54stündige urtheilte lautes Singen seiner Gäste in nächtlicher Stunde und bei Vorsitzenden des Gewerbegerichts, Magistrats- Assessors v. Schulz, Arbeitszeit gefordert. Eine 13gliedrige Kommission wurde zur offenen Fenstern geduldet. Der Bertheidiger führte zur Begründung zum Einigungsverfuch gefolgt. Außer diesem saßen im Einigungs: Ausführung dieses Beschlusses gewählt. Außerdem wurde noch der Revision aus, daß man die Gäste selbst für ihr Treiben veramt Einfeger Millarg, Klavierarbeiter Rüdiger( Arbeit eine Kontrollkommission gewählt, welcher die Aufgabe zufällt, antwortlich machen müsse und nicht den Wirth. Ein grober nehmer- Beifizer), Tischlermeister Gutjahr und Tischlermeister durch Werkstatt- Kontrolle für die Aufrechterhaltung der Arbeits- Unfug fönne doch nur durch positives Handeln und nicht durch Neuendorf( Beisiger der Arbeitgeber). Als Auskunftspersonen zeit zu sorgen. bloße Unterlassungen begangen werden. Das Rammergericht folgte diesen Ausführungen, hob die früheren Erkenntnisse auf und sprach die Angeklagten frei. In den Gründen wird auf die ganz unhaltbaren Konsequenzen hingewiesen, zu welchen die An1. Herr P. Hansen, der Vertreter der Firma H. Hansen, ficht der Vorderrichter führe. Denn lege man dem Gastwirth erklärt, daß die Firma in Zukunft das Abtragen des Holzes einmal die Verpflichtung zur Verhinderung der Störung der von der Straße nach dem Hofe und das Aufstapeln daselbst öffentlichen Ordnung auf, so müsse man ihn auch überall da bedurch besondere Bretterträger ausführen laffen wird. 2. Herr gegen den derzeitigen verantwortlichen Redakteur des Solialist" einer gegen die öffentliche Ordnung gerichteten strafbaren HandEine Beleidigungsklage unseres Parteigenoffen Otto strafen, wo er es unterlassen habe, einen Gaft von der Begehung Hansen verpflichtet die Firma, für das Zuschneiden Snudat wurde gestern vor der 149. Abtheilung des Schöffens lung abzuhalten. des Holzes auf dem Hofe an die diese Arbeit er= ledigenden Arbeiter der Fabrik pro Stunde 45 Pf. zu zahlen. Artikel des„ Sozialist" vom 23. November 1895, worin behauptet gerichts verhandelt. Gen. Otto fühlt sich beleidigt durch einen Vornehme Schinderknechte. Welchen Qualen Pferde 3. Herr Hansen verpflichtet die Firma ferner, für das Hinauf, wird, daß ein gewisser Ziegenhirt, der angeblich infolge unterworfen werden, um ,, smart" auszusehen, zeigte eine Gerichtsschaffen des geschnittenen Holzes in die Fabrik den diese Arbeit von Berlegungen, die er bei der Blumberger Prügelaffäre verhandlung vor dem Polizeirichter in Watefteld. Es giebt verrichtenden Arbeitern 30 Pf. pro Stunde zu zahlen. 4. Die in der 1890 er Wahlbewegung erhalten haben soll, zum Krüppel nämlich auch Pferdemoden, und gegenwärtig ist es Mode, daß geber, die soeben aufgeführten Arbeiten für die festgesetzten Lohn- geworden sei, und, obwohl er in seiner Thätigkeit für die sozial- die den höheren Ständen" angehörigen Gäule den Schweif gestuzt fäße auszuführen. 5. Die Parteien sind sich einig, daß trot demokratische Partei sich sein Leiden zugezogen habe, dennoch nicht und den Stumpf stolz aufgerichtet tragen. Bu diesem Behufe der Festsetzungen zu 2, 3 und 4 die Affordsätze, von derselben unterstützt werde. Dem Genossen Otto wird in werden sie zwei Operationen unterzogen, die in der englischen sie bisher dem Artikel nachgesagt, daß er sich zwar früher für die Unter- Stallsprache mit docking und nicking bezeichnet werden. Die der Firma gezahlt sind, auch ferner- ftüßung des Ziegenhirt verwendet, auch demselben solche erwirkt erstere besteht im Stußen des Schweiss und erforderte keine einhin[ weiter gezahlt werden. Sämmtliche Arbeiter werden habe, dann wieder eingestellt, Maßregelungen finden nicht statt." aber in Parteifreisen gegen jede Unter- gehende Erklärung, während nicking ein sehr komplizirtes Nach Erledigung der Sache erklärte Assessor v. Schulz, das stützung des Biegenhirt aufgetreten fei. Diese angebliche Sinnes- und vermuthlich bisher nur im Lande der Thierschutzvereine änderung Otto's wird darauf zurückgeführt, daß er seine fernere befanntes Verfahren ist. Man legt die Pferde auf Stroh Einigungsamt sei der Ueberzeugung, daß für die frag: Berwendung für Biegenhirt davon abhängig gemacht habe, und macht ihnen je vier breite Einschnitte in die Muskulatur lichen Arbeiten ein Stundenlohn von 50 Pf. daß sich die Frau Ziegenhirt in geschlechtlicher Hinsicht ihm unter dem Schwanz. Das ift der erste und minder. nicht zuviel sei, daß es jedoch hier unter den obwaltenden Verhältnissen den geschlossenen gefügig zeige. Der Artikel bemerkt zum Schluß mit Beziehung graufame Theil der Operation. Nun werden die Thiere aufBergleich für die richtigste Lösung der Diffe auf Otto, daß so die Kleinen von den sozialdemokratischen gerichtet und erhalten links und rechts eng an den Leib geprest renzen halte. Führern handeln, und stellt ähnliche Veröffentlichungen auch be- zwei Strohsäcke, die es ihnen unmöglich machen, sich niederzüglich der Großen" in Aussicht. Der Kläger Otto be- zulegen. In die Schwanzhaare wird nun ein Strohfeil ge leber den Stand des Streiks in Kottbus wird uns streitet die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, er flochten, an das ein Tau gebunden ist, und dieses wird über eine mitgetheilt: Der Vorsitzende des deutschen Textilarbeiter habe der Frau Ziegenhirt unfittliche Anträge gemacht. Er an der Stalldecke befestigte Rolle geleitet und am Ende mit Verbandes, Hübsch aus Berlin , verhandelte am Dienstag in sei der Meinung, daß Ziegenhirt sich sein Leiden nicht in einem Gewicht von drei bis vier Pfund beschwert, so daß der Gemeinschaft mit einigen Mitgliedern der Fünfer- Kommission Blumberg , sondern bei einer späteren, mit seiner Partei- Schweif des Pferdes in senkrechter Stellung erhalten wird. Ju mit dem Kottbuser Gewerbe- Inspektor. Dort erfuhren sie, daß thätigkeit in feiner Beziehung stehenden Prügelei, sowie dieser Verfassung mußten die armen Pferde drei Wochen verdie Fabrikanten nur dann in Verhandlungen eintreten wollen, wenn drei Viertel der Streifenden die Arbeit bis 6. März und bedingungslos wieder aufnehmen. Da zu befürchten ist, daß dann das übrige Viertel von den Fabrikanten einer Auslese unterworfen werden würde, so beschloß am Dienstag eine von über 5000 Personen besuchte Versammlung der Streifenden einstimmig, auf diese Bedingungen nicht einzugehen.
Vertreter der Arbeitnehmer verpflichten sich und ihre Vollmacht
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durch eine Lungenkrankheit zugezogen habe. Obwohl nun harren. Schon nach einer Woche waren die Beine der ge= Ziegenhirt aus diesem Grunde an die Partei feinen Anspruch quälten Thiere unförmig angeschwollen; gleichwohl behaupteten auf Unterstüßung habe, auch sonst derselben sich unwürdig er die von dem Angeklagten zitirten Sachverständigen, daß von wiesen hätte, habe er( Otto) fich dennoch für Ziegen- Thittquäleret nicht die Rede sein könne.(!!) Der Richter machte birt verwandt, und zwar nur mit Rücksicht auf sich jedoch die Auffassung der Thierschutzvereine zu eigen, die die dessen Familie. Erft als Ziegenhirt das ihm als Sache zur Anzeige gebracht hatten, und verhängte für jeden Unterstützung gezahlte Geld zum theil in der Kneipe verbracht Fall eine Strafe von 6 Pfd. Sterling nebst den sehr beträcht Eine Anzahl Fabrikanten haben ihre Fabriken wieder geöffnet, habe, wäre er gegen weitere Unterstützungen desselben aufgetreten. lichen Rosten. um zum Streitbruch zu verlocken. Das ist ihnen aber nur in so geringem Die Zeugin Frau 3iegenhirt sagt demgegenüber aus, daß Maße gelungen, daß sie beschloffen haben, in der Kottbuser Lofal- ihr der Kläger Dito bei Gelegenheit eines Tanzvergnügens Depeschen und lehte Nachrichten. presse eine Erklärung zu veröffentlichen, worin den Streifenden in nicht mißzuverstehender Weise einen unfittlichen Antrag gedroht wird, falls sie bis Montag Mittag die Arbeit nicht auf gemacht und ihr, wenn sie ihm zu Willen sei, seine Verwendung Dresden , 5. März.( W. T. B.) Die zweite Rammer trat genommen hätten, würden die Fabriken endgiltig geschlossen für weitere Unterstützungen in Aussicht gestellt habe. Nachdem heute in die Berathung des Gesezes betr. die Wahl zur Stände= fie ein derartiges Anfinnen zurückgewiesen, habe Otto sie nicht Bersammlung ein und nahm nach längerer Debatte in namentAm Mittwoch lag der Kottbuser Stadtverordneten - Versamm: nur bei jeder Gelegenheit in ein schlechtes Licht zu stellen gesucht, licher Abstimmung mit 56 gegen 23 Stimmen den§ 1 nach der lung der Antrag zweier ihrer Mitglieder vor, der im Textil- sondern auch von da an gegen jede Unterstützung ihres Mannes Regierungsvorlage an; dieser Paragraph lautet: Die Abgeordneten arbeiterstreit die Intervention dieser Körperschaft anrief. Gestellt gewirkt. Die Beweisaufnahme dreht sich nun hauptsächlich für die zweite Kammer der Ständeversammlung werden von war der Antrag von den Herren Käte und Krote; beide sind darum, ob Otto der Frau Biegenhirt wirklich einen unfitt- Wahlmännern in Wahlkreisen, und die Wahlmänner von den Vertreter der 3. Wählerklasse und Mitglieder des Hirsch- Duncker lichen Antrag gemacht habe. Diese Anschuldigungen gegen Otto Urwählern in den Wahlbezirken gewählt. schen Gewerkvereins; letzterer Herr streift als Textilarbeiter selbst sind seinerzeit Gegenstand der Untersuchung einer Kommission Wien , 5. März.( B. H. ) Wie das„ Extrablatt" aus Newmit. Beiden Stadtverordneten blieben nur wenige Minuten Zeit, des Vereins der Lohgerber und Lederzurichter gewesen. Diese York meldet, ist die Hutfabrit Danburg in Connecticut niederihren Antrag zu begründen. Die im Kollegium sizenden Fabrikanten Kommission war behufs Ermittelung des Thatbestandes auch bei gebrannt. Die Ursache ist eine Benzinexplosion gewesen. und deren Gesinnungsgenossen machten durch lärmende Unruhe Biegenhirt, und bei dieser Gelegenheit will Frau Biegenhirt, wie Drei Feuerwehrleute und zehn Rinder sollen um's Leben geden Vertretern der 3. Wählerklasse das Weiterreden unmöglich, fie ganz bestimmt bekundet, auch den unfittlichen Antrag tommen sein. und die große Mehrheit des Kollegiums lehnte dann den Antrag Otto's den Kommissionsmitgliedern gegenüber erwähnt haben. Wien , 5. März.( W. Z. B.) Bei den heutigen Gemeindemit der unwahren Begründung ab, die Bürgerschaft habe gar Die Beugen Schwarz und Ebel, welche der fraglichen raths Wahlen für den ersten Wahlkörper wurden 28 Liberale feine Sympathie für den frivolen, durchaus vom Baun ge- Rommission angehörten, behaupten dagegen auf das und 18 Antisemiten gewählt. Somit ist gegen die Wahlen brochenen Streit". Einer der Antragsteller wurde als Person be bestimmtefte, sie hätten eine derartige Aeußerung nicht gehört. im September vorigen Jahres ein Zuwachs von 4 antizeichnet, der nur daran gelegen ist, sich als Voltstribun auf- Wenn sie gefallen, wären fie unbedingt darauf eingegangen, da semitischen Mandaten zu verzeichnen. Die Gesammtzahl beträgt zuspielen". Durch diesen Kniff haben die Fabrikanten zwar dies ja doch der Zweck ihrer Anwesenheit bei Ziegenhirt war. also 96 Antisemiten und 42 Liberale, gegen 92 Antisemiten, erreicht, daß ihr Verhalten zu den Textilarbeitern der Be Letterer habe allerdings die Vermuthung ausgesprochen, 45 Liberale und einen von beiden Parteien gemeinsam aufleuchtung im Parlament der Gemeinde entzogen bleibt. Daß daß Otto seiner Frau einen solchen Antrag gestellt haben könne. gestellten Kandidaten bei der vorigen Wahl.
ihr Verhalten feine Kritik verträgt, ist aber schon durch den Umstand genügend erwiesen, daß die Regierung in Frankfurt a. D. nicht auf ihre Seite getreten ist, sondern sich in vielfagendes Schweigen hüllt.
Das
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Frau Biegenhirt, vor der Vereidigung vom Vorsitzenden ein- Mährisch Offrau, 5. März.( B. H. ) Die Direktoren der dringlich zum Aussagen der Wahrheit ermahnt, bleibt bei ihrer Gruben des Ostrau Karwiner Kohlenreviers richteten namens Behauptung. Rechtsanwalt Heine als Vertreter Otto's sämmtlicher Bergbaubeamten eine Eingabe an das österreichische beantragt, diese Zeugin nicht zu vereiden, da der unter Klage Abgeordnetenhaus, in welcher fie gegen die vom Abgeordneten Durch die Verbohrtheit des Fabrikantenthums hat auch der stehende Artikel des Sozialist" in ihrem Interesse geschrieben, Pernerstorffer erhobenen Anschuldigungen bezüglich inhumaner BeRottbuser Stadtfäckel nicht unbedeutend zu leiden. Wie uns mit wohl auch auf ihre Veranlassung entstanden sei. Der Anwalt handlung der Bergleute protestirten, die Beschuldigung als Vergetheilt wird, kostet der Stadt die Gendarmerie, die wegen des des Beklagten, Dr. Bieber, besteht auf der Vereidigung. leumdung bezeichneten und um Entfendung einer parlamentariStreits die Straßen, abpatrouillirt, täglich 150 Mart. Zur Das Gericht beschließt, die Frau Ziegenhirt zu verschen Untersuchungskommission baten. Die Situation auf den Charakteristik der bürgerlichen Herrschaft in den Kommunen ist eiden. Rechtsanwalt Heine plädirt für Be Gruben ist seit gestern Abend unverändert. Seitens der Direktoren diese Geldverschwendung ein sehr lehrreicher Beitrag. strafung des Angeklagten. Die Höhe des Die Höhe des Strafmaßes werden fortgesetzt Rädelsführer wegen Aufwiegelung ihrer Die Streifenden haben nun einen letzten Versuch gemacht, zu bestimmen, wolle er dem Gerichtshof überlassen. Es sei dem Kameraden entlassen. um die Differenzen in Güte beizulegen. Sie riefen am Mittwoch Kläger weniger um eine Bestrafung des Angeklagten zu thun, Lemberg , 5. März.( B. H. ) Seitens der hiesigen Affentdas Gewerbegericht als Einigungsamt an. Darauf erhielten sie als um eine Feststellung der Grundlosigkeit der betreffs des fommission wurden gestern auf dem Affentplate zwei Refruten am 5. März folgende Antwort: Klägers behaupteten Thatsachen. wesentlichste an verhaftet, welche bei der Vereidigung Ausdrücke gebrauchten, die Rottbus, den 5. März 1896. den in dem Artikel ausgesprochenen Beleidigungen sei die scharfe Majestätsbeleidigungen enthielten. Auf die geft. Anfrage vom 4. März benachrichtige ich die Behauptung, Otto habe der Frau Ziegenhirt nicht Rom , 5. März.( W. T. B.) Der König empfing gestern Kommission der streifenden Textilarbeiter und-Arbeiterinnen zu nur unsittliche Anträge gemacht, sondern auch seine Mit- Abend die Präsidenten der Deputirtenkammer und des Senats, Kottbus hierdurch ergebenst, daß ich den dortseitigen Antrag auf wirkung bei der ihrem Manne zu gewährenden Unterstützung heute Nachmittag nach einander Biancheri, den General Ricotti, Anrufung des Gewerbegerichts als Einigungsamt dem Verein von dem Eingehen der Frau Ziegenhirt auf das unfittliche Visconte Venosta und di Nudini. zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabri- Verlangen Otto's abhängig gemacht. Diese Behauptung sei Nach der Sigung der Kammer verblieb die Volksmenge auf fanten zu Rottbus mit dem Ersuchen zur Kenntniß gebracht habe, nicht erwiesen, auch von Frau Ziegenhirt selber nicht auf der Piazza Montecitorio und in den angrenzenden Straßen. Die fich darüber zu erklären, ob die Arbeitgeber ihrerseits sich diesem gestellt. Aber auch die Behauptung, daß ihr überhaupt ein Polizei räumte die Straßen, Truppenabtheilungen sperrten die Antrage anschließen. In der gestrigen Abendfihung hat die folcher Antrag gestellt worden, fei nicht erwiesen. Der Aussage Bugänge ab. Kommission des Vereins der Tuchfabrikanten beschlossen: Das der Frau Ziegenhirt sei, obwohl fie dieselbe beschworen habe, keine Paris , 5. März.( W. T. B.) Die Deputirtenkammer nahm hiesige Gewerbegericht als Einigungsamt zwischen den aus- Glaubwürdigkeit beizulegen. Sie handele offenbar unter dem Ein- den Gesezentwurf an, wodurch die Verfälschungen von Butter ständigen Arbeitern und deren Arbeitgebern nicht anzurufen." I fluß ihres Mannes. Ebenso sei von den weiteren Behauptungen unterdrückt und die Verwendung von Margarine geregelt wird. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glede in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 3Beilagen.