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Keiner hat angefangen.

LansSurgh gegen Schacht. Viel Geschirr liegt am Doven." vn seiner jetzt als Wocheaorgan erscheinenden ZeitschristDi« San!* veröffentlicht der bekannte Kredit, und Vanktheoretiler Alfred L a n s b u r tz h' einen Artikel zur Finanzreform, in dem sehr nachdrücklich gexen die Polrtik Schachts Stellung genommen wird. Nach- einer Kritik der Reichs- und Kommunalsmanzen folgt ein KapitelDer F i n a n z d i k t a t o r*. der zunächst im Gegensatz zu Schacht die Beseitigung der schwebenden öffentlichen Schuld durch Anleihen statt aus laufenden Einnahmen fordert. Hier fetzt auch die Kritik der Schachtschen Politik und seines fMemorandums ein, die wir hier wörtlich folgen lassen: Indem die Aktion des Reichsbankpräsidenten sich kühn über alle Schranken, auch die vernunftgemäßen und taktisch gebotenen, hinweg­setzt, fügt sie Teutschland, dem sie doch Hilfe bringen will, tatsächlich außerordentlichen Schaden Zu. Diel Geschirr liegt zerschlagen am Boden. Der politische und finanzielle Kredit des Reichs ist hoffentlich nur vorüber- gchend bedenklich gefährdet, der Kommunalkredit. ittSbe- sondere derjenige der Stadl Berlin , völlig unkergrabev, und dies, obwohl der Reichsbantpräfident in einem vor einem halben Jahr in München gehaltenen Aortrage selbst wärt- l i ch erklärt hat:Eine wirtschaftliche Erholung ist ohne ausländisches finanzielles Lenrauen zu Deutschland nicht zu erwarten.* Der innere Kapitalmarkt wird durch Zurückweisung der berests angebotenen Auslandsgelder, durch Steuer- und Tariferhöhungen, durch Errich- tung von Zwangstilgungsfonds usw. aufs äußerste beengt, die Wirt- schaft durch dieselben Maßnahmen empfindlich geschädigt, zumal die Kredite, mit denen Großbanken und Reichsbank selbst jetzt dem Reiche ' aurhelfen müssen, dem privaten Kreditbedarf fehlen. Bedenklicher aber noch als durch ihren sachlichen Inhalt und durch ihre Form werden die Denkschrift und die anschließende Hand- lung durch die Person des Handelnden. Der Reichsbank- Präsident hat schon vor seinem jetzigen Auftreten als öfkentlicher Ankläger eine Machtfülle in sich vereinigt, wie noch niemals ein Bankprösident vor ihm. Er war schlechthin der arbiter omnium rerum.-(Richter aller Dinge). Geldumlauf, Währung, Reichs- und Kommunalkredit, Privätkredit, Ausländsanleihen. Geldmarkt. Zins, Reparation alles lag in. seiner Hand oder wurde von ihm beein- flußr Dazu tritt jetzt noch der maßgebende Einfluß auf die ge» plante Bank für internationalen Zahlungsausgleich . Diese Macht-' fülle..hat der Präsident weidlich ausgenutzt, und zwar nicht immer zum Vorteil der deutschen Gesamtwirtschaft. Unvergessen sind die Nackenschläge von 1924,. 1925.und.1927, ausgeteilt im ver- meintl'chen Interesse eines Währungsschutzes, der sich erübrig t, haben würde, wenn die Reichsbank selbst r i cht i g e P o li ti k g e- trieben hätte. Ein weiterer Machtzuwachs verbietet sich daher. Auch der Relchsbankpräfident hat Disziplin zu beob- achten und sich der Autorikäk uulerzuordnen. Wem, sein Platz innerhalb der Reichskompetenzen heut« noch mn» stritten ist. und er infolgedessen so ziemlich jede Dollmacht hat, die er sich nimmt, so muh sich das ändern, foba.ld der Poung-Plan in Kraft tritt und die Sonderstellung der Reichsbank als eines' international kontrollierten Instituts in Fori- fall, kommt. Was nun das elgentllch« Motivder ganzen Aktion be- .bezeichnet der Reichsbonkpräfident selbst als solches feine ÄWLtNSrt.ung für.den.Täil!U«Äaö�.die..'.abnehmen könne, die er aber nur tragen wolle, wenn der Plan nicht ver» schleckl-rt,. die deutschen Finanzen aber so verbessert würden, daß der Plan durchführbar werde. Dazu ist nun außerordentlich vis! Zu sagen. Für heut« soll aber nur das folgende gesagt- werden: Alle Verschlechterungen, die lm letzten halbe» Zahre am Douag. Plan wirklich oder angeblich vorgenommen worden sind, wiege» federleicht gegenüber dam Sern des?laaes. dem der Reichsbaak. Präsident in Paris selbst zugestimmt hat. Fest steht aber, daß all« etwaigen nachträglichen Verschlechte» rungen des Young-Plans Bagatellen sind g e g e n ü b e r d e m IdizziertenHauptinhalt. Und- nichts kann dem Reichsdank« Präsidenten die Dsrantwortung für diesen Hauptinhalt abnehmen. Di« Zeit arbeitet sichtlich für Deutschland . Des- halb ist. niemand, wer es auch fei, berechtigt, sich zum persönlichen Derdienst anzurechnen, was d i« Z e i t im Verein mit der Tüchtigkeit und Zähigkeit des deutschen Volks trotz allem vollbracht hat bzw. noch vollbringen wird. Noch weniger aber ist jemand berechtigt, sich, gestützt auf dieses vermeintliche Verdienst und die daraus etwa ent- springende Wertschätzung im Anhand, zum Vormund Deut sch- landz aufzuwerfen. Will'das Reich den Reichsbank- Präsidenten mit den Vollmachten eines Finanzdiktators ouLstatten. so mag«s das tun und seinen jetzigen Posten anderweit besetzen. Die Vollmachten müssen aber v e r l j c h c n. sie dürfen nicht gewaltsam von einem Manne an sich gerissen werden, der, solange er Reichsbankpräsident ist, an feiner eigenen Verant- wortung schwer genug zu tragen hat.*

Die Schweiz verbiiiei sich mussoiini'-che Mahnungen. G-nf, 4. Januar. (R. Zürcher Ztg."'.) Ohne sich über die angebliche Aufdeckung eines antifaschistischen Attentatcplans gegen die italienische Delegation auf der Tagung des Völkerbunds durch die Pariser Polizei irgendwie äußern zu wollen,. empfindet man i» politischen Kreisen längst die Mahnunzen der italienischen Blätter an den schweizerischen Bundesrat und die Genfer Polizeibehörden zum mindesten sehr verfrüht, da e« seit den zehn Jahren des Bestehens des Völkerbunds mit der einzigen Aue- nahm« des tatsächlichen Angriffs eines ungarischen Journalften auf Graf Vethlen me zu irgendw-lchen Ruhestörungen gekommen ist. Sowohl die Bündssbehördcn, die die Verantwortunz für den Schutz des Völkerbundes und sein«!- Delegationen tragen, wie opch die Hauptorgau« des VLlkerbundsamts wissen' ihrer P sticht auch in Zukunft"nachzugehen.,.... Sie Genfer Polizei in«ftion. Genf . i. Januar. Die Genfer Poliz«: verfolgte schon fest längerer Zest dlz Spur, die von den Urhebern des angeblichen Komplotts gegen die italis» nische Völterbundsdel�gation nach Genf zu führen schien. Man mußte, daß. zwischen Berneri und einem in Genf anw senden Italiener gewisse Beziehungen bestanden haben, doch erhi.'ltm die. Behörden bisher kein-« Anhaltspunkte dafür, daß di.fer Briefwechsel verbrecherischen' Charakter getragen hält«. Auf An- Weisung der Bundesbehörde hat die Genfer Polizei in der letzten Nacht bei' mehreren italienischen Anarchisten und Antifaschisten Haus su ch u n g« n vorgenommen und einig« einem längeren Verhör unterzogen

Abrüstung und Arbeiterschaft. Äeralung der Internationale. , Haag. 4. Januar. (Eigenbericht) Die Abntsturmskommission der Sozialistischen Arbeiter inter - nationale ist im Sinne des Beschlusses der Brüsseler Tagung.her Internationale von Oktober 1929 h«uie im Hqaa zusamrnenzstreten Die Pagunz war ursprünglich für Paris in Aussicht genommen. doch mußte sie nach dem Haag verlegt werden, da der Vorsitzende der Kommission I. M. Albarda(Haag) durch vine Beinoerletzung auf-mehret« Wochen gchindert ist/ zu reisen. An der Sitzung nahmen teil: Albarda. Holland , Breitscheidt Deutschland , R c n a u d e l- Frankreich, Gillis- Großbritannien, ferner Sekre- tär Friedrich Adter. Deuts ch- Oesterreich und Hansson- Schweden konnten mit Rücksicht auf die mnerpolitsch« Sage. de Brouckär« wegen plötzlicher Ertrankung der Sitzung nicht beiwohnen. Die Beratung betraf rn der Hauptfach« di« Frage der Abrüstung zur See. wie sie Gegenstand der bevorstehenden Londoner Kon- ferenz sein soll. Zunächst wurde ein« länger« Debatte aus der Grundlage eines vom Sekretariat ausgearbeiteten Berichtentwurse, an die Exekuiive der Internationale geführt. Di« Beratung dürft« am morgigen Sonntag zu Ende gehen.

Konkordat mit Freidenkern. Die Kreidenler fortem perslkastsfechfe. Der Verband für. Freidenker und Feuer- bestattung steht gegenwärtig in Verhandlung mit der preußischen Regjertinjj, um für die Freidenker-Organisation Körperschasts» r« ch t e m derselben Weis«, zu erlangen, wie sie den anerkann- ten Religionsgemeinschaften gewährt sind. Der Ver- band, der ursprünglich im wesentlichen ein Feueibestattungs-Persin . war. hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einer weit- anschaulichen Gemeinschaft der Freidenker entwickelt und miP nach einem Dorschlag der VerbandSkörperschaften auch aus seiner ; demnächst stattfindenden Generalvessammlung den NamenDeut- scher Freident<r.Verband" annehmen. Wenn die jetzt mit her preußischen Regierung schwebenden Verhandlungen zur Verleihung der Äörpsrschoftrrechte führen, so könnte die Fr« denker« Organisation mst dem Staat«inen ähnlichen Vertrag ab- schließen,..!»!« ihn da« Konkordat mit der katholischen Kirch« darstM. D«r Preußische Landtag hat ge'egentlich.der Annahm« de« Konfordats«in« Entschließung gesaßt, die in diesem Sinne aus- gelegt wird. Abgeordneter Bück will niederleae». Der altsozialistische Land- tagsabgeokdnete,' Kreishauptmänn Bück, beabsichtigt, wie die Dresdener Neütstrn Machrichten* melden, sein Landtagsman- bat niederzulegen.

Das deuW-amerikanische Wommen.

Einzelheiten über den Inhalt.

- U«bsr den Inhal! des deutsch '- äMerikajUschsn Schuldenabkommens. über das, mi« gemeldst, am 28. Dezember 1929 zwischen den Untechändlcrn«in« Einigung zustand«g«tommen ist, werden noch folgend« Einzelheiten bekanntgegeben: Das Abkommen Hai den Zweck, für die- im Aoung-Plan für die Vereinigten Staaten , vorgesehenen A n nu i tät o n t« il e eine Zahlungsmethod« festzusetzen, die von den Vorschlägen des Voung-Plaues.cchroeicht�-Der-wefeMichste- Punkt- doh«! ist, daß- die für die-vereinigt««--Staate» bestimmten Zahlungen-n i cht durch Airrmittkusg der Bant'.r Dntärnationals'- Zahlungen erfolgen, sondern unmittelbar von Deutsch - land an die Vereinigten Staaten . Di« Zahllungen an die Vereinigten Staaten sind zur Befriedigung von zwei Klassen von Forderungen bestimmt, nämlich:») für die Ent» schödigungsansprüche des amerikanischen Staates und amerikanischer Bürger für mit dem Kriege, zusammenhängende Schoden , wi« fi« von der dafür eingesetzten deutsch-amerikanischen gemischten Kam- misston festgestellt worden sind und noch festgestellt werden fallen, von 1930 bl- 1931 jährlich 40,8 Millionen Reichsmark. Die Befriedigung dieser Entschädigungsansprüche ist bekanntlich auf Grund der amerikanischen Gesetzgebung in gewisser Weis« verknüpft mst der Freigabe des Restes des noch von den Vereinigten Staaten beschlagnahmt gehaltenen deutschen Eigen- tum? und der Entschädigung für die während des Krieges weggenommenen deutschen Schiffe. Für die Befriedigung dieser Ansprüche wurde schon bisher der Anteil von 2M Proz. aus den deutschen Reparationszahlungen oerwendet, der den Vereinigten Staaten auf Grund ihrer Ab- machungen mit den anderen Gläublgermächten zukam Die G e- s a m t h ö h« der aus diesen deutschen Zahlungen zu befriedigenden Ansprüche steht noch nicht fest, da vor der Gemischten Kam- Mission noch«ine Anzahl von Verfahren schweben. d) Eine zweite Reihe von deutschen Zahlungen dient der Er? stastung der rückständigen Kosten für die amerikanischen Besatzungsarmee im Rheinland . Hierfür erhielten die Vereinigten Staaten bisher aus den deutschen Dawes-Zahlungen vorweg jährlich 4S Millionen Mark. Nach dem Abkommen sollen si« von 1930 bis 1966 jährliche Zahlungen erhallen, deren Höhe sich zwischen 16,4 und 37, S Millionen Mark bewegt. Die Iahreszahlungen auf beide Fovd«rung-n werden in zwei

Raten jeweils auf den 31. März und den 30. September fällig. Für jede Ra!« gibt Deutschland den Vereinigten Staaten eine von der Reichsschuldenverwallung unterschriebene Schuldverschreibung. Die Schuldoerschreibungen sind unverzinslich, außer im Fall« eine- Zahlungsaufschubs, und werden von den Vereinigten Staaten nicht mobilisiert werden. Deutschland kann nach seinem Belleben durch Mitteilung, an die Dereinigten Staaten mindestens 90 Tage vor dem Fälligkeitstermin fe-de- Zach-f-u-n-g a it-f l-ä n-g-sts n* L�- Ia hr e au f-fchiTt« n; spätere-Zahlungen-über den Stundungstrrmtn' hinauin jedoch nur -dchMii-'-Mnil"die'.osrh«y7'.Eefkmd«ten Zahlungen inzwischen erfolgt sind. Mährend der Slutidungszert sind die Zahlungen auf die Ent. schädigungsansprüch« mit L Proz-, die Zahlungen auf die Bs» satzungekostenforderungen mit 3% Proz. zu verzinsen. Auf der anderen Seite ist für Deutschland in dem Abkommen das Recht vorbehalle», im Ewoerständnis Mit dem Schatzsekrctar der Vereinigten Staaten , Vorauszahlungen auf die Schuld» verschreibungen zu machen. B«st>ndere Sicherheiten oder Garankien für die Erfüllung der Zahlungen nehmen die Vereinigten Staaten nicht in Anspruch. Dos Abkommen lehnt sich in seiner Form und, soweit wie möglich, auch in seinem Wortlaut an die Abkommen an, wie sie von den R-gie. rungen anderer Länder zur Regelung ihrer Schulden aus dem Weltkriege mit der Regierung der Vereinigten Staaten abgeschlossen worden sind. Nach dem Abkommen wird Deutschland den Vereinigten Staaten gegenüber in verschiedenen Punkten günstiger gestellt sein, als gegenüber den anderen Gläubigermächten nach dem Noung-Plan und den Bestimmungen, die für den Haager Schlußakt in Aussicht genommen sind. Die Bestimmungen über ein Moratorium im deutsch -amari- tonischen Abkommen unterscheiden sich in' vierfacher Hinsicht zu Deutschlands , Gunsten von denen des Voung-Planes: ein Z a h- lungsaufschub kann für 2� Jahre statt nur für 2 Jahr« von Deutschl«nd' erklärt werden. Die Verzinsung gufgejchobener Zahlungen ist niedr:g«r. Das deutsch -amerikanische Abkommen gibt von vornherein die Möglichkeit eines völligen Auf- bringüngsmoratoriums, während der Poung-Plan zu- nächst nur ein Transsermoratorium und erst ein Jahr nach dessen Inkrafttreten«in beschränktes Aufbringungsmoratorwm vorsieht. Bor allem aber kennt das dcutsch-amerikanstche Abkommen kein« Unterscheidungen In einen aufschiebbaren und nicht aufschiebbaren Test der Schuld.