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sprochen hat.
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Abg. Förster- Neustettin( b. f. Reform- B.) tritt ebenfalls Abg. Schädler: Es handelt sich hier darum, den Schaden für die Streichung der Bestimmung über den Droguenhandel ein. zu beseitigen, welchen das wilde Schankwirthschaftswesen an. Vernünftige Apotheker erkennen es vollständig an, daß die Apo- richtet, nicht bloß in sittlicher Beziehung, sondern auch gegenüber thefer bisher nur zu vornehm und bequem gewesend sind, um den reellen Schankwirthschaften. Daneben ist durch die Kondem bedürftigen Publikum so entgegenzukommen wie die Droguisten. 3effionspflichtigkeit des Kleinhandels mit Bier die Möglichkeit Die Apotheker beschränken sich auf die Rezeptur und vernach- gegeben, für den Flaschenbierhandel Reinlichkeit und andere läffigen den Verkehr mit dem Publikum, während der Droguist gesundheitliche Maßregeln in bezug auf die Arbeitsräume zc. selbst in seinem Geschäft thätig ist und dafür sorgt, daß das vorzuschreiben. Publikum von seinen Angestellten gut bedient wird. Darauf wird gegen 5 Uhr die Berathung auf Montag
Lotterieloosen.
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Parlamentarisches.
Tellige, religiöse 3wede möglichst wenig, Die Bestimmungen über den Kleinhandel mit Bier werden die Verantwortung übernehmen kann, daß ohne diese Borschriften DOR der Polizei behelligt werden und besonders diskutirt werden. Leben und Gefundheit des Publitums genügend geschüßt find. nur die eigentlichen genossenschaftlichen Abg. Förster Neustettin: Wenn man den Droguisten zu Konsum Vereine davon betroffen Abg. Lenzmann( frs. Bp.): Jedesmal, wenn wir uns mit Ob der Antrag seine Zwecke erreichen wird, lasse ich dahin- vorliegenden Materien Petitionen, aber nur aus den Kreisen welche allerlei Geheimmittel verkaufen. werden. der Gewerbe- Ordnung beschäftigen, kommen bezüglich der hier Leibe geht, dann müsse man auch den Apothekern zu Leibe gehen, gestellt. Jebenfalls kann bis zur dritten Lesung die Frage noch der Jutereffenten, der Betheiligten, die sich durch gesetzliche und Droguisten bezeichnet, weil es eben nicht genug Apotheken giebt Abg. Langerhaus: Als nothwendiges Uebel habe ich die geprüft werden. Abg. Reikhaus( Soz.): zur Rechtfertigung dieser Gefehes schaffen wollen. Man will auch den Großhandel mit Droguen und geben kann. Da sind die Droguisten ein gutes Aushilfsmittel. polizeiliche Chikanen die unliebsamen Konkurrenten vom Halse vorschrift hätte man den Nachweis erbringen müssen, unter die Aufsicht eines untergeordneten Polizei- Organs stellen, Wenn den Droguisten der Handel mit Präparaten, welche Heildaß sehr viele Schnaps Konsumvereine bestehen und Schaden stiften, das ist wenn sich die Unzuverlässigkeit des Betriebsinhabers heraus zwecken dienen, verboten wird, untersagt man ihnen den ganzen ist aber aber nicht geschehen. geschehen. Unter gestellt hat. dem Maniel der Sittlichkeit und Moral will Wer sind die Sachverständigen, welche die Geschäftsbetrieb. man den Unzuverlässigkeit beurtheilen sollen? Es werden die Abg. v. Holleuffer( t.) schließt sich dieser Ausführung an. Ronfumvereinen überhaupt zu Leibe gehen zu gunsten der fleinen Krämer. Man wird die Konzessionsbefugniß aus. Apotheker sein, welche den Droguisten gegenüber fonkurrenz G3 würde dann Apotheken geben, dann Droguenhandlungen, neidisch sind. Welche Droguen und welche chemischen die Heilmittel verkaufen dürfen, und solche, denen es nicht ge= nüßen gegen Vereine, deren Mitglieder oder Leiter fich in irgend Präparate dienen Heilzwecken? Wenn man auch die Prophylaxe ſtattet ist. Die letzteren müßte man dann besonders kennzeichnen einer Weise mißliebig gemacht haben. Es brauchen das nicht als Heilzweck ansieht, dann wird es wohl kaum ein Präparat und es würden erst recht wilde Apotheken entstehen. allemal Sozialdemokraten fein. Damit schließt die Diskussion. Die Abstimmung wird aus sehr schlechte Erfahrungen gemacht, wir können ein Lied fingen, und Chemikalien dienen aber sowohl Heilzwecken als technischen gesezt. Ein Vertagungsantrag wird abgelehnt. wie man uns chitanirt hat mit Kongeffionsverweigerungen. Diesem Zwecken. Da könnte schließlich der ganze Droguenhandel verUnter großer Unruhe des Hauses wird die Frage des Kleins Kampf gegen die Konsumvereine durchweht der Geist des echten boten werden. Eine statistische Uebersicht über die herrschenden handels mit Bier zur Berathung gestellt, worüber Anträge der allgemeinen Handwerkertages, der die Konsumvereine verurtheilt Uebelstände ist nicht gegeben; es wird nur gesagt, die Berliner Abgg. Schädler( 3.) und solleuffer( bk.) vorliegen. hat als einen Uebergriff nackter Selbstfucht in die Existenz und Polizei habe in Berlin Uebelstände entdeckt. Wir tönnen doch Abg. Schädler ändert seinen Antrag dahin ab: Dem die Rechte des Nächsten, als den Keim zur Zerstörung unserer nicht unsere Geseze lediglich nach Berliner Verhältnissen ein-§ 33 den Zusatz zu geben: durch Landesgesetz kann angeordnet gegenwärtigen Gesellschaftsordnung und zur Untergrabung der richten! Monarchie infolge ihrer sozialistischen und kommunistischen aber Der Droguist darf feine Mischung verkaufen, werden, daß der Kleinhandel mit Bier den vorstehenden Bes Tendenz. Diese offene Sprache sticht wohlthuend ab gegen den gehören, er kann die einfachen Stoffe, die zur Mischung ftimmungen( d. h. Konzessionirung) unterstellt wird. abgeben. Man follte die Stoffe, welche Der Antrag des Abg. v. Holleuffer lautet: Der versteckten Kampf, der mit dieser Vorlage geführt wird. Ich will den Apothekern vorbehalten bleiben, genauer bezeichnen. Kleinhandel mit Bier kann untersagt werden, wenn der Gewerbe. auf diesen Vorwurf nicht weiter eingehen, das mögen die Die Droguenhandlungen unter Bolizeiaufsicht zu stellen, dazu liegt treibende wiederholt wegen unbefugten Betriebes der SchankBatentpatrioten der Offizier und Beamtenvereine thun. fein Anlaß vor, namentlich nicht vom Standpunkt des fonfumi- wirthschaft bestraft ist." Der Handwerfertag warf wenigstens alle Vereine Vereine in renden Publikums, welches in den Droguenhandlungen billiger Abg. Röside beantragt hinter Bier" einzufügen: vom einen Topf, die Vorlage aber richtet sich ausschließlich gegen die fauft, als in den Apotheken. Faß"! Schnaps Koufumvereine. Wenn die Konsumvereine in Ober schlesien Unfug treiben, weshalb will man die Thüringer Vereine dafür bestrafen? Mit die Möglichkeit, daß die Konfumvereine sich zu Schnapsgenossenschaften entwickeln tönnten, läßt fich alles mögliche beweisen. Mit derselben Logit könnte man die Kinder tootschlagen, weil sie Verbrecher werden können. Die Konsumvereine zahlen Zölle, Steuern wie jeder andere Verein, ſte haben die Verpflichtung, nur an Mitglieder zu verkaufen. Sollen sie nun derfelben Konzessionspflicht unterliegen, wie die Händler und Krämer, so wäre doch die nothwendige Konsequenz, daß sie auch an Nichtmitglieder verkaufen dürfen. Wie wenig aber der Droguisten eine Einschränkung auf das nothwendige Maß Abg. Size( 3.) tritt für seinen Antrag ein, der bezüglich 1 Uhr vertagt. Licht und Schatten gleich vertheilt sind, fehen Sie auch daraus, enthält. Die vollständige Streichung ist wohl nicht angebracht, daß das Erfurter königliche Salzwerk dem Konsumverband von da die Regierung ein Bedürfniß für vorliegend erachtet. Bedner Die Wahlprüfungs- Kommission beschloß in ihrer letzten Suhl und Umgegend nicht mehr direkt das Salz verkaufen wollte, sondern ihn auf die theurere Bezugsquelle der Mittel- empfiehlt dann aber besonders die Beschränkung des Handels mit Sigung am Freitag Abend mit 7 gegen 3 Stimmen, die Wahl deutschen Salinenvereine verwiesen hat. So wird auch von der des Abgeordneten Pöhlmann im sechsten elsässischen Wahlkreise Regierung der Kampf gegen die Konsumvereine geführt. Die Geb. Ober- Medizinalrath Pistor: Zahlen sind der Kom( Schlettstadt ) für ungiltig zu erklären. Herr Böhlmann, welcher sich der freikonservativen Partei angefchloffen Vorlage wie die Anträge durchweht der Geist der Polizeimerion, weil in cer Broving Die Sablen nicht so leicht zu be hat, ist reisdirettor im vorigen Jahre vorgelegt worden, freilich nur aus in Schlettstadt und feine Wahl, bevormundung. Dann wundern Sie sich aber nicht, wenn auch welche gegen den Pfarrer Glöckeler in Stotzheim mit diejenigen Mitglieder der Konsumvereine, die heute noch nicht in schaffen find. Aber vorhanden ist das Material auf grund der 788 Stimmen über die absolute Mehrheit schon im unsern Reihen find, in Zukunft Ihnen bei den Wahlen die behörden über die Revision der Droguenhandlungen. Bei den Beeinflussungen angefochten. Die in der vorigen Session be. vom Kultusminister eingeforderten Berichte der Provinzial ersten Wahlgange erfolgte, war wegen grober amtlicher Quittung für diese Vorlage ertheilen. Abg. Schneider( frf. Wp.) wendet sich gegen den Abg. Droguisten sind oft Heilmittel gefunden worden in Mengen, die schloffenen Erhebungen haben ergeben, daß die behaupteten UnMehner, der einen förmlichen Vernichtungskampf gegen die nicht dem Großbetrieb dienen, sondern dem Kleinbetriebe, dem regelmäßigkeiten im vollen Umfange stattgefunden haben. Herr Konsumvereine führe und dabei von ganz falschen Voraus tommen des Rezeptirens bezw. des Abgebens von Arzneien und Böhlmann, welcher nebenbei bemerkt in seine meigenen Kreise bis fegungen ausgehe. Rebner verweist darauf, daß in der vor über das Vorhandensein der schärfsten Gifte in befonderen Schränken. Rezeptiren. Redner führt verschiedene Zahlen an über das Bordrei Tage vor der Wahl auch als Wahljährigen Kommissionsberathung der Bertreter Württembergs fich Bei verschiedenen Revisionen sind Schränke, die als Küchenmeister des Kreises aufgestellt, fommissar fungirte fungirte, wurde von einer Anzahl Bürgergegen die Nothwendigkeit einer solchen Vorschrift ausgeschränke dargestellt wurden, als Behälter für die Aufbewahrung Erhebungen ziemlich deutlich und zwar, wie die ergeben, auf Anregung Württembergischer Regierungsdirektor v. Schicker: Ich ber verschiedensten Arzneien ermittelt worden, die bunt durch der Regierung in Straßburg hin. hin. Sämmtliche Bürgerhabe erklärt, ein Bedürfniß für eine solche Bestimmung sei für einander lagen, und zwar handelte es sich um Droguisten, die meister des Kreises, mit Ausnahme eines einzigen, traten mit Württemberg nicht vorhanden; namentlich aber sei es nicht noth- vielfach vorbestraft gewesen sind wegen Uebertretung der Vor- ihrer Unterschrift und indem sie mehr oder weniger die Agitation meister des Kreises, mit Ausnahme eines einzigen, traten mit wendig für alle Vereine, also auch für Gefellenvereine, Offizier schriften. Die Revisionen haben ergeben, daß ein Theil der ihrer Unterschrift und indem sie mehr oder weniger die Agitation Offizier- schriften. für Böhlmann leiteten, für dessen Wahl ein. Der einzige Diffitafinos u. f. w. eine gefeßliche Vorschrift für das Reich zu er- Droguisten den Vorschriften nicht Folge leistet, sondern ihnen für Böhlmann leiteten, für dessen Wahl ein. Der einzige Diffigeradezu mit Hohn begegnet; mit Geld dent aber, Bürgermeister Spies in Schlettstadt , welcher bis dahin laffen; es genüge das den Landesregierungen zu überlassen. Haft Abg. Bueb( Soz.): Der Behauptung, daß auch in Elsaß. strafen kann 8 Jahre im Amte war, wurde 14 Tage nach der Wahl von der man dabei nicht auskommen, weil jeber Regierung, ohne Angabe eines Grundes, abgesetzt. Im Schwäb. den Schaden in Lothringen der Schnapsverkauf durch die Konsumvereine und Droguist furzer Zeit Zeit wieder wett dadurch die Böllerei in unglaublicher Weise zugenommen habe, machen kann. Die Apotheker haben nicht den geringsten Merkur " und der Straßburger Post" wurden als Grund für muß ich entschieden widersprechen. Im Elsaß bestehen überhaupt Antheil an dieser Vorschrift; das Berliner Polizeipräsidium die Absetzung angegeben: teine Schnaps- Konsumvereine. Die Konsumvereine in Lothringen hat einen Antrag nach dieser Richtung hin bereits 1889 aber beschäftigen sich nicht vorwiegend mit dem Ausschank von gestellt. Dem Großhandel mit Droguen wird nichts passiren, Schnaps, sondern mit dem Vertriebe von Bier und Wein. Die wenn er nicht, wie das allerdings vielfach gefunden worden ist, Lothringischen Brauer haben sich zu einem Ringe zufammen- wilde Apotheken eingerichtet hat. Herr Spies selbst hat unter seinem Gib bestritten, fich irgend gethan und ganz bestimmte feste Breise festgesetzt, unter Abg. Kruse( natl.) führt aus, daß nach seiner Kenntniß die wie an der Wahlagitation betheiligt, noch viel weniger ge denen sie ihr Bier nicht ablassen wollten. Diesen Ring wollten Revisionen ergeben haben, daß von der Mehlzahl der Droguisten wühlt" zu haben. Aber der Mann fagte auch aus, baß er die Arbeiter durch Konsumvereine brechen. Diese Vereine haben dem Gesetz geradezu Hohn gesprochen worden ist. Es wurden Arznei- selbst dem Herrn Pöhlmann gefagt habe, daß er ihn als Kreiseinen auch nach meiner Meinung etwas zu weitgehenden Umfang mittel bei ihnen gefunden, die sie unbedingt nicht halten dürften; sie direktor hoch schäße, aber ihm seine Stimme für den Reichstag erreicht und ich kann es nur billigen, daß die elfaß- lothringische fanden sich versteckt in Hängeböden, in Kommoden, in Schlafräumen ze. nicht zu geben vermöchte. Landesregierung fie derfelben Besteuerung unterworfen hat, denen In einem Falle wurden die Arzneien unter falschen Bezeichnungen Ich die Wirthschaften unterliegen. Allerdings hat der Schnaps- vorgefunden und es fand sich ein Geheimbuch, welches den Kandidatur des Herrn Böhlmann nicht beistimmen konnte. batte keine Gründe, zu verhehlen, warum ich der gennß auch im Elfaß zugenommen. Das liegt aber nicht an Schlüssel für die falschen Bezeichnungen enthielt. Es hat jemand Buerst erachtete ich, daß der Kreis Schlettstadt durch einen AltSen Konsumvereinen, sondern an den miserablen Verhältnissen von einem Droguisten für 700 M. Morphium bekommen, während elfäffer vertreten sein sollte, dann durch einen vollständig freien der Arbeiterschaft.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) er in der Apotheke nichts erhielt; er mußte einen höheren Breis Mann und nicht durch einen Beamten, welcher der Verwaltung In den Dörfern der Vogesen ist der Schnapsverbrauch gewiß bezahlen als in der Apotheke. Von einer Schädigung des Gehorsam schuldet, nach Gutachten derselben versetzt werden nicht geringer als in Lothringen , wo Konsumvereine bestehen. Publikums ist also durchaus nicht die Rede. Die Gegenstände, fann und jedenfalls den Befehlen seiner Oberen unterwürfig Das beste Mittel gegen die Zunahme des Schnapsgenuffes wäre deren Verkauf dem Droguisten gestattet ist, sind ausreichend für fein muß." die Gewährung des freien Koalitionsrechts, damit die Arbeiter den Gewerbebetrieb; es ist durchaus nicht nöthig, den Betrieb fich vereinigen können zur Schaffung befferer Schnbedingungen. auszudehnen. Gute Nahrung ist der beste Schuß, und der Katoffelfusel der OftAbg. von Wolszlegier erklärt namens der Polen , daß elbe des reine Gift, das wissen die Arbeiter sehr gut. Gs fie gegen die Vorlage stimmen, weil ein Nachweis der Schädigung steht den Herren dort( rechts) sehr schlecht an, sich mit nicht beigebracht worden ist; es handele sich um einen Konkurrenzeinem ethischen Mäntelchen drapiren zu wollen, fie ziehen ja tampf zwischen Droguisten und Apothekern. selbst die Haupteinnahme aus dem Schnapskonsum. Es glaubt Abg. Langerhans( frs. Vp.): Das Verzeichniß der Stoffe, ihnen niemand im Volte, daß es ihnen damit Ernst ist. Durch welche die Droguiften führen dürfen, ist so engberzig aufgestellt, die Vorlage würde der Schnapskonsum auch nicht eingeschränkt daß der Droguist sich daran gar nicht halten kann, wenn er den werden, er ist bei uns schon in die Familie gedrungen, in den Wünschen des Publikums gerecht werden will. Schäden find Wirthschaften wird sehr wenig Schnaps getrunken. Im Ober- durch Irrthümer in den Apotheken oft genug vorgekommen. elfaß giebt es feine derartigen Konsumwirthschaftsbetriebe, Die Droguisten sollen Rezepte anfertigen. Ein Rezept ist ein wohl aber geschlossene Vereine, Gesellschaften und Gercles, Stück Papier , auf welches eine Formel aufgeschrieben wird.( Seiter Bum Raffowiker Grubenunglück welche fich mit dem Ausschank beschäftigen, und es ist beteit.) Ich schreibe meine Rezepte nicht lateinich, sondern deutsch . erhalten wir folgende Zuschrift: Was bisher über die schreckzeichnend, daß die Herren vom Zentrum diese Vereine den Be- Also kann auch ein Droguist das Rezept aufertigen. Aermere liche Katastrophe in Rattowik, bezw. über die Ursache derselben stimmungen der Landesregierungen unterwerfen wollen. In Leute kaufen sich das, was sie können, in Droguenhandlungen, in die Deffentlichkeit drang, muß mit größter Vorsicht aufMülhausen haben wir derartige Wirthschaften, welche von der weil die Apotheker theurer sein müssen, da sie gewisse Medika genommen werden, da es durchweg aus Quellen stammt, die von fatholischen Geistlichkeit errichtet worden sind und mente vorräthig halten müssen, die dann manchmal verderben. Der Bergwerksverwaltung gespeist werden. Auch die in der die eine stark fühlbare Konkurrenz dem Mittelstande machen. Die Man follte eher dafür sorgen, daß der Kreis gestrigen Nummer des Vorwärts" veröffentlichte Stizze mit Herren treten hier für die Erhaltung des Mittelstandes ein, während der Stoffe, welche die Droguisten vertaufen famint der Erläuterung der„ Kattowißer Beitung" läßt noch fie ihn thatsächlich schädigen. Man will hier nach den Worten dürfen, erweitert wird. Der Antrag Hiße ist noch vieles dunkel. des preußischen Justizministers zweierlei Recht einführen. Den schlinimer als die Regierungsvorlage, er bietet der Sicher ist nur, daß der Frankenbergschacht, in dem das tatholischen Geistlichen gegenüber wird die Bedürfnißfrage Willkür noch mehr Spielraum. Die Droguenhandlungen sind Feuer ausbrach, mit einer provisorischen Holzbejaht, den Sozialdemokraten gegenüber wird sie verneint werden, ein nothwendiges Uebel; es fann manches vorkommen, simmerung versehen war, die später durch Eisenkonstruktion namentlich bei uns im Elsaß . Der oberste Gerichtshof in Bayern was Beben und Gesundheit gefährdet, aber Leben und Gesund ersetzt werden sollte", und sicher ist ferner, daß der Frankenberghat erkannt, daß Konsumvereine, wenn sie solche Wirthschafts- heit tönnen auch die Aerzte nicht immer sichern.( Heiterkeit.) schacht nicht bis zur Erdoberfläche fortgeführt ist, vielmehr in betriebe führen, nicht als Konsumvereine zu betrachten sind; in die Stollen mündet, die von der Sohle der Schächte Walter, Süddeutschland existirt also tein Bedürfniß nach diesem Gesetz. Recke , Schwarzenfeld und Cäsar aus 120 Meter unter Abg. Paasche( natl.) erklärt sich für den Antrag Gröber, der der Grdoberfläche getrieben sind. durchaus nicht die berechtigten Interessen der Konsumvereine gefährde. Abg. v. Stumm: Da, wo über die Schnaps- Konsumvereine getlagt wird, sind die Löhne größtentheils am höchsten, so z. B. in Elfaß- Lothringen .
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Der Bürgermeister Spies hat gegen die Wahl des Herrn Böhlmann in einer Weise gewühlt, wie sie mit seiner Stellung Böhlmann in einer Weise gewühlt, wie sie mit seiner Stellung als Bürgermeister dem ihm vorgesetzten Kreisdirektor gegenüber unvereinbar scheint."
Einen Mann mit so selbständiger Gesinnung kann natürlich das Diktaturregiment in den Reichslanden nicht gebrauchen und deshalb mußte er Knall und Fall gehen.
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Da die Erhebungen auch sonst noch eine Reihe unzulässiger Vorgänge- Versprechungen und Drohungen amtlicher Personen gegenüber den Wählern ergaben, so beschloß die Wahlprüfungs- Rommission wie oben mitgetheilt. Für offizielle Kandidaturen der Regierung, wie sie unter Napoleon III. allgemein üblich waren, ist bei uns kein Play, das sollten sich die Selbstherrscher in den Reichslanden ad notam nehmen.
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Staatssekretär v. Bötticher: Der Zweck des Kampfes ist nicht der Austrag eines Konkurrenztampfes, sondern der, den Verkauf von lebens- und gesundheitsgefährlichen Medikamenten entsprechend der kaiserlichen Berordnung von 1890 den Droguisten Es entsteht hier zunächst die Frage, wie alt ist diese provis zu verbieten. Der Gesetzgeber wird sich in erster Linie nicht auf sorische Holzzimmerung?" Zur Ermittelung der Ursachen der den Standpunkt der Interessenten stellen, sondern auf den des Entstehung des Brandes ist die Beantwortung dieser Frage von gemeinen Wohles.( Buruf links: Zuckersteuer!) Der Abg. Langer- großer Wichtigkeit. Denn die Darstellung der Schles. Btg.", hans hat den Droguenhandel als ein nothwendiges lebel bezeichnet. wonach die Bergleute mit Del getränkte Puzwolle angezündet Artikel 4 bezieht sich auf den Trödelhandel u. f. w.(§ 35.) Wir halten den soliden Droguenhandel für eine fegensreiche und damit die Hölzer in Brand gesteckt haben sollen, ist zu Die Genehmigung foll versagt werden, wenn die Unzuverlässigkeit Einrichtung und wollen ihn feineswegs beschränken. Darüber, albern, um sich erst mit ihr zu beschäftigen. des Gewerbetreibenden in bezug auf diesen Gewerbebetrieb durch ob das Verzeichniß der den Droguisten gestatteten VerkaufsDaß den es nicht geeignet für die speziellen Zwecke er oder technischen Leitern der Gruben die Thatsachen dargethan ist. artikel zu eng begrenzt ist oder nicht, läßt sich ja reden, die Holzzimmerung Unter diese Bestimmung sollen neu aufgenommen werden Hauptsache aber bleibt der Schutz des Publikums. Wir wollen schien, denen der Frankenbergschacht diente, ergiebt sich klar aus der Kleinhandel mit Bier und der Handel mit solchen Droguen nicht wegen einer einzigen Kontravention einem Droguisten dem Umstand, daß die Holzzimmerung ipäter" durch Eisenund chemischen Präparaten, welche zu Heilzwecken dienen. seine Existenz unterbinden, davon steht in der Vor- konstruktion ersetzt werden sollte.
Die Abstimmung wird ausgesetzt.
Abg. Gröber beantragt noch hinzuzufügen:" Den Handel lage kein Wort, e3 soll ihm nur der Weiterbetrieb Durch den Frankenbergschacht führten die gewaltigen heißen mit Loosen von Lotterien und Ausspielungen"; dagegen bezüglich solcher Medikamente untersagt werden, welche untersagt werden, welche zu Heil- Rohre der Wasserhebemaschine und muß daher auch die der Droguen und chemischen Präparate die Bestimmung nur zwecken dienen. Die Zahl der Droguen, mit denen Temperatur in ersterem beständig eine hohe gewesen sein. geften zu lassen: sofern die Handhabung des Gewerbebetriebes er sonst noch handeln kann, bleibt immer noch Legion. Der Nun hat aber Holz, das dauernder Wärme ausgesetzt ist Leben und Gesundheit der Menschen gefährdet." Antrag Gröber und Genossen geht viel weiter, feine und dadurch viel von seinem natürlichen Wassergehalt verliert, Annahme wäre in der That eine Grausamkeit gegen die Eigenschaft, sich schließlich bei relativ niedrigen Wärmegraden den Droguenhandel; er ist für die Regierungen selbst zu entzünden. Es kommt hinzu, daß man zu der„ provivöllig un annehmbar. Im übrigen bitte ich den Reichs forischen" Bekleidung gewiß nicht das schwere Eichenholz, tag nach den aus der Mitte des Hauses und vom Regierungs- sondern billige Tannenhölzer, die aber auch leichter brennen, vertisch angeführten schlagenden Thatsachen, wohl zu prüfen, ob er wendet hat. Sehr nahe liegt ferner die Annahme, daß auch die
Abg. Förster- Neustettin( Reform- P.) will die auf die Droguen bezügliche Bestimmung streichen. Abg. v. Hollenffer( df.) will den Kleinhandel mit Bier nur fakultativ unter diese Vorschrift fallen lassen, so daß im Falle der Unzuverlässigkeit die Genehmigung versagt werden kann.