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Nr. 9 A5
47.Jahrgang
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Der Borwärts" erscheint wochentag lich zweimal, Sonntags und Montags einmal, die Abendausgaben für Berlin und im Handel mit dem Titel„ Der Abenb", Jlluftrierte Beilagen Volk und Zeit" und" Rinderfreund". Ferner Unterhaltung und Wissen", Frauen Stimme". Techni!"," Blid in die Bücherwelt" und Jugend- Borwärts"
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Vorwärts
Beeliner Bolksblatt
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Dienstag
7. Januar 1930
Groß- Berlin 10 Pf. Auswärts 15 Pf.
Die ein paltige Nonpareillezetle 80 Pfennig. Reflamezeile 5.- Reichs. mart. Aleine Anzeigen' bas fettge brudte Wort 25 Pfennig( zulässig zwei fettgedruckte Morte), jebes weitere Bort 12 Pfennig. Stellengesuche das erfie Wort 15 Pfennig, jebes weitere Wort 10 Pfennig. Borte über 15 Buchstaben ählen für zwei Borte. Arbeitsmarkt Beile 60 Pfennig. Familienanzeigen Zeile 40 Pfennig. Anzeigenannahme imhaupt geschäft Lindenstraße 3, wochentäglich von 8 bis 17 Uhr.
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Zahlungsverschiebung um 14 Tage Der Reichsbaufpräsident.
ift 80 Millionen Mark wert.
V. Sch. Haag. 6. Januar.( Eigenbericht.) Auch am heutigen Nachmittag ist es nicht gelungen, sich über die Frage zu einigen, ob die allmonatlichen Zahlungen am Monats: ende oder schon am 15. des Monats von Deutschland zu leisten find. Nach den Berechnungen der deutschen Delegation würde eine Rornerlegung der Zahlungen um 14 Tage einen regelmäßigen monatlichen 3insverlust für Deutschland bedeuten, der, auf die ganze Dauer des Young- Planes berechnet, insgesamt 80 mil lionen Mart ausmachen würde; in den ersten Jahren würde der jährliche Zinsverlust 4-5 Millionen Mark betragen. Die Fran: zafen behaupten, daß die deutschen Sachverständigen auf der Bariser Konferenz felbft durch ihre Borschläge den Zahlungstermin vom 15. des Monats indirett angeregt hätten. Das wird von deutscher Seite entschieden bestritten, indessen hat man vereinbart, die Diskussion darüber einstweilen abzubrechen und erst einmal von den Sachverständigen selbst zu hören, was sie damals ins Auge gefaßt hatten. Von den damaligen deutschen Vertretern ist gegen märtig mir Dr. Melchior im Haag anwesend, der aber nicht unmittelbar an diesem Teil der Verhandlungen beteiligt war und
der daher nicht in der Lage ist, eine abschließende und authentische Interpretation zu geben. Vor allem Dr. Kast 1 ist derjenige, der auf deutscher Seite über diese Frage verhandelt hat. Auf telephonische Bitte der deutschen Delegation hat er sich bereiterflärt, am Dienstagabend von Berlin abzureisen, und er wird am Mittwochvormittag im Haag eintreffen und Auskunft über die damaligen Barifer Berhandlungen geben. Im übrigen höre ich, daß auch bei den Verhandlungen des Komitees für die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich in Baden- Baden im Oktober 1929 diese Frage wieder aufgetaucht war, daß aber Dr. Schacht, der 1929 diese Frage wieder aufgetaucht war, daß aber Dr. Schacht, der die Festlegung auf Ultimozahlungen nicht durchsetzen fonnte, es vor30g, diesen Bunft offen und der deutschen Delegation im Haag die Sorge um die Entscheidung zu überlassen, wie er das bekanntlich in vielen anderen strittigen Punkten schon getan hat.
Diese Frage des Zahlungstermins nahm den größten Teil, der heutigen Beratungen in Anspruch, während das Problem der Sanffionen, das in den privaten deutsch - französischen Beſprechungen am Sonnabend und am Sonntag eine hervorragende Rolle gespielt hatte, heute überhaupt nicht berührt worden ist.
Um die Selbstverwaltung.
Eine sozialdemokratische Anfrage im Rathaus.
Die fozialdemokratische Stadtverordnetenfraktion hat im Rathaus folgende Anfrage eingesandt:
Der vom Herrn Bürgermeister in der Stadtperordneten versammlung vom. 20. Dezember v. J. verlesene Erlaß des Herrn Oberpräsidenten ist von diesem selbst nach einer Mitteilung des Städtischen Nachrichtenamtes vom 28. Dezember v. 3. in, einer besonderen Magistratssigung des gleichen Tages dahingehend erläutert worden, daß die verantwortliche Mitwir fung des Magistrats und der Stadtverordneten versammlung auch bei der Regelung der jetzt erörterten befonderen finanziellen Angelegenheiten nicht ausgeschaltet werden soll.
Diese Borschriften sollen nicht gelten für im Rahmen der laufenden Berwaltung abgeschlossene, ihrer Natur nach regel mäßig wiederkehrende Berträge.
2. Bei allen einmaligen und allen außerordentlichen Ausgaben, bei denen es sich um die Ausführung einer sich auf mehrere Jahre erstreckenden einheitlichen Aufgabe handelt, sind der ge samte voraussichtliche Kostenaufwand sowie etwaige Beiträge Dritter bei der erstmaligen Einstellung in den Haushalts plan anzugeben. Das gleiche gilt, wenn in den Haushaltsplan weitere Ausgabemittel für eine früher bewilligte Maßnahme eingestellt werden. In diesem Falle sind auch die in dem abgelaufenen Rechnungsjahr bewilligten oder an anderer Stelle verausgabten Mittel anzugeben. di el ni
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3. Die Bewilligung von Mitteln für bauliche Unternehmungen der Stadt ist davon abhängig, daß Bläne, often berechnungen und Erläuterungen den städtischen berechnungen und Erläuterungen den städtischen Körperschaften vorgelegt sind. Aus allen diesen Unterlagen müssen die Art der Ausführung und die gesamten Kosten der baulichen Maßnahmen ersichtlich sein.
Bei Bauvorhaben, deren gesamte Kosten voraussichtlich den Betrag von 50 000 m. nicht übersteigen werden, kann von diesen Erfordernissen Abstand genommen werden.
Der Herr Bürgermeister, der über die Auffaffung des Herrn Oberpräsidenten auf Grund eines am 19. Dezember v. 3. nach seiner eigenen Angabe erfolgten Gespräches orientiert sein mußte, hat gemäß der Mitteilung des Städtischen Nachrichtenamtes vom 23. De zenaber v. 3. eine Verfügung an die Bezirksämter und eine Verfügung über die Schaffung einer sogenannten besonderen Kontrollstelle erlassen. Beide Verfügungen hätten, menn fie in dieser Form dauernd zur Durchführung gelangt wären, in ihren Wirkungen die verantwortliche Tätigkeit der Stadtver. 4. Bürgschaftsverträge oder andere ähnlichen Zweden dienende Berträge dürfen nur mit vorheriger 3ustim ordnetenversammlung, der Bezirksversammlun mung der städtischen Kärperfchaften abgefchloffen mer gen, ja, auch die Mitwirtung des Magistrats und der Beden. In Berträgen dieser Art ist grundsäglich für die Stadt 3irtsämter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ausge- das Recht auszubedingen, die Unternehmen der Betei fhaltet.
Wir fragen an:
ligten durch eigene Organe oder durch besondere Sachverständige jederzeit einer Buch- und Betriebsprüfung zu unter: 103iehen, um festzustellen, ob eine Inanspruchnahme der Stadt in 1. ob die genannten Berfügungen seine Billigung gefunden Frage fommen tann. haben,
ist der Magiftrat bereit, Quistunft zu geben
2. ob in Zukunft der Erlaß solcher die Selbstverwaltungsarbeit lähmenden Anordnungen, die der Auffaffung der vorgesetzten Be
harde nicht zu entsprechen scheinen, vermieden werden wird,
3. ob Borkehrungen getroffen worden sind, daß fortan fommunale Pressekonferenzen wichtige Auskünfte in finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten nicht eher vom Magiftraf erhalten als die mitverantwortliche Stadtverordnetenversammlung,
4. ob auf solchen Pressekonferenzen nicht mitteilungen vermieden werden können, die als private Meinungsäußerungen einzelner Magistratsmitglieder so lange gewertet werden müssen, bis eine Stellungnahme des Magistrats und der Stadtverordnetenverfammlung erfolgt ist.
Das Recht der städtischen Körperschaften muß gewahrt werden!
Die sozialdemokratische Stadtverordnetenfraktion hat für die heutige Stadtverordnetenfizung ferner folgenden Antrag eingebracht: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Berträge, durch welche die Stadt zu Leistungen irgend melcher Art verpflichtet werden soll, oder durch welche die Stadt Dritten Rechte zugesteht, unterliegen auch, insomeit ihr Abschluß forst ohne Zustimmung der städtischen Körperschaften zuläffig fein sollte, dieser 3ustimmung, falls sich ihre 3eit bauer über bas laufende Etatjahr hinaus erstreckt.
Die Querulanten.
Hitlersche Kindertrompeten zu den Haager Verhandlungen. Die Deutsche Beitung" teilt in großer Aufmachung mit: ,, Die Landtagsfraktion der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei wird, wie wir erfahren, die med lenburgische Staatsregierung auffordern, non der Reichsregierung die Berkündung des Freiheitsge jeges als verfassungsmäßig beschlossenen Reichsge feges zu verlangen und bei etwaiger Ablehnung dieses Verlangens die Entscheidung des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich auf Grund des Artikels 19 der Reichsverfassung herbeizuführen. Es ist zu erwarten, daß die Mecklenburgische RechtsRegierung diesem Wunsche entsprechen wird."
Das Organ der Hugenberg- Front fügt dieser Mitteilung hinzu, daß es Tatsache set, daß die jeßigen Haager Abmachungen gegen Verfassung und Gesez verstoßen".
Die Hoffnungen der Hugenberg- Leute, daß die medlen burger Regierung dem Hafenkreuzbefehl folgen werde, find sehr interessant. An dieser Regierung ist die Deutsche Bolts partei beteiligt. Wir sind sehr gespannt, ob die Bolfspartei in Mecklenburg um der Koalition mit den Hafenfreuglern willen den Boltsparteilern Curtius und Moldenhauer nachfagen wird, daß sie im Haag gegen Gesez und Verfassung verstoßen.
Young- Plan und Bankgeset.
Der Präsident der Deutschen Reichsbant, Dr. Schacht, hat die schmierige Kaffenlage im Dezember benutzt, um der Reichsregierung und dem Reichstag sein Dittat aufzuzwingen. Es ist ihm gelungen, die von der Reichsregierung mit amerifanischen Banten geführten Verhandlungen zu zerschlagen und damit die Finanzpolitik der Regierung zu durchkreuzen. In der Deffentlichkeit ist nach diesen Vorgängen mehrfach die Frage nach den Machtbefugnissen Dr. Schachts und der Machtverteilung zwischen Reichsregierung und dem Reichsbankpräsidenten aufgeworfen worden. Die Machtbefugnis des Reichsbantpräsidenten ist in dem neuen Bankgeseh vom 30. August 1924, das nach der Annahme des Dawes- Planes verabschiedet wurde, klar umrissen. Er ist als Präsident des Direktoriums einzig und allein für die Aufrechterhaltung der Währung, sowie die Kredit- und Diskontpolitik der Reichsbant verantwortlich. Politische Kompetenzen stehen dem Reichsbankpräsidenten in feiner Weise zu. Herr Schacht hat es aber verstanden, sich mit dem Hinweis auf den Schuß der Währung Eingriffe in die Finanzpolitik des Reiches anzumaßen, deren Folgen die deutsche Volkswirtschaft zur Zeit in verhängnisvoller Weise zu spüren bekommt.
Der Dames- Plan, der die Souveränität des Reiches erheblich einengte, hat auch das Verhältnis zwischen der Reichsregierung und dem Reichsbanfpräsidenten grundlegend geändert. Auf Grund des alten Bantgefeges war der Reichskanzler für die Bolitik der Reichsbant verantwortlich. Er ernannte den Reichsban?- präsidenten und war zugleich Borsitzender des damaligen Reichsbankfuratoriums, dessen Mitglieder gleichfalls von der Regierung bestellt wurden. Die Stellung des Reichsbantpräsidenten unter dem alten Bantgefeß entsprach also der. Stellung eines Staatssekretärs, der dem Reichskanzler zu gehorchen hatte.
In dem neuen Bankgejez von 1924 ist je der Einfluß der Regierung ausgeschaltet worden. An die Stelle des Kuratoriums ist ein Generalrat von 14 Mitgliedern getreten, von denen sieben Deutsche und sieben Ausländer sind. Dieser Generalrat. der aus unabhängigen Wirtschaftlern besteht, wählte den Reichsbantpräsidenten. Der Reichsregierung steht fein Einspruchsrecht gegen die Wahl zu. Nur der Reichspräsident beigt ein Betorecht, aber auch dieses ist eingeschränkt. Hat der Reichspräsident zweimal feine Unterschrift unter die Wahl des Generalrates verweigert und wählt der Generalrat zum drittenmal die gleiche Persönlichkeit, so ist die Wahl troß des Widerspruches des Reichsnräsidenten endgültig. Die DamesGejege haben also die Reichsbank zu einem Staat im Staate gemacht.
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Der Young Plan räumt mit den Einschränkungen der deutschen Staatssouveränität auf. Wie bei der Reichsbahn werden auch bei der Reichsbank die ausländischen Mitglieder des Generalrates ausscheiden und durch deutsche Mitglieder ersetzt werden. Dies ist jedoch nur ein Teilvorgang bei der jetzt bevorstehenden Umorganisation. Es erhebt sich die politisch außerordentlich bedeutungsvolle Frage, wie der Reichsregierung wieder entscheidender Einfluß auf die ihrem Einfluß durch den Dames- Plan entzogene Reichsbahn und Reichsbant wiedergegeben merden fann.. Wie liegen die Dinge in anderen Ländern? In Frank reich steht an der Spize der Bank von Frankreich ber Gouverneur, dem zwei Subgouverneure beigeordnet sind. Diese drei Persönlichkeiten werden vom Finanzminister vorgeschlagen und vom Präsidenten der französischen Republik bestätigt. Bon England, wo historische Gründe mitsprechen, abgesehen, liegen die Dinge bei den meisten europäischen
Staaten ähnlich.
Der Hinweis, daß die Person des deutschen Reichsbantpräsidenten aus Gründen der währungspolitischen Sicherheit dem Einfluß der Reichsregierung entzogen bleiben soll, fann feineswegs mehr als stichhaltig anerkannt werden. In dem im Reichsbankgesek verankerten fredit- und deckungspolitischen Vorschriften ist die Sicherheit der Währung durchaus gewährleistet.
Die Frage der Wiederherstellung der deut ichen Souveränität in diesem Punkte ist bei den Bariser Berhandlungen des Organisationskomitees für die Anpaffung des Bankgeseges bereits erörtert worden. Die Einzelheiten dieser Berhandlungen sind bisher noch nicht bekannt, jedoch verlautet zuverlässig, daß bei diesen Berhandlungen bereits eine Stärkung des Einflusses der Reichsregierung und des Reichspräsidenten vorgesehen worden ist Nach diesen Vorschlägen foll der Generalrat vor der Wahl des Reichsbanfpräsidenten Fühlung mit der Regierung nehmen, und dem Reichs präsidenten soll fünftig nicht nur ein beschränktes, fondern ein absolutes Einfpruchsrecht gegen die Wahl des Bankpräsidenten durch den Generalrat zustehen.
Die Regierungen haben im Haag volle Freiheit, über diese Vorschläge hinauszugehen. Die Sonderstellung