Die zum Erwerb oder zur Ausübung des Berufs( Mühlhausen ), Klose, Dr. von Komierowski, Meyer( Danzig ),| Ausdrücke der Angeklagten die alltäglichen Werkstattscherze seien, des Miethers oder seiner Familie gebraucht Dr. Paasche, Bingen , Richter, Graf von Schwerin Löwiß, die man nicht als Beleidigung aufzufassen brauche, weshalb er werden, dem Pfandrecht zu entziehen. Diesen vou Staudy, Wattendorf und Zubeil( S08.) die Freisprechung seiner fünf Klienten beantragte.
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Gerichts- Beifung.
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Nach ganz kurzer Berathung verkündete der Vorsitzende, daß der Gerichtshof sämmtliche Angeklagten freispreche, außer Bartho= Iomäus, der zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt werde.- Uuklar erscheint uns in diesem Falle, warum der Staatsanwalt der Meinung war, daß die Zeugen nach der polizeilichen Protokoll aufnahme unter einem Zwange stehen müßten.
Gewerkschaftliches.
Berlins.
Aber
Anträgen gegenüber steht der Antrag des Abg. Bielhaben ( Antisemit): Das Pfandrecht entgegen den Bestimmungen des Entwurfs auch auf die sonst der Pfändung ente zogenen Gegenstände( z. B. Betten, unentbehr= liches Hausgeräth, Handwerkszeug u. f. 1.) 3 u Landgerichtsdirektor Reackhoff, der feit mehreren Jahren erstrecken, also den engherzigen Standpunkt der pamburger den Vorjih in der zweiten Strajtammer am Landgericht II führte, Hausagrarier auf ganz Deutschland zu erstrecken! Nach einer tritt auf seinen Wunsch am 1. April zum Zivilgericht über und Begründung dieses„ arbeiterfreundlichen" antisemitischen Antrags wird den Vorsitz in einer Ziviltammer übernehmen. An seiner durch den Abg. Vielhaben nimmt Stadthagen das Stelle wird der neuerdings zum Direktor ernannte und nach Wort zur Bekämpfung desselben und zur Begründung der oben Berlin berufene bisherige Landgerichtsrath Löbter aus Landsmitgetheilten seitens der Sozialdemokraten gestellten Anträge. Er berg a/ M. den Vorsitz in der zweiten Straflammer übernehmen. züglich der Lebenshaltung der Bauarbeiter ausgegebenen Frage Achtung, Töpfer Berlins! Diejenigen Kollegen, die die bes führt etwa aus: Das Verbot der Pfändung von Sachen, die der Staat im öffentlichen Interesse für absolut unpfändbar Ein Nachklang vom Gerberstreik in der Römer'schen hefte noch nicht abgeliefert haben, ersuchen wir, dies recht bald erachtet hat, enthält bereits leider eine erhebliche Abschwächung Lederfabrik beschäftigte neulich das Amtsgericht II zu Berlin . im Arbeitsnachweis, Rosenthalerstr. 57, zu thun. des heidnischen römischen Rechts, nachdem dem Schuldner Nach Beendigung des Streits batte in einer Versammlung in Der Streif bei Bär u. Stein, Alexandrinenstr. 24, ist nicht die gesammte Habe entzogen werden, sondern soviel belassen Fey's Geſellſchaftshaus am 20. Auguſt 1894 der Lederzurichter in ein anderes Stadium getreten, indem sich die dort beBusse namens der Kommission Bericht erstattet und hervor werden mußte, als nothwendig war, um ihn vor Mangel zu gehoben, daß die Streifenden besonders auf Entfernung des schäftigten Schnittarbeiter, Dreher und Drücker schüßen. Unerhört und mit der öffentlichen Ordnung" mit dem Gebot der Nächstenliebe, mit sozialpolitischen Rücksichten Lederzurichters Ostar Sischer beftanden hätten, der bei( ca. 20 Mann) den ausständigen Kollegen angefchloffen haben, dem Gebot der Nächstenliebe, mit sozialpolitischen Rücksichten den Kollegen allgemein mistiebig sei. Hischer hatte darauf gegen haben. Die Ortsverwaltung des deutschen Metallarbeiter- Verunvereinbar ist die von Vertheidigern des christlich- kapitalistischen Busse Strafantrag gestellt, und Busse sollte erst wegen Bergehens bandes, Berlin Zentrum. so daß jetzt 3/4 aller dort Beschäftigten die Arbeit niedergelegt Standpunkts herbeigeführte Rechtsprechung, auch die unentgegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung verfolgt werden. Da aber bandes, Berlin Zentrum. behrlichen Sachen dem Zugriff des Vermiethers freizustellen. Der Streit schon zu Ende gewesen war, die Absicht Busse's also gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung verfolgt werden. Da aber Diefer Rechtsprechung find die Gefeße in Sachsen ( im Jahre 1864), teineswegs dahin gehen tonnte, Hischer zur Theilnahme zu be- in Berlin , Neue Friedrichstr. 57, ist der Streit zu gunsten der In der mechanischen Schuhfabrik der Firma E. Teschner Anhalt, Braunschweig , Lübeck , Bayern und schließlich auch Preußen wegen, wurde nur wegen Beleidigung Anklage erhoben. Arbeiter beigelegt. entgegengetreten. Auch der Hamburger Senat hat verschiedene Diese sollte besonders in dem Ausdrucke„ Stein des Anstoßes" Male ähnliches versucht feine Versuche scheiterten an dem Die Arbeiter in den mechanischen Schuhfabriken von Berg. engherzigen Jutereffenstandpunkt der Hamburger Hausagrarier. daß die Frage, ob Hischer gehen oder bleiben solle bei den Ver- Grüner Weg 117, legten infolge von Lohndifferenzen die Arbeit liegen. Buffe erklärte in der Verhandlung, er habe nur gemeint, schmidt u. Lange, Brunnenstr. 10, und Kallmann, Und nun soll gar diefer dieser für Deutschland geradezu handlungen ein Stein des Anstoßes gewesen wäre, bis die nieder. beschämende Standpunkt, nach bem ein Staat aus= drücklich den gemeinsten Wucher Wucher schützt, Prinzipale auch darin machgegeben hätten. Andere beleidigende nach dem Der Streit bei Levy, Gollnowstr. 89, und Schlitzweg, Antrage des antisemitischen Abgeordneten auf Deutschland Aeußerungen bestritt er und von den Zeugen hatte sie niemand Louisen- Ufer 34, dauert unverändert fort. übertragen werden! Wer anders als die schmutzigste Wucher- gehört außer Hischer. Der Staatsanwalt beantragte 50 M. GeldDie Agitationskommission der Schuhmacher feele tönne es über sich bringen, das lehte, für ihn selbst ganz Werth- weil Busse nur berechtigte Interessen vertreten habe und eine strafe, der Vertheidiger Rechtsanwalt Heine Freisprechung, lose seinem Mitmenschen zu entziehen. Er hoffe sicher, daß die Absicht der Beleidigung nicht erwiesen sei. Auch das Gericht Kenntniß, daß die Differenzen bei der Firma G. Kleven Tabakarbeiter. Den Tabatarbeitern Deutschlands zur Kommission diesem Berlangen nicht nachkommen werde. Der Satz der Motive und der Denkschrift treffe durchaus zu: schenkte dem Hischer keinen Glauben und sprach Busse frei. husen in Bremen in einer kombinirten Sigung der FabriDas Gesetz würde mit sich selbst in Widerspruch kommen, Beleidigung und Bergehen gegen§ 153 der Ge- fantenkommission und der Streitkommission beigelegt worden wenn es ein Pfandrecht an Sachen zulassen wollte, die es aus werbe- Ordnung wurde den Kistenmachern Wilhelm Witt- find. Die Streitkommission Gründen der öffentlichen Wohlfahrt für unpfändbar erklärt hat." mann, Wilhelm Brunzel, May Wächtler, Georg J. A.: Chr. Blome. So fapitalistisch der Entwurf auch leider sei, so mammonistisch Bartholomäus, Emil Liese und Rudolf Albig wie der von antisemitischer Seite gestellte Antrag sei er denn zur Last gelegt, weshalb sie sich vor der 140. Abtheilung des gunsten verlaufen. Die Werkstatt- Kontrollkommission in Berlin . Der Streik der Tapezirergehilfen Stettins ist zu deren doch nicht. Er bitte aber auch den von Frohme und ihm ge- Amtsgerichts 1. zu verantworten hatten. Die Angeklagten. A.: Martiel. ftellten Anträgen die Zustimmung nicht zu versagen. Zunächst arbeiteten im Juni v. J. in der Riftenfabrik von Fuhg, sei es nicht zweifelhaft, daß der Kreis der der Pfändung ent- Köpnickerstraße 154, nach Afford. Ein jeder erhielt dann Der Streik der schweizerischen Eisenbahnangestellten zogenen Sachen viel zu eng gezogen sei. Bei Gelegenheit der neue Arbeit, wenn er die alte beendet hatte. Der Kollege ist zwar unterblieben, da die Eisenbahnbarone in letzter Stunde Berathung der Zivilprozeß Ordnung, vielleicht auch an einer Biankowski wurde aber bevorzugt, so daß einige Arbeiter nachgaben und so eine Einigung herbeigeführt wurde. anderen Stelle dieses Gefeßes sei dieser Kreis ganz allgemein brach lagen. Die Zwistigkeiten darüber spizten sich derart zu bis zum letzten Augenblicke auf dem bornirtesten Unternehmerwie die Eisenbahndirektionen, namentlich die der Nordostbahn, zu erweitern. Aber schon hier ist es im Intereffe der Erwerbs daß die übrigen Kistenmacher die Entlassung des Biankowski bis zum letzten Augenblicke auf dem bornirtesten Unternehmerthätigen dringend erforderlich, wenigstens auch die zum Erwerb forderten. Da ihr Wunsch nicht erfüllt wurde, legten sie am standpunkte verharrten und schließlich nur der Noth, nicht dem oder zum Beruf erforderlichen Gegenstände dem Pfandrechte des 20. Juni die Arbeit nieder. Das Verlangen der Ausständigen eigenen Triebe gehorchend nachgaben, so erweisen sie sich nun Vermiethers zu entziehen. Allen Schwierigkeiten, die im einzelnen war gleichmäßige Vertheilung der Arbeit. An einem nach drei auch als illoyal in Beziehung auf das Halten der Friedens. auch dann noch bestehen bleiben würden, sei man aber enthoben, Wochen eingetretenen Generalstreik, der erfolgte, um einen beschlüsse. Auch hier scheint die Nordostbahn an der Spiße zu wenn man das Pfandrecht des Vermiethers endlich beseitigte. befferen Lohn zu erzielen, waren aber die Angeklagten nicht be- marfchiren. Der" Züricher Post" gingen aus den Kreiſen der Dies Pfandrecht ist weder deutsch , noch sozial, theiligt. Die Anklage lautete dahin, daß sie durch Drohungen Betheiligten mehrere Zuſchriften zu, aus denen wir hier einige noch gerecht. E3 stammt aus der Stellen wiedergeben. Es heißt dort u. a.: römischen Rechts, wo die Macht der Großgrundbesiger, der Geld- der Bewegung theilzunehmen; dies bestritten sämmtliche An- heute schon recht niedergestimmt und eine neue Gährung des und Ehrverlegungen die arbeitenden Kollegen gereizt hätten, an Stellen wiedergeben. Es heißt dort u. a.: Die Freude über den errungenen Sieg vom 1. März ist oligarchie in Rom besonders groß war. Erst für die Land- geklagte, sie hätten niemals die gesetzlichen Grenzen überschritten. verpächter, dann auch für die Residenzen Rom und Konstantinopel In der Beweisaufnahme bekundete der Zeuge Ludwig Klinke, greift bei dem Personal um sich. Die Ursache ist die Art und gegeben, ist dies Pfandrecht nie eine wirthschaftliche Nothwendig- daß er ebenfalls bei Fubg gearbeitet habe; er sei eines Morgens Weise, wie die Zugeständnisse vom Sonntag von der Verwaltung feit, sondern enthielt und enthält lediglich die Bevorzugung in der Nähe der Werkstatt von Bartholomäus dahin angesprochen übrige Bugpersonal ist im allgemeinen befriedigt worden, umgangen werden. Das Lokomotiv - und theilweise auch das eines Standes, einer Klasse einer Klaffe auf Kosten der wirthschaft worden, die Arbeit niederzulegen. Er arbeitete dennoch weiter lich Schwachen. Das soziale Uebergewicht der Geldoligarchie und wurde nun von Bartholomäus mit Mißhandlungen bedroht dagegen ist das Stationspersonal zum theil schlechter Roms hat dies Pfandrecht geschaffen. Dies Pfandrecht ist erklärlich und arg beschimpft. Außerdem wurde er von Wittmann mit gestellt als vorher. in einer Wirthschaftsperiode, in der es Freie und Hörige gab, den Worten angeredet: nicht aber in einer solchen, in der es nur rechtlich Freie giebt. Ohren!" Wegen dieser öffentlichen Beleidigung stellte er Straf mehr ist ihr Gehalt um 100 Fr. erhöht worden und es fallen die Da kommt ja Lude mit den schlesischen 15 Fr. für Reinigung der Bureauräumlichkeiten u. f. w.; nun Die Stationsvorstände erhielten bisher pro Quartal zirka In Deutschland stand dem Gerichtsherrn, dem Großgrundbesitzer, antrag. Der Vorgang sollte sich 8 Tage vor dem Generalstreit 60 Fr. für Reinigungsarbeiten weg. Solche kleinliche Mittel dem Feudalherrn ein ähnliches Recht dem Hinterfassen gegen- abgespielt haben. über zu. Aber seit etwa dem 12. Jahrhundert ist es in Deutsch = Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. S ello, erklärte, wegen werden angewandt, um die gegebenen Versprechen illusorisch zu land geschwunden. Erst durch die Rezeption des der angeblichen Beleidigung als Sachverständiger" fungiren zu machen. römischen Rechts ist es in Deutschland wieder können, indem man unter schlesische" Ohren große" Ohren vereingeführt. Also ist das Pfandrecht des Vermiethers nicht stünde und unter„ Lude" nur eine zärtliche Abkürzung des Vordeutschen Ursprungs, sondern fremdes und schlechtes Gewächs. namens Ludwig gemeint war. Als eine besonders unglückliche Neuerung" bezeichnet sie Profeffor Als zweiter Belastungszeuge sollte der Kollege Budzinski Stobbe," Gift" tittulirt dies Pfandrecht ein sächsischer seine Aussage machen. Er hatte ebenfalls bei der Polizei Jurist. Das Pfandrecht des Vermiethers ist nicht fozial, einen Strafantrag wegen Beleidigung auf der sondern antifozial, es lastet auf den Schultern der wirth Straße gestellt, weil er nach Ausbruch des Partialfireits schaftlich Schwächeren. Es ist nicht gerecht, sondern be- die Arbeit troß Aufforderung nicht niederlegte und deshalb vorzugt den Vermiether in ungerechtester Art anderen Streitbrecher geschimpft und mit Schlägen bedroht worden Gläubigern, insbesondere dem kleinen Handwerker gegenüber sei. Der Zeuge weiß im Termine nichts mehr von der ganzen Ist es gerecht, daß in der Lohnbefriedigung eines Arbeiters, eines Sache und erklärt sogar, daß diese Denunziation nicht Handwerkers, eines Kleinhändlers der Hauswirth vorgehe? Die wahr sei. Regierungsvertreter traten für Beibehaltung des Pfandrechts im Staatsanwalt Müller verlangt die Vorlegung der Straf Umfang des Entwurfs ein. Eine Ausdehnung der Unpfändbarkeit anzeige und Budzinski erkennt an, daß er dieselbe eigenhändig auf die zum Erwerb oder Beruf nöthigen Gegenstände sei beffer bei unterschrieben habe. Außerdem bekundet er, daß er $ 715 der Zivilprozeß- Ordnung am Blaz. Abg. Frohme ver- Bartholomäus weder von Person noch dem heidigt nochmals scharf die eingebrachten Anträge und bekämpft Namen nach tenne, obwohl die Strafanzeige gegen den die Hamburger Hausagrarierpolitit. Abg. Enneccerus ver- felben gerichtet ist. mag Gründe gegen die sozialdemokratischen Anträge nicht anzu- Vorsitzender, Amtsrichter von Krosigk: Ich warne Sie führen, erklärt aber, für die Anträge der Sozialdemokraten vor einem wissentlichen Meineide. nicht stimmen zu wollen. Abg. Gröber ist der Ansicht, Staatsanwalt Müller: Mindestens müssen Sie wegen daß der Entwicklungsgang auf Abschaffung oder Einschränkung wissentlich falscher Anschuldigung sofort belangt werden oder Vermiether- Pfandrechts gebe; die Anträge halte find Sie geistestrant?
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Das untere Personal scheint ganz leer ausgehen zu follen, dafür wurden aber die der Lohnbewegung flets feindlich gesinnt geweſenen Bahnhofs: Inspektoren in Winterthur und Zürich mit 300 und sämmtlicher Kategorien, das mit weniger als 2000 und 3000 Fr. 400 Fr. Grhöhung bedacht. In erster Linie müßte das Personal bezahlt wird, aufgebeffert werden und zwar in dem gleichen Maße, wie es für diese Bahnhofs- Inspektoren angewendet wurde. Speziell gilt das für das theilweise kläglich bezahlte Personal der Zentralverwaltung, die Bremser, Wagenreiniger, Schuppenarbeiter u. s. w."
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Eine andere Zuschrift sagt: " Für Gehalts- und Lohucufbesserungen des untern und tanntlich ein Kredit von 350 000 Frfs. bewilligt. Der Personalmittlern Personals wurde der Direktion der Nordostbahn be= bestand der Nordostbahn beziffert sich auf rund 5500 Angestellte. würde nun die bewilligte Summe gleichmäßig auf alle Angestellten vertheilt, so refultirte für jeden eine Aufbefferung von rund 64 Franks pro Jahr, 17 Bentimen pro Tag. Gehälter der oberen Beamten, der Bahnhofs- Inspektoren Die Direktion hat aber, wie bekannt wird, auch und Bahnbezirksvorstände, welche fast durchweg ein Einkommen von 3000 bis 5000 Fr. beziehen, ebenfalls mit ganz namhaften Aufbesserungen bedacht, obwohl diese Kategorie sich der Lohnbewegung fern hielt und sich bei ihren Besoldungsverhältniffen Theil der untern und mittleren Angestellten bei der Vertheilung vollständig zufrieden gab. Daraus erklärt sich, daß ein großer der 350 000 Fr. wieder leer ausgegangen ist." daß die Verwaltungen, ehe die Erbitterung, größer wird, fich Die Züricher Post" spricht am Schluffe die Hoffnung aus, ihrer Versprechungen erinnern und in die That umsehen noch mittheilt, die Arbeiter aus den schlechten Erfahrungen bereits Jedenfalls haben, wie uns unser Züricher Korrespondent Nußen gezogen bei den noch schwebenden Verhandlungen mit der 690 000 Fr. ferner bewilligt je weitere 100 000 Fr. in den Jura Simplonbahn. Diefelbe hat zu den zugestandenen Fahren 1896, 1897 und 1898, fodaß die gesammte Lohnerhöhungssumme rund 1 Million Frants beträgt gegenüber den geforderten
möchten.
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1 300 000 Fr.
Eisenbahnangestellten hat beschlossen, der Verwaltung der JuraEine spätere Nachricht besagt: Die Lohnfommission der Simplonbahn als letzten Termin für die Annahme der Forde rungen der Angestellten Dienstag Mittag 12 Uhr feftaufeßen; im alle der Ablehnung wäre der Streit unvermeidlich."
aber für mindestens verfrüht. Die Anträge unserer Der Beuge entschuldigt sich dahin, daß er inzwischen einen Genossen und der ihnen entgegenstehende antisemitische Armbruch und in der Familie viel Kummer erlitten habe, so daß Antrag werden darauf abgelehnt und die Bestimmungen er sich auf nichts mehr recht befinnen könne. Der Polizei des Entwurfs angenommen. Aus dem weiteren Vrlauf der wachtmeister Fabricius befundet dagegen, daß er die VerBerathungen ist hervorzuheben, daß auf Antrag unserer Genossen handlung aufgenommen, wie der Zeuge ihm augab, und letzterer folgende Resolution angenommen wurde: Die Kommission dann unterschrieben habe. spricht die Erwartung aus, daß in dem Gesez, betreffend AendeDer Zeuge Getrowitz hatte wegen Mißhandlung Strafrungen der Zivilprozeß Ordnung, eine Bestimmung Aufnahme antrag gestellt. Er arbeitete nur eine Woche bei Fuhg, als finde, nach welcher eine angemessene Räumungsfrist bereits gestreift wurde, und wurde ebenfalls auf der Straße an in Urtheilen festgesetzt werden muß, falls auf Räumung einer gehalten, die Arbeit niederzulegen; da er nicht Folge leistete, Wohnung erkannt wird." Die Erfüllung der in der Resolution will er geschlagen worden sein. Auch dieser Zeuge be zum Ausdruck gebrachten Forderung wäre in vielen Fällen von streitet im Termine diese gleichfalls vor der Vortheil für Miether. Alle übrigen Anträge( Beseitigung des Polizei gemachten Angaben, obwohl er seine Kündigungsrechts des Vermiethers beim Tode des Miethers, Unterschrift unter der Strafanzeige aner Aufnahme einer Bestimmung, durch welche die Un- tennen muß. giltigkeit Don Ermiffionsklauseln nach Art der be- Rechtsanwalt Dr. Sello fordert den Zeugen auf, nicht rüchtigten Berliner Miethsverträge ausgesprochen wird) etwa zu gunsten der Angeklagten einen Meineid zu leisten und wurden abgelehnt. Auch die Anträge des Abg. Gröber, das ins Zuchthaus zu gehen. Die Angeklagten verlangen feine Sonderkündigungsrecht der Beamten, Soldaten u. dergl. auf- günstige Aussage, fie tönne höchstens eine ganz geringe Strafe Die Angeklagten verlangen teine zuheben und einen Nachlaß der Pacht bei Mißständen herbei- treffen, weshalb er seine Bekundung wohl überlegen solle. zuführen, fanden keine Annahme. Ebenso wurde der Versuch Cetrowitz bleibt dabei, daß es sich nicht so verhalten unferer Genossen auf Beseitigung des Sondervorrechts für krumm- habe, wie im Strafantrage stehe, während der Vor- Bei der Konfektionsfirma Toch in Wien ist eine flauige Berpächter, an dem durch§ 715 Nr. 5 Zivilprozeß- fizende ihm vorhält, daß er dann wissentlich falsch denunzirt Differenz zwischen dem Unternehmer und den Arbeitern ausOrdnung für unpfändbar erklärten Wirthschaftsinventar u. s. w. habe. gebrochen, die wahrscheinlich zu einem Streit führen wird. Die ihr Pfandrecht ausüben zu dürfen, abgelehnt. Da die Berathung Staatsanwalt Müller verzichtet auf grund der Aussagen Ursache ist die Entlassung dreier Arbeiterinnen, die wiederholt durch persönliche Redewendungen des Abg. Enneccerus hin dieser Belaftungszeugen auf jede weitere Beweisaufnahme und mit ihren männlichen Kollegen gegen den Unternehmer Stellung gezogen wurde, konnte die Berathung des Pachtvertragsverhält erklärt, daß es jetzt nicht interesfire, wie die Zeugen sich mit genommen werden. Die Arbeiter fordern die Wiederaufnahme nisses nicht beendet werden. In der nächsten Sigung( am ihren Aussagen rechtfertigen wollen, das werde für später der Entlaffenen. Dienstag) gelangen nach Beendigung der Bestimmungen über vorbehalten bleiben. Fest stehe es, daß früher ganz bestimmte In der Wiener Perlmutterknopf- Industrie vollzieht sich Miethe und Pacht die Vorschriften über Leih-, Darlehn-, Angaben gemacht und unterschrieben wurden, und klar sei es seit einiger Zeit eine Bewegung unter den Meistern, die Dienst und Werkvertrag( b. i. Arbeitsvertrag) zur Bewohl, wie die Zeugen vom Terrorismus beeinflußt werden(?!) hauptsächlich darauf hinausläuft, die wirthschaftlichen Mißstände, rathung. und sie jetzt ihr Gedächtniß verlieren. Mit folchen Zeugen kann die im Gewerbe herrschen, womöglich durch gemeinsamen Kampf, Die Reichstags- Kommission für das Börsengeset die Antiagebehörde nicht operiren. Nur dem Zeugen Klink sei durch Streits der Meister und Gehilfen zu nahm das Depotgesetz nach Streichung des§ 4, nach welchen glauben, der zweifellos von Bartholomäus bedroht wurde, regeln. Die Arbeiter einigen sich auf einen bestimmten Lohndem Kommissionär gestattet werden sollte, die Uebersendung des weshalb er gegen diesen Angeklagten 3 Wochen Gefängniß be- tarif, auf die Einhaltung der neunständigen Arbeitszeit 2c., Stückeverzeichnisses bis zur Begleichung seiner aus dem Auftrag antrage. Die anderen Zeugen verdienen keine Berücksichtigung, die Meister ihrerseits auf einen einheitlichen Lieferpreis weshalb er die Bestrafung der fünf Mitangeklagten dem Gerichts- dem Exporteur gegenüber. Insgesammt besteht die Wiener herrührenden Forderung auszusehen, in erster Lesung an. hose anheimstelle. Perlmutterindustrie aus zehn speziellen Branchen, von denen Rechtsanwalt Dr. Sello schließt sich den Ausführungen des bisher in drei Branchen, und zwar in der Muschelfnopsbranche, Staatsanwalts an, verzichtet aber auf die Bertheidigung des An- Kugelfnopf sowie Kragenknopfbranche die Meister einen Streit geklagten Bartholomäus, weil dieser vorgreift und eine Er- infgenirten, der in jedem einzelnen Fall mit recht günstigen flärung abzugeben versucht, daß er nicht gedroht haben könne. Erfolgen endete. Dadurch sahen fich auch kürzlich die Meister Zweifellos erschien es dem Vertheidiger, daß die scherzhaften und Gehilfen dorionigen Branche zu gemeinsamem Rampf ver