2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 61.
Februar.
Mnterm neuesten Kurs.
4. Zwickan. Drei Genossen in Polbiz wegen Berübung groben Unfugs- Flugblattvertheilens je 50 m. Geld:
ftrafe.
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Charlottenburg . 14 Tage Haft Genosse Jahn wegen . Verübung groben Unfugs.
4. Leipzig . Wegen des gleichen Bergehens Genosse Ritter aus Stahmeln 1 Woche Haft.
Stade . Genosse Kaufmann aus Harburg wegen Aerzte und Magistratsbeleidigung 300 M. Geldstrafe. 5. Trebitsch . Drei Monate Gefängniß Genosse Ehlers wegen Beleidigung.
6. Gotha . Wegen Beleidigung eines Schuldirektors Genoffe Joos 3 Monate Gefängniß. Urtheil erster Instanz 60 M. Geldstrafe.
7. Planen. Genosse angenstein 50 M. Geldstrafe, wegen Beleidigung Dr. Hans Blums. Die Hälfte der Kosten wurden dem Privatkläger auferlegt.
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Donnerstag, den 12. März 1896.
Abgeordnetenhaus.
40. Sigung vom 11. März, 11 Uhr. Am Ministertische Kultusminister Dr. Bosse und Rom missarien.
Die Berathung des Rultusetat3 wird mit dem Kapitel Medizinal- Berwaltung" fortgesetzt.
Ein hierzu vorliegender Antrag Dr. Kruse- Dr. Martens ( natl.), worin um Vorlegung eines Medizinal- Gesezes gebeten wird, soll nach dem überstimmenden Antrage der Abgg. Graf Limburg( t.), Dr. Martens( natl.), Freiherr von Heereman( 3) und Dr. Langerhanns( frs. Vp.) bei diesem Kapitel nicht, sondern später besonders distutirt werden. Der Präsident konstatirt Zustimmung des Hauses und wird nach diesem Vorschlage verfahren. Auf eine Anregung des Abg. v. Pappenheim ( t.) bemerkt der
13. Jahrg.
Minister Dr. Bosse: Auch die Verlegung des botanischen Gartens ist nöthig, die alten Bäume gehen ein, die Pflanzen gedeihen nicht; die Verwaltungsgebäude müssen erneuert werden. Was die Ueberlassung des Terrains an die Stadt Berlin betrifft, so ist hier nicht das letzte, ja nicht einmal das erste Wort von der Stadt Berlin gesprochen.( Sehr richtig!) Jedenfalls würden wir die 30,000 Mart zur Projektbearbeitung gebrauchen, ehe eine weitere Beschlußfassung stattfinden kann.
Abg. Frhr. v. Erffa ( t.) würde nichts Bedenkliches darin finden, der Stadt Berlin das Terrain des Botanischen Gartens für 15 Millionen anzubieten, und ist mit dem Verlegungsprojekt durchaus einverstanden.
Abg. Dr. Sattler( natl.) glaubt, daß durch die Bewilligung der 30 000 m. die Angelegenheit in feiner Weise präjudizirt wird; es handelt sich eben nur um Vorbereitungsarbeiten.
Die Position wird unter Ablehnung eines Antrages Langerhans, welcher das Projekt der Verlegung des Botanischen Gartens zu Regierungskommissar Geh. Rath Bartsch, daß der Erlaß streichen verlangt, unverändert genehmigt. des Kultusministers über die Aufnahme von Personen in Auf Anregung des Abg. Virchow erklärt Minister Bosse, Leipzig . In der Revisionsinstanz die Genoffen Privat- rrenanstalten nur den Zweck habe, zu ver- daß er hoffe, im nächsten Jahre mit Forderungen für Zahn und Neukirch aus Breslau 4 resp. 2 Monate hindern, daß jemand wider seinen Willen in eine solche Anstalt Museumsneubauten in Berlin vor das Haus treten zu Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung. aufgenommen und detinirt wird; gegen Anstalten für Epileptiker können. und Idioten richtet sich der Erlaß nicht, namentlich auch nicht gegen die freie Liebesthätigkeit auf diesen Gebieten der Krankenpflege. 8. Potsdam. In der Berufungsinstanz die Genossen Wolf- Abg. Dr. Porsch( 3.) wünscht zu erwägen, ob nicht auch gang, Brandenburg und Mukrasch in Lucken- Idioten- und ähnliche Anstalten zur wider walde je 200 M. Geldstrafe wegen Beleidigung der Mit- rechtlichen Unterbringung von Personen mißglieder des Landwehr und Reservevereins in Luckenwalde . braucht werden können. Rudolstadt . Wegen zweifacher Majestätsbeleidigung Geh. Rath Bartsch hält diese Besorgniß nach Lage der beSchneider Schroth 6 Monate Gefängniß. ftehenden Vorschriften für nicht begründet.
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" Freiberg. 3wei Genoffen je 30 M. Geldstrafe wegen groben Unfug.( Flugblatt- Vertheilung.)
10. Düffeldorf. Genosse Weffels 40 M. Geldstrafe wegen Fabrikanten- Beleidigung und 500 M. Geldstrafe wegen Beleidigung des Magistrats.
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Leipzig. Ju der Revisionsinstanz Genoffe Meyer, Hamburg , wegen Beleidigung des Senats 8 Monate Ge fängniß.
Abg. Graf Douglas( ft.) dankt der Medizinalverwaltung für die Einführung mehrerer Einrichtungen, die er vor längerer Zeit empfohlen habe.
Abg. Dr. Rzepnikowski( Pole) beklagt sich darüber, daß in Westpreußen keine Physici polnischer Nationalität angestellt werden. Minister Dr. Bosse erwidert, daß eine Ausschließung polnischer Aerzte grundsäglich nicht stattfindet; es werde sogar einzelnen Kreisen Kenntniß der polnischen Sprache von den Bewerbern um das Physikat verlangt. Da dies aber ein autoritatives Amt ist, so können wir polnische Agitatoren dazu nicht brauchen.
11. Langenbielan. Wegen Beamtenbeleidigung Genoffe Feld- in mann 200 M. Geldstrafe.
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Nürnberg . Wegen Vergehen? gegen§ 153 der GewerbeOrdnung bei dem vorjährigen Zimmererstreit Zimmerer Hageno Monate, fünf andere je 6 und einer 4 Wochen Gefängnißstrafe.
Die Abgg. Cabensly( 3.), v. Heereman und Borsch( 3.) sprechen wiederholt zu dem Erlaß über die Aufnahme von PerErfurt. Genosse Wiehle wegen Beleidigung der Po- sonen in Frrenanstalten und wünschen namentlich eine Herablizeibehörde 100 M. Geldstrafe. minderung der behördlichen Anforderungen in bezug auf den für einzelne Anstalten geforderten Komfort.
12. Stade . Drei Monate Gefängniß Genosse Preßler in Harburg wegen Vergehens gegen§ 153 der GewerbeOrdnung. Der Antrag lautete auf nur 6 Wochen. Dortmund .
Wegen Beleidigung von Zechendirektoren D Genoffe Block 4 Wochen Gefängniß. Offenburg . Genosse Bielows fi, Ludwigshafen , wegen Beleidigung eines Bauern 50 M. Geldstrafe. Halberstadt . 100 M. Geldstrafe Genosse Hurlemann . wegen Fabrikantenbeleidigung. 12. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Diehl Burgstadt 1 Jahr, und Genosse Güldenberg Erfurt 5 Monate Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung. 15. Limbach. Wegen Beleidigung der Amtshauptmannschaft Glauchau Genosse Semmler 40 M. Geldstrafe. Nienburg . Genoffe Henkel 50 M. und Genoffe Graf, Löbtau , 150 M. Geldstrafe wegen Verübung groben Unfugs Buzug fernhalten".
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17. Brandenburg . 9 M. Geldstrafe Genosse Eckardt wegen unerlaubten Kollektirens. Stettin . Eine Woche Haft Genoffe Dhl wegen Verübung groben Unfugs. Luckenwalde . Die Genossen Trautsch, Scheller und Schulze je 30 M. Geldstrafe wegen unerlaubten Kollektirens.
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wärters.
Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Stücklen Hof 6 Wochen Gefängniß wegen Beleidigung eines Wald19. Dortmund . Wegen Majestätsbeleidigung Genosse Block 4 Monate Gefängniß. Antrag 1 Jahr. Magdeburg . Genosse Bartels wegen Richter- Belei digung 3 Monate Gefängniß.
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22. Chemnių. Wegen Majestätsbeleidigung der Arbeiter Fiedler aus Grumbach 3 Monate Gefängniß. Saalfeld . Genosse Hofmann 57 und Genosse Wagemann 24 M. Geldstrafe wegen Beleidigung eines Re
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dakteurs.
Regierungstommiffar Geh. Rath Bartsch erwidert, daß diese Bestimmung mit der größten Nachficht geübt werde, namentlich gegenüber den schon bestehenden Anstalten, wie denn überhaupt Die Regierung von den wohlwollendsten Absichten gegenüber solchen Anstalten erfüllt sei.
Abg. Virchow( frs. Vp.): Es wäre zweckmäßig, wenn bei den jungen Medizinern mehr Gewicht auf die praktische Ausbildung und weniger auf das Gramen gelegt würde. Die längere Ausdehnung des Studiums ist dazu wohl nicht unbedingt nöthig, wohl aber sollten die jungen Mediziner am Krankenbette mehr unterrichtet werden, wozu sich die Einrichtung von Polikliniken besonders eignet. Besonders unzweckmäßig ist das Auslosen der Themata für die Prüfung.
Abg. Dr. Martens( natl.) wünscht feste Besoldung für die psychiatrischen Beiräthe der Behörden und eine feste Organisation der Besuchs- Kommissionen, welche die Frrenanstalten zu fontrolliren haben, sowie feste Eintheilung der Beaufsichtigungsarbeit unter die Mitglieder der Kommission.
Minister Dr. Boffe: Man hat die für die Entschädigung der Kontrollbeamten ausgeworfene Summe von 8000 Mart zu niedrig befunden; allein es sind diese Kosten zum größten Theil von anderen Behörden zu tragen und mit diesen 8000 Mart nur solche Ausgaben zu decken, die von solchen Behörden nicht übernommen werden. Beschwerden über die ungerechtfertigte Unter bringung von Personen in öffentlichen Frrenanstalten find an die oberen Verwaltungsbehörden zu richten, von denen sie als nüßliche Fingerzeige den Besuchs Kommissionen übermittelt
werden.
Abg. Hoyermann( natl.): Die Vertretung der Apotheker. Gehilfen im Apothekerrath wird nicht nöthig sein, da diese Leute meist gar tein Interesse für die Verhältnisse des Apothekenbetriebes haben.
Abg. Dr. Langerhans( frs. Vp.): In einer Intereffen vertretung der Apotheter tönnen die Gehilfen nicht unberücksichtigt bleiben.
Abg. Jerusalem ( 3.) erörtert die zweckmäßigste Form der Organisation eines Apothekerraths, der auch von den Behörden anerkannt werden müßte.
Abg. Kirchner( 3) fragt an, ob sich die neue Verwendung teimfreier Lymphe bei der Impfung bewährt habe.
Abg. Graf Limburg( t.): E3 mögen ja Uebelstände in den Berliner Museumsgebäuden bestehen, aber im Lande bestehen viel größere, ich stehe einer solchen Forderung sehr skeptisch gegenüber.( Lebhafter Beifall rechts)
Auf eine Anregung des Abg. Lückhoff( ft.) bei der Position Vorarbeiten für einen Neubau für die Musik- Hochschule zu Berlin ", 50 000 m., sagt Minister Boffe dem Hause eine Einladung zu einer Mufitaufführung der Hochschule zu.
Der Rest des Extraordinariums wird bewilligt, womit die zweite Lesung des Kultusetats beendet ist. Morgen 11 Uhr: Ansiedelungsetat und Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung. Schluß 43/4 Uhr.
Soziale Rechtspflege.
Gewerbegericht. Der Restaurateur Weiß wollte 18 M. rückständigen Lohn gegen das Weihnachtsgeschenk aufrechnen, welches er der bei ihm beschäftigt gewesenen Köchin W. gegeben hatte. Das Mädchen habe sich renitent benommen und dadurch bewiesen, daß sie das Geschent nicht verdiene, behauptete der edle Geber. Alle Vergleichsversuche des Vorsitzenden Leo scheiterten an dem Rechtsbewußtsein" des Beklagten. Das Gericht verurtheilte denselben schließlich, die 18 Mark zu zahlen. Es nahm zwar an, daß Geschenke innerhalb eines gewissen Zeitraums zurückgefordert werden könnten und daß eine Kompenfation der Geschente mit dem entsprechenden Lohnbetrage im Gewerbestreit zulässig sei, jedoch war es der Meinung, daß es sich dann um Geld geschenke handeln müsse. Da hier die weihnachtliche Liebesgabe aus Sachen bestand, stellte das Gewerbegericht dem Beklagten anheim, sich im ordentlichen Gerichtsverfahren dieselben oder doch ihren Werth wieder zurück zu
gewinnen.
Mangelhafte Arbeit fei tein Grund zur fofortigen Entlassung, sprach die Rammer I unter dem Borsiz des Assessors Techow in dem Prozeß einer Schneiderin aus, welche eine Taille verpfuscht hatte und deshalb von ihrer Arbeitgeberin entlassen worden war.
Die
Vöros Miska, der bei der„ vornehmen" männlichen Lebes welt und bei der Demimonde bestens bekannte ungarische Musikmeister und Inhaber eines Ballhauses am Schiffbauerdamm 1, war von seiner ehemaligen Ballmutter, Frau Ritter , vor die Rammer VI des Gewerbegerichts zitirt worden. Klägerin beanspruchte einen Restlohn von 160 M. und eine Lohnentschädigung wegen unberechtigter Entlassung in Höhe von 100 m. Der stellvertretende Vorsitzende, Assessor Hellwig, glaubte die Sittlichkeit ber anwesenden Vertreter der Presse gefährdet- es war niemand weiter zugegen und veranlaßte deshalb den Gerichtshof, in der Verschwiegenheit des Berathungszimmers über die Frage des Ausschlusses der Deffentlichkeit zu entscheiden. Die Mehrheit schloß sich auscheinend seinem Bedenken nicht an, denn es wurde öffentlich verhandelt. Nach dem Vertrag ist im Sühnetermin ein Protokoll etwa folgenden Inhalts aufgenommen worden: Die Parteien sind sich einig, daß die Klägerin die Geschäftsführerin des Beklagten war und die Aufgabe hatte, die regelmäßig im Lokal
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Abg. v. Puttkamer - Ohlau ( f.) bittet bei der Reform der Apothekengesetzgebung eine Vertretung der dabei zuerst interessirten Erfurt . 40 M. Geldstrafe Genosse Wiertelars wegen Apothekerfreife gutachtlich zu hören. Verübung groben Unfugs in mehreren Fällen. Regierungskommissar Geh. Rath Bartsch: Es wird allerLeipzig. In der Revisionsinstans Genosse Raut- dings beabsichtigt, bei den Vorarbeiten für diese Gesetzgebung stattfindenden Zanzveranstaltungen zu beaufsichtigen und mann Berlin ein Jahr wegen Majestätsbeleidigung. der Apotheker Rath zu hören, damit diese Herren sich überzeugen, zu leiten. Speziell war vereinbart, daß sie für das Amüsement Wegen des gleichen Bergehens Genosse Dier!- Berlin mit welchem Interesse die Medizinalverwaltung dieser Frage der Herren und das Zustandekommen einer größeren Zeche, wie 6 Monate, und wegen Beleidigung des Gendarm Münter gegenübersteht. auch für den erwünschten Zuzug von Damen " zu sorgen habe. 1 Monat Gefängniß. Das Monatsgehalt betrug 200 M. Gegen den EntschädigungsWerdan. Die Genossen Mehlhorn und Ringel je anspruch machte Diretor Vöros geltend, daß eine dreitägige 25 M. Geldstrafe wegen Verübung groben Unfugs. Kündigungsfrist vereinbart sei, und Klägerin mußte zugeben, die Berlin . Wegen Verstoßes gegen§ 184 des Strafgesetzbuchs vorliegende, eine bezügliche Bestimmung enthaltende Hausordnung " Genoffe Kunert 30 M. Geldstrafe. in Gile überflogen" zu haben. Indessen behauptete Klägerin, 20. Meißen . Ein Monat Gefängniß Genosse Thiepold sie hätte jene Bestimmung übersehen. Die 160 m. rückständigen wegen Beleidigung der Herresverwaltung. Lohnes will der Beklagte gegen eine Schuld des verstorbenen Mannes 21. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genoffe DierI, der Frau Ritter , welcher vor ihr im Lotale Vöros GeschäftsBerlin, 200 M. Geldstrafe wegen Beleidigung zweier Eisenleiter" war, aufrechnen. Vöros meint, die Klägerin habe sich bahnbeamten. gelegentlich verpflichtet, die Schuld des Verstorbenen von ihrem Verdienst abzutragen, was diese jedoch energisch bestreitet. Ueber die Stellung der Klägerin äußerte sich der Beklagte u. a. dahin, daß sie auf Ordnung halten und bei den Tanzfesten darauf hätte sehen sollen, daß sich die Mädchen anständig aufführten. Er als Musikdirektor habe sich nicht vor den Gästen mit den Mädeln" abgeben wollen. Ueber die Entlassungsgründe giebt ein ( von Frau Vöros geschriebener) Brief an die Klägerin einigen Aufschluß:" Werthe Frau, so leid es mir thut, sehe ich mich veranlaßt, Sie zu fündigen. Sie werden beobachtet haben, daß die Mädchen, unzufrieden, hervorgerufen durch ihre Anwesenheit, Bei dem Titel des Extraordinarium3 fortbleiben und auch die Gäste dazu bereden. Sie müssen also zum Charitee Umbau und zur Verlegung des gehen, da leider das Geschäft auf dieser Basis( bezieht sich auf die Mädchen) beruht 2c." Botanischen Gartens 30 000." bekämpft Das Gericht verurtheilte den Be Abg. Dr. Langerhaus das ganze Projett, das etwa flagten zur Zahlung des rückständigen Gehaltes mit 160 Mr. 15 Millionen kosten wird. Unser botanischer Garten ist einer der und wies die Entschädigungsforderung der Klägerin zurück. berühmtesten und man kann ihn nicht verlegen, ohne ihn schwer Gründe: Klägerin habe das Schriftstück mit den Engagementszu entwerthen. In den ersten zehn Jahren ist an eine Benutzung bedingungen gelesen und seinen Inhalt anerkannt; überfah des Gartens nicht zu denken. Es scheint, als ob die Sache haupt- sie wirklich in der Eile die Bestimmung betreffs der dreitägigen Kündigungsfrist, dann könne der Beklagte nicht darunter leiden, fächlich von dem Herrn Finanzminister betrieben wird. Regierungskommissar Geh. Rath Althoff: Die Nothwendigkeit denn dieser habe sie nicht an einer gründlichen Kenntnißnahme des Umbaues der Charitee hat Herr Langerhans nicht bestritten. Der des Juhalts des Reverses gehindert. Da der Klägerin nun Botanischen Garten ist nach dem Gutachten der Fachmänner zu die drei Tage der Kündigungsfrist bezahlt worden seien, stehe ihr flein, er müßte um das vierfache größer sein. Der Gartenumbau eine Entschädigung nicht zu. Was den Gehaltsanspruch der würde 10 Millionen, die Verlegung des Botanischen Gartens auf Klägerin angehe, so habe das Gericht den Beklagten trotz seines fistalisches Terrain 5 Millionen kosten. Für 15 Millionen Ausgleicheinspruches verurtheilen müssen, weil es nicht zur tönnte das Terrain des alten Botanischen Gartens verkauft Kompetenz der Gewerbegerichte gehöre, über Forderungen zu werden. Jedenfalls ist es nöthig, die 30 000 M. zu Vorarbeiten entscheiden, die nicht einem Arbeitsverhältnisse entspringen. zu bewilligen.
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Regierungsfommissar Geh. Rath Schmidtmann erwidert, daß die Regierung dem neuen Verfahren die größte Beachtung widme, bisher habe sich aber nichts ergeben, woraus ein Anlaß zu Maßnehmen gegen die Impfung hätte entnommen werden können. Abg. Virchow würde es mit Freuden begrüßen, wenn die 24. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Reichelt. Erzeugung teimfreier Lymphe gelänge; allein man könne auch Burgstädt 8 Monate Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung. mit dem bisherigen Verfahren zufrieden sein. In gleicher Instanz und wegen des gleichen Reats Genosse Das ganze Ordinarium wird bewilligt. Poller Kiel 9 Monate Gefängniß.
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27, Mainz . Wegen Verstoßes gegen§ 184 des Strafgesetzbuches die Genossen Tiefel und Jost je 30 M. Geldstrafe. Nürnberg . Genosse Dertel wegen Erpressungsversuchs zu gunsten streitender Arbeiter 2 Monate Gefängniß. „ Harburg . Vier Genossen je 3 M. und einer 5 M. Geldftrafe wegen unerlaubten Sammelns.
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Bunzlau . Wegen Verübung groben Unfugs Genosse Nitschte 20 M. Geldstrafe.
Rostock . Genosse Groth 5 Monate Gefängniß wegen Majestätsbeleidigung.
Brandenburg . 50 M. Geldstrafe Genosse Wolfgang wegen Beleidigung eines Lehrers in Luckenwalde . 28. Jena . In der Revisionsinstanz Genosse Seifarth Gera 25 M. Geldstrafe wegen Verübung groben Unfugs. Elberfeld . Wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft Genosse Gewehr 30 M. Geldstrafe.
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Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Rohrlad Berlin wegen Aufreizung 6 Monate Gefängniß Insgesammt wurde erkannt auf 3017 Mart Geld- und 10 Jahre 2 Monate Gefängnißstrafe. Hamburg - Eimsbüttel , den 6. März 1896.
Eichenstr. 4, I.
Der geschäftsführende Ausschuß.
Vorarbeiten
Abg. Schmidt- Warburg( 3) stimmt Langerhans bei. Den alten ehrwürdigen Garten sollte man nicht wegen lumpiger 15 Millionen( Oho! und Lachen) den Berlinern fortnehmen.
Abg. Dr. Virchow : Der Umbau der Charitee ist nöthig, die Verlegung des botanischen Gartens nicht; es war jedenfalls unzweckmäßig, beide Dinge mit einander zu verknüpfen.
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Gerichts- Beitung.
In Sachen der Velvetfabrik Mengers n. Söhne gegen unsern Parteigenoffen Jahn fand am Dienstag abermals eine Verhandlung in der Berufungsinstanz statt. Wie noch aus unserem Bericht über die am 2. Februar abgehaltene Verhand