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Das Land der Millionäre.

Klaffende Gegensätze in Amerika. - Plutokratie und Proletariat.

Washington, 17. Februar.( Eigenbericht.) Das amerikanische Bundessteueramt hat mit der Veröffent lichung der Einkommensteuerstatistit des Jahres 1928 ein Bild ent­hüllt, wie es selbst im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten bisher nicht feinesgleichen gehabt hat. Die für das Jahr 1927 mit 206 angegebene Zahl der Personen mit einem Einkommen non 1 Million Dollar und mehr stieg im Jahre 1928 auf 496, also eine Zunahme von mehr als 40 Prozent. Die glückliche Klasse der Multimillionäre, die Jahreseinkommen von 5 Millionen Dollar und mehr versteuern und der Ford, Morgan und Mellon angehören, stieg in demselben Jahre von 11 auf 24, ein Wachstum, das alle früheren Jahre der amerikanischen Prosperität weit in den Schatten stelt.

Das gesamte Jahreseinkommen dieser 24 würdigen Sapital­vertreter belief fich im Jahre 1928 auf 242 Millionen Dollar! Auch die mittleren Einkommen zwischen 3000 und 5000 Dollar wiefen eine Zunahme von etwa 150 Prozent auf, die in erster Line auf die glänzende Börsenkonjunktur des Jahres 1928 zurüd zuführen ist. Die großen Firmen und Attiengesellschaften verbienien dementsprechend. Alles in allem, das Jahr 1928 war das Spiegel­bild der größten Wirtschaftsprofperität, die Amerika je durchgemacht hat. Die Börsen waren in einer einzigen Hausse, die Fabrifen meren überbeschäftigt, und sogar Arbeitslosigkeit war ein Problem, das man damals in Amerika mehr oder weniger nur vom Hören fagen fannte. Bo bleibt bei diesem bestechenden Gemälde aber die Maffe des amerikanischen Volkes? zugegeben, daß infolge der reichlichen Arbeitsmöglichkeit der Griftenztampf des amerikanischen Arbeiters in diesem Jahre leichter als sonst war. Bom erleichterten Eriftenzkampf bis zur Brofperität ist aber ein sehr weiter Schritt, und selbst die Zahl von drei Millionen Amerikanern mit einem Durchschnittseinkommen von 4000 Dollar aus einem Bevölke rungsmeer von fast 110 millionen Menschen fann faum als all. gemein gültiger Maßstab der amerikanischen Maffenprosperität be­trachtet werden. Inzwischen hat das Jahr 1929 schmere Börsen frachs gesehen, die sich deutlich auf die Landesindustrien und den allgemeinen Arbeitsstand ausgewirkt haben. Das tatsächliche Resul tat dieser Krisen ist nicht etwa die Beschneidung der riesigen Ber­mögen, sondern

der Verlust oder die Reduzierung der mittleren und fleineren Einkommen,

die von der amerikanischen Prosperität direkt abhängig find. 3war glaubt das amerikanische Rapital, daß die gegenwärtige Krije mur porübergehend ist und sich in furzer Zeit alle unliebfamen Folgeerscheinungen ausgeglichen haben werden. Wenn man den amerikanischen Wirtschaftspropheten glaubt, wird die Aufwärts

bewegung der Landeswirtschaft immer luftig weitergehen. Db eine derartige optimistische Beurteilung gerechtfertigt ist, mag dahin­gestellt bleiben. Jedenfalls steht die nüchterne Tatsache fest, daß der fleine Mann und der Proletarier die einzigen Leidtragenden sind. Das Interesse der Handvoll wirklich befizender Leute hat sich bisher mur in Reden und Konferenzen erschöpft. Die Frage taucht immer gebieterischer auf, wohin eine Wirtschaft treibt, die sich in keiner Weise um die Verteilung der ungeheuren nationalen Reichtümer und Einkommen fümmert. Nicht oft gemug fann der ungeheure Gegenfag in die Köpfe gehämmert werden, der sich hierzulande zwischen

gigantischem Reichtum und cleudster Urmut

und Kartoffelbau zur Biehhaltung verzögert. Zeptere ist bes fanntlich nur bei fleinerem und mittleren Befit in wünschenswertem Umfang wirtschaftlich durchzuführen. Schon aus rein wirtschaft lichen Gründen ist daher die baldige Auflösung der Fideikommisse dringend geboten. Die Reichsverfassung hat denn auch im Ar tifel 155 die Auflösung der Fideikommisse angeordnet. Preußen hat Doch leidet seine bisherige Auflösungsgefeßgebung an einer Reihe im Jahre 1921 mit der zwangsweisen Auflösung begonnen. von Mißständen. Vor allem dauert die Auflösung viel zu lange. Bis zum 1. Januar 1929 find von den vorhanden ge­wefenen 1347 Fideikommissen mit insgesamt 2 338 180 Heftar Grundbefiz erst 494 mit 774 727 Settar Grundfläche völlig frei ge­worden. Hier will der Gesetzesentwurf Wandel schaffen, indem ein fester Stichtag bestimmt wird, von dem an spätestens alle Fidei­kommisje frei werden. Der Regierungsentwurf sah hierfür den 1. April 1935 vor; der Ausschuß hat jedoch in der ersten Lesung den Termin bis zum 1. April 1940 hinausgeschoben. Letterer Termin ist viel zu weit; jomahl das Allgemeinwohl als auch das wohl. perftandene Interesse der Befiger selber erfordern dringend einen auftut und feinen schärften Ausdrud in der Grenzziehung zwischen stimmen wäre. Die Auflösung soll dann in der Weise erfolgen, früheren Zeitpunkt, der am besten auf den 1. April 1933 zu be einer Gruppe von zwei Dutzend Großkapitalisten und über 100 Mil­fionen Basiglosen findet. Und es fann nicht häufig genug betont daß der nächste Folgeberechtigte Racerbe des am Stichtag vors werden, daß die gegenwärtige Entwicklung der amerikanischen Wirt Kinder des letzten Besitzers mit einem Bruchteil des Wertes abe handenen Besitzers wird, der überlebende Ehegatte und die anderen schaft Anlaß zu den schwärzesten Befürchtingen gibt. Nach den Berichten der American Federation of Labor, die in diesen Dingen gefunden und die später Folgeberechtigten ihr Nachfolgerecht ver ficherlich nicht fdymarz malt, waren in den beiden ersten Januar: Fideikommiffe sowie die sogenannten 3 werggrundfideikom fieren. Dagegen sollen alle mur aus Geldkapitalien bestehenden wochen über 19 Prozent der organisierten amerikanischen Armisse, deren Grund und Boden feinen höheren Wert als 50 000 beiterschaft arbeitslos. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das ameri- miffe, deren Grund und Boden feinen höheren Wert, als 50 000 Mart hat, nach dem Regierungsentwurf fanische Proletariat nur in geringem Maße gewerkschaftlich Mart hat, nach dem Regierungsentwurf organisiert ist und die Gewerkschaften die Arbeitsfrise erst zu spüren bekommen, wenn sie sich unter den Millionen Unorgani fierter bereits voll ausgewirkt hat. Damit ist die Beschreibung der amerikanischen Prosperität von der anderen Seite und ihre Aus wirtung auf das Proletariat noch nicht zu Ende. Der Bundes arbeitsminister Davis, ein des Radifalismus sicherlich unverdäch tiger Mann, hat erst fürzlich festgestellt, daß über 2 Millionen Arbeiter in Amerika

Wochenlöhne von 16 Dollar und weniger

haben. Das find natürlich 3iffern, die nicht in der imposanten Vermögenssteuerliste der Bundesregierung erscheinen oder gar als Beweis der amerikanischen Maffenprosperität herangezogen werden Beweis der amerikanischen Massenprosperität herangezogen werden fönnen. Der Prozeß des Absintens von hunderttausenden Kleinbürgern in das Proletariat geht trop Fordauto und Radio in beschleunigtem Tempo vor sich. Aber noch schneller geht die An sammlung riesiger Bermögen in den Händen einer winzigen Gruppe, die fich in den letzten Jahren einen viel entscheiden deren Einfluß als bisher in der Führung der amerikanischen Staatsgeschäfte verschafft hat. Seit mehr als 50 Jahren ist die ,, gleiche Gelegenheit für alle" das stärkste Locmittel für die Maffen. einwanderung nach Amerika gewesen. Nun, dieses Märchen von der gleichen Gelegenheit" im Jahre 1930 sei ein für allemal mit den 3ahlen der amerikanischen Bundesstatistik richtiggestellt.

Die Auflösung der Familienfideikommiffe.

Der Rechtsausschuß des Preußlichen Candtags behandelt| Fideikommißbildung angenommen hatte, zeigt die Tatsache, daß im zur Zeit die Gesezervorlage über die beschleunigte Auf- Jahre 1919 in Preußen 1347 Grundfideicommiffe mit einem Grund­hebung der Familienfideicommiffe. besig von insgesamt 2 338 180 Hektar vorhanden waren.

Die Fideikommisse sind entstanden aus dem Bestreben reicher und angesehener Familien, insbesondere des Abels, den Reichtum und damit eine gehobene Stellung dauernd der Familie zu er halten. Diesem Bestreben fam die frühere Gesetzgebung dadurch entgegen, daß sie die Errichtung von Familenfideikommissen ge­stattete. Der Befißer eines größeren Vermögens, der es dauernd feiner Familie zu erhalten wünschte( der Stifter), konnte es mit staatlicher Bewilligung zu einem Fideikommiß widmen. Das hatte zur Folge, daß das Bermögen stets geschlossen zusammenbleiben mußte, nicht veräußert oder unter mehreren Erben aufgeteilt werden durfte und nur nach einer festen Folgeordnung, meistens an den ältesten Sohn, an eines der Familienmitglieder übergehen formte. Letzterer, der Fideifommißbefizer, fonnte zwar die Nuzungen ziehen, durfte aber den Stamm des Bermögens selbst nicht ver äußern oder belaften und mußte das Vermögen ungeschmälert wieder feinem Nachfolger überlassen.

die

Seine Gläubiger fonnten sich im allgemeinen nur an Erträgnisse halten. Zur dauernden Anlage und wertbeständigen Erhaltung eines Vermögens eignete sich von jeher am besten land­wirtschaftlicher Grundbesiz. Daher stiftete hauptsächlich der grundbesigende Adel Fideikommisse . Belchen Umfang die

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Bon der Gesamtfläche Preußens waren 7,1 Proz., von der landwirtschaftlich genutzten Fläche 5 Proz.

und von der Waldfläche sogar 13,5 Proz. fideikommissarisch ge­bunden. Meistens handelt es sich hierbei um geschlossenen Groß­grundbesig und ausgedehnte Waldungen. Vielfach fönnen die Be­fizer felbst gar nicht den Boden bewirtschaften, sondern müssen ihn durch Verpachtung nutzen. So bebauen allein in Westfalen etwa 70 000 Bächter Fideikommißgrundstüde, die etwa 100 Fidei tommißbesigern gehören. In den östlichen Landesteilen Preußens ist das Fideikommiß die vorherrschende Form des adligen Groß­grundbefizes und eines der Hauptmittel, dem landsässigen Adel den Grund und Boden und den damit verknüpften wirtschaftlichen und politischen Einfluß dauernd zu erhalten. Für die Landeskultur wirft sich die Fideikommißbildung in steigendem Maße schädlich aus., Die Gebundenheit verhindert, daß die für Berbefferungen und Umstellungen in der Kulturart erforderlichen Kapitalien be­schaffft werden.

Eine Zerschlagung in Teilbefiz ist nicht möglich. Dadurch wird der dringend notwendige Uebergang des Großgrundbesitzes vom Roggen

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fofort aufgelöst werden.

Der Ausschuß hat bei der ersten Lesung noch die sogenannten Samtfideikommiffe hinzugefügt, in die sich mehrere Besizer gleich zeitig teilen, und hat die Wertgrenze für die Zwerggrundfidei. tommiffe auf 100 000 m. erhöht. Die Gegner des Entwurfes be. eidhmen die beabsichtigte Regelung als gegen die Reichsverfassung verstoßend, da die späteren Anwärter ihre Nachfolgerechte ohne Entschädigung verloren. Hierin liege eine nach Artikel 153 der Reichsverfaffung unzulässige Enteignung. Das ist aber rechtlich nicht zu halten. Denn es sollen nicht einzelne bereits erworbene Rechte entzogen werden, wie dies der Begriff der Enteignung erfordert, sondern die ganze Rechtseinrichtung des Fideikommiffes wird aufgehoben. Wenn alle auf dieser Einrichtung beruhenden Anwärterrechte wegfallen, so ist dies feine Enteignung im Rechts­finne, sondern die notwendige Folge der von der Reichsverfassung angeordneten Aufhebung der Fideikommisse überhaupt. Die beab. sichtigte Regelung führt nur ein Gebot der Reichsverfassung aus, fann also nicht damit gegen eine andere Bestimmung derselben Ver­fassung verstoßen, die sich auf ganz anders geartete Fälle bezieht. Der Entwurf steht ferner eine Erleichterung der freiwilligen Auflösung durch Beschluß der Familie sowie eine Besserstellung der Abfindungsberechtigten und Gläubiger vor. Letztere sollen sich in Zukunft auch an die Güter selbst und nicht nur an die Erträgnisse halten dürfen. Damit geschieht einer Forderung der Gerechtigkeit Genüge. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erhaltung der Fidei tommißwaldungen. Hier ist die

Bildung von Waldgütern und Schuhforsten vorgesehen, die erfolgen muß, wenn das öffentliche Intereffe die Erhaltung der Waldwirtschaft als Wirtschaftseinheit erfordert, Diese Bestimmung wird aus den Kreisen der Fideikommißbesizer lebhaft.tt bekämpft, weil sie dadurch schlechter gestellt feien als die freiend Waldbesitzer. Doch bleibt zu bedenken daß der vom Staat gewährte Schutz in der Mehrzahl der Fälle das Verbleiben der Waldungen im Bermögen der Fideikommißbesizer erst ermöglicht hat; es ist daher durchaus billig, daß die Waldungen in derselben Weise weiter erhalten bleiben, soweit das Interesse der Allgemeinheit es ver öffentlichen Interesse zurückstehen. langt. Hier muß das Privatinteresse der Besizer gegenüber dem

bührenfrage auf eine raschere Auflösung hingewirkt werden. Schließlich fann auch burch eine zweckmäßige Ordnung der Ge Aufiichtsgebühr müßte für jedes Jahr, das bis zur end Die schon nach den jezigen Vorschriften jährlich zu erhebende gültigen Auflösung verstreicht, angemessen gesteigert werden. Hierin dürfte eines der wirksamsten Mittel zur Beförderung einer frei­willigen Auflösung liegen.

entwurf nach Bornahme einiger Berbefferungen durchaus geeignet Zusammenfassend tann gefagt werden, daß der Regierungs­ist, das Endziel der baldigen Auflösung aller Fideikommisse zu erreichen.

W. J. Settegast, Rammergerichtsrat.

Berantwortl. ir bie Redaktion: Wolfgang Schwarz, Berlin : Anzeigen: Th. Glode, Berlin Berlag: Borwärts Berlag 6. m b S.; Berlin . Drud: Borwärts Buch bruderei und Berlaasanftalt Baul Ginger& Co. Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierau Beilage.

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