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Notopfer von wem?
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Stellungnahme von Angestellten- und Beamtenorganisationen.
AfA- Bund.
Der bisherige Berlauf der Berhandlungen über die Steuer reform und Arbeitslosenversicherung hat den AfA- Bund ver anlaßt, in leẞter Stunde seine Stellungnahme nochmals wie folgt zusammenfassend zu befunden:
,, Die tatastrophale Entwicklung des Arbeitsmarttes zwingt zur uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Ar beitslosenversicherung. Die freien Angestelltenverbände tehnen deshalb in voller Uebereinstimmung mit den Arbeitergewer? schaften alle Borschläge ab, die mittelbar oder unmittelbar den Abbau der Leistungen bezweden. Sie wenden sich insbesondere gegen den Pian des Reichsfinanzministers, der die Kürzung der Leistungen über den Weg einer erweiterten Selbstvermaltung der Arbeitslosenversicherung zwangsläufig herbeiführen würde. Die Pflicht des Reiches muß es bleiben, in Seiten außergewöhnlich ungünstiger Arbeits. martilage Zuschüsse an die Arbeitslofenderficherung zu gewähren; Pflicht der Gesamtheit des Bottes ist es, sich an der Aufbringung der dazu erforderlichen Mittel zu beteiligen.
Der Af- Bund fordert nochmals nachdrücklichst das Notopfer der Mehrverdiener, das durch einen einmaligen Zuschlag zur Einkommensteuer aller Steuerpflichtigen mit einem über 8000 Mart liegenden Einkommen zu er beben ist.
Es ist aber nicht angängig, diefes Nofopfer auf Angestellte und Beamte allein abzuwälzen, dagegen alle Kreise der Besitzenden davon restlos zu befreien.
Für die nichtversicherungspflichtigen Privat. angestellten, die in diesem Zusammenhang fälschlicher weise als Festbefoldete angesprochen werden, wäre eine folche Sonderstellung unerträglich. Diese Angestellten würden, obwohl auch sie in machsendem Maße der Gefahr der Arbeitslosigkeit ausgelegt find, als einzige Arbeit
nehmergruppe zu einer Sonderbelaftung herangezogen werden, ohne daß sie auch nur irgendwelchen Unterstügungsanspruch an die Arbeitslosenversicherung erwerben,
Der AfA- Bund wiederholt seine Forderung, die Ber. 1icherungsgrenze in der Sozialversicherung fallen zu laffen, allen Angestellten aber mit der Beitragspflicht auch den Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu geben. Angesichts des gesamten Steuerprogramms des Reichsfinanzministers, das eine meitgehende Belastung des Massenverbrauchs bringt, wäre es ganz unerträglich, wenn die Befihenden von diesem einmaligen Nofopfer noch ausgenommen würden.
Es muß nach wie vor gefordert werden, daß jede Möglichkeit von Steuerquellen durch Belastung von Vermögen und hohem Ein tommen ausgeschöpft wird, um den Staat in die Lage zu versezen, die sozialen Aufgaben zu erfüllen."
Allgemeiner Deutscher Beamtenbund.
Der Allgemeine Deutsche Beamtenbund hat eine Eingabe an den Reichstanzler gerichtet, in der es heißt:
Es wäre unerträglich, wenn das Notopfer allein auf die Beamten und die Angestellten beschränkt, dagegen alle Kreise der Besigenden und alle sonstigen Einkommensarten( aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gemerbebetrieb, aus der Anlage oder sonstiger Verwertung von Kapital usw.) davon befreit würden. Durch eine derartig einseitige Maßnahme, die in feiner Beziehung nach steuerlichen Gesichtspuntien orientiert ist, wird der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt. Was hier in die Form einer steuerlichen Notmaßnahme gekleidet wird, stellt für die Beaniten nichts anderes bar ale ine verstedte Gehaltstürzung. Einer solchen Maßnahme müssen wir daher auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wider. sprechen.
In der von uns erst fürzlich auch dem Herrn Reichskanzler und fämtlichen Herren Reichsministern überreichten Dentschrift haben wir dargelegt, daß und weshalb die wirtschaftliche Lage deri
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unteren Beamtengruppen feineswegs befriedi gend ist. Daraus ergibt sich, daß eine weitere Senkung des Eintommens diefer Gruppen nicht mehr erträglich wäre
Wir halten eine kürzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung für unmöglich und das Reich für verpflichtet, bel außergewöhnlicher Jnanspruchnahme Zuschüsse an die Reichsanstalt zu gewähren. Deshalb hätten wir uns damit abfinden können, daß eine Deckung des Defizits durch Erhöhung der Einkommensteuer ge schaffen worden wäre, wie sie auch im Reichskabinett bereits erwogen worden ist. Keinesfalls aber darf diese Belastung des Einkommens auf die Beamten und Angestellten beschränkt und unter Außerachtlassung jeder sozialen Rücksicht geschaffen werden.
Deutscher Beamtenbund.
Die Bundesleitung des Deutschen Beamtenbundes hat sich am 1. März erneut mit der gegenwärtigen Lage befaßt, vor allem mit der Frage des Notopfers, und beschlossen, für Montag, den 3. März, den Borstand zu einer Sigung einzuberufen. Die Bundes leitung hält sich aber für verpflichtet, schon jetzt ihre größten Bedenken gegen die Absicht auszudrücken, die für die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung noch fehlenden 100 Millionen Mart durch ein Notopfer aufzubringen, das nur auf die Festbejoldeten, also in der Hauptsache auf die Beamten, beschränkt bleiben soll.
Die Bundesleitung verfennt aber nicht die für Reich und Volkswirtschaft vorhandene schwierige Lage, wie sie sich im besonderen durch die außergewöhnlich große Arbeitslosigkeit kennzeichnet; sie ist jedoch der Auffassung, daß im Hinblick auf die große Not, in der sich Millionen von Volksgenossen befinden, diesen außergewöhnlichen Verhältniffen am gerechtesten durch heranziehung aller leistungsfähigen Boltsschichten auf dem Wege über einen befristeten 3uschlag zur Einkommensteuer Rechnung getragen werden kann.
( Gewerkschaftliches siehe 3. Beilage.)
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