Großer Faschingstrubel in Köln .
Köln , 4. März.( Eigenbericht.) Die rheinische Metropole wurde am Montag anläßlich des Rofenmontags3uges von annähernd 300000 Fremden befucht. Diese Ziffer übersteigt die des Vorjahres erheblich. Die Eisenbahn berechnet den Ueberdurchschnittsverkehr des geftrigen Tages allein auf 150000 Personen. Der Düsseldorfer karnevalszug blieb hinter dem vorjährigen Zug etwas zurüd, trotzdem auch er zahlreiche originelle Fußgruppen und Wagen aufzu
weifen vermochte.
Am Rosenmontag wurde an der Ede Dürener und Militärring Am Rosenmontag wurde an der Ecke Dürener und Militärring straße ein 21jähriges Mädchen mit einem Schuß in der Herz gegend tot aufgefunden. Neben ihr lag ichwerverlegt ein Mann, der als ein 25jähriger verheirateter Arbeiter feftgestellt murde. Er hatte sich durch einen Herschuß zu töten persucht, gab aber noch Lebenszeichen von sich und wurde ins Krankenhaus übergeführt. An seinem Aufkommen wird gezweifelt. Uus einem vorgefundenen Abschiedsbriefe ist zu schließen, daß die Tat im gemeinsamen Einverständnis geschehen ist.
Der Pleitebetrieb der Roten Fahne
Noch nicht 20000 Abonnenten- noch nicht 25000 Auflage.
Die Rote Fahne", die vom Gericht wegen argliftiger| Täuschung eines Inferenten verurteilt worden ist, tobt darüber, daß wir das für sie blamable Urteil veröffentlicht haben.
Sie ist zunächst zum Klassengericht" gelaufen, um das Geld zu bekommen, das sie sich erschleichen wollte. Nun, da sie hinein Manöver mit dem„ Klassengericht" betrieben habe. Die Beschuldis gefallen ist, beschuldigt sie den„ Borwärts", daß er ein abgefartetes gung ist natürlich blödfinnig.
Der Kern des Gerichtsurteils ist die Feststellung, daß die Gesamtabonnentenzahl der Roten Fahne" noch nicht 20 000 betrage.
Die Rote Fahne" sucht sich nun herauszufügen, indem sie von ,, ihrer Auflage über 100000" fpricht. Der 3wed ist natürlich, die argliftige Täuschung fortzusehen In langatmigen Ausführungen wirft fie Abonnentenzahl und Auflage Um Montag abend kam es im Zentrum der Stadt zu wüften differ durcheinander, um den Eindruck zu erwecken, daß fie eine Auflage von über 100 000 habe.
Ausschreitungen halbwüchsiger Burschen beim Faschingstreiben. Autos wurden angehalten und beschädigt, Straßenbahn. wagen aufgehalten und ihre Schaffner belästigt. Bei einem Zusammenstoß mit radaulustigen Burschen mußte bas Ueberfallfommando eingreifen und vom Gummifnüppel Gebrauch machen. Den Schuhleuten wurden die Helme vom Kopf geschlagen. Nachdem mehrere Verhaftungen vorgenommen worden maren, fam es zu einer Kundgebung der rabauluftigen Burschen vor der Polizeistation in der Löwengrube. Auf dem Marienplatz, wo am späten Abend zeitweise lebensgefähr. liches Gedränge herrschte, wurde von den Ausschreitenden ein Auto umgeworfen. Das Ueberfallfommando mußte hier gegen Mitternacht die Ordnung wiederherstellen.
Liebestragödie im Hotel.
Die Tat einer Eifersüchtigen.
Durch mehrere Schüsse wurden in der vergangenen Nacht die Angestellten eines Hotels in der Breslauer Straße aufge schreckt. Als sie hinzueilten, sahen sie vor dem Zimmer auf dem Flur einen jungen Mann liegen, der aus einer schweren Schuß wunde im Kopf blutete. Im Zimmer lag ein Mädchen mit Kopf- und Handverlegungen. Die beiden Schwerverletzten wurden nach dem Krankenhaus am Friedrichshain gebracht, wo ste in be denklichem Zustande daniederliegen.
Wie die Kriminalpolizei feststellbe, ist der junge Mann ein 27 Jahre alter Vertreter D., seine Begleiterin eine 26 Jahre alte Frau S., die in einem anderen Hotel in der Breslauer Straße als Hausangestellte tätig war. Beide hatten sich vor längerer Zeit fennengelernt und wollten trog des Widerspruchs der Eltern der Frau heiraten. Frau S. übergab dem Geliebten die gesamten Er. sparnisse. D. verkaufte feine Wohnung und wollte, dem Beispiel feines Bruders folgend, mit feiner Braut nach Rußland aus. wandern. Frau S. hatte ihm zu verstehen gegeben, daß fie sich erichießen werbe, wenn er fie im Stiche laffe. Das Baar war feit einiger Zeit aus Berlin verschwunden. Gestern abend stiegen fie in bem Hotel ab und es scheint zu einer ernsten Auseinandersetzung gefommen zu sein. Soweit sich bisher überbliden läßt, hat Frau S. thre frühere Drohung wahr gemacht. Sie ist es wohl auch ge= wefen, die auf D. geschossen hat.
-
Heute früh wurde die 16jährige Hausangestellte Wally Standte in der Wohnung ihres Arbeitgebers in Heiners: dorf, Kronprinzenstraße 22, durch Gas vergiftet tot aufgefunden. Der Grund zur Tat ist unbekannt. Nach einem vorangegangenen Streit mit ihren Eltern stürzte sich gestern abend vom Balton des zweiten Stockwertes in der Eichbornstraße in Reinidendorf- Weft die 16jährige Charlotte Wolff auf die Straße hinab. Mit lebensgefährlichen Berlegungen wurde die Lebensmüde ins Reinickendorfer Krantenhaus gebracht.
Der Propst gegen Reichsflagge. Der Berliner Flaggenprozeß vor dem Kammergericht.
Vor dem 14. Zivilfenat des Kammergerichts fand unter Borfig des Senatspräsidenten Krüger die Berufungsverhandlung in dem bekannten Flaggenprozeß der
Daß sie dabei Auflageziffer und Abonnentenzahl des„ Borwärts" zu diskreditieren sucht, ist selbstverständlich. Aber ihre Lügen sind nicht fonfequent. Einmal ligt sie, der Vorwärts" habe 2000 bis 3000 Auflage, dann wieder lügt sie, durch den Staatsapparat, viele Banten und Trusts würden viele tausend nicht auf die Lügen der„ Roten Fahne" sind so albern, daß sie Exemplare des„ Borwärts" aufgekauft. Wir regen uns darüber jeder durchschaut.
-
Es ist gerichtsnotorisch, daß die Abonnentenzahl der ,, Roten Fahne" noch nicht 20 000 beträgt.
4
G3 steht fest, daß die Gesamtauflage der ,, Roten Fahne" einschließlich der 5000 Exemplare für Sowjetrußland – noch nicht 25 000 Exemplare beträgt.
-
Der Vertreter der„ Roten Fahne" hätte es vor Gericht in der Hand gehabt, die Gesamtauflage feines Blattes feſtſtellen lassen zu können. Er hat es vorgezogen, es nicht zu tun, und sein Blatt verurteilen zu lassen. Daß das Reptil der Sowjetregierung
mun fich herauszufügen versucht, ändert am Tatbestand nichts.
Judenpogrom bei der Modenschau.
Die Infel Fehmarn an der Ostküste Holsteins erlebte am 11. Dt. e Infel tober 1928 ihren großen Tag. Es war die Zeit, da allenthalben in der Provinz Schleswig- Holstein das Landvolt" aus den geringsten Anlässen heraus revoltierte. Schob man in Dithmarschen in Mittelholstein die Notlage der Landwirte in den Bordergrund, fo tönnte man das auf der Insel Fehmarn nicht wagen. Fehmarniche Bauern find gefund. Um die Bewohner dieser Insel aus der Ruhe zu bringen, mußte schwereres Geschütz aufgefahren werden. Bandvoll- und Stahlhelmagitatoren tennen den Rummel, Sie finden leicht einen Anlaß zum Krach.
Fehmarn ist jubenrein" und darauf sind die Fehmarner stolz, b. h. den arbeitenden Schichten der Bevölkerung ist es ziemlich gleich, d. h. den arbeitenden Schichten der Bevölkerung ist es ziemlich gleich, fie tönnen auch unter der absoluten Herrschaft der landvöllischen Kreife teine Reichtümer gewinnen. Aber sie und auch die Handwerfer und Geschäftsleute der Insel sind abhängig von den Bauern. Sie müssen sich fügen.
Nur wenn man dies weiß, farm man nachfolgendes verstehen. Am 11. Oftober 1928 unternahmen es einige Geschäftsleute der Insel, in der Stadt Burga. F. eine Modenschau zu veranstal ten. Der Leiter dieser Modenschau war Jube. Am Nachmittag des 11. Oktober fand in Wissers Hatal" die erste Modenschau statt. Zahlreich waren Bäuerinnen und brave Bürgerinnen von Burg und Umgegend erschienen. In flotter großstädtischer Weife ging die und Umgegend erschienen. In flotter großstädtischer Weise ging die Schau vor sich. Der Konferencier, ein früherer Kabarettist, der viele Hunderte Modenschauen besonders in Kleinstädten veranstaltet hatte, die moralischen Begriffe der Kleinstädter gut fannte, war in der Wahl seiner Ausdrücke recht vorsichtig. Bäuerinnen und Bürgerinnen waren redyt zufrieden. Es ging von Mund zu Mund die Empfehlung für die Abendmodenschau.
Aber schon während in Wiffers Hotel" die Nachmittags. modenschau veranstaltet wurde, erschienen bei einem Raufmann in Burg a. F., der 10 Tage früher eine Deutsche Modenschau" ver
schaftlichen und Vernunftsgründe fönnten dieses alte Recht irgend- I wie ummodeln. Der Vertreter der Kirchengemeinden nahm weiter für die Gemeinden St. Marien und Nicolai das mitnugungs. recht an dem Grundstüd in Anspruch, weil sie Rechtsnach. folgerinnen des Propstes nach dem neuen Kirchenrecht ge worden feien.
Die Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Bertreters der firchlichen Instanzen steht bei Revathionsschluß noch aus.
Unschuldig zum Tode verurteilt. Stadt Berlin gegen den evangelischen Propst Wiederaufnahme des Prozeffes v. Dielingen in Osnabrück
Dr. Händler ftatt.
In der ersten Instanz vor dem Landgericht war der Stadt Berlin das von ihr in Anspruch genommene Recht, an dem Propsteigebäude eine Fahnenstange anbringen und die Reichsflagge hiffen ju laffen, abgefprochen worden, während allerdings den Kirchengemeinden St. Marien und Nicolai ein Mitnugungs. recht abertannt wurde. Einigungsverhandlungen zwischen der Stadt Berlin und dem Propst und den Kirchengemeinden, das Nuhungsrecht gegen eine entsprechende Ablösung aufzugeben, haben zu feinem Erfolge geführt.
3m Termin vor dem Kammergericht vertrat Rechtsanwalt Dr. Wussow als Vertreter der Stadt Berlin den Standpuntt. daß schon aus volkswirtschaftlichen Gründen dem Propst nicht das allgemeine Nutzungsrecht gegeben werden könne, habe doch das Propsteigrundstück einen Wert von 450 000 m. Der Propst muffe sich damit einverstanden erklären, oon der Stadt eine andere Diens wohnung zugewiesen zu bekommen. Im übrigen bestritt er, daß der Propst ein allgemeines Nutzungsrecht an dem Gebäude babe, es handle sich im Gegensatz zu dem Urteil der Borinstanz lediglich um ein Wohnrecht. Die Stadt Berlin set ftets Eigentümerin des Grundstü des gewesen. Nach der gefunden Bernunft uno auf Grund der jahrhundertlangen Entwicklung habe die Stadt ledig lich die Aufgabe, dem Propst eine angemessene Wohnung zu schaffen. Der Bertreter des Propstes und der mitbeklagten Kirchen gemeinden, Regierungsrat Dr. Men benbauer, erflärte, daß bie Stadt als Eigentümerin des Grundstüdes nicht das Recht habe, dem Bewohner des Hauses, dem Propft, die Hiffung der Reichs flagge vorzuschreiben. Aus dem Gesez, das die Beflaggung der Gebäude der öffentlich- rechtlichen Körperschaften regele, feien aus drücklich die Kirchengemeinden ausgenommen worden, so daß für sie in dieser Hinsicht fein Zwangsgeset gäbe. Der Propft habe nicht ein Wohnrecht, sondern leite seine Rechte an dem Propftei gebäude aus dem vorreformatorischen Benefitiafrecht her. Dr. Meydenbauer beantragte, über die letzte Behauptung einen Sachverständigen für Kirchenrecht zu hören. Reine vollswirts
Am 17. März beginnt vor dem Schwurgericht Osnabrüd unter Borfiß des Landgerichtsdirektors Kremer der fehr intereffante und mit Spannung erwartete Wiederaufnahmeprozeß gegen den 24jährigen Landwirt Hermann v. Dielingen, der im Jahre 1925 wegen Ermordung der Emma Hoge zum Tode verurteilt und später vom Staatsministerium zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt
worden war.
- Bombenwerfer im Hintergrund.
anstaltet hatte, zwei ortsfremde Männe: und erfundigten sich eingehend nach dem Konferencier, dem Juden" Am Nachmittag tagte auch die Monatsversammlung des Junglandbundes und abends versammelten sich die alten Herren des Landbundes. Als nun die Abendmodenschau taum begonnen hatte, brangen 20 stahlhelmgeschmüdte junge Leute in den Saalein. Einer sprang auf das Podium, hielt eine flammende Rede, die ihm aus dem Saal heraus souffliert wurde. Er brachte die Deutſche" Modenschau in empfehlende Erinerung, schimpfte auf die jüdische" Modenschau, die von einem gemeinen Juden" veranstaltet würde. Als der jüdische Conferencier ganz vorsichtig die Rederei anter binden wollte, wurde er vom Podium geriffen, mit famt seinen Mannequins durchs Haus gejagt und unter den Rufen:„ Juden raus" verhauen. Nach dieser Tat hielt einer der ortsfremden Männer eine Rede. Die beiden Fehmarner Zeitungen jonglierten am näch sten Tage zwischen Leser und Inserentenintereffen. Eingesandts beschäftigten sich mit dem Vorfall. Der Landbund fand für sich teine Stimme. Allgemein wurde sein Borgehen verurteilt.
w
Zahlreiche
Bis dann der Staatsanwalt einschritt. Bon jetzt ab erhob sich eine Stimme gegen den Landbund. Ueber ein Jahr benötigte die Staatsanwaltschaft, um das Antlagematerial gegen die bekannten drei Haupttäter zufammenzutragen. Die ganze Infel stellte sich schüßend oor diese breil Jezt endlich fand in Burg die Verhandlung wegen der Vorgänge am 11. Oftober 1928 statt.
Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu 300 bzw. 200 Mart Geldstrafe. In der Urteilsbegründung stellte Bandgerichtedirektor Wichmann, Kiel , fest. daß das Gericht bedauert, die eigentlichen Drahtzieher des pogroms( wahr. scheinlich auch den bekannten Herbert Bolt) nicht faffen zu fönnen. Die Tat der Angeklagten sei wahrhaftig feine Heldentat gewesen, von Wahrnehmung berechtigter Interessen fönne man nicht reden.
In der geffrigen Sihung des Senats fielen bei Erörterung des Erwerbslosenproblems recht harte und unangenehme Worte für die Verwaltung. Senator Ca Follette erklärte, daß die Alarmrufe über kommunistische Kungebungen und Umtriebe nichts weiter als die Bersuche der Regierung feien, die Aufmerksamkeit von dem eigentlichen Erwerbslosenproblem abzulenten. Ein anderer
Senator machte der Regierung den Vorwurf, daß fie mit der Arbeitslofenfrage Politit" madje und meinte, daß Armut, Unglüd und Rebellion die Folgen der Haltung der Regierung fein würden, falls fie nicht in Zusammenarbeit mit dem Kongreß eine Lösung dieses schwierigen Problems anstrebe.
Tofio, 4. März.
Das Arbeitslosenproblem, das den Regierungen der großen Industrieländer im Westen in wachsendem Maße zu schaffen macht, nimmt auch in dem größten Industrielande des Dftens, Japan , einen immer größer werdenden Umfang ein. Als Folge der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage und der Schließung zahlreicher Betriebe dürfte die Zahl der Erwerbslosen die Millionengrenze er reicht haben. Das Anwachsen der Arbeitslosenziffer in den letzten Wochen ist in beunruhigendem Maße vor sich gegangen und die Bahl der Unbeschäftigten geht weit über 800 000 hinaus. Bon den Gewerkschaften werden Pläne ausgearbeitet zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, während die japanische Regierung die Einführung der Erwerbsfosenversicherung beabsichtigt. Die Zahl der Erwerbslofen in Tofio ist deshalb so erheblich gestiegen, weil die wiederaufbauarbeiten in der japanischen Hauptstadt nach bem großen Erdbeben von 1923 nunmehr fast völligbeendet find. Erdem
Die Verteidigung führt diesmal Rechtsanwalt Dr. Gibnen Die Verteidigung führt diesmal Rechtsanwalt Dr. Sidney Mendel, Berlin , der das Wiederaufnahmeverfahren betrieben hat, uno Rechtsanwalt Rahardt, Osnabrück , der v. Dielingen schon im ersten Prozeß vertrat. Zur Berhandlung, für die zwei bis drei Tage in Aussicht genommen sind, find 40 3eugen und 12 Sach verständige gelaben. Unter den Sachverständigen befinden sich die bekannten Berliner Gerichtsärzte Geheimrat Straßmann, Dyren furth, Prof. Steinbiß und Weimann. Während die beiden Kreis ärzte, die die Obduktion der Leiche vorgenommen hatten, und ber gerichtsärztliche Ausschuß der Broving Hannover unter Leitung von Profeffor Lochte annahmen, daß der Tob der Hoge durch Er brosselung eingetreten iei, haben die Berliner Aerzte im Auftrage der beiden Berteidiger mehrere Gutachten erstattet, daß die im achten Monct schwangere Hoge am Herzschlag gestorben ist. Diese Ansicht hatte von Anfang an Generaloberarzt Dr. Bonne, Buchthausarzt in Lüneburg , wo b. Dielingen seine Strafe bisher verbüßte, vertreten. In einem Nachtragsgutachten hat sich nun mehr der gerichtsärztliche Ausschuß der Proving Hannover in der gleichen Belegung wie früher der Auffaffung der Berliner Sachver ständigen und des Dr. Bonne nuit geringen Abweichungen angeschloffen.
Der Gerichtsverhandlung wird das besonders große Aufgebot von gerichtsärztlichen Autoritäten ein außergewöhnliches Gepräge geben. Das Gericht wird infolge der zu erwartenden wissenschaft lichen Auseinandersetzungen mehr das Ausfehen eines Aerztetongresses haben.
Kommunistische ,, Heldentat".
Die„ revolutionären" Kommunisten scheinen zu glauben, daß fich die tommende Belirevolution mit firzenden Scheiben anfündigen muß. Nachdem sie schon mehrfach in Neuköllner Partei- und Reichsbannerlotale eingedrungen sind, um die Einrichtung zu demolieren, haben sie gestern abend in der Steinmet straße 52 amei große Schaufensterscheiben des Restaurants Schröder eingefchlagen. Nachts gegen 1 Uhr, als nur noch drei Reichsbannerleute im Botal anwesend waren, zertrümmerte eine Horde von 30 Mann mit Steinen und Schippenstielen die beiden Scheiben. Steine und Glassplitter flogen durch das Lokal, verlegten aber nur einen Reichsbannermann leicht,