Beilage Dienstag, 4. März 1930
Ein Kämpfer für§ 175
Das Mittelalter als Ideal
Dem Deutschen Herzteblatt" war es vorbehalten, einen Auffat mit der Ueberschrift Biologische und sozialethische Erwägungen zum§ 175" aus der Feder des Privatdozenten Dr. theol. Joseph Mayer aus Freiburg i. Br. zu veröffentlichen. 3mar haben sich bei einer fürzlich veranstalteten Umfrage die führenden Blychiater End Gerichtsmediziner mit zwei Ausnahmen( Brof. 2ochte in Göttingen und Prof. Meyer in Königsberg ) für die Aufhebung der Strafbestimmungen megen gleichgeschlechtlichen Berkehrs aus gesprochen. Maner ist aber der Anficht, aus biologischen und sozialethischen Erwägungen" müsse der Staat die Homp fegualität bestrafen, selbst wenn die These, daß bei den meisten Homosexuellen der gleichgerichtete Trieb angeboren sei, zutreffe; denn das sexuelle Handeln der Homosexuellen sei auf jeden Fall eine schwere Verletzung der Menschenwürde, ein Eingriff in das natürliche und charakterologische Sein des Mitmenschen, das fast einer Berstümmelung gleichfomune, und ein Einbruch in den fut. lichen Bestand der Gesellschaft. Strafe für ein gewolltes homosexuelles Handeln müsse bleiben, weil die Zukunft des Menschen gefchlechts ohne Eindämmung der homosexuellen Seude start bedroht sei.
Daß hierbei auch unschuldige getroffen merden, gibt Mayer ganz offen zu. Er wisse mohl, daß der gleich gerichtete Trieb bei einem Bruchteil von Menschen infolge von Drüfendysfunktion angeboren oder durch Berführung erworben zu fein vermöge. Die rechte Diagnose fönne dem Arzt Wege meisen, ob hier noch Heilung möglich sei. Aber für denjenigen, der die Zukunft des Staates im Auge habe, stehe die individuelle Diagnose nicht im Vordergrunde des Interesses. Bei Abwägung des Für und Wider des§ 175 müsse das Interesse der Allgemeinheit ausschlaggebend sein. Die Gesellschaft habe ein gut begründetes Recht, gegen das Sexualleben schüßende Schranken zu errichten. Im Interesse des Menschengeschlechts und der Nation habe auch der Homosexuelle diese Schranken zu beachten. Iue er dies nicht, so müsse er die Schärfe des Strafrechts fühlen. Mit anderen Worten: Mager verlangt Don den Homofeguellen die 21zeje.
Handlungen Homosexueller, welche die Deffentlichkeit in ärger: licher Weise belästigen, müssen geahndet werden; entsprechende Be stimmungen wird auch ein modernes Strafgefeßbuch enthalten Mayer will aber jeden Homoseguellen schon seiner Homofegualität megen bestrafen. Das alles wäre aber noch nicht fo bemerkenswert, wenn nicht Mayer in seinem Auffatze fich zu manchen Ausführungen versteigen würde, die wegen ihrer Abfur. dität das öffentliche Intereffe beanspruchen.
Der Abend
Shalausgabe des Vorwäre
Anspruch auf Erholungsurlaub
Der Gedanke, den Arbeitnehmern Anspruch auf einen Er-| ren günstigere Beftimmungen. In Finnland z. B., wo die holungsurlaub zu gewähren, hat erst nach dem Kriege Burzel, ge faßt. Bordem mar ein bezahlter Urlaub nur ausnahmsweise in Gesamtverträgen vorgesehen. Gegenwärtig ist die Gewährung von Urlaub bereits in einigen Ländern durch Gesez geregelt und das Internationale Arbettsamt strebt dahin, diejem Grundjag möglichit allgemein Anerkennung zu verschaffen.
Die Arbeiter haben einen gefeglichen Urlaubsanspruch in Brasilien , Finnland , Lettland , Luxemburg , Desterreich, Bolen, Ru mänien, Rußland und der Tschechoslowakei . Den Angestellten im allgemeinen oder den Privatangestellten steht Urlanib zu in Chile , Finnland , Italien , Luxemburg , Desterreich, Salvador, Mit elamerita, im Schweizer Kanton Tessin und in der Tschechoslowakei . Auf Handelsangestellte beschränft ist der gefeßliche Urlaub in Griechenland und einigen Kolonialländern. Gewisse andere mart, Island , Desterreich, der Tschechoslowakei und drei Schweizer Kategorien von Arbeitnehmern haben Anrecht auf Urlaub in Däne
Kantonen.
Arbeiter nach 6 Monaten 4 Tage und nach einem Jahr 7 Lage Urlaub haben, beträgt die Urlaubsbauer der Angestellten nach 6 Monaten eine Woche, nach einem Jahr 2 Wochen, nach 5 Jahren 3 Wochen und nach 10 Jahren einen Monat. In Desterreich verlängert sich die Urlaubsdauer der Angestellten von 2 Wochen nach 6 Monaten nach und nach auf 5 Wochen nach 25 Jahren. In der Tschechoslowakei ist eine Steigerung von 10 Tagen nach 6 Monaten auf 3 Wochen nach 15 Jahren vorgesehen usw.
Die Zeit des Urlaubsantritts zu bestimmen, bleibt häufig den Arbeitgeber überlaffen. Manche Geseze sehen diesbezügliche Bereinbarungen zwischen den Parteien und gegebenenfalls Berufung an eine bestimmte Stelle vor.
Mit Ausnahme einiger unbedeutender Länder bestimmen alle Gefeße, daß die den Arbeitnehmern gewährlen Urlaube bezahlt Hinsichtlich der Stüdarbeiter ist zum Teil der Zeitraum angegeben, werden müssen, und zwar in der Regal mit dem gewöhnlichen Lohn. melcher, zur Berechnung eines Durchschnittslohnes zu dienen ŋar. Besondere Bestimmungen gelten manchmal für Arbeiter, die Ratu ralbezüge erhalten.
Hinsichtlich der Voraussetzungen des Urlaubsanspruches und der Dauer des Urlaubs find die gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Alle Geseze machen die Ge.. Angaben über die Zahl der Arbeitnehmer, die tatsächlich in den währung non Urlaub abhängig von einer gemissen Dauer der Beschäftigung bei einem und demselben Arbeitgeber. In der Regel Genuß des bezahlten gejeglichen Urlaubs tommen, fiegen nicht vor. In den Ländern, wo der Urlaub gesetzlich geregelt ist, finden schwankt die Wartezeit, nach deren Zurücklegung Anrecht auf Urlaub in einer Mindestbauer entsteht, zwischen sechs Monaten und einem sich darauf bezügliche Vorschriften oft auch in den Gesamtver: Jahr. In den meisten Ländern verlängert sich die Dauer des Ur- trägen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie ent laubs mit der Dauer der Beschäftigung. Dit sind in demselben sprechen in manchen Fällen den gesetzlichen Bestimmungen, in ande ren gehen sie darüber hinaus. Nach dem finnländischen Gesetz sind Lande die Wartezeiten und die Urlaubsbauer für Arbeiter einerseits alle mit diefem nicht übereinstimmende Abmachungen ungültig. In und Angestellte andererseits ungleich bemessen. Stalien müssen die Kollektivverträge Borschriften über den bezahlten Urlaub enthalten.
Das Internationale Arbeitsamt hat für eine Unzahl Länder, wo der Urlaub noch nicht gesetzlich eingeführt ist, ten Bereich der Urlaubsregelung durch Gesamtverträge festzustellen versucht. Dabei ergab sich, daß die Urlaubsfrage auf diese Beise in weiteftem Umfang in Deutschland geregelt ist. In Großbritannien sind an Landes, Bezirks- und Ortsverträgen, welche Urlaub vorsehen, etwa 1% Millionen Arbeiter beteiligt. Außerdem geben mandje Firmenverträge auf Urlaub Anspruch. Nach Gebrauch und Herkommen erhalten hier viele Ang- ft Ute be= zahlten Urlaub. In Schweden hatlen 1927 auf Grund von Rollettivverträgen 41 000 Arbeiter auf Urlaub Anspruch; in Nor. wegen war 1926 die entsprechende Zahl 90 000, in den NiederIanben 115 000. In der Schweiz hatten im gleichen Jahre 42 Broz. der industriellen Arbeiter bezahlten Urlaub.
Einheitlich ist die Wartezeit und Urlaubsdauer der Arbeiter in Brasilien ( nach einem Jahr 14 Tage), Lettland ( nach fechs Monaten zwei Wochen) und Rußland ( nad) 5% Monaten zwei Wochen). Sonst ist die Urlaubsdauer entsprechend der Dauer der Beschäftigung abgestuft. In Desterreich z. B. währt sie nach einem Jahr eine Woche, nach fünf Jahren zwei Wochen. In Bolen besteht nach einem Jahr Anspruch auf acht Tage, nadh drei Jahren auf 15 Tage 1rlaub. In Rumänien steigt die Ur laubsdauer von sieben Tagen nach einem Jahr auf 10 Tage nach 3-5 Jahren und auf 14 Tage nach 5-10 Jahren, morauf ein weiterer Urlaubstag( bis zu insgesamt 30) auf jedes weitere Jahr der Beschäftigung trifft. In der Tschechoslowatei ist die Urlaubsbauer nach einem Jahr 6 Tage, nach 10 Jahren 7 Tage und nach 16 Jahren 8 Tage Einige Länder haben eine besondere Maner meint, der Geschlechtsbetrieb sei den Drganismen ein Regelung des Urlaubs jugendlicher Arbeiter, und zwar ist entwe er geboren, damit sie sich fortpflanzten. Das mache das Wesen eine fürzere Wartezeit oder eine längere Urlaubsbauer nach 3uri der Organismen aus, dadurch unterschieden fie fich wesentlich von fegung der Mindestmartezeit norgesehen, oder beides. In Ruß - Der Berwaltungsrat des Internationalen Arbetsamts benbe allen anorganischen Kreaturen. Das individuelle Luftempfinden land wird Arbeitern in gesundheitsschädlichen und gefährlichen Befichtigt, den gefeßlichen Urlaub auf einer der nächsten internatio jei nur Beigabe, um den univerjalen 3wed sicherer zu erreichen. trieben der Doppelte Ilrlaub gewährt, nämlich 4- Wochen im Jahr. nalen Arbeitskonferenzen zu behandeln. Es wird erwartet, daß Der gleichgerichtete Geschlechtstrieb chatte diejen natürlichen 3med. In jenen Ländern, mo außer den Arbeitern auch die Angestell- die Aufitellung einheitlicher Grundsäge für den Fortschritt auf aus, fei also ein Widerspruch gegen die primärsten und lebensten einen gefeßlichen Urlaubsanspruch haben, gelten für die letzte diesem Gebiet fördernd fein wird. michtigsten Naturgesetze. Die Homosexualtiät sei ihrem innersten Besen nach die Regation des Weiterwachsens der Menschheit; fie habe die Tendenz, die organische Urzelle der Menschheit zu zer stören. Maner hat bei seiner Beweisführung das Bech, ganz offen bar vergessen zu haben, daß ja auch die feruelle Afzese, die er den Homosexuellen empfiehlt, ebenfalls eine Negation des Weiterwachsens der Menschheit bedeutet. Soll man Herrn Dr. Mayer in diesem Zusammenhange auch noch daran erinnern, daß eine „ biologischen und sozialethischen Erwägungen" fich in gleicher Weise wie gegen die Aszese so auch gegen das 3ölibat richten?
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Es ist Dr. Mayers Wunsch, die Geschichte möchte Lehrmeisterin sein, wenn man an einer Strafrechtsreform arbeite, die dem Wohle des deutschen Volkes dienen solle. Und nun
weift Mayer auf eine Reihe von geschichtlichen Geschehnissen hin, die er als Beispiele der Befämpfung der Homo. fegualität bezeichnet. Gewalifame Ausrottung der wider natürlichen Lebneverderber galt nach Mayer in der Geschichte als unabwendbare Forderung für die Strafrechtspolitik.
Bon Tertullian bis Auguftinus begegne man immer wieder dem Verlangen, dieses Lafter als Beule am Boltsförper auszu schneiden, dieses Laster, das ,, die Furie unter den Arten der Bollust, das fein Delift mehr, sondern ein Monstrum" jei. Der Soldatenfaiser Alexander Severus , der von 222 bis 235 n. Chr. regierte, habe ein strenges Strafgesetz gegen die Homosexualität zu schaffen versucht. Sein Borhaben sei damals gescheitert, aber einer feiner Nachfolger unter den Soldatenfaisern habe es erlassen. Kaiser Konstantin und seine Nachfolger Theodosius und Justinian belegten Die Sodomie mit dem Feuertode. Diese Strafe sei vom weltlichen Recht durch Jahrhunderte beibehalten worden. Maner madyt" bann aufmerksam auf den Artikel 116 der„ Beinlichen Halsgerichtsordnung" Kaiser Karls V. vom Jahre 1530, in der es heißt:„ Wenn ein Mensch mit einem Bich, Mann mit Mann, Weib mit Weib Unzucht treiben, die haben das Leben verwirkt, und man soll sie der gemeinen Gewohnheit nach mit dem Feuer vom Leben zum Tode richten." Die Kirche sei gegen die Homoferuellen, und zwar gegen Frauen fast ebenjo streng wie gegen Männer, eingeschritten, mit den schärfften Strafen, namentlich mit Der Berstoßung aus der tirchlichen Gemeinschaft auf Lebenszeit. Eine angelsächsische Strafgefeßsammlung
fchreiben: Strafrecht für ein plyopathisches, anormales und degeneriertes Bolt!"
Bie wäre es, wenn man ein Gesetz herausbrächte, daß die Homosexuellen und auch die geschlechtlich normal empfindenden Menschen vor den verheißungsreichen Antegungen Dr. Maners schüßte?
Dr. A. K.
Nochmals Zeileis
Bir tommen heute noch einmal auf unseren Artifel vom
18. Februar(„ Die Lehre von Gallspach") zurück. Das„ Dr. med. Seileis- Gallspachy- Bestrahlungs- Institut G. m. b. H.", das sich als ein aiges autorisiertes Berliner Zeileis- Institut bezeichnet, hatte vor einigen Tagen mehrere Pressevertreter zu einer Besichtigung eingeleden, die es uns gestattet, einige Worte über diese Berliner Filiale des Gallspacher Wunderdoftors" zu äußern.
Herrn Dr. Braun, dem Leiter des Berliner Instituts, ist es nicht gelungen, den überzeugenden Nachweis der so oft behaup teten freng wiffenschaftlichen Grundlagen der dort geübten heil methode zu erbringen. Alle die erwähnten Heilerfolge laffen sich mit den bisher bekannten Behandlungsarten ebensogut oder besser erzielen. Besonders ausführlich berichtete man von der teilweisen Heilung eines infolge Knochentuberkuloje taub gewordenen Snoben; dabei ist es längst befannt, daß man gelegentlich durch elektrische Nervemmassage eine Wiederherstellung( Regeneration) der verfümmerten Gehörnerven erzielen fann. Daß die vorher behandelnden Aerzte diesen Versuch unterlassen haben, ist ihnen als Fehler, nicht jedoch Herrn Beileis als besonderes Berdienst anzurechnen. Und wenn man angesichts der Angriffe der Aerzteschaft mit getränktem Stolz immer wieder auf eine gelehrt betitelte Arbeit des Professor Dr. von Wendt, Helsingfors , hinweist, fo entpuppt sich diese wissenschaftliche Quelle als eine ziemlich müßige theoretische Unterfuchung, die feinerlei zwingende Beweise für die Richtigkeit und Notwendigkeit der Zeileisschen Therapie enthält.
Die Berliner Filiale unterscheidet sich allerdings in einigen Dom Bunkten von dem Hauptgeschäft in Gallspach . Hier findet erfreu 8. Jahrhundert habe für gewohnheitsmäßige Homoferuelle lebens- licherweise teine Massenbehandlung, sondern Spezialdiagnose Längliche Kerferhaft vorgesehen. Die Verführung von Jugendlichen und Gingelbehandlung statt. Auf meine Frage, warum das denn burch Homosexuelle fei mit zehn bis zwanzig Jahren Kerfer bei nicht auch in Gallspach geschehe, antwortete mir Herr Dr. Braun Brot und Baffer bestraft worden. Berfehlten sich Kieriter. mas treuherzig, dort seien ja viel zu viel Patienten, und da habe der seit dem 6. Jahrhundert erst vorgekommen zu fein scheint( lagt gute Beileis gar feine Zeit dazu, jeden einzeln vorzunehmen. Aber Mayer), so seien fie abgesetzt und bem weltlichen Arm, wohl auch auch die biefige Spezialuntersuchung scheint fehr mertawürdig zu bem Feuertode ausgeliefert" worden. sein. Durch Handauflegen(!) wird festgestellt, ob der Körper bes Patienten gut oder schlecht aufnahmefähig für die Beftrahlung ift. Die geheimnispolle Zauberröhre des Herrn Beileis wird hier in Berlin allerdings nur zur Kontrolle der Untersuchung ver wendet.
Im Anschluß daran jagt Dr. Mayer ,,, biele wenigen Striche"- er meint die von ihm angeführten Beispiele aus der Geschichte dürften zeigen, daß die scharfften Abwehrmaßnahmen ber staatlichen und firchlichen Gemeinschaft gegen das schleichenbe Uebel gerade noch als ausreichend" galten und daß fie als ein unumgänglicher Att der Notwehr des Boltes gegenüber den verderblichsten Eristenzen angewandt wurden. Maner nergißt nur die Worte hinzuzufügen, obne jeben Erfolg!
Das Fallen lassen des Strafparagraphen würde ( nach Moner) heute nichts anderes bedeuten, als den Homosexuellen bieselbe Menschenwürde und dasselbe Geschlechtsrecht zuzuerkennen. wie den natürlichen Menschen. Und Mayer bekommt es fogließ lich im Zusammenhang damit noch fertig zu fagen: Dann möge man dem neuen Strafrecht gleich auf die Stirn
Doch was müßt die schönste Einzeluntersuchung und Einzelbehandlung, wenn man jeden Patienten nach dem. leiben Schema bestrahlt. Leber und Nierenleiden, Gallen und Blasensteine( die nach der Beftrahlung angeblich vom Orga nismus aufgesaugt" merden!), Neuralgien, Lähmungen, Epilepsie, alleriet Drüfenstörungen( Baladom, Kropf, timafterliche Beschmer. den), Bronchialasthma, Tubertulofe, alles foll durch die Hoch frequengbestrahlung( 15 bis 20 Gefunden) mit nachfolgender Röni genbestrahlung( meist eine Sekunde) und durch einige Sefunden Bogenlicht geheilt oder gebessert werden können. Und da tommen
HF.
die Berliner Patienten zweimal täglich, bis sie durchschnittlich 20 bis 30 Bestrahlungen erhalten haben, und zahlen geduldig jedesmal 3 Mart, und 5 Mart für die erste Untersuchung( die ja doch feinen bemerkenswerten Einfluß auf die Behandlung hat).
Angeblich werden zwar im Berliner Institut Falle von Krebs und Hysterie und alle pindisch bedingten Ertrantungen abgelehnt. Es scheint jedoch damit nicht so genau genommen zu werden; denn Dor unseren Augen wurde ein Herr wegen Heraneuroe" behandelt, obwohl doch diese Kranfheit auch pinchisch bedingt ist!
Es foll hier nicht unterschlagen werden, daß sich Herr Dr. Braun( vorbehaltlich der Stellungnahme, die die Anwälte im Pro eß gegen Profeffor Lazarus einnehmen werden) bereit erklärt hat, die Arbeitsweise seines Instituts einer Na ch prüfung durch objektive. Sachverständige unterziehen zu lassen. Eine folche Nachprüfung wäre in Interesse der wissenschaftlichen Klärung des Sachperhalts und zum Schuße des Publikums sehr zu wünschen.
Solange freilich, als der Prozeß gegen Professor Lazarus nicht entschieden ist, solange das Berliner Institut nicht von Gallspach gänzlich abgerüdt ist, und folange vor allem das Gutachten, das der große Wiener Psychiater und Nobelpreisträger Wagner. Jauregg dem österreichischen obersten Sanitätsrat erstattet hat, und das für Zeileis vernichtende Feststellungen enthält, nicht durch eine objeftive Untersuchung widerlegt worden ist, müssen wir auch por dem Berliner Zeileis- Institut im Interesse der Patienten warnen. Denn eines steht doch jedenfalls jetzt schon fest: hier wird ohne Rücksicht auf die Diagnose schablonenhaft ver allgemeinert, es ist wieder einmal der berühmte under. fchlüffel, der alle Türen öffnen soll. And sicherlich, das kann nicht recht gehen!
Man schreibt uns:
Die Wiener Preffe, vor allem die links gerichtete, ist jetzt dazu übergegangen, das Beileis- Institut hefiig anzugreifen. Sie be schäftigt sich in Wort und Bild täglich mit dem Wunderdoktor, seiner Bligbehandlung tausender 3- Schilling- Patienten pro Tag in dem neuen großen Behandlungsinstitut des vorher unbekannten Dorfes Gallspach , sechs Kilometer von der nächsten Bahnstation Grieskirchen , im Bauernland Oberösterreich und dem Emporschießen von Hotels und Pensionen an den grundlosen Wegen des österreichischen Lourdes", als welches früher der Wallfahrtsort Mariazell in den Alpen gegolten hatte. Biener Journalisten haben als Patienten Beileis befucht und berichten über ihre Erfahrungen. Ein Reporter zum Beispiel hatte sich als rebsfranter ausgegeben und murbe auch prompt daraufhin befandelt. Der Wiener Bertrauens arzt des Reporters ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, als der angeblich Krebsfrante ihn von dem Borfall benachrichtigte. Die Berichte der einzelnen Reporter stimmen darin überein, daß fchon vom hygienischen Standpunkt aus der Gallspacher Betrieb aufs schärffte zu mißbilligen ist. Da berühren sich nicht nur in dem Anfleideraum die Kleider der Patienten, auch diese felbft müssen bei dem Massenbetrieb miteinander in förperliche Be rührung tommen.
3m übrigen muß vermerkt werden, daß sich in Bien bereits ein Berein solcher Patienten gebildet hat, die fich durch Beileis gefchäbigt fühlen und die nun Material sammeln, um auf dem Rechtswege gegen Beileis Entschädigungsansprüche zu erheben,