Einzelbild herunterladen
 

Die Kommunisten gegen die BVG

Schwindelhafte Behauptungen ohne Beweise.

halb für notwendig gehalten werde, weil die Verkehrs- A.- G. aus ihren Einnahmen monatlich 3,3 millionen mehr als früher an die Stadt abliefern müsse.

Bekanntlich hatte das Arbeitsgericht im vorigen Termin dem| feien, und daß Sparsamteit in den Ausgaben besonders des tommunistischen Arbeiterratsvorsitzenden Freyer aufgegeben, nach zuweisen, daß er durch einen Beschluß des Arbeiterrats ermäch figt worden fei, als Kläger für die entlassenen Arbeiter aufzutreten, oder daß der Arbeiterrat schon früher beschlossen habe, daß er in allen Fällen, in denen er Einsprüche gegen Entlaffungen billigte, auch Klage für die Entlassenen erheben solle.

In dem Termin am gestrigen Dienstag legte Freyer einen erst nach dem vorigen Termin in seinem Protofollbuch eingetragenen Nachtrag zu einer vor dem Termin abgehaltenen Arbeiterrats fizung vor, der befagt, daß in jener Sigung die Klageerhebung be­schloffen sei. Es erscheint zwar sehr zweifelhaft, daß ein so wichtiger Beschluß nicht bei der Abfassung des Protokolls ein­getragen sein sollte; ba aber nachtärgliche Zufäße zum Protokoll gefeßlich zulässig sind, hielt das Gericht die Formfrage für er­ledigt und trat in die sachliche Verhandlung ein.

Gin nicht unwesentlicher Teil der Kläger ist bereits wieder eingestellt, und zwar beim Berkehrspersonal der U- Bahn. Immerhin blieben etwa hundert Klagen von Entlassenen übrig. Auf Freyers Antrag wurden mehrere der Entlassenen vernommen, um zu beweisen, daß tein Arbeitsmangel bei der Verkehrs- A.- G. vor­llege. Sie fonnten natürlich nur angeben, daß ihre Arbeitspläge wieder besetzt worden seien, aber, wie fich nachher herausstellte, durch Arbeiter, die an Dienst- oder Lebensjahren älter oder sozial schwächer find als die Entlassenen. Im übrigen meinten diese Zeugen, daß Arbeit genug vorhanden sei, um die Entlassenen zu beschäftigen.

Darauf erwiderte der Bertreter der Berkehrs- 2.- G.: Gewiß, es fönnten noch manche Arbeiten ausgeführt werden, wenn wir mur Geld hätten; aber das fehlt uns ja.

Freners Hauptzeuge, der fommunistische Stadtverordnete und Mitglied des Aufsichtsrats der Verkehrs- A.- G., Bisnewsti, fonnte auch nur die bekannte Tatsache wiederholen, daß die Entlaffungen in legter Linie nicht aus Arbeits-, sondern aus Geldmangel erfolgt

Achtstundentag in Argentinien .

Ein fozia politischer Fortschritt.

L. G. Buenos Aires , Ende Februar.

In wenigen Lagen wird das vom argentinischen Senat am 30. August 1929 fanttionierte ,, Gefeß über den Achtstunden­tag" im ganzen Bundesgebiet fn Kraft treten. Um diesen sozial­politischen Fortschritt hat die Arbeiterschaft in Argentinien jahrzehne­lang erbittert gefämpft und er wurde erst dann gefeßlich anerkannt, als die achtstündige Arbeitszeit in den meisten Großbetrieben der Industrie und des Handels und in vielen fleinen Unternehmungen auf Grund der vertraglichen Bereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitergewerkschaften nach oft monatelang geführten Streits bereits eingeführt worden war. An die Stelle dieser privaten Bereinbarungen tritt jeßt in Industrie, Handel und Ge­merbe die gefegliche Regelung.

Nach Artikel 1 des Gefeßes darf die Arbeitszeit bei allen Ber­jonen, die auf fremde Rechnung in öffentlichen oder privaten Unter­nehmungen arbeiten, auch wenn sie nicht dem Gelberwerb dienen,

acht Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich

nicht übersteigen. Ausgenommen sind die land, vieh und hauswirtschaftlichen Arbeiten sowie diejenigen Betriebe, in denen nur Familienmitglieber des Chefs, Eigentümers, Unternehmers, Geschäftsführers, Direttors ober des Hauptbuch. halters tätig sind. Das heißt, die hunderttausende in der Land- und Biehwirtschaft beschäftigten Arbeiter, überwiegend Einwanderer, werden nach wie vor eine unbegrenzte Arbeitszeit haben, also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang vierzehn bis siebzehn Shunden täglich arbeiten müssen. Aber gerade hier wäre eine Regelung der Arbeitszeit dringend nötig, um der großen und ständigen Arbeitslofigteit wirtjam entgegenzutreten. Andererseits verdient hervorgehoben zu werden, daß sich die Ge­feggeber nicht begnügten, das durch opferreiche Lohnfämpfe Er rungene gefeßlich anzuerkennen, sondern mit dem Arbeitszeitgeſet vielfach darüber hinausgehen. So zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit in den Nachtbetrieben. Artikel 2 des Gefeßes steht da eine

täglich fiebenstündige und eine fechsstündige Arbeitszeit vor. Danach darf die Dauer der Nachtarbeit in der Zeit zwischen 21 und 6 Uhr sieben Stunden nicht überschreiten, und wenn die Arbeitszeit in ungesunden Räumen verrichtet werden muß, wo Berschlechterung oder Kompreffion der Luft, ständige Ausdünstungen und giftige Staubentwicklung die Gesundheit der Arbeiter gefährden, darf die Arbeitszeit täglich 6 ober möchentlich 36 Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen werden mur für das Direttions. unb Ueberwachungsperfonal zugelassen, oder wenn in Schichten gearbeitet wird. In diesen Fällen fann die Arbeitszeit über 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich verlängert werden. Allerdings unter der Bedingung, daß die mittlere Arbeitszeit während mindestens drei Wochen täglich 8 oder wöchentlich 48 Stunden nicht überschreitet. Länger als acht Stunden darf auch im Falle eines Unfalles gearbeitet werden oder menn an den Maschinen, Werkzeugen und Installationen unauf­fchiebbare Reparaturen vorgenommen werden müssen, oder wenn eine dringliche Arbeit zu vollenden ist. In solchen Fällen müssen unverzüglich die mit der Ueberwachung der strengen Durchführung des Gesetzes beauftragten Stellen davon in Kenntnis gesetzt werden. Um eine solche Ermächtigung zu erteilen, ist eine vorherige Beratung mit den betreffenden Organisationen der Unternehmer und der Arbeiter nötig. und dabei ist der jeweilige Stan der Arbeitslosigkeit zu berüdsichtigen. Eine solche im Gesez als lleberstunden" bezeichnete längere Arteitsleistung ist on Bochentagen mit einem

Aufschlag von 50 Pro3. und an Feiertagen mit 100 Proz. zu entlohnen. Alle Ueberstunden sind in ein befonderes Register einzutragen.

Um die Durchführung des Gefeßes zu erleichtern, sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Stunden des Arbeitsbeginnes und des Feierabends durch Blatate an leicht sichtbaren Stellen des Betriebes anzuzeigen. Wenn in Schichten gearbeitet wird, müssen Beginn und Ende der Arbeitsschicht so angelegt werden, daß ein Ueberschreiten der gefeßlich vorgeschriebenen Grenzen unmöglich ist. Abänderungen find nur nach vorheriger Anzeige gestattet, und zwar auf Grund einer von der Regierung festgefeßten Frift. Zur Anzeige von Ger fegesübertretungen und zur Erhebung der Antlage gegen die Gefeßesübertreter find fomohl die geschädigten Bersonen als auch die Bereinigungen der Arbeiter und der Unternehmer durch ihren Bor­stand berechtigt.

Frener behauptete aber trotzdem, daß die Berkehrs- A.- G. nicht an Geldmangel leide, sondern Ueberschüsse erziele. Um diese Be­hauptung nachzuprüfen, soll die Beklagte im nächsten Termin die Unterlagen beibringen, aus denen hervorgeht, daß tatsächlich Geld­mangel bei ihr herrscht. Frener aber soll was ihm schon für den gegenwärtigen Termin aufgegeben war, was er aber unter­laffen hat eine Lifte derjenigen Arbeiter einreichen, die mit eine Liste derjenigen Arbeiter einreichen, die mit Rücksicht auf ihre persönlichen Verhältnisse an Stelle der Ent­laffenen hätten entlassen werden müssen.

-

--

Das Acht- Uhr- Abendblatt" baut auf die Aussage des Wis. newsfy, den man aus pathologischen Gründen nicht als Wahrheits­apostel anführen fann, einen fenfationellen Bericht auf, wonach u. a. die Direttion in einer Aufsichtsratssigung zugegeben habe, daß die U- Bahn- Brücke am Gleisdreied bis auf einen halben Zentimeter vom Rost zerfressen sei und eine schwere Gefahr für die Verkehrssicher= heit bilde.

Wir sind in der Lage, dazu zu erklären, daß die Direktion niemals eine derartige Behauptung bestätigt hat. Sie ist an sich auch tompletter Unsinn. Richtig ist mur, daß davon gesprochen wurde, daß ein Teil der Brüde, die 30 Jahre alt ist, in absehbarer Zeit erneuert werden müßte. Bestände wirklich eine Gefahr, dam würde die Brücke für den Bertehr gesperrt worden sein.

Bom Standpunkt ber fommunistischen Arbeitervertreter" tann man solche fenfationellen Schwindelbehauptungen verstehen: ernſte, fachliche Argumente sind diesen Beuten weltenfern. Bon einem Blatt - und sei es auch nur das Acht- Uhr- Abendblatt ist es aber eine verantwortungslose Sensationsma che, solchen schwindelhaften Behauptungen ein sachliches Gepräge zu geben.

Unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Verhältnisse Argentiniens als Einwanderungsland größten Stils ist dieser erste prattische Versuch, die Arbeitszeit in allen nicht land- und viehwirt­schaftlichen Unternehmungen des Landes mit sechs, fieben und acht Stunden täglich festzulegen, als ein bedeutender sozialpolitischer Fortschritt zu werten.

Die Arbeiter fommen zuerst.

Bei Entlaffungen.

Kein Tag ohne Beschwerden über 2 rbeiterentlassungen

geltend gemacht, daß er betriebsfrembe Berfonen, Deler, Kaiser und andere, in Betriebsversammlungen geduldet, einem Bertreter des Metallarbeiterverbandes aber, der nach dem Betriebs­rätegesetz berechtigt ist, sich an Betriebsversammlungen zu be teiligen, das Wort verweigert hat. Hier handelt es sich um eine Betriebsversammlung am 11. Februar, die zu den Entlassungen Stellung nehmen sollte. Die große Mehrheit der Versammlung bestand aus Mitgliedern freier Gewerkschaften. Diese verlangten vor Eintritt in die Tagesordnung, daß Koch vom Metallarbeiterverband sprechen solle, um den Standpunkt der Gewerkschaften und deren Besprechung mit der Direttion darzulegen. Nur gegen den aus­gesprochenen Willen des Versammlungsleiters Freŋer fonnte sich Koch das Wort erzwingen Deter, Kaiser und ein kommunistischer Reichstagsabgeordneter erschienen in der Versammlung. Die Aus­weisung dieser betriebsfremden Personen wurde verlangt, aber Freŋer weigerte sich, diese berechtigte Forderung zu erfüllen. Er erflärte ,,, wer hier ist, bleibt hier, das habe ich zu bestimmen". ( Vor Gericht flappt er zusammen.)

Diese Vorgänge wurden von drei einwandfreien Zeugen be­fundet, aber von Freyer abgeftritten! Er will die betriebs­fremden Personen nicht gesehen haben(!), obgleich fie in feiner unmittelbaren Nähe standen und von Versammlungs­teilnehmern auf sie hingewiesen wurde.

Die Berhandlung wurde vertagt. 3m nächsten Termin soll Freyer nachweisen, daß die Ausweisung betriebsfremder Personen von ihm nicht verlangt wurde.

Arbeitslosenversicherung in England.

Die Reform in Kraft getreten.

Der Befezentwurf der britischen Regierung Gesetz über die Arbeitslosenversicherung von 1930" ist fürzlich in Kraft getreten. Das neue Gesetz bringt eine Erhöhung der Unterstützungen für Personen im Alter von 17 bis 19 Jahren um zwei bis vier Schilling die Woche. Ferner ist der wöchentliche Unterfügungs­zuschlag von 7 Schilling für unterhaltsberechtigte Jugendliche auf 9 Schilling erhöht worden. Eine Neuregelung ist auch in der Behandlung der Unterstügungsanträge vorgesehen. Jeder von den Versicherungsbehörden abgewiesene Antrag muß einem Berufs­ausschuß zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser tann Ent­scheidungen fällen und nicht nur wie bisher Empfehlun gen erteilen. Außer den jezt bestehenden Berufungsmöglichkeiten ist auch eine Berufung an den genannten Ausschuß möglich. Abge­sehen von Arbeitsstreitigkeiten wird die Unterstügung gezahlt, wenn dem Antragsteller eine solche vom Berufungsausschuß zuerfannt wird.

Die Uebergangszeit für die Zahlung von Unterstützungen an Personen, die noch nicht die 30 Beiträge geleistet haben, wird ab 18. April 1930 um weitere zwölf Monate verlängert. Be­merkenswert ist im Zusammenhang hiermit. daß der Staat die Kosten für diese Friftverlängerung trägt und nicht die Arbeitslosen­versicherungskaffe.

im Bereich des Reichswehrministeriums. Vor einigen Buchdruckertarif in Berlin angenommen Tagen ging von ihm ein neuer Erlaß heraus, monach die Beleg. schaften in den Wehrfreis waffenmeistereien am 1. April um mindestens fünf Prozent abgebaut werden müssen. Weitere fünf Prozent follen automatisch in den nächsten Vierteljahren zum Abbau kommen.

Unter den Arbeitern, die das Reichswehrministerium beschäftigt, steigt zusehends die Erbitterung; denn das Meffen mit zweier lei Maß in der Beschäftigungsfrage ist zu brutal. Im Reichswehrministerium mimmelt es heute noch von Offizieren Bension auch noch ein sehr beachtliches Gehalt beziehen. So find a. D. in Angestelltenstellen, die neben ihrer nicht unbeträchtlichen allein bei der Reichsbetriebstrantentasse in Königsberg 25 Offiziere a. D. auf Brivatdienstvertrag angestellt. Dazu tommen bei der Divi­fion 10 weitere Offiziere a. D. und Bartegeldempfänger. Es sind meistens höhere Dffiziere, die hier in Frage tommen, 3. B. General a. D. Fischer, Oberst a. D. von Weller, Oberstleutnant a. D. Klaufius, Oberstleutnant a. D. Bod, Major a. D. Seraphim, Major a. D. Heinte, Major Warnede, Major a. D. Augat, Major a. D. Dünter, Hauptmann Brandenstein, Rittmeister Augstein. Von diesen bezieht beispielsweise der General a. D. Fischer eine Bension von 750 M. und dazu ein Gehalt von 650 M. Bei der 1. Division sind vor einiger Zeit 15 Arbeiter entlassen worden. Auch hier hieß es, es feien teine Mittel zur Beiterbeschäftigung vorhanden. Es wurden aber zwei ehemalige russische Offiziere

weiterbeschäftigt.me

Der Reichstag hat eine Borbewilligung von Mitteln zur Beiterbeschäftigung der Arbeiter bei der Reichswehr ab gelehnt, für die Mittelmeerreifen der deutschen Flotte aber eine Borbewilligung von 250 000 m. im Haushalts. ausschuß beschlossen. Geld für Bergnügungsreisen, aber fein Gelb für Brot!

-

thomi

Jelchi

Der ganze Freyer!

Jämmerliche Feigheit vor Gericht.

An der Urabstimmung über den vor kurzem abgeschlossenen Manteltarif für das Buchbruckgewerbe beteiligten sich in Berlin etwa 75 Prozent der Mitglieder. Die gestern im Gewerkschaftshaus vorgenommene Auszählung ergab folgendes Resultat: Abgegebene Stimmen 12 033, davon 8149 für und 3762 gegen Annahme des Tarifs. Ungültig waren 122 Stimmer. Das Resultat aus dem Reiche steht noch aus. Die Erklärungsfrist der Tarifparteien für die endgültige Annahme oder Ablehnung des Manteltarifs läuft am 22. März ab.

Die geistigen Waffen der Moskowiter.

9

Athen , 17. März.( Eigenbericht.)

Eine öffentliche Versammlung, in welcher der Sekretär der Amsterdamer Gewertschafts Internationale, Saffenbach, fich unter anderem scharf gegen Moskau wandte, versuchten tommu­nistische Rowdys unter Anwendung von Gewalt zu sprengen. Die Polizei verhaftete die Haupträbelsführer und setzte sie feft. Ein Teil der kommunistischen Rowdys war im Besitz von Schlagringen.

Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wegen Differenzen werden hier­durch folgende Goſtwirtsbetriebe für die Mitglieder des Zentralver: bandes der Hotel -, Restaurant- und Caféangestellten gesperrt: Mitte: Marmorfeller, Inh. St. Marciniat, Boßstr. 17; die Be­triebe der Restaurantautomaten G. m. b. 5. Friedrichstr. 58, Aler­anderstr. 39/40, Münzstr. 4. Moabit : Nordwesthotel, Restau­rant und Festfäle, Turmftr. 7/8. Neukölln: Bimmermanns Bierhaus am Tempelhofer Feld, Berliner Str. 20. Lichten­ berg : Palais des Ostens, Inh. Pfeilstifter, Warschauer Str. 35; Berliner Kindl ( früher Boruffia- Festfäle), Inh. Dehlte, Weißensee , Berliner Allee 211; Restaurant Memeler Krug, Inh. Cußler, Große Frankfurter Str. 146, Ede Memeler Str.

Achtung, Städt. Dbbach, Fröbelstraße! Freitag, 20 Uhr, bei Bura , Raumerstraße Ede Prenzlauer Allee, michtine Frattionsverfammlung der SPD .- Genoffen. Genoffe Hermann Schula( Gesamtverband) spricht über: Abbaumaßnahmen des Magistrats und Betriebsrätewahlen". Der Fraktionsvorstand. Bergmann Rosenthal. Versammlung aller SPD .- Genoffen Freitag, 16 Uhr, bei Sanfen, Lindenstraße. Wichtige Tagesordnung. Alle Genossen müffen erscheinen. Der Fraktionsvorstand.

Die Direktion der Verkehrs- AG. hat beim Arbeitsgericht die Amtsenthebung des Arbeiterratsvorsitzenden Freyer beantragt Es wird vollzähliges Erfcheinen erwartet. der im übrigen durch die Entscheidung der Belegschaft seines Amts enthoben wurde, weil er in Arbeiterratssigungen und in Betriebsversammlungen die ihm vom Betriebsrätegefeß auferlegten pflichten verletzt habe. Es handelt sich um Bersammlungen, in denen feinerzeit die in Aussicht stehenden Entlassungen be sprochen wurden.

Es wird Freyer zum Vorwurf gemacht, daß er in einer von ihm. geleiteten Betriebsversammlung eine Entschließung bean­fragt hat, die den Siebenstundentag ohne Lohnabzug, außerdem Lohnerhöhung fordert und verlangt, daß diese Forderungen mit den mitteln des Streits durchgesetzt und daß ein Kampfaus

dhu B gewählt werde. Ferner wird Freyer vorgeworfen, daß er vorstehenden Forderungen noch die Herabseßung der Gehälter der dem Aufsichtsrat eine Entschließung überbracht habe, die außer den höheren Angestellten und die Entlassung des Direttors Brolat verlangt, ber schuld sei an der Mißwirtschaft der Ver­fehrs- AG.

Freyer, der im Betriebe sich nicht genug tun fonnte in fom­munistischen Agitations tiraden, setzte jetzt, wo er seine Handlungen verantworten soll, die Unschuldsmiene auf und will es nicht gewesen sein. Er sagt, in der Bersammlung haba er feine Entschließung beantragt, fondern nur ver lesen und dem Aufsichtsrat habe er bie Entschließung nicht als Arbeiterratsporfigender, sondern als Mitglied des Auf fichtsrats eingereicht.( Daß die Entschließung nicht auf Freners Meist gewachsen ist, glauben mir. Sie stammt aus dem Karl- Liebknecht Haus. Wenn man die tommunistischen Helden in ihrer jämmer lichen Feigheit vor Gericht nach den dümunsten Ausreden fuchen sieht, fann man sich eines Gefühls der Beschämung nicht erwehren: bas nennt fich Arbeitervertreter!)

Außer dieser Entschließungsangelegenheit wind gegen Freyer

Freie Gewerffchafts- Jugend Berlin

unterhaltungsabend.

Seute, Mittwoch, 19% Uhr, tagen folgende Gruppen: Diftreis: Schule Scharnweberstr. 19. Sugendturfus: Freigewerbschaftliche Jugendarbeit". Referent: E. Bidert Baumschulenweg: Sugendheim Ernststr. 16. Norbring: Jugendheim, Schule Connenburner Str. 20. heim Rebbenider Str. 24-25. Lichtbilbervortrag: Die Märarevolution 1848" Bortrag: Die Ursachen der Arbeitslofigleit" Schörhanter Tor: Jugend­-Weißensee: Grippenheim Weißensee, Barkstr. 36. Märzfeier. Gruppenheim Peraftr. 29( Sof). Porirag: Die Frau im Produktionsprozeh Cüben, Cibweften: Städt. Sugendheim Nordftr. 11( abr lgebäude), Bichtbilder­portrag: Die Kirche in der Raritatur". Neukölln III: Jugendheim Flug­hafenftr, 68, Lichtbilberabend Adamson: Bilder ohne Worte".

Rentella 1:

Juaendoruppe des Zentralverbandes der Anaeffellten Seute, Mittwoch, finden folgende Beranstaltungen statt: Gesundbrunnen : Jugendheim Drihite. 10, pt. Vortrag: Der arbeitende Mensch in der etaählenden Literatur Referent: ris Weigelt. Nordoft: Jugendheim Dan­ziger Str. 62( Barade 3). Bortrag: Thomas Mann und feine Werfe". Referent: Bilheim Seminsti. Often: Jugendheim der Schule Bitauer Str. 18. Wir unterhalten uns über die Berufsschule. Stralau: Jugendheim der Schule Gokletstr. 61. Bortrag: Ernährung und Leistungsfähigkeit". Referent: Dr. med. Wegenet. Neukölln: Jugendheim Böhmische Str. 1-4, Ede Ranner Straße. Revue! Bilder, Bilber Cuboft: Sugenbheim Wrangelfir. 128. Berufstundliche Arbeitsgemeinfcraft: 3d gebe Aum Rollamt". Beiter: Georg seilbrunn. Botsdam Evandau: Jugendheim Binbenufer 1. Märafttirme. Rowawes: Jugendherberge in Romames, Brieſterſtraße. Berufstundliche- beitsgemeinfchaft: Moderne Bellame". Teferent: Seina Mann. Schönhauser Vorstadt: Jugendheim bez Goule Raftanienallee 81. Schallplattenportoas: Arbeiterdichtuna".

Folgen fatarrhalischer Ertattungen, werben alsbald mit Reidels Trodener, flechender Husten, rauher, schmerzender Hals, die ut entropfen, die auch bei Kindern Jehr gut wirken, behoben. In Apoth. u. Drogerien erhältl., aber echt nur mit Marte medico,