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hört, und daß den französischen   und englischen Geldleuten. von denen unsere Kardorffe und Mirbach« das Heil er- warten, zwar sehr gern einen Fischzug mitmachen, aber um keinen Preis ihr gutes Goldgeld sich verderben wollen Gestern klatschten sie Beifall zur gutgespielten Komödie. und heute erklären sie kühl: es war nur eine Komödie Und derStandard", das Organ des bimetallistischen Heb lands Balfour, flötet von der Höhe seiner soliden Gold Währung herab: Der BimetallismuS   ist ein schöner Traum, er paß aber nicht für die Werktagswelt." Armer Kardorff! Und darum internationaler Komödiant? poliiifche M-b-rNchk. Berlin  , lS. März. Der Reichstag   erledigte heute nach einer längeren und sehr wirksamen Rede des Abg. Richter sehr rasch und ruhig den Rest des Marine-Etats, und gelangte bei der weiteren Etatsberathung bis zu dem Kapitel der Zölle und Ver brauchssteuern. Erwähnenswerth sind die Auslastungen des schwäbischen Volksparteilers Haußmann, der das riesige Anschwellen des Pensionsfonds zur Sprache brachte und unter Bezugnahme auf zahlreiche von Offizieren ausgehende Beschwerden die Anklage erhob, daß tüchtige und dienstkräftige Offiziere um der nichtigsten Gründe willen pensionirt würden. General v. Spitz, der Vertreter des Kriegsministers, war zwar sehrschneidig", jedoch sehr wenig überzeugend; jedenfalls konnte er nicht widerlegen, was Haust- mann gesagt. Bei dem KapitelReichsschuld" brachte Genosse Singer die Konvertirungsfrage wieder auf das Tapet. Bei den heutigen Geldverhältnissen sei es durchaus angebracht, die und 4 prozentigen Papiere in 3prozentige zu ver- wandeln. Der Staatssekretär der Reichsfiuanzen, Herr von Posadowsky, konnte dem auch nicht widersprechen er meinte, das Hinderniß der Konvertirung liege mehr bei den Einzelstaaten als beim Bundesrath. Es ist dies die alte Geschichte. Wenn die Einzelstaaten nicht wollen, stecken fle sich hinter das Reich, und wenn das Reich nicht will, steckt es sich hinter die Einzelstaaten. Morgen Fortsetzung und voraussichtlich Schluß der Etatsberathung. DaS preußische Abgeordnetenhaus erledigte amDonnerstag zunächst in dritter Lesung ohne Debatte den Gesetzentwurf betr. Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 und trat sodann in die erste Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Regelung der Richtergehälter und die Ernennung der Gerichtsassessoren. Da dieBe setzung des Hauses gewöhnlich im umgekehrten Verhältniß zu der Wichtigkeit einer Vorlage steht, so wiesen auch heute die Bänke aller Parteien erhebliche Lücken auf. Am wichtigsten ist§ 8 des Gesetzes, welcher bestimmt, daß in Zukunft au? dem Kreise der Referendare, welche die große Staatsprüfung bestanden haben, nur die zum Richteramt geeignetsten Kräfte zu Gerichtsassessoren ernannt werden. Was man in Preußen unter geeigneten Kräften" versteht, braucht nicht weiter erläutert zu werden; es ist klar, daß die Regierung durch diese Bestimmung ihr unbequeme Personen, in erster Linie natürlich die bösen Sozialdemokraten, aus dem Justizdienst nach Möglichkeit entfernen will, um so im Laufe der Zeit einen ihr genehmen Richterftand heranzubilden. Soll etwa der Glaube an die Unabhängigkeit des Nichterstandes noch mehr schwinden, als es heute schon der Fall ist? Die ganze Vorlage charakterisirt sich als ein Meisterstück reaktionärer Gesetzgebung des Justizministers Schönstedt  . Die Re- gierungen machen es wie die Agrarier. Wie diese, nachdem ihre beidengroßen Mittel" versagt haben, init denkleinen Mitteln" fürlieb nehmen, so suchen auch die Regierungen, nach- dem sie mit ihrem großen Mittel, der Umsturzvorlage, im vorigen Jahre ein so jämnierliches Fiasko erlebt haben, jetzt mit kleinen Mitteln aus indirektem Wege ihr Ziel zu erreichen. In Sachsen   das bekannte Wahlrechts-Attentat, in Preußen der in Aussicht gestellte Entwurf über die Regelung der rechtlichen Stellung der Privatdozenten und das jetzt vorliegende Gesetz mit allen diesen Mitteln hoffen die Regierungen in ihrer Kurzsichtigkeit der Sozialdemokratie den Kops abzuschlagen, ohne zu bedenken, daß ihr, wie der Hydra, für jedes abgeschlagene Haupt zwei neue erwachsen. In seiner einstündigen Begründung versuchte der Justizminister die in der Presse erhobenen Bedenken gegen das Gesetz zu zer» streuen, aber mit recht wenig Erfolg, denn fast sämmtliche Redner wandten sich mehr oder weniger scharf gegen den tz 8 der Vorlage. Abg. Fritzen(Z.) gab der Meinung Ausdruck, daß hierdurch die Unabhängigkeit der Richter in Frage gestellt und ein geistiges Proletariat großgezogen würde. Ihm schlössen sich die Nationalliberalen Beleites, Dr. Krause und Eckels, der Pole M i s e r s k i und Abgeordneter Munckel von der freisinnigen Volkspartei au, der in sarkastischer Weise ausführte, daß die Vorlage zur völligen Un- obhängigkeit von der eigenen Ueberzeugung führen müßte. f ür den Entwurf sprachen außer dem Justizminister nur die onservativen K l a s i n g und Schettler. Letzterer ging in seinen Lobpreisungen sogar so weit, daß er behauptete, nur Ab- stammung und Erziehung gäben dem Richter die nöthigen autoritativen Eigenschafte». Der Entwurf wurde schließlich einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Am Freitag stehen nur kleine Vorlagen aus der Tagesordnung.   Das sächsische Wahlrechtsattentat hat jetzt auch die Sanktion der Ersten Kammer erhalten. Und die Privilegirten und dieEdelsten" haben sich die Sache so leicht gemacht, wie das bei ihren Vätern und Vorfahren allezeit Sitte gewesen. DieSächsischeArbeiter-Zeitung  " schreibt unter dem gestrigen Tage: Das Wahlrecht des Volkes vor der Ersten Kammer. Der Entwurf der Wahlrechtsverschlechterung, wie er von der Zweiten Kammer acceptirr war, steht zur Berathung. Minister v. Metzsch   verweist auf die in der Zweiten Kammer gegebene Begründung und bittet um Annahme der Vorlage, die zum Wohle des Vaterlandes diene. Präsident von Könneritz versichert der Regierung die Sym- pathien des Hauses und dessen Zustimmung zur Vorlage. Kammerherr von Burgk beantragt Abstimmung en Kloo. Dieser Antrag wird angenommen. Da sich niemand weiter zum Wort meldet. wird die Vorlage einstimmig angenommen. Der ganze Vorgang dauerte ca. 40 Minuten! Sächsisches Volk! In 40 Minuten entwindet man dir dein heiligstes Recht. Merke dir das! Das sächsische Volk wird es sich merken. Es ist ja ein guter Merktag der 1 8. M ä r z. Von den Iben des Cäsar an ist der März den Volks- feinden verderblich gewesen. Und der 18. März ist ein Tag der Volkssiegc. Wir nehmen das Onien an und überlassen die Sühne dem sächsischen Volke! Herr Ober-Staatsanwalt Drescher hat heute als Moralprediger ebenso großen Eifer an den Tag gelegt, wie er Unkenntniß über das Wesen des Nachrichtendienstes der Presse gezeigt hat. Er sprach von dem schimpflichen Ge werbe der sozialdemokratischen Presse, sich Nachrichten durch Diebstahl" zu verschaffen. Das Landgericht Berlin   hat vor kurzem endlich eingesehen, daß die Bestellung von Sach verständigen in Preßsachen nothwendig sei. Herrn Drescher sollte von diesen Sachverständigen ein besonderes Priva- tissimum gelesen werden, er würde dann erfahren, daß die bei dem Herrn Ober-Staatsanwalt angesehensten Blätter ganze Gesetzentwürfe, ja Mittheilungen aus den Verhandlungen des Staatsministeriums gegen den Willen deS Bundes rathes und der Ministerien publizirt haben. Wir möchten Herrn Ober-Staatsanwalt Drescher fragen� ob die Beschaffung von Nachrichten, wenn der«Hann. Courier", diePost" und dieVossische Zeitung" betheiligt sind, berechtigt ist, dagegen, wenn es sich um sozial- demokratische Zeitungen handelt, gemeiner Diebstahl Und wie steht die Staatsanwaltschaft zu dem Nachrichten dienst der politischen Polizei, wenn die Nachrichten nur durch Vertrauensbruch erlangt werden konnten. Im Falle Antoine ist es vorgekommen, daß aus Straff Prozeßakten der königlichen Staatsanwaltschaft vor der öffentlichen Verhandlung Briefe von Privatpersonen in der nicht sozialdemokratischenNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" abgedruckt wurden, von einer staatsanwaltlichen Entrüstung haben wir aber damals nichtd gemerkt. Es gilt also, scheint es, auch da der Satz: wenn zwei daffelbe thun K. JC. Ter Dongola  -Feldzug. In England thut sich asi gemeine Befriedigung darüber kund, daß Deutschland   im Einvernehmen mit den anderen Dreibundmächten gegen die Verwendung des egyptischen Reservefonds für den Sudan  Feldzug nichts einzuwenden hat. Wollen die Engländer mit sammt ihren egyptischen Schützlingen durchaus sich in inner- afrikanische Abenteuer hineinstürzen, so kann man allerdings diesen neuen Anfall von Afrika  -Sucht beklagen, aber für Deutsch- land liegt sicher kein Anlaß vor, den Engländern dabei in oie Arme zu fallen oder gar den ostasiatischen Fehler zu wiederholen Anders wird dieSache in Frankreich   aufgefaßt. Die französische  Bourgeoisie betrachtet die englischen Unternehmungen inEgypten unter dem Gesichtspunkte der Konkurrenz. Die Franzosen gönnen den Engländern die egyptische Beute nicht. Von Erwägungen hat sich auch augenscheinlich die französische  Regierung bei ihrer Erklärung leiten lassen. Jndeß wird in Paris   etwas eingelenkt. Wenigstens sol einer aus englischen Quellen stammenden Pariser  Depesche zufolge im Auswärtigen Amte zu Paris  erklärt worden sein, die vorgestrige Havas-Note habe keinerlei offiziellen oder drohenden Charakter, welcher ihr irrthümlich beigelegt werde, gehabt. Die französische Regierung habe nur genau klarstellen wollen, daß sie nicht gewillt sei, auf ihr Interesse an der egyptischen Frage zu verzichten, und sie ver- lange Aufklärung darüber, wie weit die Sicherheit Egyptens gefährdet sei. Die Haltung Frankreichs   in dieser Frage gegenülwx England sei keineswegs eine feindliche; die poli- tischen Beziehungen Englands zu Frankreich   seien nach wie vor die freundschaftlichsten. DerStandard" hört, das Kriegsamt habe gestern er- wogen, ob es angezeigt sei, indische Truppen nach S u a k i n zu schaffen. Deutsches Reich  . Der B u n d e s r a t h hat i» seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über die Zwangsversteigerung und die Zwangs Verwaltung sowie den zugehörigen Entwurf eines Einführuugs gesetzes dem zuständigen Ausschusse überwiesen. Dem mündlichen Ausschußberichte über den Gesetzentwurf betreffend den Abgaben- taris sür den Nordostsee-Kanal wurde die Zustimmung erlheilt. Ferner wurde der mündliche Ausschnßdericht über den Reichstags- deschluß zu Petitionen betreffend das Verbot der Vivisektion dem Reichskanzler überwiesen. Ein neuer Postzeitungstarif ist auf Anregung des Reichsschatzamts aufgestellt worden. Derselbe soll eine Mehr einnähme von jährlich ca. Vs Million Mark einbringen. Danach würde in Zukunft die Postprovisio» sich zusammensetzen aus: a) einer Grundtaxe von 40 Pf. jährlich(10 Pf. viertel jährlich) für jedes Exeniplar, b) einer Jahresgebühr von 20 Pf. für jede Nummer der Woche, o) einem Gewichtporto von 10 Pfg. für jedes Kilogramm beförderter Zeitungen' Die in dem früheren Tarifentwurf(der 4 Millionen Ueber- chuß bringen soliie) bereits vorgesehenen Gebühren zu b und c ind also von 2S bezw. 20 Pf. auf 20 bezw. 10 Pf. ermäßigt, die Provision von 10 pCt. des Einkaufspreises durch eine bei allen Zeitungen gleiche Gruudtaxe(a) von 40 Pf. ersetzt, also verringert worden. Zeitungen, die seltener als einmal wöchentlich erscheinen, sollen ebenso taxirt werden, wie Wochenblätter. Zur Handwerks-Gesetzgebung. Der Gesetz- entwurs des Freiherrn   v. Berlepsch betreffend die Organisation der Handwerker-Jnnuugen ist nunmehr festgestellt und dem Staats- Ministerium zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Ein hiesiges Antisemitenblatt ist wüthend, daß unser llalkis sich den Antisemiten gegenüber als Verlheidiger des Christenthnms aufspielt. Das ist zurückgehaltener Aerger über die Entlarvung des antisemitischen Musterchriften Peters durch die Sozialdemokratie. Auch den christlichen Stöcker haben wir zur Strecke gebracht. Und ihm wie dem Peters hielten wir den Spiegel des Christenthums vor. Unser Gallus hat Recht. Sie hassen das Christenthum, diese Antisemiten. Und sie haben ihren guten Grund. Aus den Kreisen reisender Optiker werden wir um Veröffentlichung des folgenden Stoßseufzers gebeten: Die zweite Lesung der Gewerbeordnungs-Novelle ist beendet und von dem jetzigen Reichstage erwarten wir auch bei der dritten Lesung nichts besseres. Die reisenden Optiker werden durch den betreffenden Paragraphen brotlos gemacht. Wenn wir zu 'chivach sind, Handlangerdienste zu verrichten, oder kein Kapital haben. 0 bleibt uns gar nicdts übrig, als Landarmenhaus oder Tod. Ein« zroßartige Auswahl, bei welcher wir noch begeistert ausrufen ollen:rnorituri te salutant". Uns fehlt die Begeisterung für einen Reichstag, der wohl Liebesgaben für Millionäre, für die Brenner und Agrarier bewilligt, aber für einen Paragraphen, der tausende Mitbürger unglücklich macht, für einen Para- graphe», den die Regierung selbst nicht begründen konnte, keine Zeit zur Berathung hat. Das ist so die richtige Stimmung, mit welcher wir die Jubelfeier am 21. März feiern, und den Dank ernten sür das in den Kriegsjahren eingesetzte Leben." Mit de in Unglück auf Kleophas grübe be- chästigte sich, wie wir aus derBreslauer Morgen-Zeitung" er- ehe», dieser Tage der Obcrschlesische berg- und hüttenmännische Verein. Ueber die Einrichtung der Kleophasgrube wurde nicht ein Wort des Tadels ausgesprochen: dagegen wurde von der zahl- reich besuchten Versammlung eine Resolution gefaßt: 1. daß die «stehenden gesetzlichen Vorschriften für den Bergbau nicht mehr ausreichend sind, und 2. daß dahin gewirkt werden müsse, eine Einrichtung in den Gruben zu treffen, die es ermöglicht, sich nach Außen hin zu ver- ständigen. Diese Resolution ist so ziemlich gleichbedeutend mit einer Anklage auf Fahrlässigke.it gegen das gesammte Grubenwesen. Denn was jetzt gefordert wird, nachdem das Unglück geschehen, wäre längst vorgesehen worden, wenn die Gesetzgebung und Verwaltung auf der Höhe der Zeit und Ihrer Pflicht gestanden hätten. - Zur Naturgeschichte der industriellen Kartelle liefert eine gestern in Berlin   stattgefundene Gerichts- Verhandlung sehr werthvolles Material: Wegen Betruges und Beihilfe dazu hatten sich der Kauf- mann Karl H. und der Spediteur Julius K. zu verantworten. Sechs deutsche Glasfabriken haben ein Kartell gebildet und eine gemeinsame Geschäftsstelle in Köln   a. Rh. eingerichtet, wo alle für daSJnlandbe- stimmtenAufträge erledigt werden. Es soll dadurch ein einheitlicher Preis erzielt und dem außerdeutschen Weltmarkt die Spitze geboten werden. Schließt eine der sechs Fabriken zu einem billigeren Preise ab, als zwischen den Ringbildenden vereinbart worden ist, so soll der betreffende Inhaber in eine bedeutende Konventionalstrafe versallen. Diese Preise gelten indessen nur sür inländische Geschäfte, b e i Lieserungen nach dem Ausland ist keine der Fabriken an bestimmte Preise gebunden. Da nun die Preise für da? Ausland etwa 30 v. H. niedriger sind, als für das Inland, weil die Empfänger Zoll zu entrichten haben, so versuchen in ländisch eHändler häufig auf Uni wegen Glas zu den billigeren Auslandspreisen zu erlangen. Im März v. I. erhielt der Angeklagte K. von dem Agenten Head in London   die Anzeige, daß ihm demnächst zwei Eisenbahnwagen Spiegelglas zur Weiterbeförderung mach Ostasien   zugehen würden. Erwürbe dem Spediteur noch anzeigen, mit welchem Dampfer das Gut befördert werden solle. Wenige Tage nachdem die Waare ein- getroffen war, erhielt K. von seinem englischen Auftraggeber die Anweisung, die Glasladung an die Adresse des Mitaugeklagieu H. nach Berlin   zu spediren. K. führte den Auftrag aus. Der Angeklagte H. kam auf diese Weise in den Besitz eines Postens Glases sür einen um etwa 4000 M. niedrigeren Preis, als wenn er direkt bei dem Bureau der Vereinigten Glasfabriken" in Köln   die Be- st e ll u n g gemacht hätte. Die Anklage nimmt nun an, daß H. mit dem Engländer Head gemeinsame Sache gemacht, um die Glasfabriken zu hintergehen. Head habe die Bestellung angeblich für die Ausfuhr machen und dem Spediteur überweisen lassen müssen, der dann die Waare nach Berlin   anstatt überseeisch spediren mußte. ES wird ferner angenomnien, daß der Spediteur von der gegen die Glasfabriken begangenen Täuschung unierrichtet war, zumal ihm von der Geschäftsstelle in Köln  , wo man Verdacht geschöpft hatte, der bestimmte Auftrag ertheilt worden war, das Gut nur überseeisch zu spediren. Beide Angeklagten bestritten ihre Schuld. Sie wollten sich lediglich in den gesetzmäßigen Bahnen des kaufmännischen Verkehrs bewegt haben. Der Angeklagte H. be­hauptete, daß der Engländer ihm ohne sein Zuthun»inen Besuch gemacht und ihm Spiegelglas zu einem Preise an- geboten habe, der allerdings niedriger sei als der der Rheinischen Glasfabriken, er habe aber zuerst geglaubt, daß es sich um belgisches Glas handle. Erst durch die Nachricht von dem Spediteur habe er erfahren, daß er deutsches Erzeugniß erhielt. Die Preise des Kartells seien übrigens übertrieben hoch und man könne es doch einem Kaufmanne nicht verdenken, wenn er auf reellem Wege so günstig wie möglich einkaufe. Die Vereinigung der sechs Fabrikenniogeln" übrigens selb st. keine der Fabriken halte die vorgeschriebenen Preise fest, sondern diese wurden nur auf dem Papier innegehalten. Wenn alles erledigt sei, schicke die Fabrik ihrem Kunden einen Theil seiner Zahlung zurück. Von diesen geheimen" Abmachungen könne er viele Beispiele anführen. Aus der Verlesung derAussagen der kommiffarisch vernommenenZeugen ging hervor, daß die letzte Behauptung des Angeklagten von dem Aufsichtsrath derBereinigten Glasfabriken" bestätigt wurde. Der Mitangeklagte K. erklärte, daß er gar kein Jntereffe daran gehabt habe, irgend eine unredliche Hand- lung des H. zu unterstützen. Der Engländer Head sei sein Auftraggeber gewesen und er hätte einfach dessen Anordnung befolgen müssen, die Waare nach Berlin   anstatt nach anderswo zu schicken. Staatsanwalt Oppermann meinte, daß die Verhandlung eine lehrreiche Illustration zum Kapitel deS unlauteren Wettbewerbes gegeben habe. Der Verdacht, daß die Angeklagten in Gemeinschaft mit dem Engländer Head ein Manöver ausgeführt hatten, das zweifellos als Betrug auszufassen sei. obgleich man die Geschädigten nicht bedauern könne, besiehe fort, ohne den Engländer sei aber ein Beweis nicht zu erbringen und er müffe deshalb wegen nicht genügender Aufklärung die Freisprechung beantragen. In diesem Sinne erkannte der Gerichtshof. Der Segen der so gerühinten Politik zum Schutze der nationalen Arbeit" ist so recht deutlich aus dieser Gerichts- Verhandlung zu ersehen. Der Landmann wird bei seinen Ein- käufen übervortheilt, dem ausländischen Kunden liefert man die Waaren um öOpCt. billiger wie dem heimischen Kunden. Zur Charakteristik des Herrn Wehlan wird unS folgendes mitgetheilt:Es mag im Jahre 1886 gewesen ein, als Herr Wehlan in Koltbus, wo er vor Jahren das Gymnasium besucht hatte, als Referendar wieder auftauchte. Seme früheren Schulfreunde erkannten ihn natürlich wieder und wollten ihn freundlich begrüßen und mit ihm Erinnerungen aus- tauschen. Er aber wies sie kühl ab, er kenne sie nicht, sei nie in Kotlbus gewesen, das müsse ein anderer Wehlan sein:c. ic. Am liebsten verkehrte er, gemäß seinem schneidigen Wesen, mit Lieutenants. Später hat er denn doch zugeben müssen, daß er dieser andere Wehlan sei, aber er entschuldigte sein Verhalten damit, daß er nicht anders handeln könne, seine einfache Herkunft, seine Ar- niuth, seine ungebildeten Ellern, das alles würde ihn doch zu sehr in einem Fortkommen stören. Freilich sind oder waren seine Eltern einfache Bauern, die mühsam von dem Erttage ihrer kleinen Wirthschast lebten und sich's haben sauer genug werden lassen, ihren Herrn Sohn studiren zu lassen. Seine Mutter saß oft genug auf dem Wochenmarkt und hielt ihr Gemüse feil. Zum Dank dafür verleugnete der liebevolle Sohn re und schämte sich feiner Eltern. Wer solche Gesinnungen gegen seine Eltern hegt, wer es über sich gewinnt und ihnen die Schmach bereitet, sie zu verleugnen, der wird freilich auch mit armen wehrlosen Negern kein Erbarmen haben, eben weil er kein Herz hat, der wird kein Bedenken tragen, sie blutig zu schlagen. ihnen die Hälse abschneiden zu lassen und ihneneins aus den Kopp" zu geben." Prcnzlan, 19. März. Bei der heutigen Landtags- Ersatzwahl im Wahlkreise Prenzlau  -Augermünde an stelle des verstorbenen Abgeordneten Laudgerichtsrath Alisch wurde Hauptritterschafts-Direklor Kammerherr v. Arnim-Züsedom(k.) einstimmig gewählt. In Gnesen   vcrurtheilte ein Kriegsgericht den U n t e r- f f i z i e r und Regimentsschreiber B a r g e l vom Ins.- Reg. Nr. 49, der nach Unterschlagung amtlicher Gelder flüchtig ge- worden war, in Kiel   sich jedoch der Militärbehörde freiwillig gestellt halte, zu e i n e m I a h r F e st u n g, Degradation und Versetzung in die zweite Klasse des Soldalenstandes. Bargel wurde sosorl zur Verbüßuug seiner Strafe nach Spandau   ab- geführt. Köln  . Ueber einen kaum glaublichen Vorgang im Stadt- verordnelen-Kollegium Kölns   berichtet dieRheinische Zeitung  ": Es war von der Verwaltung der Borschlag gemacht worden, 100 000 Mark aus den Ueberschüsfen der Sparkasse für Volks- ch u l b a u t e n zu verwenden. Bei der Abstimmung wurde die Summe jedoch, ohne daß die Herren Stadtväter es merkten,