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Nr. 169 47. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Die Schiebung mit Biesdorf .

Zeuge von Siemens über die Vorgeschichte des Kaufs.

Vor dem Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Mißwirtschaft| tommen sei. Beide Stellen hätten von ihm die Bacht verlangt. in der Berliner Stadtverwaltung wurde am Mittwoch als Zeuge Später habe er an die Stadtgüter G. m. b. H. zahlen müssen. Herr von Siemens( ein Neffe von Karl Friedrich von Siemens) über den Ankauf des Gutes Biesdorf von seiten der Stadt Berlin vernommen. Dabei drehte es sich hauptsächlich um die Frage, ob der in der Dienstagsigung erörterte Kaufvertrag mit der Gemert­schaft Hildegard nur ein Schein vertrag gewesen ist, um einen höheren Kaufpreis von der Stadt Berlin zu erzielen.

Zeuge von Siemens erklärte dazu, daß er und seine Schwefter das Gut Biesdorf geerbt haben, es aber abstoßen wollten.

Es seien deshalb zunächst Berhandlungen mit der Stadt Berlin geführt worden, die aber gescheitert sind.

Später sei er dann durch einen Bekannten seines Schwagers, einen Rittmeister Freiherr von 3obel, mit Waltting bekannt gemacht worden, hinter dem wieder ein mystischer Ameri taner als Räufer stehen sollte. Dann aber sei als Inter essent die Stadt Berlin genannt worden und man habe mit Waltting einen Preis von 3,5 Millionen vereinbart mit der Abmachung, daß er mit dem Ueberpreis machen könne was er wolle. Auf den Hinweis, daß sich frühere Ber­handlungen mit der Stadt zerschlagen hätten,

habe man ihm gegenüber durchbliden laffen, daß er augen­fcheinlich zu dämlich sei, mit der Stadt Berlin ins Geschäft zu tommen.

Als sich die Verhandlungen in die Länge zogen, habe Baltfing erklärt, daß er jegt Kapitalisten an der Hand habe, daß die Gewerf schaft Hildegard faufen wolle und daß das Geld in bar gezahlt wird. Als zahlungsträftiger Repräsentant der Gewerkschaft Hildegard trat dann der Kaufmann Steidel auf. Der Verkauf ist dann perfett geworden, nachdem, wie von Siemens erklärt, irgendeine Stelle, wahrscheinlich die Stadt Berlin , die Genehmigung dazu erteilt hatte. ( Im weiteren Verlauf der Sigung wird durch einen Regierungsver treter festgestellt, daß beim Berkauf von Grundstücken, die zu Sied­lungszwecken benutzt werden sollen, das Kulturamt Barnim das Bor­

faufsrecht hat.)

Auf eine Frage des Abg. Harnisch( S03.), ob die Gewerkschaft Hildegard ursprünglich habe siebeln wollen, erklärt der Zeuge, daß tha das nicht interessiert hat. Er habe unter allen Umständen ver Laufen wollen.

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Zu dem Ankauf von Reu- Kladow wird Oberbürger­meiffer Böß darüber vernonimen, ob von der früheren Besizerin Frau von Brandes non dem Erlös 100 000 m. für den Festspiel fonds des Oberbürgermeisters abgezweigt sind. Nach einem in den Aften befindlichen Schreiben vom November 1928 hat Stadtrat Busch die Verkäuferin daran erinnert, daß sie sich bereit erfiärt habe, diese Summe zu einem solchen Zweck zur Verfügung zu stellen. Ober bürgermeister Böß wird danach gefragt, ob er tatsächlich einen Druck auf die Verkäuferin von Neu- Kladow ausgeübt hat.

Oberbürgermeister Dr. Böß erklärt dazu, daß ihm von einem folchen Brief des Stadtrats Busch nichts bekannt ist. Ganz generell hbe er Busch gebeten, bei größeren Geschäften zu fragen, ob die Berkäufer etwas spenden wollen für den Festspielfonds. In diesem Falle hätte die Verkäuferin aber an den Fonds nichts gezahlt. Bei dem Festspielfonds 1929 habe es sich um Zuschüsse für die Festspiele gehandelt, die nicht von der Stadt veranstaltet wurden, aber für die|

Donnerstag, 10. April 1930

verschiedene Leute Gelder gaben. Früher habe es ähnliche Fonds für Kunst- und Wohlfahrtszwecke gegeben.

Der nächste Zeuge, Bürgermeister Stritte- Spandau äußert sich über die Differenzen, die aus Anlaß des Anfaufs Neu- Kladows zwischen Spandau und dem Zentralmagistrat entstanden sind. Span­bau habe die Absicht gehabt, nur einen wertvollen Teil von Neu­Kladom zu erwerben. Das habe Busch abgelehnt und zur Ueber­raschung mitgeteilt, daß er wegen Anfauf des ganzen Gutes schon seit einem Jahr verhandele. Die Proteste wegen der Umgebung Spandaus haben aber nicht geholfen. Ihm sei der Preis von 2,50 m. pro Quadratmeter zu hoch erschienen.

Bum Schluß wird noch einmal Oberbürgermeister Böß, und zwar über Ankauf des Rittergutes Marienfelde ver­nommen. Da sich in den Aften eine Berfügung von Böß an Stadt­rat Busch befindet, daß dieser sich vor weiteren Verhandlungen mit dem Gutsbefizer Repert erst mit ihm in Verbindung setzen solle, vermutet der Berichterstatter, daß auch hier Böß wieder auf den Verkäufer zugunsten einer Spende für den Festspielfonds habe ein wirfen wollen.

Böß erklärt dazu, daß sich Kiepert und Frau sowohl für die städtische Jugendpflege als auch für die Festspiele intereffiert hätten und freiwillig für beide Fonds 100 000 m. zur Verfügung gestellt haben.

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Dazu sollen noch weiter Kiepert und Busch gehört werden. Die nächste Sigung des Untersuchungsausschusses findet am Donnerstag 10 Uhr statt.

Buchrucker enthüllt.

Deutschnationaler Putschismus und umfall im Jahre 1923.

Als Hugenberg noch nicht den großen Umfall vollzogen hatte, spielte man in seinen Kreisen mit dem Schlagwort 1923". Man phantasierte vom fommenden neuen Rechts putsch, und es gab sogar Leute, die das ernst nahmen. Diefe Leute sind nun über Hugenbergs Umfall entrüstet. Zu ihnen gehört Major Buchruder. Er padt in der Straßerfchen Zeitung Der nationale Sozialist" aus. Er beschuldigt die Deutschnationalen, daß sie heute genau so schmählich versagt hätten wie 1923.

Was war 1923? Darüber erzählt Buchruder: In den Jahren 1922 und 1923 habe ich in der Provinz Branden burg gemeinsam mit der Reichsmehr eine heimliche Heeresverstärtung vorbereitet. Die neue Truppe, die sich selbst Schwarze Reichswehr nannte, bestand aus Stäm men, die in Reichswehrtafernen lagen, und dem im Lande befind lichen Beurlaubtenstande, der abteilungsweise nach und nach bei den Stämmen ausgebildet wurde. Die Schwarze Reichswehr erreichte im September 1923 die Stärte von etwa 18000 Mann. Im September 1923 wurde es ganz klar, daß der paffive Ruhr­widerstand vor dem Zusammenbruch stand.

In diefer Lage wollte ich die Reichsregierung zwingen, die im Reiche vorbereitete Heeresverstärkung durchzuführen.

Als es aus Jahlen ging, hätte Steidel fein Geld gehabt. Ju feinem Erstaunen habe er fefiftellen müssen, daß man mit dem Saufvertrag herumgelaufen sei, um darauf das Geld zu pumpen, mit dem man ihn bezahlen wollte. Dann eines Tages sei er von der Discontogesellschaft angerufen worden, ob er für den Betrag von 4 Millionen gut stehen wolle. Schließlich find 200 000 Mart angezahlt worden. Dann aber feien bei den vereinbarten 3ahlungen weitere Stodungen aufgetreten und es mußte immer wieder neu verhandelt werden. Die Behauptungen der Zeugen Steibel und Waltfing, daß er bei diesen Berhandlungen den Kaufpreis immer höher geschraubt habe, feien falsch. Es habe sich lediglich um die Zahlung von Reugeld gehandelt, das vorgesehen war für den Fall, daß die Behlungen nicht pünktlich innegehelten werden. Danit fet wieder ein Justiarat Palm als Bevotumacht'ater der Ge­swertschaft Hildegard aufgetreten, der mit allen möglichen Stellen verhandelt hat und der schließlich auch mit der Stadt Berlin in Berbindung tam. Nach dessen Befundungen wollte Berlin von der Gwertschaft Hildegard kaufen, wenn sie erst in zwei Jahren zu zahlen brauche. Statt dessen würde aber die Svartasse ein Darlehnlich von 4 Millionen geben und davon sollte er 3 Millionen erhalten. Danach fei es ihm völiia flar, daß die Stadt Berlin über die Vorgänge genau unterrichtet gewesen ist, und es hätte von der Stadt Berlin nur eines Anstoßes bedurft, um den Verkauf zwischen ihm und der Stadt direkt zustande zu bringen. Er sei in der Lage gewesen, den Vertrag mit der Gewerkschaft Hilde gard sofort zu lösen, da diese ja mit den Zahlungen dauernd im Rückstand war. Er seinerseits habe dazu keine Veranlassung gehabt; cinmal wollte er nicht unfair der Gewerkschaft Hildegard gegenüber handeln, dann aber hätte er befürchten müssen, daß ihn diese wegen des entgangenen Verdienstes schadenersahpflichtig machte.

Herr von Siemens befundet dann noch, dak er wegen der Rest­forderung von 1,1 Millionen die Gewerkschaft Hildegard habe verklagen müssen. ( Davon haben die Zeugen Waltting und Steidel am Dienstag dem Ausschuß teine Mitteilung gemacht!) Der endgültige Kaufvertrag lautet auf 4,65 Millionen. Die bei der Stadt Berlin eingetragene Restfo- derung von 1,1 millonen hat er dann an eine Genfer Bant verfauft, und zwar für 1 Million. Als Kuriofum erwähnt der Zeuge, dah er und sein Schwager dafür die selbstschuldnerische Bürgschaft haben übernehmen müffen. Die Schweizer Bank habe also schon vor dem Schlamassel" in Berlin zu der Stadt weniger Rutrauen gehabt als zu zwei Brivatleuten, vielleicht deshalb, weil diese nicht vor­bestraft sind. Er hätte diese Bürgschaft auch geleistet, denn mit ihm fei es famiefo Matthäi am letzten" und was hinterher Lomme, fei

thm eaal

Shließlich erklärt der Zeuge noch, daß Waltting auch von ihm eine Provision von 10000 art erhalten hat, weil er fo gefchmitt habe. Daß Waltting aber sein besonderes Ver­trauen genoffen habe, bestreitet er ganz entschieden.

Nach dieser Aussage fordert Abg. Dr. Deerberg( Dnafl.) mit großer Entschiedenheit die Bereidigung auch dieses Reugen. Er stehe unter dem Eindrud, daß die gestern vereidigten Zeugen Waltting und Steidel in vielen Punkten falsche Aussagen gemacht haben.

Es fei Sache der Staatsanwaltschaft, fich nunmehr mit den ver­schiedenen unter Eid gemachten Aussagen zu beschäftigen. Hierauf fagt als nächster Zeuge Direffor Mattern von der Siemensschen Vermögensverwaltung aus und schildert nach den Aften im einzelnen die Vorgänge. Waltting sei am Anfang der Berhandlungen sehr großspurig aufgetreten, aber auch er habe zu einem solchen Typ" fein Vertrauen gehabt.

In nichtöffentlicher Sikung beschl'ekt der Ausschuß die Bereidis gung der beiden Reugen. Beuge von Siemens lehnt es ab, den Eid in der religiösen Form zu leisten. Er schwört ebenso wie der Zeuge Mattern in der bürgerlichen Form.

Der Ausschuß beginnt hierauf die Erörterung des

Ankaufs des Rittergutes Brig.

Jeuge Amtsrat Edelt vom Zentralmagistrat soll darüber Aus­tunft geben, daß ein Raufgeld von 2020 000 mart nach den Atten gezahlt werden sollte, während der Kaufsched nur über 2 Millionen lautet. Da sich der Reuge auf diese Dinge nicht mehr befinnen fann, wird er vom Ausschuß beauftragt, bei der Stadthauptfalse festzu stellen, ob die Berfäufer von Brig den 3meimillionensched eingelöst haben, da in biesem Falle unflar bleibt, wo die 20 000 m. ge­blieben find.

Der Zeuge Mattheus als Bächter von Brig bestätigt, daß es nach llebernahm des Gutes zu Zuständigkeitsstreitiateiten zwischen dem Grundstüdsamt Reutölln und der Stadtgüter G. m. b. 5. ge

Die für meinen Plan erforderlichen Geldmittel betam ich zu meiner freien Verfügung.. Offiziere und Mann­schaften der Schwarzen Reichswehr stammten zum großen Teil aus dem Heimatbunde der Provinz Brandenburg , der zwar vom preußischen Innenminister verboten war, aber heim­weiter bestand und mit der Reichswehr Hand in and arbeitete. Der Heimatbund stand unter ausschlag gebendem Einfluß, des Großgrundbesiges und entsprach dem Landbunde, war aber organisationsmäßig von ihm getrennt. Die oberen Führer waren sämtlich, die unteren fast sämtlich mit glieder der Deutschnationalen Partei.

Die Kreisleitungen des Heimatbundes waren die Bezirks­tommandos, mit deren Hilfe die Truppen der Schwarzen Reichs­mehr einberufen wurden.

achter" liest. Dort bekennt sich Hitler in einem endlosen Artitel zu Hugenberg und schneidet die wilden Angriffe der nationalsozialistischen Presse gegen Hugenberg mit folgen­der Erklärung ab:

Ich halte es immer für zwedmäßiger, mit Berbündeten als gegen Berbündete zu fämpfen. Auch im inner­politischen Kampf werde ich jede Hand ergreifen, die fich mir zur Durchführung eines notwendigen Rampfes entgegenstreckt. Das gait für die Vergangenheit und gilt auch für die Zukunft."

Das bedeutet, daß Hitler Hugenberg Rückendeckung für diesen Umfall und für den nächsten gibt!

Der neue Ülih- Prozeß.

Berufungsverhandlung gegen den Volksbundführer. Kattowitz , 9. April.

Unter großem Andrang vertreten fird von ausländischen Blättern der Manchester Guardian", die Neue Zürcher Zeitung und das Journal de Genève" begann die Berufungsverhandlung im Prozeß gegen den Beiter des Deutschen Volksbundes, D.to Utig, der am 26. Juli n. J. wegen:

Beihilfe zur Entziehung vom Militärdienst

zu 5 Monaten Gefängnis mit einer zweijährigen Bewährungs­frist unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt worden mar. Richter find Dr. Zehenter als Borsigender mit den Belsizern Leffer und Grymacz. Die Antiage vertritt Profurater Leman­dowski; der Angeklagte hat Dr. Bai als Rechtsbestand. Der Ver­handlung wohnt auch der englische Parlamentarier Oberst Ma­lone bei. Der vorgeladene preußische Oberregierungsrat Graf Matuschla- Oppeln ist infolge einer Operation nicht reisefähig und daher nicht erschienen.

Es wurde bekanntgegeben, daß das Appellationsgericht die Be­rufungen des Staatsanwalts wie der Verteid gung für gemüsend begründet anerkannte und den Antrag des Verteidigers auf 3rd­meifung der staatanwaltschaftlichen Berufung abgelehnt hat. Dr

Einige von den Heimatbundführern hatten Führerstellen in der Angeklagte erflärte daß er die Bescheinigung für Baludja, Schwarzen Reichswehr .

Ich wollte das Regierungsviertel und andere wichtige Punkte Berlins besetzen, die Neichsleitung festnehmen und zwingen, den Befehl zur Durchführung der im Reiche vorbereiteten Heeresverstärkung zu geben. Hierzu berief ich von Mitte September 1923 an allmählich im ganzen 6000 Mann der Schwarzen Reichswehr ein. Der Schlag sollte in der Nacht vom 29. zum 30. Septem übrigen 12000 Mann aufgestellt werden. Alles war bis in ber erfolgen, in derselben Nacht sollten mit einem Male bie die Einzelheiten genau vorbereitet, besonders die Besetzung des Regierungsviertels. Ich stand in Fühlung mit Verbänden im Reiche, die ihre Truppen aufstellen wollten, sobald der Schlag in Berlin ausgeführt war. Der Dbmann des Heimatbundes hatte Plan und Ausführung gebilligt.

Die deutschnationalen Fraktionen des Reichstages und des Landtages bildeten einen gemeinsamen Aus. schuß, der durch je einen Reichstags- und Landtags. abgeordneten mit mir in Verbindung trat.

Unter den Heimatbund- Führern entstand eine Angst, die im Laufe der Tage größer und größer wurde und schließlich gelang es ihnen, den Obmann zu bestimmen, daß er am Morgen des 27. September 1923 mir fagte, das Unternehmen müffe 27. September 1923 mir fagte, das Unternehmen müsse aufgegben werden.

Ohne den Heimatbund war die Durchführung des Unternehmens nicht möglich. Ich mußte alfo das Unternehmen aufgeben. Das war besonders deshalb schmierig, weil die fanatischen Truppen der Schwarzen Reichswehr durchaus( os hlagen wollten und ihrer Entlaffung wider strebten. Was nun noch erfolgte, geschah lediglich, um diese Entlassung durchzuführen; der jogenannte Süstriner Butich vom 1. Oktober 1923 war ein Scheinunternehmen, das nur diesem Zweck

diente.

Ich möchte hier nur noch die Ueberzeugung aussprechen, daß die Reichswehr mitgetan häfte oder uns hätte gewähren laffen, wenn der Heimatbund bei der Stange geblieben wäre. Daran fann feine nachträgliche Erklärung etwas ändern. Nich allem Borgefallenen wiegen Reichswehrdementis nicht schwer Das gut vorbereitete Unternehmen ist am 27. September 1923 an der deutsch nationalen Angst gescheitert

Die Enttäuschung des Herrn Buchruder wird noch größer merden, menn er den neuesten 251tischen Beob

die den Gegenstand der Anklage bildet, niemals gefchrieben habe, sich im übrigen aber auf seine Ausführungen in der ersten In­stanz beziehe. Auf Befragen fagte der Angeflagte, es fei feiner Ansicht nach nicht ausgeschlossen, daß auch das Bapier des Doku­ments in Sachen Balucha nicht echt sei. Auf Befragen des Ber­teidigers gab der Angeflaate noch eine ausführliche Darstellung feiner Stellungnahme zur Einführung der allgemeinen Wehrpfächt in Oftoberschlesien und betonte, daß

in einem demokratischen Staat die Wehrpflicht seiner Ansicht nach eine der Hauptaufgaben der männlichen Jugend darfielle, und daß er außerdem für die allgemeine Wehrpflicht in Oftober

schleften deshalb eingetreten sei, damit die Minderheltenjugend von

vornherein sich an die allgemeinen Staatspflichten pewöhne,

Die Bernehmung des ersten Beugen, des Kapitans Cnchon, ergab gegenüber der vorigen Untersuchung einige mefentsche Unter schiebe Der Zeuge bielt im allgemeinen feine damalige sage aufrecht, fügte aber hinzu, daß der Chauffeur Primus Korre spondenzen, die an den Boltsbund und das deutsche Generol'onfulat gerichtet waren, der Geheim polizei perichafft hat und zwar, indem er sie vor Zustellung an die Adresfaten der Abteilung 2 des Polizeipräsidiums brachte. Hierbei seien auch öfter Briefe von dieser Abteilung geöffnet worden, um an d'e Dokumente heranzu fommen. Der Reuge gab zwar zu, daß er einige Male bei der Be­arbeitung der Dokumente zugegen gewefen fei, er

äußerte sich aber nicht darüber, wie die Bearbeitung vor fich ging,

und alle Versuche des Borsitzenden, Auftlärung zu erlangen, fchei. terten an den ausweichenden Antworten des Zeugen, der noch ertlärte das Originaldokument Bialucha habe er selbst nicht ge­sehen. Bemerkenswert war, daß der Beuge fein Aussagen in der ersten Instanz betr. den Grenzübertritt mittels Mitgliederausmeises des Bolfsbundes dahin einschränkte, daß er damit mir die Ueher.

schreitung der Abstimmungsgrenze gemeint habe, nachdem die Be treffenden vorher mit der regulären Grenzferte die deutsch­polnische Grenze überschritten hätten. Auch für die angeblich staats­

feindliche Berinfluffung der Satt. 3tg." durch den Ungefla en

verwies der Reuge lediglich auf das von ihm in erster 3nitans über­reichte Schreiben des Af A. Bundes, er fonnte im übrigen aber nichts dafür anführen, daß der Angeklagte die Katt ta in ftaatsfeindlichem Sinne beinflußt hätte Weiterhin erf'ärte der Beuge auf Befragen der Verteidigung, daß er in erster Inftig be hauptet habe, die Unterschrift des Angeflanten auf dem infriminier. ten Artikel fei echt nur damit weil er Gelegenheit gehabt hätte, Die Unterschriften des Angeklagten während der Berhan luna zum Bergleich heranzuziehen; andere Unterschriften des Angeklagten hätte er vorher nicht gekannt. Der Rouge: fonnt auch nicht zugeben, nb die dem Gericht vorragende photographische Blotte, die in eriter Instanz nicht vorlag, die Aufnahme des Originalbofuments ober mur eine Photographie biefes Dokuments fei.