Hunderttausende im Volte. Die Erlasse des Herzogs zu Sachsen , des Feldmarschalls v. Manteuffel und des jezigen Kaisers beweisen, daß es Mißhandlungen in der Armee giebt.
-Wegen unbefugter Titelführung" wurde vom Schöffen- I nur die Raffenärzte, Borsigenden der Krankenkassen und event. gericht in Nürnberg Genoffe Martin Segis zu 5 Mart noch die Obermeister der Innungen der betr. Branchen befragt Geldstrafe verurtheilt. Es handelt sich um das von Eegit geworden. Das Resultat dieser Enquete fann nur ein unzuläng Herr v. Stumm hat es festgenagelt, daß wir den Diebstahl leitete Arbeitersekretariat, das er ,, Arbeitersekretariat der Stadt liches sein. Da es nun der Gewerbe- Inspektion sicherlich daran vertheidigt hätten. Warten Sie doch erst das Urtheil der höchsten Nürnberg " genannt hatte. Durch diese Bezeichnung soll der An- gelegen ist, eine auch den wirklich bestehenden Verhältnissen ent Instanz ab. Die Juristen sind im Zweifel, ob die Wegnahme schein erweckt worden sein, es handle sich um eine von der sprechende Schilderung in ihrem Bericht zu geben, so würden wir es rathsam halten, die Arbeiter der Branchen selbst zu eines werthlosen Stück Papiers ein Diebstahl ist. Ein Ürtheil, Stadtgemeinde geschaffene Institution. welches dafür 6 Monate Gefängniß ausspricht, ist nur möglich, befragen und zu diesem Zwecke mit den Vertrauensmännern und Vorständen dieser einzelnen Branchenorganisationen in Verbindung wenn es vom politischen Haß eingegeben wird.( Präsident v. Buol rügt diese Wendung.) Die sittliche Entrüstung seitens zu treten. Hoffentlich ist noch Zeit dazu. der Parteien, welche die Schurkerei des Herrn v. Hammerstein vertheidigt hatten, ist zum Lachen.( Präsident v. Buol ruft den Redner zur Ordnung.)
Die Bewegung
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in der Konfektions- Industrie. Aus Schlesien berichtet die Berliner Korrespondenz": In In durch Pflege des Handarbeits- Unterrichtes im AnZu der Erklärung des Schneidermeisters Gustav den schlesischen Handweberbezirken ist man seit Jahren bemüht, Manthey wird uns von unterrichteter Seite auf grund der vor dem Einigungsamte des Gewerbegerichts ge- schlusse an den Schulunterricht die Jugend für andere Be= fchäftigungen als die der Handweberei zu machten Feststellungen folgendes mitgetheilt:
Major Gäde kommt darauf zurück, daß der Abg. Bebel bei der zweiten Lesung des Etats ausgeführt hat, daß die bestraften Reservisten kurz vor dem Amnestie- Erlaß noch zur Abbüßung ihrer Strafen aufgefordert wurden, damit ihnen die Gnade vorenthalten würde. Der Bericht über diesen Borfall lautet, daß am 5. Januar die Strafverfügungen so weit vorbereitet waren, daß die Strafen vom 15. Januar ab verbüßt werden konnten. Die Mehrzahl der Mannschaften hatte von der Amnestie noch Vortheil. Wollte man ihnen diese Gnade entziehen, dann hätte man die Leute erst nach dem Amnestie- Erlaß heranzuziehen brauchen. Ein besonderer Fall war von Herrn Bebel angeführt worden; einem Reservisten soll ein Strafe aufschub nicht gestattet worden sein, trotzdem seine Frau ihrer Entbindung entgegenfah. Es wurde ermittelt, daß die Frau erst lange nachher, am 5. Februar, entbunden wurde.( Große Heiterkeit.) Abg. Liebknecht( Soz.): Ich habe nicht den Diebstahl vertheidigt, sondern nur die drei Leute, welche des Diebstahls bezichtigt worden, find, weil sie ein werthlofes Stück Papier fich angeeignet haben. Kein Mensch denkt daran, daß so etwas ge: fohlen werden kann. Verwahrung muß ich dagegen einlegen, als ob diese drei Männer durch Geldversprechungen vom Vorwärts" verführt seien. Die Aktenstücke gehen uns ohne Aussicht auf Belohnung. Der Vorwärts" hat sie veröffentlicht in gutem Glauben und im öffentlichen Interesse und im Interesse der öffentlichen Moral( Lachen rechts) und er wird fortfahren, die Namen der Verbrecher an den Schandpfahl zu nageln.( Unruhe rechts.)
zit
Der Rest des Etats wird nach unerheblicher Debatte und nach einer Heihe persönlicher Bemerkungen der Abg. v. Stumm, Bebel, Megger und Liebermann v. Sonnenberg genehmigt. Gegen 63/4 Uhr wird die weitere Berathung des Etats bis Dienstag 1 Uhr vertagt. Außerdem steht die zweite und
" Für eine Hose, zu deren Anfertigung mindestens 1/2 bis gewinnen und damit die Anfänge lohnender Gewerbe in den 2 Stunden von einer geübten Handnäherin gebraucht werden, schlesischen Dörfern allmälig vorzubereiten. Zu dem Zwecke sind zahlte Manthey vor dem Streit 12, 14, 15, auch 16 Pf. Den im Kreise Neurode Handarbeitsschulen errichtet, die eine erfreu nach dem Vergleich vom 19. Februar 1896 den Arbeiterinnen zu vom 24. bis 28. d. M. in den vom Minister der geistlichen, stehenden Lohnzuschlag hat er nicht in voller Höhe, sondern nur unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zur Verfügung ge 2 Pf. bewilligt. von Sein Verdienst an in Höhe
Gewerkschaftliches.
An die deutschen Stuckateure, Gipser und verwandten Berufsgenoffen!
Hosen ift vor dem Gewerbegericht, wie folgt, festgestellt Hon den ändern verfatusministeriums eine Ausstellung der worden. Er zahlt für diesen Artikel an Durchschnittslohn: von den Kindern verfertigten Kerbschnißarbeiten in Holz und für die Stepperin 20 Pf., für die Handnäherin 15 Pf., für den Linoleum. Bügler 5 P., im ganzen 40 Pfennig, und erhält dagegen 60 Pfennig, so daß ein Bruttoverdienst von 20 Pf., mithin bei Anfertigung von 350 Hosen pro Woche Von diesem Bruttoein solcher von 70 M. ihm verbleibt. gewinn von 70 M. pro Woche gehen an Unkosten ab für WerkAm 22. März wurde in einer öffentlichen Versammlung der stattmiethe pro Woche 4 M., Gas zum Bügeln 2 M., Beleuchtung 1,20 M., Abnutzung für Maschinen 1 M., Del und Nadeln Stuckateure Kölns einstimmig der Beschluß gefaßt, wegen Vers 0,15 M., Garn und Seide 0,50 M., Lohn für einen Laufburschen weigerung der Unterzeichnung des seit Jahren bestehenden 8 M., Krankenkassen- und Invalidenkassen- Beiträge 2,52 M., in und stillschweigend bezahlten Lohntarifs Mann für Mann Montag, Summa 19,37 M., oder rund 20 M. Es verbleibt mithin den 23. d. die Arbeit niederzulegen. Die Konjunktur ist sehr günstig nach Deckung aller Unkosten ein Nettoverdienst von und wenn kein Zuzug eintrifft, ist in spätestens 3-4 Tagen der Sieg mindestens 50 M. pro Woche, also 2600 m. per Jahr. vollständig errungen. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es Daß Manthey den vollen, durch den Vergleich festgestellten Lohn- uns mit Hilfe der auswärtigen Kollegen gelingen wird, in zuschlag von seinen Arbeitgebern nicht erhält, ist nur theil- turzer Zeit die Sache zu einem guten Abschluß zu bringen. Es werden weife wahr; wie aus Arbeitsbüchern der Firmen festgestellt weder Lohnerhöhungen noch Arbeitszeit- Verkürzung gefordert; ist, erhält er die volle Zulage. So weit die Vergleichs nur das seit Jahren Bestehende soll schriftlich anerkannt werden. von einzelnen Arbeitgebern nicht ein- Die Lohntommission der Studateure Kölns. bedingungen aber gehalten werden, macht sich Manthey einer Verlegung J. A.: Chr. Odeuthert, Eintrachtstr. 18. Dieser selben Bedingungen schuldig, wenn er für diesen Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruckt gebeten. Arbeitgeber weiter arbeitet. Für diese seine eigene Schuld darf An die Zimmerer Berlins ! er aber weder seine Arbeiter durch Abzug von Lohn verantwort Bei dem Zimmermeister Kohlmey, Alexanderstraße 1, 60 Mann lich machen, noch fich beklagen, wenn ihm etwa ein Ausfall am Verdienst erwächst. Jedenfalls ist die Angabe Manthey's, daß legten Montag jämmtliche 3immerer ebenso unrichtig, wie seine Behauptung, daß ihm vor dem Einigungsamte das Wort ent zogen worden sei.
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britte Lesung des Gesezentwurfs betreffend die Verwendung von ihm an einer Hose nur ein Verdienst von 8 Pfennigen verbleibe, die Arbeit nieder, der Unternehmer hatte von ihnen ge
Ueberschüssen zur Schuldentilgung zur Berathung.
Parlamentarisches.
Die Verminderung der Reichsanleihe erfolgt durch entsprechende Absetzung vom Anleihefoll. So weit geeignete Anleihefredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushalts- Etat Bestimmung ges troffen. Außerdem wird die Summe, welche gemäߧ 8 des Boll tarif- Gesetzes vom 15. Juli 1879 der Reichstaffe von dem Er trage der Zölle und der Tabakssteuer verbleibt, für das Etatsjahr 1895/96 behufs Verminderung der Reichsschuld 130 000 000 m. auf 143 000 000 m. erhöht.-
Partei- Nachrichten.
von
In Hall in Württemberg , wo das erstemal gewählt wurde, da das Gewerbegericht neu errichtet ist, siegten in der Klasse der Arbeitervertreter die 6 Kandidaten unserer Partei, und auch in der Klasse der Unternehmervertreter gelang es, einen Sozialdemokraten durchzubringen. Von den übrigen 5 Siten der Unternehmerklasse bekamen 3 die Demokraten.
Dies zur Steuer der Wahrheit."
ihm
fordert, Sonntags zu arbeiten. Dieser Aufforderung tamen nur 3 Mann nach. Am Montag verlangten nun die übrigen die Entlaffung der Sonntagsarbeiter. Der Unternehmer weigerte sich, worauf der Streit ausbrach.
Unsere Forderungen: Neunstundentag und 55 Pf. Minimal. Stundenlohn, find weiter anerkannt worden von den Baufirmen: J. 3obel, Rostockerstr. 18; Fröhlich, Schliemannstr. 18; E. Bull, Urbanfir. 103; Nölte, Fichteftr. 27; Edel, Rammlerstr. 17; Schulb, Rammlerstr. 12. Der Vertrauensmann.
hat das
wollen
"
der
Komitee ber
zu
Die Vorlage betreffend die überschüssigen Reichs. Einnahmen. Dem Reichstage ist heute folgender Entwurf eines Vor dem Einigungsamt des Gewerbegerichts erschienen Gefezes wegen Verwendung überschüssiger Reichs- Einnahmen zur gestern eine Anzahl Hosen- und Weftenarbeiterinnen, von denen Schuldentilgung zugegangen: eine angab, daß sie als Handnäherin auf Hosen, für die sie 60, Uebersteigen im Gtatsjahre 1896/97 die den Bundesstaaten 75 Pf. bis 1 M. pro Stück bekommt und von denen sie bis vier zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen an Zöllen, Tabats. Stück bei täglich 15-16stündiger Arbeitszeit fertig stellt, wöchent Ans Kottbus. Die Kommiffion der streifenden Zertil steuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben, lich etwa 16 m. verdient, wovon als Untoften abgehen: für sowie an Reichsstempelabgaben für Werthpapiere zc. die aufzu- Miethe 2,25, Licht 0,40, Garn 0,50, Krankenkasse 0,32 M. Die arbeiter hat an das Ministerium des Innern die Bitte bringenden Matrikularbeiträge, so ist die Hälfte des Ueberschusses Arbeiterin ist in der Werkstatt des Meisters von 8 Uhr morgens gerichtet, die für den Kottbuser Kreis zuständigen Behörden an zur Verminderung der Reichsschuld zurückzuhalten. Bei Ermittelung bis 9 Uhr abends thätig. Diese Arbeitszeit erfährt keine weisen zu wollen, in dem Lohnkampfe ein objettives zwischen den beiden des Unterschiedes zwischen dem zu leberweisungen verfügbaren Be wesentliche Unterbrechung, da die mitgebrachten Gßwaaren Ginigungsverfahren Nach Feierabend ar- arteien einzuleiten. trage und den Matrikularumlagen werden von den letzteren die so nebenbei eingenommen werden. von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden Aus- beitet sie dann noch oft bis 1 Uhr nachts zu Hause, um Auf die auch von der Vossischen Zeitung" erwähnte Er vier Hosen, die besonders sauber gearbeitet werden müssen, fertig flärung der Spinner Firma Engelmann u. gleichungsbeträge abgesetzt. Stephan zu befommen. Eine Westenarbeiterin erhält für das Stück 40 Streifenden sofort bis 45 Pf. und macht täglich bei elfstündiger Arbeitszeit vier bis eine Gegenerklärung veröffentlicht, worin es unter anderem fünf Stück, wodurch sie einen Wochenverdienst von 13-14 m. heißt: daß betreffende Spinner in der Erklärung unzutreffende erreicht. Da sie die durch den Streit festgesetzte Zulage nicht Angaben machten, ob auf Veranlassung von irgend welcher erhält, würde sich ihr Wochenverdienst durch dieselbe um 2,00 Seite, wir dahingestellt fein laffen. Durch 2,50 Mart bis erhöhen. der Auch betreffs anderen glaubwürdige Zeugen können wir nachweisen, daß über Arbeiterinnen wurde festgestellt, daß sie die Zulage theils/ Jahr lang von früh 6 Uhr bis abends 9 Uhr mit gar nicht, theils ungenügend erhalten. Alle Arbeiterinnen Abkürzung der üblichen Paufen auch von Frauen und erklärten sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten. Unter Fadenkindern gearbeitet wurde. Ja, es ist des öftern von den anderem war auch ein Zwischenmeister für Westen, der früher betr. Frauen und Kindern in betr. Fabrit genächtigt worden. ungelernter Arbeiter war, erschienen und jetzt für mehrere Kon- Auf den Lohn der Spinner zurückzukommen, erklären( wir, daß feftionsfirmen arbeitet. Obgleich er von den meisten Firmen derselbe sich auf 20 Pf. pro Stunde im Durchschnitt beläuft. den Zuschlag von 121/2 pet. erhält, sträubt er sich entschieden, wenn jetzt die Spinner die Erklärung loslassen, so muß seinen Arbeiterinnen eine Lohnzulage zu gewähren, und bethun." Bei der Gewerbegerichtswahl in Ernst that in hauptet, er sei dazu nicht im stande, da er sonst lieber seine och jedem klar sein, daß sie das nicht aus eigener Initiative aufgeben würde. Er wird Sachsen wurden in der Klasse der Arbeitervertreter die Kan- Werkstatt darauf auf- Auf diese Gegenerklärung haben sich die Spinner der in Rede didaten unserer Partei einstimmig gewählt. Auch bei der merksam gemacht, daß, wenn er bei seiner Weigerung stehe.den Firma bis jetzt ausgefchwiegen. Gewerbegerichtswahl, die in Lichtenstein i. S. für den beharre, die Konfektionsfirmen veranlaßt würden, Am Sonntag wurde in Kottbus wieder eine von Taufenden 3. Bezirk des Gewerbegerichts der Amtshauptmannschaft teine Arbeit zu geben, was er ihm ja, da fein besuchte Versammlung abgehalten, wo der Vorsitzende des Textil Glauchau vorzunehmen war, fiegten unsere Genossen, und zwar Geschäft aufgeben wolle, nicht unangenehm sein werde. Zwei arbeiter- Verbandes, hübsch aus Berlin , das Referat hielt. erhielten sie sämmtliche Stimmen bis auf zwei. andere Zwischenmeister ließen sich in ähnlicher Weise aus. Einer Ueber die Stimmung unter den Ausständigen wird uns mitderselben wurde, als ihm vorgerechnet ward, wieviel er den getheilt: Die Masse beharrt ruhig und entschlossen auf ihren Arbeiterinnen zuzulegen habe, ziemlich erregt und erklärte: er Forderungen und erklärt, lieber Kottbus den Rücken kehren fei ein freier Mann und fein Sklave und ließe sich nicht vorin die Fabriken wollen, zu als bedingungslos schreiben, was er seinen Arbeiterinnen, die mit ihren Löhnen gehen. Viele Unverheirathete und auch Verheirathete sind, zufrieden seien, zu zahlen habe. Nach langen Verhandlungen das herrliche Wetter benugend, abgereift. Viele andere werden unterwirft er sich den Einigungsbedingungen, zeigt sich aber bei in den nächsten Tagen diesem Beispiel folgen. Wir bitten den statistischen Erhebungen sehr unzugänglich und verweigert die Genossen allerorts, den Rottbuser Ab. Polizeiliches, Gerichtliches 2c. schließlich die Angaben über seinen Wochenverdienst und die Unkosten. gereisten in ihrem Bemühen, Arbeit zu finden, Redakteur Hur Iemann in Halberstadt hat fürz- Herr Löwenstein von der Firma Brock u. Löwenstein behilflich zu sein! lich das dortige Gefängniß nach Verbüßung einer zweimonatigen beklagte sich darüber, daß in dem Bericht über die Verhandlungen Strafe verlassen. Dagegen vertauschten Redakteur Wolfgang des Ginigungsamts in Nr. des" Borwärts" über seine Firma in Brandenburg und Buchdruckereibesitzer Buder in unrichtige Angaben enthalten seien. Er habe nicht wie es in Frankfurt a. D. die preußische Freiheit" mit einem längeren jenem Bericht heißt gefagt, daß er Arbeiter unter Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen. Mögen beide Genossen dem Zarif beschäftigt, sondern in der betreffenden Auf der großen Eisenfteingrube bei Gosenbach im gesund in unsere Reihen zurückkehren! Sigung nur angefragt, ob er Schneider, die sich Das Kommandanturgericht in Thorn hatte einen Offizier, ihm unter dem Zarif anboten, beschäftigen Siegerland hat der Kölnischen Boltszeitung" zufolge am Sonnme der beim Radfahren die polizeilichen Vorschriften außer acht ließ, dürfe. Als diese Frage verneint wurde, habe er sich dabei abend faft die ganze, mehrere hundert Mann umfassende Belegdeshalb von einem Passanten zur Rede gestellt wurde und beruhigt und erklärt, daß er nunmehr den Artikel, für welchen schaft die Arbeit eingestellt. Den Grund der Arbeitseinstellung diefen dann beleidigte, der Beleidigung des Zivilisten zwar er den tarifmäßigen Lohn nicht zahlen tönne, eingehen lassen bilden die Lohnverhältnisse und die Art der Gedingabmachung. für schuldig befunden, aber für straffrei erflärt. Diesen werde. Somit sei auch die an die im Bericht irrthümlicherweise Die Firma Stirnickel n. Gülcher in Eupen hat 140 Borfall kritisirte die Bremer Bürger Zeitung" in ihrer angegebene Thatsache geknüpfte Kritik hinfällig. Herr Weigert au 3 ständige Weberinnen vor das Amtsgericht laden Nummer vom 16. Oftober. Wegen der Kritik wurde vom bestätigt die Angaben des Herrn Löwenstein, ersucht lassen, sie verlangt von jeder 12 M. Entschädigung. Kriegsminister Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur unseren Berichterstatter um Richtigstellung der auf einem Rhein gestellt. In der Berhandlung am 20. März, die vor Mißverständniß beruhenden Stelle des fraglichen Berichts Die Textilwaarenfabrikanten Mülhansens i. E. haben dem Schöffengericht stattfand, wurde zunächst erwiesen, daß das( was hiermit geschieht) und erklärt, daß bis jetzt noch auf die Forderungen der Arbeiter abschlägig geantwortet, worauf Kommandanturgericht in Thorn deshalb den Offizier für straflos teine Verstöße gegen den Tarif seitens der Firma Brock u. Löwen- in elf Fabriken über 3000 Personen die Arbeit erklärt hatte, weil Kompensation der Beleidigung vorlag. Der stein zur Kenntniß des Einigungsamtes gekommen seien. Die einstellten. Die Haltung der Ausständigen ist musterhaft. Ueber Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, zusäßlich einer Angaben der sonst noch vernommenen Arbeiter und Zwischen die Forderungen der Arbeiter haben wir in der Donnerstaggegen Rhein fürzlich ausgesprochenen dreiwöchigen Strafe auf meister boten ein ähnliches Bild, wie die früheren Erhebungen. Nummer ausführlich berichtet. Die Hauptforderung ist der einen Monat Gefängniß zu erkennen. Das Schöffengericht stand Die Redaktion des Vorwärts" hat keinen Anlaß, die Behnstundentag mit 15 prozentiger Erhöhung des Alford- und aber von einer Gefängnißstrafe ab, weil mildernd ins Gewicht Richtigkeit des von Herrn Löwenstein kritisirten Berichtes Beibehaltung des bisherigen Tagelohns. falle, daß das Urtheil des Thorn'schen Kommandanturgerichts anzuzweifeln. Sollte aber auch ein Hörfehler unseres Berichts einen sonderbaren Eindruck auf den Beleidigten zuließ und dem erstatters vorliegen, so hätte Herr Löwenstein doch keinen AnAngeklagten wie den bürgerlichen Blättern Veranlassung zur spruch, eine Berichtigung zu fordern, denn die von ihm selbst zuKritit gebe". Das Urtheil lautete auf 40 M. Geldsirafe und gestandene Thatsache, daß er die Umgehung der Beschlüsse des Urtheilspublikation. - Ein Monstre prozeß steht, wie das Boltsblatt für Seffen" mittheilt, gegen Parteigenossen bevor, die am 9. und 22. Februar im Landkreise Kassel die Broschüre vertheilt haben:" Sedanfeier und Sozialdemokratie" und" Mutter, was Ein größerer Theil der Verläuft denn der Gendarm so?" breiter hat Etrafmandate über je 10 M. oder 2 Tage Haft er halten; sie sollen sich gegen die§§ 10 und 41 des preußischen Gesetzes vom 12. Mai 1851 und gegen§ 30 des Preßgesezes verdes alten preußischen Rom , 22. März. Heute Vormittag fand das Duell zwischen gangen haben.§ 10 jenes Gesetzes- Breßgesetzes schreibt vor, daß zur Verbreitung von Druck- Die Gewerbe- Inspektion in Königsberg i. Pr. hat dort dem ehemaligen Kriegsminister Mocenni und dem Deputirten schriften an öffentlichen Orten polizeiliche Erlaubniß nöthig ist. zufolge einer Aufforderung der Regierung vor geraumer Zeit Barzilai statt; letzterer wurde an der linken Wange verwundet, Da die Verbreiter wohl nicht außer Acht gelassen haben werden, Erhebungen über die Arbeits-, Lebens- und Gesundheitsverhält: Mocenni blieb unversehrt. New York , 22. März.( C. N. of G.) Der Rath der daß die Schriften nur in Wohnungen vertheilt werden dürfen, so nisse der in der Schneider und Schuhmacherbranche steht zu erwarten, daß das Gericht, dessen Entscheid fie anrufen beschäftigten Arbeiter angestellt. Die Königsberger Aldermen hat beschlossen, das Heine Denkmal in einem Boltstribüne" schreibt darüber: Es sind bei diesen Erhebungen der Vorstadt- Parts aufstellen zu lassen. wollen, die Strafmandate tafsiren wird.
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Gestern, am Montag, wurde im Konzerthaus eine von Rottbuser Geschäftsleuten einberufene Versammlung abgehalten, wo man über die Frage verhandeln wollte, wie der Streit beizulegen sei.
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Der Bergarbeiter- Streit in Rarwin- Mährisch- Ostrau ist durch Vergleich beendet.
Einigungsamtes beabsichtigt und dem Einigungsamt zugemuthet Depeschten und lehte Nachrichten. habe, ihn in diesem Siechtsbruche zu unterstüßen, tennzeichnet sein Vorgehen genugsam.
In München legten sämmtliche Stückarbeiterinnen des Damenkonfektionsgeschäfts von J. Amon, Neuhauser- Straße, wegen Lohndifferenzen zc. die Arbeit nieder.
Soziale Ueberlicht.
Paris , 23. März.( W. T. B.) Die Gerichtsverhandlung gegen den ehemaligen Polizei- Agenten Dupas, welcher angeklagt ist, Amtsgeheimnisse verletzt und die Ergreifung Arton's hintertrieben zu haben, hat heute begonnen. Gegen den Advokaten Royère schwebt wegen Mitschuld dasselbe Verfahren. Dupas hielt bei seinem Verhör die Behauptung aufrecht, er habe niemals den Befehl erhalten, Arton zu verhaften.