Ju Hameln haben die Metallarbeiter gekündigt, weil die Junung es ablehnte, den Zehnstundentag und 25 pet. höheren Lohn für Ueberstunden und 50 pct. für Sonntagsarbeit zu bewilligen. Die Arbeitszeit war bisher elfstündig. Dagegen haben in demselben Ort die Arbeiter der Lohgerberei von Wilkening den Zehnstundentag an stelle des bisher elfstündigen ohne Streit bewilligt bekommen.
In Schlau in Böhmen streifen seit 14 Tagen 500 Metallarbeiter der Maschinenfabrik von Bolzano u. Tedesco. Es ist noch keine Aussicht, daß der Ausstand so bald zu Ende geht. Die Metallarbeiter Deutschlands werden ersucht, das zu beachten.
Die Herrenschneider in Teplitz stehen in einer Lohn bewegung und bitten deshalb die Fachgenossen anderer Orte um moralische Unterstüßung.
Ju Tourcoing in Frankreich haben die Weber der mechanischen Weberei von Ritaine u. Watteau die Arbeit eingestellt. Sie verlangen die Entlassung eines Werkführers, was die Firma bisher verweigerte. Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahre, daß in der genannten Fabrit aus dem nämlichen Grunde ein Ausstand ausbricht.
Versammlungen.
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sich eingehend mit dem nächsten in Berlin stattfinden.den Gewerkschaftstongreß. Nach dem einleitenden Referat des Genoffen Unsere Rechtspflege und das Programm der Demokratie Faber entspann sich eine längere Diskussion über die lautete das Thema eines Vortrages, den der durch seine Studie verschiedenen Anträge, insbesondere über die Zulassungsüber Caligula bekannte Münchener Professor Dr. L. Quidde bedingungen, den verschiedenen Rednern am Sonnabend in einer gut besuchten, vom demokratischen Verein ungerecht bezeichnet wurden. Zur Annahme gelangte sodann einberufenen Versammlung hielt. Der Redner warf zunächst die folgende Resolution: Die Versammlung erklärt fich mit dem Frage auf, ob der deutsche Reichstag, der heut das Jubiläum Vorschlag der Agitationskommission der Gastwirthsgehilfen Die Maurer in Hof i. B. stehen in einer Bewegung um feines 25jährigen Bestehens feiert, in dieser Zeit etwas zur Deutschlands , den Kongreß durch je einen Delegirten von Erhöhung des Lohnes auf 35 Pf. Sicherung des Rechts im Deutschen Reiche gethan habe? Hamburg und Berlin zu beschicken, einverstanden. Als verfehlt Die Maler Mannheims beschlossen, in eine Lohnbewegung Er gedachte der Thronrede vom 18. Januar, worin erachtet die Versammlung die Art der Einberufung dieses Noneinzutreten. Gefordert werden: der Behnstundentag unter Bei gesagt wird, daß das Deutsche Reich für die Siche- gresses, durch die ein großer Theil organisirter Arbeiter von den Verbehaltung des jeßigen Lohnes für die elistündige Arbeitszeit; rung einer unparteiischen Rechtspflege eingetreten sei. Dem handlungen ausgeschlossen worden ist. Die Versammlung erwartet, Ueberstunden sollen um 50, Sonntagsarbeit um 100 pet. höher steht nicht nur meint der Redner- meine eigene Anschauung daß der nächste Kongreß den Beschluß des Halberstädter Konbezahlt werden; bei Arbeit in einer Entfernung von 5 Kilometern gegenüber, sondern auch die Meinung einflußreicher Personen. gresses, die Zulassung betreffend, aufhebt, zumal es sich jetzt schon von der Stadt und darüber ist an ledige Maler 1 M., an ver- enn sogar der Justizminister öffentlich verkündete: wenn zwei herausgestellt hat, daß derselbe in seiner ganzen Tragweite nicht beirathete 1,50 M. Zuschlag zu zahlen. Der Malerstreit in dasselbe thun, ist es nicht dasselbe, dann dürfen wir uns nicht durchführbar erscheint. Die Versammlung fann sich der Meinung Effen hat an Umfang noch zugenommen. Ueber 7/8 der Gehilfen wundern, daß die Achtung vor unserer Rechtsprechung der Generalfommission, daß durch die Zulassung der lokalorga schaft feiern. mehr und mehr schwindet. In unserem( dem demo- nisirten Gewerkschaften die Streitfrage über die Organisationsform fratischen) Programm fordern wir in erster Linie: ver unbedingt aufs neue den Kongreß beschäftigen wird, nicht Das Stuttgarter Gewerkschaftshaus, das in eigener stärkte Mitwirkung des Volkes bei der Rechtsprechung. anschließ Sollte der Kongreß eine Abänderung der Regie der vereinigten Gewerkschaften Stuttgarts geführt wird, Dem widersprechen allerdings die Juristen nicht alle- aber Bulaffungsbedingungen nicht beschließen, fo so erwartet die hat laut Bericht der Verwaltung im abgelaufenen dritten Ge- die im Standesdünkel befangenen Fach juristen, die da meinen, Bersammlung, daß die Einladung der Form nach eine andere schäftsjahre einen Umsatz von rund 100 000 M. gehabt. Das nur sie, die Fachleute, dürften mit der Rechtsprechung betraut ist wie zu diesem Kongreß, durch die die lokalorganisirten Schuldenkonto, das im Vorjahre 11 000 m. betrug, hat sich um werden; nur sie allein wären im stande, zu finden, was Rechtens Arbeiter anscheinend als Arbeiter zweiter Klasse betrachtet 4000 Mt. verringert. Die Zahl der zugereisten gewerkschaftlich ist. Die rein technischen Angelegenheiten, den formalen Aufbau werden." organisirten Arbeiter betrug 4800. der Urtheile mögen immerhin die Juristen besorgen, Als Delegirter wurde Ströhlinger, als Stellvertreter Schröder aber die Rechtsprechung ist Sache der Laien des Boltes. gewählt. Da der bisherige Delegirte zur Gewerkschaftskommission Unter den Uebelständen einer rein juristischen Rechtspflege tritt feinen Posten niedergelegt hatte, wurde an deffen Stelle bestimmt. und als Vertreter Ströhlinger uns zunächst der Formalismus unserer Nichter entgegen, durch Beiste den die Forderungen des lebendigen Rechts zurückgedrängt Verschiedenem erhielt die Agitationskommission den Auftrag, werden. Auch die einseitige Auffassung des Beamten, der sich baldigst eine Versammlung einzuberufen, die sich mit der Festals ein Theil der regierenden, dem Bürger gegenüberstehenden ftellung eines Lohntarifs für die kommende Saison befaßt. 31 Staatsgewalt fühlt, beeinträchtigt die Urtheile unserer Richter. Dieser Versammlung will man die Gastwirthe einladen und Eine rein juristische Rechtspflege ist nicht im stande, den Ent- außerdem sollen die verschiedenen Kellnervereine, die sich mit wickelungen des Rechts zu folgen; fie bewirkt eine geschäfts- Arbeitsnachweis beschäftigen, veranlaßt werden, vordem zu dieser Die streifenden Gärtner Basels hatten durch den Fach- mäßige Behandlung, weshalb denn auch die Empfindung für den Frage Stellung zu nehmen. verein die Kantonsregierung ersuchen lassen, bei den Gärtner- individuellen Fall beim Berufsrichter zurücktritt. Diese UebelIn einer öffentlichen Versammlung der Schmiede, die meistern, die noch nicht bewilligt haben, dahin zu vermitteln, daß stände werden noch verschärft durch die Ueberlastung unserer am Freitag Abend stattfand und von ca. 500 Personen besucht Diese durch Unterschrift die Gehilfenforderungen anerkennen. Gerichte.- Bezüglich des Strafrechts verlangen wir: Ent war, erstattete der Altgeselle anger Bericht über die Ver Die Kantonsregierung ist diesem Ersuchen bereitwillig nach schädigung unschuldig erlittener Untersuchungs- und Strafhaft. handlungen des Gesellen- Ausschusses mit den Innungsmeistern. gekommen, hat aber leider auch nichts erreicht. Der Vorsteher Die Anwendung der Untersuchungshaft führe, wie der Fall G3 handelt sich bekanntlich um eine andere Gestaltung des des Departements des Innern der Kantonsregierung, Herr Geffen bewein, zu Mißbräuchen verschiedener Art. Weiter Arbeitsnachweises. Die vom Gesellen- Ausschuß aufgestellte Philippi, schrieb dem Fachverein: Die Herren haben mir des fordern wir die Einführung der bedingten Verurtheilung. Sie Bereinbarung fand in der Versammlung den lebhaftesten Widerentschiebensten erklärt, daß sie sich niemals dazu verstehen ist ein wirksames Mittel, um jemand, der zum erstenmal die Spruch von seiten der meisten Diskussionsredner; Helm, würden, ihre Unterschrift zu geben. Sie feien jederzeit bereit, fchiefe Bahn betritt, zur Rückkehr zu bewegen und ihn vor Dörgelow, Kaiser, Arndt erflärten sich mit ihren Gehilfen über Lohn- und andere Fragen direkt weiterem Abwärtsgleiten, was durch Gefängniß und Buchthaus- fich wiederholt dagegen und bezeichneten es als eine zu verständigen, dagegen ließen sie sich durch einen förmlichen strafen fast unausbleiblich ist, zu bewahren. Als sonstige Forde- Schmach für wenn die Gesellen, fie diese Vere nur Nachdem Vertrag niemals zwingen zu einem bestimmten Lohnminimum für rungen der Demokratie nannte der Redner: Berufung gegen einbarungen annehmen würden. alle Gehilfen, noch zu einer bestimmten Regelung des Lehrlings- Straffammerurtheile, Abschaffung der Todesstrafe, Aufhebung des Schmidt und Basener dafür gesprochen, fand eine Resolution wesens, noch zur förmlichen Anerkennung des Fachvereins, welches Beugnißzwanges. Er verwies bezüglich des letzteren Punktes einstimmige Annahme, wonach die Bersammlung den Beschluß die zwangsweise Benutzung des Arbeitsnachweises und anderes auf das Verfahren gegen Redakteure, deren journalistische Ehre es vom 25. Febrnar d. J. erneuert, dahingehend, es jedem Gefellen mehr zur Folge haben würde. Sie betrachten übrigens den erfordert, den Berfaffer eines Artikels nicht zu nennen, und die durch zur Pflicht zu machen, den Arbeitsnachweis der Innung nicht Gärtnerstreit als erledigt und lehnen weitere Berhandlungen ab. Anwendung des Zeugnißzwanges zu Handlungen genöthigt mehr zu benügen. Auf eine Anfrage aus der Versammlung die Ich habe damit alles gethan, was in meiner Macht stand, und werden, jeder denkende Mensch verurtheilen muß. wird mitgetheilt, daß bereits gegen 90-100 Vertrauensmänner bedauere, kein günstigeres Resultat erzielt zu haben." Als unhaltbar sei auch der ambulante Gerichtsstand der gewählt sind. He told gab bekannt, daß bereits wegen des Inzwischen haben die Gärtnergehilfen eine Genossenschaft Breffe zu bezeichnen, der es mit sich bringt, daß man sich für Arbeitsnachweises Maßregelungen erfolgt sind, worauf von zu gründen beschlossen, in deren Dienst fast fämmtliche Streifende weit verbreitete Preßorgane dasjenige Gericht aussuchen fann, Dörgelow verlangt wird, daß zur genauen Kontrolle jeder man eine bereits Arbeit bei verschiedenen Privaten gefunden haben. Die wo Verurtheilung erwartet. Gin großer seine Streiffarte in die Versammlungen mitzubringen habe. An definitive Errichtung der Genossenschaft erfolgt aber erst noch. Uebelstand Der heutigen Rechtspflege ift die Militär- dem Streit der Arbeiter in der Eisenmöbelfabrik von Schulz gerichtsbarkeit. Sie bringt es mit sich, daß Leute, die sind, wie der Vertrauensmann Helm mittheilt, auch mehrere ihrer ganzen Lebensstellung nach der Bivilbevölkerung Schmiede betheiligt. Den Stellmachern wurden 100 m. bewilligt. angehören, außerdem aber einen militärischen Hang bekleiden, wegen Strafthaten, die nichts mit militärischen Dingen zu thun Einer öffentlichen Bauarbeiter Versammlung, welche haben, vor das Militärgericht fommen, wie Fürst Bismard, als am 22. März bei Scheffer, Inselstraße, tagte, wurde seitens der ihn Diest - Daber wegen Beleidigung verflagen wollte. fürzlich gewählten Fünfer- Kommission ein Tarif vorgelegt, den schlimmer aber ist die Handhabung des Militärftrafverfahrens in die Anwesenden mit geringen Aenderungen beziehungsweise Bu bezug auf militärische Vergehen. Warum ist das Verfahren ein fäßen guthießen. Die darin enthaltenen Forderungen, welche schriftliches und geheimes Können die Mißstände, die beim schleunigst den Baufirmen gedruckt zugehen und am 1. Mai in traft treten sollen, sind folgende:" Für das Tragen von Militär herrschen, die Deffentlichkeit nicht vertragen? 1000 Steinen und dem dazu gehörigen Mörtel ist zu zahlen; Daß die rein juristische Auffassung häufig mit den Erfordernissen im Keller 2,50 M., im Parterre 8,50., im 1. Stock 4,50., im Unter der Ueberschrift: Fleisch für die Gojim" hatte und Gebräuchen des praktischen Lebens im Widerspruch steht. 2. Stock 5,50 M., im 3. Stock 6,50 M., im 4. Stod 7,50M., im Trempel der Redakteur des antisemitischen General- Anzeiger " Rar erläuterte der Redner an einer Reihe von Beispielen, wobei er inklusive Schornstein 9 M. Für den Quadratmeter Rappuz Seblaze in der Nummer des genannten Blattes vom unter anderen auch der in letzter Zeit so häufigen Majestäts- find 5 Pf. zu zahlen. Bei Fundamentirungen soll betreffs der 20. November v. J. einen Artikel veröffentlicht, der ihm einen beleidigungs- Prozesse gedachte, sowie der Anwendung des groben Stallsteine der Preis gegenseitiger Vereinbarung vorenthalten Strafbefehl in Höhe von 30 m. wegen groben Unfugs ein Unfug Paragraphen, die selber zu einem groben Unfug geworden bleiben, weil dieselben oft im Tagelohn oder auf verschiedene getragen hatte. Es wurde in dem Artikel, der der„ Hannov. fei. Die gegenwärtige Rechtsprechung charakterisire sich dadurch, daß bleiben, weil dieselben oft im Tagelohn oder auf verschiedene Bost" entnommen war, von zwei Vorkommiffen erzählt, wonach Verstöße der Bürger gegen die herrschende Ordnung möglichst wie 3 Kilo( 6 Bfund), so erfolgt ein Zuschlag von 25 Pf. pro Attordanordnungen verarbeitet werden. Ist ein Stein schwerer jüdische Schlächter Fleisch, welches zum Verkauf an Christen be- hart, Uebergriffe der staatlichen Organe gegen die Bürger nicht 1000 Steine. Stehen die Steine über 50 Schritt von der Baus stimmt war, in höchst unappetitlicher Weise behandelt haben felten febr milde bestraft würden. Solche Urtheile sind nicht die stelle( Leitergang) entfernt, so erfolgt pro sehr sollten. An diese Mittheilung fnüpfte sich die Warnung, Fleisch Folge bewußter Ungerechtigkeit, sondern der Ausfluß des Geistes, aus den Judenläden zu genießen. Die Auflage hielt diefen der unsere Richter befeelt, die sich als Beamte des Staates verbauten ist das Tragen der Kalksteine bis zur TrägerZulage von 50 Pfennigen. Bei Kasernen und SchulArtikel für groben Unfug, da derselbe nicht nur pflichtet fühlen, das herrschende System zu stügen, und jeden geeignet sei, die jüdischen Schlächter in ihrem Gewerbebetriebe Gegner desselben für straswürdig halten. Wirklich unparteiische höhe mit 8 M. pro 1000 zu bezahlen; für jede weitere beträgt der Zuschlag 1,25 m. pro 1000, für zu beeinträchtigen, sondern auch dasjenige Publikum, welches bei und gerechte Urtheile sind nur möglich unter Mitwirkung Boden und Schornstein dagegen 1,50 m. pro 1000. Bei jüdischen Schlächtern zu kaufen pflege, zu beunruhigen. Der An- des Laienelements. Soll diefelbe aber erfolgreich sein, so muß Fassaden mit Berblendsteinen soll das Abnehmen von Bollsteinen geschuldigte erklärte im Termine, daß er den Beweis der Wahr eine bessere Boltsbildung playgreifen, damit der zur Rechtsprechung mit einem Extrazuschlage von 50 Pf. bezahlt werden; daffelbe heit antreten wolle. Er bitte zu diesem Zwecke vier von ihm berufene Late neben dem Juristen seinen Mann stehen gilt für Riemchen, halbe und dreiviertel Steine; je zwei namhaft gemachte Redakteure, darunter den Redakteur der fann. Ferner brauchen wir Garantien für eine gerechte Riemchen, ein halber und ein Dreiviertelstein haben für Hann. Post", Rosenthal zu laden. Der letztere sei fürzlich wegen Auswahl der Echöffen und Geschworenen. Wenn diese, einen ganzen zu gelten. desselben Artikels freigesprochen worden, obgleich auch er den Be wie es heute geschieht, fast ausschließlich aus den bürger: Fundament in Lohn tragen, dann hat er 50 Pfennig pro Muß der Träger beim weis der Wahrheit hatte antreten wollen. Der Angeklagte bat lichen Klassen berufen werden, dann darf man sich nicht bringend, es nicht bei einer einfachen Freisprechung bewenden zu wundern, wenn die Meinung verbreitet ist, daß hier klassen- Stunde, und wird der ganze Bau in Lohn getragen, 60 Pfennig Kautionen dürfen vom verdienten lassen, sondern ihm Gelegenheit zu geben, die Wahrheit des in urtheile entstehen können. Redner erinnert dabei an den Essener Lohn nicht zurückbehalten werden. Die Arbeit darf nicht früher dem Artikel Gesagten zu beweisen. Er bitte zu diesem Zwecke, Meineidsprozeß. Warum werden auf die Geschworenenbank wie eine halbe Stunde vor dem Beginn der Maurerarbeit daß der Gerichtshof sich die Akten gegen den jüdischen Schlächter nicht auch Arbeiter berufen, die doch besser in den Isaac Bonn zu Cleve kommen lasse, welcher im vorigen Jahre öffentlichen Verhältnissen Bescheid wissen, wie die faule und aufgenommen und nicht über den Schluß derselben hinaus auswegen grober Befudelung des für Christen bestimmten Fleisches träge Borgcoifie? Der Redner fritisirte scharf die Verurtheilungen bleiben.( Bezieht sich auf Attordarbeiter. Der Bericht gedehnt werden, dagegen hat Sonntagsarbeit gänzlich zu unters mit 4 Monaten Gefängniß bestraft worden sei. von Sozialdemokraten anläßlich der Sedan - Jubelfeier und meinte, Der Umtsanwalt vertrat die Ansicht, daß dem Angeklagten wenn zu jener Zeit von Sozialdemokraten, die sich infolge der erstatter.)- Das Tragen von Busmaterial zu inwendigem Buzz muß bei einer Kolonne von drei Mann pro Woche damaligen Ereignisse in gereizter Stimmung befinden mußten, mit einem Mindestlohn von 86 m. bezahlt werden, Der Gerichtshof gab dem Antrage des Angeklagten insoweit eine Majestätsbeleidigung begangen wurde, so sei das milder zu welcher Wochenlohn bei Fassaden put bei Kolonnen statt, als beschlossen wurde, zum nächsten Termin die Strafaften beurtheilen, als wenn ein Junker infolge der Abweisung des bis zu fünf Mann ebenfalls zu zahlen ist.2ohnarbeiter: gegen den Schlächter Isaac Bonn in Cleve, wie die Akten gegen Antrages Kanis der monarchischen Regierung die Gefolgschaft Stallschläger, Wasserträger, Arbeiter, die bei den Rüstungen mit den Redakteur Erich Rosenthal zu Hannover einzufordern, um versage. Wenn ein sozialdemokratischer Redakteur deshalb schwerer daraus zu ermitteln, ob der Angeklagte Sedlaheck eine thatfäch verurtheilt wurde, weil er gerade in jener Zeit der patriotischen hätig sind, welche Sand karren, 3ement tragen oder sonstige liche Unterlage für die in seinem Artikel aufgestellten Be- Feiern eine Majestätsbeleidigung beging, so ist das teine juristische, bestens 45 Pf. pro Stunde zu entlohnen. Ueberstunden und leichtere Verrichtungen ausführen, sind gleichmäßig mit mine hauptungen besaß oder nicht. fondern eine mehr politische Erwägung. Weiter besprach Sonntagarbeit darf nur im nöthigsten Falle, z. B. wenn Die Polizei soll sich nicht in privatrechtliche Verhält der Redner die Verurtheilungen wegen Berächtlichmachung von Menschenleben in Gefahr sind, ausgeführt werden, und ist pro niffe mischen. Der die Polizeiverwaltung führende Bürger- Staatseinrichtungen und knüpfte daran die Bemerkung: wir Stunde um 5 Pfennig höher zu bezahlen. meister einer fleinen Stadt hatte eine Ehefrau, die von ihrem haben das Recht, unter Umständen auch unsere Rechtspflege bei Rabigputern spannen und tragen, sollen ebenfalls Stunde 40 Pfennig erhalten, während, Manne getrennt lebte, verhindern wollen, während der Ab- durch scharfe stritit verächtlich zu machen, um eine Aenderung mindeſtens pro wesenheit desselben aus der früheren gemeinschaftlichen Wohnung zum Bessern herbeizuführen, die wir vor allem durch Mitwirkung wenn das Spannen in Afford wird, für vergeben Möbel herauszuschaffen, und deshalb polizeiliche Siegel an des Laienelements in allen Zweigen der Rechtspflege erwarten. das Spannen von Wänden ein Minimalpreis von 221/2 f. pro den Eingängen der Wohnung anbringen lassen. Die Frau hatte Gine Diskussion folgte dem mit großem Beifall aufgenommenen Quadratmeter und für das Spannen von Decken ein solcher von diese Siegel abgerissen und einige Sachen, die nach ihrer zweistündigen Vortrage nicht. 30 Pf. pro Quadratmeter gezahlt werden soll." Behauptung ihr persönliches Eigenthum waren, herausgeschafft. Die Kistenmacher nahmen am 16. März in einer öffent- Lohntommiffion hat, um einen Fonds zu sammeln, Marken à 10 Wegen unbefugter Beseitigung amtlicher Siegel auf grund des lichen Bersammlung den Bericht ihres Delegirten aus der und 20 Pf. bruden laffen und die dazu gehörigen Kelebekarten § 186 des Strafgesetzbuches angeklagt, wurde sie vom Schöffen Gewerkschaftskommission entgegen, Die Stellungnahme zum beschafft; fie rechnet auf eine recht rege Abnahme derselben. gericht freigesprochen, von der Straftammer des zuständigen 1. Mai, die als zweiter Punkt auf der Tagesordnung stand, An stelle des krankheitshalber ausscheidenden Genossen Krüger Landgerichts aber zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Der wurde vertagt. Bum Schluß gab Tschernig einen Ueberblick wurde Gutsche in die Kommission delegirt. Von allen § 186 des Strafgesetzbuches lautet nämlich: Wer unbefugt ein über den Verlauf des Streits. Redner sprach die Meinung aus, Rednern wurde eine energische Agitation zu gunsten amtliches Siegel, welches von einer Behörde oder einem Be- daß unter Umständen bei der Stellung der Fabrikanten zu den der Einführung des obigen Tarifes verlangt und amten angelegt ist, um Sachen zu verschließen, zu bezeichnen errungenen Vortheilen aufs neue Differenzen ausbrechen können. ihrerseits versprochen. Im Verschiedenen" verlas der Voroder in Beschlag zu nehmen, vorfäßlich erbricht, ablöst oder Er sowohl als die folgenden Redner empfahlen deshalb ihren fühende eine Zuschrift von W. Körfien, worin dieser den in der beschädigt oder den durch ein solches Siegel bewirkten amitlichen Berufskollegen den Anschluß an die Organisation. lesten Versammlung gegen Kandale gerichteten Vorwurf, gegen Berschluß aufhebt, wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten be- Die in der chirurgischen Brauche Beschäftigten hörten die Arbeiterinteressen verstoßen zu haben, als auf Irrthum traft." Die Angeklagte erhob nunmehr Revision beim Kammer- am 17. d. M. einen Vortrag des Dr. Christeller über Hals- beruhend zurücknimmt. Kandale erklärt die Angelegenheit gericht, das unter Aufhebung der vorinstanzlichen Entscheidung frankheiten und die Anwendung des Heilserums. Anschließend damit für erledigt. Gerügt wurde noch, daß auf dem Bau auf Freisprechung erkannte. Nach den Entscheidungsgründen war an den Vortrag fand eine längere Distussion statt. Unter Ver- Frankfurter Allee und Samariterſtraßen- Ecke bei dem Kolonnen das Gindringen der Angeklagten in die Wohnung ihres Eheschiedentem wurden den streifenden Textilarbeitern in Rottbus führer Briefert bis 9 Uhr abends bei elektrischem Licht ge mannes als eine strafbare Handlung nicht anzusehen; auch war 10 m. bewilligt. Henriksen machte die Versammelten auf die in arbeitet werde. fie, menn die Polizei unter Ueberschreitung ihrer amtlichen Be- der nächsten Woche stattfindende öffentliche Versammlung auf- Die Agitatious- Kommission der Schuhmacher Berlins fugnisse Siegel an die Wohnung gelegt hatte, zur Beseitigung der merijam, in der die Angelegenheit mit dem Deutschen Metall- hatte zum 22. d. nach dem Lokale Königsbaut" eine öffentliche Siegel berechtigt, da die Polizei kein Recht habe, sich in privat- arbeiter- Verband geregelt werden soll. Versammlung einberufen, die unter mäßiger Betheiligung stattrechtliche Verhältnisse zu mischen. Eine gut besuchte Versammlung der Kellner und Köche, fand. Zur Besprechung stand der Stand des Streiks in den die am 20. März bet Buste, Grenadierfiraße, tagte, beschäftigte mechanischen Schuhfabriken. Dem gegebenen Situationsberichte
Gerichts- Beitung.
der Wahrheitsbeweis nicht abgeschnitten werden könne.
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Stundenlohn zu fordern.
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1000 eine
Arbeiter, welche
Die
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