Berfehlungen eines Stadloberinfpettors|
Provisionsgeschäfte bei der Lieferung von Schulbüchern.
In der Schulverwaltung hatte der Stadtoberinspektor Albert Borchardt seit 1902 das Dezernat der Lernmittel= beschaffung, das Bücher und Lehrmittel für die Kinder minderbemitelter oder erwerbsloser Eltern beschafft, zu verwalten. Wie jetzt bekannt wird, hat es Borchardt verstanden, sich nach und nach bei der Abschließung der Lieferungsverträge persönliche Vorteile zu verschaffen. Er soll sich von den Lieferfirmen Provifionen haben zahlen lassen, die eine Summe von über 180 000 m. erreicht haben sollen. Der Berliner Magistrat erfuhr von den Geschäften Borchardts zum erstenmal im Januar dieses Jahres. Daraufhin wurde sofort eine Prüfung der Angelegenheit vorgenommen. Da sich der dringende Verdacht ergab, daß die Beschuldi gungen gegen Borchardt zu Recht bestanden, wurde. die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung übertragen. Gleichzeitig wurde beim Oberpräsidenten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, das Ende März eröffnet wurde, beantragt. Bei den Bernehmungen hat nun ein Zeuge bekundet, daß Stadtschulrat Nydahl um die Provisionen Borchardts gewußt habe und nicht dagegen eingeschritten sei. Aus diesem Anlaß werden in einem Teil der Presse und in einem deutschnationalen Antrag, der in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung eingebracht wurde, schwere Vorwürfe gegen den Stadtschulrat, der sich vor einigen Tagen einer schwierigen Operation unterziehen mußte, erhoben. Man spricht dabei auch von intimen Beziehungen, die der Stadtschulrat zu einer Gräfin 3. angeblich unterhalten haben soll.
Eine Erklärung des Stadtschulrates.
Wir haben uns daraufhin mit unserem Parteifreund Stadtschulrat Nydahl in Verbindung gesetzt, der uns von seinem Krantenlager folgende Erklärung gibt:
3 ch habe in der ganzen Angelegenheit nicht das geringste zu scheuen. Bei der Erteilung der Aufträge für die Lehrmittelbeschaffung habe ich das alte System ohne jede Abänderung übernommen. Die Lieferfirmen, die mit Aufträgen bedacht worden find, haben bereits seit dem Jahre 1904 für die Stadt gearbeitet. Alle von mir gegengezeichneten Aufträge sind mir ordnungsgemäß vorgelegt worden. Bon irgend welchen Bereicherungen und persönlichen und persönlichen Provijonsgeschäften des Herrn Borchardt habe ich niemals eine Ahnung gehabt. Erst nachdem gegen Borchardt auf Grund von Beschuldigungen eine Unterjulhung eingeleitet worden war, habe ich von den Berfehlungen B.'s Kenntnis erhalten. Mir ist bekannt, daß ein Denunziant erklärt hat, ich habe mit einer Gräfin 3. infime Beziehungen unterhalten. Ich erkläre, daß
an diesen Behauptungen fein wahres Wort ift. Durch meinen Rechtsanwalt werde ich gegen den Berleumder S frajantrag stellen lassen."
Grimms Honorare.
Und die„ Nationale Solidarität" für Fememörder.
Zu dem unter der Ueberschrift ,, Nationale Solidarität" im| Herrn Grimms Antrag ist in Quartformat 36 Seiten start, auf holzVorwärts" in Nr. 191 vom Donnerstag, dem 24. April, erschienenen freiem Papier gedrudt, außerdem gebunden und enthält in einer Effen, folgende„ Berichtigung": Artikel übersendet uns Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Grimm, besonderen Tasche noch zirka 20 gedruckte Anlagen. Effen, folgende Berichtigung":
,, 1. Es ist unwahr, daß Herr Lt. 3. S. a. D. Eckermann gegenüber Herrn Oblt . a. D. Paul Schulz ,, bescheiden zurücktreten muß". Wahr ist vielmehr, daß die Nationale Nothilfe, wie mir als Verteidiger von Schulz und Eckermann persönlich bekannt ist, sich für Herrn Eckermann ideell und materiell mit dem gleichen Interesse eingesetzt hat und einsetzt wie für Oberleutnant Schulz.
2. Es ist unwahr, daß für ein von mir erstattetes Gutachten, sowie für meine sonstigen Bemühungen von den diversen Nothilfen Beträge gezahlt wurden, die im Einzelfalle mehrere 10 000 m: aus machen und insgesamt eine sechsstellige Biffer ergeben. Wahr ist pielmehr, daß ich für das Gutachten überhaupt fein Honorar erhalten habe und mir für meine übrige anwaltliche Tätigkeit für die verschiedenen Femegefangenen nur von einer Nothi fe, nämlich der ,, Nationalen Nothilfe", Honorare gezahlt worden sind, welche aber in feinem Einzelfalle eine Summe von 10 000 m. erreicht haben und die zusammengerechnet nur einen Bruchteil einer sechs stelligen 3iffer ergeben.
3. Es ist unwahr, daß das von mir erstattete juristische Gutachten in Sachen Schulz in einem unerhörten Lurusdrud herausgefommen ist. Wahr ist vielmehr, daß dieses Gutachten in einer einfachen broschierten Ausstattung erschien und daß der Nationalen Nothilfe irgendwelche Unfoften dadurch überhaupt nicht erwachsen. find.
4. Es ist unwahr, daß ich deutschnationaler Professor bin. Wahr ist vielmehr, daß ich der Deutschen Volkspartei seit dem Tage ihrer Gründung angehöre."
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Sowohl Herr Grimm selber wie die Pressestelle der Nationalen Nothilfe, die durch Hugenbergs Korrespondenzen Erklärungen gegen den Borwärts" verbreiten läßt, vermeiden sorgfältig, die wirterhalten hat. Mit gutem Grund. Wir haben nicht behauptet, daß liche Höhe der Honorare anzugeben, die Herr Rechtsanwalt Grimm die Honorare des Herrn Grimm eine sechsstellige Zahl ausmachen, fachen, die schon eine ganze Spezialbibliothet bilden, eine sechs sondern daß sie zusammen mit den Kosten der Drudstellige Biffer erreichen. Herrn Grimms, Bruchteil" hiervon ergibt immerhin eine hohe fünfstellige 3iffer, und wir fordern Herrn Rechtsanwalt Grimm hiermit öffentlich auf, sein in Sachen der Fememörder erhaltenes Gesamthonorar zu nennen. Dann wird sich eine Summe ergeben, gegen die fich die 650 M. für Eder
mann geradezu als lächerliches Trintgeld ausnehmen.
Was die Drucksachen anbetrifft, so stellen wir fest, daß nicht nur das Rechtsgutachten des Herrn Grimm, sondern auch sein Antrag auf Begnadigung des Schulz an den Rechtsausschuß des preußischen der Herren Lütgebrune usw. erschienen sind. Derartige Anträge an den Rechtsausschuß werden sonst mit Schreibmaschine hergestellt.
Gelbstmordversuch eines Gefangenen. Landtags in luxuriösester Ausstattung als Drucksachen neben andern
mann,
Sturz über das Geländer in die Tiefe.
Der Untersuchungsgefangene, Kaufmann Walter Behrder vom Schöffengericht Schöneberg 7. April d. 3. wegen gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls im Rüdfalle zu zwei Jahren zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hat am Dienstag nach der Freiffunde, als er in seine Zelle zurückgeführt wurde, einen Selbstmordverjuch unternommen, indem er sich über das Geländer des zweiten Stods in die Halle hinabstürzte. Mit schweren Verlegungen wurde Behrmann in das Lazarelt des Unterfuchungsgefängniffes übergeführt. Es besteht jedoch keine Lebensgefahr. Behrmann, der im 30. Lebensjahre steht, ist bereits vielfach vorbestraft und war erst Ende 1929 aus dem Zuchthaus in Sonnenburg entlaffen worden.
Bom Zug zu Tode geschleift. Schwerer Unfall auf Bahnhof Buch.
Bei der Ausfahrt eines Borortzuges aus der Station Buch an der Strede Steffiner Bahnhof- Bernau ereignete sich ein entjehlicher Unglücksfall.
Die 42jährige Heimarbeiterin Minna Harte, die offenbar verfäumt hatte, rechtzeitig auszufteigen, sprang aus dem bereits wieder anfahrenden Zug und kam hierbei so unglücklich zu Fall, daß sie zwischen Bahnsteig und Trittbrett geriet. Die Unglückliche wurde noch etwa zwölf bis fünfzehn Meter mitgeschleift, che es gelang, den Zug durch Ziehen der Notbremse zum Halten zu bringen. Die Berunglückte fonnte nur als Leiche geborgen werden.
Rätselhafter Tod eines jungen Kaufmanns.
Bei Biesenthal wurde heute früh auf dem Ferngleis die bis zur Unkenntlichkeit 3 er st ücelte. Leiche eines jungen Mannes gefunden. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben, handelt es sich um den 24jährigen Gerhard Geppar, der in Frankfurt a. d. Oder als Kaufmann in Stellung war. Geppar hatte am Dienstag feine in Biesenthal wohnenden Eltern besucht und sich abends nach dem Bahnhof begeben, um die Rückfahrt nach Frankfurt anzutreten. Ob Selbstmord oder Unglücksfall, vielleicht gor ein Berbrechen vorliegt, bedarf noch der weiteren friminalpolizeilichen Ermittlungen.
Feuer in einem Tanzlokal.
Es wird Brandstiftung vermutet.
In der vergangenen Nacht brach im Tanzsaal des Reichstasinos in der Neuen Königstraße 26 Feuer
aus, das schweren Schaden anrichtete.
fo=
Kurz vor 14 Uhr, als der Betrieb bereits lange geschlossen war, wurde die Gefahr bemerkt. Die Einrichtung des Saales so. wie die Bühne brannten lichterloh, von hier griffen die Flammen auf das zweite Stockwerk über. Die Feuerwehr war auf den Alarm mit mehreren Löschzügen an der Brandstelle erschienen und durch starkes Wassergeben gelang es, den Brandherd einzudämmen. Wegen Einsturzgefahr mußten die Löschmannschaften bei ihrer schweren Arbeit besonders vorsichtig zu Werke gehen. Bon der Kriminalpolizei sind noch im Laufe der Nacht Ermittlungen über die Entstehungsursache des Feuers eingeleitet worden. Wahr
jcheinlich liegt Brandstiftung vor.
Wegen des 1. Mai find u. a. in Lettland , Litauen , Bolen, Un garn, Rumänien , Griechenland und China zahlreiche Kommunisten verhaftet worden.
Wetter für Berlin : 3eitweise heiter bei frischen nordöstlichen Winden, weiterhin sehr tühl.-Für Deutschland : Ueberall fühl, im Südosten und äußersten Süden noch meist wollig, sonst ziemlich heiter. Nachtfrostgefahr.
Egon Wertheimer,
der Korrespondent des ,, Borwärts in London , wurde in die. Informationsabteilung des Völkerbundsjekretariats nach Genf
berufen.
·
Neben
Unter der Balkenüberschrift ,, M argismus gegen Reichs befriedung- Das rote Preußen lehnt Ausdehnung der Rhein landamnestie trog Anfrage der Reichsregierung ab" veröffentlicht der Hugenbergiche Tag" einen Bericht, der sich mit Beratungen des preußischen Rechtsausschusses beschäftigt. anderen Vorlagen hatte der Rechtsausschuß am Dienstag einen Antrag der Wirtschaftspartei zu beraten, der aus Anlaß der Rheinlandräumung eine Ausdehnung der bisherigen Amnestien auch auf Tötungsverbrechen verlangt. Braktisch bezweckt dieser Antrag die Begnadigung der Fememörder.
Für den Antrag traten außer den Antragstellern nur die Deutschnationalen und die Bolkspartei ein. Er wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Außer den Parteien der Weimarer Koalition stimmten gegen den Antrag auch die Vertreter der Deutschen Rechten. Die Bertreter dieser Rechtsparteien werden sich sicherlich Frattion, einer Sammelgruppe für Splitterparteien der sehr wundern, wenn sie aus der Hugenbergpresse erfahren, daß sie 3u Marristen geworden find.
Aus der Beratung des Antrags ist noch folgendes hervorzuheben: Der Vertreter des preußischen Justizministeriums, Ministerialrat Wichmann, führte aus, daß nach Ansicht der preußischen Re
gierung ein Bedürfnis nach einer Amnestie nicht beſtehe. In diesem Sinne habe die preußische Regierung auch an die Reichsregierung berichtet. Die unfinnige Behauptung des Prof. Grimm, lagen" zu rechnen sei, habe die preußische Regierung gegenüber der daß bei einer Ablehnung der Amnestie mit Tausenden von AnReichsregierung selbstverständlich dementiert. Ebenso unsinnig sei die Behauptung Grimms, daß in diesen angeblichen Fällen nur infolge einer falschen Auslegung des Amnestiegejeges oder folge einer falschen Auslegung des Amnestiegejeges oder aus 3 medmäßigteitsgründen die Erhebung der Anklage unterblieben sei.
Das Rechtsgutachten, aus dem wir eine Seite mit wenig Druck faffimiliert wiedergeben, hat wegen seiner luguriösen Ausstat
Durch Urteil des außerordentlichen Schwurgerichts Berlin III vom 26. 3. 1927 sind der Oberleutnant a. D. Frig Fuhrmann aus Potsdam und die ehemaligen feld webel Peter Umhofer und Erich Klapproth wegen Er. mordung des Feldwebels Wilms und der Oberleutnant Paul Schulz aus Berlin wegen Anstiftung zu diesem Morde zum Tode verurteilt worden
Dieser Fall ist mit anderen ähnlichen Fällen unter Sem Stichwort fememorde" Gegenstand zahlreicher politischer Erörterungen in der Presse geworden, beson ders auch parteipolitischer Erörterungen.
Jch bin beauftragt worden, zu dem vorerwähnten Wrteil ein Rechtsgutachten abzugeben, und betrachte meine Aufgabe lediglich als darin bestehend, unter Ausscheidung aller politischen Erwägungen den fall rein recht. ( ich zu betrachten.
Dabei sind es hauptsächlich zwei Rechtsfragen, die mir gestellt sind:
I. Reichen die tatsächlichen feststellungen bes Ur teils aus, um eine Schuld des Oberleutnents a D. Schulz im Sinne des Urteils zu begründen( Tatsäch liche Schlüssigkeit des Urteils.)
II. Würde, wenn die tatsächlichen Unterlagen für eine Verurteilung ausreichend wären, eine Verurteilung des Schulz wegen Anstiftung zum Morde rechtlich begründet sein( Rechtliche Schlüssigkeit des Urteils.)
tung feinerzeit im Rechtsausschuß allgemeines Erstaunen hervor. gerufen. Es ist gleichfalls in großem Quatformat auf zirka 90 Drudfeiten gedruckt, wobei aber trotz bester Papierqualität nur etwa ein Drittel der Seite für den Drudben uht, der größere Teil in verschwenderischster Weise freigelassen ist. Man glaube aber nicht, daß das Gutachten des Herrn Grimm diese 90( in Wirklichkeit etwa 30) Druckseiten füllt. Der größte Teil ist ausgefüllt mit dem Abdruck des Schwurgerichtsurteils, und mir ganze 36( in Wirklichkeit also 12) Druckseiten bilden das famose Rechtsgutachten".
| Budrucker bestätigt hier, was er vor dem Untersuchungsausschuß noch unter Eid zu bestreiten bereit war, nämlich, daß er den Sturz und die Gefangennahme der Reichstegierung bezweckt und sorgfältig vorbereitet hatte. Ebenso bestätigt er, daß er seinen hochverräterischen Plan mit Vertretern der deutsch nationalen Parlamentsfrattionen gemeinschaftlich vorbereitet habe. Der Artifel Bucyruckers zeigt ganz flar, daß die Geheimhaltung der Schwarzen Reichswehr nicht sowohl patriotischen als hochverräterischen Zweden diente. Dies ist auch das Motiv für die Fememorde. Nicht vor dem Landesfeind, sondern vor Severing, vor der preußischen Polizei und vor den republikanischen Parteien sollte die Existenz der Schwarzen Reichswehr verheimlicht werden. Das war das Ziel der Fememörder, die heute größtenteils Mitglieder der Nationalsozialistischen Partei find. Diese Leute zu amnestieren, lehnt die Sozialdemokratie ab.
Aufforderung zum Schulffreit" am 1. Mai.
Der Jung- Spartafusbund verbreitet unter der Berantwortung des vierundvierzigjährigen fommunistischen Landtagsabgeordneten Gohlke vor den Schulen ein Flugblatt, in dem er zum Streit am 1. Mai aufruft und die Roten Fallen" auffordert, sich an den kommunistischen Streifdemonstrationen zu beteiligen.
Nachdem es dem Einfluß der Sozialdemokratie gelungen ist, burchzufezen, daß alle Eltern ihre Kinder am 1. Mai von der Schule beurlauben lassen können, ist eine solche Aufforderung zum Schulstreit nur eine gewissenlose Heße. Es ist selbstverständlich, daß niemand von den sozialdemokratischen Eltern oder den Kinderfreunden daran denkt, einer solchen Streitparole Folge zu leisten.
Auch die„ Roten Falken" wissen durch die Verleumdungen des Jung- Spartakusbundes, daß sie mit dieser kommunistischen Quertreiberei nichts zu tun haben. Sollten sich in den Reihen der JungSpartatus- Umzüge auch Jungen und Mädel mit blauen Kitteln und Roten- Fallen- Abzeichen befinden, so sind es sicher JungSpartatusmitglieder, die zu Zweden der Täuschung in dieses Kleid gesteckt worden sind. Die Roten Falken werden sich durch derartige Betrugsmanöver nicht täuschen lassen, sondern sich geschloffen mit ihren Eltern und Gruppen an ihren Maifeiern beteiligen.
In verschiedenen Gegenden Frankreichs richteten orfanartige Regenfälle schwere Sachschäden an und forderten leider auch mehrere Menschenopfer.
Bei Tours entstand eine Wasserhofe, begleitet von Hagelschlag; Die Touraine wurde von heftigen Gewittern heimgesucht. zahlreiche Keller wurden überschwemmt, so daß die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch genommen werden mußte. Auf einem benadybarten Flugplatz wurde durch das Unwetter eine Flugzeughalle volltommen zerstört, zwei andere wurden ihrer Dächer beraubt. Im Departement Saône et Loire haben die Reben schwer gelitten. Abg. Kuttner( Soz.) zitierte den Artikel des Major In dem Dorfe Chagny wurden zwei Einwohner durch BlizBuch ruder aus dem nationalsozialistischen Blatt Straffers. Ausschlag getötet. In Lemans ist ein ganzer Stadtteil überBuchrucker diesem Artikel gehen die hoch verräterischen 3iele der schwemmt und mehrere Stunden von der übrigen Stadt abgeschnitten Schwarzen Reichswehr mit größter Deutlichkeit hervor. worden.