NeuerSchlaggegen den Straßenhandel.
Starte Beunruhigung unter den ambulanten Gewerbes treibenden!
In ihren Bezirksversammlungen in Moabit - Tiergarten und Schönhauser Borstadt- Prenzlauer Berg nahmen die Berliner Straßenhändler in entschiedener Form Stellung gegen den dem Reichstage zugeleiteten Entwurf zwecks Aenderung der Reichsgewerbeordnung.
Von den Referenten Brendel und Seipel vom Reichsverband ambulanter Gewerbetreibender wurde insbesondere die Neuformulierung des§ 42b einer scharfen Kritit unterzogen, weil hiernach die Handelserlaubnis vom Bedürfnisnachweis abhängig gemacht werden soll. Diese und andere den Straßenhandel einschränkende Paragraphen wurden von den Referenten als Ausnahmebestimmungen schlimmster Art, welche für fein anderes Gewerbe existieren, bezeichnet. Wie ein roter Faden zieht sich das Bestreben nach Einschränkung und fchließlicher Lahmlegung des gesamten ambulanten Gewerbes durch den vorliegenden Entwurf. Auch muß betont werden, daß insbesondere während der Frisch obstzeit der Straßenhandel der Bolkswirtschaft durch schnellste Weiterleitung den allerbesten Dienst erweist.
In öffentlicher Versammlung protestierten in Kerns Festfälen die Wochenmartthändler des Bezirkes Lichtenberg gegen die geplante Aenderung der RGO. Nach dem in Vorschlag gebrachten neuen§ 64a foll der Verkauf auf den Privat. mohenmärtten eine gewaltige Einschräntung durch Nichtzulassung vieler Artifel, insbesondere Textilien, erfahren, modurch etwa 50 Prozent der Markthändler ihre Eristenz genommen wird und darüber hinaus die 120 Wochenmärkte in Groß- Berlin ihre Wirtschaftlichkeit einbüßen müßten. Der Referent Brendel betonte, daß es mur recht und billig wäre, wenn man die Aus nahmebestimmungen der. RGD. beseitigte. Statt dessen sollen die bestehenden eine weitere Berschärfung gegen alle Sparten des ambu. lanten Gewerbes erhalten. In den Versammlungen wurden Entfchließungen angenommen, in pelchen gegen jede Einschrän. fung.des ambulanten Gewerbes aufs schärfste proteffiert wird..
Haftmilderung für Willy Gflaret.
Gegen 50000 Mart Sicherheit.
Vor der Straftammer des Landgerichts I fand am Dienstog Termin zur Prüfung des gegen Willy Silaret erlassenen Haftbefehls statt. Der Haftbefehl murde aufrechterhalten, da dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr nach mie nor begründet erscheinen:
Gegen den Widerspruch der Staatsanwaltschaft beschloß jedoch das Gericht, Willy Stiaret bis auf weiteres mit der unter fuchungshaft zu verfchonen, wenn er eine Sicherheit von 50,000 m. leistet und bestimmte Sicherheitsanordnungen einhält( breimal in der Woche Meldung auf der Polizei, Angabe jedes Wohnungs. mechsels, Berlaffen des Aufenthaltsortes mur mit Zustimmung des Untersuchungsrichters). Diese Anordmung wurde getroffen, weil die pernommenen vier Sachverständigen die Verschonung mit der Unter. fuchungshaft wegen des augenblicklichen Gesundheitszustandes des Angeschuldigten er leidet an Zuckertrantheit und vorgeschrittener Arterienfflerose für dringend erforderlich erachtet haben. Heber die gegert Lea und Max Stlare! bestehenden haft befehle wird am 8. Mai im schriftlichen Verfahren entschieden werden.
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Die Geuche der Schlägermenfur. 3weikampf- Prozeß vor dem Reichsgericht.
Flegel, aber nicht Bolfsvertreter.
Fritz Lange geftäupt.- Kommunisten beanspruchen Sonderrechte.
Der kommunistische Stadtverordnete Frih Lange, hafte in der Neuköllner Bezirksversammlung vom 29. 3anuar fürchterlichen Radau gemacht, weil ein Kriminalbeamter auf der Pressetribüne weilen sollte. Als der Bezirksverordnetenvorsteher Josef Arndt die Sigung unterbrach und den Saal verlassen wollte, nahm Lange die Glocke des Borstehers und warf sie Arndt mit den Worten nach: ,, Nehmen Sie das Zeichen ihrer Würde nur gleich mit!" Wegen dieser Beleidigung mußte sich Lange am Dienstagvormiffag vor dem Amtsgericht Neukölln verantworten. Bezirksverordnetenvorsteher Arndt war als Nebenkläger zugelassen. Lange hielt wieder lange Reden und warf Arndt vor, die Geschäftsordnung durchbrochen zu haben. Das hätte ihn in so große Erregung gebracht. Auf Zwischenfragen gab Lange zu, daß sich zwar die Kommunisten das Recht nähmen, die Geschäftsord nung nicht zu beachten, daß sie aber von allen anderen Fraktionen die Befolgung der Geschäftsordnung verlangen müßten. Dieser fomische Standpunkt erregte Heiterfeit. Im übrigen konnte der Bezirksverordnetenvorsteher Arndt nachweisen, daß die Vorder Bezirksverordnetenvorsteher Arndt nachweisen, daß die Vorwürfe Langes nicht zutreffen. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 200 m. Der Rechtsanwalt des Nebentlägers, Siegfried Weinberg, betonte in seinem Plädoyer, daß Herrn Lange endlich einmal die Lust genommen werden müsse, sich derart rabiat zu benehmen. Der Verteidiger Langes, Rechtsanwalt Löwenthal, 3u benehmen. Der Verteidiger Langes, Rechtsanwalt Löwenthal, verstieg sich, als daran erinnert wurde, daß Lange auch dem Volksparteiler Falz ein Tintenfaß an den Kopf geworfen hatte, zu der unglaublichen Geschmaclosigkeit:„ Soll man gleich Handgranaten nehmen? Die Zeit ist noch nicht da!"
Das Gericht erkannte schließlich auf eine Geldstrafe von 150 M., im Nichtbeitreibungsfalle 15 Tage Gefängnis. Außerdem wurde dem Nebenkläger die Befugnis zugestanden, das Urteil nach Rechtsfraft im Vorwärts" und Neuköllner Tageblatt" zu veröffentlichen.
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Auch Kommunist Weise verurteilt.
Am gleichen Tage wurde auch gegen den Kommunisten Weise wegen grober Beschimpfung des Stadtverordnetenvorstehers Arndt verhandelt. In der gleichen Sizung, in der Lange dem Vorsteher die Glocke nachwarf, hatte Weise Arndt als erbärmlichen Lügner" bezeichnet. Als die Kommunisten ihren Radau veranstalteten, weil auf der Pressetribüne ein Kriminalbeamter sei, hatte der Bezirks verordnetenvorsteher auf Befragen erklärt, daß ihm davon nichts bekannt sei. Der Kommunist Weise glaubte dem Vorsteher nicht und rief ihm zu:" Sie find ein erbärmlicher Lügner." Bezirksvers ordnetenvorsteher Arndt gab in seiner Zeugenaussage eine genaue Darstellung der Borgänge. Die Karten zu den Tribünen werden zum großen Teil über die Fraktionen ausgegeben; ihm fehle jede Kontrolle, wer im Besitz von Tribünenfarten sei. Er fonnte aljo unmöglich wissen, daß, wie es sich nachträglich herausgestellt habe, ein Stadtverordneter tatsächlich einem Kriminalbeamten eine Tribünenfarte verabfolgt hatte. Da die Pressetribüne von der übrigen nicht scharf abgegrenzt ist und auch keine besondere Kontrolle für die Pressetribüne stattfindet, ist es immer möglich, daß dort auch Tribünenbesucher sizen. Nach dieser Darstellung, die auch unterstützt wurde durch eine Reihe Zeugenaussagen, beantragte der Staatsanwalt gegen Weise eine Freiheitsstrafe von 3 Wochen. Das Gericht erfannte auf 150 M. Geldstrafe oder 15 Tage Gefängnis.
Der Stadtschulrat erklärt:
,, Jch habe nicht einen Pfennig von Lieferanten der Stadt erhalten."
Der Zustand des schwertranten Stadtfyulrates| Kreis von Schulen als Kunden verfügten. Daß ich auf ein besonders hat sich gestern wieder verschlechtert. Nydahl wird noch für längere Zeit an das Bett gefeffelt sein. Inzwischen geht die Hehe gegen ihn mit verstärkten Mitteln weiter. Ein fommuniffisches Blatt versuchte gestern den Anschein zu erweden, als ob Nydahl seine Krankheit nur vorfäusche, um sich vor Bernehmungen zu drücken. Weiter regt man sich darüber auf, daß er während feiner Erkrankung bei einem Parteifreunde, dem Direktor des Oskar- Helene- Heimes, Aufnahme gefunden hat. Tatsächlich ist der Stadtschulrat bereits am Karfreitag von dem behandelnden Arzt als schwer franter Mann bezeichnet worden und lediglich weil der Arzt nicht täglich nach Mahlsdorf- Süd, dem Wohnort Nydahls, fommen fonnte, hat der Erkrankte das Angebot seines alten Jugendfreundes, der in Zehlendorf wohnt, angenommen. Die National fozialisten beabsichtigen, in der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag einzubringen, in dem behauptet wird, der Stadtschulrat habe für die Vermittlung von pianoantäufen eine Provision von 10 Pro3. erhalten. Weiler heißt es, daß Nydahl auch an einem Grundstücsantauf in Sámödwitz beteiligt gewesen fei. Der Stadtschulrat erklärt hierzu, daß er niemals von irgend welgen Lieferanten der Stadt auch nur einen Pfennig erhalten habe. An dem Grundstücsgeschäft, das überhaupt nicht abgeschloffen worden ist, sei er gänzlich unbeAnwalt, Reichstagsabgeordneten Offo Landsberg, eine ausführliche Erklärung zugehen lassen, deren wichtigste Stellen wir nachstehend im Wortlauf wiedergeben.
Der 1. Straffenat des Reichsgerichts hatte sich am Diensfag mit einem 3 weikampf zu beschäftigen: Der Student Wil- teiligt. Zu den übrigen Vorwürfen hat Nydahl jetzt seinem helm Wenzel in Heidelberg verwundete in einer Schlägermenjur den Studenten Neuhof. Unvorsichtigerweise berührte Neuhof die Wunde mit dem Finger und zog sich dadurch eine Anftedung zu, an der er ft arb.
Nachdem das Schöffengericht in Heidelberg Wenzel durch Urteil vom 14. februar 1930 lediglich wegen Zweikampfes, aber nicht megen Tötung im Zweikampf verurteilt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Sprungrevision ein, da nach ihrer Ansicht Verurteilung nach Paragraph 206 des Strafgesetzbuches( Tötung im 3 wei tamp f) hätte erfolgen müssen.
In der Verhandlung von dem 1. Straffenat des Reichsgerichts vertrat der Reichsanwalt die Revision der Staatsanwaltschaft und beantragte Aufhebung des vom Schöffengericht Heidelberg gefällten Urteils. Der Senat verwarf die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft. In der Begründung führte der Borsigende aus, bei der Auslegung des Paragraphen 206 des Strafgesetzbuches sei pom Sprachgebrauch auszugehen. Danach müsse der Wortlaut des Paragraphen 206 dahin ausgelegt werden, daß eine Tötung im 3weikampf nicht anzunehmen sei, wenn der Verletzte oder ein Dritter vorsätzlich oder fahrlässig in den Berlauf der Verlegung eingreife.
Räuber überfallen Diplomatenauto.
Ein Kraftwagen, in dem sich der zur Zeit in Rumänien weilende amerikanische Finanzberater in Polen , Charles Dewey, die Frau des polnischen Gesandten in Bufarest, Szembed, und der rumãnische Gesandte in Washington , Damilla, befanden, wurde mährend der Nacht in der Nähe von Bukarest von sechs Räubern überfallen. Die Reisenden wurden mit Pistolen bedroht und aus geplündert. Frau Szembed mußte ihre Schmucksachen aus liefern. Die Räuber ließen die Ausgeplünderten ihre Fahrt fortfezen.
Zwei englische Flugzeuge abgestürzt.
Wie das Luftfahrtministerium bekannt gibt, ist in der Nähe von Beschawar ein britisches Kampfflugzeug abgestürzt, wobei der Beobachter getötet und der Führer schmer verletzt wurde. Ein zweiter Flugzeugabsturz ereignete fich in England in der Nähe von Hampton. Der Flieger wurde getötet.
Ein volkstümlicher Vortrag Magnus Hirschfelds . Im Rahmen des volkstümlichen Auftlärungstursus( Sexual wissenschaftliche Vorträge für Fortgeschrittene) am Institut für Serialwiffenfchaft( Ernst Haedel- Saal, In den Zeiten. 9 a) spricht am, heutigen Mittwoch um 20 Uhr Herr Sanitätsrat Dr. Magnus Hirschfeld über das Thema: Segualreform auf ferualwissen schaftlicher Grundlage".
Bor Jahren wurde als Vertreterin der Firma Beltz in meiner Sprechstunde die Gräfin Talleyrand , die ich damals zum ersten Male sah, vorstellig und legte ein Angebot auf eine Sonderlieferung vor. Diesem Antrage habe ich, wie auch Anträgen anderer Berleger, stattgegeben. Bei solchen Aufträgen handelte es fich aber ausschließlich um Bestellungen von Büchern, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt waren oder von solchen, deren Beschaffung durch die Deputation für Schulwefen beschlossen worden war. Irgend welche weiteren Aufträge habe ich der Gräfin T. nie gegeben;
die Behauptung des Herrn Meyer, es bestünden zwischen der Gräfin T. und mir intime Beziehungen, bezeichne ich als eine elende Verleumdung,
die um so widerlicher dadurch wird, daß meine Frau seit Jahren mit ihr befreund et ist und außerdem die Anzeige offenbar als Ra che att angesehen werden muß.
Die Zulassung weiterer Sortimenter zu den vier vorhandenen wurde abgelehnt, wenn es sich um solche handelte, deren Geschäft nicht in Alt- Berlin lag oder die nicht über einen größeren
Lazarus gegen Beileis.
Erster Zurückzieher des Wunderdoftors.
Der Gallspacher Wunderdoktor" 3eileis hatte gegen den Berliner Universitätsprofessor für innere Medizin Dr. Paul Lazarus, einem Forscher auf dem Gebiete der Strahlenheilfunde, eine Klage auf Unterlassung verschiedener Behauptungen angestrengt, die am 8. Mai vor dem Landgericht III in Berlin zur Berhandlung steht. Beileis hat nach Erhalt der sehr ausführlichen Klagebeantwortung des Professor Lazarus seine Haupt anträge jest zurückgezogen.
Diese Hauptanträge gingen dahin: ,, es bei einer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusehenden Geldstrafe unbe schränkter Höhe oder Haftstrafe zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen, a) daß das von den Klägern angewandte Verfahren wissenschaftlicher Grundlage entbehre, eine Kurpfuscherei, Schwin del, Boltsbetrug, Massensuggestion, überhaupt teine ernstzunehmende Therapie sei, b) daß Patienten der Kläger ihre Leichtfertigkeit mit dem Tode oder dauerndem Siechtum gebüßt hätten, c) daß das von den Klägern angewandte Verfahren höchstens bei Krant heiten psychogenen Ursprungs, Hysterifern usw. Heilerfolge aufweise, daß ernstere organische Erkrankungen hierdurch niemals geheilt werden könnten." Am 8. Mai findet in dem Klageverfahren Beileis gegen Lazarus zwar eine Verhandlung statt, aber lediglich über den Anspruch, dem Profeffor Dr. Lazarus die Behauptung zu verbieten, daß er sich in Gallspach persönlich unterrichtet habe und
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billiges Angebot der Buchhandlung für deutsche Lehrer auf Grund besonderen Vortrags von Herrn Borcherdt eine Ablehnung erteilt habe, bestreite ich. Es ist wohl überflüssig. zu erwähnen, daß ich feine Kenntnis von besonderen Zuwendungen der Sortimenter an Herrn Borcherdt gehabt habe; es trifft zu, daß ich für ihn wie für alle anderen Beamten für eine Beförderung eingetreten bin auf Grund eines Vorschlages von Herrn. Bürodirektor Hanste. Im Falle Borcherdt ist sogar die Vertretung des Beamtenrats bei mir vorstellig geworden, mich für seine Beförderung einzusetzen. Von der Einleitung der Untersuchung gegen Borcherdt wurde mir amtlich durch Herrn Bürodirektor Hanste Kenntnis gegeben, Persönlich bin ich nie vernommen worden, wohl aber hat man es für nölig gehalten, Beamte meines Büros darüber zu vernehmen, ob Herr Borcherdt von dem Stadtschulrat besonders begünstigt wird. Erst nachdem der Antrag auf Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen B. und die Weiterfeitung der Untersuchung an den Staatsanwalt abgegeben wurde, wurden mir die Akten zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegen dieses Berfahren habe ich in einer Sitzung der Personalkommission Einspruch erhoben. Meinem Antrage, einen ergänzenden Bericht an den Herrn Oberpräsidenten und den Staatsanwalt nachzureichen, wurde damals zugestimmt. Auf Grund einer Rücksprache mit Herrn Stadtamtmann Hafetow, der der Auffassung war, ich würde lediglich als Zeuge vernommen werden, nahm ich Abstand von der Einreidyung eines solchen Nachtrags, zu dem ich auf Grund der Preffeangriffe jetzt allerdings gezwungen bin.
Eine Nachprüfung der Preise unserer Schulbücher habe ich vornehmen lassen durch einen Vergleich mit den Schulbüchern des Thüringischen Staatsverlages. Es stellte sich heraus, daß die Bücher dieses Berlages durchgängig teurer maren. Zu den Behauptungen der Deutschen Zeitung" über die Bestellung von Relief- und Wandkarten bemerke ich folgendes: Die Reliefbilder, die ich persönlich für ein wertvolles Lehrmitel für den fartographischen Unterricht halte, sind durch Herrn Stadtrat Benede , als er die Geschäfte des Stadtschulrates führte, bestellt worden nach erfolgten Beschlüssen der Deputation für Schulwesen und des Magistrats. Daß ich persönlich Wandkarten mit den alten Grenzen bis zum Betrage von 200 000 m. bestellt haben soll, ist eine glatte Erfindung. Die Beschaffung der Karten ist eine Angelegenheit der Schulen. Den dem Stadtverordnetenausschuß zugestellten Bericht über das Landschulheim Birtenwer der füge ich bei. Die Bemerkung der Roten Fahne", ich hätte von der Firma Karstadt ein Geschent in Höhe von 9000 m. erhalten, ist erlogen.
daß er in zwei Münchener Beileis- Instituten sich dem Zeileis- Ber fahren ausgesetzt und hierbei falsche Diagnosen davongetragen habe.
Kommunisten am Bülowplatz.
Für gestern abend hatten die Kommunisten zu einer ihrer gewohnten Protestdemonstrationen nach dem Bülowplaß gerufen. Die Beteiligung war mittelmäßig. Die Reden beschränkten sich auf die bekannten Schimpfereien gegen die Sozialdemokratie.
Lediglich bei dem An- und Abmarsch der Demonstrationszüge fom es zu fleinen 3 wischenfällen. Insgesamt erfolgten 22 Festnahmen wegen Tragens der Uniform des verbotenen RFB. und wegen Waffenbesizes. Am Koppenplatz wurde in den Abendstunden der Vorsteher des zuständigen Reviers, als er einen fommunistischen Demonstranten feststellen wollte, von etwa 20 bis 30 Kommunisten, die zum großen Teil die Uniform der Roten Fronttämpfer trugen, überfallen und niedergeschlagen. Der Beamte erlitt glücklicherweise nur leichte Kopfperlegungen, so daß er seinen Dienst weiter versehen fonnte. Das alarmierte lleber fallkommando schritt ein und nahm eine Durchsuchung des fommu nistischen Verkehrslotals am Stoppenplay vor. Die Suche nach den Tätern verlief jedoch ergebnislos.
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