feinen Kopf.
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Versammlungen.
wurde
Berlin angelangt. Hier logirte er erft einige Tage im Hotel Der Angeklagte befand sich am 12. Januar d. J. in der Restauration Der Pfarrer Klosen zu Nigdorf. Unter der Anklage, du Nord und lernte das Berliner Leben kennen, wobei von Schmidt, Wilmersdorfer - und Pestalozzistraßen- Ecke, woselbst einen ihm anvertrauten Gegenstand vorsätzlich vernichtet und er sehr viel Geld ausgab. Dann 8pg er au einer auch der Maurermeister Gullnick anwesend war. Lehterer batte theilweise vernichtet au haben, stand gestern der katholische Pfarrer Frau Bielmeier in der Hedemannstraße, wo er sich als mit einigen anderen Gästen ein politisches Gespräch. S. mischte Nicolaus Klofen aus Rixdorf vor der zweiten Straffammer Defonomie- Adjunkt Friedrich Fortheim von Forting vorstellte. sich hinein und soll bierbei sich eines beleidigenden Ausdrucks des Landgerichts II. Zwischen dem Angeklagten und dem ihm Er erzählte bort viel von seinen reichen Eltern und feinen guten gegen den Kaifer bedient haben. G. rief einen Schußmann hinzu unterstellten Hauptlehrer Renelt besteht seit längerer Beit Verhältnissen, die ihm gestatteten, vornehm zu leben. Das that und ließ die Personalien des S. feststellen, worauf nun gegen S. eine gereizte Stimmung. Jm vorigen Jahre er denn auch. Er bummelte beschäftigungslos in Berlin herum, Anklage erhoben wurde. Die Verbandlung, welche unter Auss auf Gemeindekosten für die katholische Schule in Rigdorf Enüpfte Verhältnisse mit Frauenzimmern an und machte ihnen schluß der Deffentlichkeit stattfand, ergab, daß außer dem ein Schrant mit physikalischen Instrumenten Instrumenten angeschafft. werthvolle Geschenke mit feidenen Kleidern, Schmucksachen 2c. Denunzianten niemand die inkriminirten Aeußerungen gehört Während der Hauptlehrer Renelt den Wunsch hatte, daß dieser Das nach Berlin mitgebrachte Geld hatte er sehr bald verpraßt hatte. Der Gerichtshof hielt die Bekundungen des letzteren nicht Schrant in dem gemeinsamen Konferenz- und Amtszimmer des und hat sich dann die weiteren Mittel zu seinem Bummelleben für ausreichend, um eine Verurtheilung aussprechen zu tönnen Schulgebäudes Aufstellung finden sollte, behauptete Pfarrer durch Betrügereien verschafft. Zunächst hat er Frau Bielmeier und erkannte auf Freisprechung. Klosen, daß der Schrank dort zu viel Platz einnehmen würde und Renelt hatte unter dem Vorgeben baldiger Zurückgabe des Geldes um fleinere Ift es immer rathsam, die Polizei zu holen? Eine ordnete dessen Aufstellung auf dem Flur an. Summen angeborgt und schließlich um 1000 Mart gefchädigt. Antwort auf diese Frage giebt vielleicht ein Prozeß mit tragi- wiederholt wahrgenommen, daß die Schulkinder den Schrank durch Er trat nämlich eines Tages mit der Frage an fie heran, fomischem Beigeschmack, der sich in letter Instanz am 26. März Riffe u. f. w. beschädigten und am 14. Oftober v. J. bemerkte er, daß ob sie ihm 1000 m. wechseln tönne. Er behauptete, daß er kein vor dem Reichsgerichte abspielte. Wegen schweren Haus: unbefugte Hände den Schrank geöffnet und einen Theil des Inkleines Geld mehr besize, sondern erst in einigen Tagen von friedensbruches war der Brauer Friedrich Hohbach am halts herausgenommen hatten. Er richtete darauf am folgenden seinen Eltern Geld erwarte. Frau Bielmeier ließ sich dazu her- 4. Februar vom Landgericht Dresden neben einer großen Zahl Tage an den Kreis- Schulinspektor, Schulrath Kopp, ein Schreiben, bei, dem Angeklagten die 1000 m. zu geben und empfing dafür anderer Angeklagter zu Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Er worin er auf die Uebelstände in betreff des ungünftigen Standvon diesem einen Check auf ein österreichisches Geldinstitut. Frau behauptete, er habe nur aus empörtem Rechtsgefühl gehandelt punktes des Schulschrankes hinwies und dabei hervorhob, B. ging mit letzterem zu ihrer Mutter, um zu fragen, ob die und der gesetzlichen Ordnung zum Siege verhelfen wollen. daß der Pfarrer Klosen die Schuld daran trage. Dieses Schreiben Sache wohl in Ordnung sei und diese Zeit benutte der An- Der Sachverhalt war folgender. In Bieschen hatte der that Renelt in einen Umschlag, den er mit der Adresse feines getlagte, um zu verschwinden und nicht wieder zurückzukehren. Fuhrhalter Liebenau einen feiner Angestellten nächsten Vorgesetzten, des Pfarrers Klofen, verfah. Als der Auch andere Personen hat er in betrügerischer Weise um Geld gebracht. mit Gewalt Gewalt aus seinem Hause entfernt und ihm Schulrath Ropp nach etwa 14 Tagen aufällig mit dem Haupts So hat er eine Zeit lang im Franziskaner gegeffen und einem auf dem Hofe noch mehrere Siebe mit der lehrer Renelt zusammentraf, brachte dieser das Gespräch auf den Herrn, dem er sich als„ Graf Bolzani" vorgestellt hatte, veranlaßt, Beitsche berabfolgt, so daß er bewußtlos au Schulschrank und erfuhr bei dieser Gelegenheit, daß der Schulzu verschiedenen Malen seine Zeche im Gesammtbetrage von zirka Boden gesunken war. Vorübergehende machten sich, rath bas erwähnte Schreiben gar nicht erhalten habe. 50 M. zu bezahlen. Ein anderes Mal hat er mit mehreren während Liebenau fich in seine Wohnung zurückzog und sich ein- Renelt fchickte die Schuldienerin Galle zum Angeklagten und ließ Herren im Franziskaner eine Champagnerzeche gemacht. Er schloß, mit dem Daliegenden zu schaffen. Das Schauspiel zog feinen Brief zurückfordern. Er erhielt die Nachricht, daß der Brief wollte die Beche bezahlen, verschwand aber im geeigneten Augen- auch andere Personen, die vorübergingen, herbei und insbesondere zerriffen fei. Thatsächlich hatte der Angeklagte den Brief blick und die Gäste des Herrn Grafen" mußten wohl oder übel eine Anzahl junger Leute, die von der Arbeit tamen. Diese beim Lesen des Inhalts zerrissen, er hatte sich besonders darüber in ihre eigene Tasche greifen. Am 18. Januar erschien der An- machten in ihrer Erregung Anstalten, dem Brügel beleidigt gefühlt, weil er darin den Berdacht ausgesprochen geklagte in der Gerb'schen Weinstube in der Kantstraße in Char helden Liebenau eine empfindliche Lektion für seine un- wähnte, daß er selbst den Schrank geöffnet babe, um dem Haupt lottenburg. Er hatte auch dort schon als Baron Bolzani erhörten Rohheiten zu theil werden zu lassen und zwar in lehrer, ber für denselben und feinen Inhalte verantwortlich mehrere Male eine größere Beche gemacht. Am Sonn- demselben Augenblick, als die Polizei erschien und zwar herbei- war, Verdruß zu bereiten. Während die Staatsanwaltschaft bas abend, den 18. Januar, nachmittags, erschien er wieder dort, geholt von eben dem Brauer Hohbach, der, wie oben erwähnt, Beschwerdeschreiben als ein amtliches Schriftstück anfab, beftritt verzehrte theuere Weine und ausgewählte Speisen und mit verurtheilt worden ist, weil er sich an dem gewaltthätigen Pfarrer Klofen, daß es ein solches gewesen sei. Bei einem amtlichen machte eine Beche von etwa 100 M. Nachts war er mit dem Hausfriedensbruche" betheiligt hat. In dem Urtheile heißt es u. a.: Schriftstück hätte der Absender dasselbe mit der laufenden Geschäftsführer Friz Bormann allein und suchte ihn zu über- Sämmtliche Angeklagten haben sich an dem Borgange betheiligt; Journal- Nummer und mit einem Begleitschreiben versehen müssen, reden, noch mit ihm nach Berlin zu fahren und die Blumenfäle" nur Hohbach mag nicht mit in die eigentliche Wohnung gelangt wie er es in früheren Fällen gethan. Der Angeklagte legte auch zu besuchen. Zugegebener Maßen hatte er die Absicht, den Bor fein. Sie alle wußten, daß Liebenau hervorgezogen ein solches Begleitschreiben, welches den Wortlaut hatte, Ew. Hochmann betrunken zu machen und die Geschäftstasse zu plündern. und förperlich gezüchtigt werden follte, und dieses würden bitte um Weiterbeförderung dieses Schriftstückes", vor. Es war schon in der vierten Morgenstunde, als Bormann sich Vorhaben hatte ihren Beifall. Hohbach ist zwar Jedenfalls habe ernicht das Bewußtsein gehabt, daß er sich durch Zers anschickte, die eiserne Roll- Jalousie herabzulassen. Da hörte er zur Polizeiwache gegangen und hat den Schuhmann H. zum Ein- reißen des Briefes einer strafbaren Handlung schuldig machen könne. mit einem Male einen Knall und spürte Pulverdampf um schreiten aufgefordert, aber er ist dann zurückgekehrt und hat sich Der Staatsanwalt gewann doch aus der Beweisaufnahme die Unsicht, halten, der ihn ein wenig betäubte, aber ihm doch nicht er im Gegensatz zu den übrigen Mitangeklagten auf dem Vor- schuldig gemacht habe, er beantragte das zulässig niedrigste StrafEr hatte einen Schuß in den Kopf er wieder in das umfriedigte Besigthum Liebenau's begeben. Wenn daß der Angeschuldigte sich der Vernichtung einer Urkunde ganz seine Willenskraft raubte. Er hatte noch soviel faale Halt gemacht hat, so ist das nur in der begreiflichen Furcht maß einen Tag Gefängniß. Der Gerichtshof folgte den AusKraft, den angeblichen Grafen zurückzustoßen, die Rolllade wieder vor den Folgen seiner Handlungsweise geschehen, und das Herbeiführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalts Wronker und sprach aufzuziehen und laut Mörder" zu rufen. Der Angeklagte ent- holen der Polizei hat nur den Zweck gehabt, ihn den Angeklagten frei, weil nicht angenommen werden wischte durch die Thür, der Verwundete verfolgte ihn aber unter als den harmlosen Menschen erscheinen zu lönne, daß derselbe sich der Rechtswidrigkeit Lauten Hilferufen und herbeieilenden Nachbaren gelang es, ben lassen, fals welcher er Mordgesellen festzunehmen. In der Polizeiwache ist er sehr frech ben möchte. gern angesehen wer seiner Handlungsweise bewußt gewesen sei.!!! Als er wieder in das Haus eintrat, war aufgetreten und hat sich auch dort zunächst Graf Bolzani Edler er wieder eines Sinnes mit der tumultuirenden Menge. Soweit von Kronstedt" genannt. Der Angeklagte giebt die Betrugs- das Urtheil, gegen welches Hobbach Revision eingelegt hatte. fälle zu, bestreitet aber den Mordanschlag. Präs.: Aber, An- Er war zu der Verhandlung vor dem Reichsgericht persönlich er- Die Freie Vereinigung der Zivil- Berufsmusiker nahm getlagter, sollte es nicht am besten für Sie fein, ein offenes Geschienen. Das Reichsgericht mußte die Revision verwerfen, in ihrer Versammlung am 20. d. M. den Bericht des Arbeitsständniß abzulegen? Angetl.: Ich kann nichts eingestehen, da der Thatbestand des schweren Hausfriedensbruchs in rechtlich nachweis- Vorstehers für das 1. Quartal 1896 entgegen. Danach denn ich habe nichts gemacht. Präf.: Wollen Sie behaupten, einwandfreier Weise festgestellt war. liefen 102 Mustkaufträge ein, von welchen bis zum 15. D. M. daß Sie überhaupt nicht geschoffen haben? Angetl.: Das Strafverfahren gegen den Gattenmörder, früheren 83 Aufträge mit einem Gesammtlohn von 2699,70 M. erledigt Ich habe nicht geschossen.- Präs: Seien Sie doch nicht so Schuhmann Schmidt, der seine Frau am 8. Februar d. J. im waren. Beschwerden sind nicht eingelaufen. Bräutigam wurde thöricht, dem Gerichtshofe dies glauben machen zu wollen." Der Ungeflagte leugnet in der Verhandlung konsequent, den Bette durch Beilhiebe erschlug, dürfte aller Wahrscheinlichkeit als Bertreter des Arbeitsnachweises für das 2. Quartal wiederMordverfuch begangen zu haben, es babe wohl eine andere, un nach noch in diesen Tagen eingestellt werden. So unerklärlich gewählt. Beschlossen wurde, das Stiftungsfest am 12. Mai im bekannte Person geschossen. Alle Zeugenaussagen lauten zu es jetzt nach dem Gutachten des medizinischen Sachverständigen für die Familienmitglieder die Blutthat damals erschien, so steht Lokal von Hente, Naunynftr. 27, abzuhalten. Die Gold- und Silberarbeiter beschäftigten sich in ihrer feinen Ungunften. Der Staatsanwalt pläbirte auf schuldig im vollen Umfange der Anklage. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Professor Dr. Straßmann fest, daß Schmidt in geistiger Um- Mitgliederversammlung am 23. März mit den Anträgen zum Heimbach , gab den Geschworenen anheim, ob sie auf grund nachtung die Wahnsinnsthat begangen hat. Die Beobachtungen Gewerkschaftskongreß. Der Vorsitzende machte zunächst bekannt, des Bestreitens des Angeklagten die Möglichkeit für ge sich Schmidt seit dem Tage der Mordthat befindet, sowie die von Meyerheim anerkannt find. Hierauf besprach Faber die auf der Unfallstation des städtischen Krankenhauses Moabit , wo daß die Forderungen der Arbeiter in der Silberwaarenfabrik daß durch einen sonderbaren Zufall boch Wahrnehmungen des Wärterpersonals und der anderen Kranken Anträge der Generalfommiffion. Redner empfiehlt die Gründung ein anderer, als der Angeklagte, den Schuß abgefeuert haben haben zu dem Resultate geführt, daß das Nervensystem des des Streitfonds. Die erhöhten Lasten müsse die Organisation tönnte. Pflichtgemäß stellte der Bertheidiger die Frage nach Schmidt vollständig zerrüttet und derselbe zweifellos geiftestrant burch einen größeren Beitrag decken. Sodann plädirt Redner Zum Schluß ermahnt der Vorsitzende den Angeklagten noch ist. Demnach dürfte die Untersuchung wegen Mordes nicht sehr warm für den Fortbestand der Generalfommission. Seineeinmal, ein Geständniß abzulegen, dieser aber verbleibt dabei, weiter verfolgt, sondern in Stürze geschlossen werden. mann wandte sich in der Diskussion gegen den Streitfonds. daß er von nichts wisse. Die bekannte fchamlose Ausbeutung der Kellnerinnen Derselbe wolle nur etwas Leben in das tobtgeborene Rind, die Nach erfolgter Rechtsbelehrung ziehen sich die Geschworenen wurde gestern vor der 182. Abtheilung des Amtsgerichts 1 auch Generalfommission, bineinbringen. Desgleichen spricht Redner zur Berathung zurück, welche nur wenige Minuten dauert. Der einmal durch den Staatsanwalt festgenagelt. Eine Beugin, gegen eine Erhöhung der Beiträge, die dem Verband nicht zum Schuldigspruch fällt ganz im Sinne der Anklage aus. welche durch einen Schwindler um ihre Ersparnisse betrogen Nugen fei. Nach einer längeren Debatte wird ein Antrag Der Staatsanwalt beantragte eine Gesammtstrafe von worden war, fragte der Staatsanwalt, ob sie denn nun eine Faber, der die Einführung des Streitfonds befürwortet, abgelehnt. fieben Jahren Buchthaus, Ghrverlust und Buläffigteit neue Stellung babe. Beugin: Jawohl, die habe Bei der Wahl der Delegirten erhielten Faber 22, Brückner 24 von Polizei- Aufsicht. ich aber heute aufgeben müssen. Staatsanw. und Heinemann 1 Stimme. Der Gerichtshof erachtete die That des Angeklagten für so Warum denn? 8eugin: Nun, weil der Termin In einer Versammlung der selbständigen Bildhauer roh und frech, daß er weit über das beantragte Strafmaß fo lange dauert, da darf ich nicht wiederkommen. Berlins , die am 24. März tagte, wurde folgende Resolution hinausgehen zu müssen glaubte. Er verurtheilte den Angeklagten Wenn hier die Sache eher aus gewesen wäre, dann wäre es angenommen: Die Versammlung beschließt, von ihren Kunden, zu zwölf Jahren Buchthaus, zehn Jahren Ehrverlust wohl gegangen. Staatsanwalt: Haben Sie denn infolge der an die Gehilfen höher zu zahlenden Arbeitslöhne, und Zulässigkeit von Polizei- Aufsicht. teine Kündigung? 8eugin: Nein. Staats- eine Preiserhöhung von 20 pCt. für wiederkehrende Arbeiten zu anwalt: Nun, Sie bekommen aber doch leicht eine Stellung fordern." Grober Unfug. Ein für unsere Zeitverhältnisse bezeichnendes wieder?- 8eugin: Da müssen wir zum Agenten gehen und Urtheil hat vorgestern vom Straffenat des Kammergerichts die 1 m. bezahlen; wenn wir dann eine Stellung haben, zahlen wir letzte Weihe empfangen. Die Rehe'schen Eheleute zu Magdeburg noch 2. für die Vermittelung nach. Staatsanwalt: hatten den 22. September des vorigen Jahres dazu benußt, fich Der Wirth muß wohl auch den Agenten bezahlen? 3eugin: in einem Vergnügungslokale zu ergößen und ihren Kindern auch Nein, nur die Mädchen. Es giebt ja auch Agenten, die mit einmal die Welt da draußen" zu zeigen. Bevor sie den Heim- 1 M. für die Vermittelung zufrieden sind und sich mit 50 Pf. weg antraten, befestigten sie einen Stock an dem mitgeführten Anzahlung begnügen; aber die haben keine guten Stellen. Kinderwagen und verzierten die Spike desselben mit einem Staatsanwalt: Bekommen Sie denn Gehalt?-3eugin: in eller's Fefträumen, Koppenstraße 29: Feier der Jugendaufnahme. Die fünfzig Quadratzentimeter großen rothen Tuche, das Nein, wir sind nur auf Trinfgelder angewiesen und auf Luftig zur Freude ihres Kleinen im Winde flatterte. die Prozente. Staatsanwalt: Ach so, für das, was So steuerten sie dem Heim zu. Doch das Unglück schreitet schnell Sie den Gästen bringen, bekommen Sie wenigstens die harmlose Spielerei hatte eine Anklage zur Folge. Es Prozente? 3eugin: Das nicht. Nur wenn uns ein wurde ihnen vorgeworfen, nicht nur groben Unfug verübt, Gaft Gräber spendirt, bekommen wir für das Glas sondern auch gegen eine Regierungs- Polizeiverordnung vom April 5 Pf. Bekommen wir aber anderes Bier spendirt, dann 1891 verstoßen zu haben, welche das Führen von rothen haben wir keine Prozente. Staatsanwalt: Das sind Fahnen verbietet. Die Angeschuldigten gaben zu, fozial- ja recht nette Verhältnisse. Damit war das Gespräch zu Ende. demokratischer Gesinnung zu sein, bestritten aber, Sollte die Staatsanwaltschaft, die in politischen Dingen ja so einen politischen 8 wed 8 wed bei der Befestigung des manches zu leisten im stande ist, in diesem Falle nicht einmal Zuches im Auge gehabt zu haben: das Ganze hätte den Versuch wagen können, die erpressenden Wirthe und Agenten nur ein Spielzeug für ihren Sohn sein sollen. Schöffen beim Wickel zu nehmen? gericht wie Straffammer verurtheilten jedoch die Der an der Stadtbahn angestellte Bahnwärter Lamprecht Angeklagten, den Mann zu drei Wochen, die Frau zu zwei Wochen Haft. Das Landgericht hielt für ents war wegen thätlicher Beleidigung eines weiblichen Fahrgastes der Stadtbahn, eines Fräulein Naumann, zu 4 Monaten Gescheidend, daß sich die Leute nach dem Aufpuz des Wagens umfängniß durch das Schöffengericht verurtheilt worden. Sowohl gesehen hätten, und daß dessen Farbe diejenige des Blutes und des Aufruhrs sei. Die Fahne errege Anstoß und Un- der Angeklagte wie die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. ruhe.( Hu bu!) Bei der Gesinnung der Verurtheilten wäre feiner lichkeit vor der sechsten( Berufungs -) Strafkammer am Land: Freitag Nachmittag 21/2 Uhr die im Bau begriffene Ehrenpforte Die erneute Verhandlung fand unter Ausschluß der Deffents Aus Stuttgart wird berichtet: Gin heftiger Windstoß riß Auffaffung nach fein Zweifel, daß es sich um eine öffentliche gericht I. statt. Die Urtheilsverkündung ergab, daß der Demonstration handelte. Ihre Rechtsbeschwerde beim Kammergericht begründeten die Angeklagten damit, daß eine Beunruhigung des Angeklagte, der verheirathet und Vater von 8 Kindern ist, zur Festhalle des diesjährigen deutschen Sängerfestes im Stödach Publikums nicht erwiesen, Artikel 27 der Verfaffung verlegt und über an den Tag gelegt hatte, als er auf einer Fahrt von der begraben; drei derselben wurden schwer, awei leicht verlegt. ein äußerst schamloses Gebahren der vorerwähnten Zeugin gegen Stadttheil um. Fünf Zimmerleute wurden unter den Trümmern die betreffende Regierungs- Polizeiverordnung rechtsungiltig sei. Aus Linz wird der Frankf. 3tg." telegraphirt, daß durch Die Revision ist nunmehr unter folgender Begründung zurück Station Friedrichstraße nach dem Lehrter Bahnhof mit dieser die Leichtfertigkeit eines Bauern, der in einem Gasthause in gewiesen worden: Die fragliche Polizeiverordnung stehe mit allein in einem Wagenabtheil der Stadtbahn gefeffen hatte. Der Garleinsbach ein größeres Quantum Bulver unter eine Bank 86b und d des Gesetzes über die Polizeiverwaltung im vollsten Gerichtshof hielt es nicht für angebracht, der Bitte des Angeklagten des dicht mit Gästen besetzten Gastzimmers gelegt hatte, durch Ginklange, und mit bezug auf die dort aufgeführten Gegenstände folgen und unter das verhältnismäßig hohe Strafmaß des die Explosion des Pulvers achtzehn Personen leicht und drei Schöffenrichters herunterzugehen, da der Angeklagte als Familienvater fönnten nach§ 12 dieses Gesetzes auch die Bezirksregierungen und als Beamter härter zu bestrafen sei, als ein gewöhnlicher Schwer verletzt wurden. Polizeivorschriften für ihren Verwaltungsbezirt( Regierungs: Fahrgast, der sich einer derartigen Schamlosigkeit schuldig machte. welche große Beunruhigung hervorriefen. In Laibach find wiederholt Erdbeben verspürt worden, bezirt) erlaffen. Das öffentliche sichtbare Führen einer rothen Andererseits lag aber auch keine Veranlassung vor, dem Antrage Fahne sei eine Demonstration, die sicherlich als grober Unfug des Staatsanwalts gemäß die Strafe auf 9 Monate Gefängniß berichtet: Wie das" Neuter'sche Bureau" aus Wellington von Grubenunglück. Aus London wird vom 26. März angesehen werden könnte, denn unstreitig tönnten sich Leute, die nicht zur Sozialdemokratie gehören, durch die rothe Fahne wohl wie der Anklagehehörde verworfen und somit die 4 Monate heute meldet, erfolgte in der Kohlengrube zu Brunnertown eine nicht zur Sozialdemokratie gehören, durch die rothe Fahne zu erhöhen. Es wurden somit die Berufung des Angeklagten sc- berichtet: Wie das" Reuter'sche Bureau" aus Wellington von belästigt fühlen. Und eine Demonstration sei keine Meinungs- Gefängniß bestätigt. Explosion schlagender Wetter, durch welche 5 Bergarbeiter geäußerung im Sinne des§ 27 der preußischen Verfassung, eine Die Rettung letterer scheint Verlegung desselben sei deshalb in der Vorentscheidung nicht tödtet und 60 verschüttet wurden.
mildernden Umständen.
zu finden.
Wegen Majestätsbeleidigung mußte sich am Mittwoch der Tischler Carl Eduard Simrich aus Charlotten burg vor der ersten Straftammer des Landgerichts II verantworten.
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tampjes wurden am 26. März die beiden Kandidaten der Medizin Wie das Duellverbrechen bestraft wird. Wegen Zwei
v. Moser aus Görlig, der Sohn des Lustspieldichters, und Düssel aus Augsburg von der Strafkammer in Würzburg zu je vier Monaten Festung verurtheilt. Düssel hatte in dem Duell eine Verwundung am Fuße erhalten.
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Arbeiter- Bildungsschule. Unterricht am Sonnabend, Südost- Schule, waldemarstr. 14: Nationalötonomie. Nordschule, Müllerstr. 179a: Rebe übung. Beginn abends 9 Uhr, Schluß 10% Uhr. Die Schulräume find aur Benugung der Bibliothek und des reichhaltigen Zeitschriftenmaterials schon on a demokrati
Sozialdemokratischer Agitationsverein für den Reichstags- Wahlkreis Stralsund - Franzburg - Rügen. Conntag, den gate lommen.
7 Uhr, bei Linte, Jüdenstr. 36: Außerordentliche Gigung. Gäfte Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 29. März, vormittags 11 Uhr,
geftrede hält Herr Dr. Bruno Wille über: Die Religion der Freude. Ethische Gesellschaft. Sonntag, den 29. März cr., abends 6% Uhr, bei Soffmann, Alexanderstraße Nr. 27c: Versammlung. Vortrag des Ingenieurs berrn Grempe über: Die Stlaveret des Weibes. Nachdem: Geselliges Betfammensein und Tanz. Nr. 29, Samburg). Filiale Berlin 7. Sonntag, den 29. März, vormittags Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter( E. H. s uhr, bei Scheps, Gerichtstr. 10: Außerordentliche Mitglieder- Bersammlung. Tagesordnung: Wahl der Delegirten zur diesjährigen General- Versammlung. Verein Schäftebranche. Sonnabend, den 29. März, abends 9 Uhr, bet Wernau, Rosenthalerstr. 57: Versammlung. Extra- Unterstützungskaffe der Buchbinder. Sonntag, den 29. März, vormittags 10 Uhr, bet Stehmann, Melchiorftr. 15: General- Bersammlung. ane Sufchriften, den Bund der geselligen Arbeitervereine betreffend, find Bund der geselligen Arbeitervereine Berline und Almgegend
zu richten an: Hermann Jahn , Schönhauser Allee 177c. Sonnabend: Bergnügungsverein„ Selgoland", Grüner Weg 20 bet Rudolf( während des ,, Bavaria", Lychenerstraße 2/8 bet Winters alle 14 Tage Sonntags.) " Allezeit Fibel", Pafewalterstraße 3 bet Neumann. Schmidt.
hoffnungslos.
Vermischtes.
Briefkasten der Redaktion. Gustav Fauft. Köllnisches Rathhaus, ie Straße.