Beilage
Donnerstag, 3. Juli 1930
Der Abend
Spalausgabe des Vorwire
Mutter Fengler an Frau Meier
Mit großem Interesse verfolge ich stets Frau Meiers Bemühungen, obgleich es für uns Mütter beschämend sein müßte, Frau Meier, die von sich behauptet, von Erziehung nichts zu wissen und, was noch drolliger ist, feinen Erziehungsgegenstand( Kinder) zu haben, das Recht einzuräumen, hierüber zu diskutieren.
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Sie sind ein tapferer Mensch, liebe Frau Meier, haben wenig stens den Mut, an dieses in der Praxis so schwere Problem heranzugehen; meine Hochachtung! Versuchen es doch schon seit Jahren unsere größten Wissenschaftier, ohne zum Resultat zu tommen. Soziales Verständnis und Menschenliebe, liebe Frau Meier, werden uns der Sache ein Stück näher bringen, und diese beiden Faktoren sind es, die im Erwachen begriffen sind, bei den Eltern wie auch Lehrern. Ich wünschte, es wären 30 Prozent Eltern und Lehrer bemüht, den Kindern Freunde zu werden, wie Sie- dann, liebe Frau Meier, würden wir nur noch frohe und sonnige Kinder um uns haben. Leider glaubt der größte Teil der gegen= wärtigen Eltern und Lehrer( den Lehrern dürfen Sie Ihre Aufmerksamkeit nicht versagen, sie sind es, die das Seelenleben vom sechsten Lebensjahre beeinflussen, manchmal zum Guten, leider oft zum Nachteil), das Kind müsse ihren Anordnungen blindlings folgen, weil sie die Aelteren und Erfahreneren sind. Sie vergessen in ihrer Boreingenommenheit, daß das Kind alle Charattereigenschaften mit gebracht hat und nur darauf wartet, fürs Leben geformt zu werden. Hierzu sollte man sein Bestes hergeben. Das Kind ist so dankbar für liebevolles Verständnis und läßt sich so gut lenken, daß es unsere heiligste Aufgabe sein müßte, unsere besten Eigenschaften dem Kinde zu geben, dann würden wir Menschen nicht so viel über die sogenannte Bererbung schlechter Eigenschaften zu flagen haben. Was mun Ihre direkte Frage, bezüglich der Unarten und der nötigen Strafen betrifft, liebe Frau Meier, fällt es mir schwer, von mir zu reden; ich finde es immer so albern, wenn Mütter behaupten, ihre Kinder oder die Erziehung wären so gut. Ich für meinen Teil jage, es gibt feine Erziehung. Nur durch gutes oder böses Beispiel wird der Mensch das Produft seiner Umgebung.
Meine Kindheit, die eine sehr traurige mar und fast nur in Schlägen und Grobheiten bestand, da ich als Waise groß murde, hat mich zum Denken veranlaßt und meinen Kindern ein Freund zu werden. Jedes Kind von meinen dreien hat einen anderen Charakter, den muß man erst zu ergründen suchen und dann ver. fuchen auszugleichen, das Gute nach Möglichkeit fördern, das Schlechte zu dämpfen. Wenn nun eines meiner Kinder den sogenannten schlechten Tag hat, hole ich es mir, nehme es auf den Schoß, und wir erklären uns gegenseitig, wie das Böse möglich war und wie wir es fortschaffen tönnen. Es ist herrlich zu beobachten, wie die kleinen Menschen, wenn sie das Böje überwunden haben, erleichtert aufatmen und sagen einfach und treu:„ So, nun ist das Böse weg."
Man könnte vieles anführen, doch das spielt keine Rolle, jedenfalls trifft es zu, liebe Frau Meier, wenn Sie in einem Ihrer Artikel jagten: ,, Ich vergleiche die Kinder mit meinen Blumen, wenn man sie pflegt usw." Es gehört allerdings in erster Linie piel Selbsterziehung dazu, zu dieser Methode zu kommen, ich habe es auch erst gelernt. Num aber mag der Einfluß von Straße und Schule mur kommen, das Elternhaus muß das Friedenshaus sein, dort muß das Kind seinen Schutz und seine Stärke finden im Kampfe gegen den Alltag. Vor allen Dingen sollen Eltern Meinungsvers schiedenheiten, die uns der Kampf ums Dasein bringt, nie in Gegenwart der Kinder führen. Ich bin jetzt seit furzem dahintergekommen, daß das Kind vom vierten Lebensjahr bewußt am Eristenzkampf teilnimmt und genau beobachtet, ob das Geld reicht oder nicht. Mein Großer, neun Jahre alt, hat neulich sogar das Essen abgelehnt und gesagt: ,, Dann bleibt nichts für dich, Mutti, du wirst immer dünner." Nur weil er das Urteil vom Arzt gehört hatte:„ Sie müssen sich pflegen, sie müssen wenigstens 110 Pfund wiegen."
Antwort auf drei Fragen
Das dritte Argument, das ich gegen die Strafe einzuwenden machsenen auch) ein Strafbedürfnis gibt, welches die Aeußerung eines schlechten Gewissens" ist. Wenn wir wirklich in der Erzlehung das Ziel verfolgen, einen der Wirklichkeit des Lebens angepaßten Menschen heranzubilden, der seine soziale Aufgabe erfennt und so weit wie möglich erfüllt, so dürfen wir diesem Straf bedürfnis nicht entgegenkommen, weil wir dem Kinde damit die Möglichkeit einer gefunden Entwicklung seines Gewissens abschneiden.
ein Kind wissen, was es falsch gemacht hat, und warum und| wie es seine Sache besser machen soll, wozu die Prügelstrafe ihm| habe, ist die Tatsache, daß es beim Kinde( mie übrigens beim Ersehr wenig helfen wird. Das Abbitten müssen fommt meist aus ungehemmten Trieben des Erziehers, der seinem eigenen Selbst gefühl damit schmeicheln möchte, und hat für das Kind ebenfalls feinen erzieherischen Wert. Die Isolierungsstrafen schaffen die bekannten Minderwertigkeitsgefühle, die dann ihrerseits ein übersteigertes Geltungsbedürfnis hervorrufen, das erst recht zu Bod, Unarten und gelegentlich fogar zu Verbrechen Jugendlicher führen kann. Kluge Pädagogen trennen heute nicht einmal mehr die schwererziehbaren" von den übrigen Kindern. Entziehungs strafen sind ein zweischneidiges Schwert. Wenn man sie als indirekte Folge der Tat dem Kinde bewußt gemacht hat, find sie unter Umständen angebracht; wenn ohne sinnvollen Zusammenhang mit der Tat, untergraben sie in gefährlicher Weise das Vertrauen und lassen Zweifel an der elterlichen Liebe aufkommen.
Wie man sich auch umsehen mag, feine Strafe, die da nicht ihre gefährliche Kehrseite hat. Noch nachdenklicher werden wir aber, wenn wir einmal die Frage nach der tieferen Ursache des Strafens beim Erwachsenen stellen. Die Strafe ist nämlich weit weniger ein Problem der Erziehungsmethode, als sie ein seelisches Problem der Erzieherpersönlichkeit ist. Gewöhnlich wird der Erzieher mit seiner Strafe Besserungsabsichten verfolgen, er merkt aber faft nie, daß er im Unbewußten fast immer eine Vergeltung an dem Kinde ausübt, und das auch da, wo er nicht, wie so häufig, im Augenblide einer Gefühlsaufwallung straft. Fast in jedem Menschen find gewisse Dinge aus seiner eigenen Jugend( namentlich bei der bisher durchschnittlich doch ganz miserablen Erziehung) noch immer so weit in Unordnung, daß ihm diese Komplexe", mie der gelehrte Ausdruck heißt, den Blick für eine objektive Beurteilung des Kindes trüben. Gewöhnlich straft er gerade dort am heftigsten, wo seine eigenen Mängel sigen und er dem Kinde kein Vorbild zu ſein
vermag.
Also: Strafe foll überhaupt nicht jein; denn sie ist immer schädlich: 1. weil sie das Kind verängstigt, verbittert und ihm feinen Anreiz für eine bessere soziale Einordnung bietet, 2. weil sie den erzieherischen Berirrungen der Erwachsenen Tür und Tor öffnet, und 3. weil sie dem Strafbedürfnis des Kindes entgegenkommt und so die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aufhält, anstatt sie fort
zuentwickeln.
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Die übrigbleibende Frage, wie man ohne Strafe erziehen tann, läßt sich ebenso einfach wie furz mit einem Worte Friedrich Schleiermachers beantworten:„ Man lasse die Kinder Erfahrungen machen, damit sie lernen, ihren Willen selbst zu beschränken." Man leite ihren Willen stets durch Gründe." Und wenn nun weiter gefragt wird, wie man denn das macht, so lautet meine Antwort: Der Erzieher erhalte sich stets das Vertrauen des 3öglings und sei ihm ein Vorbild. Dies ist allerdings die allerschwerste Aufgabe, vor die ein Erzieher gestellt wird, eine Aufgabe, die viel schwerer ist als das Strafen, und vor der der Erwachsene deshalb so gern ausweicht. Die moderne Pädagogik freilich erleichtert ihm diese Aufgabe insofern, als sie längst nicht mehr alle ,, Unarten" des Kindes so tragisch nimmt, wie man das früher getan hat; denn das Kind ist ja noch das Spiegelbild des primitiven Menschen und soll erst ein zivilifierter" Mensch werden. Wir Erwachsenen haben also nicht das Recht, unsere Maßstäbe auch an die Handlungen des Kindes zu legen.
Die Universitätsverfaffung
Profefforen und Studenten Seminare und Studium
In zwei Aufsäßen( Nr. 259 vom 5. Juni und Nr. 282 vom 19. Juni) haben wir die Grundzüge der neuen Universitätsverfassung dargelegt. Es bleibt noch übrig, uns mit den Rechten und Pflichten der Dozenten, mit der Stellung der Studentenschaft und mit dem eigentlichen Lehrbetrieb, soweit er in der Verfassung geregelt ist, zu
beschäftigen.
An den Universitäten gibt es ordentliche Professoren, Honorarprofessoren, außerordentliche Professoren, Privatdozenten, beauf tragte Dozenten, Lektoren, Turn- und Sportlehrer und Technische Lehrer. Die ordentlichen Professoren sind der Mittei punkt des Lehrkörpers. Sie werden namens des Staatsministeriums vom Kultusminister ernannt. Sie sind berechtigt, über alle zum wissenschaftlichen Gebiet der Universität gehörigen Fächer Vorlesungen zu halten; sie sind verpflichtet, ihr Lehramt in Vorlesungen und llebungen angemessen wahrzunehmen und in jedem Semester mindestens eine private, alle zwei Jahre eine öffentliche Vorlesung zu halten. Jedoch machen die ordentlichen Professoren nur in Ausnahmefällen von dem weitgehenden Recht, über alle Fächer zu lesen, Gebrauch. Die Spezialisierung der Wissenschaftsgebiete bringt es mit sich, daß sich jeder Professor im allgemeinen auf se'n engstes Fachgebiet beschränkt. Im Gegensatz zu den sonsti gen Beamtengruppen werden die ordentlichen Professoren nicht pensioniert, sondern unter Belassung ihres gesamten Gehalts emeritiert"( von den amtlichen Berpflichtungen entbunden). Sie behalten dann das Recht, Borlesungen zu halten und an den Belche Strafen haltet ihr für die zwed. Sizungen der Fakultät und des Großen Senats mit beratender Stimme teilzunehmen.
Jedenfalls, liebe Frau Meier, die drei Fragen:
An welchen Fehlern leidet euer Kind? Wie befreit ihr es davon?
mäßigen?
muß ich folgendermaßen beantworten:
1. An den Fehlern seiner Umgebung. 2. Durch gutes Beispiel und Verständnis. 3. Reine, nur Verständigung und Aufklärung Das Leben hat mich gelehrt, nur das Schönste und Beste herauszuholen wo irgend möglich. Zuerst auch versuche ich es bei meinen
Kindern.
Ich hoffe, daß Ihnen Ihre herrliche Aufgabe, die Sie sich geftellt haben, gelingt und wünsche Ihnen von Herzen Mut und Ausdauer. Mit freundlichem Gruß
Mutter Fengler.
Muß Strafe fein?
Liebe Frau Meier!
Ihre Frage, welche Strafe für die richtigste gehalten werden muß, wird zwar sehr häufig von den Eltern gestellt, ist aber des wegen nicht minder schief. Man fragt auch nicht, welche Verbrechen man für die besten hält. Die Frage lautet also nicht: welche Strafe?, sondern: soll, bzw. fann man mit oder ohne Strafe erziehen?
Sehen Sie sich doch einmal all das an, was so in unserer täg. liden gedankenlosen Erziehungsarbeit" als„ Strafe" in Gebrauch ist: Prügel, Abbittenmüssen, Isolierungsstrafen( Edenstehen), Ent ziehungsstrafen( z. B. das Verfahren der Frau Oberschlau, ihr Kind hungrig zu Bett zu schicken). Es ist natürlich nicht möglich,' hier in einer furzen Zuschrift auseinanderzusetzen, welche bisweilen sehr verwidelten Folgen diese Maßnahmen beim Kinde zeitigen; doch sind diese Dinge heute schon so sehr in aller Deffentlichkeit diskutiert, daß hier vielleicht schon Schlagworte genügen. Also: Die Prügel ftrafe müßt nie( es scheint nur manchmal so), schadet aber fast ummer, sehr selten förperlich, fast immer feelisch. Bor allem muß
Honorarprofessoren sind Gelehrte, die ursprünglich außerhalb der Universität stehen und die nach ihren wissenschaft lichen Leistungen zur Mitarbeit an der Universität in Unterricht und Forschung geeignet sind und den Anforderungen entsprechen, die an die ordentlichen Professoren gestellt werden. Sie sind feine Beamten und erhalten auch kein Gehalt. Der Minister fann ihnen einen Lehrauftrag für ein bestimmtes Gebiet verleihen, für das die übliche Entschädigung gezahlt wird. Zu außerordent 3u lichen Professoren tönnen vom Minifter Privatdozenten ernannt werden, deren wissenschaftliche Leistungen denen der ordentlichen Professoren entsprechen. Durch die Ernennung erwerben fie feinen Anspruch an den Staat, insbesondere keine Anwartschaft auf lebertragung eines planmäßigen Lehrstuhls.
Wir haben schon im ersten Auffaz darauf aufmerksam gemacht, daß die Tatsache, daß außerordentliche Professoren und Privatdozenten in feinem festen Dienstverhältnis zum Staat stehen und also auch kein Gehalt beziehen, unseres Erachtens verderblich ist für die Auslese und Ausbildung des Nachwuchses. Ein außer ordentlicher Professor ist ein Gelehrter, der nach seiner Doktor prüfung mindestens drei Jahre und nach der dann erfolgenden Sabilitation als Brivatdozent im allgemeinen fünf Jahre, zusamunen also acht Jahre wissenschaftlich gearbeitet hat. Auch dann hat ein folcher Profeffor feinen Anspruch auf Gehalt, er ist darauf angewiesen, als Assistent mit fümmerlichem Gehalt angestellt zu werden oder eine geringe Lehrauftragsvergütung zu erhalten oder ein noch geringeres Privatdozentenstipendium zu beziehen. Daß Privatdozenten und außerordentliche Professoren auf diese Weise in eine für alle Teile schädliche Abhängigkeit von den ordent lichen Professoren ihres Fachgebiets geraten, liegt auf der Hand.
Die Zulassung zum Studium seht das Reifezeugnis einer höheren Schule oder ein gleichwertiges Zeugnis voraus. Jeder aufgenommene Student wird außerdem bei einer Fakultät eingetragen. Die 3urüdnahme der Immatritulation
( Aufnahme) ist nur in bestimmten Fällen und im übrigen nur durch ein Disziplinarverfahren möglich. Gegen Studenten, die gegen die Ordnung und Sitte des akademischen Lebens verstoßen, fann, außer auf dem üblichen Wege durch die ordentlichen Gerichte, im Diszi plinarverfahren vorgegangen werden. Dieses Verfahren beruht auf einem Gesetz von 1879, das reichlich veraltet ist. An seiner Reform wird seit Jahren gearbeitet. Das jezige Gefeß entspricht nicht den Grundsäzen moderner Pädagogik und den veränderten schauungen über das Wesen eines Studenten.
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Theoretisch besteht die Möglichkeit, daß sich alle Studenten zu ciner Studentenschaft zusammenschließen, die nach den vesonderen Bestimmungen einer preußischen Ministerialverordnung von der Regierung anerkannt werden kann und danach das Besteuerungs- und Vertretungsrecht aller Studenten erhält. Bekanntlich haben 1927 die Studenten der preußischen Hochschulen in ihrer Mehrheit dieses Studentenrecht abgelehnt. Es bestehen also an den preußischen Hochschulen gegenwärtig feine Studentenschaften.
Das Universitätsjahr umfaßt 3 wei Semester. Das Sommervom 1. November bis Ende Februar. Bis zur Reform war das femester reicht vom 15. April bis zum 31. Juli, das Wintersemester Sommersemester 14 Tage, das Wintersemester 30 Tage länger. Da es sich im Laufe der Jahrzehnte herausgestellt hat, daß Semester
anfang und Semesterschluß nicht innegehalten wurden, hat sich das Minifterium dazu entschlossen, die tatsächlichen Anfangs und Schluß tage einzusetzen und auf pünktlichem Beginn und Schluß zu bestehen.
Die Borlesungen sind entweder privat( gegen Bezahlung) oder öffentlich( unentgeltlich). Die Studenten zahlen cine allgemeine Gebühr und dazu Vorlesungshonorar, welches der be treffende Professor erhält. Es ist immer wieder versucht worden, das Vorlesungshonorar abzuschaffen, weil es nach Ansicht vieler Kenner der Verhältnisse demoralisierende Wirkungen ausübt. Aus mancherlei Gründen ist eine an sich notwendige Reform bisher unterblieben.
Der eigentlichen wissenschaftlichen Arbeit dienen außer den Vorlesungen die lebungen in Seminaren und Instituten, die vor allem auf dem Gebiete der Naturwissenschaften und der medizin eine entscheidende Rolle spielen. Die Direktoren der Kifinifen, Institute und Seminare werden vom Minister ernannt.
Die Universitätsverfassung gibt nur den äußeren Rahmen für die Verwaltung der Universi ät Ihn auszufüllen, ist Aufgab ver Dozenten Ihre Arbeit läßt sich durch Instruktionen des Ministers fördern, aber nicht ersetzen Nachdem die Reform der Verf fing beendet ist( wir miesen bereits darauf hin daß das letzt: Wort her bei noch nicht gesprochen sein kann), steh die Studienreform im Vordergrund der Erörterungen. Weitgehende Pläne für ine Neuordnung des juristischen Studiums find fürzlich vom Mi ifterium veröffentlicht worden. Der bekannte Pädagoge der Berliner Universität, Profeffor Eduard Spranger , stellt einen wertvollen Vorschlag zur Diskussion: das deutsche Universitätssystem dem eno. lischen College- System anzunähern. Wir werden Gelegenheit net men, zur rechten Zeit auf diese Pläne zurückzufommon.
Dr. Otto Benecks
Berichtigung: Der dirigierende Arzt am Hufeland- Hospital Berlin , Dr. Felix Bönheim , teilt uns mit, daß er nicht der Autor des Artikels Experiment und Klaffenmedizin" in der Beilage des Abend" vom 1. Juli ift. Bom Korrespondenzbüro Zadek, dem der Aufsatz entnommen war, erfahren wir dazu, daß es sich tatsächlich um das Bersehen eines Mitarbeiters anläßlich einiger Interviews handelt
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