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Eheleuten, die beide erwerbslos find, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten in folgender Fassung angenommen:

Trifft eine Hauptunterstützung der Lohnklasse VII bis XI mit einer Hauptunterstügung des Ehegatten zusammen und wird dazu kein Familienzuschlag gewährt, so mindert sich die eine Unterftügung, und zwar bei verschiedener Höhe der Unterstügungen, die niedrigere um die Hälfte."

Die Verlängerung der Wartezeit für die Ledigen 14 wird gegen dieselbe Mehrheit bei Stimment­baltung von grau Abg. Teusch angenommen.

Die Regierungsvorlage sieht weiter vor, daß fünftig teine Unterstüßung gezahlt wird, wenn der Versicherte eine Ent­schädigung oder Abfindung auf Grund des Betriebsräte­gesetzes oder des Handelsgesetzbuches bezieht. Abg. Aufhäuser ( S03.) bekämpft diese willkürliche Wegnahme eines dem Erwerbs­lofen zugesprochenen Schadenersatzes. Der sozialdemokratische An­trag auf Streichung dieses Regierungsvorschlages wird an genommen.

Beamtenbund gegen Preußen.

Protest gegen die Ausschaltung von Nationalsozialisten.

Die Zeitschrift des Deutschen Beamtenbundes Der Beamtenbund nimmt zu dem Erlaß des preußischen Staats ministeriums über die Beteiligung an der National­fozialistischen und der kommunistischen Partei Stellung und teilt als Auffaffung des Deutschen Beamtenbundes unter anderem folgendes mit:

Der Deutsche Beamtenbund beobachtet seit langem mit wachsen der Besorgnis die zunehmende Verrohung der politi schen Sitten. Besonders muß er verurteilen, daß auch Beamte sich an der Austragung politischer Gegenfäße in einer Form beteiligt haben, die sich mit der Beamtenstellung nicht verträgt. Dennoch fann er den Erlaß der preußischen Staatsregierung nicht billigen.

Die Reichsverfassung gewährleistet allen Beamten die Freiheit ihrer poliaischen Gesinnung. Dieses ver­Dieser faffungsmäßige Grundrecht gibt nicht nur die Freiheit, eine be­stimmte politische Auffassung zu haben, sondern berechtigt auch, sich zu dieser politischen Auffaffung zu bekennen. Jede Beeinträchtigung dieses Rechtes ist mit der Reichsverfassung nicht ver. einbar. Das muß um so mehr gelten, wenn es sich um die Teil nahme an einer politischen Richtung handelt, die im Reichstag und in den Landtagen durch Abgeordnete vertreten ist. Diese Auffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung der Disziplinargerichte. Der Erlaß des preußischen Staatsministeriums, der schon in der Teil nahme, also auch in der bloßen Mitgliedschaft in bestimmten Parteien ein Dienstvergehen erblickt und daher diese Teilnahme verbietet, ist deshalb mit der Reichsverfassung nicht vereinbar.

Die Tatsache, daß die Reichsverfassung in stärkerem Maße als früher auch die staatsbürgerlichen Rechte der Be­amten sicherte, wurde allgemein als ein Fortschritt angesehen und sollte auch ein Fortschritt sein. Dem widerspricht es aber, wenn dem wichtigsten Statsbürgerrecht, nämlich dem Recht, sich zu einer bestimmten politischen Auffassung zu bekennen, eine

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Fall Meußdörfer vor Gericht.

Bezahltes Mordgeständnis.- Polizei gegen Justizbehörde. Polizei gegen Justizbehörde.

Das oberfränkische Städtchen Kulmbach , berühmt durch seine Biere, tam im November vorigen Jahres in aller Leute Mund durch die sensationelle Berhaftung des Direktors der Mönchsbrauerei Heinrich Meußdörfer. Er war in den Verdacht geraten, seine Frau ermordet zu haben. Am 7. Juli steht die Sache vor dem Bayreuther Landgericht zur Berhandlung. Angeklagt ist aber nicht wegen Gattenmordes der 66jährige Kommerzientaf, sondern zwei vorbestrafte Arbeiter Schubert und Popp verantworten sich wegen Tötung der Frau Meußdörfer.

Schubert für sein Geständnis eine Anzahlung von 1000 Mart erhalten habe und weitere 5000 Mark bei der Bayerischen Ber­einsbank deponiert und nach rechtsfräftiger Berurteilung in dieser Sache zahlbar feien. Es brachte ferner einen Brief, den Schubert an seine Frau aus dem Gefängnis geschrieben hatte; er erklärte darin, daß er mit der Sache nichts zu tun und nur seine Frau habe versorgen wollen. Man sprach von Schiebung. Es fiel das Wort: getauftes Geständnis! Der Eindruck war niederschmetternd.

Meußdörfers Verteidiger ließ eine neue Erklärung vom Stapel: Am 5. November v. J. gegen 11 Uhr abends fand der 66jährige die Anzahlung sei mit Wissen von Staatsanwaltschaft Kommerzienrat Meußdörfer nach seiner Heimkehr seine Frau mit und Untersuchungsrichter durch Vermittlung des Kriminalkommissars einem Knebel im Munde und an den Händen gefesselt in ihrem gemacht worden. Schubert habe nur unter dieser Bedingung die Bette liegen Sie lebte noch. Er entfernte Knebel und Fessel und Wahrheit" sagen wollen. Popp habe aber die von ihm geschilderten begab sich in das Speisezimmer, sein angefangenes Bier zu Ende verblüffenden Einzelheiten, ohne von irgendeiner Seite beeinflußt zu trinken. Als er zurückkam, war die Frau tot. Dies die zu sein, bestätigt. Gleich darauf eine neue Sensation: Schubert Schilderung des Kommerzienrats. Arzt und Polizei benachrichtigte und Bopp miderriefen ihr. Geſtändnis. Meußdörfers Ver er erst am nächsten Morgen. Dieses eigenartige Berhalten, wandten erklärten, der Widerruf sei erzwungen worden. Jezt wie auch der Umstand, daß anscheinend nichts auf einen fremden trat endlich auch die Staatsanwaltschaft in die Deffentlichkeit. Es Täter hinwieserst viel später fand man verdächtige Fußspurensei richtig, ließ sie verlauten, daß die Geldversprechungen an Schubert führte zu seiner Verhaftung. Hinzu kam das Gutachten des gericht- mit Einwilligung der Juſtizbehörden erfolgt seien; das geschah im lichen Sachverständigen, Frau Meußdörfer sei am Erst idungs- Interesse der Wahrheitsfindung. Nach Lage der Dinge beſtehe der to de gestarben, die Fesseln ihr aber erst nach dem Tode angelegt Verdacht gegen Meußdörfer nach wie vor. Den Kampf der Presse­worden. Polizei und Staatsanwalt vermuteten ein Täuschungs. meinungen und Behörden übertönte am 7. Februar manöver. Der Kommerzienrat leugnete auf das entschiedenste die Explosion seine Täterschaft. Irgendwelche stichhaltigen Motive für die Tat schienen nicht vorzuliegen. Man munkelte von irgendeiner Weiber­geschichte.

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Anfang Februar wurde die Presse plötzlich durch eine Erklärung des Verteidigers Meußdörfers alarmiert. Es hätten sich zwei vor­bestrafte Arbeiter Schubert und Popp des letzteren Mutter war früher jahrelang Köchin in der Meußdörferschen Billader Tat bezichtigt; fie feien in die Villa eingestiegen, um zu Tat stehlen, und hatten Frau Meußdörfer getötet. Die Staatsanwalt schaft weigere sich aber hartnäckig, den Kommerzienrat freizulassen. Man erfuhr ferner, daß der Kulmbacher Stadtrat gegen die Justiz behörde beim Regierungspräsidenten Beschwerde eingelegt habe. Eine gewisse Bresse nahm leidenschaftlich Partei für den Kommerzien rat und legte in aller Ausführlichkeit seine Unschuld dar. Schubert befand sich bereits seit dem 11. November in einer anderen Sache in Strafhaft, Bopp wurde verhaftet. Meußdörfer befand sich zur 3eit in einer Irrenanstalt.

Da plaßte wie eine Bombe die Beröffentlichung des Bayreuther sozialdemokratischen Blattes Fränkische Voltstribüne". Es brachte den Wortlaut einer Quittung, ausgestellt vom Bruder des verhaf­teten Meußdörfer, aus der hervorging, daß

berartige Schrante gezogen wird. Abgesehen von der rein rechte Balfonabsturz in Hirschgarten.

lichen Seite muß das Vorgehen des preußischen Staatsministeriums auch aus diesem Grunde abgelehnt werden.

Sofern ein Beamter bei seiner politischen Betätigung auch für die von dem preußischen Staatsministerium genannten Parteien die Grenzen überschreitet, die ihm durch die Disziplinargeseze ge zogen sind, fann nach Maßgaben des geltenden Disziplinarrechtes ohnehin gegen ihn vorgegangen werden.

Der Deutsche Beamtenbund vertritt daher die Auffassung, daß die Reichsregierung alle Maßnahmen zu treffen hat, um die staatsbürgerliche Freiheit der Beamten sicher­zustellen."

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Wenn man den Deutschen Beamtenbund richtig versteht, will er die Brüning- Regierung gegen die Regierung Braun in Be­wegung setzen, damit sie den Angehörigen der Schlagring- und Revolverparteien das volle Beamtenrecht sichere, mag das Staats­gefüge auch durch die Parteien des bewaffneten Aufstandes zerrüttet und zerstört werden.

Auch Baden greift durch.

Razi tönnen nicht Staatsbeamte sein.

Karlsruhe , 5. Juli. ( Eigenbericht.)

In Uebereinstimmung mit dem Gesamtministerium hat der badische Minister für Kultus und Unterricht gegen mehrere Lehrer, die sich als Organisatoren der Nationalsozalisti schen Partei betätigten, die sofortige Entlassung aus dem Dienst angeordnet und ein Disziplinarverfahren auf Dienst­entlassung eingeleitet. In einer amtlichen Erläuterung zu dieser Maßnahme heißt es:

Es kann nicht geduldet werden, daß Staatsbeamte, die für ihr außerdienstliches Berhalten gezogenen Grenzen gröblich verlegen, Die Nationalsozialistische Partei ist eine staatsfeindliche Partei. Nach der Rechtsprechung verstößt die positive Be tätigung für diese Partei gegen die Treupflicht, die der Beamte dem Staat gegenüber eingegangen ist. Eine öffentliche Werbetätigkeit und die Annahme pon Parteiämtern in der genannten Partei ist daher allen Staatsbeamten verboten. Wer diese verbotene praktische Tätigkeit für eine staatsfeindliche Partei ausübt, hat die unnachsichtliche Dienst enthebung zu gewärtigen."

Zwei Handwerfer mitgeriffen und schwer verletzt.

Auf einem Landhausgrundstück in der Stern­allee 1 in Hirschgarten ereignete fich heute vormittag ein feltsamer Unfall, bei dem zwei Handwerker schwer zu Schaden tamen,

Seestraße 130 und der 50jährige Arbeiter Hermann Schleuse Der 65jährige Zimmermann Gustav Magdeburg aus der Seestraße 130 und der 50jährige Arbeiter Hermann Schleuse hölzernen Balkon des Landhauses mit Reparaturarbeiten beschäftigt. aus Friedrichshagen , Scharnweberstraße 121, waren auf dem Bloßlich brach der ganze Balton ab und riß die beiden Arbeiter aus etwa 10 Meter Höhe mit in die Tiefe. Die Ver unglückten erlitten schwere innere Verlegungen und Knochenbrüche; sie wurden in das Köpenider Kreiskrankenhaus übergeführt. Eine polizeiliche Untersuchung über die Schuldfrage ist eingeleitet worden.

Zu Unrecht verurteilt

Und noch immer nicht freigelaffen.

im Hause Oberhafen 7, in der die Familien Schubert und Popp im Hause Oberhafen 7, in der die Familien Schubert und Popp wohnten. Die alte Frau Popp blieb unter den Trümmern tot die Familie Schubert, der sie die Schuld an der Verführung ihres liegen. Sie hatte Selbstmord begangen; in der Hoffnung, auch Sohnes zuschreibe, gleichfalls in die Luft zu sprengen, behaupteten die einen; aus Scham wegen ihres Sohnes, glaubten die anderen. Schubert beging im Gefängnis einen Selbstmordversuch. Am 20. Februar wurde Meußdörfer gegen eine Kaution von 100 000 Mart plötzlich auf freien Fuß gesezt. Es hieß, die Landeskriminalpolizei Nürnberg habe die Angelegenheit in die Hand genommen. Schubert und Popp hätten unter Widerruf ihres Widerrufes noch einmal ein eingehendes Geständnis abgelegt; es durch genaue Angaben über den Versteck des gestohlenen Veranda­schlüssels und einer ebenfalls gestohlenen Taschenlampe bekräftigt; hinzu fämen ein mißlungenes Alibi und verschiedene andere Einzel­heiten.

Dieser an Wechselfällen so außerordentlich reiche Kriminalfall) der die Gefahren gewisser Untersuchungsmethoden offenbart, tommt nun am 7. Juli zur Verhandlung. Man wird also Gelegenheit haben, sich davon zu überzeugen, was es mit dem Geſtändnis der beiden Angeklagten auf sich hat.

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L. R.

radio A.-G. einerseits und dem japanischen Berkehrsministerium andererseits Verhandlungen geführt.

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Zur Erprobung der technischen Durchführbarkeit müssen noch weitere Versuche angestellt werden. Bei günstigem Ausfall der Ver­fuche wird die Frage der Aufnahme des Funtsprechverkehrs mit Japan nähergerückt sein. Deutscherseits wird über die von der Telefunkengesellschaft errichteten Kurzwellenanlagen in Nauen ge- di sprochen. Der Veranstaltung wohnten auf deutscher Seite Bertreier der japanischen Presse und einige japanische Herren, die zur Zeit an der Weltkraft- Konferenz teilnehmen, darunter der Generaldirektor Dr. Inada vom japanischen Verkehrsministerium in Tokio , bei. Auch Wie aus Japan berichtet wird, war die Sprache klar und deutlich die japanische Gesandtschaft in Berlin hatte einen Vertreter entsandt.2 verständlich

Die Untersuchungen in Lübeck . Das Reichsgesundheitsamt zum Impfstandal. Das Reichsgesundheitsamt hat soeben vor der Presse Mitteilungen über seine Untersuchung der Ursachen des Cübeder kindersterbens gemacht. Die Untersuchung geht nach drei Richtungen: 1. ob die Kulturen auf dem von Calmette verordneten Nährboden angelegt worden sind; 2. ob es zu einer Verwechslung dieser kulturen mit virulenten Tuberkelbazillen gekommen ist; und 3. ob sonst irgendwelche Ver­unreinigung vorgefallen ist. Die Untersuchung ist noch nicht beendet und es dürften bis dahin noch vier Wochen vergehen.

San Franzisko, 5. Juli. ( Eigenbericht.) Die Begnadigung der Arbeiterführer Moony und Billings, die hier seit über 13 Jahren schuldlos im Zuchthaus fihen, wurde auf Empfehlung des obersten Gerichtshofs von Kalifornien von dem zu­Die Staatsanwaltschaft führt die Untersuchung gegen ständigen Gouverneur Young abgelehnt. Die beiden Arbeiter- Professor Dente in Lübed, weil er an dem Tage des ersten führer find im Jahre 1917 unter dem Verdacht, auf einen patriotischen Todesfalles, am 26. April, den gesamten Impfstoff hat Straßenumzug ein Bombenattentat begangen zu haben, zum vernichten lassen, angeblich vor Schreck und Angst; weiter Tode verurteilt und später zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe be- geht die Untersuchung gegen Professor Klo3. Obermedizinalrat gnadigt worden. In der Zwischenzeit hat sich ergeben, daß das da- Altstedt und Laboratoriumsschwester Anna, teils wegen malige Urteil ein Fehlurteil ist und nur durch die Aussagen Beiterimpfung, teils weil man zu der Annahme einer Verunreini beftochener Zeugen möglich war. Die Ablehnung der Be- gung neigt. Das Reichsgesundheitsamt scheint jedoch irgendein per. gnadigung ist um so unverständlicher, als die damaligen Richter und sönliches Verschulden in Lübeck nicht annehmen zu wollen. Auch Geschworenen für sie eintraten. Die Haltung des obersten Gerichts- statt sie nun erst recht für die Untersuchung zu sichern, scheint das darin, daß Professor Deyle die Kulturen sofort vernichten ließ, hofs von Kalifornien findet überall heftige Krifit. Ebensowenig

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Diftatur bleibt.

Zusoflawiſche Regierung denkt nicht an Reform.

Belgrad , 5. Juli.

Reichsgesundheitsamt nichts besonderes zu finden. hat es sich um die ihm bekannten persönlichen Differenzen zwischen Denfe und Klotz gefümmert, weil es dieser persönlichen Spannung einen Einfluß auf die Kindertragödie nicht einzuräumen geneigt ist. Dabei wird doch behauptet, daß eben wegen dieser Feindschaft der eine Professor dem anderen nichts von dem ersten Todesfall und dem Obduktionsergebnis, das die Impfung als Ursache ergab, Die füdflawische Regierung hat eine Erklärung veröffentlicht, in mitgeteilt hat, so daß mit den gefährlichen Mitteln weitergefüttert wurde. der sie den Willen funbtut, teine Zugeständnisse in der Ausfüh­119 Das Lemberger Blutgericht. 19rung ihres ursprünglichen Programms zu machen. In der Kund. Eltern der Reugeborenen die 3mpfung mit Calmette Es ist festgestellt, daß das Gesundheitsamt übeck den 700 hello bi Revision versprochen. immo pia lisgebung wird ausdrücklich betont, daß im Regierungssystem feinerlei durch Mertblatt ufm. empfohlen hat, obwohl der Reichs. Aenderungen bevorstünden. Diese Kundgebung wurde dadurch her­Wie die Deutsche Liga für die Menschenrechte mitteilt, hat porgerufen, daß in der letzten Zeit in der südslawischen Deffentlich- gesundheitsrat und das Reichsgesundheitsamt 1927 noch vor der An­Deffentlich- wendung Ernst Toller gelegentlich einer Bortragsreise( Thema: Deutsch feit Gerüchte verbreitet waren, daß eine Rüdtehr zum parla in Einzelfällen verhindert werden sollte. nicht seine Erprobung Mit Profeffor polnische Berständigung) im Ministerpräsidium zu Warschau einen mentarischen Parteiensystem in Südslawen bevorstünde. Diese Ge- almette steht das Reichsgefundheitsami in einem schriftlichen Protest gegen das Lemberger Urteil überreicht, das brei rüchte wurden vom Ministerpräsidenten in einem im gestrigen freundschaftlich follegialen Briefwechsel, zumal Jungkommunisten wegen Propaganda hinrichten lassen will. Ministerrat erstatteten Bericht als völlig unbegründet und bös­Toller sei im Namen des Ministerpräsidenten geantwortet worden, der Sachbearbeiter ein Schüler Calmettes gewesen ist. Die Zwei­willig bezeichnet. sprachigkeit dieses Briefwechsels hat zu Mißverständniffen und da das Lemberger Urteil werde vom Obersten Gerichtshof wohl näch durch auch zu irrigen Mitettlungen in der Presse geführt. Fest steht stens revidiert merben. Toller habe auch in seinem Radiovortrag den Protest gegen das Lemberger Urteil erwähnen fönnen. auf jeden Fall, daß die erste Feststellung eines Todes. falls infolge der Lübecker Impfung in den legten Tagen des April erfolgt ist, das Reichsgesundheitsamt aber erst mitte! Mai unterrichtet wurde. In Lübeck selbst ist nach Behaup tung des Reichsgesundheitsamts zunächst eine Scheinimpfung fort­gesetzt worden, um nicht durch das plötzliche Aufhören mit der Calmetteimpfung die Bevölkerung noch mehr zu beunruhigen. Im ganzen fann man nicht behaupten, daß die traurige Angelegenheit

Eine fommunistische Protesttundgebung gegen das Lemberger Urteil wird auch aus der Hauptstadt des tschechoslowakischen Kar pathorußland, zhorod( früher Ungvár ) gemeldet. Dort warfen Bersammlungsbesucher im polnischen Konsulat die Fenster­scheiben ein. Der polnische Bizefonjut berichtet, daß bei der Demon­stration auch geschossen worden sei. Die Polizei hat mehrere Kommunisten verhaftet.

Geſpräch Gespräch mit Japan .

Drahtloser Fernsprechverkehr Berlin - Zofio.

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Bor kurzem ist zum ersten Male ein Bersuchsgespräch mit Japan in beiden Richtungen geführt worden. Einjeitig nach Japan ist schon mehrfach telephoniert worden. Ueber die Einführung des drahtlosen Fernsprechperfehrs mit Japan wer den augenblicklich zwischen der Deutschen Reichspost und der Trans - jezt erheblich weiter geflärt wäre.