fomint, daß die Befizer von Realvermögen entlastet und mit der Kopfsteuer überwiegend die besiglofen Schichten belastet
werden.
Hat man sich nun bei jener Minderheit, die heute das Regierungslager darstellt, über die Kopfsteuer geeinigt? Mit nichten! Man fann im Gegenteil jagen: Soviel Köpfe, soviel Meinungen über die Kopfsteuer.
Die Deutsche Volkspartei ist für die Kopfsteuer. Die Bayerische Volkspartei ist gegen die Kopffteuer. Die Demofraten sind für die Kopfsteuer, aber nur in Berbindung mit der Alkoholverzehrsteuer.
Die Wirtschaftspartei ist gegen die 2lkoholverzehr steuer, aber für die Kopfsteuer.
Das Zentrum stimmt ,, troz mancher Bedenten einmütig" den Ergänzungsvorschlägen der Regierung zu. Es unter wirft sich mit der Begründung, daß so die einzige Möglich feit bestehe, eine parlamentarische Mehrheit zu ftande zu bringen.
Wenn aber diese Mehrheit, das heißt die einzig nach mögliche Rechts mehrheit nicht zustande kommt, was dann? Defretierung der vom Reichstag abgelehnten Gesetze unter Mißbrauch des Artikels 48? Leistungsabbau in der Arbeitslofenversicherung, in der Krankenversicherung , in der Kriegsbeschädigtenfürsorge, Abzug von den Beamtengehältern, Kopfsteuer-- alles das auf Grund des Artikels 48? Maßnahmen, die auf Grund des Artikels 48 getroffen sind, müssen sofort aufgehoben werden, wenn der Reichstag es verlangt. Jegt will man Anordnungen treffen, von denen man von vornherein weiß, daß der Reichstag sie nicht billigt, man will fie treffen in der Erwartung, daß der Reichstag zu feige sein wird, ihre Aufhebung zu verlangen!
All dies zeigt, daß man, seit die Sozialdemokratie aus der Mitarbeit herausgedrängt wurde, seit dem 1. April d. J., an dem die glorreiche Aera Brüning begann, recht weit gekommen ist es fragt sich nur wohin.
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Wie die Kopffteuer aussehen foll.
Länder und Beratungsstelle.
Bertagung durch den Widerstand der Kommunen.
3m Reichstabinett gab der Reichsminister der Finanzen Kenninis von der Neuregelung der öffentlichen Kreditgebarung. Danach fand unter dem Vorsitz des Reichsministers der Finanzen und in Anmefenheit des Reichsbantpräsidenten eine Länder besprechung flatt, in der über die geplante Ausgestaltung der Beratungsstelle für öffentliche Kredite verhandelt wurde. Nach einleitenden Worten des Reichsfinanzminiffers und des Reichsbantpräsidenten stimmten die Ländervertretungen der Notwendigkeit einer pfleglichen Behandlung der Kapitalmärkte zu. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß eine Leberwachung der Auslandstredite fortbestehen muß und daß auch für Inlandskredite geeignete mege zur Wahrung der gemeinsamen Intereffen der öffentlichen Kreditnehmer gefunden werden müffen. Demgemäß wurde zur Festlegung der Einzelheiten eine Untertommiffion eingesetzt. die ihre Tätigkeit bereits aufgenommen hat.
Die Einsetzung der Unterlommission bedeutet, daß das Reichs finanzministerium seine Richtlinien bei den Ländern nicht durch
Bis 30. November alte Richtlinien.
00 zujezen vermochte. Der Reichsfinanzminister bestand an gesichts des Biderstandes der Kommunen felbft nicht auf der Annahme der neuen Richtlinien und erklärte, den größten Wert auf die freiwillige Mitarbeit der Kommunen legen zu müssen. Ein Mehrheitsbeschluß der Länder fäme nicht in Frage, da die Annahme der Richtlinien Bertragschar after hat. Die Unterfommiffion soll Grundlagen sichern, die diefe freiwillige Mitarbeit der Kommunen ermöglichen.
Die alten Richtlinien werden, bis 30. November in Geltung bleiben. Das ist die nächste bedauerliche Folge der Unzulänglichkeit der Geheimratsarbeit, für die das Finanzministerium eine nicht beneidenswerte Berantwortung trägt. Besserer Wille hätte dieses Fortschleppen des alten und schädlichen Uebels der Beratungsstelle überflüffig machen können. Der öffentliche Druck zur Schaffung einer vernünftigen Regelung wird trotz der Bertagung nicht nachlaffen dürfen.
Der Griff nach den Saargruben.
Saat
Der Minister für öffentliche Arbeiten, Bernot, der die Saarverhandlungen führte, hat in einer Presseerklärung versucht, alle
Schuld an dem Mißerfolg dieser seit acht Monaten nuglo's geführten Berhandlungen der deutschen Delegation zuzuschieben.
Die Deutschen haben nach Bernot in unbegreiflicher Starr föpfigfeit" nicht darauf eingehen wollen, daß das Saargebiet zum Grundstein einer fünftigen engen und umfaffenden wirtschaftlichen 13usammenarbeit Deutschland - Frankreich ausgestaltet würde. nicht gesagt hat Bernot, daß die Zusammenarbeit, wie sie Frant reich wünscht, Deutschland mit der Preisgabe der Saar gruben alle materiellen Kosten aufbürden würde, denen feinerlei französische Gegenleistungen gegenüberſtänden. Dabei hatten die deutschen Unterhändler von Anfang an feinen Zweifel darüber gelaffen, daß es ihnen unmöglich ist, die Saargruben aus dem staatlichen Befihz herauszugeben und fie einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft zum alleinigen Vorteil der deutschen und franzöfifchen Schwerindustrie zu überlaffen, d Die französische Delegation aber, die mit ihren Forderungen auf die Unterstützung der deutschen Schwerindustrie spekulierte, glaubte, die deutschen Unterhändler mürbe zu bekommen.
Die Ergänzungsvorlagen, die die Regierung einbringen will, ändern zunächst den§ 163 des Arbeitslosenversicherungsgesches in der angegebenen Weise und sehen sodann die Einführung einer ... Bürgersteuer" vor. Diese Steuer soll von den Gemeinden erhoben werden. Steuerpflichtig soll jeder in der Gemeinde Wahlberechtigte sein. Die Steuer wird nicht erhoben von Bersonen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder bei denen die Ausübung des Wahlrechts ruht, ferner nicht von den Bersanen, die laufend öffentliche Fürsorge genießen. Der Finanzminister wird ermächtigt, meitere Personenfreise von der Steuerpflicht zu befreien. Die Höhe der Bürgersteuer mird von den Ländern bestimmt. Jedoch soll
der Steuerfah nicht unter 6 Mark
für das Rechnungsjahr liegen, Bei Personen, die der Lohnsteuer nicht unterliegen, joll der Sag nicht niedriger als 3 Mart jein. Für Ehegatten soll er nicht weniger als das anderthalbfache der genannten Säße betragen.
Eine Staffelung ist nicht vorgesehen.un Maßgebend für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 10. Dttober jeden Jahres. Ferner mir eine Verbindung mit den Realfteuern vorgesehen. Bis zum Infrafttreten des Grund- und Gemerbesteuerrahmengefezes darf in einer Gemeinde die Grund- oder Gewerbesteuer
1. mit mehr als 100 Broz, jedoch nicht mehr als 150 Broz. des Landesdurchschnitts nur dann erhoben werden, wenn für das gleiche Rechnungsjahr ein 3ufchlag von 50 Broz. zur Bürgersteuer er
hoben wird;
2. mit mehr als 150 und nicht mehr als 200 Broz, menn 100 Broz. 3uschlag zur Bürgersteuer erhoben werden, und 3. mit mehr als 200 Proz., wenn 150 Pro3. Zuschlag zur Bürgersteuer erhoben werden.
Der Landesdurchschnitt der Grund- und Gewerbesteuer wird von der Landesregierung bestimmt. Für die Zeit nach dem Infrafttreten der Rahmengesetze wird die Bertoppelung der Zuschläge zur Bürgersteuer mit der Höhe der Realsteuersäge durch besonderes Reichsgesetz geregelt merden.
Bom 1. April 1931 ab ist das Auffbmmen an Bürgersteuer von den Gemeinden zur Senkung der Realsteuern zu verwenden. Maßgebend für die Senfung sind die am 1. Juli 1930 geltenden Gemeindesteuersätze. Von diesen Steuersägen ist der Betrag abzuziehen, der dem voraussichtlichen Auftommen an Bürgersteuer entspricht. Fälligkeit und Art der Einziehung der Bürgersteuer
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wird von den Ländern oder nach Maßgabe des Landesrechts von Hen Gemeinden bestimmt. Die Berwaltung der Bürgersteuer liegt ausschließlich den Gemeinden ob; ihre Uebertragung auf Reichs finanzbehörden ist nicht zulässig Eine Erhebung im Wege des Eteuerabzugs vom Arbeitslohn findet nicht statt.
Die Bürgersteuervorlage foll am 1. Ottober in Kraft treten. Für 1930 werden die Bürgersteuer und die Zuschläge in voller Höhe erhoben.
Debatte um Aufwertungshypotheken.
Der Gesetzentwurf vor dem Rechtsausschuß. Der Rechtsausschuß des Reichstages nahm am Mittwoch den Gejezentwurf über die Rückzahlung der Aufwertungshypothefen in zweiter Lesung mit unwesentlichen Uenderungen der Beschlüsse erster Lesung an.
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Der Jozialistische Parteiführer 2éon Blum protestierte im Populaire" gegen die Erpresser politit der Somerindustrie, die fich durch eine Beteiligung an den Saargruben für die doch nicht von ihr vollzogene Rheinlandräumung be Rheinlandräumung bezahlt machen molle; Blum betont, daß
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niemals der Friedensvertrag eine Enteignung des preußischen oder bayerischen Staates zugunsten der privaten Industrie
oder bayerlichen Sta
hat. Aber unter dem Druck der Schwerindustrie habe sich die fran zösische Delegation zu dem Bersuch bereit gefunden, eine Vertragsabänderung durchzubrüden. Niemals hätten die Industriellen einer derartige Bergünstigung im Saargebiet besessen, weder in der Borkriegszeit noch unter bem Böllerbundsregime. Trotzdem sei die Industrie ihrer Stahlenlieferungen immer fidhet gemejen. Es sei unzulässig, daß die Regelung eines internationalen Problems von derartiger Wichtigkeit von der Befriedigung privater Interessen abhängen fönne.
Léon Blum fündigt schließlich an, daß die sozialistische Rammerfraktion durch eine Interpellation über die Saarfrage restloje Klarheit schaffen werde. sal dan
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Die Finanzfommission der Kammer hat nach. furzer Beratung den neuen Milliardenkredit für Rüstungszwecke genehmigt. Die Gezialisten, die den Antrag entschieden betämpften, versuchten durchzusehen, daß die neuen Mitel nicht wieder aus dem fchon start geschwächten Fonds des Schaamtes entnommen, sondern durch Ersparnisse aus dem Budget aufgebracht werden. Der Antrag murde jedoch mit 14 gegen 7 Stimmen abgelehnt.
Derantwortet hat, burfte einen folden Antrag night stellen. Diese Ausnutzung der Rechtsbestimmung fönnte den Gebanten auftomumen laffen, als ob Minister versuchten, Gesetze zu ihrem persönlichen Rußen zu machen. Der Antrag Moldenhauers ist, wie der außerordentliche Biberhall in der Deffentlichkeit zeigt, nicht geeignet, irgendwelche Sympathie zu
In den Mainzer Tageszeitungen neröffentlichen zwei Opfer des Boltszorns". Erklärungen, in denen sie darlegen, daß ihnen unrecht geschehen ist. Der eine, Christoph Ader, mill vor Gericht den Beweis erbringen, daß es sich Troß dieser scharfen Urteile haben gestern die Rebei ihm um eine Namensverwechslung handle, der andere, Otto Plana, erflärt, es hanble sich um Bergierungsparteien im Ausschuß die Beratung des Pensionsfürzungsgesetzes verschleppt! le u mbungen neidischer Menschen."
Der Verein Mainzer Kaufleute e. B., unterzeichnet Fischer, 2. Borsigender, und Dr. Stöber, Synditus, veröffentlicht in größter Aufmachung die folgende Anzeige:
Der Amtsrichter von Zeih.
Er nimmt Revanche auf seine Art. Französische Sportler sind in Seiz auf der Straße von Hafentreuglern angegriffen worden. Sie jezten sich zur Behr; dabei erhielt ein Mann, der vermittelnd dazwischentrat, einen ungefährlichen Mefferstich in die Brust.
„ Ehrenertiärung. Der Vorstand des Vereins Mainzer Kaufleute e. B. erklärt auf Grund seiner persönlichen Kenntnisse und der von ihm angestellten Ermittlungen, auch unter Hinweis auf den von Herrn Bürgermeister Dr. Ehrhard ausgegebenen ami lichen Bericht vom 3. Juli 1930, daß die im Zusammenhang mit den Unruhen der letzten Woche gegen seinen ersten Borligen den, Herrn Jean Beder, entstandenen Gerüchte, daß er zu der separatistischen Bewegung in irgendwelchen Beziehungen gestanden habe, jeglicher Grundlage entier Monaten Gefängnis.verurteilt.
behren.
Herr Jean Becker genießt nach wie vor das volle Bertrauen des Vereins Mainzer Kaufleute e. V." Diese Anzeigen lassen erkennen, was am Rhein vor sich geht! Ein Gerücht genügt, um die Rotten der Unruhestifter zu entfeffeln. Ber eine Privatsache austragen will, tut sich als Separatistenfeind auf!
Moldenhauer.
Allgemeine Verurteilung feines Pensionierungsanfrages
Der Antrag des ehemaligen Reichsfinanzministers in der gesamten Bresse einmütig verurteilt. Die Preffe der Dr. Moldenhauer, ihm die Bollpension zu gewähren, wird Regierungsparteien macht davon keine Ausnahme. Die ,, Germania " schreibt:
Die wichtigste Frage, die noch zu entscheiden war, war die, Dr. Moldenhauer aber hätte besser daran getan, seinen hier ob als Folge der vorgesehenen Erhöhung des Zinses für die auf vorliegenden Fall nicht unter dem Gesichtspunkte des formalen Rechts gewerteten Hypotheken die gesetzliche Miete erhöht werzu sehen, sondern unter dem Gesichtspunkt der psychologi. den soll. Die Meinungen gingen überwiegend dahin, daß die aus schen Wirkung und der finanzpolitischen 2age. der Zinserhöhung fich ergebende Dedungsfrage in diesem Gesetz Gewiß würde die erhöhte Pension Moldenhauers fein Loch in den nicht geregelt werden könne. Ein tommunistischer Antrag, gefeß- Etat reißen. Aber das ist nicht entscheidend. In einem Zeitpunft. lich zu bestimmen, daß ein Zuschlag zu den Mieten infolge einer mo von weiten Boltstreifen erhebliche Opfer verlangt werden, ist es euf Grund dieses Gefeßes stattfindenden Erhöhung der Hypotheken- ebenso unpsychologisch wie unrichtig, außergewöhnliche An. ginfen unzulässig ist, munde daher gegen die Stimmen der iprüche zu erheben. Wir sind der Meinung, daß das gute BeiIntragsteller und der Sozialdemokraten abgelehnt. Angefpiel von oben tommen muß-, nicht das Bergernis. Hier aber nommen wurde folgende von den Sozialdemokraten beantragte ift ein Mergernis." Entschließung: Eine Erhöhung der gefeglichen Die volksparteiliche Kölnische 3eitung ist nicht Miete wegen einer auf Grund des Gesetzes über die Fälligkeit minder scharf: der Aufmertungshypotheten erfolgenden Erhöhung des Hypothekenzingfußes foll nicht erfolgen."
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Die Angreifer wurden nicht angeklagt, wohl aber der angegriffene Franzose. Er tam vor das Schnellgericht. Es fcheint, daß der Schnellrichter von Zeiß die Frage der Notmehr nicht geprüft hat, er hat furzerhand den Franzosen zu
Tatbestand und Höhe des Urteils laffen nur einen Schluß zu: hier ist von einem franzosenfrefferischen Amtsrichter ein Mann verurteilt worden, meil er Franzose ist Das Urteil ist völlig unmöglich. Es ist ein ausgesprochen politisches Urteil, und als solches gefährlich. Es wirkt wie eine Aufforderung an Hafenkreuzftrolche, über Franzosen herzufallen, die sich in Deutschland aufhalten.
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Die sächsische Regierungsfrage. 3mmer noch Rechtsblockverhandlungen.
Dresden , 9. Jufi.( Eigenbericht.).
parteien über die Bildung einer margistenreinen" Die am Mittwoch fortgesetzten Besprechungen der RechtsRegierung sind abermals ergebnislos abgebrochen worden. Man will die Berhandlungen am Donnerstag fortjeßen. Aber selbst in rechtsstehenden Blättern wird jezt ebenfalls die Auffassung vertreten, daß die Besprechungen der Rechtsparteien feinen 3wed mehr haben.
Im Berlauf der Beratungen wurde auch über die für Donners tag angesetzte Wahl des Landtagsvorstandes verhandelt. Eine Einigung wurde nicht erzielt.
Eine Dresdener Korrespondenz veröffentlicht eine zuschrift von führender demokratischer Seite, in der gesagt wird, jede Hoffnung, daß die Demokraten es den Rechtsparteien durch Abgabe von weißen Stimmzetteln oder auf andere Weise ermöglichen würden, eine Mehrheit für einen Ministerpräsidenten zu erlangen, sei trügerisch. Die Demokratische Partei werde unter feinen Umständen eine Rechtsregierung mit Beteiligung oder unter Führung der Nationalsozialisten dulden. Sie werde niemals die Wahl eines Ministerpräsidenten ermöglichen, der eine Rechtsregierung bilden würde. Wenn man in Sachsen eine politische Regierung haben wolle, fönne man nicht den Weg der Rechtstoalition, sondern mur den der Großen Koalition beschreiten.
" Formalrechtlich mag Herr Moldenhauer mit seinem Antrag im Recht sein. In der Tat sprechen seine bisherige BeamtenlaufDie Bevorzugung, die der Gesezentwurf den entschulbahn und die ausdrückliche Lücke des von ihm selbst unterzeichneten teten großindustriellen Unternehmungen zuteil mer Minifterpensionsgefezes für seinen Antrag. Aber ein Minister, den fäßt, soll demnach im großen und ganzen bestehen bleiben. der zwar das Notopfer nicht erfunden hat, aber es mit Cosmeded speziala: 00 300
ne so dep mot sil