Stützpunkt machen, von dem aus er das Reich aus den Angeln heben will. Er will eine Enklave nationalsoZialisti- scher Willtür im deutschen Verfassungsstaat Hersteller Die Zwecke, die seine Partei mit der Teilnahme an Länder- regierungen verfolgt, sind kürzlich von Herrn Otto Straf- s e r sehr freimütig dargelegt worden: sie laufen alle darauf hinaus. Stützpunkte für den nationalsozialistischen� Kampf gegen die Verfassung zu schaffen. Von der Verwaltung des Landes, von der Förderung seiner Wohlfahrt ist dabei nirgends dix Rede. Im allgemeinen macht die Einsicht Fortschritte, daß es nicht die Aufgabe von Länderregierungen ist, allgemein polt tische Zwecke zu verfolgen, sondern daß ihre Aufgaben im wesenllichen auf dem Gebiete des rein Verwaltungsmäßigen liegen. Diese Einsicht ist ein erster Schritt zur Reichsreform� zur Beseitigung der Auswüchse des Länderparlamentaris- mus. Entgegen dieser Einsicht ist es das Ziel der National- lozialiften, Länderparlamente und Länderregierungen neu zu politisieren, sie in Gegensatz zum Reich zu bringen— getreu der Parole:«Alles, was dem System schadet, findet unsere Unterstützung.� Die Deutsche Volkspartei liebt es, sich als die Partei der Reichsreform zu bezeichnen. Ihre Begünstigung der Taten des Herrn Frick in Thüringen ist das Gegenteil davon! Die Volkspartei ist zunächst mit ihm durch dick und dünn ge- gangen. Sie ist ihm dann jammernd nachgelaufen und hat letzthin die Faust in der Tasche gemacht, als sie dafür sorgte, daß ein Mißtrauensvotum gegen ihn zwar eine Mehrheit, aber nicht die verfassungsmäßig vorgeschriebene Mehrheit erhielt. Jede Ohrfeige, die Herr Frick sich zugezogen hat, war zugleich eine schallende Ohrfeige für die Deutsche Volkspartei — ihre Versuche, Herrn Frick die Niederlagen allein zu- zuschieben, ohne selbst aus der Regierung auszuscheiden, sind vergebens. Das letzt« Urteil des Staatsgerichtshofs trifft auch sie mit voller Schwere— zeigt es doch, was sie geduldet und begünstigt hat. Es mag sein, daß die Volkspartei in Thüringen bald von dieser Gemeinschaft der politischen und moralischen Niederlagen genug hat— dafür bemüht sie sich in S a ch s e n, eine neue Gemeinschaft der gleichen Art mit Herrn G r e- gor Straßer einzugehen, auf daß auch hier der Staats- gerichtshof neue Arbeit erhält! Die Begründung des Llrteil«. Leipzig . 11. Juli. (Eigenbericht.) Di« Entscheidung d«s Staatsgerichtshofes gegen die Haßgebet« des thüringischen Innenministers stützt sich aus Artikel 148 Absatz 2 der Reichsoerfassung. Dieser Artikel lautet:„Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist darauf Bedacht zu nehmen, daß di« Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werben. In der Begründung der Entscheidung führte Präsident B u m ck e aus, daß nach der Verfassung beim Unterricht alles vermieden werden müsse, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könne. Diese Weisung richte sich in erster Linie an die Lehrer. Sie richte sich ober auch an die staatlichen Organ« der Lander und deren Aufsicht, unter der nach Artikel 144 der Reichsverfassung das gesamt« Schul« wesen steh«. Die Vorschrift des Artikels 148 Absatz 2 stelle nicht etwa nu/«ine unverbindliche« Mahnung dar, sondern sei«in« Rechts » Vorschrift und begründe eine Rechts Pflicht. Auf welches Gebiet sie sich erstrecke, werde am klarsten, wenn man anknüpfe an das Wort des Artikels 148«Andersdenkende'' Die Schonung des Empfindens Andersdenkender werde in der Reichsverfassunz ausnahmslos zur Pflicht gemacht. Es fei nicht verwehrt, in einer öffentlichen Schule Fragen der Religion, der Geschichte, der Politik sachlich zu erörtern, und zu ihnen ein« bestimmte Stellung einzunehmen, oerwehrt aber sei, daß dies in einer Weif« geschehe. die dem Andersdenkenden wehe tue. ihm als eine Herabsetzung seiner eigenen Anschauung erschein« und bei ihm schmerzliche und peinliche Empfindungen erwecke. Was in der Schule gesagt werde, geh« in die Familien der Schüler, geh« in di« breite Oeffentlichkeit über. Die von der Reichsregierung beanstandeten Stellen der Ge- bei« richteten sich gegen die politis.chen Anschauungen weiter Teile des deutschen Volkes und enthielten ein Bekenntnis zum Antisemitismus in der Form, daß die Anhänger anderer politischer Anschauungen und Juden als Volks» betrüger und Landesverräter gebrandinartt würden. Diese Art der Stellungnahme müsse di« Empfindungen Andersdenkender verletzen und habe sie, wie die Aufnahm« der Gebet« in der Oeffentlichkeit be>weise. in weitem Umfange schwer verletzt. Der Einwand, daß die thüringische Regierung die Einführung der Gebete nicht angeordnet, sondern nur„empfohlen" habe, sei nicht stichhaltig. Artikel 148 Absatz 2 der Aeichsverfassung lege den Stellen, di« für den Unterricht an öffentlichen Schulen verantwortlich seien, ganz allgemein die Verpflichtung auf, alles zu unterlassen, was auf«inen Verstoß gegen den Grundsatz des Artikel» 148 Wfatz 2 hinwirken könne. Selbst wenn die thüringische Regierung sich auf eine An- rcgung beschränkt hätte, so würde auch das eine Verletzung des Artikels 148 bedeuten. Tatsächlich aber habe die thüringisch« Regierung den Lehrern empfohlen, die Schüler dazu anzuhalten, daß sie sich die Gebete in der gekennzeichneten Art zu eigen machen. Diese Tatsache, daß die Schülerselbst dazu gebracht werden sollten, dem Geist des Artikels 148 der Reichsoersassung zuwiderzuhandeln, lasse den Verstoß gegen die Reichs- Verfassung noch stärker hervortreten. Die verletzend« Wirkung der Gebet« in weiten Kreisen wäre schließlich noch dadurch verschärft, daß die thüringische Regierung durch die Wahl der Gebetsform auf da» religiös« Gebiet übergegriffen habe. Nie Gaarverhandluugen. CurtivS berichtet im Auswärtigen Ausschuß.
Die Kürzung der hohen venfionen.
Beratung im Haushaltsausschuß.
In dar fortgesetzten Beratung des sozialdemokratischen Pension»» turzungsgeseges im Haushaltsausschuß des Reichstags hatte dar 'Abg. Ersing(Z.) erklärt, daß der Sozialdemokrat Herrmann in Stuttgart , der im Jahre 1919 einige Monate württembergischer Kriegsminister gewesen sei, jetzt nachträglich eine Pension fordere und außerdem verlange, daß ihm für die Zell von 1919 bis 1929 eine Nachzahlung von 6 5090 Mark gewährt werde. Dieser Dorgang zeige, daß die Soziakdemokratie die Ursache habe, die Frage der Großpensionen nicht agitatorisch zu behandeln. Abg. Roßmauu(Soz.) erklärte darauf, daß er nicht den Beruf in sich fühle, sozialdemokratische Pensionsempfänger zu verteidigen, aber Ersing habe diesen Fall einsellig und unvollständig dargestellt. In Württemberg habe bis 1927 für jeden Minister, ohne Rücksid# auf die Dienstdauer, das gesetzliche Recht aus den Bezug einer Pension bestanden. Bei der Neuregelung der Dienstverhältnisse der württem- bergifchen Minister habe die Regierung Bazille dieses Recht nicht etwa allgemein beseitigt, sondern mit rückwirkeirder Kraft nur für die noch der Staatsumwälzung ins Ministeramt gekommenen Männer, die nicht aus dem Beaintenberuf hervorgegangen waren, was praktisch auf ein« Ausnah Nieregelung gegen die früheren sozialdemokratischen Mini st er hinauslief. Das Reichsgericht habe dann eine Verletzung der Reichsoerfassung erblickt und die entsprechende württember- gische Gesetzesbestimmung für rechtsunwirksam erklärt. Erst infolge dieser Provokation der württembergischen Rechtsregierung hätten einige seiner Parteifreund«, darunter auch Herrmann, Pen- sionen beantragt, um feststellen zu lassen, ob die Sozial- demotraten minderen Rechtes feien und vom Reichs- gericht anders behandelt würden, als etwa die Kapp-Putschisten v. Lüttwitz , Ehrhardt, Pabst und Genossen. Das sei der poli- t i s ch e S i n n des Vorstohes. Die tatsächliche Inanspruchnahme einer Nachzahlung in so erheblichem Umfang würde wohl kaum in Betracht kommen und jedenfalls von seiner Partei nicht gebilligt werden. Abg. Roßmailn hatte den skandalösen Krefelder
Borgang erwähnt, in welchem die Mehrheit der Stadtverorkw netenversammlung den Oberbürgermeister die Pension auf dessen Wunsch in eine privatrechtliche Rente von 38999 Mark jährlich umwandelte, um sie vor Kürzung durch Reichs- oder Landesgesetze zu sichern. Der Abg. Norath (DDP.) behauptete darauf, daß dieser be- schämend« Borgang durch Beschluß einer aus Zentrum und Sozialdemokratie bestehenden Mehrheit möglich ge- worden sei. Im weiteren Verlauf der Sitzung tonnt« Roß mann gegen- über dieser aufregenden Mitteilung auf Grund einer telephonischen Rücksprache in Krefeld feststellen, daß die Nehrheit sich aus Zentrum und Nirkschaftspariei zusammenfetzte, während die Sozialdemokratie gegen das Abkommen stimmke. Auf eine Anfrage de« Abg. Rohmann über den P e n s i o n s- fall Moldenhauer teilte Staatssekretär Dr. Schäfer mit, daß das Reichswirtschaftsministerium Pflicht- und übungsgemotz schon im vergangenen Herbst die pensionsrechtlichen Verhältnisse Moldenhauers klargestellt habe. Moldenhauer sei von 1991 bis 1929 Professor an der Universität Köln gewesen. Dieses Institut sei bis 1919 als Handelshochschule ein« kommunale Lehranstalt wesen. Die Anrechnung der Zeit von 1919 bis 1929 sei gesetzlich oorgeschrieden. Wegen der. Zeit von 1991 bis. 1919 sei beim vreuß:- scheu Kultusministerium angesragt worden, was in Preußen in solchen Fällen Uebung sei. Darauf habe das Kultusm'nisteriurn unter dem 17. März 1930 mitgeteilt, daß die Anrechnung einer solchen Zeit als Pensionsdienstzeit der regelmäßigen Uebung-nt- spreche. Ebenso entspreche es der regelmäßigen Uebung. daß der Reichsrat, sobald im Reich eine Pension praktisch werde, aus Antrio über die Anrechnungsfähigkeit der nicht im Reichs- oder Landesdienst zugebrachten Zeit entscheide. Moldenhauer habe also bei seinem Austritt aus dem Dienst mir getan, was feine frühere vorgesetzte Dienstbehörde als regelmäßig üblich bezeichnet habe. In einem heute eingegangenen Telegramm habe Herr Moldenhauer übrigens ieinen Antrag zurückgezogen.— Der Ausschuß vertagte sich dann bis Sonnabend.
Tardieu Sberrumpell das Parlament. plötzliche Verlesung des(Schlußdekrets.
Paris . 11. Juli. Zu der Sammer und im Senat wurde heule abend überrafcheud eis Dekret über die Schließung der parlaweaiesefsiou verlesen. Di« Kammer beriet den ganzen Nachmittag über dl« Frage der Reform der Reform der Kommunol- und Departementsfinanzen. Es lagen zwei Tagesordnungen vor: ist« des Adgeortmeteu B o n. n et förLert die Regierung auf. einen' Teil der Kommunal, und Departementsfinanzen auf das Budget' des Staates Zu übernehmen. Die andere Tagesordnung, die on dem Abgeordneten Simon (Dem.) eingebracht worden war. einem Mitgllei» der Gruppe Marin und der radikalen Lücken, sprach der Regierung das Vertrauen aus. daß sie die Reform der Kommunal- und Departementsfinanzen durchführen werde, und fordert« den Uebergang zur Tagesordnung. Ministerpräsident Tardieu nahm die zweit« Tagesordnung an und stellte gegen die Tagesordnung Bonnet die Vertrauensfrage. Di« Tagesordnung Bonnet wurde mit 316 gegen 268 Stimmen abgelehnt und hierauf di« Vertrauenstagesordnung Simon wider-
spruchslos angenommen. Im Anschluß hieran verlangt« der sozialistische Abgeordnet« Zävrier Beratung der sozialistischen Int«. pellation über den P o st b e a m t e n st r« i k. Er erklärt«, daß er die notwendigen 59 Unterschriften gesammelt habe, um dies« Debatte noch heute zu Ende führen zu können. Darauf erhob sich Miuislerpräsideul Tardieu und verlas ohne wettere Erklärung das Schlußdekret. Der Kammer bemächtigt« sich ziemliche Erregans- Don den linksstohonden Parteien wurden Prtüests laut unter Hinweis darauf, daß wichtige Gefetzesnorlagsn, wie der Gesetz. «ichpurf über die Kolonialanleih« und ander«, nicht mehr ner. abschiedet worden seien. Eine Debatte entspann sich auch über du» Annahme des S ch l u ß p r o t o k o l I s, die schließlich mit 319 gegen 273 Stimmen erfolgte. Di« Verlesung des Schlußdekrets im Senat ging ahn« Opposition vor sich
Der Auswärtige Ausschuß de» Reichstags beschäftigte sich gestern zunächst mit den Saarverhandlungen, über die.Reichs» Außenminister Dr. Eurtius ausführlich berichtete. An die Dar- legungen des Ministers schloß sich eine allgemein« Aussproche... Dann befaßte sich der Aurschuß mit zahlreichen politischen Ab- kommen, darunter auch mit den Handelsverträgen mit Oesterreich, Pclen und Aegypten . Am Schluß de-r Aussprach« wurde vom Vorsitzenden festgestellt, daß die Mehrheit des Ausschusses außen- politische Bedenken gegen di: Abkommen nicht geltend gemacht habe. Die Abkommen werden nun noch vom Handelspolitischen Ausschuß beraten. Leiter des Leutjchiand-Refcral» im polmfchcn Außcnministcnum ist fetzt der bisherige Botschaftsrat der polnischen Botschaft beim Vatikan , Komar«lck-h
Llm Deutschlands „Neutralität" Französisch-italienisches KnegSgefchwätz. Die„Deutsche Zeitung", bekannt als Befürworterin eines dsutsch-italienischen Zusannnengehens gegen Frankreich , behauptet in Italien fei bekannt geworden,„daß in diesen Tagen sowohl in Berlin als auch In Wien französtscherseits Fühler in der Frage ausgestreckt worden sind, wie sich die deutsche und die deutsch - österreichische Regierung im Falle eines franzöfisch-italie- nischen Krieges verhalten würden." Auffallend ist, daß gleichzeitig in der englischen Press« aus Berlin gemeldet wird, Italien habe von Deutschland di« Zu- icherung der Neutralität für den Fall eines französisch- italienischen Krieges erlangen wollen: dagegen habe Frankreich bei der deutschen Regierung Protest eingelegt und Deutschland habe inzwischen auch Italiens Zumutung abgelehnt Mr sind überzeugt, daß sowohl die eine wie die andere Nach- richt vollkommen aus der Luft gegriffen ist. Angesichts der engen Beziehungen des alldeutschen Organs zum italienischen Faschismus handelt es sich bei seiner Meldung anscheinend um«inen V er» uchsbalion, um«ine öffentliche Diskussion über das Verholten Deutschlands im Falle eines solchen Krieges zu provozieren. Die englische Agenturmeldung ist offenbar auf. die starke Ner» vosität zurückzuführen, die in Frankreich seit dem Bekanntwerden der ablehnenden Antwort Mussolinis auf das Briandsche Memo- randum herrscht. In Paris sind viel« Leute'fest überzeugt, daß Deutschland und Italien ihre Antworten auf dos Memorandum im engsten Einvsrnehmen verfaßt haben, ja, es kursieren wilde Gerüchte über einen bevorstehenden oder sogar schon abgeschlossenen deutsch- italienisch«« Vertrag! Im übrigen wäre für. Deuffchland die Lag« im Fälle eines drohenden üaliemsch-französtschen Krieges ganz natürlich gegeben: es würde seine Rechte und Pflichten als'Mitglied des Völkerbundes wahrzunehnien' haben, mit dem Ziele, den Krieg zu verhindern.
Aichibestatigung eines Amisvorflehers. Wegen seiner polii.schen Betätigung. Der Oberpräsident von Schlestmg-Holstcin versagte kürzlich die Bestätigung eines gewissen Freiherrn von Hollen. Schönweide bei Plön , als Amtsvorsteher. Einig« deutfchnationale Landtagsabgeordnete führten in einer Kleinen Anfrage. Beschwerde hierüber. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, führt der preußische Innenminister in seiner Antwort aus, der Ober- Präsident in Kiel habe der Wahl mü Recht die Bestätigung ver- sagt, weii die Art und Weise, in der Frei Herr von Hollen sich seit den, Kapp-Putfch bis zur Gegenwart öffentlich betätigt habe, den Schluß zulasse, daß er für das Amt eines Amtsoorftehers ungeeignet sei. Im übrigen sei di« Verfagung der Bestätigung nach d«n be- stehenden gesetzlichen Bestimmungen endgültig, so daß Weiteres seitens des Staätsministeriiyns doch nicht veranläßt werden könne.
Aaiionalsozialisttsche Offiziere. Voruntersuchung gegen die Kilver Offiziere abgeschlossen Gegen di« beiden Ulmer 51 eich swehroffiziere, d-i« beschuldigt werden, in der Reichswehr nationalsozialistische Zellen gebildet zu haben, ist die Voruntersuchung abgeschlossen worden. Die Akten werden zwecks Änklogeerhebung der Reichsonwalt- schoft zugeleitet; es ist möglich, daß die Verhandlung noch im Laufe des Monats August vor dem Reichsgericht stattfindet.— Zurzeit befinden sich di« beiden Offizier« noch im Unterfnchungs.I Aasävgats Moabit . I
Kn'cks Reinfall. Lieber Frick, mir scheint, daß du von wegen Der Gebete schmählich unterlegen. Dieses Pech reiht sich an die bisher sc Schon recht imposante Siegesserie. Wie km heldisch auch hcrumgefochten—, Alle Schnoddrigkeiten, sie vermochten Nicht den Staatsgerichtshof umzustimmen. Muß da nicht dein deutscher Leib ergrimmen? Bei der Fllmprüfftelle durchgefallen, Hörst im Ohr du noch die Watsche» schallen. Auch beim Reichsgericht nur?kiedcrlogen'. (Mancher Mrde da nie wieder klagen.) Du zwilgestärkter Heimattrieger Bliebst in jedgm Rennen zweiter Sieger... Das Idyll, das du. dir ausgesonnen, Ach. vorm Staaisgerichtshof ist's zerronnen: Wegen Hochverrate» vorbestraft sein.' Bon der Republik umparagrapht sein,' Dafür im Gebet sie zu beschimpfen. Schon den Haß der Jugend einzuimpfen. Lieber Frick, damit ist ts nun Essig. Deinen grimnicn Seelenschmerz ermcß' ich. Doch getrost: dem Siegeslauf geht weiter—, D i e Art wird durch Reinfall nicht gescheiter. jonatliaa.