Schuldbekenntnis.
Die Stüßen einer revolutionären Partei.
In einer parteiamtlichen Presseforrespondenz wird der Nachweis geführt, daß die Nationalsozialistische Partei Hitlers eine Bewußt repolutionäre ist, oder, wie es dort wörtlich heißt: ganz bewußt darauf ausgeht, erst einmal alles das zu zerschlagen, was noch vorhanden ist, um sich dann auf dem Trümmerfeld den eigenen Idealstaat aufzubauen".
Zum Beweise werden u. a. folgende Stilproben angeführt: In einer nationalsozialistischen Versammlung am 30. Juli 1929 in usum erklärte der Redner, Redakteur Bodo lhse folgendes: ..Wir treiben bewußte Katastrophenpolifit. Leider haben wir noch nicht so terrorisieren tönnen, mie mir es mobl möchten. Unser Ziel ift, alles faputtzuhauen, was heute ist. Nicht mit dem Berstand wird Deutschland befreit, sondern mit der Faust."
Und der Abgeordnete Gregor Straßer schrieb im Juli 1929 in den ,, Rationalsozialistischen Briefen" folgendes:„ Die Repo lution also gegen das bestehende System schlechthin! Damit ist ein für allemal unsere politische Haltung sowie Möglichkeit und Umfang unserer politischen Taktik bestimmt: Alles, was der bestehenden Ord. nung der Dinge schädlich ist, findet unsere Unterstüßung. Alles, was geeignet sein fönnte, diese gegenwärtige Ordnung der Dinge, die nach unferer Ansicht eben eine tödliche Unordnung ist, zu stützen, findet unsere Bekämpfung." ,, Mit einem Wort: Wir treiben Katastrophenpolifit weil nur die Katastrophe, das ist der Zusammenbruch des liberalen Syftems, die Bahn frei macht für jenen Neuaufbau, den wir Nationalsozialismus nennen."
Am 15. April 1930 heißt es in den Nationalsozialistischen Briefen" ganz offen:„ Wir müssen den Staat bekämpfen, den Staat unmittelbar, ihn ruinieren, zerfetzen, vernichten... hinein mit dem Karren, Bolldampf und hemmungslos hinein mit ihm."
Um Zweifeln vorzubeugen, sei ausdrücklich festgestellt, daß in der Hitler - Partei bekanntlich nichts ohne Zustimmung des obersten Führers geschieht! Und Adolf Hitler schreibt ja selbst in seinem Buch„ Mein Kampf ", Band I, Seite 366, folgendes: Damit ist die Bewegung aber antiparlamentarisch, und selbst ihre Be teiligung an einer solchen Inftitution fann nur den Sinn einer Tätigkeit zu beren 3ertrümmerung befizen, zur Beseitigung einer Einrichtung, in der imir eine der schwersten Verfallserschei mungen der Menschheit zu erblicken hoben."
Die Breffetorrespondenz, die diesen Nachweis des- im übelsten Sinne revolutionären Charakters der Hitler Partei führt, ist die Nationalliberale Korrespon denz", der Pressedienst der Deutschen Bolts. partei, alfo jener Partei, die in Thüringen fich zur Stüze des Frid Systems, zum Mitschuldigen der nationalsozialistischen Revolutionsversuche macht!
Das Arbeitsbeschaffungsprogramm. Die Bedingungen bei der Auftragsvergebung. Das Reichstabinett hat beschlossen, den Firmen, die durch das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung zusätzliche Aufträge erhalten, folgende Berpflichtungen aufzuerlegen:
Die Firmen müssen sich verpflichten, die fraglichen Aufträge ohne Ueberstunden auszuführen. Es soll Sorge dafür getragen werden, daß ausreichende Lieferfristen gestellt werden.
Die Firmen müssen sich ferner verpflichten, sich die Arbeitskräfte, die sie zur Erledigung der zusätzlichen Aufträge einstellen, von den Arbeitsämtern nachweisen zu lassen.
Die Firmen dürfen ferner für die zufäßlichen Aufträge mur inländisches Material verwenden, falls dieser Berwendung nicht aus technischen Gründen oder aus Gründen der Preisgeftaltung unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen.
Reichsbahn und Reichspoft haben sich bereit erklärt, ihren Lieferfirmen die vorstehenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Auch für das zusätzliche Wohnungsbauprogramm find entsprechende Anordnungen an die Länderregierungen ergangen.
Muckertum gegen Volksgesundheit.
Rudere und paddle im Frack!
Das Zentrum betätigt sich besonders im Westen Deutschlands als Hüterin der Sittlichkeit und der Moral. Es gibt taum eine Stadt im deutschen Westen, in der in legter Zeit nicht irgendein fatholischer Jungfrauenverein in llebereinstimmung mit fämtlichen katholischen Vereinen bis hinab zum Schutzengelbund der unmündigen Kinder schärfften Protest gegen die Volksseuche" der Familienbäder eingelegt hat.
Die Folge war, daß z. B. in Münster in einer geheimen Sigung der Stadtverordnetenversammlung eine Serie von Badevorschriften angenommen wurde, die wohl das Tollste vom Tollen auf dem Gebiet des Mudertums darstellen. Danach ist in Münster das Baden und Schwimmen in öffentlichen Gemässern außerhalb der behördlich genehmigten Badeanstalten und Badestellen verboten. Das Entkleiden und das Tragen von Bade oder Schwimmhofen als einzige Bekleidung außerhalb der Badeanstalten, sei es im Ruderboot oder sonstigem Wasserfahrzeug, sei es auf dem Lande, ist ebenfalls verboten. Schwimmvereinen, die nicht die Möglichkeit schaffen, daß die Mitglieder nach Geschlechtern getrennt baden und schwimmen können, werden die städtischen Beihilfen entzogen.
Dieses grenzenlose Mucertum ist gleichbedeutend mit einer Ge fahr für die Boltsgesundheit. Man stelle sich vor, daß es heute Hunderttausende, wenn nicht Millionen gibt, die nicht ein mal die 20 Pfennig oder noch mehr für den Besuch der behördlich zugelassenen Badeanstalt aufbringen können. Sie dürfen ihrem Körper die notwendige Sonnenluft nicht zuführen, weil es in Münster zahlreiche Leute gibt, deren erotische Gefühle bei dem Anblick eines menschlichen Körpers wach werden.
Termin der Beleidigungsflage vertagt. Hanover, 23. Suli.
In einer nationalsozialistischen Bersammlung am Ende des vergangenen Jahres hatte der Reichspropagandachef der National fozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Dr. Goebbels , Berlin , einen Vortrag gehalten und dabei in bezug auf den preußischen Ministerpräsidenten Braun Bemerkungen gemacht, die der Minister präsident zum Anlaß nahm, Strafantrag wegen Beleibi gung gegen Dr. Goebbels zu stellen,
Der Termin der Verhandlung war auf den hentigen Mittwoch vormittag vor dem Amtsgericht Hannover anberaumt. Eine Berhandlung fand jedoch nicht statt, da Dr. Goebbels wegen Rrant helt nicht erschienen war. Die Tatsache der Beleidigung er blickt der preußische Ministerpräsident in den angeblichen Worten
Deutschnationale Fraktionssitzung.
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Beda, Fraktionsdiener, wo find denn die sämtlichen Herren von der Fraftion?" Herr Geheimrat Hugenberg, ich glaube: die Herren sind austreten gegangen
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Der Schuldige als Belastungszeuge.
Vor der Berufungsverhandlung im Fall Cuvelier.
gedreht und sich mit folgender Schlußfolgerung begnügt:
" Daß der Angeflagte, wie er behauptet, tatsächlich nicht im Befig eines Messers gewesen ist, hat fein Zeuge betunden tönnen,
Am 1. August, vormittags 8.30 Uhr, ist Hauptverhandlungs| daß Schulenburg doch tein flaffischer Zeuge fet, den Spieß um termin in Weißenfels gegen den französischen Sportsmann Cuve lier, ber vom Amtsgericht in Beiß in der Sigung vom 8. Just 1930 wegen gefährlicher Körperverlegung zu 4 Monaten Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt worden ist. Es handelt sich darum, daß dem französischen Schmimmer Cuvelier vorgeworfen wird, er habe in der Nacht vom 6. zum 7. Juli in Beiß einen Deutschen namens Schröder im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß mit Nationalsozialisten durch einen Stich schwer verletzt. Neben der Höhe der Strafe war die Art des Berfahrens, vor allem die Tatsache, daß der des Deutschen nicht mächtige Angetlagte feinen ausreichenden Dolmetscher erhalten hatte, aufgefallen und hatte den Berdacht wachgerufen, daß hier ein Urteil aus Franzosenhaß gefällt worden sei.
Nachdem der Borwärts" bereits am 19. Juli auf die Notiz der Hugenbergschen Telegraphen- Union hingewiesen hatte, in der als Hauptschuldiger ein gewiffer Schulenburg, zur Zeit der Tat Mitglied der Nationalsozialistischen Partei, angeführt wird, liegt nunmehr die schriftliche Urteilsaus fertigung der ersten Instanz vor und bestätigt die schweren Bedenten, die gegen das erstinstanzliche Urteil an dieser Stelle fofort erhoben worden sind. Einer der Haupt belastungszeugen, nämlich gerade derjenige, der bas Dolch messer bei dem Franzosen gesehen und nachher an der betreffenden Stelle gefunden haben will, ist der Nationalsozialist Schulenburg. Während aber sonst von Rechts wegen einem Angeschuldigten bemiesen werden muß, daß er eine strafbare Hand lung begangen habe, hat im vorliegenden Falle das Amtsgericht, besetzt mit dem Gerichtsaffeffor Schulze, in dem Gefühl,
Goebbels , Ministerpräsident Braun hätte sich durch oftefbische Juden bestechen laffen. Der Prozeß dürfte munmehr in den nächsten Tagen stattfinden.
lehnt ab.
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- Gericht
Hannover , 23. Juli. ( Eigenbericht.) Goebbels hatte dem Gericht ein privatärztliches Attest über. mittelt, in dem sein Ausbleiben damit begründet wird, daß er schwer magenleidend sei und eine vier Wochen dauernde Rur angetreten habe. Der Staatsanwalt erklärte, daß das privatärztliche Attest teine ausreichende Entschuldigung sei. Er habe deshalb ein amtsärztliches Attest gefordert, ohne daß dem bisher entsprochen worden sei. Er beantrage infolgedeffen einen Saftbefehl zu erlassen, da sich Goebbels zweifellos der Verhandlung zu entziehen versuche. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch mit er mert würdigen Begründung ab, daß der Erlaß eine Haftbefehls in der Vorladung nicht angekündigt worden sei.
Nazischimpfbold verurteilt.
2000 Mr. Geldstrafe wegen schwerer Beleidigung. Deffau, 23. Juli( Eigenbericht.)
Im Anhaltischen Landtag werden die Nazis durá einen ehemaligen Hauptmann der kaiserlichen Armee, 2oeper, vertreten, der seine gute Kinderstube in jeder Landtagssigung durch fein ganz unglaubliches Betragen unter Beweis zu stellen sucht. Genofie Seeger, der politische Redakteur unferes Dessauer Partei organs, hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres das Verhalten des Hauptmanns Loeper dannit zu fennzeichnen versucht, daß er ihn als offenbar geistestranten Flegel bezeichnete, eine Renn zeichnung, die den zartbejaiteten Nazihauptmann alsbald zu einer Beleidigungsklage veranlaßte. Genosse Seeger wurde damals zu 300 M. Geldstraje verurteilt und legte gegen dieses unverständlich hohe Urteil Berufung ein. Der Staatsminister Weber richtete an die Staatsanwaltschaft das Ersuchen, nachzuprüfen, ob nicht
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Auf diese Weise fann man natürlich alles begründen, und das int vorliegenden Fall um so leichter, als auch der zweite Sauptbelastungszeuge, Giff, Nationalsozialist ift. Also, die Berurteilung des Franzosen beruht in der Haupla sache auf den eidlichen Bekundungen derjenigen, von denen die französischen Sportler angerempelt und, wie das Urteil feststellt, als Franzosenschweine" und Gäue" beschimpft worden sind. Bezeichnend ist aber noch ein weiterer Umstand für die geistige Einstellung dieses Affeffors. Der Franzose bestritt dauernd, sich der Bluttat schuldig gemacht zu haben. Was geschieht? Es werden ihm mildernde Umstände mit der Begründung verweigert, daß er bis zum Schluß die Tat hartnädig geleugnet habe, obmohl er des öfteren auf fein unfluges und ihm schädliches Berhalten aufmerffam gemacht und ihm vom Herrn Oberstaatsanwalt mehrfach gefagt worden war, daß er bei Ablegung eines Geständnisses vie leicht mit einer Geldstrafe davonfommen tönne". Nicht nur find mildernde Umstände verweigert worden, sondern das Gericht hat auch noch als strafverschärfend angenommen, daß der Angeflagte in einem fremden Lande, in dem er sich als Gaft befand, ein dplch artiges Meffer bei sich führte".
In der neuen Verhandlung steht Cuvelier ein Rechtsanwalt zur Seite, und nach dem Aufsehen, das das Verfahren bisher ers regt hat, wird sich die Berhandlung unter größtem Interesse der Deffentlichkeit abspielen.
in Würdigung der Person des Rlägers hier eine geringere Strafe zu beantragen sei.
Für den Hauptmann Loeper, dem dies Schreiben durch irgenda cine Indistretion cines Beamten zur Kenntnis gefommen sein muß, war das Grund genug, den Minister in öffentlicher Berfammlung der gemeinsten Korruption zu zeihen und das bekannte Zitat vom Göz von Berlichingen auf ihn anzuwenden. Wegen dieser niederträchtigen Beleidigung hatte er sich heute vor dem Großen Schöffengericht in Dessau zu verantworten. Der Ana geflagte machte den hoffnungslosen Bersuch, für seine Beleidigungen den Wahrheitsbeweis anzutreten. Nach Schluß der Beweisaufnahme, in deren Verlauf auch Minister Weber vernommen wurde, beantragte der Staatsanwalt 6 Wochen Gefängnis und be tonte dabei, daß er lediglich deswegen keine Geldstrafe beantrage, weil der Angeklagte, auch nachdem ihm auseinandergesezt worden war, daß das Eingreifen des Ministers rechtlich unbedenklich sei, feine beleidigenden Aeußerungen wiederholte. Das Urteil lautete auf 2000 M. Geldstrafe und Publikationsbefugnis des Urteils für den Beleidigten. Die im Zuschauerraum anwesenden National fozialisten brachen nach Verfündung des Urteils in ein wüftes Geschrei aus und riefen dem Minister Weber auf der Straße noch die übelsten Beschimpfungen nach.
Finnisches Arbeitsprogramm. Sonderausschuß der Regierung.
Die finnische Regierung hat einen Vollzugsausschuß gebildet, dem der Ministerpräsident Swinhufvud als Borsigender, ferner der Justizminister, der Kultusminister und der Landwirtschaftsminister angehören. Aufgabe des Ausschusses ist, die einheitliche Befämpfung des Kommunismus zu organisieren und ein Arbeitsprogramm für Regierung und Behörden vorzuschlagen, nach dem in der Seit bis nach der Reichstagswahl gearbeitet werden soll. Der Ausschuß hat bekanntgegeben, daß er mit allen Mitteln jeden Terror verhindern werde.